Protokoll der Sitzung vom 21.01.2009

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Danke schön. – Die NPD-Fraktion; Frau Schüßler, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich teilt meine Fraktion das Anliegen einer ausgewogenen und gesunden Ernährung,

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Deutsche Bananen!)

vor allem auch unter Berücksichtigung saisonaler und regionaler Produkte, Herr Porsch. Das stellt nämlich eine typische Forderung der NPD dar.

Dennoch kann ich dem Antrag, so wie er hier vorliegt, nicht unwidersprochen folgen. Sie stellen zum Beispiel die These auf, dass eine zentrale Speisenzubereitung prinzipiell eine längere Vorlaufzeit in der Herstellung hat und damit Qualitätseinbußen einhergehen. Wir halten das für ein pauschales grünes Vorurteil. Eine qualitätsorientierte Zubereitung an zentraler Stelle, wie häufig anzutreffen, dauert inklusive Transport durch die Möglichkeit der Straffung organisatorischer Arbeitsabläufe nicht länger als eine Herstellung vor Ort.

Wenn, wie angestrebt, die Zubereitung der Speisen deutlich mehr vor Ort geschehen soll, weil dann gegebenenfalls eine Stunde eingespart wird, sollten wir auch über die Finanzierung der Speisen sprechen. Es reicht eben ganz einfach nicht, lediglich eine bessere Förderung beim Ausbau der Vollküchen vor Ort einzufordern, ohne die Folgekosten zu beachten oder – wie es in Ihrem Antrag steht – Anreize zu schaffen.

Während bei der zentralen Zubereitung Kindertagesstätten meist mit einer Person für die Fertigstellung auskommen, müsste, um die von Ihnen angegebene Zielstellung zu erreichen, eine vollständige Küchenbrigade in jeder Kindertagesstätte und in jeder Schule arbeiten. Dies jedoch würde die Elternbeiträge nach § 15 Abs. 6 Sächsisches Kitagesetz für die Kita- und Schulspeisung in eine Höhe treiben, die für die meisten Bürgerinnen und Bürger unbezahlbar wäre. Nach den aktuellen Kalkulationen einer Kindertagesstätte, die uns zur Verfügung gestellt wurden, würde bei den notwendigen drei Arbeitskräften und in dem Fall etwa 70 Kindern ein Mindestbetrag pro Mittagsmahlzeit von vier Euro von den Eltern zu erheben sein. Das macht im Monat mindestens 84 Euro und damit

41 % des Regelsatzes für Kinder. Darüber, dass der Regelsatz viel zu niedrig ist, haben wir heute früh schon gesprochen. Das brauchen wir jetzt nicht noch einmal zu wiederholen. Die Idee der Vollküchen ist jedenfalls durch von Hartz IV oder Armut betroffene Eltern nicht bezahlbar.

Nun kann aber der Gedanke einer gesunden Ernährung nicht nur auf die eigentliche Aufnahme der Mahlzeit beschränkt bleiben. Hierzu gehört auch das Bewusstsein, das Lernen und der Umgang mit Nahrungsmitteln. Insofern haben Küchen in Kindertageseinrichtungen und Schulen natürlich eine Berechtigung, weniger jedoch, um die Speisen zuzubereiten, sondern vielmehr als Ort des Lernens für die Kinder und Jugendlichen. Was nützt eine ausgewogene und gesunde Ernährung, wenn am Ende die Betroffenen dennoch nicht wissen, was sie eigentlich auf dem Teller haben, wie damit bei der Zubereitung umzugehen ist und vor allem, woher das Produkt stammt. Eine Befragung unter Kindern und Jugendlichen über deren Kenntnisse regionaler und saisonaler Produkte dürfte erstaunliches Unwissen zutage bringen.

Ich sagte eingangs, dass Ihr Antrag durchaus nachvollziehbar ist. Er gefällt mir schon. Aber dennoch ist er halbherzig. Wie die Staatsregierung Ihnen bereits im Sommer letzten Jahres antwortete, gibt es mit der VwV Kita-Investitionen bereits eine Grundlage. Doch weder in der Haushaltsdebatte noch jetzt haben Sie die zugegebenermaßen recht dürftige Verwaltungsverordnung aufgegriffen.

Auch klar definierte Qualitätsstandards kann ich Ihrem Antrag nicht entnehmen. Wo liegen zum Beispiel Ihre Vorstellungen für eine maximale Vorhaltezeit? Welche Zeitspanne geben Sie für eine Zubereitung? Wie sollen die Lagerkapazitäten ausgestaltet sein?

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Wie hoch darf Ihrer Meinung nach der Elternanteil für eine Mahlzeit sein? Wie hoch soll gegebenenfalls der kommunale und/oder Landeszuschuss sein? Darauf sind Sie leider nicht eingegangen. Daher ist der Antrag halbherzig und setzt auf Populismus. Er würde die Mittagesversorgung, wie Sie sie gern ausgestaltet hätten, unbezahlbar machen. Deshalb und aufgrund der unhaltbaren Unterstellung, eine zentrale Mittagsversorgung würde die Qualität heruntersetzen, können wir leider nicht zustimmen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Frau Schütz, Sie haben das Wort für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Debatte um das kostenlose Essen nun eine um das gesunde Essen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Ich denke, die allermeisten Eltern wünschen sich ein gutes und gesundes Essen für ihre Kinder. Sie sind bereit, dafür auch einen angemessenen Beitrag zu zahlen. Schließlich ist nichts wertvoller als gesundes Aufwachsen. Fastfood an Schulen ist da mit Sicherheit kontraproduktiv.

Es ist schon einige Zeit her, da haben wir im Sächsischen Landtag über das Essen in Kindertageseinrichtungen debattiert. Anlass war eine Studie, welche die Staatsregierung auch in ihrer Stellungnahme zu diesem Antrag verwendet hat. Zu viel Fleisch und Zucker, aber zu wenig Obst waren das Ergebnis dieser Studie. Meine Vorredner sind darauf schon eingegangen. Ja, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, Kindertageseinrichtungen mit Catering schlossen besser ab als solche, die selbst gekocht hatten.

Ich finde es aber, ehrlich gesagt, etwas schräg, wenn diese Studie als Gegenargument für diesen Antrag herangezogen wird; nur weil in Kindertageseinrichtungen und Schulen gekochtes Essen weniger gesund war als das von außen gelieferte, muss das nicht auch in Zukunft so sein.

(Beifall bei der FDP, den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Fortbildung, da bin ich mir sicher, kann bei den entsprechenden Fachkräften schnell Abhilfe schaffen.

Den Antrag der GRÜNEN, Anreize für den Bau von eigenen Kochküchen einzuführen, halten wir daher für den richtigen Ansatz. Eltern, Erzieher und Kinder setzen sich so viel bewusster mit der Ernährung auseinander. Das Essen kommt eben nicht aus der Assiette, sondern aus dem Kochtopf, wo es frisch zubereitet wird. Viele Kinder haben doch mittlerweile gar keine Ahnung mehr, wie manche Zutaten ungekocht aussehen. Geschickt eingesetzt, lernen Kinder damit ungemein viel. Vielleicht erkennt dann das Kind im Supermarkt nicht nur die Schokolade aus der Werbung, sondern auch die Karotte aus der Schulküche. Die Schulküche wird somit nicht nur zum Ort, an dem irgendein Essen produziert wird, sondern kann eben auch zum Lernort werden, beispielsweise auch im Rahmen von Ganztagsangeboten.

Wer die Küche in Kindertagesstätten oder Schulen nur auf die Zubereitung des Mittagessens reduzieren will, wird wahrscheinlich mit dem Catering besser kommen. Aber wer diese starren Strukturen verlässt, wird den Mehrwert erkennen. Anders als bei der populistischen Diskussion zum kostenlosen Essen ist es dieser Antrag wert zuzustimmen.

Ich finde es schade, dass die Staatsregierung nur die Risiken und nicht die Chancen in diesem Antrag sieht. Wir als FDP sehen auch die Möglichkeiten, die er uns ja offenbart, zumal niemand etwas verordnen will, sondern Anreize geschaffen werden sollen. Das findet unsere Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Danke schön. – Das war die erste Runde. Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Die Staatsregierung möchte sprechen; Herr Prof. Wöller, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Da erstens eine Förderung von Küchen und Speiseräumen in Kitas und Schulen bereits jetzt möglich ist, zweitens Kollegin Schwarz und Kollege Krauß die umfangreichen Aktivitäten der Sächsischen Staatsregierung auf diesem Feld zutreffend beschrieben haben und drittens Frau Kollegin Klinger außer der Ernährung mit Knäckebrot wenig geistige Vollwertkost hier geboten hat,

(Widerspruch bei der Linksfraktion)

gebe ich meinen Redebeitrag zu Protokoll.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zum Schlusswort. Herr Weichert vom Saalmikrofon aus, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die im Großen und Ganzen wohlwollende Diskussion. Deshalb muss man nicht viel erwidern. Ich verspreche Ihnen aber, dass wir an diesem Thema dranbleiben, und bedanke mich für die Diskussion.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Guten Appetit!)

Danke; das war das Schlusswort. Damit gibt es keinen Hinderungsgrund, zur Abstimmung zu kommen.

Ich lasse abstimmen über die Drucksache 4/12203. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Zustimmungen ist dieser Antrag dennoch abgelehnt.

Erklärung zu Protokoll

Eine Förderung von Küchen und Speiseräumen in Kitas und Schulen ist bereits jetzt möglich. Für entsprechende Maßnahmen in Kindertagesstätten bietet die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung pauschaler Fördermittel für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen eine hinreichende Grundlage.

Schulen können im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung die Einrichtung von Küchen und Speiseräumen fördern lassen. Voraussetzung ist die Nutzung für ein innovatives pädagogisches Konzept, das beispielsweise als Ganztagsangebot durchgeführt wird.

Die Entscheidung, ob ein entsprechender Antrag gestellt wird, liegt grundsätzlich beim Träger der jeweiligen Einrichtung. Der Einrichtungsträger befindet auch darüber, ob die Kita oder Schule selbst kochen soll oder ob er lieber einen externen Anbieter verpflichtet. Auf dieser Ebene ist die Entscheidung zweckmäßigerweise angesiedelt. Denn schließlich können die Träger von Kita und Schule die konkreten Bedingungen vor Ort am besten beurteilen und auch mögliche Folgekosten abschätzen. Übrigens nutzen zahlreiche Träger diese genannten Fördermöglichkeiten.

Mit dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verbindet sich aber die Erwartung, dass die Staatsregierung zusätzliche Investitionsanreize in diese Richtung setzen sollte. Dahinter verbirgt sich die Auffassung, dass Kitas und Schulen mit eigener Küche ihren Kindern und Jugendlichen automatisch gesünderes, frischeres und abwechslungsreicheres Essen vorsetzen würden, als wenn

sie einen externen Anbieter verpflichten. Das aber ist ein Trugschluss.

Wir wissen aus entsprechenden Untersuchungen, dass die Essensqualität nicht davon abhängt, ob das Essen im Hause gekocht oder extern bestellt wurde. Unsere Hauptaufgabe kann deshalb nicht darin bestehen, möglichst viele Schulküchen zu finanzieren. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, dass bestimmte Qualitätsstandards bei der Verpflegung in sächsischen Kitas und Schulen eingehalten werden – und zwar unabhängig davon, wo der Herd steht. Und genau das tun wir. Wir achten darauf, dass die im Jahre 2007 veröffentlichten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für Schulkost als Richtlinie in Sachsen gelten.

Im Oktober 2008 hat mein Haus gemeinsam mit der DGE und dem Staatsministerium für Soziales drei Fachtagungen zum Thema „Gute Schulverpflegung in Sachsen“ abgehalten. Dabei ging es um die DGE-Qualitätsstandards für Schulverpflegung, aber auch um den Zusammenhang von gesunder Ernährung und Konzentrationsvermögen, Lernfähigkeit und schulischer Leistung. An den sehr aufschlussreichen, intensiven Tagungen haben Lehrer, Schulleiter, Caterer und kommunale Mitarbeiter teilgenommen.

Über diese Multiplikatoren stellen wir sicher, dass in sächsischen Kitas und Schulen flächendeckend die neuesten Erkenntnisse der Ernährungswissenschaft verbreitet werden. Ich halte solche Maßnahmen, die gezielt die Ernährung von Kindern und Jugendlichen verbessern, für ertragreicher als zusätzliche Investitionsanreize, die nicht benötigt werden.

Daher empfehle ich, den Antrag abzulehnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen einen

weiteren zusätzlichen Tagesordnungspunkt aufgenommen. Damit kommen wir zu