Dies alles ist nicht neu, dies alles wird nicht erstmals im Landtag gefordert, sondern ich möchte daran erinnern, dass es unsere Fraktion war, die schon 1996 darauf aufmerksam gemacht hat, dass man überlegen muss, welche Programme man von der Zuschussförderung auf eine entsprechende Darlehensförderung umstellen kann.
Natürlich können Sie nun darauf verweisen, dass die Zuschüsse vom Bund und von der EU sinken; aber dies kann doch eigentlich nicht das einzige Druckmittel sein, um Steuermittel zweckentsprechend einzusetzen und dafür zu sorgen, sie zu vervielfachen.
Zu fragen ist: Was wird denn bisher in diesen Bereichen getan? Welche Förderprogramme sind denn umzustellen oder überhaupt umstellbar? Wenn wir uns das Förderprofil der Staatsregierung für das Jahr 2008 vornehmen, dieses Förderprogramm durchgehen, da finden Sie alle Förderprogramme des Freistaates Sachsen. Dann machen Sie eine Liste mit Ja/Nein und sagen, ESF-Programme werden Sie sicherlich nicht umstellen können. Dann gehen Sie weiter zu den EFRE-Programmen. Viele dieser Infrastrukturangebote können Sie auch nicht umstellen, genauso wie im GA-Bereich. Ja, und dann stellen Sie fest, es bleibt nur sehr wenig übrig.
Wenn Sie es sich genau angesehen haben, wissen Sie, dass der Freistaat Sachsen schon versucht hat, in verschiedenen Bereichen mit revolvierenden Darlehensfonds zu arbeiten. Doch wie ist der Stand bei den Mikrodarlehen der SAB? Da fließt viel Geld für die Verwaltung ab; das entsprechende Mikrodarlehensprogramm wird kaum in Anspruch genommen.
Wie ist es mit der Frühphasenförderung, die bei der CFH, einer Tochter der Sachsen LB, liegt? Wenn im Jahr 2007 gerade einmal drei entsprechende Förderanträge gestellt und bewilligt werden – mit 35 Millionen Euro –, wird doch deutlich, dass dieses Förderprogramm de facto nicht genutzt wird.
Wie ist es mit der Wachstumsfinanzierung? Zwei Anträge im Jahre 2007 zeigen: Auch dort helfen revolvierende Fonds letztlich nicht weiter. Sie helfen deshalb nicht weiter, weil die Unternehmen ganz andere Ansprüche haben. Entweder wollen sie hohe Zuschüsse im dreistelligen Millionenbereich – oder im Milliardenbereich, wenn es sich um Hightechunternehmen handelt – oder sie wollen entsprechende Darlehen; da helfen oftmals schon die Banken mit.
Die Zwischenbilanz, die wir zumindest zu den Förderprogrammen ziehen können, die wir im Freistaat Sachsen im Bereich der revolvierenden Fonds haben, ist: Wir haben dort kein rotierendes, sondern totes Kapital. Wenn Sie später etwas auszahlen wollen, müssen Sie dafür sorgen, dass etwas eingezahlt wird. Das wird gemacht. Aber wir stellen fest, dass es kaum zu einer Auszahlung kommt, im Wesentlichen nur zur Auszahlung für die Bearbeitung der Förderprogramme.
Damit stellt sich natürlich die Frage nach der Effektivität dieser Umstellung. Lesen Sie den Rechnungshofbericht, Herr Rößler! Der Rechnungshof stellt eindeutig fest, dass es bei den Bewirtschaftungskosten bei der SAB zu Veränderungen kommen muss; es muss dort effektiver zugehen.
Grundsätzlich sage ich für unsere Fraktion: Auch wenn Ihr Antrag reichlich spät kommt, so ist er doch richtig. Die Ziele gehen in die richtige Richtung, auch wenn wir jetzt feststellen müssen, dass der Antrag lange Zeit ohne Folgen war. Wir werden ihm zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Koalition kreist um die Frage, mit welchen Finanzierungsinstrumenten dem künftigen Förderbedarf im Freistaat angesichts spürbar sinkender Fördermittel zu begegnen ist. Konkret wird die Staatsregierung aufgefordert, das Förderinstrument sogenannter revolvierender Fonds zu bewerten.
Dass dieses Auskunftsbegehren nach Ansicht der NPDFraktion berechtigt ist, ergibt sich aus einer Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 4/9280. Danach kamen innerhalb dieser Legislaturperiode seitens der Staatsregierung keine revolvierenden Förderinstrumente neu hinzu, und dies ist für die nächste Zeit wohl auch nicht vorgesehen. Aus dem vorliegenden Antrag ist herauszulesen, dass selbst die Koalitionsfraktionen diesen Umstand kritisch betrachten.
Beunruhigung hinsichtlich der künftigen Fördermöglichkeiten ist auch mehr als angebracht, weil die Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich aufgrund der demografischen Krise rückläufig sind, die Mittel aus dem Solidarpakt II zusammenschmelzen und die EUStrukturfondsförderung immer magerer ausfällt. Allein für die aktuelle Förderperiode ist ein Rückgang um circa 400 Millionen Euro gegenüber der vorherigen Periode zu verkraften.
Hinzu kommt ein hausgemachtes Problem, sozusagen ein Milbradt-Problem: Als Folge des Landesbankdesasters dürfte die Wirtschaftsförderung durch Erteilung von Landesbürgschaften bis auf Weiteres entfallen.
Nach der Übernahme der Sachsen LB durch die Landesbank Baden-Württemberg ist – das kann man nicht in Zweifel ziehen – der Bürgschaftsrahmen bereits ausgeschöpft. Aus der Fast-Pleite der Sachsen LB kann zudem eine große haushaltspolitische Erblast erwachsen, die zukünftig die Fähigkeit zur Kofinanzierung vieler bisher genutzter Förderprogramme schwer beeinträchtigt.
Kurzum: Die künftige Förderpolitik im Freistaat steht unter keinem guten Stern, ja eher unter einem sinkenden Stern.
Aus Brüssel, dieser mit deutschem Steuergeld stets gut geölten Umverteilungsmaschine, wird in den nächsten Jahren immer weniger der horrenden deutschen EUZahlungen an Deutschland zurückfließen. Anders sind die Empfehlungen der EU-Kommission, stärker auf alternative Finanzierungsinstrumente zurückzugreifen, doch nicht zu deuten.
Ich möchte es kurz machen: Die NPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag zustimmen und hofft, dass die Staatsregierung sich des Themas der förderpolitischen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße auch meine Fraktionskollegen an ihren Bildschirmen.
Der vorliegende Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion beschäftigt sich mit der nachhaltigen Finanzierung sächsischer Förderprogramme. Das Gebot der Nachhaltigkeit bei der Finanzierung von Förderung sollte eigentlich ein genereller Maßstab des Handelns sein. Schön, dass dieses Thema nun auch bis zur Koalition durchgedrungen ist.
Die zunehmende Relevanz nachhaltiger Förderinstrumente wird maßgeblich durch zwei Entwicklungen bestimmt: Erstens gehen bekanntermaßen die von der EU ausgereichten Fördermittel in der aktuellen Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 gegenüber der Periode 2000 bis 2006 um circa 400 Millionen Euro zurück. Zudem wird entsprechend den Vereinbarungen im Solidarpakt II die Mittelzuweisung an den Freistaat Sachsen in den nächsten Jahren kontinuierlich abnehmen. Ein Teil dieser Mittel wird auch für die Finanzierung von Förderprogrammen verwendet.
Was folgt aus den vorgenannten Aspekten? Die finanzielle Verknappung lässt die Effizienz und Nachhaltigkeit der eingesetzten Fördermittel verstärkt in den Fokus der Betrachtung treten. Die Vergabe von Fördermitteln in Form von zinsverbilligten Darlehen und die Einrichtung revolvierender Fonds für die Einnahme und Neuverausgabung zurückfließender Darlehensmittel kann hier ein geeignetes Instrument sein, um trotz knapper werdender Mittel auch zukünftig eine Förderung zu gewährleisten.
Anfang Juli 2007 habe ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage, Drucksache 4/9280, bei der Staatsregierung Stand und Entwicklung revolvierender Finanzierungsinstrumente in der Förderpolitik abgefragt. Mitte Juli 2007 haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und SPD, den uns heute vorliegenden Antrag eingebracht, in dem ich eine gewisse inhaltliche Anregung durch meine Anfrage durchaus zu erkennen glaube.
Falls Sie die entsprechenden Aussagen der Staatsregierung zu meiner Anfrage gelesen haben, kennen Sie zumindest bereits einen Teil der Antworten zu Ihrem Antrag. Danach sind über Darlehen und rückzahlbare Leistungen seit Beginn der 4. Legislaturperiode keine weiteren revolvierenden Förderinstrumente hinzugekommen. Ich zitiere: „In den kommenden Monaten sollen keine revolvierenden Förderinstrumente neu geschaffen werden.“ Ein Teil Ihres Antrages hat sich somit schon
erledigt. Ausgehend von dieser Aussage ist die FDPFraktion gespannt, zu welchen Initiativen Ihr Antrag führen wird.
Wenden wir uns der Bilanz bei bereits bestehenden revolvierenden Förderinstrumenten zu. Hierbei drängt sich nicht unbedingt der Eindruck auf, diese seien der ökonomischen Weisheit letzter Schluss.
Da haben wir beispielsweise den allseits bekannten ESFMikrodarlehensfonds. Augenscheinlich geht dieser Fonds jedoch vollkommen am vorhandenen Förderbedarf der KMU vorbei. Von den für 2007 prognostizierten 762 Förderauszahlungen wurden nur 317 erreicht, das heißt unglaubliche 42 %! Betrachtet man die ausgereichten Darlehenssummen, so ergibt sich immerhin ein Zielerfüllungsgrad von 60 %. Mit der Effektivität der Förderung scheint es somit nicht weit her zu sein.
Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird noch besser: Revolvierende Finanzierungsinstrumente, zum Beispiel gewährte Darlehen, sollen bekanntlich – das haben wir in der heutigen Rede von Herrn Rößler gehört – durch Mittelrückfluss eine Neuverausgabung ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist es natürlich unabdingbar, dass ein möglichst geringer Mittelabfluss für die Fondsverwaltung und den Fördervollzug erfolgt. Beim ESF-Mikrodarlehensfonds wurde die Sächsische Aufbaubank mit der operativen Verwaltung und dem Fördervollzug beauftragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei einem aufgelegten Fondsvolumen von 25 Millionen Euro erhält die SAB für ihre Leistungen von 2006 bis 2013 eine Vergütung von sage und schreibe 13,938 Millionen Euro – nachzulesen im Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofes. Diese Vergütung entspricht 56 % des Fondsvolumens. Was für eine unglaubliche Verschwendung von Fördermitteln!
Diese aus den Fondsmitteln entnommene Vergütung erfolgt nicht einmal leistungsbezogen, sondern unabhängig von der Anzahl und Höhe der beantragten und vergebenen Darlehen. Zitat aus dem Bericht des Sächsischen Rechnungshofes aus dem Jahre 2006: „Eine leistungsbezogene Vergütung hat die SAB nach Angabe des SMWA abgelehnt.“ – Wahrlich ein Förderparadies, aber nur für die Sächsische Aufbaubank und nicht für die sächsischen klein- und mittelständischen Unternehmen!
Der Sächsische Rechnungshof hält folgerichtig die Vergütungsregelung für nicht vertretbar und nach Landeshaushaltsrecht für rechtswidrig. Zudem wird die Einhaltung relevanter EU-Strukturfondsvorschriften angezweifelt. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es unstrittig, dass angesichts knapper werdender Finanzmittel die bisherige Förderung in Form verlorener Zuschüsse grundlegend geändert werden muss. Die finanzielle Nachhaltigkeit der Förderung rückt somit stärker in den Fokus der Betrachtungen.