Protokoll der Sitzung vom 06.02.2024

Bei fast allen Ministerien ist im Jahr 2022 ein Rückgang zu erkennen. Die höchste Zahl verzeichnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das ist heute das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, mit einem Rückgang von 28 Eingaben.

(Vizepräsidentin Baltes)

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ist der höchste Wert an zugewiesenen Petitionen mit 50 Eingaben zu verzeichnen. Es gab noch weitere Geschäftsbereiche, die im Vergleich zum Vorjahr weniger Petitionen hatten, dazu zählen die Staatskanzlei, das Ministerium für Bildung und Kultur sowie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, heute Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Lassen Sie uns einen Blick auf die Art der Einbringung der Eingaben in den Landtag werfen, ob diese also per Post oder digital eingetroffen sind. Schriftlicher und digitaler Eingang der Eingaben im Landtag des Saarlandes haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert, da Eingaben nunmehr öfter in digitaler Form eingereicht werden. Insbesondere weist das auf der Homepage des Landtages angebotene Format der OnlinePetitionen im Berichtsjahr sozusagen eine Steigerung um 29 Prozent auf. Der Anteil der On line-Petitionen an der Gesamtzahl der Petitionen stieg von 31 Prozent im Jahr 2021 auf 60 Pro zent im Jahr 2022.

Über 76,5 Prozent aller Eingaben wurden im Jahr 2022 als erledigt beschieden, da der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der obersten Landesbehörde bestätigt hatte. In 7 Prozent aller Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen wurde.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach den jetzt eher nüchternen Zahlen der Statistik und statistischen Betrachtung möchte ich Ihnen unsere Arbeit anhand ausgewählter Eingaben beispielhaft veranschaulichen. Der erste Fall betrifft den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Der Petent aus Homburg wandte sich mit seiner Petition am 3. Oktober 2022 an den Petitionsausschuss. Er monierte die Bearbeitungsdauer seines Antrags auf Erwerbsminderungsrente, den er im November 2021 bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland gestellt hatte. Mehrmalige Anrufe seinerseits in der entsprechenden Abteilung hatten keinen Erfolg gebracht, da er entweder niemand erreicht hat oder nur vertröstet wurde. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit führte in seiner Stellungnahme aus, dass bereits im Dezember 2021 seitens der DRV Saarland der Gutachtenauftrag an den Ärztlichen Dienst erteilt worden sei, der seine gutachterliche Entscheidung aufgrund der Komplexität des Verfahrens erst im August 2022 habe treffen können. Letztendlich sei dem Antrag auf Rente entsprochen worden und der Rentenbeginn - wie vom Petenten gewünscht - rückwirkend auf November 2021 festgelegt worden.

Im zweiten Beispiel handelt es sich um einen ausstehenden Steuerbescheid für das Jahr 2020. Die Petentin führte aus, sie sei am 1. September 2020 von St. Ingbert im Saarland nach Sulzbachtal in Rheinland-Pfalz gezogen. Die Übergabe der Unterlagen sei bis zum Einreichen der Petition am 15. März 2022 noch nicht erfolgt. Durch die Intervention des Ausschusses für Eingaben beim Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft habe das Finanzamt Homburg mitgeteilt, dass die Übergabe der Unterlagen mittlerweile stattgefunden habe und der Steuerbescheid bearbeitet worden sei.

Das letzte Beispiel ist eine Petition vom 24. April 2022. In ihr geht es um zu hohe Fahrbahnschwellen in einer Straße in Sulzbach. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat in seinem Schreiben vom 17. Juni 2022 ausgeführt, dass die zu ständige Straßenaufsichtsbehörde der Regionalverband Saarbrücken sei. Kurz danach hat die Petentin die Ausschusssekretarin per Mail informiert, dass die Fahrbahnschwellen beseitigt seien, wofür sie sich bedanke. - Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe meine Berichterstattung und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Vielen Dank, Frau Fretter, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zu Punkt 19 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom

Ausschuss für Justiz, Verfassungs-

und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit eingebrachten Antrag betreffend: Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten

(Drucksache 17/782)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Schreiben vom 20. Januar 2024 - eingegangen am 29. Januar 2024 - hat der leitende Oberstaatsanwalt bei Frau Landtagspräsidentin Winzent die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Josef Dörr beantragt, um einen

(Abg. Fretter (CDU) )

Strafbefehl mit Strafvorbehalt wegen falscher Versicherung an Eides Statt gemäß § 156 StGB beantragen zu können. Die Immunität ist ganz nach herrschender Meinung ein Parlamentsprivileg. Sie schützt nicht das Interesse des einzelnen Abgeordneten an einer Vereitelung oder Verzögerung legitimer staatlicher Verfolgung. Sie schützt vielmehr die Funktionsfähigkeit des Parlamentes.

Bei seiner Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dörr haben das Parlament und ihm vorausgehend der Ausschuss zwischen den Parlamentsbelangen, denen einer geordneten Rechtspflege und denen des Abgeordneten an einer ungestörten Wahrnehmung seines Mandats abzuwägen. Diese Abwägung muss frei von Willkür erfolgen. Das Parlament entscheidet jedoch nicht über die Berechtigung der gegen den Abgeordneten erhobenen Vorwürfe. Es urteilt also nicht über Schuld oder Unschuld eines Abgeordneten. Es entscheidet vielmehr darüber, ob sich die Staatsanwaltschaft erkennbar von unsachgemäßen Motiven bei der angestrebten Strafverfolgung leiten lässt. Sind hierfür keine objektiven Anhaltspunkte ersichtlich, ist der Landtag gehalten, die beantragte Maßnahme zu genehmigen. Der beantragte Strafbefehl mit Strafvorbehalt wegen falscher Versicherung an Eides Statt lässt keinerlei Anhaltspunkte auf eine missbräuchliche Strafverfolgung erkennen. Die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dörr begegnet daher keinen Bedenken.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat in seiner Sitzung vom 1. Februar 2024 einstimmig mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion bei Abwesenheit der AfD-Fraktion beschlossen, dem Parlament zu empfehlen, entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 20. Januar 2024 die Immunität des Abgeordneten Josef Dörr aufzuheben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Vielen Dank, Frau Schindelhauer, für die Bericht erstattung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/782. Wer für die Annahme der Drucksache 17/782 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/782 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU. Enthalten hat sich die AfD-Fraktion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen früh um 09.00 Uhr und wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg.

(Die Sitzung wird von 17.18 Uhr bis 09.00 Uhr (07.02.2024) unterbrochen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die gestern unterbrochene Sitzung nun fort. Ich darf heute Morgen, soweit sie anwesend sind, die Kandidierenden für die Wahl des/der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen begrüßen. Ebenso begrüßen möchte ich den amtierenden Beauftragten, Herrn Prof. Dr. Bieber. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall.)

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 20:

Wahl der/des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Wahlvorschlag Drucksache

17/794)

Der aktuelle Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Prof. Dr. Daniel Bieber, wurde am 12. Februar 2020 vom Landtag gewählt. Der Eintritt in den Ruhestand von Herrn Prof. Dr. Bieber wurde letztma lig bis Ende Februar 2024 hinausgeschoben. Eine entsprechende Stellenausschreibung wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Es liegen acht Bewerbungen vor, die den Mitgliedern des Landtages zwischenzeitlich zugegangen sind.

Das Präsidium des Landtages hat in seiner Sitzung vom 5. Februar 2024 beschlossen, alle ein gegangenen Bewerbungen in den Vorschlag aufzunehmen, der Ihnen heute Morgen als Drucksache 17/794 vorliegt. Dem Landesbehinderten beirat wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Stellungnahme ist bisher nicht eingegangen.

Das Erweiterte Präsidium hat sich für eine schriftliche Wahl ausgesprochen. Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen am Eingang zu Zimmer 30 ausgehändigt. Gültig sind nur die Wahl zettel, auf denen die Stimmabgabe durch ein Kreuz im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Den Umschlag mit dem Wahlzettel bitte ich, in die Wahlurne einzuwerfen. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrzahl der Stimmen auf sich vereint. Ich bitte nun die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen.

(Abg. Schindelhauer (SPD) )

(Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.)

Ich bitte nun um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. ‑ Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich die beiden Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

(Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.)

Ich gebe nun das Ergebnis der Wahl bekannt. Abgegeben wurden 47 Stimmen, davon sind 47 Stimmen gültig. Entfallen sind auf Frau Dr. Lilit Grigoryan 1 Stimme, Marc Krämer 0 Stimmen, Ulrich Ludat 0 Stimmen, Dirk Mitzloff 0 Stim men, Petra Moser-Meyer 0 Stimmen, Dunja Reichert 0 Stimmen, Christoph Schirra 0 Stimmen, Michael Schmaus 46 Stimmen. Ich stelle somit fest, dass der Bewerber Michael Schmaus zum Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gewählt ist. - Herr Schmaus, ich spreche Ihnen im Namen des Hohen Hauses herzliche Glückwünsche dazu aus!

(Beifall des Hauses. - Gratulation durch die Abgeordneten.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren nun in unserer Tagesordnung fort und kommen zu den Tagesordnungspunkten 21, 22 und 23:

Zweite und Dritte Lesung des Ge

setzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3) (Drucksache 17/503) (Abänderungsan- trag Drucksache 17/784)

Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 19) (Drucksache 17/504 - neu) (Abänderungsantrag Drucksache 17/785)

Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 59a Absatz 1) (Drucksa- che 17/505 - neu) (Abänderungsantrag Drucksache 17/786)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort.

Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin zum Gesetzentwurf Drucksache 17/503:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3), Drucksache 17/503 (Rassebegriff),

wurde vom Plenum in seiner 16. Sitzung am 12.07.2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten.

Ihm liegen folgende Erwägungen zugrunde: Die Verwendung des Begriffs der Rasse führt zu dem Glauben, dass unterschiedliche biologische Menschenrassen existieren würden. Das ist fachlich falsch und entstammt einer Ideologie, die wir als weltoffene und der Welt zugewandte saarländische Gesellschaft nicht tolerieren. Auch heute kann der Rassebegriff zur Förderung rassistischen Denkens führen. Deshalb muss der Begriff „Rasse“ aus der saarländischen Verfassung gestrichen werden. Um rassistisch motivierten Herabwürdigungen, Benachteiligungen oder Verfolgungen entgegenzuwirken, wird der Schutz vor Diskriminierung in der ursprünglichen Gesetzesvorlage mit den Worten „aus rassistischen Gründen“ ergänzt.

Der Ausschuss hat am 8. und 9. Januar eine Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde, verbunden mit konstruktiver Kritik beziehungsweise weiteren Formulierungsvorschlägen von den geladenen Institutionen unisono begrüßt. Allen Angehörten möchte ich an dieser Stelle für ihre Stellungnahmen noch einmal herzlich danken.