Der Ausschuss hat am 8. und 9. Januar eine Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde, verbunden mit konstruktiver Kritik beziehungsweise weiteren Formulierungsvorschlägen von den geladenen Institutionen unisono begrüßt. Allen Angehörten möchte ich an dieser Stelle für ihre Stellungnahmen noch einmal herzlich danken.
Die Fraktionen von SPD und CDU haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem das Wort „Gründen“ durch „Zuschreibungen“ ersetzt wird. Der Abänderungsantrag wurde bei Ablehnung durch die AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen und liegt Ihnen als Drucksache 17/784 vor.
Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3), Drucksa che 17/503, wurde bei Zustimmung der Land tagsfraktionen von SPD und CDU und Ablehnung durch die AfD Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Berichterstatterin, tragen Sie doch bitte auch noch die Berichte zu den beiden anderen Gesetzesänderungen jetzt einleitend vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Arti- kel 19), Drucksache 17/504 - neu - (Ehren amt), wurde vom Plenum in seiner 16. Sit zung am 12.07.2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten.
Ihm liegen die folgenden Erwägungen zugrunde: Mit der Einfügung von Artikel 19 Satz 2 in die Verfassung des Saarlandes wird die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit zum Staatsziel erklärt. Gerade im Saarland ist das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger ein maßgeblicher Pfeiler, auf dem Staat und Zivilgesellschaft ruhen. Es trägt wesentlich zu einer menschlichen und solidarischen Gesellschaft bei und festigt das demokratische Gemeinwesen. Mit der Änderung des Artikels 19 wird die be sondere Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit für das Funktionieren der Gesellschaft hervorgehoben. Durch das Wort „Förderung“ wird klargestellt, dass der Staat diesem Ziel ein besonderes Gewicht beizumessen hat.
Der Ausschuss hat am 8. und 9. Januar eine Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt. Der Gesetzesentwurf wurde durch die geladenen Institutionen nahezu einhellig begrüßt. Allen hierzu Angehörten möchte ich ebenfalls für ihre Stellungnahmen ganz herzlich danken.
Die SPD- und die CDU-Fraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der bei Ablehnung der AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen wurde. Mit diesem Antrag wird noch das Wort „Schutz“ ausdrücklich in den Satz aufgenommen. Der Abänderungsantrag liegt Ihnen als Drucksache 17/785 vor.
Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 19 Satz 2), Drucksa che 17/504 - neu, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Ablehnung durch die AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter Lesung.
Ich fahre fort mit der weiteren Berichterstattung. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion zum Gesetz zur Änderung
der Verfassung des Saarlandes (Artikel 59a Ab satz 1), Drucksache 17/505 - neu - (Nachhal tigkeit), wurde vom Plenum in seiner 16. Sit zung am 12.07.2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten.
Ihm liegen folgende Erwägungen zugrunde: Artikel 59a Absatz 1 Satz 1 der saarländischen Landesverfassung stellt den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unter besondere Fürsorge des Landes und benennt in Satz 2 die erstrangigen Aufgaben des Staates. Bislang ist Nachhaltigkeit nicht unmittelbar in der Landesverfassung als Staatsziel benannt. Um die natürlichen Lebensgrundlagen vollumfänglich zu schützen, wird der Begriff der Nachhaltigkeit aufgenommen. Mit Aufnahme des Nachhaltigkeitsbegriffs in die Landesverfassung kann ein Nachhaltigkeitsvorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen des Landes eingeführt werden. Gebunden werden sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt. Im Wege der Konkordanz können Auswirkungen geprüft und bewertet werden. In seinem Kern statuiert Artikel 59a Absatz 1 zumindest ein Rückschrittverbot und ein Optimierungsgebot. Der Verbrauch von Ressourcen ist, wenn diese nicht erneuerbar sind, wegen der negativen Folgen für die kommenden Generationen auf das erforderliche Maß zu beschränken.
Der Ausschuss hat am 8. und 9. Januar eine An hörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt. Der Gesetzentwurf stieß ebenfalls auf ein positives Echo bei den Angehörten. Auch dieser Gruppe von Angehörten möchte ich herzlich für ihre Stellungnahmen danken.
SPD- und CDU-Fraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der bei Ablehnung durch die AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen wurde. Hierin wurde nochmals die Begründung des Gesetzentwurfs ergänzt. Der Abänderungsantrag liegt Ihnen als Drucksache 17/786 vor. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes der Verfassung des Saarlandes Artikel 59a Absatz 1, Drucksache 17/505 - neu, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen, der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir arbeiten heute unter anderem an der Änderung der Verfassung des Saarlandes - und zu diesem Punkt möchte ich für die CDU-Fraktion sprechen - mit dem Ziel der Ersetzung des Rassebegriffs in Artikel 12 Absatz 3. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur irgendeine Änderung am Wortlaut, nicht nur irgendeine Modifikation, sondern eine wichtige sprachliche Änderung, weil sie eine wichtige Korrektur in unserer Verfassung vornimmt. Denn, Frau Kollegin Schindelhauer hat es soeben ausgeführt, die Verwendung des Begriffs der Rasse ist schlicht falsch, meine sehr verehrten Damen und Herren, menschliche Rassen gibt es nicht. Es ist falsch, es ist unwissenschaftlich, aber die Geschichte und leider auch die Gegenwart zeigen, es ist vor allem brandgefährlich. Denn die Idee, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gäbe, ist Grund für die Idee, dass es auch unterschiedliche Wertigkeit von Menschen gäbe, dass Menschenwürde unterschiedlich gewichtet sein kann und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht mehr und nicht weniger als die Saat, aus der in unserem Land, aber auch an vielen anderen Orten auf der Welt, Völkermord entstanden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es richtig, dass es ein gemeinsames Anliegen ist, diesen Begriff heute zu ersetzen.
Es ist darüber hinaus ein gemeinsames Anliegen, dass wir trotz einer sprachlichen Änderung dennoch das hohe Niveau des Diskriminierungsschutzes und der Diskriminierungsverbote in unserer Verfassung nicht reduzieren. Denn so richtig wie es ist, dass es menschliche Rassen nicht gibt, so richtig ist es leider auch, dass es in unserer Gesellschaft sehr wohl und vielleicht heute sichtbarer denn je leider auch Rassismus gibt - auch wenn es ihn schon immer gab. Deshalb ist es zentrales Element unserer Landesverfassung und auch des Grundgesetzes - und das muss es auch bleiben -, dass unsere Staatlichkeit, die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes, die Antwort sein muss auf das Unrecht, das im Namen von Rassismus geschehen ist.
Das Grundgesetz und die Landesverfassung tun dies seit vielen Jahrzehnten. Deshalb ist es wichtig, dass wir Neufassungen für die Formulierungen und für die Systematiken in unserer Verfassung mit Bedacht und mit Umsicht vornehmen, so wie wir das heute tun. Von da
her möchte ich mich Frau Kollegin Schindelhauer anschließen und mich ganz herzlich bedanken bei den vielen, die an der Anhörung teilgenommen haben. Ich habe das gesundheitsbedingt nachlesen müssen. Das waren wertvolle Meinungsbeiträge in diesem Prozess des mit Bedacht und Umsicht geführten Arbeitens an unserer Landesverfassung. Ich will aber auch klarstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit der Wortlautänderung, die wir heute vornehmen, keine materielle Änderung des Schutzbereichs dieses Diskriminierungsverbots vorsehen. Wir wollen, und das ist das Wichtigste, keine Abstriche machen an dem hohen Schutzniveau gegen Rassismus, wir wollen daran keinen Zentimeter verändern.
Wir wollen aber auch, und das will ich an der Stelle auch sagen, uns keine Vorstellungen zu eigen machen, die im Namen einer Identitätspolitik hinter jedem Kostüm aus Tausendundeiner Nacht eine kulturelle Aneignung und einen strukturellen Rassismus sehen, wir wollen uns keine Vorstellungen zu eigen machen, für die Clankriminalität ein rassistischer Mythos ist und nach denen die Bekämpfung von Clankriminalität sozusagen Ausdruck strukturellen Rassismus ist. Wir wollen das insbesondere deshalb nicht tun, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir, wenn wir inflationär mit dem Begriff des Rassismus umgehen, den wichtigen Schutz vor echtem Rassismus entwerten, dass wir dann das Schutzniveau, das wir eigentlich wollen, schwächen; unser Ziel ist es, echten Rassismus in unserer Gesellschaft zu bekämpfen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Anliegen. Und dafür wollen wir heute mit dieser Verfassungsänderung sorgen, meine sehr verehrten Damen!
Von daher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre eine solche Auslegung keine, die dem Willen des Verfassungsgesetzgebers, der ja heute mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Verfassung ändert, entsprechen würde, aber das habe ich auch zu keinem Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren so verstanden. Die Verfassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte man mit Bedacht anfassen, deshalb ist es wichtig, dass wir das an dieser Stelle noch mal klarstellen.
Die Verfassung ist die Grundlage unserer Staatlichkeit, die Grundlage auch des politischen Handelns. Aber sie muss vor allen Dingen auch Leitbild dessen sein, was wir tatsächlich tun. Die Verfassung steht auf Papier. Aber dieses Papier, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf nicht geduldig sein. Wir müssen an allen Stellen, an denen wir politisch tätig werden, das, was wir heute in die Verfassung hineinschreiben, im Kampf gegen Rassismus auch mit Leben erfüllen. Und deshalb gilt es heute nicht nur, die
Verfassung zu ändern, sondern es gilt, den gemeinsamen Auftrag zu bekräftigen, gemeinsam für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft im Saarland zu arbeiten, und auch dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Eine ganz wichtige Diskussion, die in den vergangenen Wochen und Monaten geführt worden ist - und ich begrüße an dieser Stelle auch Herrn Kirchenrat Hofmann ganz herzlich -, betrifft eine Idee, die wir als CDU-Landtagsfraktion unterstützen, nämlich die Idee einer Verankerung unseres Bekenntnisses gegen Antisemitismus in unserem Land in der Verfassung. Ich will hierzu auch über den eigentlichen Tagesordnungspunkt hinaus Stellung beziehen, weil das ja eine Diskussion war, die aus diesem Gesetzgebungsverfahren und auch aus der Zivilgesellschaft heraus entstanden ist.
Wir bekennen uns zum Schutz jüdischen Lebens im Saarland, zur besonderen Verantwortung für die Menschen, die unserem Land nach dem Horror und den Schrecken des Holocausts eine zweite Chance gegeben haben, indem sie in unser Land zurückgekommen sind, und wir bekennen uns zum Existenzrecht des Staates Israels. Es ist uns ein zentrales Anliegen, dem Schutz der Menschen jüdischen Glaubens gegen Anfeindungen von politischen und religiösen Extremisten und dem Schutz der Strukturen, die wir dafür aufgebaut haben, nicht zuletzt auch dem Beauftragten für jüdisches Leben, im Rahmen einer Anti-Antisemitismusklausel verfassungsrechtliches Gewicht zu verleihen. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit Ihnen arbeiten. Das ist uns ein wichtiges Anliegen und ich bin, lieber Herr Hofmann, dankbar für die Initiative. Ich glaube, das wird unsere Landesverfassung besser und reicher und unser Land besser machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dafür wollen wir arbeiten.
Das wollen wir gemeinsam im Konsens in diesem Parlament tun, denn ich glaube, so wichtig wie es ist, die Verfassung und die Grundlagen unseres Staates mit Bedacht und mit Umsicht anzufassen, so wichtig ist es, dass wir den Konsens, den es in diesem Haus und in dieser Gesellschaft zu den Fragen gibt, die ich gerade angesprochen habe, auch beschreiben und darüber streiten. Dabei wollen wir mitgehen, und auch dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. - Herzlichen Dank!
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Theis. - Ich erteile nun das Wort Frau Abgeordneter Kira Braun für die SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute werden wir in Zweiter und Dritter Lesung unser wichtigstes Gesetz, unsere Verfassung ändern. Sie regelt unser Zusammenleben. Sie hat den Anspruch, dass sich möglichst viele Saarländerinnen und Saarländer hinter ihr versammeln. Für uns als SPD-Fraktion ist deswegen klar: Eine Verfassungsänderung erfordert stets höchste Akribie und Gewissenhaftigkeit. Das machen wir heute auch, wenn wir erstens das Ehrenamt stärken, zweitens den Begriff der Nachhaltigkeit als Staatsziel ergänzen und drittens den Rassebegriff streichen. Bevor ich auf ein paar Punkte gesondert eingehe, möchte ich meinen ganz herzlichen Dank aussprechen, nämlich an all die Verbände für die engagierten Stellungnahmen, ob schriftlich oder mündlich. Diese haben unsere Anhörung extrem bereichert, auch den Prozess bereichert, eine Verfassungsänderung auf die Beine zu stellen. Deswegen gilt ihnen mein ganz herzlicher Dank, auch im Namen der gesamten Fraktion.
Zunächst möchte ich auf die Streichung des Rassebegriffes eingehen. Wir alle wissen, dadurch wird Rassismus nicht verschwinden. Es sorgt gerade nicht dafür, dass sich Mohammed in den Kommentarspalten bei Facebook keinen Beleidigungen mehr ausgesetzt sieht. Es sorgt nicht dafür, dass Kerem trotz festem Einkommen schon wieder eine Wohnungsabsage erhält. Es sorgt nicht dafür, dass Selmas Aussehen nicht mehr ungefragt von älteren Männern als exotisch bezeichnet wird. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen intendierten Rassismus können wir damit nicht bekämpfen. Wir machen aber deutlich, ich glaube, auch das ist wahnsinnig wichtig: Die saarländische Verfassung wird keine Menschenbilder mehr reproduzieren, die auf der Vorstellung unterschiedlicher „Rassen“ beruhen.
Erlauben Sie mir kurz auf die ursprüngliche Intention der Mütter und Väter des Grundgesetzes einzugehen, daran orientiert sich auch unser Art. 12 Abs. 3 der saarländischen Verfassung. Was wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes in Art. 3 Abs. 3 festschreiben? Der histo rische Gesetzgeber wollte mit diesem Begriff gerade auf die Gräueltaten des NS‑Regimes Bezug nehmen, das geht aus den Gesetzesmaterialen hervor. Das Verbot der Diskriminierung wegen der „Rasse“ wurde in expliziter Abgrenzung zur rassistischen Ideologie und monströsen Vernich
tungspolitik des Nationalsozialismus im Grundgesetz aufgenommen. Dieser Begriff sollte gerade antirassistisch verstanden werden, und so wurde er auch in den letzten Jahren vom Bundesverfassungsgericht ausgelegt.
Gestern ging es im Hohen Hause in der Debatte bereits um Sprache und darum, wie sich die Bedeutung von Begriffen im Laufe der Zeit verändern kann, und so ist das auch bei dem Begriff der „Rasse“. Unser Vorschlag nimmt nun einen dringend erforderlichen Perspektivwechsel vor - Kollege Theis hat es eben ausgeführt -, er fußt auf der so simplen wie auch richtigen Annahme: Es gibt Rassismus, aber keine „Rassen“. Deshalb ist es höchste Zeit, dass dieser pseudowissenschaftliche, falsche Begriff endlich aus unserer Verfassung gestrichen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch deswegen sind breite Anhörungen so wichtig, denn aus der Anhörung ging hervor, dass mit der ursprünglichen Gesetzesformulierung eine Schmälerung des Schutzbereiches einhergehen könnte, dies gilt es aber gerade zu vermeiden. Deswegen haben wir uns nach langen Überlegungen und vielen Debatten dem Vorschlag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angeschlossen. Diese Formulierung macht deutlich, die Diskriminierung ist die Folge rassistischer Zuschreibungen, der Grund der Diskriminierung ist gerade nicht in der pseudowissenschaftlichen „Rasse“ des Betroffenen selbst zu suchen.
Erlauben Sie mir, auch auf die Einführung der Nachhaltigkeit als Staatsziel einzugehen. Damit verankern wir - die Berichterstatterin hat es eben erläutert - ein Rückschrittsverbot und gleichzeitig ein Optimierungsgebot. Aus der Anhörung nehme ich aber auch mit, dass der Begriff der Nachhaltigkeit sehr vielfältig ist. Manche empfinden ihn als zu unbestimmt, können ihn vielleicht auch nur schwer greifen. Um deutlich zu machen, was wir als Gesetzgeber unter diesem Begriff verstehen, ergänzen wir nun die Gesetzesbegründung mit einer Definition und schaffen somit mehr Klarheit. Diese Definition entstammt dem Brundtland-Bericht und besagt, dass die nachhaltige Entwicklung nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische und eine soziale Dimension beinhaltet. Ich habe im Publikum bereits Herrn Kreutzer und Frau Berisha vom Haus der Nachhaltigkeit entdeckt, die auch die Ergänzung der Definition in der Gesetzesbegründung vorgeschlagen haben. Schön, dass ihr heute der Debatte beiwohnt, das freut uns natürlich immer sehr, aber auch vielen Dank für diese wichtige Anregung.