Am Montag gab es einen Leserbrief in der „FAZ“. Leserbriefe sind immer die Teile der Zeitung, die als Ventil einer Meinungsvielfalt fungieren, die vom redaktionellen Teil der Printmedien nicht berücksichtigt werden können oder dürfen. Ein Herr Fäth aus Lübbecke schreibt dort: „Die schleichende Islamisierung Deutschlands, einhergehend mit immer größeren und zahlreicheren Moscheebauten, beunruhigt die Bevölkerung, welche man seitens der Politik regelmäßig mit nebulösen Formulierungen einzulullen versucht. Dazu gehört auch die Aussage, dass solche großen Moscheen wie in Duisburg als Ort des interkulturellen Austausches konzipiert seien. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime auch nur das geringste Interesse an unserer Kultur und deren Einrichtungen hat. Man sieht sie weder im Theater, noch in Bibliotheken, nicht in Ausstellungen noch in Konzerten, ja nicht einmal in deutschen Gaststätten oder bei Sportveranstaltungen, es sei denn, eine Fußballmannschaft aus Istanbul ist angesagt. Viele Muslime sprechen auch nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Deutschland nicht unsere Sprache. Welcher interkulturelle Austausch soll sich unter diesen Vorzeichen entwickeln?“
Am 6. November schrieb Ferdinand Jensen aus NeuIsenburg an gleicher Stelle in der „FAZ“ etwas ins Stammbuch der Demokraten.
Frau Schüßler, es war, denke ich, eine Petition für den Sächsischen Landtag und Sie zitieren ständig Zeitungen, die sich mit Sachverhalten anderer Länder beschäftigen.
In der Schweiz ist das nicht Sache der Regierung, sondern des Souveräns. Der ist in der Schweiz, anders als in Deutschland, das Volk.
Meine Damen und Herren! Der Überfremdung, dem Aufeinanderprallen verschiedener Kulturen und Religionen in Parallelgesellschaften, die Sachsen in wenigen Jahren genauso bevorstehen könnten wie fast allen westdeutschen Großstädten, können wir nicht tatenlos zusehen und uns hinter dem Baurecht verstecken.
Wir müssen die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen. Wir hätten der Petentin einen juristischen Weg zeigen müssen, – –
Wir hätten der Petentin einen juristischen Weg zeigen müssen, auf dem sie mit ihrem Begehren – und das ist hier das Begehren der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung – Aussicht auf Erfolg hat. So wird meiner Ansicht nach die formaljuristische Behandlung dieser Petition großen Unmut in der Bevölkerung hervorrufen, auch wenn es hier im Plenum aus irgendeinem Grund Heiterkeit hervorgerufen hat.
Deshalb möchte ich nochmals ausdrücklich zu Protokoll geben, dass die NPD-Fraktion der Petition 04/03144/4 in der Sammeldrucksache 4/13730 nicht zustimmt.
(Beifall bei der NPD – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Allah, lass Gras wachsen, die Rindviecher werden immer mehr!)
Nein, Frau Präsidentin. Wir haben ja die Möglichkeit, dazu zu sprechen. Ich finde nur, dass das, was eben gesagt worden ist, nicht einfach unwidersprochen am Ende der Debatte stehen bleiben darf.
Deswegen will ich nur ganz kurz sagen, dass in diesem Redebeitrag wieder einmal der ganze Geist der NPD zum Ausdruck gekommen ist.
Wenn man das zu Ende denken würde, dann dürfte in katholischen Gegenden, beispielsweise in der Lausitz oder im Eichsfeld, keine evangelische Kirche mehr sein, wenn die Mehrheit der Bevölkerung eine solche Kirche nicht wollte.
Es zeigt ihren Geist, wenn die NPD sagt, es solle über Kirchenbauten eine Abstimmung in der Bevölkerung geben. Ich bin der Auffassung, dass Minderheiten, auch religiöse Minderheiten – –
Ich möchte gern zum Ausdruck bringen, dass religiöse Minderheiten in Deutschland die Möglichkeit haben müssen, ihre Religion auszuüben, auch im Freistaat Sachsen. Daran darf uns die NPD nicht hindern.
(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN – Caren Lay, Linksfraktion: Dafür sollte auch die CDU sein, Herr Patt!)
Meine Damen und Herren! Ich fasse noch einmal zusammen: Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Linksfraktion und – wie soeben gehört – die NPD-Fraktion ihre abweichende Meinung bekundet. Diese Zusammenstellung liegt Ihnen vor. Mit einer kleinen Änderung entspricht das den Tatsachen.
Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im
Ausschuss fest – es sei denn, es wird noch ein anderes Stimmverhalten angezeigt. – Das ist nicht der Fall.
Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 123. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 124. Sitzung auf morgen, Freitag, den 14. Novem