Protokoll der Sitzung vom 23.01.2009

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden mit welchem finanziellen Aufwand ergriffen bzw. sind geplant, um die Qualität der Beweissicherung durch Fotos der „SensoCopter“ zu verbessern?

2. Welche konkreten Anhaltspunkte sprechen für eine präventive, gewaltverhindernde Wirkung, durch Mitführen bzw. Einsatz der „SensoCopter“ bei a) Fußballspielen und b) sonstigen Einsätzen (zum Beispiel Demonstratio- nen)?

Zu Frage 1: Ich möchte zunächst betonen, dass das einjährige Pilotprojekt auf die Erprobung eines unbemannten Luftfahrzeuges unter einsatzmäßigen Bedingungen abzielt. Ziel dieses Pilotprojektes ist es festzustellen, inwieweit derartige unbemannte Luftfahrzeugsysteme die vorhandenen Führungs- und Einsatzmittel der Polizei ergänzen bzw. unterstützen können.

Der Einsatz dieser SensoCopter erfolgt somit nicht nur zur Beweissicherung. Die Qualität der durch die SensoCopter gefertigten Fotoaufnahmen zur Beweissicherung im Strafverfahren ist unseres Erachtens ausreichend. Gleichwohl wissen wir, dass zum Beispiel die Windanfälligkeit dieses 900 Gramm leichten Fluggerätes noch verbesserungsfähig ist. Um den Einsatzwert dieses SensoCopters weiter zu optimieren, planen wir eine Fortführung dieses Pilotprojektes mit einem Nachfolgemodell. Derzeit befinden wir uns hierzu noch in der Planungsphase.

Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit den bisherigen Einsätzen des SensoCopters im Rahmen des einjährigen Pilotprojektes war kein gewalttätiger Verlauf von Veranstaltungen festzustellen. Das Wissen um die Möglichkeit, bei strafbaren Handlungen beobachtet zu werden, verändert in der Regel das Verhalten eines potenziellen Straftäters. Wer weiß, dass er beobachtet wird oder beobachtet werden könnte, verhält sich anders als jemand, der sich unbeobachtet fühlt. Dieser sogenannte Beobachtungsdruck erzeugt in der Regel eine generalpräventive Wirkung. In Kreisen gewaltbereiter Personen dürfte bekannt sein, dass die Polizei des Freistaates Sachsen einen SensoCopter mit Bildaufzeichnung und Bildübertragung bereithält und einsetzt. Im konkreten Einsatzfall ist daher grundsätzlich von einer generalpräventiven Wirkung auszugehen.

Schutz von Meldedaten – Freischaltung des KKM (Frage Nr. 20)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann wurde bzw. wird das Kernmelderegister zum Abruf von Daten durch Private freigeschalten?

2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen haben Widerspruch gegen den automatischen Abruf von Daten über das Internet (§ 32 Abs. 4 SächsMG) eingelegt?

Zu Frage 1: Die Freischaltung des Kommunalen Kernmelderegisters (KKM) zum Abruf von Daten durch Private ist für den 02.02.2009 vorgesehen.

Zu Frage 2: Durch die Meldebehörden des Freistaates Sachsen wurden an die SAKD zum Stichtag 19.01.2009 insgesamt für 162 776 Personen der Widerspruch gegen den automatisierten Abruf über das Internet nach § 32 Abs. 4 SächsMG übermittelt und im Datenbestand des KKM gespeichert.

Mittel für Pflegestützpunkte interjection: (Frage Nr. 21)

In ihrer Stellungnahme vom 22.12.2008 zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksa- che 4/12202) „Rechte der Pflegebedürftigen stärken – Pflegestützpunkte in Sachsen einrichten“ erklärt Frau Staatsministerin für Soziales Clauß, dass „die Arbeitsgruppe übereinstimmend zum Ergebnis gelangt [ist], dass die Errichtung von Pflegestützpunkten zur Zeit von keinem der Beteiligten gewünscht ist“. Stattdessen solle „das durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz verfügbare Geld in Sachsen nicht in kostenträchtige Strukturen, sondern in Netzwerke investiert [werden], die direkt und unmittelbar den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Beabsichtigt die Staatsregierung, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro für alle Länder (§ 92c SGB XI) zum Aufbau von Pflegestützpunkten nicht in Anspruch zu nehmen?

2. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung mit welchen Mitteln, auf welcher gesetzlichen Grundlage und in welchem Zeitraum, um die Situation Pflegebedürftiger zu verbessern (Bitte Auflistung nach Landes- und Bun- desmitteln)?

Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Finanzierung der Pflegestützpunkte hat der Gesetzgeber so geregelt, dass das Bundesversicherungsamt die Fördermittel in einer Gesamthöhe von bis zu 60 Millionen Euro für die Stützpunkte aller Bundesländer aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung entnimmt.

Die Aufteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Auf Sachsen würden dabei 3 155 976 Euro entfallen. Damit soll ein Pflegestützpunkt mit maximal 45 000 Euro gefördert werden. Wenn ehrenamtlich Tätige und Selbsthilfegruppen eingebunden werden, kann der Betrag um 5 000 Euro aufgestockt werden.

Das SMS hat alle diejenigen, die unmittelbar betroffen sind, das heißt die kommunalen Spitzenverbände, die Pflegekassen, die Liga der Wohlfahrtsverbände und die privaten Verbände der Leistungserbringer, in einer Arbeitsgruppe zusammengerufen und sie gebeten zu klären, wie die Aufgabenerfüllung der Pflegestützpunkte (§ 92c Pflegeweiterentwicklungsgesetz) geregelt werden könnte.

Es ist schon mehrfach gesagt worden, dass sich alle Beteiligten einig waren, dass in Sachsen die Errichtung von Pflegestützpunkten nicht sinnvoll sei, da sie zum Aufbau von Doppelstrukturen führe.

Und: Ich will den Pferdefuß dieses Angebotes noch mal ganz deutlich nennen. Zum einen sind die 45 000 Euro nicht kostendeckend – die AOK rechnet bei einer Vollkostenrechnung mit bis zu 200 000 Euro pro Stützpunkt –; darüber hinaus handelt es sich um eine Anschubfinanzierung.

Das heißt, dieses Geld steht nur für den Aufbau der Pflegestützpunkte zur Verfügung, der bis zum 30. Juni 2011 abgeschlossen sein muss.

Von einer Fortführung der Finanzierung der Pflegestützpunkte ist im Pflegeweiterentwicklungsgesetz nicht die Rede. Offen bleibt daher die Frage der anschließenden Finanzierung der geschaffenen Strukturen.

Deshalb gehen wir einen anderen Weg. Wir haben gestern in der Aktuellen Debatte ausführlich darüber gesprochen. Wir wollen Geld für die Pflege ausgeben und nicht für die Verwaltung der Pflege.

Mein Ziel ist: maximale Nähe zu den Betroffenen und ihren Angehörigen, aufsuchende, zeitnahe und barrierefreie Beratung sowie schnelle Hilfe bei akut auftretender Pflegebedürftigkeit. Dies wollen wir gemeinsam mit Pflegekassen, Leistungserbringern und Kommunen realisieren.

Zur zweiten Frage nehme ich wie folgt Stellung:

Die Situation Pflegebedürftiger wird ganz wesentlich durch die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen bestimmt. Dass sich der Freistaat Sachsen über die Länderkammer auch weiterhin an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige engagieren wird, ist selbstverständlich. Darüber hinaus verweise ich an dieser Stelle auf meine Stellungnahme gestern in der Aktuellen Debatte. Wir werden gemeinsam mit Krankenkassen, den Kommunen, den Leistungsträgern und Leistungserbringern im Bereich der Pflege eine Pflegeoffensive starten.

Trotz Bundeszuständigkeit für die Pflegebedürftigen wird der Freistaat Sachsen damit seiner Verantwortung – auch unter Einsatz erheblicher Mittel aus dem Staatshaushalt – gerecht.

Transporte von italienischem Müll aus Sachsen-Anhalt zum Entsorgungsstandort Cröbern (Kreis Leipzig) (Frage Nr. 22)

Das Online-Magazin „Europaticker“ meldete unter Berufung auf Augenzeugen am Montag, dem 12. Januar 2009, dass am 13. Dezember 2008 ein Containerzug Abfälle aus Italien nach Obernessa bei Zeitz lieferte. Die Container wurden nachts auf Lkws verladen und nach Aussagen des Betreibers zum Entsorgungsstandort Cröbern (Kreis Leipzig) transportiert.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welcher Abfall italienischer Herkunft, mit welcher Notifizierung und welchen Abfallschlüsselnummern wurde im Dezember 2008 von Obernessa zum Entsorgungsstandort in Cröbern verbracht (Bitte um Nennung

der Abfallmengen und der Angaben aus der Notifizierung)?

2. Wie wurde der Abfall in Cröbern weiterverarbeitet bzw. wohin wurde er weitergeleitet?

Zu Frage 1. Der dem SMUL vorliegende Artikel des „Europatickers“ vom 12. Januar 2009 enthält keine genaue Terminangabe zu den beschriebenen Abfalltransporten.

Derartige Transporte vom 13.12.2008 sind der zuständigen Landesdirektion Dresden nicht bekannt. Die Landesdirektion hat mitgeteilt, dass im Dezember 2008 auf Grundlage der genehmigten Notifizierung mit der Nummer IT 010180 Salzschlacken aus der Zweitschmelze mit der Abfallschlüsselnummer 10 03 08 von Italien zur Deponie Cröbern verbracht wurden.

Am 18., 19. und 20.12.2008 wurden insgesamt 661,92 Tonnen in Teuchern im Entladeterminal Nessa im Gewerbegebiet Obernessa von der Bahn auf den Lkw umgeladen und per Straße nach Cröbern transportiert.

Die Notifizierung enthält folgende Angaben:

Exporteur-Notifizierender: FS Logistica SpA Business Unit Ecolog

Importeur – Empfänger: WEV mbH

Notifizierungsnummer: IT 010180, Notifizierung betreffend: Beseitigung, mehrmalige Verbringung

Vorgesehene Gesamtmenge: 15 000 Tonnen

Vorgesehener Zeitraum für die Verbringung: 10.04.2008 bis 09.04.2009

Abfallerzeuger: Linea Metalli S.r.l.

Beseitigungsanlage: WEV mbh

Beseitigungs-/Verwertungsverfahren: D1

Bezeichnung und Zusammensetzung des Abfalls: Salzschlacken aus der Zweitschmelze

Zu Frage 2. Die Abfälle wurden auf der Deponie Cröbern abgelagert. Die Deponie Cröbern hat eine Zulassung für die Ablagerung der Abfallart 10 03 08, wenn die behördlich genehmigten Zuordnungswerte eingehalten sind. Ein Weitertransport der Abfälle erfolgte nicht.

Zur Information wird ergänzt: Aufgrund von Gleisbauarbeiten auf der Strecke zwischen Gaschwitz und Espenhain wurde bei der Landesdirektion Dresden eine Zustimmung zur Änderung der Transportstrecke beantragt und mit Bescheid vom 12.11.2008 genehmigt. Dabei wurde die Transportstrecke um die Möglichkeit „Schiene/Straße“ erweitert und damit der Umladung der Abfälle von der Bahn auf Lkws zugestimmt. Die Umladung der Abfälle in 06682 Teuchern im Entladeterminal Nessa im Gewerbegebiet Obernessa ist diesbezüglich in den Akten genannt.

Zusätzlich wurden zwei weitere Beförderer genehmigt. Einer davon ist die im Artikel des „Europatickers“ genannte Firma BMG Recycling GmbH mit dem Geschäftsführer Andreas Böhme. Die im Artikel genannte Firma SVG ist eine Tochterfirma der BMG Recycling GmbH mit gleichem Firmensitz und Geschäftsführer und war lediglich mit der Umladung der Container von der Bahn auf den Lkw beteiligt.