Der Antrag der GRÜNEN auf Änderung scheint in manchen Punkten sinnvoll zu sein. Allerdings ist die Prüfung von diskriminierenden Wirkungen bereits im Antrag selbst enthalten. Die Vorschläge flankierender Maßnahmen können sich doch erst aus dem ergeben, was das Prüfungsergebnis hervorbringt.
Weiterhin wären wir im Hinblick auf eine Abstimmung sicher besser beraten gewesen, wenn wir uns rechtzeitig mit einem Änderungsantrag der GRÜNEN hätten beschäftigen können. Dieser Antrag ist leider erst heute in den Geschäftsgang gegeben worden, sodass wir ihm auch deshalb nicht zustimmen können, meine Damen und Herren.
Dieser Antrag ist heute erst der Anfang. Berichte und Stellungnahmen werden folgen. Danach werden wir die schwierige Aufgabe vor uns haben festzustellen: Was ist Diskriminierung und wie müssen die Normen aussehen? Die Arbeit beginnt erst mit diesem Antrag. Lassen Sie uns diese gemeinsam angehen!
Zur Abstimmungsweise beantrage ich für meine Fraktion eine punktweise Abstimmung, und zwar, über die Punkte 1 bis 4 zusammen und über Punkt 5 gesondert.
Diese Art von Abstimmungsbegehren hatte ich auch schon von anderen gehört. Gibt es noch andere Vorschläge? – Nein. Dann verfahren wir so.
Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 4/13697. Dazu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/13831, vor. Der Antrag sieht vor, die Punkte 2 und 3 des Antrages der Fraktion der FDP neu zu fassen. Möchten Sie noch einmal dazu sprechen, Frau Herrmann? – Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben versucht, mit diesem Änderungsantrag die zuvor geäußerte Kritik konstruktiv umzusetzen.
Diskriminierende Regelungen, soweit sie nach Punkt 1 gefunden werden, sind abzuschaffen. Dafür benötigen wir keine konkreten Handlungsvorschläge. Wenn es sich bei den Regelungen um Gesetze handelt, sind dem Landtag selbstverständlich Gesetzesinitiativen vorzulegen.
Der demografische Wandel ist kein sachliches und taugliches Differenzierungsmerkmal bei Diskriminierungen. Wir benennen den Prüfrahmen. Das ist unter anderem das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Genau diesen Rahmen hat Herr Martens in der dem Antrag zugrunde liegenden Kleinen Anfrage genannt. Der jetzige Antrag verschweigt dieses Instrument.
Auf welcher Grundlage – außerhalb von Artikel 3 Grundgesetz – wollen Sie, liebe FDP, Diskriminierung denn überprüfen? Sie haben sich jedoch mit Händen und Füßen gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewehrt. Sie haben sich auch auf Kosten der Seniorinnen und Senioren gewehrt, die Sie nun mit diesem Antrag zu mobilisieren versuchen.
Wie ich schon erläutert habe, benötigen wir flankierende Maßnahmen, zum Beispiel Barrierefreiheit und eine Änderung der Ehrenamtsrichtlinie. Wenn ehrenamtliche Tätigkeit nur bei einer Mindestzahl von 20 Stunden im Monat vergütet wird und alte Menschen diese nicht mehr leisten können oder wollen, dann werden diese Menschen von Aufwandsentschädigungen ausgeschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Änderungsantrag versucht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensichtlich, auf das Thema aufzuspringen und aufzusatteln. Aus unserer Sicht ist das nicht hilfreich. Es bringt keine neuen Argumente, sondern ist nur eine – ich möchte dazu sagen – „Verschlimmbesserung“.
Der Vorschlag – Frau Herrmann hat ihn jetzt noch einmal begründet –, aus diesem Antrag ein politisches Seniorenprogramm zu machen, ist der falsche Weg. Wir sollten bei dem bleiben, was in dem Antrag von der FDP-Fraktion ursprünglich formuliert worden ist. Es ist ein Teilaspekt
Ich sehe jetzt keine weitere Wortmeldung mehr. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE mit der Drucksache 4/13831 zur Abstimmung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag nicht gefolgt.
Dann kommen wir zur Abstimmung des Antrages der FDP in der Ursprungsfassung. Es wurde begehrt, über die Punkte 1 bis 4 en bloc und über den Punkt 5 separat abzustimmen.
Ich rufe auf den Antrag Drucksache 4/13697, Punkt 1. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Punkt 1 mehrheitlich gefolgt worden.
Ich rufe auf Punkt 2, untergliedert in a und b. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen ist der Punkt 2 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 auf. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ähnliches Stimmverhalten. Punkt 3 ist beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 auf. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Punkt 4 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 auf. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Punkt 5 mehrheitlich abgelehnt.
Dann kommen wir zur Gesamtabstimmung der Punkte 1 bis 4. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Antrag in den Punkten 1 bis 4 in Summe bestätigt.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion GRÜNE, danach CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP und, falls gewünscht, die Staatsregierung. Ich erteile der einreichenden Fraktion das Wort; Herr Abg. Lichdi, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieso der mittlerweile dritte Antrag meiner Fraktion zur Rettung des Dresdner Welterbes? – Weil es zwei schwerwiegende Neuentwicklungen gibt. Dieser Landtag hatte noch keine Gelegenheit, sich mit der Lage nach der Entscheidung des Welterbekomitees im Juli und nach der Einreichung des von über 50 000 Bürgern Dresdens unterstützten Antrages auf Durchführung eines Bürgerentscheides zum Bau eines Tunnels zu befassen.
Zum einen hat das Welterbekomitee die Streichung Dresdens von der Welterbeliste noch einmal für ein weiteres Jahr ausgesetzt. Dies ist eine unverhoffte letzte Galgenfrist, deren Gewährung allein der Dresdner Welterbebewegung zu verdanken ist, die sich für diese Aussetzung der Streichung eingesetzt hat. Es ist allein der Welterbebewegung zu verdanken, dass die fortgesetzten Affronts – man kann schon fast sagen Beleidigungen – der offiziellen Stadt- und Landespolitik nicht zur sofortigen Streichung geführt haben. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, der Welterbebewegung in Dresden und darüber hinaus zu danken. Es ist für mich ein großes Erlebnis zu sehen, wie viele Menschen sich so lange, so beharrlich und ernsthaft und auch so kompromiss- und dialogbereit für die Werte ihrer Heimat engagiert haben.
Dies ist ein großes Pfund und ein großer Gewinn für Dresden und sollte wertgeschätzt und nicht diffamiert werden.
Noch ein Wort zu den Verschwörungstheorien der Brückenbefürworter, die hier in diesem Hause schon des Öfteren zum Besten gegeben worden sind. Wenn Sie allen Ernstes glauben, es wäre die kleine GRÜNE Partei gewesen, die die Welterbebewegung samt UNESCOWelterbekomitee aus dem Hintergrund steuern würde, dann haben Sie das Wesen einer Bewegung nicht verstanden. Dann muss ich sagen, dass Sie an Verfolgungswahn leiden. Ich denke hier besonders an den Kollegen Rohwer.
Ich denke, jeder in diesem Hause, dem das Welterbe am Herzen liegt, sollte unserem Beschlusspunkt 1, in dem wir den Aufschub der Streichung begrüßen, zustimmen können.
Die Botschaft des Welterbekomitees ist klar: Wenn die Brücke gebaut wird, dann ist der Welterbetitel weg und
die weltweite Blamage da. Wir GRÜNE sehen uns in der Verantwortung und Pflicht vor der Geschichte – ich muss es so sagen –, nichts unversucht zu lassen, um dies abzuwenden. Es soll keiner in diesem Landtag sagen können, wir haben es nicht gewusst. Das Welterbekomitee hat in einer bisher nicht dagewesenen Klarheit gesagt, dass es einen Tunnel akzeptieren würde. Damit ist klar, was das Welterbe rettet und was es zerstört. Wir fordern daher einen unverzüglichen Baustopp der Waldschlößchenbrücke.
Mit der Entscheidung des Welterbekomitees hat auch der neue Ministerpräsident Tillich die letzte Gelegenheit erhalten, sich von seinem missratenen Vorgänger abzusetzen und eine in Ton und Sache verbindlichere Politik gegenüber der UNESCO einzuschlagen.