Protokoll der Sitzung vom 19.06.2008

(Beifall bei der CDU)

Glaubhaft, meine Damen und Herren, ist es für mich nicht, schon gar nicht unter dem Blickwinkel, dass zusätzliche oder fortgeschriebene gesetzliche Regelungen, wie das Arbeitschutzgesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz, das Gesetz zur Erleichterung der Verfolgung illegaler Beschäftigung, die Baustellen- und Betriebssicherheitsverordnung oder auch die Viel- oder ich sollte schon sagen, Unzahl berufsgenossenschaftlicher Vorschriften eine erhebliche Verbesserung der Situation erwarten lassen müssten.

Fakt ist – und da bin ich Ihnen, werter Kollege Morlok, für Ihre Kleine Anfrage dankbar –: Die Zahl schwerer Unfälle hat in Sachsen in den letzten Jahren erheblich zugenommen, und zwar um mehr als 45 %. Sie sagten es. Positiv zu betrachten ist dabei die Abnahme tödlicher Unfälle, auch wenn jeder zu registrierende Unfall immer noch einer zu viel ist. Auch die sonstigen meldepflichtigen Arbeitsunfälle – das möchte ich positiv benennen – sind in den letzten Jahren zurückgegangen. Tatsache bleibt jedoch, dass wir uns ernsthaft mit der Situation auseinandersetzen müssen.

Seit 1994 verfügt der Freistaat Sachsen über das „Aktionsprogramm Baustellen“, welches besonders dem hohen Anteil von Unfällen auf dem Bau gerecht werden soll. Leider wird dieses Programm aus unserer Sicht noch zu wenig genutzt oder vielleicht auch falsch angewendet. Auf eine Kleine Anfrage meines Fraktionskollegen Thomas Hermsdorfer vom August 2006 zu den Ergebnissen des Aktionsprogramms antwortete die Staatsregierung am 15. September 2006 wie folgt:

„Feststellbar ist, dass nach einem deutlichen Rückgang der Zahl der tödlichen und schweren Arbeitsunfälle seit Einführung des ‚Aktionsprogramms Baustellen’ bis zum Jahr 2002 ab dem Jahr 2004 die Unfallzahlen auf Baustellen wieder zugenommen haben. Diese Entwicklung ist umso gravierender, weil im Vergleichszeitraum 2002 bis 2005 die Anzahl der im Baugewerbe Beschäftigten weiter zurückgegangen ist. Von wenigen Beschäftigten auf Baustellen gehen auch seit 2002 mehr tödliche und schwere Arbeitsunfälle aus.“

Nun schreiben wir das Jahr 2008, und in den Jahren 2006 und 2007 hat sich die Zahl der schweren Unfälle weiter nach oben entwickelt – und das trotz der Tatsache, dass nunmehr zusätzlich im November 2005 die „Arbeitsschutzallianz Sachsen“ gegründet wurde. Gut gemeint ist

wohl doch nicht immer gut gemacht. Wir sollten uns um die Belange des Arbeitsschutzes intensiver und wohl auch gezielter bemühen, als es bisher der Fall ist. Die jetzige Situation auf diesem Gebiet kann kaum befriedigen.

Wir sollten auch aufhören, den Schwarzen Peter vorschnell anderen zuzuschieben. Wie sonst ist der Workshop des DGB zu betrachten, der auf der Internetseite der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen resümiert: „Schuld an den steigenden schweren Arbeitsunfällen in Sachsen sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse“, die dann auch noch definiert werden als Beschäftigungen unter 7,50 Euro, Ein-Euro-Jobs und Zeitarbeitsplätze. Heißt das also, wer zu wenig verdient, verursacht mehr Unfälle? Eine äußerst zweifelhafte Argumentation aus meiner Sicht, die dann auch noch so weit geht, die Zeitarbeit als Schuldige zu erkennen. Aber Zeitarbeit ist in der am stärksten betroffenen Baubranche gar nicht erlaubt und die Baubranche verfügt zudem – das ist allgemein bekannt – über allgemein verbindlich erklärte Mindestlöhne. Dieser Workshop dient wohl kaum der Verbesserung des Arbeitsschutzes in Sachsen und hat somit aus meiner Sicht auch nichts auf der Homepage unserer Arbeitsschutzverwaltung zu suchen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir den Arbeitsschutz ernst nehmen wollen – und das tut unsere Fraktion, denn unter unserem früheren Wirtschaftsminister Kajo Schommer wurde das „Aktionsprogramm Baustellen“ in Sachsen eingeführt und über viele Jahre erfolgreich praktiziert –, dann müssen wir mehr tun, als uns Statistiken um die Ohren zu hauen oder Alibiveranstaltungen zu organisieren.

Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Interesse sächsischer Arbeitnehmer und zur Vermeidung des mit den Unfällen im Zusammenhang stehenden volkswirtschaftlichen Schadens – und des menschlichen Leids, Herr Morlok, jawohl – ergeben sich aus unserer Sicht folgende Forderungen:

Erstens. Die gezielte Durchführung von Arbeitsschutzkontrollen im Freistaat Sachsen ist zu erhöhen, und zwar besonders in den sensiblen Branchen.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Hierfür benötigt der Freistaat Sachsen ausreichend und gut qualifiziertes Personal. Es bringt uns aber wenig, den Angestellten im öffentlichen Dienst zu kontrollieren, ob er sein Computerkabel richtig verlegt hat, statt die Absturzsicherung an Gerüsten auf Großbaustellen zu kontrollieren. Die Prävention muss dabei einen nicht unerheblichen Teil der Betriebsbesuche einnehmen. Es nützt uns aber wenig, nur negativen Hinweisen nachzugehen.

Zweitens. Ursache von Unfällen ist weniger der Zustand von Arbeitsmitteln oder das Fehlen von Arbeitsschutzmitteln, als vielmehr das Fehlverhalten von Arbeitnehmern. Auch das ist der Kleinen Anfrage zu entnehmen. Hier sollten die Berufsgenossenschaften, aber auch Betriebsräte und Sicherheitsfachkräfte noch stärker in Schulungen

und Unterweisungen auf richtiges Verhalten und die Beachtung betrieblicher Vorschriften hinweisen. Eine gute Qualifizierung dieser Mitarbeiter ist zwingend erforderlich. Hier sollte auch der Schwerpunkt der „Arbeitsschutzallianz Sachsen“ gesucht werden.

Drittens. Darüber hinaus müssen die sächsischen Unternehmen gezielt und verstärkt über Neuerungen, Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Arbeitsschutzes informiert werden. Hier erwarten wir ein noch intensiveres Zusammenspiel zwischen den Berufsgenossenschaften, der Staatsregierung und der „Arbeitsschutzallianz Sachsen“. Die Möglichkeiten von Arbeitsschutzmanagementsystemen müssen noch stärker publiziert werden. Sie ermöglichen den Unternehmen die Definition klarer Strukturen, ohne dass ein erheblicher Mehraufwand entsteht. Die staatliche Zertifizierung ermöglicht auch im Hinblick auf betriebliche Versicherungen und Absicherung des Personals mehr Transparenz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Arbeitsschutz in Sachsen ist verbesserungswürdig. Zumindest zeigen uns das die vorliegenden Statistiken zur Entwicklung von schweren und tödlichen Arbeitsunfällen. Wir haben aber hierfür die erforderlichen Instrumente und Regelungen – Kontrolle ist nur die eine Seite –; an uns ist es, diese im Interesse der Arbeitssicherheit auch zu nutzen. Dies betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie das SMWA als oberste Landesbehörde gleichermaßen.

Die Schaffung der betrieblichen Voraussetzungen auf der einen Seite und der verantwortliche und weitsichtige Umgang am Arbeitsplatz auf der anderen Seite führen dazu, dass wir in Sachsen tatsächlich Erfolge erzielen können. Daher müssen wir Ihren Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, ablehnen. Das „sächsische Orchester Arbeitsschutz“ hat alle erforderlichen Instrumente und Musiker; Sie müssen nur gemeinsam richtig spielen. Einer zusätzlichen Analyse der Situation und der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen bedarf es aus heutiger Sicht nicht.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die Linksfraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sagt Ihnen das Datum 28. April etwas? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich will es Ihnen sagen: Der 28. April ist der internationale Gedenktag für mehr als zwei Millionen Beschäftigte weltweit, die jährlich aufgrund unsicherer, ungesunder und nicht nachhaltiger Arbeit und Arbeitsplätze ums Leben kommen, ebenso für mehr als 1,2 Millionen am Arbeitsplatz Verunglückter oder über 160 Millionen Menschen, die an Folgen unguter Arbeit erkranken. Auf Antrag des Internationalen Gewerkschaftsbundes wurde dieser Gedenktag im Jahr 1996 durch die Vereinten Nationen deklariert. 19 Länder haben sich inzwischen

dieser Sache angeschlossen; Deutschland ist leider nicht dabei.

Kommen wir von Deutschland zu Sachsen und zum Antrag der FDP im Sächsischen Landtag. An der Debatte nehmen jetzt circa so viele Abgeordnete teil, wie Menschen in den letzten fünf Jahren in Sachsen tödlich verunglückt sind. Weitere Zahlen zu schweren Arbeitsunfällen haben wir heute hier schon gehört, ich möchte sie nicht noch einmal bemühen. Die Folgen dieser Unfälle sind persönliche, gesundheitliche, soziale, familiäre, finanzielle, betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Konsequenzen, und das geht uns, denke ich, alle an.

Insofern begrüßen wir den Antrag, den die FDP-Fraktion heute hier gestellt hat; wenngleich aus meiner Sicht die Debatte zeigt, dass es wichtiger gewesen wäre, diesen Antrag im Ausschuss gründlich zu diskutieren. Unsere Bilanz in Sachsen ist also, wie schon gesagt, auch keineswegs ein Ruhmesblatt, und so steht die Frage nach Ursachen und nach Auswegen. Beides will die FDPFraktion für den Sächsischen Landtag vorgelegt bekommen. Das mag in Ordnung sein. Dennoch sei gesagt: Es gibt jährlich den Bericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen. Der uns zuletzt vorliegende Bericht war der von 2006, und der Bericht von 2007 soll – so habe ich gehört – momentan in Druck sein.

Darin finden wir bereits eine Reihe von Antworten auf die Fragen der FDP-Fraktion zu den Schwerpunktbranchen – dazu wurde schon einiges gesagt –; aber wir finden auch etwas über die Ursachen von Arbeitsunfällen. Das ist eine Kontinuität, die uns traurig stimmen sollte und die uns fast hilflos macht. Verantwortlich dafür sind aber nicht die staatliche Arbeitsschutzbehörde, sondern oftmals die Unternehmer und die Beschäftigten selbst. Ursachen für Unfälle sind oft sicherheitswidrige Verhaltensweisen der Beschäftigten; ich komme darauf noch einmal zurück. Danach folgen technische Mängel und Mängel in der Koordinierung der Arbeitsvorgänge, um die drei wichtigsten Unfallursachen zu nennen. Das heißt, im Unternehmen selbst gibt es jede Menge Nachholbedarf; denn dort hat man es in der Hand, Veränderungen zu erreichen.

Worin sehen wir die Ursachen für die steigende Tendenz von Gefahrenignoranz, von Sorglosigkeit, von Gleichgültigkeit und von Unkenntnis zu Vorschriften und Auflagen, auch zu erteilten Auflagen von Arbeitsschutzbehörden? Wir sehen sie im wirtschaftlichen Druck, im Termin- und Zeitdruck, in Konkurrenzbelastungen, im Preisdruck aufseiten der Unternehmer. Wir sehen sie aber auch in der Angst um den Arbeitsplatz, in der Überlastung, in langen Arbeitswegen, in Zeit- und Leistungsdruck, in Arbeitsplatzkonkurrenz aufseiten der Arbeitnehmer. Hilfskräfte statt ausgebildeter Facharbeiter, Leiharbeiter in zunehmendem Maße mit ständig wechselnden Arbeitsplätzen, oft die Unkenntnis der örtlichen Arbeitsplatzbedingungen, ständig neue Jobs oder Arbeitsinhalte ohne Einarbeitungsphasen, Leistungsdruck, Unkenntnis der Arbeitsabläufe der Maschinen, fehlende Koordination, Mängel in der Arbeitsorganisation usw. – das sind unseres Erachtens

Faktoren, die eine wichtige Rolle spielen und die die Hauptursachen sind, wenn es um subjektives Versagen geht.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Davon hat die FDP noch nichts gehört!)

In den Bundesberichten zu dieser Thematik finden Sie zum Beispiel Aussagen – dazu hat die FDP-Fraktion bekanntlich eine völlig andere Meinung –, dass sich die Betriebe, die entsprechend groß und solide aufgestellt sind, eine Arbeitnehmervertretung, eine Gewerkschaft in ihrem Unternehmen leisten, die eine echte Mitbestimmungsrolle einnehmen und darauf Einfluss nehmen können, wesentlich besser aufgestellt sind und weniger Unfälle haben. Dort sehen sie Chancen und Möglichkeiten, in diesen Unternehmen Arbeitsunfälle wesentlich gründlicher zu bewerten und auszumerzen als in kleinen Unternehmen, in denen das nicht gestattet ist oder in denen darauf kein Wert gelegt und auf die Zusammenarbeit mit Beschäftigten kein Augenmerk gerichtet wird.

Für das gesamte Bundesgebiet stellt sich heraus, dass die ständig wachsende Zeitarbeitsbranche den Schwerpunkt bei diesen Unfällen ausmacht. Das ist ein trauriges Ergebnis von politischem Willen, dem sich auch die Antragsteller vehement angeschlossen haben, um nun wieder die Folgen zu bedauern, sie zu thematisieren und zu politisieren. Ein wenig scheinheilig ist das schon, meine ich.

(Beifall des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Deshalb können wir uns den in Punkt II implizierten Verantwortungszuweisungen gegenüber dem Freistaat bzw. der Staatsregierung und den entsprechenden Behörden nicht anschließen. Wir sind davon überzeugt, dass sich die staatliche Arbeitsschutzbehörde nichts vorzuwerfen hat. Es ist allerdings so – das haben Sie, denke ich, vorhin etwas verkannt –, dass im Jahre 2003 mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz ab dem Jahre 2004 eine völlige Umstrukturierung der Behörden vorgenommen wurde und seit der Zeit die Themen durch neue Strukturen und Personalabbau nicht mehr in der Breite bearbeitet werden können, wie es zuvor der Fall war. Darüber sind auch wir nicht glücklich.

Meine Damen und Herren, auch an die CDU-Fraktion gerichtet: Wir werden dieses Thema in den Haushaltsberatungen wieder auf die Tagesordnung holen. Wenn Sie dann scheinheilig argumentieren, dass da nichts zu machen sei, dann können wir uns hier die Debatten sparen.

Die Arbeitsschutzbehörden können Unfälle nicht verhindern, sondern lediglich dazu anleiten, die Vorschriften einzuhalten und zu beachten. Sie können helfen, technische Anlagen zu überprüfen, sie können Auflagen bei Verstößen erteilen und sie können beraten. Veränderungen liegen allerdings in der Hand der Unternehmer und ihrer Angestellten. Es geht um die Arbeitsplatzgestaltung, um die Arbeitsorganisation und um die Arbeitssicherheit. Hierzu haben die Unternehmen selbst zu entscheiden und zu planen.

Dennoch sind wir über den heutigen Tagesordnungspunkt froh, weil es an der Zeit ist, bereits jetzt darauf aufmerksam zu machen, dass die personelle Situation in diesen Bereichen nicht weiter ausgedünnt werden und auch der Finanzminister keinen Zugriff auf diesen Bereich angesichts der dramatischen Situation, über die wir heute diskutieren, haben darf.

Der Jahresbericht 2006 der Gewerbeaufsicht besagt eindeutig, dass wir in Sachsen mit unserer Personaldecke und den Bedingungen, die in diesen Bereichen vorzufinden sind, keinen Spitzenplatz in Deutschland einnehmen. Diesem sollten wir uns eigentlich wieder annähern. Aus diesem Grund sind wir der FDP-Fraktion dankbar, dass wir den heutigen Antrag mit diesem Thema im Landtag behandeln können. Ein neuer Bericht wird sicherlich nicht schaden, aber die Situation im Land werden wir in den Unternehmen damit nicht verändern. Dazu gehört unternehmerische Verantwortung, dazu gehört Mitbestimmung der Arbeitnehmer in vielen dieser Bereiche und ich denke, dazu könnte auch einmal ein Signal von Ihnen ausgehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Für die SPDFraktion der Abg. Brangs, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise müsste man einem Antrag der FDP mit Vorsicht begegnen, wenn er sich mit dem Arbeitsschutz auseinandersetzt. Warum das so ist, will ich am Ende meiner Rede sagen. Es gibt ein paar Beispiele, die genau das Gegenteil von dem belegen, was die FDP beantragt, und die zeigen, dass sich die FDPFraktion in der Vergangenheit eher für den Abbau von Arbeitsschutzmaßnahmen eingesetzt hat.

Insofern ist es richtig – das haben meine Vorredner gesagt –, dass das ein wichtiges Thema ist. Ich will gern dazu beitragen, dass wir uns damit konstruktiv auseinandersetzen. Wir sollten nicht ausschließlich – so habe ich es zumindest verstanden – versuchen, das Thema über die FDP in die Öffentlichkeit zu bringen, weil nun unser Minister in China war und dort eine für mich erfolgreiche Reise auch zum Arbeitsschutz durchgeführt hat, um die zum Teil unverantwortlichen Arbeitsbedingungen in China anzuprangern und darauf hinzuweisen, dass es auch darum geht. Wenn man von Menschenrechten spricht, dann muss man die Menschenrechte auch einhalten. Ich glaube, dass es uns gut zu Gesicht steht, wenn wir dieses Thema im Sächsischen Landtag als Exportschlager begreifen und die deutschen Standards des Arbeitsschutzes weltweit zum Maßstab machen könnten.

(Beifall bei der SPD)

Wenn man sich näher mit dem Thema beschäftigt, stellt man aber auch fest, dass deutschlandweit die rund 35 Millionen Arbeitnehmer im Jahre 2005 durchschnittlich zwölf Arbeitstage arbeitsunfähig waren. Nach Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme

dizin sind so rund 420 Millionen Arbeitsstunden ausgefallen. Wenn man das für den Bereich der volkswirtschaftlichen Produktion umrechnen würde, kämen etliche Milliarden zusammen.

Insofern ist es notwendig und sinnvoll, dass wir dieses Thema etwas genauer betrachten und begreifen, dass es nicht ausreicht, wenn sich nur die FDP-Fraktion, die sich immer als PR-Experten bezeichnet, dessen annimmt. Vielleicht hat sie aber auch ein Problem damit, dass das Wirtschafts- und Arbeitsministerium, was die PR für den Besuch nach China anbelangt, eine gute Arbeit geleistet hat. Das gefällt ihnen nicht, das nehme ich zur Kenntnis.

Aber ich würde mir wünschen, wenn wir uns damit auseinandersetzen, dass wir die Gründe dafür benennen, weshalb wir im Bereich des Arbeitsschutzes eine solche Situation haben. Es ist zu fragen, wie die Statistiken aussehen und welche Statistiken das sind. Ferner ist die Frage zu klären, was man dagegen tun kann. Was macht man in Sachsen, um den Arbeitsschutz auf ein vernünftiges Niveau zu bringen, und was kann man dafür tun, damit es weniger Arbeitsunfälle gibt?

Es ist in der Tat so, dass die Arbeitsschutzallianz in Sachsen ein gutes Beispiel dafür ist. Sie ist im Jahre 2005 durch Minister Jurk ins Leben gerufen worden. Es sind circa 30 Partner, die sich darin zusammengeschlossen haben. Dort sitzen Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Sozialverbände, aber auch Interessenverbände der sächsischen Wirtschaft, die Handelskammern. Wenn man einmal hineinhört und mit den Beteiligten spricht, so habe ich bisher nur Lob für diese Initiative gehört. Ich habe keine Kritik wahrnehmen, sondern nur hören können, dass man erfreut zur Kenntnis nimmt, dass wir hier in Sachsen kein Wirtschaftsministerium haben, sondern ein Wirtschafts- und Arbeitsministerium, das sich auch des Themas Arbeitsschutz annimmt.

(Prof. Gunter Bolick, CDU: Das haben wir schon bald 20 Jahre!)

Deshalb, denke ich, macht es auch Sinn, dass man solche Dinge nicht klein- oder schlechtredet, sondern zunächst einmal sagt: Man bedankt sich bei all denen, die dort als Partner auftreten, um etwas für den Arbeitsschutz zu tun. Dass diese Plattform anerkannt wird, ist wohl unbestritten. Insofern müssen wir darüber nachdenken, wie wir den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Sachsen noch weiter verbessern können. Dabei geht es – das ist meine feste Überzeugung – um den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten; es geht aber auch um ihre Motivation und Kreativität, die von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg von Unternehmen und für die Festigung des Wirtschaftsstandortes Sachsen sind.