Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass die NPDFraktion haargenau die richtigen Fragen zum Polizei- und Politikerversagen gegenüber der organisierten Ausländerkriminalität in Leipzig gestellt hat. Die Gründe, die der Innenminister für die Nichtbeantwortung der Fragen der zweitgrößten Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag anführt, sind von einer atemverschlagenden Einfältigkeit. Die Lieblingsbegründung für die Auskunftsverweigerung lautet nämlich: „Der damit verbundene Arbeitsaufwand wäre unverhältnismäßig hoch und ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu realisieren.“ So redet sich also das Innenministerium heraus, um unliebsame Fragen der NPD-Fraktion nicht beantworten zu müssen.
In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass bei der kreuzüberflüssigen Großen Anfrage der GRÜNEN zur „Situation von Männern in Sachsen“ vom Juli 2007 der Arbeitsaufwand für das Innenministerium augenscheinlich nicht zu groß war, weil sämtliche Fragen der GRÜNEN, die teilweise an Dämlichkeit nicht zu überbieten waren, vom Ministerium gewissenhaft und pedantisch beantwortet wurden.
Bei der Großen Anfrage der NPD-Fraktion geht es zwar nicht um die Lage der Männer in Sachsen, die sicher ganz gruselig ist, sondern es geht bei unserer Anfrage nur um die Hintergründe schwerster Straftaten.
Und da darf den Beamten des Innenministeriums natürlich keine Arbeit zugemutet werden – schon klar. Mit der obigen Begründung schafft es das Innenministerium nun spielend auf eine Quote von 60 % unbeantworteter Fragen, um ja kein Licht ins Dunkel der Leipziger Ausländerhalbwelt bringen zu müssen.
Das Parlament kontrolliert die Regierung. Blödsinn – das ist nur die rechtsstaatliche Theorie. Die Buttolo’sche Informationsverweigerung – das ist die jeder Gewaltenteilung zuwiderlaufende Praxis in dieser SaubermannRepublik. Es will sich beim besten Willen nicht erschließen, warum die Fragen unserer Großen Anfrage so willkürlich und selektiv beantwortet wurden.
So wird etwa die Frage 74 nach der Höhe der Sachschäden an einzelnen Leipziger Lokalitäten mit dem Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren und den eventuell gefährdeten Ermittlungserfolg nicht beantwortet. Auf die ähnlich lautende Frage 222 nach der Schadenshöhe an der Sporthalle des KSC Germania gibt das Ministerium trotz ebenfalls noch laufender Ermittlungen hingegen eine Antwort. Der Ermittlungserfolg in dieser Brandstiftungssache scheint also durch die erfragte Höhe des Gebäude
Stringenz und Nachvollziehbarkeit beim Umgang mit einer Großen Anfrage sehen für uns anders aus. Die NPD überrascht es auch nicht zu erfahren, dass von den zwischen 1998 und 2004 im Komplex Organisierte Kriminalität ermittelten 2 424 Tatverdächtigen 1 189 Ausländer waren – also satte 49 % –, die Ausländer mit deutschem Pass natürlich nicht eingerechnet. Würde man die mittlerweile eingebürgerten Fremden hinzurechnen, läge der Ausländeranteil bei den Tatverdächtigen der Organisierten Kriminalität in Sachsen deutlich über 50 % – und das bei einem offiziellen Ausländeranteil im Freistaat von unter 3 %. Zu den Deliktsbereichen der Organisierten Kriminalität gehören bekanntermaßen Rauschgiftkriminalität, Waffenhandel, Wirtschaftskriminalität, Fälschungskriminalität, Eigentumskriminalität, Gewaltkriminalität, Schleuserkriminalität, Umweltkriminalität und – man denke an Leipzig – Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben.
Rund die Hälfte aller in Sachsen ermittelten Tatverdächtigen aus den eben aufgelisteten Bereichen der Organisierten Kriminalität sind Ausländer. Aber darauf hinzuweisen macht einen in dieser Ausländerrepublik ja schon zum Ausländerfeind.
Wie lässt sich der überproportionale Ausländeranteil in diesen Deliktgruppen mit der immer vollmundig herausgestellten niedrigen Ausländerquote in Sachsen zur Deckung bringen? Überhaupt scheint den sächsischen Ermittlungsbehörden wenig an der Aufklärung des von Ausländern nach Leipzig getragenen Bandenkrieges gelegen zu sein. Dieser Eindruck stellt sich ein, wenn man die zur Aufklärung der Mügelner Festzeltschlägerei gebildete Sonderkommission der Polizei mit derjenigen zur Aufklärung der Leipziger Blutnacht vergleicht. Dabei hatten die Ermittler in Mügeln lediglich der Frage nachzugehen, wie es zu der Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Indern und den Verletzten auf beiden Seiten kam.
Dass die Ermittlungen gegen die Inder wegen Körperverletzung inzwischen eingestellt sind, verwundert in diesem Multikulti-Staat nicht. Zur Aufklärung der Mügelner Festzeltkeilerei wurde eine 26-köpfige Sonderkommission gebildet. Zur Aufklärung der Leipziger Blutnacht ermitteln gerade einmal drei Beamte mehr – also 29 –, so, als wenn das von der strafrechtlichen Relevanz auch nur einigermaßen zu vergleichen wäre.
Im Fall der Leipziger Blutnacht geht es schließlich um einen Mord und um einen Mordversuch. Es geht um den bandenmäßigen Überfall von 150 Ausländern, die Gebäu
deschäden in bisher noch nicht bekannter Höhe in der Leipziger Innenstadt anrichteten, und den Brandanschlag auf die schon genannte Sporthalle mit einem Schaden von einer dreiviertel Million Euro. Die zur Aufklärung dieser schweren Straftaten gebildete Sonderkommission besteht gegenwärtig aus 29 Beamten. Das sind gerade einmal drei mehr als die Sonderkommission zur Aufklärung der Mügelner Vorkommnisse.
Vor diesem Hintergrund kann man für unsere Leipziger Bürger nur hoffen, dass die öffentlich geäußerten Befürchtungen von szenekundigen Kriminalexperten nicht eintreffen. Die verharmlosend als Discokrieg bezeichneten Gewalttaten in der Nacht zum 8. März 2008 in Leipzig seien nur der Kulminationspunkt eines seit längerer Zeit durch organisierte Ausländerbanden geführten Krieges, um die innerstädtische Kneipen- und Discolandschaft unter Kontrolle zu bekommen. „Das geht hundertprozentig so weiter“, lässt sich ein Kriminalexperte im Magazin „Stern“ zitieren.
Die NPD-Fraktion wird trotz der selektiven Informationspolitik der Staatsregierung weiterhin dafür sorgen, dass Ausländergewalt und Ausländerkriminalität nicht unter den Teppich des Schweigens gekehrt werden. Wir fordern eine konsequente Abschiebepraxis für alle straffällig gewordenen Ausländer, gleich welchen Aufenthaltsstatus sie zufällig haben. Es macht nämlich nur wütend, wenn die „Leipziger Volkszeitung“ am 23. September dieses Jahres berichtet, dass das Abschiebeverfahren gegen Arthur T., den Drahtzieher des sogenannten Leipziger Discokrieges, auf Eis liegt, weil dessen Staatsangehörigkeit nicht geklärt sei. Bisher, so berichtet die „Leipziger Volkszeitung“, seien die Behörden von einer iranischen Staatsbürgerschaft ausgegangen. Doch nun habe sich herausgestellt, dass der Pass gefälscht sei. Weil Arthur T.
sich nun als Armenier ausgebe – scheinbar haben wir es hier mit einer Ethno-Lotterie zu tun, bei der sich jeder seine Staatsangehörigkeit gegenüber der Polizei selbst aussuchen kann –, sei das ausländerrechtliche Verfahren gestoppt worden. Wenn man solche orientalischen Schlagetots nicht abschieben zu können glaubt, müssen sie nach Auffassung der NPD-Fraktion wenigstens unter Fremdengesetzgebung gestellt und bis zu ihrer Abschiebung interniert werden, damit unser Volk vor ihnen geschützt wird.
Der Entschließungsantrag der NPD zum Thema „Leipzig im Fadenkreuz ausländischer Bandenkriminalität“ ist hiermit eingebracht. Ich bitte, weil es sich so gehört, um Ihre Zustimmung, bin mir aber sicher, dass wir diese nicht erhalten werden.
Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht? – Herr Gansel, wir haben keinen Entschließungsantrag von Ihnen.
Haben Sie ihn auf dem Platz liegen? – Ich habe keinen vorliegen. Es ist kein Entschließungsantrag da.
Es beginnt die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung. Herr Abg. Martens, Sie haben jetzt das Wort.
Nach Scheingefechten und Scheinproblemen ohne wirklichen Antrag kommen wir jetzt zur Großen Anfrage der FDP-Fraktion. Wir werden Ihnen dann dazu auch noch einen Entschließungsantrag präsentieren. So viel Arbeit muss dann sein.
Die Feuerwehren, meine Damen und Herren, vor allem die freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen sind,
wer wollte das bestreiten, ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. In Sachsen wirken derzeit rund 48 000 Bürgerinnen und Bürger in den freiwilligen Feuerwehren mit, eine sehr beachtliche Zahl. An dieser Stelle vorweg der Dank meiner Fraktion und sicherlich auch der anderen Mitglieder des Hauses für diese aufopferungsvolle und gefährliche Arbeit. Das muss man einmal so deutlich sagen.
Es wird immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich in der Feuerwehr engagieren. Gerade in Anbetracht der Bedeutung dieser Arbeit für die Allgemeinheit als Musterbeispiel bürgerschaftlichen Engagements haben wir uns diese Große Anfrage zum Thema gemacht, um festzustellen, ob alles in Ordnung ist, ob wir etwas tun müssen, ob
wir Risiken oder Schwachstellen haben. Die Antworten der Staatsregierung, meine Damen und Herren, geben Anlass zur Sorge.
Die Feuerwehren in Sachsen müssen im Ergebnis der Großen Anfrage besser als bisher auf die Herausforderungen eingestellt werden, die ihnen in Zukunft bevorstehen. Es geht uns darum, im Ziel die freiwillige Feuerwehr flächendeckend leistungsfähig zu sichern und zu erhalten. Die freiwilligen Feuerwehren sind in Sachsen natürlich, auch wie andere Bereiche in der Gesellschaft, vom Mitgliederrückgang betroffen. Die Zahlen sind seit Jahren rückläufig. Gab es 2003 noch 50 300 aktive Mitglieder in den freiwilligen Feuerwehren, so waren dies 2007 noch 48 181. Im gleichen Zeitraum ging die Zahl der Feuerwehren von 1615 auf 1568 zurück. Das ist der Befund bis zum Jahr 2007. Die Zukunft sieht nicht wesentlich günstiger aus, eher im Gegenteil. Durch die Altersstruktur werden in den nächsten Jahren ganz erhebliche Altersabgänge aus dem aktiven Mitgliederbestand der Feuerwehren austreten und müssen kompensiert werden.
Dramatisch ist die Situation geradezu schon bei den Jugendfeuerwehren. Diese hatten 2003 noch 12 765 Mitglieder, 2007 waren es noch 10 214. Das heißt, wir haben innerhalb von vier Jahren einen Mitgliederrückgang der Jugendfeuerwehren von rund 20 %. Am schlimmsten ist übrigens der Schwund in Hoyerswerda. Dort hat die Jugendfeuerwehr seit 2003 60 % ihrer Mitglieder verloren.
Das alles sind Zahlen, die nicht dazu angetan sind, sich ruhig zurückzulehnen, meine Damen und Herren. Der Mitgliederschwund hat viele Ursachen. Jugendliche geben an, dass sie keine Lust mehr hätten, dass sie andere Interessen für wichtiger einschätzen oder dass sie sich wegen der Berufsausbildung auch örtlich umorientieren müssten. Ebenso dürftig ist nach unserem Dafürhalten die staatliche Förderung der Jugendfeuerwehren. Jährlich gibt der Freistaat Sachsen – seit 2003 übrigens unverändert – 332 000 Euro zur Förderung der Jugendarbeit in den Feuerwehren aus. Heruntergebrochen auf die rund 1000 Jugendfeuerwehren im Freistaat Sachsen ergibt das einen Betrag von 337 Euro. Meine Damen und Herren, von 337 Euro im Jahr für jede Jugendfeuerwehr insgesamt – ein Betrag, den, so finde ich, wir durchaus noch einmal kritisch überprüfen und im Rahmen der Haushaltsbehandlung erhöhen sollten.
Die eigentlichen Probleme der Feuerwehren – ich habe es gesagt – stehen erst noch bevor. Der Mitgliederschwund in freiwilligen Feuerwehren wird dazu führen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedersollstärke der Feuerwehr flächendeckend nicht mehr eingehalten werden kann. Bereits jetzt gibt es Städte wie Meißen oder Coswig, die eine Unterschreitung der Sollstärke von 27 % zu verzeichnen haben. Dort fehlt mehr als ein Viertel der Sollstärke der freiwilligen Feuerwehren. Die altersbedingten Abgänge werden durch die demografische Entwicklung sogar noch zunehmen. Gleichzeitig kommen die geburtenschwachen Jahrgänge der Neunzigerjahre in das
feuerwehrdienstfähige Alter. Das heißt, wir haben es mit mehreren Faktoren zu tun, die die ganze Sache, die Szenerie weiter verfinstern. Diese Problematik wird sich noch verschärfen.
Das Einsatzgeschehen der Feuerwehren, meine Damen und Herren, auch in der Großen Anfrage beleuchtet, lässt erkennen, dass die Einsätze insgesamt von der Zahl her ungefähr gleichgeblieben sind. Aber die Struktur hat sich verändert. In den letzten Jahren wurden immer weniger Brände gelöscht. Stattdessen galt es, die sogenannten Hilfseinsätze in größerer Anzahl zu bewältigen. Die Feuerwehren werden demnach vermehrt zu Verkehrsunfällen, zu Hilfeleistungen, bei Umweltgefährdungen oder bei Naturereignissen eingesetzt. Hier müssen wir uns überlegen, welche Aufgaben zukünftig zum unverzichtbaren Bestand der Feuerwehren gehören, also auch hoheitlich erledigt werden müssen, und welche Aufgaben möglicherweise auch anders erledigt werden können, etwa technische Hilfseinsätze bei Verkehrsunfällen. Es gibt hierfür bereits Projekte in manchen Gemeinden.
Die verbliebenen Aufgaben der Feuerwehr müssen mit modernster Ausrüstung erledigt werden. Darüber gibt es keinen Zweifel. Aber wir müssen überprüfen, wie wir in den kommenden Jahren die Mittel sicherstellen wollen, damit die Ersatzbeschaffung und auch Bauinvestitionen bei den Feuerwehren weitergeführt werden können. Wir müssen uns auch überlegen, wie die Einführung des Digitalfunks für die Feuerwehren so gestaltet wird, dass sie nicht mit untragbaren Kosten für die Kommunen verbunden ist, denn – das hat die Diskussion in den letzten Jahren gezeigt – die Einführung des Digitalfunks führt bereits jetzt dazu, dass dieser Digitalfunk verspätet eingeführt wird, dass er möglicherweise technisch veraltet eingeführt wird und dass er – das lässt sich bereits jetzt mit Sicherheit sagen – überteuert eingeführt wird.
Das Ehrenamt, meine Damen und Herren, in den Feuerwehren muss auch insgesamt attraktiver gemacht werden. Wir müssen uns überlegen, ob die Höhe der festgelegten Verdienstausfallentschädigungen noch zeitgemäß ist. Das sind die Entschädigungsleistungen, die Arbeitgeber erhalten, wenn sie ihre Mitarbeiter zu Feuerwehreinsätzen freistellen. Ebenso müssen wir uns überlegen, ob die Aufwandsentschädigungen insgesamt angemessen sind. Auf unsere Anfrage hin hat sich herausgestellt, dass es Gemeinden gibt, in denen der Wehrleiter eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro monatlich erhält. Das ist zweifelsfrei nicht mehr angemessen, meine Damen und Herren.