Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

(Ministerpräsidentin Rehlinger)

Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenfrage:

Ich kann auch nicht stehen lassen, was Herr Commerçon hier sagt. Es dreht sich bei dem, was ich gesagt habe, nicht um Verharmlosung irgendeines Tatbestandes, sondern ich habe einfach das geschildert, was ich erlebt habe. Das muss noch erlaubt sein. In diesem Raum, wo wir alle so weit denken und alle nicht so eng sein wollen, darf man doch noch die Wahrheit sagen. Die Wahrheit ist, dass ich es in meinem Umkreis nicht so wahrnehme, dass das ein richtiges Problem ist. Das habe ich hier gesagt, das werde ich noch sagen dürfen, ohne diffamiert zu werden mit irgendwelchem Gedankengut, das ich hätte. Ich habe einfach eine gewisse Erfahrung,

(Zuruf: Oh ja)

die habe ich Ihnen mitgeteilt. - Herzlichen Dank.

(Sprechen und Lachen.)

Herr Commerçon, möchten Sie erwidern?

(Abg. Commerçon (SPD) : Ja!)

Dann bitte ich, das Saal-Mikro zur Verfügung zu stellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Leugnen fing es auch vor 100 Jahren an. Das darf nie wieder passieren. Wir dürfen es nicht zulassen, dass das, was unter uns geschieht, alltäglicher Rassismus, wieder geleugnet wird. Das haben die Nazis damals getan und offenkundig tun sie es heute auch wieder.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Die Aussprache ist bereits geschlossen. - Es wird nun vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/903 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/903 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/903 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025 (Drucksache 17/866)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder auf die Gewährung steuerfreier Inflationsausgleichszahlungen sowie zeitlich gestaffelter Erhöhungen der Entgelte geeinigt. Im Rahmen der in diesem Hause am 12. Dezember 2023 stattgefundenen Haushalts beratungen hat Frau Ministerpräsidentin Rehlinger zugesagt, die Tarifabschlüsse zeit- und inhaltsgleich für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter im Saarland umzusetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Zusage eingelöst und die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder erzielte Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich im Saarland übertragen.

Der Gesetzentwurf sieht auch die entsprechenden Maßnahmen vor. Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, deren aktives Dienst- und Anwärterverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und die in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge hatten, erhalten für 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro, wenn sie Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen sind, beziehungsweise 1.000 Euro, wenn sie Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen sind.

Für die Monate Januar bis Oktober 2024 werden monatlich Inflationsausgleichszahlungen gewährt. Diese betragen 120 Euro für Empfän gerinnen und Empfänger von Dienstbezügen beziehungsweise 50 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen. Voraussetzung ist, dass das aktive Dienst- oder Anwärterverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und an mindestens einem Tag einen Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge gegeben ist.

Bei der Erstellung des Gesetzentwurfs hat mein Haus zusätzlich besondere Fallkonstellationen aufgegriffen, die nach unserem Dafürhalten ei

ner sachgerechten Lösung bedurften. Im Dezember 2023 haben drei Lehrgänge des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung durch Ablegen der mündlichen Prüfung ihre Ausbildung beendet. Die mündlichen Prüfungen ihrer Ausbildung haben an mehreren Terminen in den ersten drei Dezemberwochen stattgefunden. Die Vergabe der Prüfungstermine erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Die Anwärterinnen und Anwärter hatten somit auf den Zeitpunkt der mündlichen Prüfung und der damit späteren Verbeamtung keinen Einfluss.

Aufgrund des Stichtages 9. Dezember 2023 hät te somit ein Teil der Absolventinnen und Absolventen Anspruch auf eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro und ein ande rer Teil, und zwar diejenigen, die die Prüfung erst nach dem 9. Dezember 2023 ablegten, auf eine solche in Höhe von 1.000 Euro gehabt. Aus Sicht der Landesregierung würde dies eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung innerhalb dieser Personengruppe bedeuten.

Im Interesse der gebotenen Gleichbehandlung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lehrgänge, die im Dezember 2023 ihre Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung beendeten und in demselben Monat in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen wurden, wurde daher eine Regelung aufgenommen, wonach in diesen Fällen ein Anspruch auf die volle Höhe der Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro besteht. Die Regelung stellt damit sicher, dass aus der zufälligen Festlegung des Prüfungstermins den betroffenen Beamtinnen und Beamten keine finanziellen Nachteile erwachsen.

Vergleichbar hierzu wurde in Übernahme einer für den Tarifbereich geltenden Verfahrensweise bestimmt, dass Anwärterinnen und Anwärtern, die in den Monaten Januar bis Oktober 2024 die Ausbildung beenden und in demselben Monat zu Beamtinnen und Beamten auf Probe ernannt werden, der Unterschiedsbetrag zur Inflationsausgleichsmonatszahlung für Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Dienstbezüge nachzuzahlen ist. Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlungen haben nach dem Gesetzentwurf auch die Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Versorgungsbezügen. Bei ihnen bemisst sich die Höhe der Sonderzahlungen nach dem jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatz und den Anteilsätzen des Witwen- und Waisengeldes.

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, die Inflationsausgleichszahlung im Interesse der Gleichbehandlung wie den Empfängerinnen und Empfängern von Anwärterbezügen auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die sich in

einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden, zu gewähren.

Entsprechend der Tarifeinigung folgt nach den Bestimmungen des Gesetzentwurfes auch im Beamtenbereich auf die Zahlung der Inflationsausgleichszahlung eine zweistufige Erhöhung der Bezüge. Der Gesetzentwurf sieht zum 1. No vember 2024 eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro vor. Der Familienzuschlag und sonstige dynamische Besoldungsbestandteile wie zum Beispiel die allgemeine Stellenzulage und die Mehrarbeitsvergütung erhöhen sich um 4,76 Prozent, die Anwärtergrundbeiträge um 100 Euro. In einer zweiten Stufe werden drei Monate später, also zum 1. Februar 2025, Grundgehälter, Familienzuschlag und sonstige dynamische Besoldungsbestandteile einheitlich um 5,5 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um weitere 50 Euro erhöht. Die Versorgungsbezü ge erhöhen sich aufgrund der Koppelung an die ihnen zugrunde liegenden Bezügebestandteile entsprechend.

Die in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen stellen für den Dienstherrn im Saarland einen finanziellen Kraftakt dar. In Beträgen ausgedrückt heißt das, dass sich infolge der Inflationsausgleichszahlungen und der Besoldungs- und Versorgungsanpassung alleine für den Landeshaushalt in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von rund 85,2 Millionen Euro und im Jahr 2025 in Höhe von rund 142,1 Millionen Euro ergeben werden, ins gesamt bis Ende 2025 somit rund 227,3 Millionen Euro. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge stellt sicher, dass die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger im Saarland auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Damit wird den Beschäftigten eine finanzielle Perspektive aufgezeigt und ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Attraktivität einer Beschäftigung im Beamten- oder Richterverhältnis im Saarland geleistet. Etwaige darüber hinausgehende Anpassungen im Besoldungsrecht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Beamten- und Richterbesoldung werden im Rahmen eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr geprüft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Präsidentin! Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

(Minister Jost)

Ich danke Ihnen, Herr Minister Jost, und eröffne nun die Aussprache.

(Abg. Commerçon (SPD) : Das korrigieren wir, Sie wollen eine Überweisung in den Ausschuss. - Minister Jost: Schön, dass das anderen Leuten nie passieren würde!)

Ich eröffne nun die Aussprache. - Es liegen Wortmeldungen vor und ich erteile für die CDULandtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetzentwurf soll der Tarifabschluss, der für die Angestellten im öffentlichen Dienst schon im vergangenen Jahr geschlossen wurde, eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten des Saarlandes übertragen werden. Ich kann als CDU-Landtagsfraktion gerne sagen, dass das aus unserer Sicht richtig ist. Es ist aber auch notwendig. Wir brauchen diese strukturellen finanziellen Erhöhungen im Beamtenbereich. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man muss den Fokus darauf richten, dass eine grundsätzliche Gleichbehandlung zwischen Tarifbeschäftigten auf der einen Seite und den Beamtinnen und Beamten auf der anderen Seite wichtig ist. Es darf nämlich nicht sein, dass die Schere zwischen diesen beiden Arten von Dienstverhältnissen - so will ich es einfach einmal bezeichnen - weiter auseinanderdriftet. Daran können wir alle, glaube ich, gar kein Interesse haben. Das Gegenteil ist der Fall.

Der entscheidende Punkt ist doch, liebe Kolleginnen und Kollegen - deswegen auch der heutige Gesetzentwurf -, dass wir als Landesparlament für die Beamtinnen und Beamten zuständig sind. Bei den Tarifangestellten ist es ein anderes System. Dort kommen die Vereinbarungen innerhalb der TdL, der Tarifgemeinschaft der Länder, zustande. Ich sage in ganz klaren Worten: Es kann nicht sein, es darf nicht sein, dass am Ende die Beamtinnen und Beamten nach Kassenlage bezahlt werden. Das ist uns als CDU-Fraktion wichtig. Wir brauchen einen attraktiven öffentlichen Dienst. Wir brauchen eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. Das gilt gleichermaßen für die Tarifangestellten wie für die Beamtinnen und Beamten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.)

Deswegen ist uns das wichtig. Wir wollen ein klares Bekenntnis mit Blick auf die Inflationsausgleichsprämie aussenden. Der Minister ist darauf eingegangen, dass jetzt für die aktiven Beamtinnen und Beamten bis Oktober 3.000

Euro insgesamt ausgezahlt werden und die Versorgungsempfänger - die müssen wir nämlich auch mitdenken -, also die ganzen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, analog zu ihrem erworbenen Ruhegehaltssatz auch von dieser Inflationsausgleichsprämie profitieren.

Ich will offen ein Problem ansprechen. Sie alle wissen, dass vor etwa 20 Jahren im Rahmen der Föderalismusreform I die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich vom Bund auf die Länder übergegangen ist. Ich glaube, aus der heutigen Perspektive rückblickend würde man viele Dinge anders machen, anders gestalten. Insoweit ist es wichtig, dass wir gemeinsam dafür eintreten, dass der Wettbewerb um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst nicht einseitig zugunsten finanzstarker Länder geführt wird. Dort müssen wir ganz klar aufgestellt sein. Der Minister hat von einem Kraftakt gesprochen.

Ich will noch eins draufsetzen: Wir müssen alles in unserer Hand Liegende tun, finanziell für einen attraktiven öffentlichen Dienst zu sorgen, weil wir dort in einem Wettbewerbsverhältnis nicht nur gegenüber dem Bund stehen. Es gehört zur Wahrheit dazu: Auch wenn wir mit unserem Nachbarbundesland RheinlandPfalz freundschaftlich verbunden sind, gibt es da natürlich ebenfalls einen freundschaftlichen Wettbewerb. Dem müssen wir uns stellen. Deswegen sage ich, dass zumindest vergleichbare finanzielle Rahmenbedingungen im Beamtenbereich, insbesondere in dieser Nähe bestehen müssen. Das muss uns ein Anliegen sein und deswegen ein klares Bekenntnis zu der heutigen Erhöhung.

(Beifall von der CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Kritikpunkte möchte ich aber am Regierungsentwurf, am Gesetzentwurf der SPD-Landesregierung, aufgreifen. Es geht zunächst einmal um den zeitlichen Aspekt. Die Frau Ministerpräsidentin hat Anfang Dezember die Ankündigung im Landtag gemacht, diese Eins‑zu‑Eins‑Übernahme, was wir auch begrüßen. Aber schaut man sich die zeitlichen Aspekte an - wir haben das im Innenausschuss inhaltlich stark begleitet; ich kucke zur Kollegin Anja Wagner-Scheid -, muss man unterscheiden, was die parlamentarischen Abläufe und was die technischen Abläufe sind und wie Umsetzung mit Blick auf eine Auszahlung ist, in dem Fall der Inflationsausgleichsprämie. Da müssen wir schon sagen, dass es aus unserer Sicht sehr lange gedauert hat. Erst Ende März wurden Abschlagszahlungen umgesetzt, also die technische Seite. Da hat uns viel Kritik aus der Beamtenschaft erreicht. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Das ist der eine Aspekt.

Wir sind aber zunächst einmal für die parlamentarischen Abläufe zuständig. Das andere

ist operatives Verwaltungshandeln, Management der Landesregierung. Kritik daran habe ich gerade geübt. Aber noch einmal zu den parlamentarischen Abläufen hier. Anfang Dezember, am 12. Dezember, wurde eine Ankündigung ge macht, und erst fünf Monate später, Ende April, wird ein Gesetzentwurf hier vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sagen wir ganz ehrlich, das ist in Zukunft zwingend schneller zu gestalten! Der Gesetzentwurf hätte in unseren Augen spätestens im Februar dieses Hohe Haus erreichen müssen. Dann wäre auch ausreichend Zeit gewesen, vielleicht in den Ausschüssen die einen oder anderen Dinge besser beraten zu können.

Deswegen komme ich zu meinem zweiten Kritikpunkt. Der Minister hat einen Punkt angesprochen - der war uns wichtig -, und zwar geht es um die Anwärterinnen und Anwärter. Er hat aber einseitig nur auf die Anwärter im allgemeinen Verwaltungsdienst fokussiert, wo eine Problematik entschärft wurde. Unabhängig davon, an welchem Stichtag die mündliche Prüfung abgelegt wird, erhalten alle Anwärter im allgemeinen Verwaltungsdienst die volle Inflationsausgleichsprämie. Jetzt kucken wir doch einmal zu den Kolleginnen und Kollegen der Polizeianwärter - ich schaue auch zum Kollegen David Maaß und zur Kollegin Sandra Quinten -, die besuchen die gleiche Fachhochschule. Die machen an der gleichen Hochschule ein vergleichbares Studium. Was passiert mit diesen Anwärterinnen und Anwärtern? Ich kucke auch auf die Polizeibeamten, die auf der Besuchertribüne stecken. Die machen ihre Prüfung erst im Januar beziehungsweise Februar.

(Lachen bei der SPD. - Ministerpräsidentin Rehlinger: Stecken!)

Es treibt sie wahrscheinlich auch um, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen an der Stelle leer ausgehen. Das ist nicht in Ordnung. All diese Personen erhalten dies nicht - und das ist der Gegensatz zu dem, was der Minister ausgeführt hat - im Gegensatz zu meinen Kolleginnen und Kollegen im allgemeinen Verwaltungsdienst. Ich bin auch mit Leib und Seele Verwaltungsbeamter und bekenne mich immer dazu. Wertschätzung gilt nicht nur für die einen, sondern muss für alle gelten. Deswegen plädieren wir dafür. Diese Frist hätte definitiv verlängert werden müssen und alle Polizeianwärterinnen und -anwärter hätten in den Genuss der vollen Inflationsausgleichsprämie kommen müssen. Deswegen ist das aus unserer Sicht ein klarer Fehler. Das kritisieren wir und das haben nicht nur wir kritisiert, sondern auch die Polizeigewerkschaften. Sie haben in der externen Anhörung mehrfach darauf aufmerksam gemacht und es ist sehr schade, dass diese Kritikpunkte von der Landesregierung nicht aufgegriffen wurden. Das kritisieren wir.

Ansonsten insgesamt Zustimmung zum Gesetzentwurf, insbesondere zu den strukturellen Erhöhungen mit Blick auf die Tabellenentgelte, 200 Euro und 5,5 Prozent darauf aufbauend. Aber noch einmal der Hinweis: Heute die Bitte um Zustimmung in Erster und Zweiter Lesung. Wir wollen da ja ins Handeln kommen. Insoweit, wie gesagt, Zustimmung zu beiden Lesungen heute. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. - Ich erteile nun das Wort Herrn Abgeordneten Maximilian Raber für die SPD-Landtagsfraktion.