Die NPD lehnt diese Kopplung von richtigen und wichtigen Jugendschutzmotiven und falschen Motiven des ideologischen Kampfes insbesondere gegen Rechts natürlich ab und hält jugendschutz.net somit keineswegs für allgemein anerkannt, sondern auch für eine gebührenfinanzierte Einrichtung des viel beschworenen Kampfes gegen Rechts.
Doch zurück zum eigentlichen Antrag. Nach unserer Auffassung hätte die Antragstellerin das grundsätzliche Anliegen der Gebührentransparenz stärker betonen sollen, um sich nicht in Kleinigkeiten zu verlieren. So ist es relativ belanglos, ob die Gebührenbefreiung aus sozialen oder Billigkeitsgründen vom Tage der Antragstellung oder zum ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats erfolgen wird. Der Abg. Hilker wollte hier wohl eine parlamentarische Fleißarbeit abliefern, bei der er aber etwas den Überblick verloren hat. So muss sich die Linksfraktion von der Staatsregierung daran erinnern lassen, dass die Gebühreneinzugszentrale bereits den Tag als Datum des Befreiungsantrages akzeptiert, an dem die Sozialbehörde die Vorlage des Originalbescheides bestätigt hat.
Viel wichtiger sind der NPD-Fraktion einige grundsätzliche Anliegen. So treten auch wir selbstverständlich für die Gebührenbefreiung oder Gebührensenkung finanzschwacher Landsleute ein.
Auch wir halten die Einführung eines Rundfunkgebührenmodells für sinnvoll, das von einem Haushalt als Gebührengrundlage ausgeht, weil damit der Verwaltungsaufwand auf den kleinstmöglichen Nenner gebracht wird. Zudem würde damit die Gebührenschneiderei der öffentlich-rechtlichen Zwangspublikumsanstalten begrenzt, die inzwischen von jedem erwachsenen noch im Elternhaus lebenden Jugendlichen Zusatzgebühren einfordern wollen, wenn er in seinem Jugendzimmer einen eigenen Fernseher hat.
Die NPD-Fraktion unterstützt auch die Forderung der Antragstellerin nach einer generellen Befreiung für Empfangsgeräte in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Hochschulen, sofern diese nur dienstlich genutzt werden. Aus Datenschutzgründen sollte der automatische Melderegisterabgleich zum Zwecke des Gebühreneinzugs genauso eingestellt werden wie die unzulässige Anforderung von personenbezogenen Daten bei privaten Dritten durch die GEZ. Ganz wesentlich ist für die NPD-Fraktion – und das kommt im Antrag der Linken gar nicht zur
Sprache – eine Entideologisierung der öffentlichrechtlichen Sendeanstalten. Ohne eine auf politische Neutralität ausgerichtete und damit das gesamte politische Spektrum umfassende Berichterstattung verdient diese Sendeanstalt die Bezeichnung öffentlich-rechtlich nicht.
Weil wir das Grundanliegen des vorliegenden Antrages, nämlich Gebührentransparenz und Gebührengerechtigkeit, teilen, stimmen wir dem Antrag trotz einiger Mängel zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Befürchtet haben wir es schon eine ganze Weile, seit Kurzem liegen uns die konkreten Zahlen vor. Im 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren wir wieder einmal über Gebühren und – Sie ahnen es – es geht natürlich um eine Erhöhung. Dabei liegt die letzte Erhöhung noch gar nicht so lange zurück. Erst 2005 hatten wir dazu im Landtag sehr intensiv diskutiert. Unsere Position dazu war und ist klar: Zunächst brauchen wir eine Strukturreform und eine Grundsatzentscheidung über den Aufgabenumfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Danach reden wir über das Thema Gebühren. Einen Gebührenerhöhungsautomatismus lehnen wir jedenfalls ab, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nun äußern sich die Staatsregierung und, wie wir gerade gehört haben, die CDU-Fraktion gelegentlich mal kritisch zum Thema Gebührenentwicklung. Aber was ist bisher tatsächlich passiert? Wenn Sie ehrlich sind, in der Wirkung so gut wie nichts. Jahr für Jahr wird kleckerweise an den Gesetzen herumgedoktert, die eine oder andere kleine Anpassung vollzogen – grundlegende Reformen werden angekündigt, aber nie vollzogen. Dazu kommt, dass das Verhandlungsverfahren bisher komplett am Parlament vorbeigeht. Der Landtag ist in einer Statistenrolle und darf, wie Herr Hermsdorfer zu Recht sagte, nur noch abnicken oder ablehnen. In der Regel lehnt man bei den Koalitionsfraktionen nicht ab, weil man die eigene Regierung nicht blamieren will. Das ist aber nicht unser Verständnis von Politik.
Nun haben wir eine reichlich skurrile Situation. Im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen die größeren Reformen angegangen werden, doch vorher, in der 11. Auflage, wird der Gebührenzahler gleich noch einmal zur Kasse gebeten.
Herr Herbst, würden Sie mir zustimmen, dass es gerade die CDU-Fraktion war, die in der Anhörung zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Präambel erwirkt hat, die allein von Sachsen umgesetzt wurde? Im Ergebnis dessen haben wir eine Festschreibung der Anzahl der Fernsehsender und der Rundfunkanstalten. Aufgrund dieses Verfahrens hat uns das Bundesverfassungsgericht diesen Weg mit dem 11. bis 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auferlegt, wie ich es gerade dargelegt habe. Geben Sie mir recht, dass es nicht der Wille der CDU-Fraktion war, diesen Gebührenautomatismus schon damals fortzusetzen?
Ich stimme Ihnen gern zu, dass auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion damals eine entsprechende Präambel verabschiedet wurde. Aber ich stelle auch fest, dass eine große Diskrepanz zwischen der Forderung besteht, die von Ihnen selbst in der Zeitung aufgestellt wurde, und dem, was am Ende im Staatsvertrag steht und der Gebührenzahler tragen muss. Nach dem, was Ihre Fraktion gefordert hat, müsste es eine Entlastung geben. Die gibt es bis heute nicht, meine Damen und Herren.
Jetzt sollen die Gebühren wieder um knapp 6 % steigen. Seit 1992 gab es damit eine Steigerung um fast 50 %. Im Vergleich dazu sind die Lebenshaltungskosten von 1992 bis 2007 um 28 % gestiegen und der Gehaltsindex nur für Tariflöhne um 31 %. Die jetzt geplante Erhöhung halten wir vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und der dann überproportionalen Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für nicht zumutbar.
Natürlich fragt man sich: Wo kann gespart werden? Heiko Hilker hat einige Beispiele genannt. Wenn ich mir anschaue, welche Spielereien auch bei den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten betrieben werden, frage ich mich, ob jedes Angebot gesellschaftlich wirklich so wertvoll ist, dass es der Gebührenzahler aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlen soll. Ich nenne zwei Beispiele, die Sie vielleicht auch kennen. Das eine ist „Bruce – die Stylingshow“ mit Bruce Darnell. Das ist der junge Mann, der bei Heidi Klums Modelshow und bei Pro 7 aussortiert wurde. Ich zitiere mal aus der ARDAnkündigung dazu: „Bruce Darnell will Frauen und Männer, die mit sich selber unzufrieden sind, zu gutem Aussehen und damit zu größerem Selbstbewusstsein und einem neuen Selbstverständnis verhelfen.“ Das ist ja gut gemeint und das kann er auch gern machen, aber bitte nicht auf Kosten der Gebührenzahler, meine Damen und Herren.
Oder nehmen wir den Norddeutschen Rundfunk. Er legt eine Doku-Soap „Land und Liebe“ auf. Es geht um die
Partnersuche von Bauern, begleitet von einem aufwendigen Internetangebot. Einige kennen das von RTL. Dort heißt es „Bauer sucht Frau“. Ich bin der Meinung, das gehört nun wirklich nicht zum Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Wir als FDP-Fraktion lehnen eine weitere Belastung der Bürger durch eine Rundfunkgebührenerhöhung konsequent ab, solange nicht über strukturelle Reformen entschieden wird. Das ist auch der Grund, warum wir dem Antrag der Linksfraktion so nicht zustimmen können, denn es fehlt ein klares Bekenntnis dazu, dass die Gebührenspirale tatsächlich gestoppt wird. Man kann über das Thema Online-Angebote sehr verschiedener Auffassung sein. Man kann auch darüber streiten, ob die prozentuale Begrenzung der Online-Ausgaben der richtige Weg ist. Aber ich sage auch, ein zweites Internetnewsportal „Spiegel online“, finanziert vom Gebührenzahler, brauchen wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht.
Wir unterstützen dagegen die Forderung nach einem alternativen Rundfunkgebührenmodell ganz klar. Die GEZ-Bürokratie mit ihren 160 Millionen Euro Verwaltungsaufwand können wir uns sparen. Das Geld ist besser ins Programm investiert. Wenn wir dazu kommen, ein neues Modell zu finden, das diese Behörde überflüssig macht, so ist das zumindest ein kleiner Quantensprung. Wir bekennen uns auch ausdrücklich zum dualen Rundfunksystem, aber ich sage ganz klar: Zwangsgebühren sind nur dann gerechtfertigt, wenn Angebote auf dem Markt von Privaten nicht erbracht werden, weil sie beispielsweise nicht werbefinanziert werden können. Die sorbischsprachigen Angebote des MDR werden sich vermutlich nicht rechnen. Deshalb finde ich es wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk genau in diesem Bereich tätig ist.
Aber, das sage ich auch ganz klar, Aufgabe des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist eben nicht die Quotenjagd. Was wir brauchen, ist ein klar definierter Grundversorgungsauftrag und ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der für die Bürger bezahlbar ist. Ich hoffe, dass die Staatsregierung bei den Verhandlungen zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag diese Position endlich in den Vertrag einbringt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Linksfraktion eingereichte Antrag ist uns in großen Teilen sympathisch, denn immerhin bringt er klar auf den Punkt, was sich sonst immer nur in wolkigen Ankündigungen und Forderungen erschöpft; Wir müssen endlich über eine Vereinfachung der Rundfunkgebührenfinanzierung nachdenken. Wir müssen jetzt
endlich eine bessere, eine gerechte und zukunftssichere Lösung finden; denn dass die derzeitige Lösung nicht nur bürokratisch, sondern auch völlig überholt ist, haben nicht zuletzt die hektischen Nachbesserungen am 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gezeigt.
Kollege Hilker hat nicht nur nachgedacht, sondern er macht konkrete Vorschläge, davon einen, für den auch ich immer wieder im Landtag geworben habe, nämlich eine einheitliche, an einen Haushalt gekoppelte Rundfunkgebühr einzuführen. Bei uns GRÜNEN heißt das haushaltsbezogene Mediengebühr. Wir haben schon vor Jahren vorgerechnet, dass dieses unbürokratische Verfahren mindestens aufkommensneutral wäre, wahrscheinlich wäre die Gebühr sogar niedriger als das, was die Menschen heute zahlen. Unbezahlbar wären dagegen ihre Vorteile. Die Gesetzgeber müssten nicht weiter versuchen, den neuesten technischen Entwicklungen mit mehr oder minder abartigen Verwirrungen zu folgen. Ich sage nur PC-Gebühr. Auch das GEZ-Drama könnte vom Spielplan abgesetzt werden.
Sie geben mir sicher recht: Die Akzeptanz einer Rundfunkgebühr, die mit Ungerechtigkeit, Schnüffeln und großen datenrechtlichen Bedenken verbunden ist, tendiert gegen null. Bei vielen tendiert deshalb auch die Zahlungsbereitschaft in die gleiche Richtung. Diese Gebühr wird aber ausschließlich mit den Öffentlich-Rechtlichen in Verbindung gebracht und alles, was uns negativ daran aufstößt, fällt auch negativ auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurück. Der ist aber für uns GRÜNE ein hohes und wichtiges Gut.
Es gilt also, ihn schnell von dem Ruf zu befreien. Mit Schnelligkeit sind die Staatskanzleien der Länder, die die Rundfunkänderungsstaatsverträge aushandeln, offenbar nicht geschlagen. Obwohl vor eineinhalb Jahren mit der Erarbeitung alternativer Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beauftragt, sieht sich die Rundfunkkommission im Zusammenspiel mit den Ministerpräsidenten nicht in der Lage, diesen Auftrag vor einem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu lösen. Zur Erinnerung: Der 10. ist noch nicht einmal durch den Landtag gegangen. Es wird also noch ein Weilchen dauern und sich jedenfalls nicht mehr positiv auf die nächste Rundfunkgebührenperiode auswirken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Es sind meines Wissens Ihre Parteifreunde, die in den Staatskanzleien der Länder sitzen. Also treten Sie ihnen bitte auf die Füße, und zwar kräftig.
Damit bin ich beim zweiten, mir wichtigen Punkt. Während wir im zuständigen Medienausschuss gerade eine Anhörung zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hatten, wird in den Fachmedien über den 12. diskutiert und der 13. ist in Arbeit. Eine ernsthafte Stellungnahme des Sächsischen Landtages, die eine Chance auf Gehör hätte, ist in diesem Verfahren überhaupt nicht möglich.
Damit wird die Arbeit des Landtages, vorsichtig ausgedrückt, zum Abnicken und Durchwinken degradiert. Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die in Punkt II formulierten Forderungen zum Verhandlungsverfahren.
Der Antrag der Linksfraktion ist im Gegensatz zu seinem klaren Titel „Vereinfachung des Rundfunkgebührenmodells“ leider eine bunte Sammlung von medienpolitischen Forderungen. Mir fehlt hier die Redezeit, mich nur näherungsweise mit allen Punkten auseinanderzusetzen. Deshalb nur noch zwei Beispiele.
Einige der Vorschläge unter Punkt I Ziffer 2 klingen mir so nach „Freibier für alle“, und zum Schluss wird gefordert, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes – KEF – herausfinden soll, wer den Umtrunk schließlich bezahlt.
In Punkt 10 wird sogar eine Verschlüsselung der Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angestrebt. Das wäre eine eigene Debatte wert. Wir lehnen diesen technokratischen Irrweg ab. Wir werden uns deshalb, wenn der Antrag nicht punktweise zur Abstimmung gebracht wird, der Stimme enthalten.
Mit Verwunderung, lieber Kollege Hilker, habe ich gestern in einer Pressemitteilung gelesen, dass heute im Landtag ein Antrag der Linksfraktion verhandelt wird, der das Steigen der Rundfunkgebühren ab dem 01.01.2009 verhindern soll. Der vorliegende Antrag kann das wohl nicht sein, da eine Fülle der einzelnen Punkte die Einnahmen der Anstalten senken, andere nie und nimmer bis zum 31.12.2008 umzusetzen wären.
Auch die KEF muss nicht aufgefordert werden. Sie hat bereits pflichtgemäß die Einsparpotenziale bei den Rundfunkanstalten untersucht und im Ergebnis eben eine Gebührenerhöhung um 95 Cent vorgeschlagen.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion! Sie sollten aufhören, den Menschen im Land ein X für ein U vorzumachen und falsche Hoffnungen zu wecken. Mit diesem Antrag ist diese Gebührenerhöhung keinesfalls abwendbar.
Trotzdem muss ich die eigentliche Botschaft des Antrags unterstreichen. Medienpolitik beschränkt sich nicht auf populistisches Getöse, sondern ist komplexe Feinarbeit.