Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitgliedes des Sächsischen Landtages gemäß § 76 Abs. 1 der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Anlage 5 zur Geschäftsordnung
Drucksache 4/13875, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten
Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gemäß Ziffer 4 der Anlage 5 unserer Geschäftsordnung am 14. Januar 2009 an die Mitglieder des Landtages verteilt. Zu dieser Beschlussempfehlung wurde am 19. Januar 2009 und damit fristgerecht Widerspruch eingelegt. Somit ist über den Antrag über Aufhebung der Immunität im Plenum zu entscheiden, also jetzt und heute. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Schmidt.
Bevor ich Ihnen das Wort erteile, informiere ich Sie, dass nunmehr alle Fraktionen 10 Minuten Redezeit haben. Ich möchte Sie, Herr Schmidt und alle anderen, die gedenken eventuell zu sprechen, darauf hinweisen, dass Beratungsgegenstand einzig die Frage ist, ob durch das Strafverfahren die Funktionsfähigkeit des Landtages beeinträchtigt wird und ob das Interesse des Landtages als oberstes Staatsorgan an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Abgeordneten gegenüber anderen öffentlichen Belangen, insbesondere dem Interesse an einer gleichmäßigen und gerecht ausgeübten Strafrechtspflege, überwiegt. Es darf nicht in eine Beweiswürdigung hinsichtlich des behaupteten Unrechtstatbestandes eingetreten werden.
Ich übersetze das noch einmal umgangssprachlich: Es wird jetzt also nicht über das Verkehrsdelikt gesprochen, sondern einzig und allein darüber, ob der Immunitätsausschuss rechtens gehandelt hat, indem er sagte, er hebt die Immunität auf. Es handelt sich also um keine Beweisführung.
Ich muss vorwegschicken, dass ich meine Informationen nur aus der Presse habe und dass ich kein Jurist bin. Aufgrund dieser Tatsachen ziehe ich meinen Redebeitrag zurück. – Danke.
Meine Damen und Herren! Nun habe ich allen Fraktionen die Möglichkeit eröffnet, ebenfalls zu sprechen. – Herr Staatsminister Jurk, für Sie gelten die gleichen Kriterien, die für jedes Mitglied des Landtages gelten. Es geht also nur um die Immunitätsfrage.
Herr Präsident, ich habe Ihnen genau zugehört. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie wissen, dass sich die Staatsanwaltschaft Dresden an das Hohe Haus mit der Bitte gewandt hat, meine Immunität aufzuheben. Dazu liegt mir ein Schreiben des Sächsischen Landtages, und zwar des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten, vom 27.11. vergangenen Jahres vor.
Ich habe die Möglichkeit genutzt, dazu Stellung zu nehmen, und zwar habe ich dem Präsidenten geschrieben. Dabei habe ich um die Aufhebung meiner Immunität nach § 76 Abs. 1 der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Anlage 5 zur Geschäftsordnung gebeten. Ich habe auch geschrieben, dass eine schnelle Aufklärung und Abhandlung der Angelegenheit in meinem Interesse ist.
Herr Abg. Schmidt, ich weiß ja, in welche Richtung Sie gehen wollten. Der Präsident hat Sie darauf hingewiesen, dass Sie das so nicht tun können. Von daher kann ich nur sagen, dass es in meinem Sinne ist, wie der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten am 6. Januar entschieden hat.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Gibt es weitere Wünsche zur Aussprache? – Dann gestatten Sie mir, dass ich Ihnen die Beschlussempfehlung, da Sie heute nicht jeder als Drucksache bei sich hat, noch einmal nenne. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Landtag möge beschließen: Die Genehmigung zur Erhebung der öffentlichen Klage gegen Herrn Abg. Thomas Jurk wegen Amtsanmaßung wird erteilt.“
Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Einstimmig beschlossen.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet. Wir sehen uns morgen, 10 Uhr, wieder in diesem Saal.