setzen. Obwohl die Berufsakademie bewusst eine Scharnierfunktion zwischen Ausbildung und Hochschulbildung wahrnimmt und sich in vielerlei Hinsicht von den Hochschulen unterscheidet, führen ihre Studiengänge doch zu Hochschulabschlüssen. Deshalb ist die Einführung von Bachelorstudienangeboten und -abschlüssen folgerichtig.
Die endgültige Integration der Berufsakademie in das Hochschulsystem stellt diese aber zugleich vor die Aufgabe, sich stärker im Wissenschaftssystem zu verorten. Ihre Studierenden müssen so ausgebildet werden, dass den Anforderungen von möglichen anschließenden Masterstudiengängen an anderen Hochschulen auch Genüge getan wird. Die Berufsakademie Sachsen ist hier auf einem sehr guten Weg, aber sie darf auf diesem nicht stehen bleiben. Das heißt, die Studienakademien müssen Inhalt und Qualität ihrer Ausbildung an die wissenschaftlichen Hochschulen annähern, ohne den wichtigen Bezug zu Praxisphasen und Praxispartnern zu verlieren. Gelingt dieser Spagat nicht, dann steht die Integration der gestuften Studiengänge nur auf dem Papier und wird nicht mit Leben erfüllt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung der neuen Studiengänge stellt die Studienakademien vor erhebliche Herausforderungen. Die Erfahrungen der Hochschulen zeigen, dass insbesondere die Stoff- und Prüfungsdichte für Lehrende und für Studierende zur Belastung werden kann. Hier bedarf es sowohl eines kontinuierlichen Monitorings der Prüfungslasten als auch Workload-Erhebungen und Studierendenbefragungen. Es kann aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen an den Hochschulen kaum einen ernsthaften Zweifel daran geben, dass es zu einem erheblichen personellen Mehraufwand kommen wird, und das nicht nur in der Einführungsphase, sondern auf Dauer. Vonseiten der Berufsakademie selbst wurde ein Mehraufwand eingeräumt, der personell ungenügend abgedeckt ist. Ich halte es, mit Verlaub gesagt, für eine Unverschämtheit, dass diese Kosten im Vorblatt des Gesetzentwurfes nicht dargestellt und stillschweigend den staatlichen Studienakademien aufgebürdet werden. Das ist unredlich gegenüber dem Parlament, vor allem aber gegenüber der Berufsakademie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dank der Empfehlung des Wissenschaftsrates haben wir zurzeit eine öffentliche Debatte zur Qualität der Lehre. Wie für die Hochschulen, wird auch für die Berufsakademie die Qualitätssicherung zu einer zentralen Herausforderung. Deshalb sollten sie wie auch die Hochschulen den Bologna-Prozess zum Anlass nehmen, ihre hochschuldidaktische Qualität zu reflektieren und zu verbessern und moderne Lehrformen einzusetzen. Dafür müssen jedoch die gesetzlichen und die untergesetzlichen Regelungen des Freistaates die Voraussetzungen schaffen. Wenn der Bologna-Referent der Berufsakademien beklagt, dass eine betreute Gruppenarbeit mit aktiven und moderierenden Lehrkräften nicht stattfindet, weil in der Dienstaufgabenverordnung des Wissenschaftsministeriums der Lehraufwand dieser
Die gesetzliche Fixierung der neuen Studiengänge beantwortet freilich nicht die Frage danach, was eine Berufsakademie überhaupt leisten kann und leisten soll. Ein möglicher Schritt ist ihre Öffnung für den Weiterbildungssektor. Deshalb ist es auch überfällig, die Möglichkeit von berufsbegleitenden und von Teilzeitstudiengängen gesetzlich zu fixieren. Diese Antwort reicht jedoch mit Sicherheit nicht aus.
Welchen Platz soll eine Berufsakademie mit ihren Studiengängen in einer sich rasant verändernden Hochschullandschaft überhaupt einnehmen? Die Berufsakademie hat zu Recht ein anderes Profil als die Fachhochschulen oder die Universitäten: Sie ist sehr praxisnah und besitzt einen ausgeprägten Ausbildungscharakter. Welche Zukunft dieses Profil unter den sich verändernden Anforderungen einer Wissensgesellschaft hat, das ist noch offen – ob mit oder ohne Bachelor.
Hochinteressant ist dabei der Blick nach BadenWürttemberg, nach dessen Vorbild einst die sächsische Berufsakademie geschaffen wurde. Dort wurde die Berufsakademie inzwischen nicht nur in das Hochschulgesetz integriert, sondern es wird die Umwandlung in eine duale Hochschule Baden-Württemberg diskutiert. Das heißt, die Berufsakademie muss Hochschulstrukturen übernehmen und eine vollwertige Hochschule werden mit eigenem Forschungsauftrag, aber unter Beibehaltung der Strukturmerkmale einer dualen Ausbildung. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur tatsächlichen Vergleichbarkeit der Abschlüsse und zur Durchlässigkeit geleistet. Ich denke, ein solcher Weg wäre auch für die sächsische Berufsakademie sinnvoll.
In einigen Punkten hätte die Koalition schon bei der jetzigen Gesetzesnovellierung deutlicher in diese Richtung gehen können. Beispielsweise muss ein stärkeres wissenschaftliches Profil den Studierenden auch mehr Freiheit und mehr Rechte zugestehen. Unserer Meinung nach ist es unhaltbar, dass die Studierenden in den Gremien der Berufsakademie am Katzentisch sitzen und nicht gleichberechtigte und anerkannte Vertreter ihrer Interessen sind. Leider konnte sich die Koalition im Ausschuss nicht dazu durchringen, den Gesetzentwurf in diese Richtung zu ändern. Es gibt heute eine letzte Möglichkeit. Zudem wird eine realistische Darstellung des personellen Mehraufwandes unterschlagen. Unsere Fraktion wird sich deshalb der Stimme enthalten, obwohl wir die Grundintention der Staatsregierung begrüßen.
ten Damen und Herren Abgeordneten! Eigentlich ist alles gesagt, was zu dem Gesetz und der Berufsakademie zu sagen ist; deswegen werde ich nicht wiederholen, was bereits von Frau Raatz bzw. meinen beiden Vorrednern gesagt wurde zu der Notwendigkeit, dass wir die Berufsakademie weiter ausbauen, und zu der Notwendigkeit dieses Gesetzes, dass wir mit der kleinen Novelle zur Berufsakademie die Umsetzung des europäischen Hochschulraumes auch auf die Berufsakademie übertragen und die Berufsakademie in den Stand versetzen, gleichwertige Hochschulabschlüsse zu vergeben.
Die Argumente dafür sind hier schon mehrfach ausgeführt worden. Ich möchte auf einige Punkte eingehen, die bereits kritisch bzw. darüber hinausgehend angesprochen wurden. Ich fange einmal mit dem Punkt an, den Frau Werner genannt hat: Die Spezialisierung bzw. die Passfähigkeit des Studiums für die Wirtschaft wird als kritischer Punkt angesprochen oder als Gefahr gesehen, die mit der Berufsakademie verbunden ist.
Eine Besonderheit der Berufsakademie ist ja gerade, dass sie durch die Ausbildungsverträge, die die Studierenden mit den Unternehmen abschließen, auch bis zu einem gewissen Grad Belange der Praxis der Unternehmen im weitesten Sinne in das Studium aufnimmt. Andererseits – das ist die Seite, die die Studienakademie zu erfüllen hat – ist es ein Anspruch an ein wissenschaftlich-akademisches Studium, dass es eben nicht der engen Führung allein dieses Praxispartners Genüge tut, sondern darüber hinaus dieses praktische Wissen in ein theoretisches Gerüst integriert, um es bildhaft auszudrücken.
Deswegen ist es wichtig – und darauf werden wir achten –, dass die Berufsakademie nicht einem Trend folgend eine Kleinteiligkeit der Studiengänge aufbaut, die tatsächlich durch eine starke Spezialisierung und Nachfrage der Wirtschaft geprägt ist, sondern dass die Studiengänge in der Gemeinsamkeit der Berufsakademie – also über alle Studienakademiestandorte hinweg – so strukturiert werden, dass sie einen Allgemeinheitsgrad erfüllen, der einer wissenschaftlichen, einer akademischen Ausbildung Rechnung trägt.
Das ist ein wichtiges Moment, auf das wir zu achten haben werden; und darauf bitte ich all diejenigen zu achten, die vor Ort an der einen oder anderen Stelle auch von den Praxispartnern gedrängt werden, dass die Berufsakademie doch einen bestimmten Studiengang einführen möge, weil er den Praxispartnern besonders entgegenkommt. Genau das wollen wir nicht.
Damit Mindeststandards gesichert sind, wollen wir, dass die Studiengänge akkreditiert werden. Das bietet die Gewähr dafür, dass wir Mindeststandards sichern, die einem Hochschulniveau Rechnung tragen, und dass wir gleichzeitig den Hochschulen – sprich: den Universitäten und Fachhochschulen – die Sicherheit geben, den Übergang eines Bachelorabsolventen der Berufsakademie in einen Masterstudiengang ihrer Einrichtung problemlos bewältigen zu können – was übrigens schon bis heute
möglich gewesen ist, nur war die Hürde durch die unterschiedlichen Berufsabschlüsse teilweise doch sehr hoch.
Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der sowohl von Herrn Gerstenberg als auch von Frau Werner sehr scharf und sehr kritisch angesprochen wurde: die Frage der Strukturen und der Mitwirkung der Studierenden. Wir sprechen hier bewusst von einer kleinen Novelle des Berufsakademiegesetzes und nicht von einer großen. Das deutet an, dass wir schon planen, eine größere Novelle zu machen, die einige Fragen, die Sie, Herr Gerstenberg, aber auch die Experten in der Anhörung angesprochen haben, aufgreifen soll. Das eine ist die Frage der Selbstverwaltungsorgane und damit der Mitwirkungsrechte der Studierenden in den entsprechenden Entscheidungsgremien. Das ist zugegebenermaßen heute anders, als wir es an den Hochschulen und Universitäten haben. Das ist jetzt einer großen Novelle vorbehalten, weil es nicht mit einem Federstrich getan ist; dazu muss man sich die Gesamtstruktur der Berufsakademie ansehen.
Sie haben zu Recht auf die Entwicklung in BadenWürttemberg hingewiesen – wobei ich diese mit einem gewissen kritischen Blick betrachte –, hin zu einer dualen Hochschule, weil wir dann die Frage der Abgrenzung oder der Singularität der Berufsakademie im tertiären System unter diesem Gesichtspunkt neu beschreiben müssen. Genau dort muss auch geklärt werden, wie wir die Studierenden noch besser in das System einbeziehen können. Sie sind mit einbezogen und sollen verstärkt in die Qualitätssicherung – sprich: in die Evaluierung der Lehre – einbezogen werden. Dieser Punkt ist für die Studierenden von ganz besonderer Bedeutung.
Herr Schmalfuß, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – dazu stehe ich auch, und Sie werden das im Doppelhaushalt sehen –, dass wir zugesagt haben, die Berufsakademie zu stärken und auf stabile Füße zu stellen; das bedeutet auch eine materielle Stärkung. Sie haben bewusst von einem bedarfsgerechten Ausbau der Berufsakademie gesprochen, ohne näher zu beschreiben, was das in den nächsten Jahren bedeutet. Wir wollen, dass sich die Berufsakademiestandorte als tragfähige eigene Studienakademiestandorte entwickeln können. Dazu ist es notwendig, dass mindestens 600 Studierende – so sagt es unser Evaluierungsgutachten – an einem Studienakademiestandort sein sollten, um eine ausreichende Stabilität dieses Standortes auch über einen längeren Zeitraum zu garantieren. Bei einigen Standorten sind wir noch davon entfernt – ich erinnere an Plauen, das wir Schritt für Schritt ausbauen, nachdem es jetzt ins Berufsakademiegesetz aufgenommen wurde.
Das vordergründige Ziel, das ich derzeit verfolge, ist, dass wir zunächst die Berufsakademie in den Stand versetzen, 40 % fest angestelltes Personal zu haben, um das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchführen zu können. Davon sind wir heute noch weit entfernt. Wir haben einen ersten Schritt gemacht, indem wir bereits in diesem Jahr durch zusätzliche Mittel den personellen Ausbau ermöglicht haben. Das ist ein Schritt, der im nächsten Doppel
haushalt stabilisiert werden muss, einschließlich eines schrittweisen weiteren Ausbaus der Berufsakademie.
Ein letzter Punkt. Herr Gerstenberg, ich glaube, wir können bei der Umstellung der Studiengänge auf die konsekutiven Studiengänge, auf die Bachelorstudiengänge, die Universität und die Berufsakademie nicht so ohne Weiteres vergleichen. Die Berufsakademie hat heute einen „Traumbetreuungsschlüssel“ von Mitarbeiter zu Studierenden von 1 : 15 durch eine sehr stringente Seminargruppenorganisation, die notwendig ist, um der Dichte des Studiums, die weder mit einer Fachhochschule noch mit einer Universität vergleichbar ist, überhaupt Rechnung tragen zu können.
Ich hatte die Gelegenheit, alle Studienakademiestandorte zu besuchen und mich davon zu überzeugen, dass die Betreuungssituation sehr gut ist. Deshalb kann man hier nicht einfach sagen, dass durch die Umstellung auf Bachelorstudiengänge ein erheblicher Mehraufwand entsteht. Die Berufsakademie hat wesentlich weniger Probleme. Sie hat ein Problem, das nicht in der Betreuungsrelation oder im Mehraufwand liegt, sondern darin besteht, den Praxisteil qualitativ so abzusichern und in einen zu akkreditierenden Studiengang zu integrieren, dass er den Qualitätsansprüchen genügt. Das ist eine Herausforderung, die die Hochschulen oder die Universitäten nicht haben; das ist ein besonderes Merkmal der Berufsakademie.
Insofern können wir den Umstellungsprozess mit den vorhandenen Möglichkeiten und der Unterstützung, die die Berufsakademie erfährt, sehr gut auf den Weg bringen.
Ich bitte Sie – auch in Anbetracht der breiten Zustimmung, die die Berufsakademie hier im Parlament findet und die diese Novelle in Ihren Worten bereits gefunden hat –, dass Sie dem letztlich auch mit den notwendigen und richtigen Änderungen im laufenden parlamentarischen Verfahren Ihre Zustimmung geben.
Ich bin auch sehr froh, dass der Wissenschaftsausschuss im laufenden Verfahren die Flexibilität gezeigt hat, weil wir parallel das Hochschulgesetz novellieren, die Zugangsmöglichkeiten für die Berufsakademie zu erweitern, und zwar – wie es Frau Raatz für die Koalitionsfraktionen zum Ausdruck gebracht hat –, den Meisterabschluss, den Fachschulabschluss mit aufzunehmen und Erleichterungen für den Zugang von beruflich qualifizierten jungen Menschen in die Berufsakademie hinein herbeizuführen. Es ist in hervorragender Weise gelungen, das im Parallelverfahren mit aufzunehmen und damit in dieser kleinen Novelle gleichzeitig das mit umzusetzen, was sonst vielleicht erst in zwei Jahren möglich gewesen wäre.
Ich bitte Sie in Anbetracht der breiten Zustimmung auch um eine faktische Zustimmung durch das Parlament.
Meine Damen und Herren! Wir können nun zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise bzw. in den Artikeln nummernweise abstimmen, weil es Änderungsanträge gibt. Ist das in Ihrem Interesse?
Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in der Drucksache 4/12720 ab. Ich beginne mit der Überschrift. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen wurde der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Artikel 1, Nr. 0 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Ich frage nach Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen wurde Nr. 0 des Artikels 1 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Artikel 1, Nr. 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/12834 vor. Ich bitte Frau Werner um Einbringung.
Ich möchte kurz die Gelegenheit nutzen, etwas zu den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zu sagen, die leider schon im Ausschuss beschlossen wurden. Hier geht es vor allem um die Regelungen des Studienablaufs und die Abschaffung des Freiversuches, was wir als problematisch ansehen. Beide Regelungen wurden mit dem Hinweis begründet, dass es an den BAs einen gestrafften Studienablauf gibt. Das ist aus unserer Sicht ein unsinniger Rückgriff. Auf der einen Seite geht es darum, den Bachelor einzuführen – was ja auch eine Modularisierung und Flexibilisierung des Studiums ermöglicht –; auf der anderen Seite schränken Sie das gleichzeitig wieder ein, indem Sie auf die alten Strukturen verweisen. Diese Regelungen behindern aus unserer Sicht eine eigenständige Studienplanung der Studierenden. Die vorherige Regelung, wonach der Studienablaufplan einen empfohlenen Verlauf des Studiums darstellt, war aus unserer Sicht besser. Wir bedauern auch, dass der Freiversuch gestrichen wurde, denn zum einen findet er sich im neuen Hochschulgesetz wieder –,
und wenn es darum geht, die BAs langfristig an die Hochschulen anzugleichen, ist es unsinnig, hier zurückzugehen. Andererseits ist das Ziel der neuen Hochschulgesetzgebung eine erhöhte Flexibilisierung in der Studienorganisation. Dazu hätte der Freiversuch beitragen können.
Ach, Herr Mannsfeld, wenn wir einen Änderungsantrag eingebracht hätten, hätten Sie ihm wahrscheinlich nicht zugestimmt, oder? – Herr Mannsfeld, dann bitte ich Sie, ihn jetzt noch mündlich zu stellen. Dann können wir uns in der Weise entgegenkommen.
Wir lehnen auch die nach wie vor enthaltene Regelung ab, wonach der Praxispartner einer Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung zustimmen muss. Insgesamt trägt der Gesetzentwurf den neuen Anforderungen an akademische Bildung nicht genügend Rechnung; denn auf der einen Seite sollen sich die BAs durch Studienmodule usw. öffnen; auf der anderen Seite werden die Studierenden in ihrem Studienablauf eingeschränkt.
Aber mit der Einbringung unserer Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf können Sie diesem selbst verursachten Dilemma ein Stück entgegenwirken. Wir haben insbesondere Anregungen aus der öffentlichen Anhörung aufgenommen.
Der erste Änderungsantrag zu § 3 soll der Rechtssicherheit der Studierenden besonders am Anfang der neuen Studiengänge entgegenkommen. Man kann es später nach einer Evaluierung wieder streichen; aber die Erfahrungen an den Universitäten zeigen, dass es sehr schwierig ist, diese Studienordnung einzuführen, und dass es zu hohen Fehlern kommt, zumal es an den BAs keine Volljuristen gibt. So würde man den Studenten Rechtssicherheit geben.
Im Änderungsantrag zu § 9 geht es um die Eigenverantwortung der Studierenden. Mit den neuen Regelungen wird das an sich schon sehr stark reglementierte Studium an den BAs weiter eingeschränkt. Akademische Bildung heißt aber aus unserer Sicht auch, die Eigenverantwortung der Studierenden zu stärken und nicht weiter einzuschränken. Hier können wir mit dem Änderungsantrag entgegenwirken.