Ich möchte auf eine weitere wichtige Dimension der Nachhaltigkeit eingehen, die räumliche Dimension. Klar ist, Nachhaltigkeit kann nicht nur
lokal oder national verstanden werden, vielmehr muss Nachhaltigkeit immer global betrachtet werden, denn unser Konsum bei uns, vor Ort im Saarland hat auch Auswirkungen auf Menschen Tausende Kilometer entfernt. Ich will an ein Ereignis erinnern, das vor über zehn Jahren in diese Debatte neuen Schwung gebracht hat: Es geschah am 24. April 2013 in Bangladesch mit beißendem Rauch, ohrenbetäubendem Lärm, Staub, der die Sicht und die Luft zum Atmen nimmt, Trümmern, die Hunderte Kilo wiegen und Menschen unter sich begraben, Schmerz und Verzweiflung. So oder so ähnlich muss es sich für die Menschen angefühlt haben, die vor über zehn Jahren in der Textilfabrik Rana Plaza in Savar in Bangladesch gearbeitet haben, bis sie einstürzte.
Es war das weltweit größte Unglück in der Geschichte der Textilindustrie. Mehr als 1.000 Menschen starben, weil es keinen Arbeitsschutz für die Menschen gab. Weil Fast Fashion wichtiger war als Menschenleben. Weil westliche Unternehmen dort Produkte produzieren, die sie für das Zehn-, Zwanzigfache oder gar Hundertfache hier dann weiterverkaufen. Weil lange Lieferwege für Konsumentinnen und Konsumenten oft gar nicht sichtbar sind. Auch deswegen ist Nachhaltigkeit so wichtig, denn es geht um viel mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, als nur den bloßen Schutz von Wald und Fluss: Nachhaltigkeit bedeutet auch Arbeitsschutz!
Die Tragödie von Rana Plaza brachte den Stein ins Rollen, den Stein für eine europäische Lieferkettenrichtlinie. Durch sie würden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung endlich festgeschrieben werden. Unternehmen müssten sodann in angemessener Weise sowohl die vorgelagerte als auch nachgelagerte Kette im Blick haben. Das europäische Lieferkettengesetz wäre so wichtig, weil es Menschenrechte, Klimaschutz und Nachhaltigkeit schützt und damit auch einen fairen Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit sichern würde. Ich will es deshalb ganz klar sagen: Eine solche Richtlinie darf nicht an Deutschland und schon gar nicht an der FDP scheitern!
Ich komme zum Schluss. Abschließend möchte ich auf einen Vorschlag eingehen, der auch im Rahmen der Anhörung an uns herangetragen wurde, die Einführung einer Anti-Antisemitismusklausel. Ich möchte in diesem Zusammenhang Kirchenrat Frank-Matthias Hoffmann ganz herzlich begrüßen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen in diesen Tagen erleben, wie Antisemitismus erneut in diesem Land um sich greift. Nicht erst
seit dem barbarischen Angriff der Hamas auf Israel, aber seit dem 7. Januar 2023 ist der An stieg der antisemitischen Straftaten in Deutschland um 320 Prozent im Vergleich zum Vorjah reszeitraum gewachsen. 320 Prozent! Das ist ei ne Zahl, die mich mit Scham erfüllt und die mich auch besorgt. Eine Zahl, die zeigt, wie wichtig ein entschlossenes Vorgehen gegen dieses gesellschaftliche Gift ist. Genau deswegen ist es so wichtig, dass viele Organisationen wichtige Aufklärungsarbeit leisten und antisemitischen Verschwörungsmythen etwas entgegensetzen, ich denke stellvertretend an das Adolf-Bender-Zentrum. Diesen wertvollen Akteurinnen und Akteuren, die es zuhauf in diesem Land gibt, gilt unser herzlicher Dank.
Ich bin froh, feststellen zu können, dass es Einigkeit bei den großen Fraktionen darüber gibt, eine solche wichtige Anti-Antisemitismusklausel auch in unserer saarländischen Verfassung festzuschreiben. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt für mich aber; ich hätte mir gewünscht, dass wir bereits im Rahmen dieser Verfassungsänderung eine solche Klausel aufgenommen hätten. Ein Wunsch, den ich nicht alleine in mir trage, der unter anderem von vielen anderen Stellen genannt wurde, auch vom israelischen Botschafter, der hier im Landtag zum Mittagessen gewesen ist. Umso wichtiger ist es aber, dass wir zeitnah in eine Verhandlung und eine Umsetzung einsteigen, um deutlich zu machen: Wir brauchen diese Anti-Antisemitismusklausel, denn „Nie wieder“ ist auch jetzt!
Die heutige Debatte zeigt, schon mit moderaten Änderungen können wir auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren. Auf die Stärkung des Ehrenamts wird gleich mein geschätzter Kollege Arweiler kurz eingehen. Unsere Verfassung ist modern, sie ist richtungsweisend und sie ist verständlich. Wir sorgen heute dafür, dass sie das auch bleibt. - Deswegen bitte ich um Zustimmung.
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Heute beschäftigen wir uns mit drei Eingriffen in die Verfassung des Saarlandes. Unsere vorgeschlagene Verfassungsände
rung gestern zum Senken der Hürde zur Erreichung abstrakter Normenkontrollklagen wurde ja 48 zu 3 abgeschmettert, obwohl es darin um klare Rechtsnormen ging, die ein Mehr an Demokratie und ein Mehr an Rechten für die wichtige Kontrolle der Regierung gebracht hätten.
Heute werden wir nun hier in Zweiter und Dritter Lesung mit im Endeffekt unklaren Begrifflichkeiten beschäftigt, deren Wirkung nicht sofort klar ist, die im Grunde als Willenserklärung geschmeidig daherkommen, wo es aber fraglich ist, ob man diese tatsächlich in der Verfassung verankern soll, oder die Verfassung in dieser Art redaktionell umschreiben muss.
„Die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit genießt den Schutz und die Förderung des Staates.“ Dagegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Dahinter stehen wir von der AfD vollkommen. Der Satz ist eine Binsenweisheit für jedes funktionierende Staatsgebilde vom Nordpol zum Südpol und rund um den Äquator. Nur eine Selbstverständlichkeit in die Verfassung, was bringt das im Endergebnis? Einzig ein Satz mehr in der Verfassung des Saarlandes, der im Grunde nichts wirklich regelt, auf den sich keiner berufen kann, aus dem keine konkrete Verpflichtung hervorgeht.
Nur so nebenbei, unsere saarländische Verfassung hat 34 DIN-A4-Seiten beim Ausdruck, die Verfassung der Vereinigten Staaten gerade einmal 14. Von den Zehn Geboten wollen wir in diesem Zusammenhang einmal gar nicht reden. So sollte eine Verfassung auch sein, kurz, knapp und ein Fels in der Brandung der Jahre, der Jahrzehnte und wie die in den USA, im Idealfall der Jahrhunderte. Die Basis des Staatswesens, die Basis der öffentlichen Sache, lateinisch der „res publica“, welches eine Verfassung darstellt, sollte und kann immer nur das Fundament sein, auf dem dann ein Staats- und Gemeinwesen aufbaut, auf dem ein Staats- und Gemeinwesen aufblüht, dem ein Staats- und Gemeinwesen aber auch Grenzen setzt.
Das tun wir mit den vorliegenden Änderungen nicht. Mit diesen Änderungen wird dem Zeitgeist gehuldigt und momentan woke Befindlichkeiten werden bedient beziehungsweise dem Ehrenamtler „e Schmier gemacht“.
Gucken wir uns die anderen Änderungen doch einmal an! Da hätten wir: Es gehört ferner zu den Aufgaben des Staates, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.
Hier wurde während der Anhörung klar, dass der Begriff „Nachhaltigkeit“ als solcher beileibe nicht klar definiert ist. Der Begriff stammt aus verschiedenen Bereichen und beinhaltet in Wirklichkeit unterschiedliche Dinge. Eine erstmalige Verwendung der Bezeichnung „Nachhaltigkeit“ in deutscher Sprache ist bereits bei Hans Carl
von Carlowitz 1713 in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ in Bezug auf Waldwirtschaft nachgewiesen. Im Wissen über die zahlreichen unterschiedlichen Definitionen und Bedeutungen, wie und was man in „Nachhaltigkeit“ hineinlesen kann, soll jetzt im vorliegenden Abänderungsantrag quasi zur Präzisierung noch in die Begründung des Gesetzentwurfs eine Definition von Nachhaltigkeit nachgeschoben werden, damit im Falle der vielleicht notwendigen Auslegung durch die Juristerei ein Hinweis auf den Willen der Mehrheit des Hohen Hauses am 07.02.2024 gegeben wird, was überhaupt unter „Nachhaltigkeit“ verstanden wurde. Diese beiden ersten Änderungen, die Selbstverständlichkeit der Ehrenamtsförderung wie der unscharfe Nachhaltigkeitsbegriff sind unseres Erachtens im Grunde nicht notwendig im Verfassungstext zu verankern, da selbstredend oder zu ungenau und den Text und den Umfang unserer saarländischen Verfassung nur aufblähend, was übrigens eines der Argumente war, die Worte „Das Saarland ist dem Frieden verpflichtet“ nicht in die Verfassung des Saarlandes aufzunehmen, als wir den Antrag stellten, da das Friedensziel ja angeblich umschrieben und aus zahlreichen Artikeln herausgelesen werden könne und somit eine Präzisierung nicht nottun würde. Gleiches gilt mit Sicherheit für Ehrenamtsförderung wie für Nachhaltigkeit.
Bedenklich wird es unseres Erachtens bei der dritten Änderung, die da lautet - ich überspringe es, wir haben es ja heute gehabt - „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“. In der ersten Variante war „aus rassistischen Gründen“ und das ersetzt wie gesagt das Wort „Rasse“. Wir greifen also in die Verfassung ein, um aus dem Wort „Rasse“ die Worte „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ zu machen. Ändert das irgendwas am Inhalt? Ändert das irgendwas an der Aussage? Natürlich nicht. Wie wir es von der AfD schon des Öfteren vorgeschlagen haben, könnte man im Grunde diese Aufzählung in Artikel 12 eindampfen zu den Worten „Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden“. Damit wäre alles gesagt, denn die Aufzählung wird nie vollständig sein und jeden Aspekt ausleuchten und jeden Einzelfall erfassen können, wer warum benachteiligt oder bevorzugt werden könnte.
Aber warum wird sowohl im Grundgesetz wie in der saarländischen Verfassung überhaupt aufgezählt? Es war den Vätern und Müttern unserer Verfassung, die eine schlimme Diktatur durchlebt hatten, eine Diktatur, die Menschen gerade wegen der Sachverhalte in der Gesetzesaufzählung - Herkunft, Abstammung, Glauben, Weltanschauung wie eben auch „Rasse“ - diskriminiert hatte, wichtig, genau diese Begriffe schriftlich zu verankern. Daher sollte man auch die Größe, das Geschichtsbewusstsein und die Verbundenheit mit der Vergangenheit besitzen, auch solche Wörter in der Verfassung unverändert stehen
zu lassen, die möglicherweise dem einen oder anderen woken Linken nach dem vierten Glas Chablis ein wenig Unbehagen bereiten, wie eben das Wort „Rasse“.
Es darf auf keinen Fall zur Mode werden, dass jede Politikergeneration denkt, in der Verfassung herumschreiben und sich verewigen zu müssen, da unsere Urgroßväter nicht den exakten Zeitgeist bei jedem einzelnen Wort getroffen haben. Der Rahmen und die Staatsziele, die uns unsere saarländische Verfassung geben soll, sind bereits durch deren ursprüngliche Autoren genügend und in der Wirkrichtung klar genug geregelt. Lassen wir die Finger davon! Wir lehnen alle drei Verfassungsänderungen ab. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bereits bei der Ersten Lesung zur Verfassungsänderung habe ich gesagt, dass es eine besondere Debatte ist, zumindest aus meiner Sicht heraus, weil wir schließlich nicht jeden Tag unsere Verfassung ändern. Das ist auch gut so.
Ich muss jetzt so ein bisschen durchatmen nach dem Wortbeitrag von Herrn Schaufert, weil er dieser besonderen Debatte nicht gerecht wird. Herr Schaufert, wir hatten schon mehrmals darüber gesprochen und auch noch einmal an dieser Stelle: Es gibt keine menschlichen Rassen, aber es gibt Rassismus. Wenn jemand hier im Hause gerade wieder bewiesen hat, dass er nichts aus der Geschichte gelernt hat, dann sind Sie es und Ihre Partei.
Es ist auch gut so, dass wir für die Änderungen unserer Verfassung eine Zweidrittelmehrheit im Hohen Hause benötigen und dementsprechend nicht nach den gerade bestehenden politischen Mehrheiten im Landtag unsere Verfassung ändern. Die Verfassung ist nicht irgendein Gesetz, sondern - meine Kollegin Braun hat es auch schon mitgeteilt -, sie ist der Rahmen für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Ich schiebe vorweg: Es ist gut so, dass sich unsere Gesellschaft weiterentwickelt und auch wandelt. Dementsprechend müssen wir uns nach und nach immer wieder die Verfassung ganz genau angucken. Wir müssen sie auch an die gesellschaftlichen Veränderungen und den gesellschaftlichen Wandel anpassen, damit sie lebendig und
modern bleibt. Ich finde es gut, dass wir mit der heutigen Lösung, die auf dem Tisch liegt, einen breiten Konsens bei SPD und CDU erzielen, denn das spiegelt den gesellschaftlichen Konsens in dieser Sache wider. Ich bin froh, dass wir diese Schritte heute so gehen. Sie sind richtig, sie sind wichtig und aus meiner Sicht auch längst überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine Kollegin Kira Braun hat es bereits gesagt, mit Blick auf die Streichung des Rassebegriffs und zur Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips wurde schon vieles genannt. Aber aller guten Dinge sind bekanntermaßen drei und dementsprechend möchte etwas vertiefter auf die dritte Änderung der Verfassung eingehen, und zwar auf den Schutz des Ehrenamts.
Heute ist ein guter Tag für das Ehrenamt im Saarland, denn wir werden mit der Aufnahme dieses besonderen Passus das Ehrenamt im Saarland weiter stärken. Wo macht das mehr Sinn als bei uns im Saarland? Ich sage es gerne, Sie alle sagen es gerne und es stimmt ja auch: Das Saarland ist Ehrenamtsland. Aber das ist nicht irgendein Satz, sondern dieser Satz steht und fällt mit den über 400.000 Saarländerinnen und Saarländern, die diesem Satz ein Gesicht geben und ihn jeden Tag immer wieder aufs Neue mit Leben füllen.
Wie aufgeschmissen wären wir beispielsweise ohne Katja, die mit ihren Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ausrückt, wenn bei Starkregenereignissen wieder ein Keller vollläuft? Wie allein würde sich der eine oder andere, insbesondere ältere Mensch beispielsweise im Dorf im Warndt fühlen, wenn Frau Hector nicht einmal in der Woche in der AWO für alle kochen würde? Wie still wäre es derzeit auf der Faasend, die wir ja alle so mögen, ohne beispielsweise Michael, wenn er sich nach einer harten Woche im eigenen Betrieb tatsächlich ausruhen würde und nicht mit seinem Musikverein hier und da auftreten und für gute Laune sorgen würde? All diese Menschen sorgen für Zusammenhalt. Sie sind der Kitt. All diese Menschen sorgen für das und schaffen das, was wir in unseren Städten und Dörfern so mögen, nämlich das „Geheischnis“. Sie machen das Saarland zu dem, was wir so lieben. Meine Damen und Herren, dafür verdienen sie zu jeder Zeit unsere Achtung, unseren tiefsten Respekt und vor allem unseren Dank.
Vielleicht ist es auch unserem starken Ehrenamt geschuldet, dass das eine oder andere gesellschaftliche Phänomen bei uns im Saarland gerade nicht so ausgeprägt ist, wie es möglicherweise in anderen Teilen der Republik ist. Wir alle, die wir hier sitzen, kennen es: Läuft etwas nicht gut oder ist irgendetwas defekt, wird -
aus meiner Sicht oft viel zu schnell - nach dem Staat oder der Politik gerufen. Ich spreche hier nicht von großen Reformen wie Transformation, Strukturwandel oder einer Krankenhausreform, sondern ich spreche von Kleinigkeiten, beispielsweise von einer kaputten Bank oder einem beschmierten Bushäuschen. Das sind wirklich Kleinigkeiten, die man im Handumdrehen selbst erledigen kann. Unsere vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler warten nicht auf die Lösung, sondern sie packen die Dinge selbst an. Sie kennen kein Nein.
Diese lokalen Heldinnen und Helden stellen sich nicht die Frage: „Was habe ich eigentlich hier und da davon, dass ich mich einbringe?“, sondern sie fragen sich: „Was kann ich den Menschen in meinem Ort, was kann ich meinem Ort zurückgeben? Wie kann ich weiterhelfen?“. Was sie alle für uns leisten, ist großartig und unverzichtbar. Genau deshalb unterstützen wir das Ehrenamt auch mit aller Kraft.
Die SPD-Alleinregierung und die SPD-Landtagsfraktion wissen um den Stellenwert für unser Ehrenamt und den Stellenwert des Ehrenamts im Saarland. Folgerichtig stellen wir immer wieder die Weichen neu dafür, wie wir unsere Verbände, die Vereine, die Organisationen in unserem Land noch besser und stärker unterstützen können. Aus diesem Grund haben wir im Doppelhaushalt für 2024/2025 viel Geld für das Ehrenamt im Saarland bereitgestellt. Badminton, Tischtennis, Leichtathletik, Radrennen, in den kommenden beiden Jahren werden wir auch hier unsere Vereine und Verbände noch einmal mit viel Geld für unzählige Aktionen, Aktivitäten und Großveranstaltungen unterstützen. Das Saarland hat in diesen Bereichen bereits viel zu bieten, aber wir wollen noch eine Schippe drauflegen. Es geht darum, das Saarland so nach außen zu präsentieren, wie wir alle es kennen und schätzen, nämlich weltoffen und sympathisch.
Es gibt zudem erstmals im Landeshaushalt einen Titel, der sich „Anerkennungskultur im Ehrenamt und Sport“ nennt. Dort stellen wir 50.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Auch die Integration und die Inklusion fördern wir in den nächsten beiden Jahren mit über 200.000 Euro und geben diesen Bereichen den Stellenwert wieder, den sie verdient haben.
Das waren jetzt nur drei Beispiele von vielen, die eines deutlich machen: Die heutige Verfassungsänderung, Herr Schaufert, ist kein Lippenbekenntnis. Sie ist vielmehr die logische Folge dessen, was wir in dieser Legislaturperiode für das Ehrenamt bereits alles gemacht haben. Ich bin mir sicher, es wird in dieser Legislaturperiode noch einiges kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.