Protokoll der Sitzung vom 28.05.2008

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise bzw. nach Antrag die Ziffern 1 bis 5 einzeln abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes zur Stärkung der Beteiligungs- und Eigentümerrechte. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Linksfraktion ab. Ich lasse über die Überschrift abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe Artikel 1, Ziffer 1 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und wenigen Stimmen dafür ist Ziffer 1 abgelehnt worden.

Ich rufe Ziffer 2 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dafür ist Ziffer 2 abgelehnt worden.

Ich rufe Ziffer 3 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Ziffer 3 dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe Ziffer 4 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Ziffer 4 dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe Ziffer 5 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist Ziffer 5 mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt.

Nachdem sämtliche Bestimmungen abgelehnt worden sind, ist eine weitere Beratung und Abstimmung nicht mehr erforderlich.

Meine Damen und Herren! Die 2. Beratung ist abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Drucksache 4/12042, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Dazu gibt es keine Aussprache. Ich bitte die Einbringerin, die Staatsregierung, das Wort zu nehmen. Herr Minister Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bedarf einer klarstellenden Regelung.

Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes muss ein gefährlicher Hund außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer Leine geführt werden und gleichzeitig einen Maulkorb tragen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist als Ordnungswidrigkeit in § 12 Abs. 1 Nr. 6 mit Bußgeld bewehrt.

Bei einem Beißvorfall in Torgau war ein gefährlicher Hund zwar angeleint, jedoch trug er keinen Maulkorb. Das Landratsamt sah hier von der Verhängung eines Bußgeldes gegen den Hundehalter ab. Es war der Auffassung, dass die Bußgeldvorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 6 nur Anwendung findet, wenn der Hundehalter gegen beide Verpflichtungen verstoßen hat.

Diese Auslegung, meine Damen und Herren, wollen wir für die Zukunft ausschließen. Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden ist eine klarstellende Regelung notwendig, dass auch der Verstoß gegen nur eine der beiden Verpflichtungen – Leine oder Maulkorb – bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Anforderung erfüllt die neue Formulierung des § 12 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Entwurf an den Innenausschuss zu überweisen.

Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

1. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes

Drucksache 4/12247, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Mir liegt keine Empfehlung des Präsidiums auf allgemeine Aussprache vor. Darum bitte ich jetzt die Einbringer um das Wort; Herr Prof. Mannsfeld, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht darf ich vorab die Bemerkung machen: Der Übergang von den gefährlichen Hunden zu dem nächsten Thema ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

(Heiterkeit)

Nun zur eigentlichen Drucksache. Zunehmend beschäftigt sich die öffentliche Debatte – nicht nur im Jahr 2008, im Jahr der Biodiversität – mit der Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft und dabei speziell mit dem Verhältnis von Artenschutz und gesellschaftlichem Nutzungsanliegen, einem Verhältnis, das oft genug im Spannungsfeld widerstreitender Interessen liegt. Dennoch ist wohl unbestritten, dass biotische Vielfalt als Teil unserer

Lebensgrundlage gilt und nicht nur materielles Interesse das Verhältnis bestimmen darf. Wohin die Überbetonung materiellen Denkens führt, sieht man an vielen symbolträchtigen Defiziten in unserer Gesellschaft in Gänze und in ihrem Verhältnis zur Natur, wobei oft übersehen wird, dass der Mensch doch selbst Teil dieser Natur ist.

So ist es keine Überraschung, dass die Wiedereinbürgerung eines großen Beutegreifers wie des Wolfes für viele Mitmenschen ein freudiges Ereignis, ein Zeichen von Normalität ist und war, während es für einen anderen kleinen Teil – ich präzisiere ausdrücklich, dass es sich um einen recht kleinen, aber häufig lautstark und gelegentlich militant agierenden Teil handelt – ein bedenklicher oder gar gefährlicher Vorgang ist. Mit solchen Spannungen in der Gesellschaft muss man leben, wenn es nur gelingt, die Tatsachen objektiv und transparent darzustellen und zu betrachten.

In der sächsischen Oberlausitz haben sich nun seit den ersten Beobachtungen zur Wiederansiedlung des Wolfes im Jahr 1996 inzwischen drei unabhängige Rudel gebildet, deren zahlenmäßiger Bestand auf rund 30 Tiere geschätzt wird. Naturgemäß ernährt sich der Wolf nicht nur von Wildtieren, sondern selbst in seinem Einstandsgebiet, das unter unseren Bedingungen zwischen 250 und 300 Quadratkilometer groß ist, trifft er in unserer Kulturlandschaft auf vom Menschen gehaltene Nutztiere, die auch auf seinem Speisezettel stehen. Dort haben sich nun besondere Konfliktlinien ergeben, weil bisher der Freistaat bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nur gewerbliche Tierhalter für vereinzelte Schäden berücksichtigt hat, während für Verluste an privatem Tierbestand bisher nur die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe größere Anteile der Ausgleichsleistungen übernommen hat. So ist und bleibt es ein richtiges und unterstützenswertes Ziel des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, künftig eine Gleichbehandlung zu erreichen und damit auch hinsichtlich kontinuierlicher Entschädigungen dafür zu sorgen, dass mehr Sicherheit und Transparenz unter den Bewohnern dieser fraglichen Wolfsregion einzieht.

Diese Absicht hat der Staatsminister bereits im Dezember vorigen Jahres im Landtag kundgetan. Um aber auch den beihilferechtlichen Vorschriften der EU zu entsprechen sowie die finanziellen Grundlagen einer solchen Entschädigungsleistung darzustellen, hat die Umsetzung einige Zeit in Anspruch genommen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, die Gesetzesnovelle einzubringen. Um die beschriebene Zielstellung zu erreichen, muss dem Naturschutzgesetz im § 38, der sich mit Entschädigung und Härtefallausgleich beschäftigt, ein zusätzlicher Absatz hinzugefügt werden, ein Absatz, der diesen Schadensaus

gleich durch wildlebende Tiere, wobei wir vorsorglich zwei weitere Tierarten mit aufnehmen wollen, für Private nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gesetzlich festschreibt.

Meine Damen und Herren! Angesichts der seit 2002 höchst anerkennenswerten wissenschaftlichen Arbeit des wildbiologischen Büros „Lupus“, des Kontaktbüros „Wolfsregion Lausitz“, der wissenschaftlichen Begleitung durch das Staatliche Museum für Naturkunde in Görlitz und angesichts des bisherigen Engagements des Freistaates durch Benennung je eines Wolfsbeauftragten in der Region wie auch im Ministerium soll die Gesetzesnovelle in der Region auch zur Versachlichung der Diskussion und zu noch breiterer Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen: dass nämlich die Rückkehr eines vom Menschen ausgerotteten und einer heutigentags streng geschützten Tierart ein Gewinn für die Gesellschaft ist und letztlich unverantwortlichen Kampagnen zur Verunsicherung der Menschen in der Region zunehmend die Grundlage entzogen wird.

Ich bitte um Überweisung an den fachlich zuständigen Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft ist soeben genannt worden. Wer das mittragen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und des Sächsischen Petitionsausschussgesetzes

Drucksache 4/12348, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Auch hier gibt es keine Empfehlung zur allgemeinen Aussprache. Ich bitte den Einbringer, das Wort zu nehmen; Herr Bandmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Skandalgeschichte um einen vermeintlichen Sachsensumpf hat sich als haltlos erwiesen. Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nahezu vollständig eingestellt. Was bleibt, ist, dass es gravierende Fehler im OK-Referat gab und Kontrolle und Aufsichtsinstrumente nicht funktionierten. Es gibt keinen Grund, dies irgendwie schönzureden. Es haben sich Mitarbeiter verselbstständigt. Selbst Herr Dr. Beyer sprach in der Pressekonferenz

von einem Referat mit Eigenleben, bei dem Kontrolle nicht funktioniert hat.

Die Überprüfung des Landesamtes für Verfassungsschutz war in methodisch-organisatorischer Hinsicht sehr sinnvoll. Die Koalition hat die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet und im Ergebnis den heute eingebrachten Gesetzentwurf erarbeitet, der maßgebliche Konsequenzen für die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz beinhaltet.

Es ist wichtig, dass die Parlamentarische Kontrollkommission Einblick in die Tätigkeit des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz erhält und den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel kontrolliert. Die Kontrolle und die damit verbundenen Rechte der PKK werden mit dem Gesetzentwurf erweitert. Der Koalitionspartner hatte

bereits in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass die PKK Initiativ-, Auskunfts-, Einsichts-, Zugangs- und Befragungsrechte sowie einen eigenen Juristen als Mitarbeiter zur Unterstützung ihrer Arbeit erhalten soll. Wir als CDU-Fraktion und als Koalition sind überzeugt, dass die Kontrolldichte über die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz dadurch erhöht wird und eine verbesserte Rückkoppelung zum Parlament, also zu uns, stattfindet.