Protokoll der Sitzung vom 15.11.2023

Sowohl Sophie als auch Ben, deren Klarnamen ich selbstverständlich nicht nenne, um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, waren ihrem Umfeld schutzlos ausgeliefert und wurden Opfer von schrecklicher Gewalt. Sie haben es überlebt. 101 Kinder wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2022 Opfer eines Tötungsdelikts. 101 Kinder haben ihr Leben verloren, weil Erwachsene sie getötet haben. Das zieht einem den Magen zusammen. Aber, meine Damen und Herren, es bringt nichts, die Augen davor zu verschließen. In dieser Kriminalstatistik aus dem Jahr 2020 steht die Zahl 48. Es wurde eben schon angesprochen. Meine Damen und Herren, 48 Kinder werden jeden Tag in Deutschland Opfer von sexualisierter Gewalt.

Kommen wir zurück zu Sophie und Ben. Die zwei saarländischen Kinder haben die körperlichen Misshandlungen zum Glück überlebt. Sie sind aber ihr Leben lang durch die schrecklichen Taten gezeichnet. Ihnen wurde die Möglichkeit auf ein unbeschwertes Aufwachsen, auf die Voraussetzung, gesunde zwischenmenschli

che Beziehungen ohne Vorbehalte und Misstrauen aufzubauen, erschwert oder sogar geraubt. Die Beispiele von Sophie und Ben zeigen, die Straftäter*innen von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung lassen sich nicht in eine gesellschaftliche Schicht einordnen. Kindeswohlgefährdung zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten. In den meisten Fällen - wie in denen von Ben und Sophie - werden enge, wenn nicht die engsten Vertrauenspersonen zu den Täter*innen. All diese Fakten machen die Aufdeckung von Kindeswohlgefährdung noch viel schwieriger.

In diesem Zusammenhang nenne ich das Schlagwort Dunkelziffer. Gerade im Bereich von Kindesmissbrauch ist die Dunkelziffer unglaublich hoch. Das heißt, unglaublich viele Kinder und Jugendliche sind der schrecklichen Gewalt, die vor allem im häuslichen Umfeld passiert, schutzlos ausgeliefert. Es wird ihnen nicht geholfen. Sie bekommen kein Hilfsangebot, kein Therapieangebot und kein sicheres Zuhause. Sie wachsen mit diesen Qualen auf. Sie werden zu Erwachsenen, die es nie erfahren haben, Schutz zu bekommen. Sie wachsen mit der Erfahrung auf, dass körperlich und an Macht überlegene Erwachsene das zu schützende Kind nicht respektieren und ihm sogar Gewalt antun.

Liebe Saarländer*innen, dieses Saarländische Kinderschutzgesetz mit den Maßnahmen der Schutzkonzepte in den Schulen, der Institution des Kinderschutzkompetenzzentrums, dem Kinderschutzbeauftragten, der Ombudsstelle und dem Netzwerk für Kinderschutz in den Landkreisen ist wahrhaftig ein Meilenstein für viele Kinder und Jugendliche im Saarland, die täglich psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt sind.

(Beifall von der SPD.)

Es ist ein Gesetz, das Praxis und Theorie miteinander verbindet, das einen Rahmen schafft, in dem der Kinderschutz stetig weiterentwickelt werden kann durch die Arbeit des Kinderschutzbeauftragten und des Rates für Kinderschutz. Es ist ein Gesetz, das ein ganz neues Bewusstsein für den Schutz unserer Kinder schafft, und zwar mit den Kinderschutzkonzepten, die Handlungssicherheit für die Akteur*innen in den Schulen und im Ehrenamt bieten. Dadurch werden viele zusätzliche Multiplikator*innen für die Gefährdungsfaktoren der Gewalt an Kindern und Jugendlichen sensibilisiert. Es ist ein Gesetz, das mit dem Netzwerk für Kinderschutz in die Fläche geht, in den Landkreisen alle miteinander vernetzt und somit wortwörtlich ein Auffangnetz für alle Unsicherheiten bietet, Kompetenzen vor Ort bündelt und einen Rahmen für wirksame und schnelle Kooperationen bildet. Es stärkt unsere Kinder und Jugendlichen. Das ist uns doch das Allerwichtigste.

(Beifall von der SPD.)

Es stärkt aber durch die Ombudsstelle im Kompetenzzentrum auch die Jugendhilfe. Im Saarland muss sich niemand der Jugendhilfe ausgeliefert fühlen. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund. Wer das anzweifelt, hat die Möglichkeit sich an diese Beschwerdestelle zu richten. De facto stärkt dies das Band zwischen Jugendhilfe, Kindern und Eltern, die miteinander arbeiten müssen, damit es zu einer nachhaltigen Verbesserung für unsere Kinder kommt. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei all meinen Kolleg*innen in der Jugendhilfe bedanken, die täglich mit Herzblut an die Arbeit und für unsere Kinder und Jugendlichen an die Front gehen. Dank eures persönlichen Engagements geht es vielen Kindern und Jugendlichen viel besser. Dadurch beeinflusst ihr viele Lebenswege positiv. Das wird viel zu selten gesehen. Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Jetzt komme ich zu einem letzten Anliegen. Dieses Gesetz bezieht sich auf eines der Rechte der UN-Kinderrechtskonvention, deren Verabschiedung sich am 20. November jährt. Des halb: Liebe Kinder, ihr habt das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung, ihr habt das Recht auf Gesundheit, das Recht auf elterliche Fürsorge, das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung, das Recht auf Spiel und Freizeit, das Recht auf Gleichheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht und auch das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung in der Erziehung. Das bedeutet, dass niemand - auch nicht die Erziehungsberechtigten - sie schlagen oder verbal beleidigen darf. Der Staat muss für eine entsprechende Gesetzeslage und Schutzmaßnahmen sorgen. Wir als SPD haben die Chance genutzt und ein richtig tolles Gesetz - das erste saarländische Kinder- und Jugendschutzgesetz - auf den Weg gebracht. Wir haben im Anhörungsverfahren, in dem wir über 100 Expert*innen nach ihrer Meinung gefragt haben, sehr viel Lob und Anerkennung erfahren. Wir haben ge meinsam ein Gesetz geschrieben, das Maßnahmen beinhaltet, Kindeswohlgefährdung aufzudecken, damit den Bens und Sophies unter uns schneller geholfen wird. Es ist ein Gesetz, das ein neues Bewusstsein für das Recht unserer Kinder, gewaltfrei aufzuwachsen, schafft. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

(Abg. Klein (SPD) )

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Klein. - Ich erteile nun für die CDU‑Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kein Wasser in den Wein gießen. Ich bin froh, dass wir diesen Tag heute haben. Ich möchte aber an meine Rede vom Sommer 2022 erinnern. Ich habe damals dargelegt, liebe Kollegin Klein, was unsere Aufgabe ist, nämlich in die Diskussion mit Expertinnen und Experten einzutreten. Dafür sind die Lesungen da. Es geht um die Erste Lesung und dann die Anhörungen. Wir haben mit unserer Arbeit - Kollege Alwin Theobald hat es gesagt, an dieser Stelle herzlichen Dank für die Arbeit in den letzten Monaten und das gemeinsame Arbeiten daran insgesamt mit der Fraktion - immer wieder Chancen geboten, in diese Diskussion einzusteigen.

Die SPD-Fraktion hat auf die Chance gewartet, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung von der Landesregierung eingebracht wird. Dieser Gesetzentwurf hat den interkollegialen Ärzteaustausch nicht vorgesehen. In der Anhörung ist es aber ganz deutlich geworden. Dazu, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen als SPDFraktion heute eigentlich gratulieren - nicht eigentlich, ich gratuliere Ihnen. Die SPD-Fraktion hat sich emanzipiert. Es geht um Ihre Fraktionsmeinung. Die habe ich Ihnen damals im Juli in den Gesichtern angesehen. Liebe Kollegin Réka Klein, Sie treibt das Wohl von Kindern um. Das weiß ich. - Ich finde es toll, dass Sie es jetzt geschafft haben, den Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, so gut zu verbessern. Ich bin froh, dass wir das im Ausschuss gemeinsam geschafft haben.

Dazu, lieber Kollege Schaufert, möchte ich auch etwas sagen: Wenn man im Ausschuss anwesend ist, kann man sich in Diskussionen einbringen, wenn es um Abänderungsanträge geht. Auch das ist parlamentarisches Verhalten. Ich bin ja eine alte Häsin. Wir haben viele alte Hasen.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ich bin wie gesagt eine alte Häsin in der Sache, wir haben mehrere alte Hasen, obwohl auch ganz viele junge Hasen und Häsinnen bei der SPD-Fraktion dabei sind.

(Abg. Haas (SPD) : Ich bin immer Haas. Heiterkeit.)

Weiterhin auf ein gutes Miteinander zum Wohle der Kinder in unserem Lande. ‑ Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Ich darf nun für die Regierung das Wort der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine StreichertClivot, erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Die heutige Debatte ist von einer ausgesprochenen Qualität und auch Emotionalität geprägt. Die Vorrednerinnen haben das sehr deutlich gemacht. Ein gutes Umfeld am Lernort Schule zu schaffen, ist das tägliche Ziel unserer Arbeit im Ministerium für Bildung und Kultur und auch - das darf ich so sagen - in der engen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kinder und Jugend. Nur wem es gut geht, der kann sich gut entwickeln, der kann gut lernen, die Welt erobern und vor allem auch mitbestimmen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere politische Arbeit. Eine ganz zentrale Botschaft dieses Gesetzes: Wir weiten den Kinderschutz aus, betten ihn gesellschaftlich ein und stärken ihn damit nachhaltig. Schulen und Kitas sollen Orte des sicheren Lernens und Lebens für alle sein, frei von Gewalt, insbesondere auch sexualisierter Gewalt.

Diese Thematik diskutieren wir auf allen politischen Ebenen. Auch in der Kultusminister*innenkonferenz haben wir das diskutiert und auf meine Initiative vorangetrieben. Mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus bin ich zu diesen Themen in einem sehr engen Austausch. Sie beobachtet sehr genau, was wir hier im Saarland tun. Wir haben vereinbart, dass wir weitere Maßnahmen nach vorne bringen wollen, auch auf Bundesebene, um Licht ins Dunkel zu bringen. Wir müssen gegen Strukturen kämpfen, die Kindern und Jugendlichen diesen geschützten Raum nicht geben, und diese gemeinsam aufbrechen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um Kindern die Möglichkeit zu geben, sich zu offenbaren.

Lassen Sie mich deshalb auf die wesentlichen Punkte mit Blick auf den Schulbereich eingehen. Hier kommt es zu konkreten Veränderungen. Unsere Kitas und Schulen haben bereits heute eine Vielzahl an Angeboten zum Schutz von Kindern in den unterschiedlichsten Dimensionen. Es freut mich sehr, dass dieses Gesetz diese Arbeit nun auch würdigt. Im Schulbereich legen wir erstmals eine Verpflichtung zur Umsetzung dieser Konzepte fest. Diese Schutzkonzepte beinhalten auch außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote am Nachmittag und - das finde ich an diesem Gesetz hervorragend - sind

von der Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen umfasst, das heißt, es wird keine Schutzkonzepte geben, an denen Kinder und Jugendliche nicht mitgewirkt haben. Damit zeigt dieses Gesetz, dass der beste Schutz von Kindern und Jugendlichen entsteht, wenn wir ihnen eine Stimme geben. Damit knüpft dieses Gesetz an unsere Arbeit im Sinne der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen an, die wir auch bereits in diesem Hohen Hause gefasst haben.

Wir werden die Schulen dabei selbstverständlich unterstützen und ihnen einen Leitfaden geben, in dem alle relevanten Themen aufgegriffen und aufbereitet werden. Wir lassen unsere Schulen nicht alleine. Es freut mich sehr, dass wir mit dem Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch jetzt schon eine Ansprechperson haben, die - so haben wir uns ausgetauscht - auch von Lehrerinnen und Lehrern, aber auch Erzieherinnen und Erziehern in Anspruch genommen wird, um Fälle zu melden und zu besprechen und Hilfe und Unterstützung zu erfragen. Diese Erfahrungen zu bündeln und sie in entsprechenden Fortbildungen zu konkretisieren, ist unsere gemeinsame Arbeit.

Ich betone: Kitas und Schulen sind die Orte, an denen Gewalt gegen Kinder im privaten Umfeld oft erst sichtbar wird. Der Besuch der Kita, der heute schon vor dem ersten Lebensjahr beginnt, ermöglicht es Erzieherinnen und Erziehern, genauer hinzuschauen. Oftmals ist es so, dass Kinder, die Gewalt erfahren, eine Kita nie von innen gesehen haben, weil Eltern verhindern und verschleiern. Da kommt die Schulpflicht zum Tragen. Nicht selten haben wir Meldungen von Lehrerinnen und Lehrern in den ersten Tagen eines neuen Schuljahres, weil dort sichtbar wird, was die Kinder erlitten haben. Deswegen haben Schulen und Kitas seit jeher eine wichtige Meldefunktion. Wir alle wissen nur zu gut, was die Schließungen von Schulen und Kitas in der Pandemie bewirkt haben. Dann ist diese Meldefunktion nämlich schlichtweg nicht zum Tragen gekommen. Gerade unsere Pädagoginnen und Pädagogen hatten sehr große Mühen und Anstrengungen gemeinsam mit Schulsozialarbeitern, diese Kinder zu erreichen.

Mit dem Kinderschutzgesetz schließen wir eine bestehende Rechts- und Regelungslücke. Da Bildung heute im Ganztag organisiert ist, sind der Schutz der Kinder und Jugendlichen und die entsprechenden Meldewege in den Fokus gerückt. Sobald also ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, sind nun auch die pädagogischen Fachkräfte im Ganztag angehalten, dies bei der Schulleitung anzuzeigen. Das schafft Rechtssicherheit für alle Seiten und hilft am Ende auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Kinder offenbaren sich nämlich ihren Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozial

arbeitern. Die Mitbestimmung hat Räume geschaffen, in denen Kinder erzählen können, wie es ihnen zu Hause ergeht, wie es ihnen vielleicht auch im Sport- oder Kulturverein ergangen ist. Das trägt dazu bei, dass diese Meldeketten immer wichtiger werden.

Wir schaffen mit diesem Gesetz darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für die Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt an Schulen, die wir im Ministerium für Bildung und Kultur eingerichtet haben, denn gerade der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist ein essenzieller Aspekt der Kinderschutzkonzepte. Wer in frühen Jahren seines Lebens sexualisierte Gewalt erfahren hat, trägt diese Last ein Leben lang mit sich, ein Leben lang! Das wirkt sich nicht nur auf die eigene Person aus, sondern auch auf die Familien und möglicherweise später auch auf die Erziehung der eigenen Kinder. Insofern kann man von einer Auswirkung über Generationen hinweg sprechen. Im Frühjahr haben wir deshalb - als die Taten ans Licht kamen, die als Lehrkräfte eingesetzte Priester begangen haben - sehr schnell unsere Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt eingerichtet, auch in Zusammenarbeit mit den Stellen, die für Datenschutz und andere Fragen zuständig sind. Wir haben eine Ansprech- und Beschwerdestelle geschaffen, die drei Aufgaben wahrnimmt: Aufklärung, Prävention und Hilfe. Sie ist direkt bei der Schulaufsichtsbehörde angesiedelt, sodass wir eine zusätzliche Stelle haben, die neben den Schulen als Ansprechstelle da sein kann.

Niedrigschwelligkeit ist das Stichwort, also Wege zu schaffen, die für die Opfer keinen großen Aufwand und keine große Überwindung bedeuten. Ihre Erfahrungen sollen nicht länger ignoriert werden. Opfer - ob sie es erst vor Kurzem oder schon vor vielen Jahrzehnten erfahren haben - haben ein Recht auf Aufklärung. Wir haben die Pflicht, sie dabei bestmöglich zu unterstützen, ihnen Wege zu zeigen, wo sie Hilfe und im Übrigen auch Entschädigung erhalten. Unsere Ombudsstelle hat deshalb ein offenes Ohr für alle. Jedes Kind, jede und jeder Jugendliche, der oder die Gewalt oder sexualisierter Gewalt erfahren hat, soll Hilfe bekommen, damit sie mit dieser Last nicht alleine gelassen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kinder und Jugendlichen sind unsere Zukunft. Ihr Schutz ist unsere wichtigste Aufgabe. Das ist heute in den Redebeiträgen deutlich geworden. Mit dem Saarländischen Kinderschutzgesetz und den damit verbundenen Änderungen im Schulordnungsgesetz wird genau dieser Schutz ausgeweitet. Damit haben wir ein weiteres wichtiges Puzzleteil für unsere Zukunft an die korrekte Stelle gesetzt.

Mein ganz besonderer Dank gilt dem für das Gesetz federführenden Minister Dr. Magnus Jung und seiner Weitsicht, an dieser Stelle verschie

(Ministerin Streichert-Clivot)

dene wichtige Einrichtungen zu schaffen: den Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch und die Ombudsstellen, die dafür notwendig sind, um diese Arbeit umzusetzen. Ich bedanke mich bei dir, lieber Magnus, für die enge Zusammenarbeit. Einerseits müssen die politischen Fraktionen diese Arbeit beschließen. Es sind aber auch die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Ministerien und die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer der Zivilgesellschaft, die mit ihren Erfahrungen dazu beigetragen haben, dass wir dieses Gesetz gemeinsam gut voranbringen. Meinen ganz herzlichen Dank dafür!

(Beifall von der SPD.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Unsere Kitas und Schulen müssen ein Schutzraum für Kinder und Jugendliche sein. Dieser Schutzraum gilt aber nicht für die Täter. Mit aller Härte und Konsequenz werden wir für den Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt einstehen. Das ist unsere oberste Priorität. Ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit: Sexualisierte Gewalt wird an unseren Schulen und Kitas nicht geduldet! Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam einen wichtigen Schritt hin zu einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche gehen, ihr Wohl in den Mittelpunkt stellen, alles erdenklich Mögliche dafür tun, um sie vor Leid zu bewahren. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Kinderschutzgesetz, damit diese überaus wichtige Initiative beschlossen werden kann. - Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung und Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin, und erteile erneut der Regierung das Wort, nun dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur ist heute ein guter Tag für den Kinderschutz im Saarland, es geht vielmehr ein gutes Jahr für den Kinderschutz im Saarland seinem Ende entgegen. In diesem Jahr haben wir nicht nur den ersten saarländischen Kinderschutzbeauftragten ins Amt eingeführt, wir haben auch die Ombudsstellen eingeführt und das Kompetenzzentrum Kinderschutz geschaffen und führen heute eben die Zweite und letzte Lesung für das erste Saarländische Kinderschutzgesetz durch. Als saarländische Landesregierung sind wir stolz, dieses Gesetz so weit vorangebracht zu haben.

Übrigens mussten wir dazu auch von niemandem aufgefordert oder gar gedrängt werden; immerhin war ich selbst der Erste, der von die

ser Stelle aus nicht nur ein solches Gesetz gefordert hat, sondern es hier auch im vergangenen Jahr angekündigt hat. Wir haben dieses Verfahren sodann auch unbeirrt und planvoll fortgesetzt.

Unser Verständnis von Kinderschutz möchte ich noch einmal skizzieren; wir haben ein sehr breites Verständnis von Kinderschutz: Es geht um den Schutz vor Gewalt, es geht um den Schutz vor Missbrauch, es geht um den Schutz vor Vernachlässigung in allen ihren unterschiedlichen Ausprägungen, die man sich vorstellen und manchmal vielleicht auch gar nicht vorstellen kann. Es geht aber auch um den Schutz vor Armut, denn auch Armut ist ein Faktor, der das Kindeswohl erheblich gefährden kann.

Dabei sehen wir Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte. Réka Klein hat das in ihrer beeindruckenden Rede ausführlich dargestellt: Kinder dürfen nicht nur sozusagen als „Eigentum der Eltern“ gesehen werden, ihnen müssen vielmehr eigene Rechte zugeschrieben werden. Sie müssen als Individuen, als Grundrechtsträger verstanden werden. Das bedeutet am Ende aber auch, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen gehören, das möchte ich hier ganz deutlich sagen. In der zurückliegenden Legislaturperiode ist dies im Bundestag leider nicht gelungen, damals hat die CDU/CSU eine entsprechende Einigung verhindert. Vielleicht kann aber der Deutsche Bundestag ja vom saarländischen Landtag lernen, was solche Debatten betrifft; immerhin finden wir hier heute nach einer schwierigen Debatte zur Gemeinsamkeit. Vielleicht gelingt es ja dem Deutschen Bundestag in dieser Legislaturperiode, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

(Beifall von der SPD.)

Kinder als Grundrechtsträger zu verstehen, das heißt auch, sie zu beteiligen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in den kommenden Monaten ein weiteres Gesetz, ein Gesetz zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der saarländischen Politik, ins Parlament einbringen werden. Sie sehen: Wir arbeiten in vielfältiger Weise intensiv am Thema der Kinder und Jugendlichen.

Kinderschutz geht uns alle an - das ist die zentrale Botschaft heute. Umgekehrt als Frage formuliert meint das: Wie kann ein Kinderschutzgesetz Kinder tatsächlich schützen? - Die Beispiele, die Réka Klein genannt hat, auch die Beispiele, die Alwin Theobald genannt hat, da sind schlimme Zahlen. Wir alle wissen bei der Betrachtung dieser Zahlen, dass sie nur die Spitze eines riesigen Eisbergs darstellen. Die spannende Frage ist daher, wie es ein Gesetz verhindern kann, dass es zu dem kommt, was du, Réka, so eindrücklich beschrieben hast.

(Ministerin Streichert-Clivot)