Protokoll der Sitzung vom 16.04.2008

Ich erteile der SPDFraktion das Wort; Herr Prof. Weiss, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Gerstenberg, Sie haben natürlich recht: Ein verantwortungsvoll handelnder Staat muss für die Hochschulbildung seiner studierwilligen Bürgerinnen und Bürger solche Rahmenbedingungen schaffen, dass für jeden, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, ein Studium möglich ist. Zu diesen Rahmenbedingungen zählt die Studiengebührenfreiheit jedenfalls in Sachsen. Dazu gehört die kürzlich erfolgte Erhöhung der BAföG-Sätze, und natürlich zählen dazu auch die Studentenwerke. Mit der Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums und preiswerter und gesunder Essensversorgung tragen die Studentenwerke ganz wesentlich zur Bildungsgerechtigkeit bei. Darüber hinaus geben die Studentenwerke den Studierenden, falls notwendig, Orientierungs- und Entscheidungshilfen in den unterschiedlichsten Lebens- und Studiensituationen, und sie fördern die Familienfreundlichkeit der Hochschulen. Für junge Menschen darf sich nämlich nicht die Frage stellen, studieren oder Kind, sondern es muss in dieser Gesellschaft selbstverständlich sein, dass Studium und Kind oder Kinder einander nicht ausschließen, und dazu brauchen junge Eltern während ihrer Ausbildung und ihres Studiums die ganz besondere Unterstützung durch die Gesellschaft.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Studentenwerke sind also Einrichtungen der sozialen Daseinsfürsorge der Gesellschaft und – das darf nicht vergessen werden – sie tragen mit ihren Leistungen auch zur Attraktivität der sächsischen Hochschullandschaft bei.

Für uns Sozialdemokraten war und ist es daher Ziel, den Studentenwerken eine auskömmliche Finanzierung zu sichern. Natürlich gilt auch für die Studentenwerke der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das heißt, auch Studentenwerke müssen permanent nach Möglichkeiten der Effizienzsteigerung suchen. Wir vergessen dabei aber bitte eines nicht: Studentenwerke können und dürfen nicht so agieren wie ein Unternehmen auf dem freien Markt. Das heißt, sie können und dürfen nicht einfach gewinnbringende Bereiche forcieren und

herausgreifen und andere vielleicht nicht gewinnbringende Bereiche abstoßen. Studentenwerke sind soziale Einrichtungen.

Auskömmliche Finanzierung heißt für uns, die SPDFraktion, daher, nicht die Zuschüsse, wie ursprünglich von der Landesregierung geplant, mittelfristig auf null zu fahren und damit einen scheinbaren Druck auf die Wirtschaftlichkeit der Studentenwerke auszuüben. Das würde nämlich in Wahrheit bedeuten, sich von den sozialen Aufgaben zu verabschieden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPDFraktion konnte in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen, dass die Studentenwerke im Koalitionsvertrag verankert wurden, eben weil es für uns bei den Aufgaben der Studentenwerke um Studienbedingungen und den Zugang zum Studium geht. So ist auch der jetzige Finanzierungsbetrag dank des Sonderprogramms der Koalitionsregierung für Verbesserung der Studienbedingungen zustande gekommen. Trotz dieser Auffangleistung sind die Studentenwerke in Sachsen allerdings immer noch unterfinanziert. Schaut man sich allein die Betriebskosten für Mensen und Bauunterhalt an, so sind die Studentenwerke schlechter gestellt als jede beliebige staatliche Kantine. Diese Frage werden wir also noch ausführlich mit dem Koalitionspartner diskutieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden sicher bemerkt haben, dass ich in meinem Redebeitrag für große Teile des Antrages Sympathie und Verständnis gezeigt habe – kein Wunder, ich bin bis in die Wolle gefärbter Hochschulmensch. Dennoch müssen wir Ihren Antrag, lieber Kollege Gerstenberg, unter Verweis und aus Rücksicht auf die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen korrekterweise ablehnen. Wir können uns vor den Verhandlungen nicht festbinden. Dafür bitte ich um Verständnis und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Die NPD-Fraktion erhält das Wort.

(Jürgen Gansel, NPD: Wir haben keine Redezeit mehr!)

Dann die FDP-Fraktion, Herr Dr. Schmalfuß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist unumstritten: Die Studentenwerke im Freistaat Sachsen erleichtern vielen Studenten das Studium, indem sie Hilfestellung bei der Studienfinanzierung, Wohnraumbeschaffung, Verpflegung und Kinderbetreuung bieten. Während der Wohnraumbetrieb überwiegend kostendeckend arbeitet, sind die Verpflegungsbetriebe auf staatliche Zuwendungen angewiesen. Die Zuschüsse des Freistaates wurden jedoch in den vergangenen Jahren stetig gekürzt.

Während der Zuschuss im Jahr 2002 noch bei 10 Millionen Euro lag, haben sich die Zuschüsse für das aktuelle Haushaltsjahr mit 5,5 Millionen Euro fast halbiert, und

das bei gleichzeitig steigenden Studentenzahlen. Heute sind Finanzierungsprobleme bei den sächsischen Mensen, die wiederum Essenspreiserhöhungen und Semesterbeitragssteigerungen nach sich ziehen, gegeben. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass sich durch den vorliegenden Antrag der Sächsische Landtag mit diesem Thema auseinandersetzt.

Allerdings lehnen wir es ab, die Zuschüsse auf das Niveau von 2006 festzuschreiben, wie im Antrag gefordert. Stattdessen erachten wir es als sinnvoller, die Höhe der Zuschüsse an Leistungsabsprachen zu orientieren. Gekoppelt an komplexe Ziel- und Leistungsvereinbarungen, müssen die Studentenwerke einen mehrjährigen Rahmenvertrag erhalten. So erhalten sie Planungssicherheit.

(Beifall bei der FDP)

Eine solche Lösung ist auch im Sinne des Sächsischen Rechnungshofes, der die Förderung der Studentenwerke zuletzt als intransparent kritisierte. Auch er plädierte für konkrete Kriterien, an denen sich die Zuschüsse orientieren sollen. Eher für kritisch halten wir die in diesem Zusammenhang angestrebte Ausweitung von Beratungsleistungen. Ebenso, wie es Grundüberzeugung der FDPFraktion ist, dass die Hochschulen mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsspielräume erhalten sollen, halten wir diese Freiheiten auch bei den sächsischen Studentenwerken für richtig.

(Beifall bei der FDP)

Bereits jetzt ist ihr Recht zur Selbstverwaltung gesetzlich festgeschrieben. Das heißt, dass es weitgehend in der Entscheidungshoheit der einzelnen Studentenwerke liegt, welche Beratungsleistungen sie beispielsweise anbieten. Hier von staatlicher Seite einzugreifen und Vorgaben zu machen, wie dies im Antrag der GRÜNEN vorgesehen ist, lehnen wir deshalb als FDP-Fraktion ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Wenn es aus den Fraktionen keine Wortmeldungen mehr gibt, dann frage ich die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank, auch wenn es zu später Stunde ist – wieder einmal –, dass wir das Thema Studentenwerke dennoch auf der Tagesordnung haben. Ich möchte gleichzeitig – wie das bereits von einigen Vorrednern geschehen ist – auf die Beantwortung der zahlreichen Kleinen Anfragen hinweisen, die detailliert über die Situation der Studentenwerke Auskunft gibt. Ich erinnere daran, dass die erste soziale Selbsthilfeeinrichtung der Studierenden nach dem Ersten Weltkrieg in Dresden gegründet worden ist. Sachsen steht also hier in einer sehr guten Tradition, wenn es um die Studentenwerke geht.

Die Studentenwerke – hier möchte ich betonen, was auch von Herrn Prof. Weiss dargestellt wurde – erbringen für die Studentinnen und Studenten ein breites und unverzichtbares Leistungsspektrum.

Die Studentenwerke arbeiten – dies ist ein Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit – gemeinnützig und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Diese gemeinnützige Tätigkeit ist auch notwendig, um Rahmenbedingungen für das Studium zu schaffen, die Studierenden aus allen Einkommensschichten ein Studium ermöglichen.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass in der 18. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden festgestellt wurde, dass im Vergleich aller Bundesländer die Studentinnen und Studenten in Sachsen über die niedrigsten Einnahmen verfügen. Gleichzeitig hat vor wenigen Tagen das Deutsche Studentenwerk eine Studie veröffentlicht, nach der die Lebenshaltungskosten der Studierenden für ein zehnsemestriges Studium 48 000 Euro betragen. Diese Gelder werden zum überwiegenden Teil durch die Eltern der Studierenden aufgebracht. Im Verhältnis dazu liegt die Zahl der BAföG-Empfänger im Freistaat Sachsen bundesweit am höchsten. Diese Zahlen sollen verdeutlichen, wie die soziale Situation der Studierenden im Freistaat Sachsen aussieht.

Ich nenne nun besonders bedeutsame Aufgaben aus dem Leistungsspektrum der Studentenwerke und bringe bewusst noch einige Zahlen, weil ich glaube, dass gerade für diejenigen, die nicht unmittelbar mit Hochschulen oder mit Studierenden zu tun haben, die Dimension der Leistungen der Studentenwerke kaum wirklich klar ist. Die Studentenwerke haben mittlerweile in Sachsen 17 000 Wohnheimplätze. Herr Gerstenberg, damit liegen wir, was die Versorgung der Studierenden mit Wohnheimplätzen anbelangt, bundesweit im oberen Spitzenfeld.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die 4,5 Millionen preiswerten Essen, die ausgegeben werden, sind nicht nur ein quantitativer Ausdruck. Gleichzeitig haben unsere Mensen in den vergangenen Jahren qualitativ in verschiedenen Kategorien immer wieder bewiesen, dass sie eine sehr gute Arbeit leisten. Mittlerweile haben sich – Herr Weiss hat darauf hingewiesen – die Studentenwerke einem drängenden Problem zugewandt, nämlich die Betreuungsmöglichkeit für Studierende mit Kind weiter auszubauen. Wir haben 285 Kindertagesstättenplätze allein für Kinder von studentischen Eltern. Aber auch ein Thema, was hier noch gar nicht angesprochen wurde, gehört zum Leistungsspektrum der Studentenwerke, nämlich die Betreuung von immerhin 10 000 ausländischen Studentinnen und Studenten. Auch das ist eine Aufgabe der Studentenwerke.

Betonen möchte ich noch einmal,

(Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin)

dass die Beratung der Studentinnen und Studenten in besonderen Problemlagen – was vonseiten der FDP

Fraktion immer wieder hinterfragt worden ist – zu den sozialen Aufgaben der Studierenden im Leistungskatalog gehört. Das Deutsche Studentenwerk hat festgestellt, dass in den vergangenen Jahren diese Beratungsleistung in bedenklicher Weise angestiegen ist, und zwar nicht, weil die Studentenwerke ihr Spektrum ausgeweitet haben, sondern weil der Bedarf bei den Studierenden offenbar gewachsen ist.

Ich nenne eine letzte Zahl, die das Leistungsspektrum umfasst. Es gibt nur eine Institution, die die BAföGBeratung und die Bearbeitung der Anträge für die Ausbildungsförderung durchführt. Das sind die Studentenwerke mit immerhin 40 000 Anträgen, sowohl für Hochschulen als auch für Berufsakademien.

Darüber hinaus erfüllen die Mensen noch eine andere Funktion: Sie haben gleichzeitig Kantinenfunktion für die Bediensteten an den staatlichen Hochschulen. Auch das ist mit immerhin 700 000 verkauften Essen im vergangenen Jahr für Gäste und Bedienstete ein beachtlicher Leistungsumfang.

Auch ohne gesetzlichen Auftrag, Herr Gerstenberg, bemühen sich die Studentenwerke, soweit ihnen das im Baugeschehen möglich ist, im Rahmen ihrer Tätigkeit Nachhaltigkeitsgesichtspunkte zu beachten, insbesondere im Bereich der Energieeinsparung, wo es bereits eine ganze Reihe von guten Beispielen gibt. Die Studentenwerke und ihre Mitarbeiter bewältigen diese Aufgaben mit einer ungeheuer hohen Kompetenz und einem sehr großen Einsatz. Sie tragen nicht unwesentlich zu dem guten Erscheinungsbild und damit zur Attraktivität unserer Hochschulen bei. Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass eine Frage des Images des Hochschulstandortes Sachsen damit verbunden ist, wie das Lebensumfeld der Studierenden und das Angebot an Wohnheimplätzen ist. Das ist einer der wichtigsten Faktoren, nach denen sich Studierende bei der Auswahl ihres Studienortes erkundigen.

Ich will auch hier untersetzen, was bisher nur angerissen wurde, und deutlich machen, dass die Studentenwerke in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße staatliche Unterstützung bei der Sanierung der Wohnheime bekommen haben. Seit Beginn wurden immerhin 170 Millionen Euro in die Sanierung der Wohnheime und ebenso fast 50 Millionen Euro in die Sanierung der Mensen gesteckt. Ferner wurden erhebliche Zuwendungen zur Förderung des laufenden Betriebes gewährt. Das sind Zahlen, die man nicht unter den Tisch fallen lassen sollte. Wenn wir über die Förderung der Studentenwerke sprechen, ist es ein wichtiges Kriterium für die Arbeit, dass wir sanierte Wohnheime haben, denn ansonsten steigen die Betriebskosten in den nächsten Jahren immens.

Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen verändern sich die Rahmenbedingungen des Studiums und damit auch die sozialen Problemlagen der Studentinnen und Studenten. Hieraus ergeben sich zweifelsohne neue Aufgaben. Ich habe bereits auf die nicht freiwilligen Aufgaben hingewiesen, die zum Leistungsspektrum der Studenten

werke gehören und auch im Hochschulgesetz verankert sind. Dazu gehört das Betreuungs- und Beratungsangebot für studierende Eltern genauso wie die Sozialberatung und die psychotherapeutische Beratung. Die Studentenwerke stellen sich diesen neuen Herausforderungen sowohl initiativ als auch aktiv. In den letzten Jahren wurde in Freiberg, Leipzig und Dresden die Tagesbetreuung für Kinder studierender Eltern ausgebaut und in Leipzig und Dresden wurden, wie Sie sicher aus der Presse entnehmen konnten, attraktive KurzzeitBetreuungseinrichtungen geschaffen. Ich finde, das ist eine Leistung der Studentenwerke, die man vor dem Hintergrund unserer demografischen Entwicklung und einer bedenklich geringen Geburtenquote bei akademischen Frauen gar nicht hoch genug einschätzen kann. Vor diesem Hintergrund ist es ein wichtiger Ansatzpunkt, dass sich unsere Hochschulen bemühen, familienfreundlicher zu werden, und die Studentenwerke gerade diesen Prozess unterstützen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

In den vergangenen Jahren haben die Studentenwerke in erheblichem Maße zur Optimierung ihrer Kosten Maßnahmen ergriffen. Ich will nur einige Punkte nennen. Bei der Bearbeitung der Anträge für die Ausbildungsförderung zeigten sich die Studentenwerke deutschlandweit immer in der Spitzengruppe der Studentenwerke, weil sie die niedrigsten Aufwendungen hatten. Auch hier will ich schon jetzt darauf hinweisen, dass die Steigerung des BAföG-Satzes, die dankenswerterweise im Bundestag nach vielen Jahren der Stagnation beschlossen worden ist, dazu führt, dass die Studentenwerke in den nächsten Jahren höhere Aufwendungen haben werden, weil die Zahl der BAföG-Anträge steigen wird, da die Bemessungsgrenze gesenkt worden ist und damit gleichzeitig der Umfang der Antragstellung wächst.

Ein anderer Punkt betrifft die Optimierungsmaßnahmen der Studentenwerke, die aufgrund ihrer gemeinnützigen Ausrichtung begrenzt sind, ganz konkret den Mensenbereich. Wenn wir über Zuschüsse reden, ist eigentlich dieser Bereich erfasst. Hier setzt die Verantwortung des Freistaates ein. Der Freistaat fördert den laufenden Betrieb der Studentenwerke in diesem Jahr mit 5,5 Millionen Euro, wie bereits erwähnt wurde. Dabei sind 2 Millionen Euro aus der Koalitionsvereinbarung für die Unterstützung der Lehre und der Studienbedingungen vorgesehen.

Dies mag auf den ersten Blick ein sehr hoher Betrag sein. Leider relativiert sich diese Zahl, und zwar vor dem Hintergrund des Hinweises des Rechnungshofberichtes. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die Studentenwerke derzeit beim Betreiben der Mensen nicht die gleichen Vorteile – sprich: auch Subventionen – erhalten wie die Betreiber der Kantinen für die Bediensteten des Freistaates. Das ist ein Kriterium, das angelegt wird, um die Höhe des Zuschusses zu bemessen. Wenn wir dieses Kriterium anlegen, dann müssten die Zuschüsse auf mindestens 6,4 Millionen Euro angehoben werden.

Da, wie bereits erwähnt, die Probleme bei der Finanzierung der Mensen in allen Bundesländern gleich sind, will ich hier nur einige Beispiele nennen, wie die Finanzierung in anderen Bundesländern erfolgt. 2007 hat BadenWürttemberg die Mensen pro Student mit 75 Euro, Thüringen mit 113 Euro und Sachsen mit 53 Euro gefördert. Im Verhältnis dazu betrugen die durchschnittlichen Semesterbeiträge 2007 in Baden-Württemberg 40 Euro, in Thüringen ebenfalls 40 Euro und in Sachsen 51 Euro.

Diese Zahlen belegen, dass die sozialen Beratungs- und Betreuungsleistungen der Studentenwerke derzeit praktisch ausschließlich aus den Betrieben der Studierenden ohne staatliche Förderung finanziert werden, das heißt, die staatliche Förderung vollkommen in den Mensenbetrieb hineinfließt. Zwar entscheiden die Studentenwerke über den Umfang der Angebote im Rahmen der Selbstverwaltungseinrichtungen; wir sind aber dabei, Herr Gerstenberg, mit den Studentenwerken Zielvereinbarungen abzuschließen. Allerdings brauchen wir dazu für die Studentenwerke klare finanzielle Rahmenbedingungen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle darauf verweisen, dass wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auf die von mir genannten Punkte aufmerksam machen und nur dort klären können, dass die Studentenwerke auch in Zukunft ihre sozialen Aufgaben – auch im Bereich der Mensenversorgung – erfüllen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Ich gebe der Fraktion GRÜNE die Gelegenheit zum Schlusswort; Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmalfuß, ich hätte nicht geglaubt, dass wir uns mit der FDPFraktion einmal in einem Punkt einig sind. Ziel- und Leistungsvereinbarungen haben wir 2006 ins Gesetz geschrieben. Willkommen im Club! Aber wie Frau Ministerin Stange gerade sagte, sind Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu einem Budgetrahmen kein Widerspruch. Sonst können sie eventuell Leistungen vereinbaren, die sie nicht finanzieren können. Das wäre nicht im Sinne der Entwicklung.