Euro. Er ist aber ganz besonders deshalb historisch, weil wir damit eine Perspektive haben, um gestärkt aus der Krise herauszugehen. Wir bringen Maßnahmen auf den Weg, sei es im Bereich der Digitalisierung, im Gesundheitswesen oder im Bereich ÖPNV, deren Notwendigkeit die Krise uns eindrucksvoll vor Augen geführt hat. Insofern ist die COVID-19-Pandemie in gewissem Sinne ein Katalysator für so manch gute Entwicklung. Wir wissen nicht, wann es ein Medikament oder einen Impfstoff geben wird. Zu glauben, dass die durch den Coronavirus ausgelöste Pandemie für lange Zeit die letzte gewesen sein wird, mit der wir umgehen müssen, erscheint mir allzu optimistisch. Wir müssen deshalb über den Tag hinaus denken.
Wie steht es um die Gesundheitsversorgung? Wie steht es um eine vernetzte Lern- und Arbeitswelt? Wie steht es um einen geordneten Schulunterricht? Wie steht es um einen funktionierenden ÖPNV? Wie gehen wir damit um, dass diese Krise unsere Kommunen ausgerechnet dann finanziell ins Mark trifft, wenn der Saarland-Pakt Licht am Ende des Tunnels verheißt?
Ganz falsch wäre es, in der Krise in eine Art Schockstarre zu verfallen, denn das hilft den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes überhaupt nicht weiter. Ich darf an dieser Stelle Aristoteles zitieren: Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen. Die Landesregierung begreift diese Krise durchaus als Chance, in der die Segel anders gesetzt werden.
Der vorliegende Nachtragshaushalt verdeutlicht das. Wir machen das Notwendige und wir machen dies mit aller Kraft aus Verantwortung für die heutige Generation und die zukünftigen Generationen. Ich sage dies auch angesichts des enormen Schuldenanstiegs, den wir mit dem Nachtrag hinnehmen müssen.
Auch was Nachtragshaushalte angeht, ist der saarländische Haushaltsgesetzgeber durchaus sparsam. Nur, wenn es unbedingt erforderlich ist, wird dieses Mittel angewandt. Seit 2009 war dies bislang viermal der Fall. Davon waren jedoch nur die Nachtragshaushalte in den Krisenjahren 2009 und 2010 eine tatsächliche Krisenintervention. Danach hatte sich die Wirtschaft sehr viel schneller erholt als die Steuerschätzer zuvor erwartet hatten. Die Eckdaten des eigentlichen Nachtragshaushalts, mit dem das Saarland Ende 2009 im ersten Krisenjahr auf die Finanzkrise antwortete, muten im Vergleich zum nun vorgelegten Nachtragshaushalt regelrecht bescheiden an. Im Jahr 2010 hatten wir ein strukturelles Defizit von 1,2 Milliarden Euro. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit dem jetzigen Nachtrag im geplanten Doppelhaushalt die vorgesehene zusätzliche Kreditermächtigung von insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro auf drei Jahre angelegt ist.
In der Gesamtschau über drei Jahre sprechen wir von einem Gesamtvolumen von rund 2,1 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme wird voraussichtlich also bei etwas über 2 Milliarden Euro über alle drei Jahre hinweg liegen. Der Löwenanteil von fast 1,2 Milliarden Euro fällt dabei in das laufende Jahr 2020. Mit anderen Worten, unsere Nettokreditaufnahme im Jahr 2020 liegt in der Größenordnung des strukturellen Defizits des Jahres 2010. Daran erkennt man, wie groß diese Krise ist und wie sehr der Landeshaushalt aus den Fugen gerät.
Aber der Konsolidierungsprozess der vergangenen Jahre war alles andere als vergeblich, denn ohne den erfolgreichen Konsolidierungsprozess der letzten zehn Jahre, also mit einem strukturellen Ausgangsdefizit von rund 1,25 Milliarden Euro, wären wir heute mit unserem Latein am Ende. Erst durch die Konsolidierung ist unser Landeshaushalt zukunftsfähig geworden. Wir können die heute absehbaren pandemiebedingten Sonderbelastungen auch nur deshalb verkraften.
Dennoch will ich nicht verleugnen: Die Belastungen, die durch die pandemiebedingt aufgenommenen Kredite für das Land entstehen, sind gewaltig und eine massive Hypothek für die Zukunft. Mit der Erklärung der Notsituation gemäß § 2 Haushaltsstabilisierungsgesetz ist gleichzeitig ein Tilgungsplan aufzustellen, der sicherstellt, dass die aufgenommenen Kredite innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückgeführt werden. Dieser Tilgungsplan ist Bestandteil unserer heutigen Tagesordnung.
Die Landesregierung hält es für wichtig, dass die pandemiebedingten Kredite in einem Zeitraum von 30 Jahren in gleichmäßigen Tranchen ab dem Jahr 2025 getilgt werden. Der notwendige Tilgungsplan bezieht sich dabei nur auf die pandemiebedingten Ausgaben, nicht aber auf die Kredite, die aufgrund konjunkturbedingter Steuermindereinnahmen entstehen. Trotzdem sprechen wir über die drei Jahre gerechnet von einem zu tilgenden Betrag in einer Höhe von etwa 1,4 Milliarden Euro.
Ich will es noch einmal ganz deutlich machen. Kredite für pandemiebedingte Maßnahmen werden wir basierend auf einem Tilgungsplan zurückzahlen müssen. Die kreditfinanzierten Ausgaben aufgrund der Pandemie erhöhen die strukturelle Nettokreditaufnahme zwar heute nicht, jedoch steigern die für die Folgejahre notwendigen Tilgungsbeiträge die strukturelle Nettokreditaufnahme in diesen Jahren.
Mit anderen Worten: Die Mehrausgaben aufgrund der Pandemie heute müssen in den Jahren der Tilgung erwirtschaftet werden und schränken damit auch Spielräume in Zukunft ein. Konkret sind das beim vorgelegten Tilgungsplan circa 47 Millionen Euro auf 30 Jahre, die nicht für Schulen, für Polizei, für Gesundheit, für Personal oder für sonstige Aus
Am Montag war der Umgang mit der Krise auch Thema im Stabilitätsrat. Der Stabilitätsrat überwacht die innerstaatliche Einhaltung der Schuldenbremse und beobachtet auch unseren Nachtrag natürlich sehr genau. Auch das Bundesministerium der Finanzen lässt sich mit Blick auf die Sanierungshilfen über den Nachtrag intensiv informieren. Der Stabilitätspakt hält eine Kreditfinanzierung angesichts der Herausforderungen zur Bewältigung der Pandemie grundsätzlich für gerechtfertigt.
Andererseits hat uns der Stabilitätsrat in der Sitzung am Montag ebenfalls zu bedenken gegeben, dass die Tilgung aufgenommener Notfallkredite in den kommenden Jahren Handlungsspielräume einschränken wird. Wörtlich heißt es dazu im aktuellen Beschluss des Stabilitätsrats: Vor diesem Hintergrund sollte das Saarland seine Nettokreditaufnahme auf das notwendige Maß begrenzen. Darüber hinaus empfiehlt der Stabilitätsrat, Kriterien zur Verwendung der Mittel festzulegen, die sich eng an den unmittelbaren Erfordernissen der Pandemiebewältigung orientieren. - Darauf müssen wir auch im Vollzug der nun beschlossenen Maßnahmen achten. Ja, darüber werden wir ganz sicher Rechenschaft ablegen müssen.
Erlauben Sie mir einen Blick auf die Einnahmen und Ausgaben des Nachtrags, bevor ich zu den Schwerpunkten komme. Bereits die Steuerschätzung vom Mai 2020 hat uns auf der Grundlage des zu dieser Zeit noch geltenden Steuerrechts massive Einnahmeeinbrüche prognostiziert. Sie belaufen sich laut Steuerschätzung auf 543 Millionen Euro für dieses Jahr gegenüber dem Haushaltsplan. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ist nach der Steuerschätzung mit Mindereinnahmen in Höhe von annähernd 250 Millionen Euro zu rechnen - wohlgemerkt: jeweils pro Jahr.
Zu diesen Ergebnissen der Steuerschätzung kommen inzwischen zusätzlich pandemiebedingte Steuermindereinnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes hinzu. Diese belasten das Saarland nach den ersten Schätzungen alleine im Jahr 2020 voraussichtlich mit 80 Millionen Euro. 2021 und 2022 beziffern sich die pandemiebedingten Einnahmeausfälle schätzungsweise auf 133 und 95 Millionen Euro. In der Summe über drei Jahre sprechen wir von pandemiebedingten Steuerausfällen in Höhe von 308 Millionen Euro, die über das Sondervermögen finanziert werden müssen.
Der vorliegende Nachtrag weist für den Kernhaushalt die zum Ausgleich der konjunkturbedingten Mindereinnahmen notwendige Nettokreditaufnahme in Höhe von 506 Millionen Euro aus. 2021 und 2022 werden es weitere 85 und 62 Millionen Euro sein. Aber diese konjunkturell bedingten Beträge sind
nicht Gegenstand des Tilgungsplans. Hier gilt im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse die Annahme, dass im Zeitverlauf konjunkturelle Mehreinnahmen die heute aufgelaufenen Mindereinnahmen wettmachen. Zusätzlich muss das Saarland aber mit Steuermindereinnahmen für die Jahre bis 2022 umgehen, die weder konjunkturell noch pandemiebedingt sind, sondern die aus der Abweichung zur vorangegangenen Steuerschätzung resultieren.
Wie sehen die Ausgaben aus? Die aktuelle Krise geht nicht nur mit den beschriebenen massiven Einnahmeausfällen einher, sondern auch mit zusätzlichen Ausgaben zur Bewältigung der Pandemie. Wir waren gezwungen, schnell und entschlossen zu handeln. Dieses schnelle Handeln zeigte sich zuerst beim Bevölkerungsschutz, als es beispielsweise um die schnelle Beschaffung von Schutzmasken ging.
Ein schnelles Handeln war aber auch wichtig, als es darum ging, zusätzliche Beatmungsgeräte zu beschaffen und die medizinische Versorgung und Infrastruktur auf die Pandemie vorzubereiten. Beherztes und entschlossenes Handeln war unabdingbar, als die Soforthilfe für Klein- und Kleinstunternehmer und Soloselbstständige auf den Weg gebracht wurde. Es galt und gilt nach wie vor, Existenzen zu sichern und die saarländische Wirtschaft in ihrem Bemühen, den Auswirkungen der Pandemie entgegenzutreten, so gut es geht, zu unterstützen.
Im Zuge der Kontaktbeschränkungen waren innovative IT-gestützte Unterrichtskonzepte auf den Weg zu bringen. Aber auch wir in der Landesverwaltung haben schnell gemerkt, dass unsere Telekommunikations- und Datensysteme für die Vielzahl an Videokonferenzen und Telefonschaltkonferenzen oder die Bedarfe in Zusammenhang mit umfassender Heimarbeit nicht hinreichend ausgelegt waren. Hier mussten Beschaffungen zum Teil sehr schnell in die Wege geleitet werden, um ein effizientes Krisenmanagement und eine funktionierende Verwaltung zu gewährleisten. Hier hat sich aber auch gezeigt, wozu Verwaltung in Krisenzeiten in der Lage ist. So wurden quasi über Nacht mehrere tausend VPNTunnel zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Die direkt pandemiebedingten Ausgaben des Jahres 2020 beziffern sich nach heutiger Schätzung auf rund 760 Millionen Euro. In den Jahren 2021 und 2022 belaufen sich die pandemiebedingten Mehrausgaben voraussichtlich auf 425 und 388 Millionen Euro. In der Summe über drei Jahre zusammengenommen addieren sich die pandemiebedingten Ausgaben auf rund 1,6 Milliarden Euro.
Die Beiträge für die kommenden drei Jahre sind einerseits Ausdruck der Erwartung, dass die Krise hoffentlich zeitnah überwunden werden kann. Andererseits sind sie Ausdruck dafür, dass auch 2021 und 2022 pandemiebedingte Ausgaben getätigt werden müssen. Die Krise ist im Übrigen nach Auffassung
der Landesregierung kein jahresbezogenes singuläres Ereignis, das wir am 01. Januar 2021 hinter uns lassen. Die Bewältigung und die Aufarbeitung der Krise werden uns auch in den Folgejahren und sicher über die Jahre des anstehenden Doppelhaushalts hinaus beschäftigen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle zu dem zurückkommen, was uns der Stabilitätsrat aktuell ins Stammbuch geschrieben hat. Da ist die Rede davon, dass wir uns eng an den unmittelbaren Erfordernissen der Pandemiebewältigung orientieren sollen. Wir können auch angesichts des Maßnahmenkatalogs des Bundes selbstbewusst feststellen, dass wir uns mit unserem Nachtrag an diesem Maßstab eins zu eins orientieren.
Jedoch sind nicht alle Ausgaben dem PandemieJahr 2020 zuzuordnen. Das ändert aber nichts daran, dass sie durch die Krise bedingt und durch die Pandemie verursacht sind. Dass wir aber im Vollzug und bei der Umsetzung und Begleitung der Maßnahmen immer den engen Corona-Bezug im Auge haben müssen, erklärt sich dabei von selbst.
Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrats formuliert sehr viel eindringlicher als der Stabilitätsrat selbst, wenn er in seiner aktuellen Stellungnahme schreibt: Der Beirat weist aber darauf hin, dass die Ausnahmeklausel kreditfinanzierte Ausgaben oder Steuersenkungen nicht in beliebiger Höhe zulässt. Der Zweck der Ausnahmeklausel besteht darin, die Handlungsfähigkeit des Staates konkret zur Krisenbewältigung zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang müssen wir auch das Haushaltsbegleitgesetz anpassen. Diese Änderungen betreffen drei Bereiche. Erstens. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile sowie unter Berücksichtigung der Veranschlagung in anderen Ländern halten wir die Einrichtung eines Sondervermögens „Pandemie“ mit eigener Kreditermächtigung zur Finanzierung der coronabedingten Ausgaben sowie der pandemiebedingten Steuermindereinnahmen für die sinnvollste Lösung.
Im Kernhaushalt wollen wir die zum Ausgleich der konjunkturbedingten Mindereinnahmen notwendige Nettokreditaufnahme ausweisen. Das heißt, die im Nachtragshaushaltsgesetz veranschlagten Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie und deren Folgen werden - wie ich es bereits gesagt habe - in einem eigenen Sondervermögen veranschlagt und auch dort abgewickelt.
Im entsprechenden Errichtungsgesetz werden die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen festgelegt. Dies erlaubt eine isolierte Darstellung der haushaltsmäßigen Abwicklung der entsprechenden Ausgaben und Einnahmen. Die Vorschrift ermöglicht es dem Ministerium für Finanzen und Europa, Kredite in Höhe von insgesamt 1,4 Milliarden Euro für dieses Sondervermögen aufzunehmen. Damit können
wir den gesamten Finanzierungsbedarf des Sondervermögens decken. Darüber hinaus führen wir dem Sondervermögen jährlich Mittel aus dem Landeshaushalt zu, um die entsprechenden Tilgungen durchführen zu können.
Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes notwendige Vorfinanzierung pandemiebedingter Ausgaben aus dem Landeshaushalt sowie aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ führen wir durch Umbuchungen aus dem Sondervermögen „Pandemie“ wieder zurück. Wie ich bereits erklärt habe, schlägt die Landesregierung angesichts des Ausmaßes der Krise und der voraussichtlichen Entwicklung Ihnen vor, die Tilgung im Jahr 2025 zu beginnen und die zusätzlich aufgenommenen Schulden über einen Zeitraum von 30 Jahren vollständig abzubauen. Damit ergibt sich eine jährliche Tilgung von rund 47 Millionen Euro. Damit Sie als Abgeordnete auch über den jeweiligen aktuellen Stand im Bilde sind, erfolgt im Haushaltsvollzug eine ständige Berichterstattung an das Parlament.
Der zweite Punkt. Krankenhäuser haben nach Maßgabe des § 8 Krankenhausgesetz Anspruch auf Förderung, solange sie in den Krankenhausplan eines Landes und bei Investitionen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Krankenhausgesetz in das Investitionsprogramm aufgenommen sind. Damit hat das Land unter anderem die Pflicht, auf Antrag des Krankenhausträgers Investitionskosten zu fördern. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass das Gesundheitssystem und die Krankenhäuser an ihre Belastungsgrenzen kommen können.
Deshalb haben wir als Landesregierung beschlossen, einen Krankenhausfonds einzurichten. Damit treten wir dem massiven Investitionsstau in den saarländischen Krankenhäusern entgegen. Er wird unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung für die Krankenhauslandschaft in Deutschland nach gegenwärtigen Kenntnisstand geplanten Mittel im Zeitraum 2020 bis 2022 mit einem Volumen von zusammen rund 220 Millionen Euro ausgestattet.
Der dritte Punkt. Der letzte Bereich betrifft die Änderung des Gesetzes Nummer 1482 über das Sondervermögen „Zukunftsinitiative“. Die Änderung ermöglicht es, nicht verausgabte Mittel aus dem Sondervermögen „Pandemie“ dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ zuzuführen. So kann eine größere Flexibilität bei der jahresübergreifenden Verausgabung der Mittel sichergestellt werden. Wir haben mit unserer Konstruktion die Möglichkeit, die entsprechenden Effekte auf den Haushalt absolut transparent auszuweisen.
Wir bewahren aber auch eine gewisse Flexibilität im Haushaltsvollzug, um Verschiebungen vornehmen zu können. Und wir nehmen über das Sondervermögen alle Kredite auf, die der Pandemie zuzurechnen sind und die auf der Zeitachse nach den Rege
lungen der Schuldenbremse getilgt werden müssen. Dem Landtag soll - das sei an dieser Stelle nochmals versichert - regelmäßig über die finanzielle Dimension der Entwicklung berichtet werden.
Die im Nachtrag vorgesehenen Maßnahmen lassen sich darüber hinaus in vier Schwerpunktbereiche einordnen. Wir haben Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge, Rettungsschirme für betroffene Personen, Unternehmen und Vereine, den kommunalen Rettungsschirm und innovative Wege aus der Krise. In den Schwerpunktbereich Gesundheitsschutz und Vorsorge fallen selbstredend alle getätigten Ausgaben für Schutzmasken, aber auch für die erwähnten Beatmungsgeräte. Die Ausgaben des unmittelbaren Gesundheitsschutzes fallen so lange an, bis ein Impfstoff gefunden ist. Insofern erklärt sich der degressiv ausgestaltete Bedarf über das Jahr 2020 hinaus. Insgesamt entfallen auf den Bereich Gesundheitsschutz über alle drei Jahre zusammengerechnet annähernd 225 Millionen Euro, die das Land aus eigener Kraft bereitstellt und im Nachtragshaushalt abbildet.
Die wirtschaftlichen Folgen der Krise haben unzählige Arbeitnehmer, Unternehmen, Soloselbstständige, Künstler und Vereine in eine finanzielle Schieflage gebracht. Wirtschaftliche Existenzen standen und stehen nach wie vor auf dem Spiel. Die Landesregierung stellt im Zeitraum 2020 bis 2022 Finanzmittel zur Existenzsicherung in den verschiedenen betroffenen Bereichen in Höhe von insgesamt 745 Millionen Euro bereit. Davon entfallen rund 350 Millionen Euro allein auf das Jahr 2020. Hinzu kommen die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Hilfen, die bis zum Jahr 2022 ein Volumen in einer Größenordnung von 480 Millionen Euro erreichen können.
Was mir persönlich sehr am Herzen liegt, ist die Zukunft der saarländischen Kommunen. Mit dem Saarland-Pakt sind wir einen großen Schritt in Richtung Entschuldung, in Richtung Verbesserung der kommunalen Finanzlage und damit auch in Richtung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gegangen. Diese zarte Pflanze des Erfolgs wird durch Corona nun gefährdet. Damit die Kommunen auch weiterhin finanziell handlungsfähig sein können, spannt die Landesregierung einen umfassenden kommunalen Schutzschirm auf. Er sieht vor, dass das Land die Steuermindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und auch bei der Einkommensteuer für die Jahre 2020 bis 2022 zur Hälfte ausgleichen wird. Hinzu kommt die Stabilisierung des kommunalen Finanzausgleichs auf dem Niveau des Jahres 2020 laut Haushaltsplan sowie ein Teilausgleich bei den Kosten der Unterkunft und Heizung.
Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Kommunen und der Saarland-Pakt Opfer der Corona-Krise werden. Wir haben alle gemeinsam die Anstrengungen unternommen, die saarländischen Städte und Ge
meinden von ihren Kassenkrediten zu befreien und gleichzeitig Investitionen zu ermöglichen. Es macht keinen Sinn, dass wir 1 Milliarde Euro Schulden von den Kommunen übernommen haben und wir jetzt aufgrund von Corona neue Schulden zulassen werden. Deshalb helfen wir unseren Kommunen, wie es nach derzeitigen Erkenntnissen kein anderes Bundesland tut. Meine Erwartungshaltung dabei ist aber auch klar: Wir arbeiten am Saarland-Pakt genauso weiter, wie es bisher vereinbart war. - Im Zeitraum 2020 bis 2022 erreichen die verschiedenen Hilfsmaßnahmen des Landes und des Bundes für die saarländischen Kommunen in der Summe ein Betrag von 640 Millionen Euro. Darin enthalten sind nach den Plänen der Bundesregierung die Hilfen des Bundes für die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 und die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung von derzeit 50 auf bis zu 75 Prozent. Im Zeitraum 2020 bis 2022 kann es für die Kommunen im Saarland eine Entlastung in Höhe von rund 200 Millionen Euro geben.
Schließlich richtet die Landesregierung ihren Blick auf Maßnahmen, mit denen sich das Saarland schneller und stabiler aus der aktuellen Krise befreien kann. Die Erfahrungen der letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass die digitale Infrastruktur nicht nur im Saarland den aktuellen Anforderungen strukturell nicht gewachsen ist. Mit Blick auf eine etwaige zweite oder dritte Erkrankungswelle, aber auch vor dem Hintergrund nicht auszuschließender weiterer pandemischer Ereignisse sollen die Krisenfestigkeit des Saarlandes gesteigert und sowohl die Wirtschaft als auch die Verwaltung im Saarland zukunftsfest gemacht werden. Im Zeitraum 2020 bis 2022 will die Landesregierung hierfür insgesamt rund 320 Millionen Euro mobilisieren. Auf den Nachtragshaushalt für 2020 entfallen davon rund 140 Millionen Euro.
Die Landesregierung wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das Saarland vom Konjunkturpaket des Bundes in den Bereichen Digitalisierung und Innovation im großen Umfang profitiert, um möglichst große Hebelwirkungen im Saarland zu erzielen. In der Summe erreicht das Maßnahmenpaket einschließlich der Maßnahmen, die sich nicht eindeutig einem der genannten Schwerpunktbereiche zuordnen lassen, ein Volumen von 1,6 Milliarden Euro im Zeitraum 2020 bis 2022. Auf den Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 entfällt davon ein Betrag von 740 Millionen Euro. Nach Gegenrechnung der zu erwartenden Einnahmen, insbesondere vom Bund, wird für das Sondervermögen Pandemie eine Kreditermächtigung von insgesamt knapp 1,4 Milliarden Euro benötigt, davon rund 690 Millionen Euro in 2020.
Ähnlich wie bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen, an deren glücklichen Ende die Sanierungshilfen standen, sind wir wieder an einem Scheidepunkt angekommen. Sieht man sich an, wofür die Sanierungshilfen gedacht sind, nämlich - ich zitiere - „als Hilfe zur künftigen eigenständigen Einhaltung der Vorgaben Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz“, so muss man angesichts der geschilderten Volumina innehalten. Die Sanierungshilfen sind an Tilgungsverpflichtungen - die oft zitierten 80 Millionen Euro pro Jahr geknüpft. Hinzu kommt die Tilgung im Zusammenhang mit dem Saarland-Pakt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Grat zwischen Zukunftsinvestition und der Gefahr, sich den Hals zuzuschnüren, ist schmal. Ich glaube, wir können festhalten, dass dieser Nachtragshaushalt die Weichen richtig stellt ‑, um im Bild des Segelboots von eben zu bleiben - die Segel in dieser Situation richtig setzt und uns die Luft zum Atmen lässt. Ich wünsche mir, dass wir zu jenen Ländern gehören, die am Ende gut gewirtschaftet haben und sorgsam mit den bereitgestellten Mitteln umgegangen sind. Wir kommen aus der extremen Haushaltsnotlage und müssen unbedingt verhindern, dass wir pandemiebedingt erneut in eine finanzielle Krise abrutschen. Ich bin sicher, dass die avisierten Investitionen und Maßnahmen dazu beitragen, dies zu verhindern und das Saarland sicher aus der Krise herauszuführen. Daran arbeitet diese Landesregierung. Ich bitte Sie, diese Arbeit weiterhin zu unterstützen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung in Erster und Zweiter Lesung. Vielen Dank.