Ich entschuldige mich, spreche es aber trotzdem noch einmal an. – Einst war auch dieser Vogel, ein sperlingsgroßer Bewohner der extensiven Agrarlandschaft, sehr häufig. Auch schon seit den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts kam es bei der Art zu erheblichen Bestandseinbrüchen; diese setzen sich bis heute fort. Ich nenne wieder Zahlen: 1990 waren es noch bis zu 5 000 Brutpaare, 2007 nur noch 2 000. Das entspricht wiederum einem Rückgang um mehr als 50 %.
Worin liegen die Gründe für diese erheblichen Rückgänge der Vogelarten? Ich muss es sehr deutlich sagen: Die Gründe liegen in der Intensivierung der Landwirtschaft, die verbunden ist mit einer fortschreitenden Beseitigung von Strukturelementen wie Hecken, Vermessungsstandorten oder Ackerrandstreifen.
Die wesentlichen Gründe für das beschriebene Artensterben sind: die Erhöhung der Intensität der Acker- und Grünlandnutzung, der Rückgang von Saumstrukturen, Hecken, Flurgehölzen und anderen Strukturelementen, die Vergrößerung der Schläge, die Verringerung der Kulturen- und Fruchtfolgenvielfalt, die Reduzierung der Pflanzenarten je Flächeneinheit, die Erhöhung der Halmdichte und Reduzierung des Lückensystems, die Vorverlegung von Schnittterminen, die Erhöhung der Anzahl der Schnitte sowie der Schnittfläche pro Zeiteinheit – ich glaube, Sie haben es schon dargestellt, Herr Dr. Rößler –, das Ver
schwinden von Stoppelbrachen, außerdem Saatgutreinigung und ein überdimensionierter Einsatz von Agrochemikalien wie auch von Gülle. Auch Räuber, sogenannten Prädatoren, tragen zur Beeinträchtigung der Brutreviere bei. Ebenso sind das Freizeitverhalten und in der freien Landschaft nicht angeleinte Hunde nicht unerhebliche Störungen. Diese sind aber nur deshalb so erheblich, weil vielerorts schon die Strukturelemente fehlen, die ausreichend Deckung bieten könnten.
Die seit 1990 stark angestiegene Asphaltierung und Betonierung von Feldwegen ist ein großes Problem. Hunderte Kilometer Feldwege wurden ausgebaut und asphaltiert. Damit beseitigte man teilweise letzte Biotopstrukturen in der intensiv genutzten Agrarlandschaft. Der Feldwegeausbau wird durch den Freistaat leider großzügig unterstützt und dann auch noch als Erfolg für die Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum gefeiert. Ich möchte diese Förderung ausdrücklich hinterfragen – aus ökonomischer, aber erst recht aus ökologischer Sicht.
Mit dem durch die EU geförderten Mais- und Rapsanbau verzichten immer mehr Landwirte auf notwendige Fruchtfolgewechsel. Wir zerstören damit die Böden. Der Hallenser Greifvogelforscher Prof. Stubbe etwa spricht in diesem Zusammenhang von einer Versiegelung der Landschaft.
Ein anderer Aspekt: Der Freistaat unterstützt finanziell die pfluglose Bodenbearbeitung, besonders in Hanglagen. Das ist durchaus zu begrüßen, etwa aus Hochwasserschutz- und Bodenschutzgründen. Die Landwirte nehmen diese Förderung auch gern an. Was jedoch damit verbunden ist, wissen leider viel zu wenige. Flächendeckend werden Totalherbizide eingesetzt, um den Acker für die neue Feldfrucht vorzubereiten. Unverständlich ist für mich dabei, dass einige der ehemaligen Ämter für Landwirtschaft, etwas das Amt in Großenhain, noch in der Öffentlichkeit den flächendeckenden Einsatz der Totalherbizide begrüßen. Dies ist der Tod für tausende Ackerwildkräuter.
Auch die sächsische Landestalsperrenverwaltung hat sich nicht immer mit Ruhm bekleckert. Die LTV bewirtschaftet Tausende Hektar Grünland entlang von Flüssen und Deichen. Sie könnte einen erheblichen Beitrag zum Schutz der hier genannten Vogelarten leisten. Jedoch agiert sie selbstherrlich als Staat im Staate, wie mehrere Kleine Anfragen recht deutlich belegen. Unter dem Deckmäntelchen des Hochwasserschutzes werden viele Wiesen sehr früh und oft ganze Kilometerstreifen in einem Zuge gemäht. Gelege von zahlreichen Bodenbrütern werden damit zerstört.
Eines beängstigt mich ganz aktuell. Das war auch schon Gegenstand meiner Mündlichen Anfrage heute: der enorme Grünlandumbruch der letzten Wochen. Allein im Kreis Nordsachsen wurden Hunderte Hektar Grünland mit Duldung und Unterstützung des Amtes in Mockrehna umgewandelt, auch in FFH-Gebieten. So gehen gewaltige Nahrungsgebiete für den Weißstorch und Brutreviere für Wiesenbrüter auf Jahrzehnte verloren. Herr Staatsminis
ter, wenn Sie heute darauf hingewiesen haben, dass es sich um Ackerland gehandelt hat, also um zeitweise begrüntes Ackerland, dann mag das rechtlich zutreffend sein, aber das Problem wird damit ja nicht kleiner, sondern de facto gehen natürlich erhebliche Lebensräume für unsere Bodenbrüter verloren. Damit ist das Problem nicht erledigt, wenn Sie einfach auf diese Rechtslage hinweisen.
Wir müssen zukünftig gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie wir das Artensterben in der Agrarlandschaft stoppen können. An erster Stelle sei genannt, dass der Staat seiner Vorreiterrolle hier endlich gerecht werden sollte. Ansonsten können wir vergessen, die Landwirte für unser durchaus ehrgeiziges Vorhaben mit ins Boot zu nehmen. Es muss endlich Schluss sein mit dem Asphaltieren von Feldwegen, mit dem protegierten Grünlandumbruch und mit der selbstherrlichen Negierung des Naturschutzes durch die Landestalsperrenverwaltung.
Meine Damen und Herren! Naturschutz in der Agrarlandschaft ist machbar und auch bezahlbar. Wir besitzen im Freistaat ein Finanzierungselement, das wir viel zu wenig nutzen. Mit den Agrarumweltmaßnahmen – im Fachjargon AUM – stehen uns bis 2013 Beträge in dreistelliger Millionenhöhe zur Verfügung. Die AUM müssen aber schleunigst überarbeitet werden. Sie sind zurzeit sehr zielungenau, den aktuellen Marktpreisen für landwirtschaftliche Produkte nicht angepasst und sie werden von den Landwirten zu wenig angenommen.
Wir schlagen noch ein weiteres Finanzierungsinstrument vor. Ab Ende nächster Woche stehen uns durch die Modulation, die vom Europaparlament beschlossen wird, noch einmal neue Mittel in der sogenannten zweiten Säule zur Verfügung. Wir möchten diese Gelder durchaus den sächsischen Landwirten zurückgeben, aber für Biotopschutzmaßnahmen, die sie sehr erfolgreich auf ihren Wiesen und Äckern praktizieren.
Meine Damen und Herren! Sie werden sich jetzt vielleicht gefragt haben: Wo liegen eigentlich die Unterschiede zwischen dem Antrag der Koalition und dem Antrag der Fraktion GRÜNE? Ich erkenne durchaus, die Zielrichtung ist die gleiche. Allerdings weist unser Antrag einen höheren Detaillierungsgrad aus, der die Kollegin Deicke dazu veranlasst hat, das zu kritisieren. Ich sage Ihnen ganz deutlich, warum wir auf dieser Detaillierung bestanden haben und warum wir sie heute auch einbringen.
Es ist ja nicht so, dass die Frage der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft neu ist. Es ist aber durchaus so, dass es erst durch unser Insistieren im letzten Jahr gelungen ist, dieses zum Thema in der Öffentlichkeit und in diesem Hause zu machen. Deswegen möchten wir schon als Landtag auch eine gewisse Gewähr dafür haben, dass das SMUL das entsprechend umsetzt. Ich habe schon die Sorge, wenn wir jetzt dem Antrag der Koalition zustimmen, was meine Fraktion auch tun wird, dass dann das Haus im Grunde zu wenig Maßstäbe hat, was es denn genau zu tun hat und was es denn tun sollte. Deshalb halten wir es für unverzichtbar, zugegeben auch sehr
fachlich detaillierte Maßnahmen, die wir beschrieben haben, konkret zu besprechen und zu beschließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Artenschutz in der Agrarlandschaft ist es nicht nur fünf vor zwölf, sondern zwei vor zwölf. Wir wollen das Problem mit den sächsischen Landwirten gemeinsam angehen und nicht in einem Konflikt zwischen Naturschützern und Landwirten. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Ich stelle fest, es herrscht inhaltlich große Einigkeit in der Bewertung des Themas und in der Bewertung der Dramatik des Themas. Ich kann meine Ausführungen deshalb an dieser Stelle straffen.
Vögel der Agrarlandschaft sind mittlerweile die am stärksten bedrohte Gruppe der Brutvögel in Deutschland. Diese Entwicklung muss auch für Sachsen konstatiert werden. Deutlich über 60 % der Feldvögel sind nach Aussagen des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten in Deutschland in ihrem Bestand bedroht oder stark gefährdet. Der Trend weist für einen großen Teil der Arten weiter in eine negative Richtung. Das heißt, Rebhuhn, Kiebitz oder Feldlerche verschwinden allmählich aus dem Landschaftsbild, auch in Sachsen. Der entscheidende Grund für die zurückgehenden Bestände liegt nachweisbar in der Intensivierung der Landwirtschaft. Wir hatten bereits dazu von Herrn Lichdi gehört. Wir haben aber auch gestern in der Debatte zur Großen Anfrage der GRÜNEN dazu gesprochen. Dazu gehören die Ausweitung des Anbaus bestimmter Pflanzensorten wie Raps oder Wintergetreide, die Veränderungen in der Grünlandbewirtschaftung und der verstärkte Einsatz von Pestiziden und Mineraldünger.
Mit der Intensivierung der Landwirtschaft geht ein Verlust an Strukturvielfalt in der Natur allgemein einher. All diese Faktoren verringern die Brut- und Ernährungsmöglichkeiten für Vögel allgemein und für Vögel der Agrarlandschaft insbesondere und sind die Ursachen für die dramatischen Bestandsrückgänge.
Jetzt muss sich die Politik zu diesem Artenschutzproblem äußern. Was nottut, ist ein gezieltes Management, sind Maßnahmen zur Extensivierung im Ackerbau, beispielsweise durch Vorhaltung von Brachflächen oder durch Erhöhung der Kulturenvielfalt. Was nottut, ist die Aufwertung von Landschaftsstrukturen, beispielsweise durch Wiesen, Hecken oder Gewässersäume. Was nottut, sind besondere Maßnahmen der Grünlandbewirtschaftung, wie der Erhalt von feuchten Niederungen, aber auch von Steppen- oder Magerrasen, und nestschonende Mähtechniken.
Nun soll also politisch gegengesteuert werden und gezielte Maßnahmen zur Förderung der Lebensräume besonders gefährdeter Vögel der Agrarlandschaft aufgelegt werden. Das ist richtig, und Erfolge in laufenden Artenschutzprogrammen zeigen, dass solche Naturschutzinstrumente auch nachweisbare Erfolge sowohl für die Zielart selbst als auch für weitere Arten hervorbringen. Dabei ist der Antrag der Koalitionsfraktionen sehr knapp als Handlungsauftrag an die Staatsregierung formuliert. Die GRÜNEN haben sich mehr Mühe gegeben, indem sie den Auftrag mit der Beschreibung der konkreten Bedingungen für Erhalt und Ausbreitung der Vögel untersetzten. Wir werden beiden Anträgen zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass zur heutigen Debatte gleich zwei Anträge vorliegen, die sich mit dem fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt der Vogelarten in der Agrarlandschaft befassen, wird von meiner Fraktion natürlich begrüßt. Allerdings stehen die genannten Vogelarten nur stellvertretend für eine Reihe weiterer Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft, die ebenfalls in ihren Beständen akut gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind.
Aber gerade der Rückgang charakteristischer Vogelarten der Agrarlandschaft, wie Rebhuhn oder Feldlerche, bedeuten neben dem drohenden Verlust wesentlicher Bestandteile der Natur und einer Störung des Ökosystems auch einen erheblichen Verlust regionaler Identität. Diesen fortlaufenden Verlust von Arten aufzuhalten ist das erklärte Ziel beider Anträge, und diesem Ziel schließt sich meine Fraktion selbstverständlich uneingeschränkt gern an.
Allerdings ist der Weg, der in den Anträgen zur Bewahrung der genannten Vogelarten beschrieben bzw. eben nicht beschrieben wird, höchst unterschiedlich. Die Koalition kommt wieder einmal mit einem halbseidenen Antrag daher, der zwar das Ziel benennt, bedrohte Arten zu erhalten, aber in dem kein Wort der konkreten Umsetzung zu lesen ist. Die Koalitionsfraktionen fordern wieder einmal ein Artenschutzprogramm für die betroffenen Bodenbrüter und wollen dies mit dem bestehenden Programm für den Weißstorch vernetzen. Dabei ist weder benannt, welches Ziel und welche Vorteile eine Vernetzung des Bodenbrüterprogramms mit dem Weißstorchprogramm haben könnte, noch welche konkreten Inhalte das Programm umfassen soll.
In diesem Zusammenhang ist interessant, dass man gerade anhand des Weißstorches deutlich erkennen kann, welchen geringen Erfolg zumindest Teile der einzelnen Artenschutzprojekte der Staatsregierung in Sachsen hatten. Der Bestand der Weißstörche ist nach wie vor nicht zufriedenstellend. Am Weißstorchprogramm ist
deutlich erkennbar, dass einzelne geförderte Artenschutzprojekte nur begrenzt wirken können, wenn sich die allgemeinen Lebensbedingungen für die genannten Arten in Sachsen stetig weiter verschlechtern. Wesentlich für den Erfolg von Artenschutzprojekten ist die Sicherung geeigneter Lebensräume, und dies erfordert eben in erster Linie veränderte Nutzungspraktiken bei der Flächenbewirtschaftung. Die Nutzung der Landwirtschaft zu verändern kann nur über die Ausweitung von Schutzgebieten und über die Förderung von Bewirtschaftungsformen mit Vorteilen für die Lebensräume der bedrohten Arten stattfinden.
Die Koalition beruft sich in ihrem Antrag auf die Ausweisung von Vogelschutzgebieten als wesentliches Instrument für den Schutz der Vogelarten und erklärt in der Antragsbegründung, dass die in den Rechtsverordnungen festgelegten Erhaltungsziele zugunsten der bedrohten Arten noch verbesserungswürdig wären.
An dieser Stelle möchte ich die Damen und Herren von der Koalition fragen: Von welchen Rechtsverordnungen sprechen Sie eigentlich? Bisher sind lediglich für zwei Vogelschutzgebiete entsprechende Verordnungen erlassen worden. Für zwei! Der Rest wird immer noch notgedrungen durch die sogenannte Grundschutzverordnung abgedeckt, die kurz vor der Angst hier im Parlament durchgepeitscht wurde. Sie wollen den Eindruck erwecken, der Freistaat würde den Vogelschutz ernst nehmen, aber tatsächlich ist seither gar nichts passiert. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber solange Sie als Regierungsfraktionen die Verabschiedung der Schutzgebietsverordnung weiter verzögern, wird Ihnen niemand die Ernsthaftigkeit beim Artenschutz abnehmen.
Der Antrag der GRÜNEN ist fachlich fundiert und zeigt im Gegensatz zum Koalitionsantrag entsprechende Maßnahmen auf, die zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen der bestandsgefährdeten Arten umgesetzt werden können. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN deshalb zustimmen. Allerdings möchte ich für meine Fraktion betonen, dass wir über die genannten Maßnahmen hinaus noch weiter gehende Veränderungen für notwendig halten. Meine Fraktion hatte unter anderem zur Direktzahlungsverpflichtungsverordnung mit einem Antrag Stellung genommen. Wir hatten darin beispielsweise gefordert, den Zeitpunkt der Bearbeitung von Flächen nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten zu überarbeiten. Solche Maßnahmen mit direkter Wirkung kosten keinen einzigen Cent und lassen den bedrohten Arten der Agrarlandschaft mehr Raum zum Überleben.
An dieser Stelle möchte ich auch betonen, dass wir dringend die bestehenden Agrarumweltprogramme überarbeitet sehen wollen. Die geringe Inanspruchnahme dieser Programme in Bezug auf die naturschutzgerecht bewirtschaftete Fläche in Sachsen zeigt, dass dort erheblicher Anpassungsbedarf besteht. Dazu werden wir noch entsprechende Änderungsvorschläge in der Haushaltsberatung einbringen. Unabhängig davon ist letztlich aber eine der wesentlichsten Fragen für den Erfolg aller Pro
gramme, dass das Vorkommen bedrohter Arten und deren Lebensräume hinlänglich bekannt sind, um entsprechend langfristig wirksame Schutzprogramme für deren Erhalt überhaupt entwickeln zu können. Dabei ist insbesondere die Umsetzung von Natura 2000 mit der Erarbeitung der Erhaltungsziele und der gebietsbezogenen relevanten Arten von Bedeutung, die schnellstmöglich vorangetrieben werden muss.
Die sächsische Agrarlandschaft ist eine Kulturlandschaft, deren jahrhundertelange traditionelle Nutzung sich in den letzten Jahren stark zum Nachteil der darin lebenden Arten geändert hat. Diese Entwicklung gilt es anzuhalten. Die Nutzung der Landwirtschaft muss weg von den großräumigen, monokulturellen Strukturen wieder hin zu einer vielseitigen Landbewirtschaftung gewandelt werden. Die Nachteile, die dadurch bei der Landbewirtschaftung entstehen, müssen ausgeglichen werden. Das kostet natürlich Geld. Sie lehnen zwar den Schutz einheimischer Märkte vor globaler Konkurrenz ab, aber hier ist der Staat gefragt, entsprechend wirksame Programme aufzulegen. Der alleinige Schutz einzelner Arten durch vereinzelte Programme kann im Moment nur der Tropfen auf den heißen Stein sein.
Ich habe meiner Fraktion deshalb empfohlen, dem Antrag der Koalition nicht zuzustimmen, sondern sich zu enthalten, weil wir kein weiteres wirkungsloses Programm mit wohlklingendem Namen brauchen. Dem Antrag der GRÜNEN wird meine Fraktion, wie bereits ausgeführt, zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, Feldlerche, Haussperling, Rotmilan, Rauchschwalbe und Weißstorch – das alles sind Vögel der unterschiedlichsten Art, dennoch haben sie eins gemein: Sie sind vom Aussterben bedroht.
Das Rebhuhn gehörte beispielsweise noch bis in die Siebzigerjahre zum Stadtbild von Dresden. Zu Zeiten August des Starken war ein Rebhuhn ein alltägliches Festmahl. Unterdessen kennen wir Rebhuhnspeisen nur noch aus alten Wernerschen Kochbüchern, zum Beispiel vom Tegernsee und von Omas Erzählungen. Auch Wachteln lassen sich kaum noch finden. Waren es in den Siebzigerjahren noch 50 Brutpaare, sind es heute nur noch fünf in ganz Dresden. Ebenso hat die Population der Rotmilane in Dresden um gut ein Drittel abgenommen.
Dass Tierarten verschwinden, ist an und für sich ganz natürlich. Das ist die Evolution. Aber das derzeitige akute Vogelsterben hat nicht nur etwas mit natürlichen Prozessen zu tun. Immerhin sind gut 25 Vogelarten derzeit in Dresden vom Aussterben bedroht. Es wäre wohl falsch von mir zu behaupten, dass wirtschaftlicher und technolo
gischer Fortschritt keine Auswirkungen auf unsere Umwelt und Tierwelt haben. Aber wir alle profitieren auch von diesem technologischen Fortschritt, der unter anderem die Arbeit in der Landwirtschaft erheblich erleichtert. Es ist eben nicht alles schlecht. Es gibt auch gute Nachrichten. Immerhin kommen etwa 20 Arten die heutigen Lebensbedingungen auch zugute. Es werden sogar noch mehr. Nachtigall, Kohlmeise, Gartenbaumläufer, Amsel und Elster fühlen sich pudelwohl bei uns und vermehren sich fleißig. Wir brauchen also insgesamt keine Angst zu haben, dass wir in Zukunft auf Vogelgezwitscher verzichten müssen.
Die FDP-Fraktion positioniert sich klar und deutlich dazu, das Aussterben bestimmter Vogelarten zu stoppen und dafür gezielte – gezielte! – Artenschutzprogramme zu unterstützen.
Dem Anliegen des Antrages der Koalitionsfraktionen zu Vögeln auf offener Feldflur können wir daher ausdrücklich zustimmen. Zum Antrag der GRÜNEN lässt sich Folgendes sagen: Das Anliegen ist ja gut gemeint, aber ich werde es wohl nie verstehen, dass Sie in Ihren Anträgen immer wieder alles bis ins letzte Detail regeln müssen. Sie schießen immer wieder übers Ziel hinaus, auch diesmal wieder. Ich bin ganz ehrlich. Ich bin dafür, die Entscheidung, welche Einzelmaßnahme in Angriff genommen wird, in die Hände der entsprechenden Experten zu geben. Wenn Sie schon alles bis ins Detail in Ihrem Antrag regeln wollen, dann fehlt auf der anderen Seite meiner Meinung nach auch ein wichtiger Punkt, nämlich die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Vogelsterben.