Protokoll der Sitzung vom 06.02.2024

Das waren jetzt nur drei Beispiele von vielen, die eines deutlich machen: Die heutige Verfassungsänderung, Herr Schaufert, ist kein Lippenbekenntnis. Sie ist vielmehr die logische Folge dessen, was wir in dieser Legislaturperiode für das Ehrenamt bereits alles gemacht haben. Ich bin mir sicher, es wird in dieser Legislaturperiode noch einiges kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD.)

(Abg. Arweiler (SPD) )

Ich bin außerdem froh und glücklich darüber - mein geschätzter Kollege Maximilian Raber hat es gestern bereits kurz erwähnt -, dass wir im Dezember endlich die gesetzliche Helfergleichstellung auf den Weg gebracht haben. Aus meinen Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Hilfsorganisationen weiß ich ganz genau, es handelt sich hierbei für diese Menschen nicht nur um ein bloßes Nice-to-have. Die gesetzliche Helfergleichstellung bedeutet für diese vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich Woche für Woche völlig selbstlos für uns, unser Bundesland, das Saarland und die Menschen hier einbringen, Anerkennung und Wertschätzung. Ohne sie hätten wir in der Vergangenheit vieles entweder richtig schlecht oder gar nicht gelöst bekommen. Durch diese Helfergleichstellung stellen wir nicht nur die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in unserem Land besser, als es bisher der Fall ist, und stärken das Ehrenamt in diesen Hilfsorganisationen, sondern wir machen es vor allem attraktiver, dass man sich ehrenamtlich in diesen Hilfsorganisationen einbringt.

Wir sorgen also nicht nur für eine ausreichende finanzielle Unterstützung, sondern wir verbessern gleichzeitig auch die Rahmenbedingungen im Ehrenamt. Die vielen Saarländerinnen und Saarländer im Ehrenamt übernehmen Verantwortung und vermitteln uns allen Werte wie Zusammenhalt, Respekt und Solidarität. Unser Saarland, unsere Städte und Gemeinden sind ohne dieses starke ehrenamtliche Fundament kaum vorstellbar. Das Engagement für das Ehrenamt gehört zur saarländischen DNA. Genau deshalb nehmen wir heute auch seinen Schutz in unsere Verfassung auf. Ich bitte daher um Zustimmung.

(Beifall von SPD und CDU.)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Arweiler. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorhin ist gesagt worden, die Verfassung sei unser wichtigstes Gesetz. Kira Braun hat diesen Begriff benutzt. Ich benutze immer einen anderen. Ich sage immer, die Verfassung ist unser Rückgrat.

(Die Rednerin zeigt auf die Wand mit den Verfassungstafeln hinter der Präsidentin.)

Symbolisch hängt unsere Verfassung hier an der Wand und stärkt uns den Rücken in unseren Debatten im Hohen Haus. Das Rückgrat nicht nur

der politischen Arbeit, sondern der Gesellschaft des Saarlandes überhaupt ist unsere saarländische Verfassung.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklungen sind in dieses Rückgrat Anforderungen mit aufzunehmen, Impulse wahrzunehmen, es ist anzupassen. Deshalb treten wir in Diskussionen ein und gehen wir in parlamentarische Verfahren zu Verfassungsänderungen.

Es ist auch richtig, dass wir bei Verfassungsänderungen - heute in drei Gesetzen, die wir in Zweiter und Dritter Lesung diskutieren - eine große Anhörung durchführen und viele Menschen im politischen Diskurs mitnehmen, um diese Änderungen vorzunehmen. Deshalb auch meinerseits herzlichen Dank an all diejenigen, die sich daran beteiligt und mitgeholfen haben, aus unserem Entwurf einen besseren Entwurf zu machen. Es ist sehr wichtig, dass das so erfolgt ist. Wenn aus einer Anhörung heraus Anregungen kommen, eine Verfassung auch in anderen Bereichen noch zu ändern, so wie das hier kam, dass wir eine Anti-AntisemitismusFormulierung in die saarländische Verfassung aufnehmen, dann können wir das nicht einfach in einem Hauruck-Verfahren durchführen. Auch das verlangt nach einer gesonderten Anhörung, wenn wir diesen Prozess auf breite Füße stellen wollen. Von daher ist es wichtig, dass wir weiter im Gespräch bleiben und Lösungen finden, diesem unser aller Interesse in der Verfassung Nachdruck zu verleihen. Das vielleicht als allgemeine Anmerkung meinerseits vorweg.

Ich möchte mich auch zu der Änderung in Artikel 19, zur Änderung beim Ehrenamt, hier sei tens der CDU-Landtagsfraktion äußern. Kollege Arweiler, Sie haben ganz viele Ehrenamtsfunktionen benannt, Sie haben aber eine nicht genannt und die möchte ich als Allererstes aufgreifen im Hinblick auf den 9. Juni, den wir vor uns haben: Alle fünf Jahre sind Kommunalwahlen. Ich danke allen Männern und Frauen, die bereit sind, sich in unseren Kommunen am 9. Juni bei den Kommunalwahlen zur Verfügung zu stellen, die bereit sind, ehrenamtliche Verantwortung in unseren Kommunen zu übernehmen. Kommunalpolitik ist etwas ganz Besonderes, ich mache sie selbst seit Jahrzehnten. All diesen Männern und Frauen danke ich ganz besonders, weil das ein unglaubliches ehrenamtliches Engagement ist, das all diese Menschen miteinbringen, damit unser Land, unsere Orte, unsere Ortsteile, unsere Kommunen, unsere Landkreise lebenswert gestaltet werden. Dafür ist unser aller Dank gewiss!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Wir hatten in der Ersten Lesung eine gute Debatte. Herr Kollege Arweiler, Sie haben die Zahlen zum Ehrenamt genannt, die 400.000 Ehren

(Abg. Arweiler (SPD) )

amtler, die wir im Saarland haben. Ich möchte an die Erste Lesung anknüpfen. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich meinen Kollegen Roland Theis zitieren. In seinem Abschluss hat er etwas ganz Wichtiges gesagt: „Wenn wir Artikel 19 anpassen und wenn wir beginnen, die Verfassung in dieser Frage zu ändern, dann ist das mehr als lediglich weiße Salbe. Dann ist das der ständige Auftrag an den Staat und damit nicht zuletzt an Landtag und Landesregierung, folgende Fragen im Blick zu halten: Wie sind die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt im Land und wo können wir diese verbessern? Diesem Auftrag geben wir heute Verfassungsrang.“

Das gilt auch für heute: Wenn wir das in Zweiter, Dritter Lesung beschließen, geben wir diesem Staatsziel den Verfassungsrang. Und wir erweitern ihn mit unserem Vorschlag. Das war eine sehr sinnvolle Anregung aus der Anhörung heraus. Es war der Saarländische Anwaltverein, der diese Anmerkung gemacht und den Vorschlag gebracht hat, den Schutz und die Förderung als Staatsziel zu ergänzen. Es geht um die Rahmenbedingungen. Wir haben in der Anhörung auch erleben können, was das heißt: Es geht um mehr als um finanzielle Förderung von Ehrenamtsprojekten und Ähnlichem, es geht um die Rahmenbedingungen. Der Vertreter des Landessportverbandes, Herr König, hat in seiner Stellungnahme ebenfalls darauf hingewiesen.

Wir alle erleben das ja, viele von uns sind doch auch im Ehrenamt unterwegs, wir wissen doch, welche Herausforderungen an diese Leute gestellt werden. Da geht es um Managementfragen, um versicherungsrechtliche Fragen, um ganz bedeutende Erlebnisse. Das Ehrenamt selbst will organisiert sein, es geht um Vereinsarbeit, um Verbandsarbeit mit all den steuerlichen Herausforderungen, die dort bestehen, auch der Versicherungsschutz ist immer ein Thema. Darauf müssen wir Antworten geben.

Ich rufe mal ein paar Anregungen auf: Zusätzliche Rentenpunkte für geleistetes Engagement, Krankenkassenrabatte et cetera. Der LSVS hat da ganz dezidiert Vorschläge geliefert. Ich will nur zeigen, welchen Diskussionen wir uns in Zukunft stellen müssen. Wenn wir das ernstnehmen, was wir heute in die Verfassung geben, dass wir Rahmenbedingungen leisten wollen, dann haben wir Diskussionen vor uns, die wir gemeinsam hier bestreiten und mit den Ehrenamtlichen führen sollten, um zu schauen, wie weit wir kommen. Das Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft, das ist unser aller Meinung. Ohne das Ehrenamt wären wir nicht nur ärmer, ich weiß gar nicht, wo wir wären. Das ist eigentlich gar nicht aufzufangen.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Das Ehrenamt ist das Fundament und Rückgrat unserer Gesellschaft. Das ist ganz wichtig, das möchte ich noch einmal sagen: Es geht uns ja allen um die Demokratie und Demokratie wird insbesondere gestärkt, wenn ich als Mitglied in einem Verein, in einem Verband unterwegs bin, wenn ich Ehrenamt betreibe. Das Gute daran ist, dass es nicht nur eine Bildung für Kinder und Jugendliche ist, sondern Vereinsarbeit ist auch eine Erwachsenenbildung. Ein ganzes Leben lang wird man dort immer wieder politisch gebildet, man muss Diskussionen aushalten, man muss sich die eine oder andere Mehrheit besorgen, wenn man etwas in einem Verein oder Verband ändern will. In diesem Sinne machen wir heute einen großen Schritt in der Frage. Danke an alle diejenigen im Land, die sich für unser Ehrenamt einbringen, das ist eine Arbeit für uns alle! - Danke!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es geht hier um die Verfassung des Saarlandes. Wir sollten uns wieder bewusstmachen, was das eigentlich für eine Verfassung ist. Diese Verfassung ist 1947 im Saarland beschlossen worden für einen - so war es beabsichtigt - selbstständigen Staat mit dem Namen Saarland. So sah auch die Verfassung aus, da musste alles geregelt werden. Diese Verfassung war nicht mehr zeitgemäß, als dieser ursprünglich geplante, selbstständige Staat in der Bundesrepublik Deutschland aufgegangen ist. Leute, die auch hier im Saal sitzen, haben an der Umarbeitung der Verfassung gearbeitet, sodass sie der neuen Situation angepasst werden konnte.

Jetzt ist sie ein Teil der Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland, das heißt, das Grundgesetz ist übergeordnet. Die wichtigsten Fragen - Gesinnungsfragen, Menschenrechte et cetera - sind im Grundgesetz schon geregelt. Dafür brauchen wir die saarländische Verfassung nicht. Wenn wir über Dinge reden, die schon im Grundgesetz geregelt sind, dann ist das überflüssige Arbeit. Unsere saarländische Verfassung muss mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen, sie muss aber für unser Land etwas bringen. Da sind dann solche Dinge wie „mehr Demokratie“ wichtig.

Weil ich nicht viel Zeit habe, noch ein Wort zum Ehrenamt. Natürlich ist das Ehrenamt wichtig

(Abg. Heib (CDU) )

und natürlich haben die meisten von Ihnen - und ich selbst auch - schon viel ehrenamtliche Arbeit geleistet. Natürlich ginge es ohne das Ehrenamt überhaupt nicht mehr, aber diese Verfassungsänderung wird nichts ändern. Herr Arweiler hat sich ja selbst widersprochen: Er hat alles aufgezählt, was schon gemacht wird, das ist ja ohne diese Verfassungsänderung schon geschehen. Von Frau Heib ist gesagt worden, dass noch sehr viel zu machen ist. Aber das wird nicht durch diese Verfassungsänderung geschehen, das wird dadurch geschehen, dass wir das wollen. Wir müssen konkret werden. Das hier ist nur ein Schlagwort, um vielleicht Sympathien zu erwerben. Aber das verfängt wahrscheinlich auch nicht, denn es ist nicht bindend, es ist nicht greifbar.

Noch etwas zu Rasse und zur rassistischen Zuschreibung: Das sind Dinge, die die Leute ohnehin nicht verstehen. Die verstehen nicht, wenn es keine ‑ ‑

Herr Fraktionsvorsitzender, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Die Ausdrücke „rassistische Beweggründe“ beziehungsweise „rassistische Zuschreibungen“ sind nicht verständlich. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich ist es eine Ehre, heute zur Verfassung sprechen zu dürfen. Für mich ist unsere Verfassung nicht nur ein Anhängsel eines Grundgesetzes, sondern ein Selbstverständnis der Gesellschaft im Saarland. Für mich ist es etwas Besonderes, wenn es auch für die AfD nicht so scheint.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Ungeachtet dessen möchte ich noch auf das eigentliche Thema, zu dem ich sprechen wollte, eingehen. Es geht um die besondere Bedeutung der Auslegung des Nachhaltigkeitsbegriffs im Sinne der Brundtland-Kommission. Die Brundtland-Kommission definierte Nachhaltigkeit als eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht

befriedigen können. - Diese Definition legt den Grundstein für eine umfassende Betrachtung, wie wir die Ressourcen unserer Erde nutzen können, um sie auch für kommende Generationen zu erhalten. Genau das wollen wir in der Begründung unserer Verfassungsänderung klarstellen und besonders betonen.

Nachhaltiges Handeln im Hier und Jetzt muss immer unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen im Blick haben. Das gilt in allen Bereichen unseres täglichen Lebens. Es gilt in der Industrie, in der Wirtschaft, bei der Verwendung längst etablierter Technologien sowie bei der Entwicklung und Verwendung neuerer Technologien. Nachhaltigkeit darf keine Worthülse oder leere Überschrift sein. Ein gutes Beispiel dafür ist unsere saarländische Landwirtschaft. Gerade in der Landwirtschaft ist die Auslegung dieses Begriffs von entscheidender Bedeutung. Landwirtschaftliche Praktiken können einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben, sei es durch den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln, Bodenerosionen oder den Verlust von Biodiversität. Eine nachhaltige Landwirtschaft berücksichtigt diese Auswirkungen und strebt danach, die natürlichen Ressourcen zu erhalten und zu schützen sowie die Produktion langfristig sicherzustellen.

Wer sich intensiv mit der Landwirtschaft und der täglichen Arbeit unserer Landwirte beschäftigt, erkennt schnell, mit welch großer Verantwortung sie schon jetzt die Nachhaltigkeit im Blick haben. Die Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln und synthetischen Düngemitteln sowie nachhaltige Anbaumethoden, Blühstreifen auf den Äckern, Fruchtwechsel und Zwischenfrüchte zum Schutz vor Bodenerosion und zum Aufbau der Humusschicht - das alles steht in unseren landwirtschaftlichen Betrieben nicht erst seit gestern auf der Tagesordnung, ganz im Gegenteil, es hat sich über Generationen entwickelt. Das habe ich gestern schon gesagt. Unsere Landwirte denken nicht in kurzen Zeiträumen. Sie denken in Generationen beziehungsweise über Generationen hinaus, überliefern Althergebrachtes und verändern sich, entwickeln sich weiter und benutzen neue Technologien, um Ackerbau noch besser zu machen.

Deshalb weiß niemand besser als unsere Bäuerinnen und Bauern, wie sehr die Belastung der Umwelt durch die Reduzierung chemischer Pestizide und synthetischer Düngemittel verringert und die Biodiversität gefördert wird. Niemand weiß besser als sie, dass es noch nicht ganz ohne geht, wenn die Nahrungsmittelsicherheit weiterhin im Mittelpunkt stehen soll und völlige Ernteausfälle oder giftige Stoffe in unseren Lebensmitteln beispielsweise durch Pilzbefall vermieden werden sollen. Niemand weiß besser als sie, wie sehr die Diversifizierung von Anbaukulturen und Fruchtfolgen zur Erhaltung der Bodengesundheit beiträgt und das Risiko von

(Abg. Dörr (AfD) )

Ernteausfällen durch Schädlinge oder Krankheiten mindert. Es ist gelebte, nachhaltige landwirtschaftliche Praxis, nicht nur in Biobetrieben, sondern längst auch im konventionellen Bereich.

Trotzdem ist es richtig, den ökologischen Landbau in besonderer Weise zu fördern. Nachhaltiges Handeln bedeutet aber auch, die Zukunft unserer Landwirtschaft zu sichern und dafür zu sorgen, dass Betriebe Nachfolger finden und der gigantische Investitionsstau, der vielfach durch unstetes politisches Handeln entstanden ist, aufgelöst wird. Indem wir die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft fördern, investieren wir nicht nur in die Zukunft unserer Nahrungsmittelproduktion, sondern auch in die langfristige Gesundheit unseres Planeten. Es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass wir die Bedürfnisse der heutigen Generation erfüllen, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden. Deshalb bitte ich um Unterstützung für diesen wichtigen Beitrag zur Verfassungsänderung. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Theobald. Herr Fraktionsvorsitzender Dörr hat eine Kurzintervention angezeigt, die ich hiermit zulasse. Ich bitte um das Saalmikrofon.

Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung:

Herr Theobald, leider haben Sie es nicht geschafft, Ihre Ausführungen ohne einen unangemessenen Angriff gegen die AfD zu beginnen.

(Beifall bei der CDU.)