Anlässlich der 2. Lesung zur Verwaltungs- und Funktionalreform stellte der Innenminister fest: „Die Notwendigkeit für die Verwaltungsreform ergibt sich aus der demografischen Entwicklung und aus der Veränderung der Zusammensetzung unserer Bevölkerung.“ Die Logik ist klar: Durch den Teufelskreis von Bevölkerungsrückgang und wirtschaftlichem Rückgang ergibt sich für den Innenminister ein Wirtschaftlichkeitsproblem der Verwaltung. Dadurch ist ein Staatsziel, nämlich die sparsame, effiziente Verwaltung, berührt. Da es kein konkurrierendes Staatsziel zum Erhalt der vom Verfall betroffenen Regionen gibt, fällt es den Systempolitikern leicht, sich für die Auflösung der Selbstverwaltung und die Einführung von im Durchschnitt etwa doppelt so großen Verwaltungseinheiten zu entscheiden.
Würde das von uns geforderte Staatsziel in der Verfassung stehen, müsste eine Abwägung zwischen diesem und dem Ziel einer kurzfristigen Verschlankung der Verwaltung erfolgen. Das würde zu einer ausgewogenen politischen Diskussion führen. Das Ziel des Erhalts unseres Landes würde erstmalig auf die politische Tagesordnung gesetzt und müsste neben den Kostenaspekten in die Überlegungen zur Raumordnung einbezogen werden. Nach unserer Überzeugung ist der Erhalt von Land und Volk das vorrangige Ziel der Politik.
Wie weit aber die anderen von diesem Wertemaßstab entfernt sind, zeigt die Behandlung des Gesetzes im Rechtsausschuss. Nach Einbringung durch die NPD erklärte Herr Schiemann sinngemäß, für die Erhaltung der ländlichen Räume in Sachsen setze sich hauptsächlich die EU ein, die auf diesem Gebiet eine Menge getan habe. Deswegen sei es nicht Aufgabe des Landtages, hierfür Gesetze zu beschließen.
Wenn Sie eine Weile über diese Äußerung nachdenken, dann werden Sie sicher unschwer die Ungeheuerlichkeit erkennen. Herr Schiemann sagt damit nichts anderes, als dass der Erhalt Sachsens in seiner gewachsenen Vielfalt nicht die Aufgabe dieses Parlamentes und seiner gewähl
ten Volksvertreter sei, sondern vielmehr der demokratisch nicht legitimierten Technokraten in Brüssel.
Und als ob das noch nicht gereicht hätte, muss Herr Dr. Friedrich noch eins draufsetzen, indem er erklärt, dass unser Gesetzentwurf schon deshalb abgelehnt werden müsse, weil er bei der Behandlung ländlicher Räume und der kommunalen Daseinsvorsorge mit keinem einzigen Wort die EU erwähne. Man könne ja unterschiedlicher Meinung sein, aber klar sei, dass das in einem Gesetz wie dem vorliegenden eine zentrale Rolle spielen müsse.
Das Beispiel zeigt, wie nahe sich CDU, PDS und alle anderen Fraktionen hier in diesem Raume sind und dass es zur Versklavung der Völker durch die global agierenden Kräfte und ihrer Hilfsorgane in Brüssel und anderswo
(Widerspruch bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Karl Nolle, SPD: Arnsdorf, Arnsdorf!)
offensichtlich nur eine Alternative gibt: nämlich das an Volk und Land orientierte nationale Gegenparadigma, das in Deutschland von der NPD vertreten wird. – So weit zur grundsätzlichen Orientierung unseres Gesetzentwurfes zum Erhalt des ländlichen Raumes.
Ferner soll auch das bürgerschaftliche Engagement, die Selbstbestimmung, die gemeinsame Daseinsvorsorge und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen gestärkt werden. Zu diesem Zweck soll eine Reihe von Gesetzen geändert werden, nämlich neben der Verfassung die Landkreisordnung, die Gemeindeordnung und das Kommunalabgabengesetz. Durch eine größere Bürgernähe in den kommunalen Planungs- und Entscheidungsabläufen wollen wir der gerade in den sogenannten Entleerungsgebieten verhängnisvollen Politikverdrossenheit entgegenwirken.
Die Bürgernähe der Verwaltung ist eine wichtige Voraussetzung für die Vitalität und die Überlebensfähigkeit vor allem für jene Regionen, die vom Verfall besonders bedroht sind. Je schwerer die Zeiten sind, umso wichtiger ist es, dass sich die Menschen mit ihrem Gemeinwesen identifizieren. Das Letzte, was wir dabei brauchen, ist eine Vergrößerung des Abstandes zwischen Bürgern und Verwaltung, wie jetzt durch die Gebietsreform beschlossen.
Die NPD möchte dem entgegenwirken und hat deshalb in § 11 der Gemeindeordnung und § 10 der Landkreisordnung ausdrücklich festgelegt, dass die Kommunen Ursachen und Folgen von Planungen und Vorhaben so detailliert wie möglich offenlegen sollen. Der Bürger soll einen gesetzlichen Anspruch bekommen, die tatsächlichen Gründe für kommunale Vorhaben und, soweit vorhersehbar, die wirklichen Konsequenzen zu erfahren.
Ein weiterer Punkt ist für uns die Stärkung der kommunalen Daseinvorsorge durch die Bewahrung kommunalen Wohneigentums und die Begrenzung der Belastung von
Bürgern durch Kommunalabgaben. So soll der in vielen Gemeinden anstehende bzw. vollzogene Ausverkauf kommunaler Wohnungen an Dritte in Zukunft unterbunden werden. Die Veräußerung kommunalen Wohneigentums soll nur dann möglich sein, wenn dadurch nicht die Pflicht zur kommunalen Daseinvorsorge verletzt wird.
Auch der Schutz selbst genutzten privaten Grundstücks- und Immobilieneigentums gegen eine Aushöhlung durch untragbar hohe Kommunalabgaben gehört nach unserem Verständnis zur Daseinsvorsorge. Durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes wollen wir die Eigentümer nur noch dann mit Baukosten oder der Bildung von Betriebskapital für kommunale Einrichtungen belasten, wenn wirklich nachweisbar ist, dass ihnen direkt ein entsprechender Nutzen entsteht. Das ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn eine straßenbauliche Erweiterung überwiegend der allgemeinen Nutzung dient oder wenn etwa ein überteuertes Abwasserentsorgungssystem für die Betroffenen entbehrlich ist, weil sie selbst mehrheitlich eine eigene, preiswertere Lösung vorschlagen. Im Übrigen soll auch eine Kostenübernahme, die nachträglich nur durch Eintragung einer hohen Grundschuld finanziert werden kann, nicht mehr zulässig sein, da dies oftmals einer Enteignung nahekommt.
zweitens, die Stärkung der Überlebensfähigkeit der sächsischen Regionen durch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, dies wiederum durch Herstellung einer größeren Bürgernähe der Verwaltung,
Im Interesse Sachsens, unserer Heimat und ihrer Menschen bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter dem NPD-Entwurf „Gesetz zu einer bürgernahen Neuausrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge“ verbirgt sich ein Sammelsurium von Vorschriften, das meines Erachtens fern von jeglicher kommunaler Praxis ist, und auch die Ergüsse eines Herrn Apfel, die wir eben gehört haben, ändern daran nicht allzu viel. Es werden Behauptungen postuliert, die mit der Wirklichkeit in unseren Städten und Gemeinden nichts zu tun haben. Die These, wie Sie in Ihren Zielsetzungen festzustellen glauben, dass, wie Sie schreiben, durch „Entscheidungsfindung hinter verschlossenen Türen der Bürger entmündigt“ oder „der Bürgerwille gar vorsätzlich
missachtet wird“, ist nicht nur abenteuerlich, sondern sie ist auch eine Beleidigung für alle unsere Mitbürger, die sich in Stadt- und Gemeindevertretungen, Kreistagen, Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten oder in anderen Beiratsgremien oder auch in Bürgerinitiativen für ihre Gemeinde, für ihre Stadt, für ihren Kreis, für uns und unser Gemeinwohl einsetzen.
Zur Unterfütterung Ihrer Postulate greifen Sie zum einen zu unbestimmten Normen und Gesetzeslyrik wie etwa in den angestrebten Zusätzen zu §§ 1 und 2 der Gemeindeordnung. Zum Zweiten werden Programmsätze entworfen, die Platz für unbegrenzte Auslegung bieten, und zum Dritten fordern Sie die Unterrichtung von Einwohnern bei diesen betreffenden Baumaßnahmen, die jetzt schon geregelt sind. Ihr Ausflug in den Bereich der Wohnungswirtschaft stellt darüber hinaus eine Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung dar und ist somit verfassungswidrig.
Sowohl die Staatsregierung, meine Damen und Herren, als auch unsere Fraktion setzen sich schon lange, bevor Sie das Thema demografischer Wandel entdeckt haben, für diese Veränderungen und die Schlussfolgerungen daraus ein. Das dürfte auch an Ihrer Fraktion nicht vorübergegangen sein.
Gerade meine Fraktion kommt bei den zurzeit laufenden zehn Regionalkonferenzen „Ländlicher Raum – Heimat mit Zukunft“ mit vielen Sachsen ins Gespräch. Nirgendwo in Sachsen wurde dabei die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung angesprochen. Die von Ihnen behauptete besondere „Schutzwürdigkeit des ländlichen Raumes als Voraussetzung für den Erhalt des sächsischen Bauerntums“ wird also nicht benötigt und klingt auch ein Stück weit wie eine Blut- und Bodenideologie, die ja wieder Einzug halten soll.
Ich bitte daher das Plenum, mit dem Gesetzentwurf so zu verfahren, wie wir es im Innenausschuss auch getan haben, also diesen Gesetzentwurf einmütig abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag, mit dem wir uns heute beschäftigen müssen, soll eine bürgernahe Neuausrichtung kommunaler Daseinsvorsorge angestrebt werden. Wenn man sich das Ganze richtig durchsieht, stellt man fest, dass das nicht der Fall ist. Es geht hier vielmehr um die weltfremde Rückwärtswendung der Kommunen in ein normatives Nichts, in eine Auffüllung mit Sprechblasen und beliebigen Rechtsnormen.
Wir wissen aber jetzt, wozu das Ganze dienen soll; Herr Apfel hat es erklärt: Die Gemeindeordnung wird jetzt zum Kampf gegen die Versklavung der Völker aufgerüstet. Die Beförderung einer Identifikation zwischen Volk und Heimat soll inzwischen in der Gemeindeordnung festgestellt werden. Wie die Gemeinden das erreichen sollen und was Identifikation zwischen Volk und Heimat sein soll außer der bekannten Blut- und Boden-Rhetorik, die wir hier gewohnt sind, bleibt natürlich unergründlich.
Wenn sich die NPD gegen den Akzeptanzverlust der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wendet, dann nehme ich ihr das als Allerletzte ab. Sie sind es, die hier, wie vor 10 Minuten noch, diese freiheitlich-demokratische Grundordnung als abwicklungsreif verspotten und Ihre Institutionen nach Möglichkeit diskreditieren wollen.
Die Ziele, die Sie uns hier vorstellen, sind reichlich nebulös. Wenn Sie von der Wiederaufwertung des den Freistaat einst prägenden Bauernstandes sprechen, müssen Sie sich fragen lassen, welchen Bauernstand Sie meinen. Den Freistaat, wie er seit 1990 existiert, hat nie irgendein Bauernstand geprägt. Sachsen ist stolz darauf, eine der ältesten Industriekulturen in Deutschland und in Mitteleuropa aufzuweisen. Wenn Sie eine Rückwärtsdrehung in eine vorindustrielle agrarische Gesellschaft wollen, dann sagen Sie das bitte so. Hängen Sie Ihre Runen vorne an die Tür und erzählen Sie uns etwas von Ihrem Reichsnährstand, wie Sie sich ihn wieder vorstellen wollen.
Die Gemeindeordnung, meine Damen und Herren, soll mit einer Fülle von Normen ausgestattet werden, die allerdings eines gemeinsam haben: ihre Unbestimmtheit. Da soll Wohnraum nicht verkauft werden dürfen, aber dann doch wieder unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte. Welche das sein sollen, verschweigt Ihr Gesetzentwurf allerdings und macht ihn somit auch unzulässig im Hinblick auf Bestimmtheitsgrundsätze. Dann verlangen Sie die Pflicht zur Erhaltung von erforderlicher Kredit- und Investitionsfähigkeit im § 97 der Gemeindeordnung. Was das konkret bedeuten soll, verschweigen Sie, ebenso die Begründung, warum dieser Grundsatz, ein allgemeiner Grundsatz der Gemeindewirtschaft, nur bei der Wohnungsbewirtschaftung gelten soll und nicht in anderen Bereichen auch.
Schließlich wollen Sie die Bewahrung kommunalen Wohneigentums, um dann in § 100a Abs. 3 sofort wieder das Abweichen von diesen Grundsätzen hineinzuschreiben, nunmehr im Interesse der Allgemeinheit, getreu dem guten alten Satz: Gemeinnutz gehe vor Eigennutz. Die interessante Frage, wer das feststellt, was im Interesse der Allgemeinheit ist, beantworten Sie nicht; aber ich kann es mir vorstellen. Das gesunde Volksempfinden wird dann sicherlich, Herr Staatsminister, auch eine tragende Rolle spielen, wenn es darum geht, möglicherweise vielleicht unter Zuhilfenahme des guten alten Führerprinzips ein klein wenig zu entscheiden, was im allgemeinen Interesse liegt, meine Damen und Herren.
Nein, das strotzt hier vor Unbestimmtheit und vor Beliebigkeit. Aber das ist bei Ihnen Programm, wenn es darum geht, mit Glöckchen umherzutanzen und den Bürgern vorzugaukeln, Sie seien ihre Interessenvertreter. Nein, das haben Sie nicht vor, Sie haben etwas ganz, ganz anderes vor. Sie bieten keine Lösung. Sie machen Radau, aber wir werden Sie dabei sicherlich nicht unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung noch zu Herrn Martens. Es ist ja klar gewesen, dass er sich wieder einmal rituell an der NPD abarbeiten würde. Hoffentlich geht es Ihnen jetzt wenigstens etwas besser.
Zu Herrn Seidel die knappe Anmerkung, dass wir mitnichten Bürgerinitiativen in irgendeiner Form das Misstrauen aussprechen. Vielmehr bilden sich gerade deswegen Bürgerinitiativen in den Kommunen, weil sie sich von der Politik der verschlossenen Türen und von der etablierten Kommunalpolitik eben nicht vertreten fühlen. Deswegen schließen sich Bürger zu Bürgerinitiativen zusammen, und deswegen sprechen wir sehr wohl für diejenigen, die sich vor Ort nicht von der etablierten Politik vertreten fühlen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die NPD die Aufnahme einer Zielbestimmung in die sächsische Landesverfassung erreichen, um die Politik und die Verwaltung auf die Bewahrung der regionalen Vielfalt zu verpflichten. Vor dem Hintergrund der immer rasanteren Globalisierung und des damit verbundenen Niederganges gewachsener Kultur- und Wirtschaftsräume soll mit einer derartigen Verpflichtung den Auflösungserscheinungen von Volk und Heimat entgegengewirkt werden.
Die Verfassungsbestimmung soll darüber hinaus der massiven Landflucht im ländlichen Raum und der Vernachlässigung der einheimischen Landwirtschaft entgegenwirken. Eine Hauptabsicht des neuen Verfassungsartikels ist es daher, dem schwindelerregenden Bevölkerungsrückgang im Freistaat Sachsen durch die Stärkung von sozioökonomisch tragfähigen Regionen zu begegnen, zu deren Erhalt nach dem Grundgesetz die Politik übrigens verpflichtet ist.
Die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen sollen nach NPD-Auffassung um eine Verpflichtung der Kommunen zu bürgernaher Selbstverwaltung ergänzt werden. Zugleich werden die Kommunen zur Erhaltung einer lebensqualitativen Gleichwertigkeit ihrer Region einschließlich der Infrastrukturverhältnisse sowie der gewachsenen Eigenheiten der ländlichen Räume verpflichtet. Darüber hinaus wollen wir – aber nach Auffassung von Herrn Seidel besteht dazu in den Kommunen ja keinerlei Veranlassung – die Unterrichtung,