Meine zweite Anmerkung: Vielen Dank, Frau Kollegin Schindelhauer, für Ihre Rede. Ich möchte aber eine Sache anmerken. Wenn Sie gesagt hätten: Dass in unserem Land Hunderttausende gegen Rechtsextremismus auf die Straßen gehen, dann hätte das gestimmt. Aber diese Verkürzung, die ich immer wieder höre „gegen Rechts“, die wird, wie ich finde, der Sa
che nicht gerecht. Es gibt auch genügend Menschen rechts der Mitte, die sich diesem Protest anschließen. Es gibt ganz tolle Artikel darüber, dass sich auch Rundfunkanstalten damit beschäftigen und ihre Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass man hier schon differenzieren muss. Das möchte ich Ihnen mitgeben, ansonsten danke für Ihre Ausführungen.
Ich denke, es ist ganz richtig gesagt worden, dass der Wettstreit zwischen Regierung und Opposition Kernbestand, Herzkammer unserer Demokratie ist. Es ist auch zu Recht gesagt worden, dass es richtig ist, Rechte, insbesondere Kontrollrechte von Minderheiten, zu schützen, zu wahren und gegebenenfalls zu stärken. Das hat zum Beispiel die Große Koalition hier im saarländischen Landtag gemacht, indem sie das Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen nach unten gesetzt hatte. Man wollte dem Anspruch gerecht werden, die Kontrollrechte der Opposition zu stärken. Ich denke, das ist richtig und wichtig und es funktioniert ja auch bei uns im saarländischen Landtag.
Wir hatten auch schon Zeiten, da gab es fünf Fraktionen hier im Hause. Auch da gab es nicht den Bedarf, das Quorum für die Normenkontrollklage abzusenken, das möchte ich sagen. Es ist so, wir sind mit drei anderen Ländern die letzten, die an dieser Drittel-Regelung festhalten. Aber ich sehe auch keinen Grund, daran zu rütteln.
Wir sehen, das habe ich schon gesagt, bei den Kontrollrechten durchaus eine Stärkung für notwendig an, aber das Antragsrecht zum Verfahren der Normenkontrolle - da geht es um Meinungsverschiedenheiten über und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm - ist kein Minderheitenrecht. Es ist dargelegt worden, die Normenkontrolle dient dem Schutz der Verfassung. Sie ist nicht das einzige Instrument, es gibt noch weitere Instrumente wie zum Beispiel die Verfassungsbeschwerde, die dem Schutz der Verfassung dienen.
Es ist auch wichtig, dass die Normenkontrolle nicht zur Fortsetzung der Oppositionsarbeit dienen soll. Das ist nicht Sinn und Zweck der Normenkontrolle! Es ist richtig, wie Sie, Frau Schindelhauer, sagten, dass die Opposition im Land ganz viele Möglichkeiten hat, am Willensbildungsprozess im Parlament mitzuarbeiten. Dort hat man sich einzubringen, dort hat man Anträge zu stellen. Das machen Sie im Plenum. Dort hat man Gesetzentwürfe vorzulegen, das machen Sie auch. Aber in anderen Bereichen fehlt Ihre Mitarbeit im parlamentarischen Willensbildungsprozess. Ich kann der Aussage von Frau Schindelhauer nur zustimmen, wenn wir uns anschauen, wie Ihre Arbeit in den Ausschüssen aussieht. Ich appelliere daran, dass wir al
le dieser Verantwortung gerecht werden und uns als Parlamentarier in den parlamentarischen Willensbildungsprozess einbringen.
Meine Damen und Herren, es wird auch immer gesagt, das haben Sie als Argument gebracht, dass es in der Zukunft immer mehr Fraktionen geben wird, die vielleicht auf eine Zersplitterung des Parlaments hinwirken können. Keine Ahnung, wir müssen schauen, dass wir dann unsere Mehrheiten in Wahlen einbringen können, um dem entgegenzuwirken. Es ist aber genauso eine Gefahr, dass durch ein Herabsetzen von Quoren auf eine solche Tiefe letztendlich die Parlamentsarbeit und gerade auch unser Verfassungsgerichtshof, die Judikative, gelähmt werden können. Das kann nicht sein. Das mag an der einen oder anderen Stelle eine Gratwanderung sein aber ich plädiere hier wirklich dafür: In dem Rahmen gibt es für uns keinen Änderungsbedarf. Die Oppositionsarbeit funktioniert im saarländischen Landtag und im Land überhaupt. Von daher wird die CDU-Fraktion heute diesen beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Antrag, der eigentlich nicht so leidenschaftlich ist, dass man ihn benutzen muss, so sage ich es jetzt einmal, um eine andere Fraktion, die hier im Saal ist, zu beschimpfen, man kann fast sagen, zu verleumden. Das ist überhaupt nicht nötig. Es gibt hier ein Quorum, wann man eine Kontrollklage einbringen kann, und die ist bei einem Drittel gesetzt. Diese Schwelle ist in vielen anderen Bundesländern, in anderen Parlamenten tiefer. Man kann ja die Idee haben, vielleicht auch bei uns die Schwelle ein bisschen tiefer zu setzen. Man kann wie Frau Heib auch die Meinung haben, dass das so in Ordnung ist. Das kann man aber ganz sachlich vortragen. Das könnte ich zum Beispiel hier vortragen, ohne jemanden zu verletzen.
Frau Heib, wenn Sie sagen, wir wollen Sie ins Boot nehmen, weil wir erwähnen, dass vier oder fünf CDU-Mitglieder bei diesem privaten Treffen waren, dann ist das einfach nur eine Tatsache, die auch erwähnt werden muss, weil wir feststellen, dass das anscheinend eine Kampagne ist.
Das ist zuerst nicht nur auf die AfD, sondern ist auch auf die CDU gezielt. Das war ein privates Treffen, aber nachher waren überall Wanzen und der Vorhang war zurückgezogen. Das Ding war im November und kam im Januar an die Öffentlichkeit. Da weiß man ja nicht, was diese Kampagne will. Man muss einfach nur bei der Wahrheit bleiben. Wenn von einem Geheimtreffen die Rede ist, dann muss ich sagen, dass normalerweise zu einem Geheimtreffen nicht schriftlich eingeladen wird. Das ist Nummer 1. Das Zweite ist, wenn Leute von der CDU und von der AfD anwesend sind, es waren vielleicht andere da, die aber nicht genannt worden sind, dann sind sie auch nicht für jede Äußerung verantwortlich, die irgendjemand auf diesem Treffen macht. Das hat den Geruch einer Kampagne und aus diesem Grunde sollte man sich eigentlich schämen, dass man sich dranhängt. Diese unwahren Dinge werden ständig wiederholt in der Hoffnung, dass man das eines Tages als Wahrheit empfindet. Deshalb habe ich das jetzt noch einmal klargestellt. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/743 - neu. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/743 ‑ neu - in Erster Lesung unter gleichzei tiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/743 - neu - die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und somit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion.
Kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/744. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/744
in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/744 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- sowie CDU-Landtagsfraktion.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über
Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland (Verhältnismäßigkeitsprü- fungsgesetz - VHMPG) (Drucksache
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland - Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG, Drucksache 17/692, in seiner 20. Sitzung am 12. Dezember 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen.
Mit dem ursprünglichen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland vom 24. Juni 2020 wurde die Richtlinie 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen umgesetzt. Da die Europäische Kommission ihre Bedenken der nicht ausreichenden Richtlinienumsetzung durch das ursprüngliche Gesetz im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens verfolgt, dient der vorliegende Gesetzentwurf der ergänzenden Umsetzung der EU-Richtlinie mit dem Ziel, den Bedenken der Europäischen Kommission abzuhelfen. Die Begriffsbestimmungen aus Artikel 3 der EU-Richtlinie werden explizit in § 2 VHM PG aufgenommen. Darüber hinaus werden die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung relevanten
Begriffsbestimmungen „reglementierter Beruf“ und „Berufsqualifikation“ aus der Berufsanerkennungsrichtlinie eingefügt.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 gelesen und beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland - Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz VHMPG, Drucksache 17/692, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich danke Ihnen für die Berichterstattung und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/692. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/692 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion.
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rassismus, Antisemitismus und Extremismus vorbeugen - für eine starke Demokratie an der Saar (Druck- sache 17/749 - neu)
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Remigration und Reintegration starten. Recht durchsetzen und die Heimatländer durch Rückkehrer stärken (Drucksache 17/793)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Leitmotiv unserer Asylpolitik lautet Humanität und Ordnung (Drucksache 17/795)
Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Später wählen wir den Beirat des Opferentschädigungsfonds. Erlauben Sie mir trotzdem, an dieser Stelle ein paar wenige Sätze dazu zu sagen. Es geht um gesellschaftliche Anerkennung für das Leid, das Opfer von rechtsextremer Gewalt erfahren haben. Der Fonds richtet sich nicht nur an die Opfer des Anschlages in Saarlouis-Fraulautern. Aber wir hatten bei seiner Errichtung natürlich auch diese Bilder vor Augen, auch das Bild von Samuel Yeboah, der im September 1991 ermordet wurde. Der Fonds richtet sich aber ebenso an all diejenigen, die dadurch ihr Sicherheitsgefühl verloren haben, das Sicherheitsgefühl, in einem Land zu leben, das ihnen Schutz vor Krieg in ihrem Heimatland gewähren sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen Besetzung des Opferfondsbeirats erfahren auch sie Anerkennung für das Leid und Traumata, die sie durch diesen Tag erfahren haben. Es ist ein spätes Zeichen, dass unser Land sie nicht vergessen hat.
Ich will gleich zu Beginn auch all denjenigen Danke sagen, die sich ehrenamtlich dazu bereit erklären, in diesem Beirat mitzuarbeiten, an die Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenenberatungen, der Religionsgemeinschaften und der Aktion Dritte Welt Saar, ebenso an Professor Dr. Roland Rixecker, den Beauftragten gegen Antisemitismus, aber auch an Réka Klein, Damhat Sisamci und die Kollegin Dagmar Heib, die für den Landtag in den Beirat entsendet werden. Vielen Dank, dass Sie sich dafür bereit erklären.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will aber auch sagen, es beginnt nicht mit der Fahrt zur Tankstelle oder mit dem Befüllen des Kanisters, mit der Vergewisserung, ob man unbeobachtet ist. Es beginnt auch nicht mit dem Zücken des Feuerzeuges, mit dem Ausbreiten des Feuers im Treppenhaus, mit panischen Rufen und verzweifelten Schreien. Nein, es beginnt viel früher. Es beginnt mit dem Wahn von „Deutschland den Deutschen“, mit der Vorstellung, dass nicht ein deutscher Pass über das Deutschsein entscheidet, sondern Hautfarbe und Herkunft. Es beginnt mit Begriffen wie „Remigration“, ein Vokabular, das Rechtsextreme gekapert und vereinnahmt haben. Da können Sie noch so viele Kurzinterventionen in diesem Haus machen, Herr Dörr. Sie meinten damit nichts anderes als Deportationen von Millionen Menschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt meine feste Überzeugung, eine solche Sprache, eine Sprache, die sich klar gegen unser Grundgesetz richtet, darf nie wieder Einzug in ein deutsches Parlament finden.