Protokoll der Sitzung vom 18.06.2008

(Caren Lay, Linksfraktion: Das wissen wir!)

der von den Ländern über Staatsverträge festgelegt wurde und wird. Vielfalt, Qualität, Kultur, Bildung, gut recherchierte Nachrichten, politische Kommentare, auch Unterhaltung und Sport und vieles mehr sollen für alle gleichermaßen verfügbar sein.

Der Entschließungsantrag ist ein Antrag zum falschen Gegenstand, zur falschen Zeit und mit dem falschen Inhalt.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Da, wo er richtige Fragen aufgreift, greift dieser Antrag zu kurz. Der Antrag moniert die Belastung des Beherbergungsgewerbes mit Rundfunkgebühren und belegt ein angebliches Übermaß dieser Belastung mit Vergleichen zu anderen europäischen Ländern.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das stimmt doch!)

Es ist ein Antrag zum falschen Gegenstand, da sich der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir eben hier im Landtag ratifiziert haben, mit keiner Silbe in seinem Regelungsgehalt mit Fragen der Rundfunkfinanzierung, der Rundfunkgebühren oder der Gebührenbefreiungstatbestände befasst.

Dieser Gegenstand ist ausschließlich Materie des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der demnächst auf unserem Tisch liegen wird. Dieser Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beruht auf dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes in ihrem 16. Bericht. Dieser Vertrag ist unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zwischen den Ländern bereits geschlossen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich darauf geeinigt. Um auf ihn einzuwirken, haben die Antragsteller einen völlig falschen Zeitpunkt gewählt. Das hätte sehr viel früher geschehen müssen, um das Vertragswerk des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages beeinflussen zu können.

Der Antrag greift aber auch in seinem Inhalt auf grobe Weise zu kurz, sodass man ihn nur ablehnen kann. Solange der Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Rundfunkgebühr das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ist – und das ist noch so –, ist es eine Frage der Gebührengerechtigkeit; denn alle bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte, unabhängig von ihrer konkreten Nutzung, sind zur Gebührenpflicht heranzuziehen. Dabei müssen wir stets im Auge behalten, dass sowohl für die laufende als auch für die kommende Gebührenperiode die Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs bereits klare Feststellungen zum Bedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten getroffen hat.

Nach den eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ist dieser Bedarf zu finanzieren. Das stellt mithin eine feste Größe dar. Sollen einzelne Gruppen von Besitzern bereitgehaltener Rundfunkempfangsgeräte aus der Gebührenpflicht herausgenommen werden, so muss der Bedarf zwangsläufig von den übrigen Gebührenzahlern aufgebracht werden. Dieses Gebührenprivileg ginge daher zulasten der Gemeinschaft der Gebührenzahler. Das verschweigen Sie geflissentlich in Ihrem Antrag.

(Zuruf der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Die Entlastung eines Teils der Wirtschaft – seien es die Hotellerie, die Autovermietungen oder andere Bereiche – führt daher zu einer Erhöhung der Belastung jedes einzelnen Gebührenzahlers. Das muss man der Ehrlichkeit halber sagen. Ihr Antrag verschweigt diese Tatsache.

(Unruhe im Saal)

Inwieweit Verschiebungen zugunsten der durch eine aktive Lobbygruppe vertretenen Gebührenzahler zulasten jener Gruppe der Gebührenzahler, die sich nicht so laut artikulieren, erfolgen können und sollen, ist sehr genau abzuwägen. Bereits beim Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hatten wir uns zu dieser Frage intensiv Gedanken gemacht.

(Glocke der Präsidentin)

Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde beschlossen, ein Privileg der Hotellerie gegenüber den anderen Gebührenzahlern zu verankern, das der sächsischen Beherbergungswirtschaft zugute kommt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Da geht es auf einmal ungerecht zu!)

Ja, das ist aber in einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen worden. Wir können frühestens, wenn wir den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen präzisiert haben, zu einer neuen Gebührenfinanzierungssystematik kommen. Dann können wir solche Dinge beschließen. Es tut mir leid; ich würde mich auch gern hierher stellen und sagen, es kann uns jetzt gelingen, einen entscheidenden Schritt in Richtung der Senkung der Rundfunkgebühren zu tun. Aber wir können das leider nicht. Dazu bedarf es umfangreicher Vorbereitungen und Einigungen zwischen den 16 Ländern.

Unser Ziel ist es in der Tat, einer unangemessenen, nicht akzeptablen laufenden Erhöhung der Rundfunkgebühren insgesamt Einhalt zu gebieten, allerdings mit den uns vom Verfassungsgericht zugestandenen Mitteln. Die Unionsfraktionen der 16 deutschen Länder haben sich hier auf einen gangbaren Weg verständigt. Ich weiß, wie schwierig das ist. Ich habe selbst der Arbeitsgruppe, die diese Einigung herbeigeführt hat, vorgestanden. Innerhalb der Unionsfraktionen ist es die eine Seite. Auf der anderen Seite müssen sich die A-Länder ebenfalls auf eine Linie verständigen. Dann geht es wieder in die Runde der 16 Landtage.

Ich plädiere dafür, dass wir uns jetzt mit den Inhalten dessen befassen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk gebührenfinanziert vorhalten soll und muss. Das muss nicht alles und jedes sein, vor allem nicht jedes Angebot, das man im Internet unterbringen kann. Hier gilt es, Wildwuchs zurückzuschneiden, aber auf einer verfassungsrechtlich haltbaren Grundlage.

Deshalb werden wir diesen Entschließungsantrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Abg. Hilker und danach die FDPFraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sicher, Herr Hähle, ist Ihnen unbenommen zu behaupten, dass unser Entschließungsantrag zum falschen Gegenstand, zum falschen Inhalt und zur falschen Zeit gestellt ist.

Allerdings stelle ich fest, dass dieses Problem mit dem Hotelgewerbe schon eine ganze Zeit besteht. Wenn dort ein Problem ist, dann kann man es mit jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ändern, so man dies will.

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Natürlich kann man sagen, man kann es nicht mit dem Zehnten machen, weil der jetzt schon durch ist. Man kann es nicht mit dem Elften machen, weil er letzte Woche von den Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde, ohne mit den Landtagen darüber gesprochen zu haben. Man kann es nicht mit dem Zwölften machen, weil die Ministerpräsidenten nicht planen, es dann zu tun.

Wir aber sagen, es ist an der Zeit und es muss jetzt gehandelt werden. Man kann es mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag regeln, wenn man es denn will.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Sie behaupten, dass es um den falschen Inhalt geht, und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Gebührengerechtigkeit. Sie sagen, für jedes Gerät müsse gezahlt werden. Aber, Herr Hähle, Sie selbst zahlen doch auch

Herr Abg. Herbst, bitte.

nicht für jedes Gerät. Oder haben Sie zu Hause nur ein Radio oder einen Fernseher? Letztlich muss der Gebührenzahler zahlen, und zwar derjenige, der so viele Rundfunkempfangsgeräte, wie er will, im privaten Bereich bereithält, zahlt dafür, dass er Rundfunk empfangen kann.

Nun frage ich Sie: Wie viele derjenigen, die in die Hotels gehen, sind denn keine deutschen Staatsbürger? Viele – über 90 % – sind deutsche Staatsbürger. Wenn diese zu Hause ein Rundfunkempfangsgerät haben, dann bezahlen sie schon eine Rundfunkgebühr. Nun erklären Sie mir bitte, warum diejenigen, die schon diese Rundfunkgebühr bezahlen und nicht zu Hause sind, dann Rundfunkgebühren zusätzlich bezahlen müssen, umgelegt auf die Hotelpreise.

Das ist doch einfach irrsinnig. Man kann nur an einer Stelle einmal Rundfunk empfangen und muss demzufolge nur einmal bezahlen.

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Wenn Sie, Herr Hähle, auf die Zeit verweisen und sagen, es ist jetzt nicht an der Zeit, dann möchte ich Sie erinnern: Es war im Landtagswahlkampf 2004. Damals gaben Sie Interviews auch auf Veranlassung des von Ihnen so benannten Lobbyverbandes DEHOGA. Sie versprachen damals im Landtagswahlkampf 2004, im August, dass die Hotelgebühr reduziert werden soll.

(Michael Weichert, GRÜNE: Hört, hört!)

Wenn Sie sich nicht erinnern können, bin ich gern bereit, Ihnen dieses Interview zur Verfügung zu stellen. Sie sagten: Mit dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auch eine Gebührenerhöhung beinhalten sollte, wird dieses Hotelprivileg wieder eingeführt.

(Zurufe der Abg. Dr. Monika Runge und Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Sie wollten, dass dieses Privileg umgesetzt wird, und versprachen es in aller Öffentlichkeit. Ich kann nur feststellen, dass Sie vier Jahre lang auf diesem Gebiet nichts bewegt haben. Für uns ist es jetzt endlich an der Zeit.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann sich in der Tat fragen, ob es richtig ist, den Entschließungsantrag im Zusammenhang mit der jetzt erfolgten Verabschiedung des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu diskutieren.

Es ist ohne Zweifel ein berechtigtes Anliegen. Die Hotellerie wird durch die Gebühren stark belastet. Wir wissen, dass wir in Sachsen Auslastungsquoten zwischen 40 und 50 % haben. Herr Hilker hat zu Recht angesprochen, dass die Systematik der Gebührenkassierung nicht so sein kann, dass man im Prinzip parallel an drei Fernsehern gleichzeitig fernsehen kann. Das funktioniert nun mal nicht.

Ich darf darauf verweisen, dass wir bereits in der Debatte zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hier im Plenum einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht haben, der sich für eine hotelfreundliche Regelung ausgesprochen hat. Was immer bei den Verhandlungen jetzt herauskommt – Fakt ist aus unserer Sicht, dass das Hotelleriegewerbe entlastet werden muss. Ob es der Prozentsatz ist, den die Linken vorschlagen, da mache ich noch ein Fragezeichen dahinter. Wir werden uns deshalb bei diesem Entschließungsantrag enthalten.

Aber wichtig ist, dass spätestens beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine systematische Neuregelung erfolgen muss, die zu einer Entlastung der Hotellerie führt.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun über diesen abstimmen. – Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Entschließungsantrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Ein-Raum-Gaststätten