Dr. Lang weiter: „Ich habe 33 Jahre im Kultusministerium des Saarlandes gearbeitet, bin also mit den Reflexen von Kultusministern vertraut. Es gibt zwei Signalwörter, mit denen Kultusminister in bestimmten Situationen unfreiwillig preisgeben, dass sie mit ihrem Latein am Ende sind: Wenn sich bei ambitionierten Großprojekten die pädagogische Innovation aus strukturell immanenten Gründen oder wegen des Fehlens der erforderlichen Rahmenbedingungen an der Wirklichkeit stößt, dann soll es die ,innere Differenzierung‘ oder die ‚Verbesserung der Lehrerbildung‘ richten, ein realitätsfernes Lösungsversprechen.“ Mit der Inklusion als Teil der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildungen soll jeder Lehrer befähigt werden, Unmögliches zu leisten. - Er wird dann noch gefragt, was er mit „Unmögliches“ meint: „Der Kern des Problems, mit dem die Lehrkraft bei inklusiver Unterrichtung von Behinderten konfrontiert ist, ist die fehlende Zeit für den einzelnen behinderten Schüler. Die Förderung lernbehinderter und geis
tig behinderter Schüler ist zeitintensiv. Gleiches gilt für die Verhaltensauffälligen mit ihren inneren Nöten, auf die der Lehrer geduldig eingehen muss. Selbst ein Lehrer mit förmlicher Doppelqualifikation als Grundschul- und Förderschullehrer ist damit in der Regelschule überfordert. Denn er hat ja auch den Auftrag, 20 oder 25 nichtbehinderte Schüler zu unterrichten, deren Bildungsanspruch ebenfalls unverkürzt zu erfüllen ist.“ - Das Interview ist noch länger. Das erspare ich Ihnen jetzt. Das Buch ist natürlich noch ausführlicher. Sie könnten es sicher einmal lesen, es würde Ihnen bei Ihrer Urteilsfindung in Zukunft weiterhelfen. Ich habe den Antrag im Namen unserer Fraktion heute wieder gestellt. Ich bitte um Annahme, habe aber keine großen Illusionen. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1227. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1227 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des § 43 des Schulordnungsgesetzes (Drucksa- che 16/1226)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lese Ihnen § 43 Klassenbildung vor: „Die Schulaufsichtsbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach den pädagogischen und verwaltungsmäßigen Bedürfnissen der einzelnen Schulformen,
Schultypen, Schulstufen und Klassen Höchst-, Richt- und Mindestwerte für die Klassen-, Gruppenund Kursbildung sowie Schüler-Lehrer-Relationen festzulegen; dabei ist auch die in § 9 Abs. 5 Satz 2 sowie die in § 3a Abs. 1 Satz 5 und § 4a Abs. 2 Satz 2 vorgesehene Möglichkeit einer Unterrichtung in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen vorzusehen.“
Das ist ein Beispiel, wie man mehr Bürokratie und weniger Demokratie erreichen kann. Warum müssen solche Einzelheiten, die der Kultusminister mit seinem Stab im Einzelnen gar nicht kennt, die aber in der Schule vor Ort bekannt sind, am Grünen Tisch in Saarbrücken geregelt werden? - Das bezieht sich auf die Demokratie. Die zweite Frage ist: Warum braucht man so ein Monster, das niemand beim ersten Durchlesen versteht, außer er beschäftigt sich tagtäglich mit solchen Sachen? - Man kann doch ganz einfach sagen, dass die Schule selbst die Klassenbildung vornimmt. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1226. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1226 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Saarlandstrategie - Entschuldung überfällig (Drucksache 16/1228)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe über diesen Tagesordnungspunkt schon einige Ausführungen gemacht. Ich kann mich hier, glaube ich, kurzfassen, weil es nur um einen Punkt geht. Wir sind der Ansicht, dass der Bund uns als Land 5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen muss, damit wir vorwärtskommen, und zudem 3 Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden. Damit ich hier nicht ganz alleine stehe, habe ich mir eine Argumentationshilfe geholt - es ist nur eine Seite - und zwar von dem Ex-Bundesminister Müller, der leider inzwischen verstorben ist.
In den Medien wurde wie folgt über ein Interview mit ihm berichtet: „Nordrhein-Westfalen gehört zu den Sorgenkindern der deutschen Wirtschaftsentwicklung. Hohe Arbeitslosigkeit und steigende Schulden prägen vor allem im Ruhrgebiet das Bild. (…) Der Chef der RAG-Stiftung, Werner Müller, hat einen Solidarpakt im Volumen von 50 Milliarden Euro für das Ruhrgebiet gefordert. ‚Mit dem Geld könnte man Straßen sanieren, Stadtviertel attraktiv machen und Unternehmen ansiedeln‘, sagte der frühere Bundeswirtschaftsminister der ‚Rheinischen Post‘. Müller erinnerte daran, dass ‚mindestens 200 Milliarden Euro‘ in den Aufbau Ost geflossen seien - ‚finanziert auch mit viel Steuergeld der Bürger des Ruhrgebiets‘. Auf den Aufbau Ost müsse nun der Aufbau West folgen. Das Ruhrgebiet benötige dringend Unterstützung: ‚Die Infrastruktur und manche Stadtteile verkommen‘, klagte Müller. ‚Es gibt Viertel in Duisburg, Dortmund und im Essener Norden, da möchte niemand wohnen oder seinen Betrieb haben. Wir können die gut 5 Millionen Menschen im Ruhrgebiet nicht hängen lassen.‘ Nach Müllers Vorstellungen sollten über einen ‚Solidarpakt für das Ruhrgebiet‘ in den kommenden zehn Jahren 50 Milliarden Euro ausgezahlt werden.“
Ich will es damit beenden. 50 Milliarden Euro für 5 Millionen Menschen sind 10 Millionen pro 1 Million Menschen. Die Probleme, die Herr Müller für das Ruhrgebiet aufgezählt hat, gelten auch für uns. Deshalb denke ich, dass wir das Geld vom Bund brauchen. Wir sind keine Bittsteller, der Bund muss es uns geben. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1228 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE.
Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche allen einen schönen, regenfreien Abend. Ich schließe die Sitzung.