Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lander, Sie zeichnen sich in Ihrem Beitrag zum Justizministerium noch viel stärker als in Ihrem Beitrag zum Einzelplan des Innenministeriums durch Unkenntnis aus. Sie werfen alles durcheinander, Sie nennen Zahlen von Stellenkürzungen, die noch zu erreichen sein sollen. Sie sagten beispielsweise, es seien 61 bei den Justizvollzugsbediensteten. Da sind aber schon Stellen abgearbeitet. Sie erdreisten sich, davon zu sprechen, dass das Justizministerium ein Sorgenkind sei. Das Justizministerium ist alles andere als ein Sorgenkind dieser Landesregierung.
Denn im gesamten Geschäftsbereich gibt es überaus motivierte Frauen und Männer, die ihren Dienst an der Stelle tun, wo sie gefordert sind.
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie tragen dem überhaupt keine Rechnung. Ich muss es eigentlich an Herrn Flackus und Ihre Fraktion richten: Es tut mir leid, aber ich habe die Befürchtung, dass Herr Lander zum Sorgenkind Ihrer Fraktion werden wird. Da bedaure ich Sie jetzt schon.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Flackus (DIE LINKE) : Man muss schon mit Kritik umgehen können! - Abg. Spaniol (DIE LINKE): Genau! So entkräftet man Kritik nicht! - Weitere Zurufe von der LINKEN.)
Sie können sich Ihre Zwischenrufe sparen. Wenn Sie richtig zugehört hätten, hätten Sie verstanden, dass es um die Unkenntnis Ihres Kollegen geht, um seine undifferenzierte Darstellung und darum, alles durcheinander zu werfen. Deshalb habe ich diese Sorge zum Ausdruck gebracht.
Jetzt fahre ich fort. Dem Ministerium der Justiz obliegen ganz komplexe Aufgabenstellungen. Dabei geht es um Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltungsgerichte, des Finanzgerichts, der Sozialgerichte, der Arbeitsgerichte, der Justizvollzugsanstalten und der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie. Es geht auch um Gerichtsorganisation, Notariatswesen, Angelegenheiten der Rechtsanwaltschaft. Es geht um Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses sowie um den Nachwuchs für alle Laufbahnen im Bereich des Justizdienstes.
Ferner hat das Justizministerium auch die Aufgabe, bei der Gesetzgebung mitzuwirken, sei es auf Bundesebene oder auf Landesebene, oder sei es die Aufgabe, bei zwischenstaatlichen Angelegenheiten die Rechtspflege zu koordinieren. Diese komplexen Angelegenheiten spiegeln sich in der Arbeit des Landtags, insbesondere im zuständigen Ausschuss des Hauses.
Der Haushalt des Ministeriums der Justiz hat im Jahr 2018 ein Ausgabevolumen in Höhe von rund 205 Millionen Euro. Dazu gehören beispielsweise 130 Millionen Personalkosten, 65 Millionen Sachkosten oder 31 Millionen für die Justizvollzugsanstalten. Diese 205 Millionen Ausgaben sind zu 99,6 Prozent gebundene Ausgaben. Da zeigt sich, wie der
Spielraum des Hauses aussieht. Dem stehen im Entwurf Einnahmen in Höhe von circa 57 Millionen gegenüber. Das ist eine Verbesserung von rund 0,5 Millionen im Vergleich zum vergangenen Haushaltsjahr. Meine Damen und Herren, das zeigt, wie es in dem Einzelplan aussieht.
99,6 Prozent sind also gebundene Ausgaben, dennoch leistet das Ministerium der Justiz seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Das passiert zum einen durch Stellenabbau und die entsprechenden Einsparungen, die in den vergangenen Jahren erfolgten. Das passiert zum Beispiel auch dadurch, dass die Einnahmen im Bereich der Gerichtskasse in den letzten Jahren stets gesteigert werden konnten. Das hat damit zu tun, dass es dort einen Ausbau an Mitarbeitern gab, aber auch damit, dass es engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, die dazu beigetragen haben, dass diese Einnahmen erfolgen konnten. Wir brauchen uns keine Illusionen zu machen, diese Zahl wird nicht weiter wachsen, denn auch Rückstände sind irgendwann aufgearbeitet. Das kann man nicht weiter ausbauen.
Die Justiz kann und darf sich auch nicht vom Konsolidierungspfad verabschieden. Wir müssen ihn weitergehen, damit wir als eigenständiges Land weiterhin unsere Justiz stellen können. Die Justiz verwehrt sich dem nicht, sondern sie bekennt sich dazu. Natürlich unterlagen und unterliegen weiterhin alle Sparmaßnahmen der Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden. Das versteht sich von selbst. Aber gerade die Einhaltung der Funktionstüchtigkeit und -fähigkeit hat sich in den vergangenen Haushaltsjahren bewahrheitet und gezeigt. Ihr wird durch diesen Entwurf für das Haushaltsjahr 2018 Rechnung getragen. Wir befinden uns weiter in Zeiten enger finanzieller Spielräume und handeln in den Bereichen, wo es notwendig ist.
Die große Aufgabe - die Einführung der elektronischen Akte - wird mit dem 01.01.2018 in eine weitere Phase starten. Die Schriftsätze der Anwaltschaft können ab diesem Datum elektronisch übermittelt werden. Das heißt, der gesamte Posteingang wird elektronisch laufen können. Das bedeutet aber, dass auch der Postausgang elektronisch bearbeitet werden muss. Ich bin mir sicher, dass das auch im Laufe des Jahres umgesetzt werden wird. Im Haushaltsentwurf sind dafür Personal- und Sachmittel in Höhe von 1 Million Euro in verschiedenen Titeln ausgebracht.
Der Justizhaushalt 2018 ist auch in der Kontinuität der letzten Jahre ein Justizhaushalt im Sinne einer bürgernahen und leistungsfähigen Justiz und ein Justizhaushalt im Sinne einer größtmöglichen Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir die Große Koalition - stärken im Haushalt 2018 die Justiz. Zum einen haben wir uns dazu bereits im Koalitionsvertrag verpflichtet und zum anderen antwor
ten wir auf aktuelle Herausforderungen. Eine leistungsfähige Justiz ist Garant für innere Sicherheit und eine funktionierende Demokratie. Wir stärken die Justiz mit einem Gesamtpaket in Höhe von rund 153.000 Euro im Einzelplan 10. Weitere Mittel wie zum Beispiel 60.000 Euro, die im Einzelplan 06 für die Förderung der Grundbildung im Jugendstraf- und Jugendarrestvollzug eingestellt werden, sind Mittel, die letztendlich der Justiz zugutekommen werden.
Ab dem kommenden Jahr wird ein Projekt zur Rechtsstaatsbildung ans Netz gehen. Dieses richtet sich an Schulen und andere interessierte Gruppen. Hier geht es darum, in einer niedrigschwelligen Form die Grundlagen unseres Zusammenlebens zu vermitteln und zu verdeutlichen, welche große und zentrale Rolle unsere Verfassung in den Fragen der Gesellschaftsbildung spielt. Dazu werden Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ich glaube, das ist eine gute Sache, die gut dazu passt, dass unsere Verfassung in diesem Jahr ihren 70. Geburtstag feiert.
Es gibt einen weiteren Aspekt, der uns wichtig erscheint. Terroristische und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Straftaten stellen den Staat vor vielfältige Herausforderungen. Es ist vorgesehen, dieser Aufgabe durch die Errichtung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Rechnung zu tragen. Diese Stelle hat mehrere Aufgaben. Sie ist für die Strafverfolgung in diesem Bereich zuständig. Sie übernimmt die Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt und den staatsanwaltschaftlichen Einrichtungen der anderen Bundesländer. Weiterhin übernimmt sie die Zusammenarbeit mit den für die Terrorismusbekämpfung und den Staatsschutz zuständigen Stellen der Polizeibehörden des Bundes, aber auch der Länder sowie auch die europäische und internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich.
Meine Damen und Herren, das ist eine komplexe Aufgabenstellung. Die personelle Ausstattung ist im Rahmen des Haushaltsvollzugs darzustellen. Wir stellen hier zusätzlich 15.000 Euro ein. Das ist quasi eine Anschubfinanzierung, die wir dieser Stelle für das kommende Haushaltsjahr mitgeben. Das ist ein weiterer Aspekt, der in unseren Anträgen zu Buche schlägt.
Die staatlichen Organe müssen zum einen alles unternehmen, um bestehende Radikalisierungstendenzen aufzudecken und zu bearbeiten. Zum anderen müssen sie präventiv handeln, damit aufkeimende extremistische Gedanken so früh wie möglich verhindert oder eingedämmt werden oder im Sinne demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen ge
lenkt werden. Deradikalisierung - ich nenne das Stichwort in diesem Zusammenhang - stellt sich als ein Thema dar, das sich in anderen Ressorts findet. Deshalb finden wir Ansätze, zum Beispiel Präventionsprojekte für Jugendliche im Einzelplan 05, die mit 80.000 Euro ausgestattet werden, um auch so für Deradikalisierung oder Radikalisierungsverhinderung da zu sein.
Das ist aber eine Problematik, der sich gerade die Justizvollzugsanstalten im Besonderen stellen müssen. Genauso müssen sich die Justizvollzugsanstalten der Tatsache stellen, dass Gefährder - Sie alle wissen, was darunter zu verstehen ist - nach der neuen Rechtslage statt in Abschiebeeinrichtungen auch in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden können, natürlich von den übrigen Strafgefangenen getrennt. Die Justizvollzugsanstalten spielen hier eine wichtige Rolle. Das wurde auch in den Gesprächen mit dem Bund saarländischer Justizvollzugsbediensteter deutlich dargelegt. Meine Damen und Herren, deshalb werden hier zusätzlich Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt, um Maßnahmen zur Prävention und Resozialisierung zu fördern.
Das Ministerium befindet sich in einem ständigen und intensiven Austausch mit den Vertretungen aller Personalbereiche. Das ist wichtig, da die Ziele der zukunftsfähigen Verwaltung noch nicht erreicht sind. Im Rahmen des neuen Stellenabbauziels - es war Gegenstand der Erörterungen - werden rund 2.000 Stellen statt ursprünglich 2.400 Stellen abgebaut. Das heißt für die Justiz ein Weniger an Abbau und ein Mehr an Stellen von 12,5 Stellen, die in der Justiz eingesetzt werden können. Das hilft im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz schon.
Wir müssen die unterschiedlichen Stufen und Pakete sehen. Eine weitere Maßnahme ist die Flexibilisierung des Stellenplans. Das heißt, der Einsatz von Stellenbruchteilen wird flexibel. Die freien Anteile von in Teilzeit besetzten Stellen können zukünftig zusammengezogen werden und als weitere Stelle bewirtschaftet werden. Man rechnet damit, dass es im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ungefähr zehn Stellen ausmachen wird.
Eben hat der Kollege Alwin Theobald angesprochen, dass die Wiederbesetzungssperre 2018 generell von zwölf Monate auf acht Monate herabgesetzt wird und in den Folgejahren sogar bis auf null gefahren wird. Ich glaube, das ist ein ganz deutliches Zeichen an unsere Bediensteten. Gerade für das Ministerium der Justiz sollte man das betonen.
Das Ministerium der Justiz gestaltet zum Beispiel auch dadurch, dass gerade die Stellen, die aufgrund von Abordnungen oder aus anderen Gründen nicht im eigenen Geschäftsbereich als aktive Kraft zur Verfügung stehen, wieder ins Haus zurückgenom
men werden. Das ist eine Sache, die das Haus auszeichnet. Man nutzt die Gestaltungsmöglichkeiten, die sich bieten.
Das Ministerium macht seine Aufgaben dort, wo gehandelt werden muss. Sie haben es eben angesprochen. Die Personalbedarfsberechnungen - PEBB§Y ist das Kürzel dafür - haben gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken der am stärksten belastete Teil der saarländischen Justiz ist und nicht deutschlandweit. Eine funktionierende Staatsanwaltschaft ist aber Kernstück einer effizienten Strafverfolgung. Genauso ist sie auch Kernstück eines intakten Rechtsstaats. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung. Deshalb finde ich es außerordentlich begrüßenswert und möchte es hier herausstellen, dass gerade Minister Stephan Toscani sofort gehandelt hat, als diese Diskrepanz festgestellt wurde. Die erste Stufe ist die Besetzung der 60 Stellen, die für die Staatsanwaltschaft ausgebracht sind, bis Ende dieses Jahres. Das wird bis zum April des kommenden Jahres auf 61,5 Stellen ausgebaut. Bis Ende des Jahres 2018 werden es 66 Stellen bei der Staatsanwaltschaft sein. Das ist ein Plus von sechs Stellen. Ich glaube, das ist eine gute Leistung insbesondere unter den Spielräumen, wie sie nun einmal da sind.
Wir gehen von einer durchschnittlichen Belastung von 120 Prozent aus. Das ist an der Stelle so. Aber ich möchte auch auf Folgendes verweisen. Wenn wir zum Beispiel in ein Bundesland wie Baden-Württemberg blicken, dann sehen wir bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Belastung von 120 Prozent. Von daher sind wir in guter Gesellschaft, insbesondere wenn wir bedenken, dass uns ein Stabilitätsrat weiterhin auf die Finger schaut und unsere Aktionen und unseren Haushalt beurteilt, ob wir auch weiterhin auf dem Konsolidierungspfad bleiben. Deswegen ist das eine Sache, die wir gut mittragen können.
Die Zivilsachen sind insgesamt nicht steigend, jedoch haben wir in Betreuungs- und Familiensachen keinen Rückgang zu verzeichnen. Man sieht das zum Beispiel bei den Betreuungssachen. Dort sind für die Entschädigungen bei der Bearbeitung von Betreuungsfällen im derzeitigen Haushalt 12 Millionen eingestellt worden, womit man darauf reagiert, dass ein Aufwuchs an Betreuungsangelegenheiten da ist. Grundsätzlich gibt es Entschädigung für diejenigen, die dort tätig sind. Man kann aber innerhalb der Gerichtsorganisation darauf reagieren, sollten sich dort Engpässe zeigen. Die Tatsache, dass wir die Kompetenzzentren - so nenne ich das mal - auf der regionalen Schiene für Familiensachen an den Amtsgerichten zusammenziehen, wird dabei helfen, dass wir hier, sollten Engpässe entstehen, eine Antwort geben können.
nisterium aus - dort hat man die Abordnung eines Richters vom Verwaltungsgericht ans Oberverwaltungsgericht ausgesprochen. Es folgt jetzt eine Abordnung eines Richters aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit ans Verwaltungsgericht, damit das ausgeglichen wird. Wichtig ist auch, dass im Servicebereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit alle Stellen besetzt sind, damit dort keine Engpässe auftreten. Wir haben in den anderen Gerichten Belastungen von teilweise sogar unter 100 Prozent und teilweise leicht über 100 Prozent. Im Großen und Ganzen befinden wir uns da noch auf der sicheren Seite und das wird von uns auch so mitgetragen. Man hat auch reagiert, man hat vier zusätzliche Stellen im Bereich der Justizwachtmeister eingebracht, um den Sicherheitsvorkehrungen an den Pforten Rechnung zu tragen. Das ist eine wichtige Sache.
Die Gefangenenzahlen in der Justizvollzuganstalt Saarbrücken sind bedauerlicherweise nicht zurückgegangen. Wir wissen alle, dass gerade im Bereich des Vollzugsdienstes Außerordentliches geleistet wird. Dafür meine volle Anerkennung, meinen vollen Respekt und großen Dank. Es ist wichtig, dass die bereits beschlossenen letzten technischen Umrüstungen zeitnah erfolgen, damit eine Entlastung eintreten kann. Den Rückruf der Abordnungen habe ich angesprochen und auch die Tatsache, dass man jetzt die Beurteilung der Diensttauglichkeit in Kooperation mit einem Polizeiarzt tun wird, der eine große Erfahrung in der Frage miteinbringen wird. All dies sind Maßnahmen, die dazu beitragen können, dass an der Stelle auch für die Bediensteten Entlastungen entstehen. Ich bin mir ganz sicher, dass der Einsatz der Projektmittel im Rahmen der Deradikalisierung und Gefährder gerade auch im Bereich des Justizvollzugsdienstes Wirkung zeigen wird. Die Frauen und Männer im Justizvollzugsdienst werden mit erschwerten Arbeitsbedingungen in diesem Bereich konfrontiert. Die beiden Projekte, die von den Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht wurden, sind hier gut angelegtes Geld.
So ist es auch wichtig, das Beförderungsbudget im Bereich des einfachen und mittleren Dienstes besser auszustatten. Hierzu haben wir einen Ansatz von zusätzlich 30.000 Euro geschaffen. Das wird helfen, den Beförderungsstau abzubauen, gerade auch im Bereich der Anstalten.
Eine weitere Möglichkeit, die Motivation der Beschäftigten zu fördern, ist ein gutes Angebot an Fortund Weiterbildung. Wir haben aktuell im Bereich der Bewährungshelfer nachgesteuert. Die Zahl der Beschäftigten im Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe, kurz KARO genannt, ist nach der Umstrukturierung gestiegen. Von daher ist es auch folgerichtig, dass der Ansatz
Ich könnte noch Weiteres erzählen. Es gibt neue Impulse, ich nenne als Stichwort die Kooperation in der Referendarausbildung mit Frankreich, aber ich denke, der Minister wird dazu noch sprechen. Er hat eine viel höhere Frankreichkompetenz als ich, aber ich weiß, dass ihm diese Sache auch sehr am Herzen liegt, deshalb sage ich jetzt nichts weiter dazu.
Ich möchte abschließend noch all den engagierten Frauen und Männern, die im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ihren Aufgaben nachgehen, herzlich für ihren tagtäglichen Einsatz für unsere leistungsfähige Justiz danken, unter anderem auch dafür, dass sie den Rechtsuchenden den Zugang zu einer bürgernahen Justiz leicht machen, dafür dass sie dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen, aber auch dafür, dass sie die Resozialisierung von Strafgefangenen umsetzen.
In zahlreichen Besuchen und Begegnungen habe ich auch im vergangenen Jahr die hohe Motivation und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen der Justiz wahrnehmen können. Ich bin mir bewusst, dass wir ihnen viel abverlangen auf dem gemeinsam eingeschlagenen Weg, den wir derzeit gehen. Die finanziellen Spielräume bleiben in 2018 und 2019, wie sie waren. Wir wollen die Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen im Jahr auch in diesen Jahren nicht in Gefahr bringen. Von daher haben wir gar keine andere Wahl, als diesen Weg weiterzugehen. Ich bin mir sicher, wir werden im Dialog bleiben und wir werden auch, wenn weitere Schritte erfolgen müssen, diese gemeinsam vorbereiten.
Ich bitte um Zustimmung zum Einzelplan 10, natürlich auch zum gesamten Haushalt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und schließe an diesem 04. Dezember meine heutige Rede mit einem herzlichen „Glück auf!“