Im Änderungsantrag zu § 9 geht es um die Eigenverantwortung der Studierenden. Mit den neuen Regelungen wird das an sich schon sehr stark reglementierte Studium an den BAs weiter eingeschränkt. Akademische Bildung heißt aber aus unserer Sicht auch, die Eigenverantwortung der Studierenden zu stärken und nicht weiter einzuschränken. Hier können wir mit dem Änderungsantrag entgegenwirken.
Im nächsten Änderungsantrag geht es um die Zustimmung des Praxispartners für eine Zulassung zur zweiten
Wiederholungsprüfung. Hier möchten wir, dass die Zustimmung der Praxispartner herausgestrichen wird.
Jetzt komme ich zum schwierigsten Punkt, nämlich dem Änderungsantrag zu § 15. Hier geht es um die paritätische Besetzung der Studienkommission. Sie haben gesagt, es geht darum, dass sich die Hochschulen annähern. Wir freuen uns auf eine große Novelle, aber gerade in der kleinen Novelle geht es um die Umstrukturierung der Studienabläufe. Es wäre angemessen, zumindest bei der Studienkommission die paritätische Besetzung der Gremien mit Praxispartnern, Lehrenden und Studierenden zu ermöglichen.
Ich denke, ich bin auf die wichtigsten Änderungsanträge eingegangen. Sie hätten, indem Sie diese Änderungsanträge annehmen, die Möglichkeit, den BAs eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Wir könnten uns dann vorstellen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ansonsten geht es uns genauso wie der GRÜNEN-Fraktion. Wir sehen sehr große Bedenken und möchten das ausdrücken, indem wir uns bei der Abstimmung insgesamt enthalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich erklären, dass ich anfangs gedacht habe, hier wird der Änderungsantrag in Gänze eingebracht und nicht noch einmal auf inhaltliche Aspekte eingegangen. Deshalb auch der für Sie verwunderliche Zwischenruf zu den Freiversuchen. Es war eine Anregung aus der Anhörung, das nicht zu machen, und so ist es vom Ausschuss beschlossen worden. Jetzt geht es aber um den Änderungsantrag.
Ich finde es nicht besonders originell, dass ein in Gänze in den Ausschuss eingebrachter Änderungsantrag in den fünf oder sechs Punkten, die alle begründet abgelehnt wurden, hier noch einmal ins Plenum kommt. Das ist ein Vorgang, der Ihnen zwar aus rechtlicher Sicht unbenommen ist, aber uns inhaltlich keinen Schritt weiterbringt.
Gehen wir also der Reihe nach vor. Es wird zunächst im § 3 gefordert, dass Ordnungen der Genehmigung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bedürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der wichtigste Punkt in dieser Gesetzesnovelle, nämlich den Berufsakademien mehr Eigenständigkeit und Selbstständigkeit zu geben, war die Festlegung aus dem Entwurf der Staatsregierung, hiervon die Prüfungs- und Studienordnungen auszunehmen und sie die zugesagte Selbstständigkeit praktizieren zu lassen.
Genau an dieser Stelle soll das zurückgenommen werden. Weil hier die Parallelität zur Hochschulgesetznovelle angesprochen wurde, sage ich: Aus den Gründen, was uns noch erwartet, werden wir Öffnungen und Deregulierungen nicht zurückfahren, sondern dort, wo sie möglich sind, auch fördern und beibehalten.
Ich komme auf Ihre Äußerung zur Rolle des Ausschusses und zu Änderungsanträgen, die im Ausschuss gestellt wurden, zurück. Herr Prof. Mannsfeld, gestehen Sie mir zu, dass ich als Abgeordneter an keinen Auftrag gebunden bin, auch nicht an das Abstimmungsergebnis eines Ausschusses, sondern nur meinem Gewissen verantwortlich bin und dass es aus dem Grund durchaus sinnvoll erscheint, dass ein Änderungsantrag, der im Ausschuss abgelehnt worden ist, noch einmal in die Debatte gebracht wird? Ich muss mich ja nicht an den Ausschuss halten.
Herr Kollege Prof. Porsch, ich hatte schon zum Ausdruck gebracht, dass es Ihnen völlig unbenommen ist, dieses Verfahren zu praktizieren. Wenn man Änderungswünsche, die zum Teil wirklich grenzwertig in ihrem Gehalt sind, im Ausschuss erörtert hat – denn das ist das Forum, in dem die Dinge für das Plenum vorbereitet werden –, dann kann man vielleicht die zwei Änderungsanträge auswählen, die Ihrer Fraktion besonders wichtig sind, und sie noch einmal einbringen. Aber alle Änderungsanträge noch einmal einzubringen halte ich für wenig hilfreich. Das habe ich mir nun erlaubt so zu benennen. Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, alle sechs Vorschläge wieder einzubringen. Somit werden wir zu allen sechs Stellung nehmen.
Sie wollen also § 3 Nr. 2 geändert haben. Ich habe mich sehr gefragt, was Sie dazu treibt. Das Gesetz verpflichtet die Studenten, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Prüfungen abzulegen. Es gefällt Ihnen nicht, dass dort „verpflichtet“ steht. Sie sagen, die Studenten sollen nur angehalten werden.
Da stellt sich die Frage – Kollege Prof. Porsch, Sie kommen aus dem Hochschulbereich –: Wie sollen Studenten zum Abschluss gelangen – das wollen wir alle und das wollen wir in den zeitlichen Rahmenbedingungen –,
wenn sie nur angehalten werden, sich einer Prüfung zu unterziehen? Um das Studium zu beenden, müssen sie Lehrveranstaltungen absolvieren. Diese sind letztlich in der Teilnahme verpflichtend. Wir werden also diesem Punkt von Ihnen auch nicht zustimmen können.
Der nächste Punkt ist Ihr Wunsch, dass jede Studienrichtung durch eine Prüfungs- und Studienordnung – unabhängig davon, dass wir das jetzt Studiengang nennen wollen – zu regeln wäre. Das ist ein rein verfahrensseitiger Ansatz gewesen, weil durch die Aufteilung in zwei Paragrafen, nämlich 10 und 10a, in Prüfung und Abschlüsse mehr oder weniger für beide im Grunde genommen die Dinge entschieden sind. Wir werden dem auch nicht folgen.
Die Frage der Wiederholungsprüfung: Da sehen Sie uns an Ihrer Seite, dass wir eine Veränderung gegenüber der Vorlage vornehmen wollen. Aber für uns ist der Praxispartner, der den jungen Menschen zum Studium gebracht hat, unverzichtbar, seine Zustimmung zu geben, dass eine Wiederholung durchgeführt werden soll.
Die beiden anderen Punkte – 5 und 6 – sind etwas, was über die Novelle völlig hinausgeht. Sie hat eigentlich nur den Inhalt, wie wir den Bachelor und alle anderen damit verbundenen Entscheidungen an drei Berufsakademien bringen. Was Sie fordern, sind Dinge der internen Organisation an der Berufsakademie. Die Ministerin hat es angekündigt, dass wir eine richtige Novelle zum Berufsakademiegesetz haben werden, in der wir solche grundsätzlichen Fragen der Mitwirkungsrechte auch unter neuen Gesichtspunkten diskutieren. Nur sei der Hinweis erlaubt, dass an den Berufsakademien schon jetzt in den Koordinierungskommissionen auch studentische Vertreter sitzen, sodass wir mit dem Hinweis auf eine etwas über die Sache hinausragende Forderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Überfrachtung des Gesetzes vornehmen wollen. Wir bitten auch beim Punkt 6 das Hohe Haus um Ablehnung.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag oder zu den Änderungsanträgen der Linksfraktion? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Dann lasse ich jetzt zu Nr. 1 des Änderungsantrages der Linksfraktion in der Nr. 1 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist die Nr. 1 des Änderungsantrages der Linksfraktion mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe jetzt die Nr. 1, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei
Ich rufe die Nr. 7, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde Nr. 7 dennoch mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die Nrn. 2, 3 und 3a des Artikels 1, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dagegen wurde den Nrn. 2, 3 und 3a mit Mehrheit zugestimmt.
Zu Nr. 4 gibt es den Änderungsantrag der Linksfraktion Nr. 2. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag mit der Nr. 2 dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe jetzt die Nr. 4, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde Nr. 4 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe die Nr. 5 des Artikels 1 auf. Dazu gibt es den Antrag der Linksfraktion mit der Nr. 3. Wer gibt ihm die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Nr. 3 nicht zugestimmt worden.
Ich rufe die Nr. 5, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde Nr. 5 mit Mehrheit beschlossen.
Ich rufe Nr. 6 des Artikels 1 auf. Das ist die Drucksache 4/12830, Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Wird noch einmal Einbringung gewünscht? – Er wurde schon eingebracht. Gibt es dazu noch Diskussionen? – Das ist nicht der Fall.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen wurde dem Änderungsantrag mit großer Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe die Nr. 6 mit der Änderung auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Es gibt gleiches Stimmverhalten. Der Nr. 6 wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe den Artikel 1 Nr. 6a auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen wurde der Nr. 6a mit Mehrheit zugestimmt.