Lieber Kollege Haas, ich bitte darum, die Zwischengespräche einzustellen. - Ich erteile das Wort der Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Frau Petra Berg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte darum, die Zwischengespräche im Plenarsaal einzustellen. Das Wort hat die Frau Ministerin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Schreiner! Lieber Herr Fontaine! Es geht heute ausschließlich um das Wohl und die Zukunft der Landwirtschaft. Es geht hier nicht um Zuweisungen. Dennoch will ich sagen: Das Borchert-Papier, um das wir uns jetzt bei allen Konferenzen bemühen, war nie aus der Schublade draußen. Herr Theobald, es war nie aus der Schublade draußen. Die Vorwürfe, die Sie machen ‑ ‑
Ich hatte es eingangs gesagt. Lieber Herr Scharf, wir wissen doch alle, dass die Landwirtschaft seit Jahren unter den Auflagen ächzt und stöhnt.
Es wurde aber zu keiner Zeit wirklich unterstützt und geholfen. Ja, es gab viele EU-Vorgaben. Ich will jetzt nur noch sagen, was das Land gemacht hat. 2021 war der Verhandlungserfolg
von Minister Reinhold Jost, der einen enormen Aufwuchs an ELER-Mitteln für die Landwirtschaft in unser Land geholt hat. Wir haben die der Landwirtschaft zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Förderperiode von 58 auf 65 Prozent aufstocken können. In dieser Förderperiode stehen weitaus mehr Mittel zur Verfügung als in der letzten Förderperiode. Das ist eine wirkliche Unterstützung.
Wir ruhen uns aber nicht darauf aus. Wir werden sowohl im Bund als auch im Land weiter für die Landwirtschaft kämpfen. Ich fordere nochmals diejenigen auf, die auf der EU-Ebene Verantwortung übernehmen. Wir hatten anlässlich einer Veranstaltung, Herr Schreiner, mit der Europaabgeordneten Ripa bei der LKU adressiert, was wir von der Europäischen Union an Hilfestellungen für die Landwirtschaft erwarten, damit die deutsche und insbesondere unsere saarländische Landwirtschaft wettbewerbsfähig bleiben. Dafür kämpfen wir und dafür wollen wir all das, was in der Vergangenheit völlig falsch gelaufen ist, jetzt ändern. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Wir sprechen miteinander, wir sind in engem Kontakt mit den Verbänden und nehmen genau das auf, was sie fordern, nämlich sie zu unterstützen, sowohl finanziell als auch beim Abbau überbordender Strukturen und bei den Hilfen zur Digitalisierung, damit die Betriebe, insbesondere die kleinen Betriebe hier bei uns im Land, zukünftig eine Perspektive haben und an die nachfolgenden Generationen übertragen werden können. Dafür kämpfen wir. Deshalb danke ich der SPD-Fraktion für diesen Antrag. - Vielen Dank!
Ich danke der Frau Ministerin und weise die lieben Kolleginnen und Kollegen darauf hin, dass die Redezeit, die der Regierung zur Verfügung stand, um 3 Minuten überschritten wurde. Somit stehen jeder Fraktion des Hohen Hauses weitere 3 Minuten an Redezeit zur Verfügung.
Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Somit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen nun zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/748 - neu. Wer für die Annah me der Drucksache 17/748 - neu - ist, den bit te ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/748 - neu - mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion sowie die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/742. Wer für die Annahme der Drucksa che 17/742 ist, den bitte ich, eine Hand zu er heben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/742 mit Stimmenmehrheit abge lehnt ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion sowie die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 97 Nummer 2) (Drucksache 17/743 - neu)
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) (Druck- sache 17/744)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Im Grunde sind unsere beiden Anträge zur Verfassungsänderung des Artikels 97 Nummer 2 sowie die damit zusammenhängende Gesetzesänderung des § 43 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof selbsterklärend. Sie folgen einem der Leitfäden unserer Arbeit und unserer politischen Grundüberzeugung: Mehr Demokratie wagen auf allen Ebenen. Leider wollten Sie sich diesen Anträgen bislang nie anschließen. Erinnert sei nur an die Debatte zum Wahlrecht, bei der es für jeden offenkundig war, dass es aus demokratischer Sicht mehr als fragwürdig ist, wenn über 22 Prozent der Wähler ohne Vertretung hier im Parlament sind, dafür aber die SPD, die lediglich von 43,5 Prozent de rer, die zur Wahl gingen, gewählt wurde, hier satt und selbstzufrieden mit 56,5 Prozent Re präsentanz im Landtag sitzt und durchregiert. Es sollte eigentlich jedem einleuchten, dass das aus demokratischer Sicht nicht sein kann und sollte. Wirklich auffallen wird es Ihnen - dann natürlich mit großem Geschrei und Untergangsgerede auf die Demokratie -, wenn unsere Kollegen der AfD in Thüringen und Sachsen auf diese Weise die absolute Mehrheit der Sitze in ihren Landtagen erhalten werden.
Normenkontrolle, von einer Gruppe Berechtigter eingereicht werden kann, um beispielsweise eine absolute Mehrheit und das, was die damit ausgestattete Partei anrichten kann oder möchte, zu kontrollieren, und vor allem darum, wie groß diese Gruppe sein sollte. Bei der abstrakten Normenkontrolle geht es um nicht mehr und nicht weniger als darum, dass der Rechtsstaat - in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof - kontrolliert, ob erlassene Gesetze mit der Verfassung konform gehen. Klar ist dabei, dass man dieses Verfahren, diese Klagemöglichkeit nicht jedem Bürger eröffnet. So wünschenswert dies vom Grundsatz her auch wäre, würde das aber unweigerlich im Kollaps der Verfassungsgerichte enden.
Hingegen nicht einzusehen ist, warum man die Hürde bezogen auf den Personenkreis der Abgeordneten und auf die durch diese gebildeten Fraktionen nicht absenkt. Abgeordnete und die daraus hervorgegangenen Fraktionen haben bereits bei Wahlen einen demokratischen Prozess durchlaufen und sind dadurch vom Souverän, dem Volk, mit breitem Auftrag und Vertrauen ausgestattet worden. Es geht bei der abstrakten Normenkontrollklage darum, die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und eigener Betroffenheit des Antragstellers unter allen infrage kommenden Gesichtspunkten zu überprüfen. Dieses Recht ist im Saarland aktuell an die Drittelhürde gebunden. Diese Hürde von einem Drittel der Mitglieder des Landtags nach Artikel 97 der Verfassung sowie nach § 43 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist unserer Meinung nach zu hoch, viel zu hoch. Ein Drittel oder mindestens ein Drittel, wie die Formulierungen in den Gesetzen lauten, sind im Saarland in Zahlen genau 17 oder mindestens 17 Abgeordnete. Das erreicht die CDU mit ihren 19 Abgeordneten aktuell ge rade so - viel Luft ist da nicht.
Wer es noch nicht gemerkt hat: Die Parteienlandschaft zersplittert weiter. Freie Wähler, Wagenknecht-Partei, die Werteunion will sich selbstständig machen et cetera. Das wird es künftig immer schwieriger machen, dieses Kontrollbegehren, dieses parlamentarische Recht auf abstrakte Normenkontrolle überhaupt auf den Weg zu bringen. Dieses wichtige Recht, diese Möglichkeit, Entscheidungen der Mehrheit kontrollieren zu lassen, sollte schon niederschwelliger gegeben sein.
Wie sieht es insoweit in anderen Bundesländern aus? In Hessen kann neben einer Fraktion auch eine Anzahl an Abgeordneten ab der Größe von einem Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags einen Antrag auf eine abstrakte Normenkontrollklage stellen. Vor den Landesverfassungsgerichten sind für die abstrakte Normenkontrollklage in Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gruppen in der
Größe ab einem Viertel der Abgeordneten antragsberechtigt. In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Niedersachsen besteht die Antragsberechtigung im Rahmen der abstrakten Normenkontrollklage ab einem Fünftel der Mitglieder des Landtags. In Schleswig-Holstein ist ebenfalls dieses Quorum von 20 Prozent antragsberechtigt, alternativ können auch zwei Fraktionen oder eine Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen, das Landesverfassungsgericht anrufen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, in NordrheinWestfalen und im Saarland bedarf es zur Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage der Unterstützung durch ein Drittel der Mitglieder des Landesparlaments; das ist die höchste Hürde bundesweit.
Wir schlagen hier den hessischen Weg vor, wonach neben einer Fraktion auch ein Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags einen Antrag auf abstrakte Normenkontrollklage stellen kann. Ich gehe davon aus, wir von der AfD gehen davon aus, dass es auch im Saarland in keiner Weise schadet, wenn die Hürden zur abstrakten Normenkontrollklage abgesenkt werden, und zwar auf die Klageberechtigung einer Fraktion oder von einem Zehntel der Abgeordneten des Landtags, also so, wie wir es mit diesen beiden Anträgen vorschlagen.
Aus gegebenem Anlass wäre dies durchaus wichtig. Rufen wir uns doch die Haushaltsdebatte und die Debatte um den Schuldenfonds, auch Transformationsfonds genannt, in Erinnerung: In diesem Zusammenhang war des Öfteren die Rede von „dünnem Eis, welches aber wohl tragfähig sei“, et cetera. So wirklich sicher ist sich dabei aber wohl niemand, abgesehen natürlich von der Landesregierung und der SPD im Landtag, die das ja quasi von Berufs wegen sein müssen und daher davon ausgehen, dass das alles verfassungskonform sei. Aber wirklich überprüfen lassen möchte das doch niemand. Bei der CDU, die das tun könnte, will man schlussendlich auch nicht wissen, wie es um die Rechtmäßigkeit des Schuldenfonds bestellt ist. Das könnte man durchaus herausfinden, würde man tatsächlich eine abstrakte Normenkontrollklage einreichen. So ein wenig andeuten, den Mund spitzen, das geschieht schon - aber pfeifen will die CDU dann doch nicht. Wie würde man auch dastehen, wäre der Schuldenfonds verfassungswidrig und würde daher die utopische Hoffnung auf grünen Stahl an der Saar ein wenig auf den Boden der Tatsachen heruntergeholt?
Ich sagte es bereits des Öfteren: Wir von der AfD sind immer nur Überbringer der schlechten Nachricht. Nachher haben wir bei den Tagesordnungspunkten 13 und 14 mit den Schaufensteranträgen „Grünes Licht für Grünen Stahl - ein Meilenstein für den saarländischen Industriestandort“ der SPD und „Stahl ist Zukunft - Wettbewerbsbedingungen müssen schnell und deut
lich besser werden, damit Stahl Zukunft haben kann“ der CDU noch die Gelegenheit, darüber zu sprechen. Aus dem Titel des CDU-Antrags springt einem ja bereits die durchaus berechtigte Skepsis entgegen, dass das so wohl nichts werden wird.
Lassen Sie es sich in aller Kürze schon jetzt gesagt sein, sozusagen fürs Protokoll: Das, was Sie zum grünen Stahl an der Saar geplant haben, wird alleine schon wegen der horrenden, durch Sie verursachten Energiepreise, wegen der Schrottbeschaffung, wegen der Logistikproblematik und aus vielen anderen Gründen schiefgehen. Letztlich werden bei uns teuer aufgerüstete Stahlwerke stehen, die nichts weiter als wertlose Industrieruinen darstellen werden. Denn es wird sich - oh Wunder, oh Wunder! - herausstellen, dass das grüne Produkt einfach viel zu teuer ist und, falls überhaupt, nur massiv dauersubventioniert am Markt zu platzieren sein wird. Das werden grüne Schrott-Stahlwerke sein, in die jede Menge Geld geflossen sein wird, auch aus dem Schulden-, dem Transformationsfonds. Stellt sich dann heraus beziehungsweise wird dann bekannt, dass der dafür genutzte Transformationsfonds schon in seiner Entstehung und Begründung verfassungswidrig gewesen ist, hilft alles Lamentieren auch nichts mehr.
Angesichts dessen wäre es doch besser, manches schon im Vorfeld klären zu lassen, vor allem, wenn es die Verfassungsmäßigkeit von Regierungshandeln und Gesetzen betrifft. Stärken Sie die demokratischen Rechte! Reden Sie nicht nur viel über Demokratie, sondern tun Sie auch etwas dafür! Es wäre sicherlich nicht überzogen, hätten eine Fraktion oder hätten sechs Abgeordnete, die sich im Saarland dafür zusammenfinden, die Möglichkeit, eine abstrakte Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unseren Anträgen auf Verfassungsänderung bei Artikel 97 sowie auf Änderung des § 43 des Gesetzes über den Ver fassungsgerichtshof des Saarlandes. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert, für die Begründung der Gesetzentwürfe. - Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder das gleiche leidige Spiel: Es vergeht keine Plenarsitzung, in der die AfD nicht die saarländische Landesverfassung
ändern oder ergänzen möchte. Sie wollen beharrlich immer an dem in unserer Normenhierarchie ganz oben stehenden Gesetz agieren. Dieses Mal wollen Sie, wie Sie sagen, die Rechte der parlamentarischen Minderheiten stärken.
Aber die Wahrheit ist doch: Die AfD interessiert sich nur für die Rechte von Minderheiten, wenn es um sie selbst geht, wenn sie selbst einen Vorteil daraus erlangen kann.
Lassen Sie mich deshalb einleitend Folgendes sagen: Einer Partei, die so wenig von unserer saarländischen Verfassung und von unseren Grundrechten hält, nehme ich es nicht ab, dass sie sich für die Stärkung von parlamentarischen Minderheiten einsetzen will.
Dieses Mal soll nun also die abstrakte Normenkontrolle geändert werden, also die Möglichkeit der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof, ob eine Verfassungsnorm verfassungskonform ist oder nicht. Der Kreis der Antragsberechtigten soll verändert werden, nämlich von derzeit einem Drittel der Mitglieder des Landtags auf ein Zehntel seiner Mitglieder. Des Weiteren soll hierfür auch der Antrag einer Fraktion ausreichend sein, in Ihrem Fall also der Antrag von drei Personen. Dies entspräche einem Prozentsatz von 1,5 Prozent der Mitglieder des saarländischen Landtags.
Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass Sie, so wie Sie hier zu Dritt sitzen, hiervon inflationär Gebrauch machen würden.
Wahrscheinlich haben sie das System Trump vor Augen: die Berichterstattung über Klagen triggern, um so zu versuchen, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Bei der zahlenmäßigen Festlegung der Untergrenze für diejenigen, die eine abstrakte Normenkontrolle beantragen können, geht es aber doch darum, genau das nicht zuzulassen, damit der Verfassungsgerichtshof nicht im Alleingang von Wenigen mit parteipolitisch motivierten Klagen überschüttet werden kann. Das liefe so ähnlich, wie es jetzt schon mit Ihren haarsträubenden Anträgen für Verfassungsänderungen hier im Parlament der Fall ist.
Ja, eine wirkungsvolle Opposition ist für eine Demokratie unerlässlich. Der Opposition stehen in Deutschland dabei mehrere Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung. Oppositionsarbeit ist möglich durch den Einfluss auf die mediale Öffentlichkeit, durch das Stellen von Gesetzgebungs- und Änderungsanträgen in Parlamenten, durch die Initiierung von Untersuchungsausschüssen,
durch die Einlegung von Organstreitverfahren, durch parlamentarische Anfragen und auch - und jetzt, Herr Schaufert, sollten Sie ganz besonders zuhören - durch das Beantragen von Tagesordnungspunkten für Ausschüsse und die aktive Teilnahme in Ausschüssen.