Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

Es stellte sich jedoch heraus, dass die von den Mitgliedsstaaten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit anzuwendenden Merkmale unklar sind und die Kontrolle innerhalb der EU uneinheitlich ist. Die EUKommission hat daraufhin den Mitgliedsstaaten am 30. Juli 2018 ein Prüfungsschema, ein sogenanntes Raster, für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgegeben. Neu ist in der Richtlinie (EU) 2018/958 die Verpflichtung, bestimmte Kriterien, die in einem abgeschlossenen Katalog zusammengefasst sind, bei der Prüfung von Berufsreglementierungen zu berücksichtigen. So können sich in Zukunft alle Mitgliedsstaaten auf einen gemeinsamen gültigen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen verlassen.

Wir wollen, dass die Grundfreiheiten allen Bürgern gleich zugutekommen. Diese EU-Richtlinie ist bis

zum 30. Juli 2020 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, auch im Saarland, da dem Saarland eine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen zukommt. Bei nicht fristgerechter Umsetzung kann die EU-Kommission bei Klageerhebung vor dem Gerichtshof der EU in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens die Verhängung einer Sanktion gegen Deutschland beantragen.

Künftig müssen also alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Aufnahme oder Ausübung eines Berufs oder einer bestimmten Art seiner Ausübung beschränken, einschließlich des Führens einer Berufsbezeichnung und der im Rahmen dieser Berufsbezeichnung erlaubten beruflichen Tätigkeiten, auf den Prüfstand. Diese Verpflichtung stellt - neben der Informationspflicht und der Veröffentlichungspflicht das Kernelement der Richtlinie und des vorliegenden Gesetzentwurfs dar.

Mit dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz setzt die Landesregierung also die Vorgaben der EU‑Richtlinie um. Damit wird die Einhaltung des Kriterienkatalogs der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Erlass neuer beziehungsweise Änderung bestehender Berufsreglementierungen im Saarland gesichert. Ich Sie bitte daher, diesem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zuzustimmen. - Vielen Dank.

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1342. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1342 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1342 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete, enthalten haben sich die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland, Drucksache 16/1342, durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

(Ministerin Rehlinger)

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Ich stelle fest, dass einstimmig die erforderliche Zweidrittelmehrheit hergestellt worden ist, und nicht nur hergestellt worden ist: Alle Abgeordneten haben dem Vorschlag zugestimmt.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1342 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1342 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1342 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete, enthalten haben sich die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Drucksache 16/1298) (Abänderungsanträge: Drucksachen 16/1351 und 16/1368)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung, das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten wurde vom Plenum in seiner 38. Sitzung am 13. Mai 2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Das Gesetz soll eine Berufsausbildung unterhalb des Qualifikationsniveaus der bundesgesetzlich neu geschaffenen generalistischen Ausbildung zur Pflegefachperson schaffen, welche die bisherigen Ausbildungen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege zu einer einheitlichen Berufsausbildung zusammenführt. Damit soll auch dem Mangel an Pflegepersonal begegnet werden, indem die Wahl eines Pflegeberufs attraktiv gestaltet wird.

Dieser Zielsetzung entsprechend wird in Artikel 1 mit einer Ausbildung zur generalistischen Pflegeassistenz für Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die

nicht die Voraussetzungen für die Pflegefachkraftausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besitzen, die Möglichkeit zum Erwerb einer Grundqualifikation für einen Pflegeberuf geschaffen. Die Pflegeassistenzausbildung wird so ausgestaltet, dass sie das erste Ausbildungsjahr der Pflegefachperson abbildet, zugleich werden durch die Möglichkeit eines anschließenden Wechsels in das zweite Jahr dieser Ausbildung weitere Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

Die generalistische Ausrichtung soll einen Einsatz sowohl im Bereich der Krankenhäuser als auch in den stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten ermöglichen und durch die Kombination von theoretischem und praktischem Unterricht mit der praktischen Ausbildung problemorientiert auf den Pflegealltag vorbereiten. Mit der Definition von selbstständigen und delegierbaren Tätigkeiten werden die Kompetenzen der Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten erstmalig gesetzlich festgeschrieben.

Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, wird ein gesetzlicher Anspruch der Auszubildenden auf eine angemessene Ausbildungsvergütung festgeschrieben. Diese wird im Bereich der Träger der Altenhilfe über eine Umlage finanziert. Zugleich wird gesetzlich verankert, dass die Ausbildung für die Auszubildenden weiterhin kostenfrei ist. Der Unterricht findet an staatlich anerkannten Pflegeschulen statt, wodurch die bundesrechtlichen Anforderungen auch für die Ausbildung der Pflegeassistenz gelten. Für begonnene Ausbildungen im Saarland sind entsprechende Übergangsregelungen vorgesehen, ebenso wie Regelungen für im Ausland qualifizierte Pflegekräfte.

Die rechtlichen Grundlagen der bisherigen einjährigen Berufsausbildungen der Krankenpflegehilfe und der Altenpflegehilfe werden nach Artikel 5 dieses Gesetzes außer Kraft treten. Damit tritt die neue generalistische Ausbildung an die Stelle dieser bisherigen Helfer- und Helferinnenausbildungen. Artikel 2 und 3 passen die Terminologie des Schulordnungsgesetzes sowie des Privatschulgesetzes an die Bezeichnungen des Pflegeberufegesetzes an.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 gelesen und die Durchführung einer Anhörung für den 03. Juni 2020 beschlossen. Im Rahmen dieser Anhörung gingen Stellungnahmen der Arbeitskammer, des Landespflegerats, der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, der Bundesagentur für Arbeit, der Gewerkschaft Verdi, der Interessenvertretung der Pflegeschulen, der Pflegegesellschaft und der Pflegekassen ein.

Strittigster Punkt bei der Anhörung, neben der Frage der Anwendung des Berufsbildungsgesetztes und der Definition delegierbarer Tätigkeiten, war die Frage nach einer 23- oder 24-monatigen Ausbildungsdauer. Gegen eine kürzere Ausbildungsdauer wurde

(Vizepräsident Heinrich)

insbesondere vorgebracht, diese könne zur Folge haben, dass der Abschluss in anderen Bundesländern nicht anerkannt werde. Für eine kürzere Ausbildungsdauer sprach die Eröffnung finanzieller Unterstützungsinstrumente nach §§ 81 ff. SGB III, darunter 400 Euro zusätzliche Ausbildungsvergütung sowie die Übernahme von Fahrtkosten und Weiterbildungskosten für die Schulen. Zudem wird so auch die Weiterbildung von Pflegeassistenten zur Pflegefachkraft durch die Bundesagentur für Arbeit förderfähig, was bei einer Assistenzausbildungsdauer von 24 Monaten ausgeschlossen wäre. Im Rahmen einer Beschäftigtenförderung kann so auch ein Arbeitsentgeltzuschuss von 100 Prozent an den Arbeitgeber veranlasst werden.

In seiner Sitzung am 17. Juni hat der Ausschuss den Entwurf abschließend beraten. Ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Verkürzung der Probezeit wurde einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen. Ein Abänderungsantrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, welcher unter anderem die Erhöhung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate vorsah, wurde mehrheitlich abgelehnt. Ein mündlicher Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit Änderungen zum Ausbildungsverlauf wurde ebenfalls einstimmig, bei Enthaltung der DIE LINKELandtagsfraktion, angenommen.

Die beschlossenen Abänderungsanträge liegen Ihnen in einem Antrag des Ausschusses zusammengefasst als Drucksache vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 16/1351 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 16/1351 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1351 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt hat die AfDLandtagsfraktion, enthalten hat sich die DIE LINKELandtagsfraktion.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 16/1368 einen Abänderungsantrag zu dem

Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/1368 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1368 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der DIE LINKE-Landtagsfraktion, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf 16/1298. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1298 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1298 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die Mitglieder der die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (Drucksache 16/1033) (Abänderungsantrag: Drucksache 16/1335)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Petra Fretter, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz, Drucksache 16/1033, wurde vom Plenum in seiner 32. Sitzung am 30.10.2019 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Reduzierung des Verwaltungsaufwands in Flurbereinigungsverfahren durch Abschaffung der gesonderten Spruchstelle im Saarland. Dies ist sinnvoll, da in den letzten Jahren keinerlei Widersprüche mehr im Rahmen vom Flurbereinigungsverfahren eingegangen sind, die von der gesonderten Spruchstelle hätten entschieden werden können. Der Rechtsmittelweg wird dadurch nicht verkürzt, da die Einlegung eines Widerspruchs weiterhin möglich ist. Zudem wird die Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs verlängert, was vor allem im Hinblick auf die Komplexität eines

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Flurbereinigungsplans angebracht ist. Dies führt zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger.

Mit dem Änderungsantrag Drucksache 16/1335 wird von der Möglichkeit nach § 21 Abs. 7 des Flurbereinigungsgesetzes Gebrauch gemacht, Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einzuführen. Dies bewirkt gerade bei Verfahren mit längeren Laufzeiten eine zusätzliche Demokratisierung und gleichzeitig ein kontinuierliches Arbeiten in den einzelnen Verfahrensschritten. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet.

Der Ihnen vorliegende Abänderungsantrag Drucksache 16/1335 wurde im Ausschuss besprochen und wird Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz Drucksache 16/1033 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Drucksache 16/1335 in Zweiter Lesung. - Vielen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 16/1335 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/1335 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1335 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen worden ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1033. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1033 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das Abstimmungsergebnis der LINKEN war nicht erkennbar. Ich rufe noch einmal aus: Wer für den Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1033 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen worden ist.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: US-Airbases wie Ramstein und Spangdahlem schließen (Drucksache 16/1367)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Barbara Spaniol das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die US-Airbases um uns herum sind zwar seit Jahrzehnten ein gewohntes Bild, aber es ist ein Irrtum zu glauben, dass US-Airbases zu unserem Schutz hier bei uns sind. Selbst in Diskussionen im US-Kongress wird darauf hingewiesen, dass die Airbases notwendig sind, um US-Militäreinsätze in aller Welt zu steuern. Die USA steuern von Ramstein aus ihren völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg, völkerrechtswidrige Angriffskriege, und sie nutzen sie auch als wichtiges Drehkreuz für ihre Öl- und Gaskriege.