Vielen Dank. – Gibt es dazu gegenteilige Auffassungen? – Dann verfahren wir so und nehmen diese Petition noch einmal aus der Drucksache heraus.
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich möchte das abweichende Stimmverhalten im Vordruck kommentieren. Wir haben uns mit der CDU noch einmal unterhalten. Wir möchten die Petition von Seite 34, die Mehrfachpetition zum Lärmschutz der A 38, gern von der Liste der abweichenden Meinungen streichen.
Auch das ist nach dem Willen der Fraktion möglich. Das werden wir berücksichtigen. Das ist keine Zurücknahme der Petition. Die Linksfraktion schließt sich der Meinung des Petitionsausschusses an und hat kein anderes Stimmverhalten angezeigt. So ist das zu interpretieren.
Wir haben also jetzt von der Drucksache eine Petition herausgenommen, was Dr. Jähnichen begründet hat. Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Linksfraktion bzw. die NPD-Fraktion ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zur Drucksache 4/13737 schriftlich vor.
Möchten Sie zum abweichenden Stimmverhalten sprechen? – Frau Schüßler, bitte gehen Sie ans Mikrofon.
Das brauchen Sie nicht zu begründen. Ich hatte dazu vorhin aufgerufen, und Sie hatten nicht reagiert. Ich gebe Ihnen jetzt ausnahmsweise das Wort zu der Petition, die Sie mit abweichendem Stimmverhalten aufgeführt haben. Bitte.
Es ist möglich. Ich halte das Ansinnen dieser Petition für so wichtig, dass ich es der Debattenkultur in diesem Parlament nicht für angemessen halte, wenn es mit einem Federstrich oder einmal Handheben erledigt sein soll.
Es geht um die Petition 04/03144/4, zu der wir das abweichende Stimmverhalten angezeigt hatten. Worum geht es in dieser Petition? Die Petentin regt als juristischer Laie an, den Bau von Gotteshäusern und insbesondere den Moscheebau und andere islamische sakrale Bauten und im Allgemeinen alle religiösen Bauten von der Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der den Bauplatz umgebenden Bevölkerung abhängig zu machen. Das ist natürlich nichts anderes als Basisdemokratie im besten Sinne.
Sie will, dass die Anwohner, Hauseigentümer und auch private und gewerbliche Mieter durch die Gemeinde auf dem Postweg oder durch Wurfsendung über geplante Bauten informiert werden.
Dies schon deswegen, weil ein Bürger in der Regel nicht alle zehn Tage ins Rathaus geht, um dort die Aushänge zu studieren.
Frau Schüßler, könnten Sie bitte einmal unterbrechen. Entschuldigung. Ich muss fragen, ob es sich um eine Zwischenfrage handelt.
Frau Präsidentin, das war in meinen Augen ein ziemlich dümmlicher Zwischenruf und ich antworte natürlich nicht darauf.
Frau Kollegin, hätten Sie das nicht alles schon im Ausschuss vortragen können, statt hier im Plenum irgendetwas vorzutragen, wofür Sie sich noch gar nicht vehement eingesetzt haben?
Herr Patt, wenn Sie sich daran erinnern, ich habe im Ausschuss zu dieser Petition gesprochen, aber die Kollegen waren nicht besonders informiert und der Berichterstatter selbst war nicht anwesend. Deshalb spreche ich hier.
So! Die Petentin fordert des Weiteren, dass eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung bestehender Gebäude als Moscheen oder eines Baugesuchs von mindestens 70 % der ansässigen Bevölkerung akzeptiert werden muss und dabei nur deutsche Staatsbürger politisches Stimmrecht haben sollen. In meinen Augen wäre es angemessen gewesen, wenn der Berichterstatter darauf hingewiesen hätte, dass es sich nicht nur um eine Sammelpetition handelt, sondern dass doch immerhin 850 Menschen diese Petition, in vielen Fällen mit ausgeführter Begründung, unterzeichnet haben. Es wäre auch angemessen darauf hinzuweisen, dass der Landtag in Baden-Württemberg das Begehren ebenfalls – dort als Petition 14/1531 – als Änderung der Landesbauordnung behandelt und abgewiesen hat. Es wäre angemessen gewesen, sich nicht hinter das Bauplanungsrecht des Bundes und das Bauordnungsrecht des Landes oder hinter Artikel 4 Abs. 2 Grundgesetz, das Grundrecht auf freie Religionsausübung, zurückzuziehen, sondern die bundesweite Bedeutung einer solchen Petition gebührend anzuerkennen.
Als Parlamentarier und besonders auch im Petitionsausschuss haben wir die Verpflichtung, die Sorgen und Nöte der Menschen ernst zu nehmen und die schleichende Islamisierung, die sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit – –
Ich wiederhole den Satz noch einmal. Die schleichende Islamisierung, die sich unter dem Deckmantel einer Religionsfreiheit, – –
die so von den Vätern des Grundgesetzes sicher nicht vorgesehen war, ist eine dieser Sorgen. Das Wahrzeichen dieser Islamisierung sind nun einmal die Moscheen und Minarette.