Protokoll der Sitzung vom 16.04.2008

Deutlich wird damit, dass viele nicht auf die Idee kommen zu arbeiten, weil es sich für sie finanziell gar nicht lohnt. Da muss man schauen, ob das nicht ein Fehlanreiz im System ist. Dann sollte derjenige, der eine Arbeit aufnimmt, lieber einen Lohnzuschuss bekommen, damit er arbeitet und derjenige, der arbeitet, eben nicht der Dumme ist.

Wir wollen nicht, dass jemand, der früh um fünf aufsteht, jeden Tag hart arbeitet, am Ende sagen muss: Mein Nachbar, der zu Hause geblieben ist, hat am Monatsende nicht viel weniger Geld als ich.

Das liegt daran, Kollege Brangs, dass wir gern denjenigen, die gering qualifiziert sind und auf dem Arbeitsmarkt kein ordentliches Einkommen erzielen können, mit dem sie über diese Schwelle von meinetwegen 9,30 Euro kommen,

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

auf Dauer – auch das ist preiswerter, als wenn er ständig zu Hause sitzt – einen Lohnzuschuss zahlen.

Zum letzten Punkt. Hier geht es um den Nachsteuerungsbedarf bei der Leistungsgewährung. Auch hier gab es in den vergangenen Wochen und Monaten, kann ich sagen, einige Verbesserungen für Arbeitslose. Wir haben eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose erreicht; eine Forderung, die die Union seit 2006 – wir hatten damals unweit von hier einen Bundesparteitag – erhoben hat. Damals war es noch ein bisschen schwierig, die SPD von dieser Forderung zu überzeugen.

(Lachen des Abg. Karl-Friedrich Zais, Linksfraktion – Zuruf des Abg. Martin Dulig, SPD)

Aber wir freuen uns natürlich. Herr Müntefering und Herr Beck waren sehr stark dagegen.

(Stefan Brangs, SPD: Das lag an dem Modell!)

Nein, das lag nicht am Modell. Das lag an Gerhard Schröder, von dem ihr nicht abrücken wolltet.

(Zuruf des Staatsministers Thomas Jurk)

Aber wir dürfen uns freuen, wir wollen uns ja jetzt nicht streiten. Das Ziel ist erreicht und wir haben das hinbekommen.

Was wir in Dresden als Bundes-CDU ebenfalls beschlossen haben, war, dass derjenige, der länger arbeitet, auch ein höheres Vermögen besitzen darf, also ein höheres Schonvermögen, was nicht gleich bei Hartz IV angerechnet wird. Denn auch hier gilt der Spruch: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, der darf nicht am Ende der Dumme sein, wenn er arbeitslos wird. Wir wollen also diejenigen belohnen, die zum Beispiel für das Alter vorgesorgt haben.

Der Staat soll eben nicht diejenigen besserstellen, die sozusagen ihr Geld immer hinauswerfen und nichts haben. Das wäre falsch. Derjenige, der spart, darf dafür nicht am Lebensende bestraft werden. Derzeit kann man außerhalb der Riester-Rente eine Altersvorsorge von 250 Euro pro Jahr besitzen. Wir denken, dass dieser Betrag deutlich erhöht werden muss.

In unserem Antrag wird auch von der Anpassung der Hartz-IV-Sätze gesprochen. Sie wissen, dass durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli voraussichtlich auch der Satz des Arbeitslosengeldes II erhöht wird, und zwar von 347 auf 351 Euro.

Die Berechnung erfolgt derzeit auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Man schaut sich an: Was verdienen die Menschen im Land, die jeden Tag auf Arbeit gehen? Dann schaut man sich die unteren 10 % an, die jeden Tag arbeiten gehen. Und dann sagt man: Das Gleiche soll jemand besitzen, der Hartz-IV-Empfänger ist.

Diese Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird aller fünf Jahre erhoben. Wir sind der Ansicht, dass man das häufiger machen sollte, nicht nur im Abstand von fünf Jahren, weil dann die Teuerung eher Eingang in das Arbeitslosengeld II findet.

Lassen Sie mich zusammenfassen, was wir mit unserem Antrag erreichen wollen und womit ich Sie einladen möchte, unserem Ziel zu folgen. Wir wollen, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Bemühungen fortsetzt und verstärkt, Menschen in Arbeit zu bringen. Wir wollen mehr Anreize, damit sich Arbeitslose eine Arbeit suchen und der, der arbeitet, nicht der Dumme ist. Und wir wollen mehr Gerechtigkeit für jene, die arbeitslos sind und die für ihr Alter vorgesorgt haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Staatsministers Thomas Jurk)

Danke schön. – Die zweite einreichende Fraktion, die SPD-Fraktion, hat das Wort, vertreten durch Herrn Brangs.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir uns mit dem Anliegen dieses Antrages schon in der Plenarsitzung im November 2007 beschäftigt. Damals ging es um die Verlängerung der ALG-I-Zahlungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damals habe ich schon angekündigt, dass wir einen weiteren Antrag vorbereitet haben. Aufgrund des Zeitablaufes der damaligen Sitzung ist er nicht mehr behandelt worden.

(Zuruf des Abg. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Nein, das merkt man gerade nicht. Gut, dass Sie darauf eingegangen sind, denn das ist genau die Pointe am Schluss. Wir haben damit Weitblick bewiesen, wenn man sieht, was wir damals bei diesem Antrag schon gefordert haben, was jetzt bereits umgesetzt worden ist und was es an Veränderungen gegeben hat. Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir an den Problemen nahe dran sind und dass wir uns schon damals mit der schwierigen Situation auseinandergesetzt haben.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Damals haben wir die Reform am Arbeitsmarkt schon als ein positives Element bewertet. Man kann ja nicht ernsthaft in Abrede stellen, dass dem so ist. Einige Zahlen hat mein Kollege dazu schon ausgeführt. Es ist so, dass wir in den letzten drei Jahren einen Rückgang von Arbeitslosigkeit zu verzeichnen haben. Ich darf hier durchaus sagen, dass wir froh darüber sein sollten, dass diese Reformen, die eingeleitet worden sind, Erfolg zeigen. Ich sage damit nicht, dass sie ausschließlich der Garant für die eingetretenen Erfolge sind. Aber wir sollten uns immer freuen, wenn Maßnahmen von Erfolg gekrönt sind und damit neue Arbeitsplätze generiert werden.

Diese positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat sich fortgesetzt – die neuesten Zahlen vom März dieses Jahres bestätigen das –, die Erwerbstätigkeit ist angestiegen und die Beschäftigung ist gewachsen. Es gibt immer weniger offene Stellen. Für all diejenigen, die in Zahlen verliebt sind, haben wir recht angenehme Zahlen zu vermelden: Im Vergleich zum Vorjahr sind 617 000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet und – das ist besonders erfreulich – mittlerweile haben wir circa 40 Millionen erwerbstätige Menschen in Deutschland. Wenn man den Statistiken Glauben schenken darf, sind diese Zahlen ein Rekord, seitdem die Bundesrepublik Deutschland – alt und neu – besteht.

Darüber hinaus haben wir die positive Entwicklung zu verzeichnen, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bundesweit gestiegen ist. Auch in Sachsen gibt es einen Anstieg – das ist ebenfalls eine

positive Entwicklung. Es ist sinnvoll, darüber zu sprechen, dass von diesem Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt auch diejenigen profitieren, die jung sind und in den letzten Jahren Probleme hatten, auf den Arbeitsmarkt zu kommen. Auch hier gibt es eine positive Zahl: 19,1 % weniger junge Arbeitslose gegenüber dem Vergleichszeitraum. Bei den älteren liegt die Zahl immer noch bei 17,4 %. Das alles sind Werte, die den Vergleichszeitraum des letzten Jahres zu diesem Jahr umfassen.

Ich will damit sagen: Es gibt positive und erfreuliche Auswirkungen. Diese Trendwende, die man feststellen kann, gilt auch für Sachsen. Auch da gibt es ähnliche Zahlen zu vermelden. In Sachsen waren im März 309 000 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleichszeitraum zum letzten Jahr ist die Quote dieses Jahr um circa 50 000 Menschen zurückgegangen. Es gibt also eine Reihe positiver Effekte. Es gibt eine Reihe von Instrumenten, die dazu beigetragen haben, dass es zu diesem konjunkturellen Aufschwung gekommen ist.

Klar ist auch, dass dort nicht alles Gold ist, was glänzt, und dass wir darüber nachdenken müssen, wenn bestimmte Dinge als sozial ungerecht empfunden werden. Solche Gesetze, die im Bund verabschiedet werden, bedürfen immer wieder der Überprüfung und Nachbesserung. Ich kann mich da eines Zitates von Gerhard Schröder bedienen.

(Heinz Lehmann, CDU: Oh!)

Man kann mir nicht vorwerfen, dass ich immer der Auffassung war, dass das, was Gerhard Schröder in seiner Glanzzeit für das Land getan hat, mit meinen Vorstellungen von moderner Arbeitsmarktpolitik übereinstimmte. Aber er hat auf dem Hamburger Parteitag gesagt: „Wer Ziele realisieren will, das war unsere Erkenntnis, der braucht Instrumente. Demografie und Globalisierung verlangten und verlangen nach neuen Instrumenten. Die Agenda 2010 ist also ein Instrument. Sie ist nicht das Ziel. Also ist sie veränderbar.“ Das ist, denke ich, ein positiver Hinweis.

Damit kommen wir zu den Veränderungen. Richtig ist – Kollege Krauß hat es angeführt –, dass wir uns des Themas Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld I angenommen haben: mit der Verlängerung der Bezugsdauer gerade für ältere Arbeitnehmer, die nicht zulasten der jungen geht. Insofern gibt es einen kleinen Widerspruch, den ich schon als Zwischenruf geäußert habe, was die Darstellung von Kollegen Krauß anbelangt. Die damaligen Pläne unseres Koalitionspartners haben genau diese Ausgewogenheit vermissen lassen. Da ging es eben nicht darum, dass man die Jungen entlastet, sondern man hat mit diesem Vorschlag die Jungen eher belastet. Das haben wir klären können. Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, bei der diese Belastung für die Jungen ausgeschlossen ist.

Dieser Beschluss ist von der breiten Öffentlichkeit durchaus positiv aufgenommen worden. Gerade die Betroffenen sagen zu Recht, dass es auch ein wenig um die

Würdigung ihrer Lebensleistung, ihrer Arbeitsleistung geht. Das hat auch etwas mit subjektivem Empfinden zu tun. Jemand, der lange gearbeitet, lange eingezahlt und lange verdienstvoll am Aufbau dieses Landes teilgenommen hat, fragt: Warum werde ich genauso behandelt wie jemand, der gerade erst ein paar Jahre im Betrieb ist, und ich habe keinen Anspruch auf eine längere ALG-ILeistung? Das ist abgestellt worden, und ich finde es richtig, dass wir diese Lücke geschlossen haben.

Des Weiteren ist wichtig, dass die Schaffung stärkerer Anreize für die Aufnahme von Beschäftigung sowie eine zielgenauere Einsetzung und Anwendung von Eingliederungsinstrumenten angegangen worden ist. Dabei geht es vor allem um den Bereich der von mir schon erwähnten jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren. Es gibt Eingliederungszuschüsse, die sich an junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss richten. Dabei geht es um Qualifizierungszuschüsse und weitere Dinge mehr. Auch das sind wichtige und notwendige Veränderungen.

Weiterhin geht es darum, dass bereits die Verbesserung der Beschäftigungschancen bei Menschen mit Vermittlungshemmnissen – sogenannte Jobperspektiven – von der Bundesregierung aufgenommen worden ist und dass man dort für 100 000 Menschen mit diesen Hemmnissen einen Beschäftigungszuschuss realisieren möchte. Das sind immerhin 75 % des tatsächlich gezahlten tariflichen bzw. ortsüblichen Bruttogehaltes. Auch das ist ein richtiger Ansatz.

Ein weiterer Punkt. Es ging auch darum, gerade Langzeitarbeitslosen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben und sie zu integrieren. Damit kommen wir zu einem Problem. Trotz erfreulicher Entwicklung in vielen Bereichen haben wir ein Problem mit Langzeitarbeitslosigkeit, und zwar damit, dass wir diesem Personenkreis Antworten geben müssen, wie wir ihm Perspektiven einräumen.

Der vorliegende Antrag sieht genau eine Reihe von Maßnahmen vor, welche eine Intensivierung und Erweiterung der Anstrengung möglich machen sollen. Dabei geht es zum Beispiel um eine zielorientierte und stärker arbeitsplatzbezogene Qualifizierung. Man versucht damit, die offenen Stellen, deren Zahl ansteigt, auch mit denjenigen zu besetzen, die in den letzten Jahren vielleicht keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden und noch Defizite in der Qualifizierung haben. Es geht darum, Menschen eine berufliche Qualifizierung zu geben und ihnen damit eine Chance zu eröffnen, in diesen Arbeitsmarkt zu kommen. Es geht um gezielte Qualifizierungsmaßnahmen. Auch dort hat man sich einvernehmlich verständigt, dass diese Maßnahmen deutlich verbessert werden sollen.

Bei dieser Aufzählung von Maßnahmen will ich natürlich das aktuelle Modell der „Kommunalkombis“ nicht vergessen. Das ist im Gegenteil zum Kombilohn ein etwas anderes Modell. Manchmal stolpert man über Kommunalkombi und Kombilohnmodell. Es geht also um das Kommunalkombi. Es verwundert sicher niemanden hier im Rund, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemo

kraten gerade diesem Ansatz sehr nahe stehen. Das liegt einfach daran, dass wir bei der Entwicklung dieses Programms gerade durch Minister Wolfgang Tiefensee, durch unseren Minister Thomas Jurk und damals durch Franz Müntefering und die Aktivitäten der Landtagsfraktion sehr frühzeitig bei diesem Thema in der Diskussion waren. Wir glauben, dass wir mit diesem Kommunalkombi gerade für Langzeitarbeitslose einen wichtigen Beitrag leisten, um ihnen mittelfristig die Chance auf eine Perspektive im ersten Arbeitsmarkt einzuräumen.

(Beifall bei der SPD)

Das sind immerhin 54 Millionen Euro, die wir aus reinen, echten Landesmitteln nehmen, um dieses Modell umzusetzen.

Ein Blick zu dem jetzigen Finanzminister – dem Ministerpräsidenten in spe, hätte man beinah sagen können: Da kommt dann natürlich zu Recht der Hinweis, dass es in der Tat Landesmittel sind. Darüber haben wir uns aber in einem Kompromiss verständigt. An dieser Stelle hätte ich mir noch mehr vorstellen können. Man hätte sicherlich auch mehr Stellen schaffen können, denn das Bundesprogramm sah ja vor, rund 18 000 Stellen mit der Komplementärfinanzierung des Bundes einrichten zu können. Wir haben uns darauf verständigt, dass es jetzt 6 300 und im nächsten Jahr 7 500 sind. Man hätte sicherlich auch über 10 000 oder 12 000 reden können.

Aber das Wichtige ist, dass wir, wenn dieses Programm Erfolg haben sollte – davon gehe ich aus – und wenn wir genügend Stellen besetzt haben und die Qualität dieser Stellen dazu beiträgt, dass bei den Kommunen die Angebote im Bereich Sport, Kultur, Jugend verbessert werden, im nächsten Jahr darüber reden, dass wir das noch einmal aufstocken und vielleicht die eine oder andere Stelle noch mehr mit Landesmitteln generieren können.

Immerhin partizipiert ein großer Teil der sächsischen Kommunen davon. Nach den alten Zahlen in der alten Struktur sind es sechs von sieben kreisfreien Städten, und es sind 15 von den alten 25 Landkreisen, die es bekommen können. Es war uns wichtig, dass wir eine solche Maßnahme umsetzen können.

Wichtig war auch – das will ich noch einmal betonen –, dass die Höhe der Entlohnung dabei eine Rolle gespielt hat. Es geht auch darum, dass man sich dort von tariflichen Entgelten hat leiten lassen. Wenn man sich den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ansieht und die unterste Lohngruppe betrachtet, kommen wir ja mit den rund 1 000 Euro brutto, die dort bei den 30 Wochenstunden gezahlt werden, sehr nahe an diese Tariflohngruppe. Insofern kann man den Vorwurf entkräften, dass wir auf der einen Seite über Mindestlöhne und Tariflöhne reden und auf der anderen Seite Programme auf den Markt bringen, die dem widersprechen. Das entspricht in dem vorliegenden Fall genau nicht den Tatsachen. Sie sehen: Der Antrag ist nach wie vor aktuell. Der vorliegende Antrag zeigt auch auf, welche Wege wir gehen können.

Zum Schluss möchte ich sagen, dass wir bei allen Anpassungen und Verbesserungen immer darauf achten müssen, dass wir diese Verbesserungen und Veränderungen Stück für Stück vollziehen und Antworten darauf finden müssen, wenn die Menschen subjektiv und objektiv – ich habe es versucht, an Beispielen deutlich zu machen – sogenannte Gerechtigkeitslücken empfinden. Es ist eine Verpflichtung der SPD, uns dieses Themas anzunehmen.

Wir müssen die Ängste der Menschen vor sozialer Armut und vor Ausgrenzung sehr ernst nehmen und sind aufgefordert, alles zu tun, dass diese Gesellschaft nicht auseinanderdriftet und wir nicht die Schere zwischen Arm und Reich auseinandergehen lassen. Deshalb ist es auch für uns als Sozialdemokraten Verpflichtung, alles daranzusetzen, dass es mit uns bei all diesen Vorhaben im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu keiner Verhinderung und zu keinem Abbau von Arbeitnehmerrechten kommt, sondern darauf ankommt, dass wir weiter aktive staatliche Arbeitsmarktpolitik brauchen, um die Reintegration von Arbeitslosen weiter zu fördern. Dass für uns dabei das Mittel des Mindestlohnes und eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes eine wichtige Basis darstellen, überrascht, glaube ich, niemanden.

Wir können uns gut vorstellen, dass das, was im Bereich der Postdienstleistungen vollzogen worden ist, als erster Schritt ein positives Signal sein sollte. Weitere Berufsgruppen können dort gern folgen. Ich denke, dass wir gerade in vielen Branchen eine tarifliche Absicherung brauchen, damit die Beschäftigten auch von ihrer Arbeit leben können.