Frank Kupfer
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Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist generell unselbstständiger Teil eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Das in Rede stehende Genehmigungsverfahren für die Bodensanierungsanlage wurde mit der Antragstellung am 18.12.1992 eröffnet und mit der Erteilung der Genehmigung mit Bescheid vom 04.10.1993 abgeschlossen. Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung war der Endbericht zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 27.05.1993. Der Untersuchungsrahmen war von der zuständigen Behörde mit dem Vorhabensträger erörtert worden. Insbesondere waren der Ist-Zustand des Standortes und des Umfeldes sowie die Auswirkungen der geplanten Anlage unter anderem auf Klima und Luft, Grund- und Oberflächenwasser, Lärm sowie Fauna und Flora darzustellen und zu bewerten.
Zur Frage 2. Im Ergebnis wurde eingeschätzt, dass das Vorhaben hinsichtlich der Umweltverträglichkeit grundsätzlich alle Zulassungsvoraussetzungen zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfüllt. Der Untersuchungsumfang und die Ergebnisse im Detail sind in dem Ihnen als Anlage 1 zu meiner Antwort vom 18.12.2008 auf Ihre Kleine Anfrage, Drucksache 4/13618, übergebenen Genehmigungsbescheid vom 04.10.1993 dargestellt.
Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Ich kann es Ihnen aber schriftlich beantworten.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
Erstens. Die Unterstellung, vorhandene Informationen nicht öffentlich zu machen oder mangelhafte Archivierung des Themas zu betreiben, weise ich zurück. Nach EU-Recht sind von den zuständigen Behörden alle im Zusammenhang mit einer Notifizierung stehenden Unterlagen mindestens drei Jahre aufzubewahren. Dieser Pflicht kommt die Landesdirektion Dresden nach.
Die bereits elektronisch erfassten Unterlagen für 2007 und 2008 haben Sie erhalten. Die Vorgänge vor 2007 müssen von einem Bearbeiter auf ihren Bezug zu einer Entsorgungsanlage im Landkreis Görlitz geprüft werden. Aus praktischen Gründen sind die Dokumente nach den notifizierenden Personen geordnet. Jede der 1 200 Akten, die allein für den Zeitraum 2004 bis 2006 angelegt wurden, mussten daher einzeln durchsucht werden. Das geschieht neben der Wahrnehmung der laufenden Aufgaben, sodass Verzögerungen weder absichtlich sind noch auf eine mangelhafte Archivierung hindeuten.
Nach Angaben der Landesdirektion Dresden werden die gewünschten Daten voraussichtlich bis zum 30.09.2009 zur Verfügung stehen.
Zur zweiten Frage. Über die Datenhaltung anderer Länder zu den Notifizierungsvorgängen ihrer Regierung liegen der Staatsregierung keine Informationen vor.
Ich kommentiere jetzt nicht die Fragestellung, verspreche Ihnen aber, dass ich Ihre Frage schriftlich beantworten werde.
Ich kann das kurz machen. Herr Kollege Weichert, wir hatten gestern schon einmal darüber gesprochen. Jetzt noch einmal offiziell: Eine nachträgliche Legalisierung der Flächen ist aus Sicht des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft nicht möglich.
Die Gemeinde Großpösna wurde bereits mehrfach vor der Pflanzung darauf hingewiesen, dass der Anbau von Keltertrauben am Störmthaler See nicht genehmigt werden kann. Obwohl der Gemeinde die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bekannt waren, hat sie sich nicht daran gehalten. Angebotene Alternativen wie die Anlage von Obstterrassen wurden leider nicht genutzt. Die Aufrebung der Keltertraubensorten Grauburgunder und Müller-Thurgau ist somit eine unrechtmäßige Anpflanzung nach der Europäischen Weinmarktordnung VO (EG) 479/2008, da die Flächen ohne das erforderliche Pflanzrecht bepflanzt wurden. Derartige Flächen sind nach Recht und Gesetz zu roden. Wir haben hier keinen Spielraum. Die Rodepflicht obliegt dem Erzeuger.
Zur zweiten Frage. Das deutsche Weingesetz regelt, welche Flächen Pflanzrechte aus der Reserve erhalten können. Danach dürfen Genehmigungen für eine Neuanpflanzung nur für solche Flächen erteilt werden, die zur Erzeugung von Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebietes bestimmt sind. Sie müssen sich außerdem in der Nähe von mit Reben bestockten Flächen oder einer vorübergehend nicht bepflanzten Rebfläche befinden.
Die Anpflanzungen in der Gemeinde Großpösna liegen nicht im sächsischen Anbaugebiet. Dieses erstreckt sich im Wesentlichen in den Lagen Pillnitz, Dresden, Radebeul und Meißen, nachzulesen in § 2 Abs. 1 und 2 der Weinrechtsdurchführungsverordnung. Somit ist eine Vergabe von Pflanzrechten an die Gemeinde Großpösna nicht möglich.
Ich hatte das gerade ausgeführt. Es sprechen Regelungen in der Weinbauverordnung dagegen. Man kann die Rebrechte nur dort vergeben, wo sich ein definiertes Weinanbaugebiet befindet. Es sei denn, man hat wie in Brandenburg eine zeitlich befristete Probeanbaufläche. Das muss man aber vorher beantragen, man kann es nicht hinterher legalisieren.
Ich habe es Ihnen schon gesagt: Im Dezember 2005 ist die Bürgermeisterin von Großpösna das erste Mal im SMUL gewesen. Im Januar darauf bekam sie die Antwort, dass der Weinanbau in Großpösna nicht geht. Sie hat trotzdem einen Antrag gestellt – das ist ja legitim, das kann man tun – und vom damals zuständigen Regierungspräsidium Chemnitz eine Absage bekommen. Sie hat es schwarz auf weiß und sie hat es trotzdem getan. Sie hat trotzdem Keltertrauben angebaut. Das geht nicht.
Alternativen sind ihr aufgezeigt worden. Sie hätte Obstterrassen anbauen können. Sie hätte auch Wein anbauen können, aber keine Keltertrauben, sondern Tafeltrauben. Das wäre alles möglich gewesen. Aber sie hat es nicht getan.
Ich werde definitiv keine Patenschaft übernehmen, weil ich nicht nachträglich einen rechtswidrigen Zustand legalisieren werde. Das mache ich nicht.
Ich muss es noch einmal sehr deutlich sagen: Wenn sich die öffentliche Hand, eine Gemeinde, nicht an Recht und Gesetz hält, von wem soll ich es dann verlangen?
Zu Frage 1: Die Staatsregierung hält die Sicherheitsmaßnahmen des Instituts für Züchtungsforschung an gartenbaulichen Kulturen und Obst in Pillnitz insgesamt für angemessen und ausreichend. Das mehrere Hektar große Gelände ist von einem etwa zwei Meter hohen Zaun und teilweise von einer ebenso hohen Mauer umgeben. Das Gelände wird zudem von 20 bis 6 Uhr von einem Sicherheitsdienst bewacht.
Absolute Sicherheit kann es leider nicht geben, vor allem dann nicht, wenn die Täter mit der in Pillnitz an den Tag gelegten kriminellen Energie vorgehen.
Zu Frage 2: Nach Aussagen des Julius-Kühn-Instituts wurden keine gentechnisch veränderten Pflanzen entwendet. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, ob von den Tätern Pflanzenteile entfernt und entwendet wurden. Die Ermittlung dieses Tatbestands war deswegen nicht möglich, weil hierzu 283 zerstörte oder beschädigte Pflanzen aus Einzelteilen hätten rekonstruiert werden müssen.
Im Übrigen ging es den Tätern ganz offensichtlich nicht darum, gentechnisch veränderte Pflanzen zum Zweck der Freisetzung und Vermehrung zu entwenden. Ihr Ziel war vielmehr, diese Pflanzen und damit fremdes Eigentum sowie zehn Jahre Forschungsarbeit zu zerstören.
Zu Frage 1: Die für notifizierungspflichtige Abfallexporte aus dem Freistaat Sachsen ins Ausland zuständige Landesdirektion Dresden hat angegeben, dass im Jahr 2008 drei Zustimmungen zu Notifizierungen erteilt wurden, bei denen gemäß Aktenlage keine Nachweise aus dem Empfängerstaat vorliegen. Bei allen drei Notifizierungen wurden gereinigte Glasscherben von Kathodenstrahlröhren nach Indien und Malaysia verbracht:
Datum der Notifizierung: 24.06.2008,
verbrachte Menge: 902 Tonnen,
Name und Anschrift des Entsorgers: Samtel Glass Ltd., Kota Baran Road, Village – Naya Nohra, Kota – Rajastan 324001, India.
Datum der Notifizierung: 25.06.2008,
verbrachte Menge: 1 980 Tonnen,
Name und Anschrift des Entsorgers: Videoton Industries Ltd., Village Chavaj, PO Box 68, Bharuch 392002, Gujarat India.
Datum der Notifizierung: 26.06.2008,
verbrachte Menge: 1 144 Tonnen,
Die in Ihrer Vorbemerkung angesprochene Notifizierung nach Polen wurde zurückgezogen.
Im Jahr 2009 wurden bisher keine Zustimmungen ohne Nachweise aus dem Empfängerstaat erteilt.
Zu Frage 2. Entgegen der Vorbemerkung zu dieser mündlichen Anfrage lag für die Exporte der Firma Agro Drisa GmbH keine Versagung einer Notifizierung einer deutschen Behörde vor. Der Zoll in Hamburg hat lediglich im November 2008 bei zwei Containern mit den Glasabfällen das Fehlen der Notifizierungspapiere festgestellt und den Export bis zur Vorlage der Papiere untersagt. Die Landesdirektion Dresden hatte der Notifizierung und damit der abfallrechtlichen Zulässigkeit des Exportes bereits am 25.06.2008 zugestimmt.
Die Landesdirektion Dresden hat in Übereinstimmung mit der VO (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen vor ihrer Zustimmung die Notifizierungsunterlagen am 8. April 2008 dem indischen Umweltministerium in Neu-Delhi und am 10. April 2008 dem Umweltministerium von Malaysia in Putrajaya übersandt. In gleicher Weise wurden diese Behörden in Indien und Malaysia über die Genehmigung des Exportes informiert. Zur Absicherung einer etwaigen Rücknahmeforderung, zum Beispiel im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Entsorgung, wurde eine angemessene Sicherheitsleistung erhoben.
Aufgrund der aus Indien bzw. Malaysia nicht erfolgten Rückmeldung über die Verwertung der Abfälle wurde das Umweltbundesamt als Anlauf- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Abfalltransporte informiert. Dort war bekannt, dass aus Indien und Malaysia erfahrungsgemäß selten solche Bestätigungen kommen.
Das Umweltbundesamt hat empfohlen, von dem notifizierenden Unternehmen eine Bestätigung der Verwerter in Indien bzw. Malaysia oder eine eidesstattliche Erklärung über die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle zu verlangen. Diese eidesstattliche Erklärung wurde vom Geschäftsführer der Agro Drisa GmbH mit Datum 24.03.2009 abgegeben.
Das SMUL hat den Vorgang zum Anlass genommen die Landesdirektion Dresden anzuweisen, sich zukünftig vor dem Beginn der Verbringung von der notifizierenden Person eine Zustimmung der zuständigen Behörde des Empfängerlandes vorlegen zu lassen.
Zu Frage 1: Das Pelletwerk in Auerbach soll in einem Gewerbegebiet errichtet werden. Es ist als Nebeneinrichtung zu einem Biomasseheizkraftwerk nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig. Im Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen der Herstellung der Pellets und der Transportvorgänge ermittelt. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird nur dann ausgesprochen, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen, einschließlich der Einhaltung der Anforderungen an den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und Geräusche vorliegen.
Zu Frage 2: IGNISCUM ist eine gebietsfremde Art. Nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 des Sächsischen Naturschutzgebietes ist es verboten, Pflanzen gebietsfremder Arten in der Natur anzusiedeln.
Da gesicherte Aussagen über die Nicht-Invasivität der Hybridzüchtung noch nicht vorliegen, trifft gegenwärtig Abs. 2 Nr. 1 des Sächsischen Naturschutzgesetzes nicht zu. Für eine Ausnahme nach § 25 Absatz 2a wäre ein Antrag zu stellen.
Das Bundesnaturschutzgesetz überträgt die Ausgestaltung des Genehmigungsvorbehalts an die Länder (§ 41 Abs. 2 BNatSchG).
Für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 25 Abs. 2a SächsNatSchG ist der Landkreis als untere Naturschutzbehörde zuständig und nicht die Staatsregierung. Die untere Naturschutzbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- und Pflanzenwelt oder eine Gefährdung des Bestandes oder der Verbreitung wild lebender Tier- und Pflanzenarten der Mitgliedsstaaten der EU oder von Populationen solcher Arten nicht besteht.
Dem Unternehmen stehen die Förderprogramme des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Programmen sind bei der Sächsischen Aufbaubank erhältlich.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich zunächst für die sachliche Diskussion zu diesem Thema. Herr Kollege Krauß hat umfangreich erläutert, was auch Frau Clauß über mich hier sagen wollte, deshalb gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
Neben zwei Verfassungsänderungen soll das insbesondere durch eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am politischen Geschehen auf kommunaler Ebene erreicht werden. Vorgesehen ist zum einen eine Absenkung der aktiven Wahlberechtigung im kommunalen Bereich von 18 auf 16 Jahre.
Zum anderen sollen von den Gemeinden und Landkreisen zwingend Verfahren entwickelt werden, um Kinder und Jugendliche bei allen Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen zu beteiligen.
Diese Anlagen werden mit einer angeblich notwendigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention begründet. Artikel 12 dieser Konvention garantiert den Kindern allerdings nur ein Recht auf eine angemessene und altersentsprechende Berücksichtigung ihrer Meinung in allen Angelegenheiten, die das Kind berühren.
Abs. 2 des Artikels 12 der UN-Kinderrechtskonvention bezieht dieses Recht insbesondere auf die Beteiligung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Eine Herabsetzung des Wahlalters – wie sie hier vorgeschlagen wird – ist damit also nicht gemeint.
Ein weiteres Argument: Die Berücksichtigung des Kindeswillens ist immer von seinem Entwicklungsstand abhängig. Das muss zum Schutz des Kindes auch so sein. Und das beachten sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das deutsche Recht – denken Sie beispielsweise an die sorgerechtlichen Regelungen des BGB.
Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings lässt diese notwendige Beschränkung außer Acht. Es ist auch nicht einsichtig, warum der Entwurf Jugendlichen – quasi per Gesetz – die notwendige Einsichtsfähigkeit attestiert, sie aber gleichzeitig auf die Kommunalwahlen beschränkt. Hier geht es um eine „Grenzziehung“.
Diese lässt sich rechtlich und logisch nur dann begründen, wenn die politische Handlungsfähigkeit mit Verantwortlichkeit Hand in Hand geht, also mit der Möglichkeit, für das eigene Handeln auch zur Verantwortung gezogen werden zu können. Das aber setzt zwangsläufig die Volljährigkeit voraus.
Meine Damen und Herren, wenn wir Kinder und Jugendliche wirklich stärker am politischen Leben partizipieren lassen wollen, dann kann dies nur auf kommunaler Ebene geschehen. Dazu sind Strukturen notwendig, in denen sich Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand einbringen können.
Dem kommunalen Bereich ist es unbenommen, solche Beteiligungsformen für junge Menschen einzurichten. Dafür gibt es in Sachsen bereits gute Beispiele.
Diesen Ansätzen trägt der Gesetzentwurf leider nicht genügend Rechnung. Die Staatsregierung lehnt diesen Entwurf deshalb ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf meine Rede auch zu Protokoll geben.
(Beifall bei der CDU – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Sie haben mir zwei Fragen versprochen! – Staatsminister Frank Kupfer: Sie haben gesagt, ich solle schnell machen! – Heiterkeit)
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Unabhängigkeit und Rechte des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken. Aber hält er denn auch, was er verspricht?
Sie gehen in Ihrer Vorlage davon aus – und Sie begründen es auch nicht –, dass die geltende Regelung im Sächsischen Integrationsgesetz unzureichend ist. Sie behaupten, dass es dem Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen an der erforderlichen Unabhängigkeit mangelt, weil sein Amt ein Ehrenamt ist und er an die Exekutive gebunden ist. Beides wollen Sie ändern.
Leider erklären Sie uns nicht, warum ein hauptamtlich bestellter Behindertenbeauftragter unabhängiger sein soll als ein ehrenamtlicher. Denn ist es nicht eigentlich anders herum, dass derjenige abhängiger ist, der mit einer Tätigkeit seinen Lebensunterhalt verdient?
Deshalb gibt es auch besondere Regelungen dafür, wenn die Unabhängigkeit eines hauptamtlich Beschäftigten sichergestellt werden soll. Diese Regelungen sind in § 10 Sächsisches Integrationsgesetz enthalten und sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht geändert werden. Das heißt, dass die Bestimmungen über die Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit des Beauftragten auch für Sie ausreichend sind.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Behindertenbeauftragte künftig organisatorisch der Staatskanzlei angegliedert werden soll. Die Staatskanzlei ist aber ebenfalls ein Teil der Exekutive. An der organisatorischen
Einbindung des Beauftragten in die Verwaltung soll also gar nichts geändert werden.
Im Übrigen ist es nach unserer Verfassung Aufgabe der Staatsregierung, über die Geschäftsbereiche ihrer Mitglieder zu beschließen. Das umfasst nach hiesiger Auffassung auch die organisatorische Anbindung des Beauftragten.
Kommen wir zu den Rechten des Behindertenbeauftragten. Auch diese sollen durch den vorgelegten Gesetzentwurf gestärkt werden. Aber leider verspricht der Titel auch hier mehr, als er halten kann. Die Rechte des Beauftragten sind in § 10 Abs. 3 und 4 Sächsisches Integrationsgesetz geregelt. Aber genau diese Absätze sollen gar nicht geändert werden.
Genau genommen benennt der Gesetzentwurf nicht einmal neue Aufgaben für den Beauftragten, denen dann möglicherweise neue Rechte und Befugnisse zugeordnet werden müssten.
Der Gesetzentwurf sieht zwar ein ausdrücklich geregeltes Beschwerderecht von jedermann beim Behindertenbeauftragten vor. Aber erstens stärkt das nicht die Rechte des Beauftragten, und zweitens kann sich bereits jetzt jede oder jeder an den Beauftragten wenden, auch wenn das im Sächsischen Integrationsgesetz nicht „Beschwerde“, sondern „Anregung“ heißt.
Dieser Gesetzentwurf hätte letztlich also nur ein Ergebnis: Der Behindertenbeauftragte würde nicht länger ehrenamtlich, sondern hauptamtlich tätig sein. Sicher würde das bedeuten, dass er mehr Zeit in diese Aufgabe investieren könnte.
Aber das Ehrenamt hat einen entscheidenden Vorteil: nämlich den Blick von außen auf die Staatsverwaltung. Als hauptamtlich Beschäftigter, vielleicht noch im Beamtenstatus, kann der Beauftragte leicht Teil der Verwaltung werden.
Die Perspektive von außen ist unseres Erachtens viel besser dafür geeignet, Entwicklungen zu sehen, Strukturen zu hinterfragen und auch neue Ideen einzubringen. Das wiederum ist eine gute Chance, um für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in unserer Gesellschaft zu sorgen.
Wir sehen deshalb keinen Bedarf an der vorgeschlagenen Gesetzesänderung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch eine Fachregierungserklärung und dann noch eine zum ländlichen Raum? Ja, genau! Gerade weil wir in einer Zeit leben, in der der ländliche Raum und die Menschen aus dem ländlichen Raum immer weniger im Fokus der öffentlichen Berichterstattung sind. Ich stelle mich gegen diesen Trend, und das ganz bewusst. Ich verstehe mich als Anwalt für den ländlichen Raum, als Anwalt der Menschen, die in ihrer Heimat verwurzelt sind und die Kraft daraus schöpfen, die kulturellen Werte und die natürlichen Schönheiten ihrer Heimat zu erhalten.
Die Mehrheit der Menschen lebt nicht in den großen Städten, die Mehrheit der Menschen lebt im ländlichen Raum. Sie schätzen eine gesunde Umwelt, attraktive Landschaften, die schönen Dörfer, die ländlichen Traditionen, preisgünstige größere und individuellere Wohnmöglichkeiten. Sie schätzen die dörfliche Gemeinschaft, diese Vertrautheit, die den ländlichen Raum so unverwechselbar gegenüber der Stadt macht. Genau daran knüpfe ich an.
Diese Vorteile, diese Stärken möchte ich, möchte die Staatsregierung erhalten und ausbauen. Aber wenn ich mir
so manche Parteiprogramme anschaue, ist dort der ländliche Raum oft mehr oder weniger ein Anhängsel. Bei uns nicht! Für die Staatsregierung war die Entwicklung der ländlichen Regionen schon immer eine wichtige Aufgabe. Vielleicht, meine Damen und Herren, können Sie sich noch an die Zeit um 1990 erinnern. Große Löcher in den Straßen, graue, triste Fassaden, verfallene Höfe, eben die Folgen sozialistischer Gleichmacherei. Fahren Sie jetzt durch die Dörfer, meine Damen und Herren. Es gibt gute Ortsstraßen, helle, freundliche Häuser mit bunten Vorgärten, – –
modernisierte Vereinshäuser und eine geordnete Wasserver- und Abwasserentsorgung. Bei allem Aber, das es auch jetzt noch gibt, können wir auf das, was getan wurde, stolz sein.
Zwischen 1991 und 2007 wurden insgesamt 4,5 Milliarden Euro investiert. Unsere Förderung war und ist ein bedeutsames Konjunkturprogramm für kleine und mittlere Betriebe im ländlichen Raum. Rund 2 000 Arbeitsplätze wurden neu geschaffen. Das ist ungefähr viermal so viel, wie es derzeit am zweitgrößten deutschen Standort des Fraunhofer-Instituts in Dresden gibt. Nur dass die Dörfer keine so großen Einrichtungen besitzen. Ihre Arbeitsplätze entstehen beim Bäcker, beim Tischler, beim Fuhrunter
nehmer, alles kleine und mittlere Unternehmen, die sich oft ohne große Lobby am Markt behaupten müssen und die oft auch nur mithilfe unserer Unterstützung auf die Beine gekommen sind. Hier bleiben wir weiter am Ball, denn vor allem mit Arbeitsplätzen können wir Menschen zum Bleiben bewegen.
Private und Kommunen haben über 40 000 ortsbildtypische Gebäude mit unserer Förderung renoviert. Viele leer stehende Gebäude wurden für wirtschaftliche und private Zwecke umgenutzt. Damit entfiel in diesem Umfang das Bauen auf der grünen Wiese. Das, meine Damen und Herren, ist mir besonders wichtig. 3,4 Millionen Quadratmeter Bauland wurden so nicht in Anspruch genommen. Das entspricht der Größe von 476 Fußballfeldern. Auch wenn wir damit den Flächenverbrauch noch nicht gestoppt haben, so sind wir doch auf dem richtigen Weg.
Hilfreich dabei ist das Ökokonto. Je mehr freiwillige Maßnahmen zur Verfügung stehen, desto geringer ist der Druck auf die Landwirte, Flächen im Nachhinein für die Kompensation zur Verfügung zu stellen. Die sächsische Ökoflächenagentur vermittelt seit einem Jahr gerade für überregionale Projekte Ökokonto-Maßnahmen an Investoren und baut einen Pool an geeigneten Kompensationsflächen auf. Flächeneigentümer oder -nutzer können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einbuchen. Investoren können Ausgleichsflächen bei Bedarf abbuchen. Nutznießer dieser Kontoführung sind Naturschutz und Landnutzer. Weiterhin wurden 1 560 Kilometer kommunale Straßen aus Mitteln der ländlichen Entwicklung saniert. Das ist eine Strecke von Dresden nach Bordeaux.
Meine Damen und Herren! Arbeitsplätze, schöne Häuser, sanierte Straßen, weniger versiegelte Flächen – die Bilanz ist sowohl in ökonomischer, sozialer als auch ökologischer Hinsicht ein Erfolg.
Mit den 2,2 Milliarden Euro an eingesetzten Fördermitteln wurde mehr als das Doppelte an Investitionen ausgelöst, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Wir schreiben diese Erfolgsbilanz auch in den kommenden Jahren und der laufenden Förderperiode fort. Bis Ende April 2009 konnten dank des großen Engagements der regionalen Akteure, insbesondere auch der Landkreise, 1 468 Förderanträge über die integrierte ländliche Entwicklung bewilligt werden. Dahinter stehen 103 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, 103 Millionen Euro, mit denen zum Beispiel aus einer ehemaligen Berufsschule in Laubusch Gewerberäume entstehen können und damit 18 Arbeitsplätze geschaffen werden. Hiervon dürfte es ruhig noch ein wenig mehr an Maßnahmen geben.
Attraktiv, besonders für junge Leute, werden die ländlichen Regionen vor allem durch Arbeitsplätze. Hier setzt auch die Staatsregierung an. Die wichtigsten Arbeitgeber in ländlichen Regionen sind kleine und mittlere Betriebe. Was Solarworld in Freiberg ist, ist der Treppenbauer in Niedercunnersdorf oder der Dachdeckermeister für
Radibor. Sie sind die Leuchttürme für unsere Dörfer, die wir auch künftig brauchen, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen.
Für die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum leisten auch innovative Unternehmen in der Umwelttechnik einen wichtigen Beitrag. Wir unterstützen diese Unternehmen und schaffen damit Chancen für Handwerk und Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien.
In den letzten Jahren gab es im ländlichen Raum fast immer mehr Gewerbeanmeldungen als -abmeldungen. Kleinere und flexiblere Unternehmen bewältigen einen Wandel oft besser als große Unternehmen. Das ist vielleicht gerade jetzt eine Chance für die Unternehmen im ländlichen Raum. Auch dazu gibt die Staatsregierung umfangreiche Unterstützungen. So werden beispielsweise Investitionen kleinerer Unternehmen über das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ unterstützt. Nach der Richtlinie „Chancengleichheit“ fördert der Freistaat Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum. Ebenso unterstützend für Unternehmen wirkt die ländliche Neuordnung. Sie ist ein wirksames Instrument, wenn es darum geht, einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen schnell, sachgerecht und wirtschaftlich herbeizuführen. Wir praktizieren das mit gutem Erfolg schon dort, wo etwa für Hochwasserschutz oder den Straßenbau landwirtschaftliche Fläche überplant oder in Anspruch genommen wird.
So konnte zum Beispiel dank der ländlichen Neuordnung der Müglitzdamm bei Lauenstein, Deichbau- und Deichverlegung im Bereich der Mulde bei Zschadraß, Großbothen und Altleisnig oder der Bau der B 187 Löbau–Zittau viel schneller angegangen werden. Auch das ist Wirtschaftsförderung, meine Damen und Herren!
Indirekt hilft auch der Ausbau neuer Straßen unserer Wirtschaft. Gerade in weniger dicht besiedelten ländlichen Regionen sind Straßen die Verbindung zu den Zentren. Sie sind nicht nur Zubringer für die Wirtschaft, zu Arbeit, Bildung, Kultur und Versorgung, sondern sie sind neben dem ÖPNV unverzichtbare Voraussetzung, um auf dem Land leben und in der Stadt arbeiten zu können. Ein bedarfsgerechter und der demografischen Entwicklung angepasster Ausbau unserer Straßen bleibt auch künftig eine wichtige Aufgabe der ländlichen Entwicklung. Wir haben dazu ein Schwarzdeckenprogramm aufgelegt. Allein im letzten Jahr konnten damit 167 kommunale Straßen saniert werden. 9,5 Millionen Euro haben wir dafür ausgegeben, Geld, das gut angelegt ist und das auch einem anderen wichtigen Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum zugute kommt: der Land- und Forstwirtschaft.
Land- und Forstwirte pflegen unsere Kulturlandschaft und bieten trotz augenblicklichen Preisverfalls bei Milch und schwieriger Absatzlage beim Holz wichtige Arbeitsplätze. Allein der Bereich Forst und Holz gibt Lohn und Brot für mehr als 33 000 Beschäftigte im Freistaat Sachsen. Weitere 42 300 Beschäftigte arbeiten in der Landwirtschaft und noch einmal 800 in der Fischereiwirtschaft. Dazu kommen 24 000 Beschäftigte in Unternehmen der Ernährungswirtschaft und den angeschlossenen Verkaufsfilialen. Die umfangreiche Unterstützung dieser Branchen durch die Staatsregierung stärkt damit auch den ländlichen Raum.
Der Tourismus ist ein Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Auch ihn wollen wir weiter fördern. Schließlich sind unsere Kleinstädte und Dörfer in den ländlichen Regionen jede Reise wert. Nicht umsonst konnten sächsische Dörfer hohe Auszeichnungen bei verschiedenen Wettbewerben auf nationaler und europäischer Ebene erringen, zuletzt der Ort Nebelschütz als Preisträger im europäischen Dorferneuerungswettbewerb.
Unsere Gemeinden haben ein wertvolles und oft unverfälschtes bauliches Kulturerbe, auf das wir stolz sein können. Hinzu kommen ein reichhaltiges Kulturleben und unverwechselbare Bräuche. Besuchen Sie einmal das Landeserntedankfest in diesem Jahr in Bischofswerda! Erfreuen Sie sich an den kunstvoll geflochtenen Erntekronen und Kränzen. Die Sächsische Staatsregierung unterstützt dieses ländliche Brauchtum schon seit vielen Jahren.
Die Wort „Bräuche“ und „Traditionen“ kommt in jüngst veröffentlichten Positionspapieren zum ländlichen Raum nicht vor. Ich sehe das nicht als Zeichen der Fortschrittlichkeit, sondern eher als Geringschätzung.
Auch unsere Wettbewerbe zum ländlichen Bauen sowie die neue touristische Initiative „Sachsens Erlebnisdörfer“ helfen den Dörfern, sich noch besser zu vermarkten und damit mehr Touristen anzuziehen. Um unseren kulturellen Reichtum in der Stadt und vor allen Dingen auf dem Land zu erhalten und weiterzugeben, hat der Landtag in dieser Legislaturperiode das Kulturraumgesetz entfristet. Es sichert das vielfältige Angebot an Kultur im Freistaat, und es ist deutschlandweit einzigartig. Ob Schmalspurbahnmuseum, Kulturfabrik, Musiksommer, Schalmeienkapelle oder Klöppelschule – das Gesetz hilft schon seit mehreren Jahren, unser kulturelles Spektrum besonders im ländlichen Raum zu erhalten.
Meine Damen und Herren! Neben den traditionellen Wirtschaftsbereichen strebt die Staatsregierung einen stärkeren Dienstleistungssektor im ländlichen Raum an. Dazu ist der Zugang zu leistungsfähigen Kommunikationsstrukturen wie Breitbandinternet das A und O. Breitbandinternet ist im ländlichen Raum zu einem ebenso wichtigen Standortfaktor geworden wie Straßen oder Kindergärten. Die Staatsregierung setzt daher alles daran, die Breitbandkluft zwischen Stadt und Land zu verrin
gern. Sachsen schöpft alle Möglichkeiten der bundesdeutschen Breitbandstrategie aus. Sächsische Dörfer, die sich um einen schnellen Internetzugang bemühen, werden unterstützt. Zusätzlich zu den Wirtschaftlichkeitslücken können zukünftig Leerrohrsysteme für Kommunen gefördert werden. Sachsen hat hierfür die Fördersätze auf 90 % erhöht.
Der Freistaat stellt außerdem Mittel für eine zentrale Beratungsstelle zur Verfügung. Ich hoffe, die Gemeinden nutzen diese Angebote und werden dabei tatkräftig von den Landkreisen unterstützt. Letztlich sind sie der Schlüssel dafür, um ihre Dörfer über Breitband an die Außenwelt anzuschließen und damit gerade für junge Familien attraktiver zu machen.
Meine Damen und Herren! Andere wichtige Standortfaktoren sind Kindergarten und Schule. Wir haben schon jetzt ein weitgehend bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im ländlichen Raum. In dünn besiedelten Regionen Sachsens kann es notwendig werden, ergänzend alternative Angebote wie Tagespflege, Familienzentren oder betriebsnahe Kindertagesbetreuung zu etablieren.
Bei den Schulen haben wir eine schmerzliche, aber angesichts der Schülerzahlentwicklung notwendige Anpassung an das Schulnetz hinter uns. Nun kommt es darauf an, das bestehende Schulnetz auch für die Zukunft zu stabilisieren. Das gilt natürlich insbesondere für den ländlichen Raum, nicht zuletzt, um die Schulwege in erträglichen Grenzen zu halten. Hier wird in dem einen oder anderen Fall mehr Flexibilität gefragt sein. Die Staatsregierung wird diese Flexibilität gerade bei der kommenden Schuljahresvorbereitung im ländlichen Raum nutzen, aber auch einfordern.
Meine Damen und Herren! Neue Wege müssen wir auch bei der medizinischen Versorgung gehen. Im Sozialministerium wird hart daran gearbeitet, eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre medizinische Versorgung auch in ländlichen und peripheren Räumen zu gewährleisten. Dazu werden Ärzte, die sich in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten niederlassen, finanziell unterstützt.
Über die integrierte ländliche Entwicklung können auch Dorfgemeinschaftshäuser oder andere gemeinschaftliche Einrichtungen gefördert werden, die die Kommunen dann zu günstigen Konditionen für Arztpraxen bzw. Schwesternstationen und Gesundheitsdienste öffnen.
Ab diesem Jahr gibt es in unterversorgten Regionen moderne Gemeindeschwestern. Die Schwestern erbringen den Arzt entlastende Dienste in den Dörfern, wobei sie über Internet mit dem Hausarzt verbunden sind. Hier schließt sich wieder der Kreis. Für diese Internetkommunikation mit dem Arzt braucht man natürlich auch schnelle Internetverbindungen im ländlichen Raum.
Solche unkonventionellen Lösungen werden wir angesichts der demografischen Entwicklung noch mehr benö
tigen. 2020 wird sich die Bevölkerungszahl im Freistaat Sachsen gegenüber 1990 um ein Viertel verringert haben. Wir wissen auch, dass der ländliche Raum davon besonders betroffen sein wird. Daher brauchen wir jetzt und zukünftig vor allem Pragmatismus und Realismus für vernünftige Lösungen. Künftige Investitionen in die Infrastruktur müssen maßgeschneidert an die Entwicklung der Einwohnerzahlen angepasst werden.
So hat die Staatsregierung beispielsweise die Förderung der Abwasserinfrastruktur flexibler gestaltet. Je nach Einwohnerzahl können zentrale oder dezentrale Anlagen gefördert werden. Schließlich sollen diese auch noch in Jahrzehnten für den Bürger bezahlbar sein.
Eine andere vernünftige Lösung, um auf die demografische Entwicklung zu reagieren, ist, das ehrenamtliche Netz auszubauen. Auch wenn die Bürger nicht alles übernehmen können und sollen, sind viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens schon jetzt ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar. Ehrenamtlich engagierte Bürger pflegen Wiesen, verleihen Bücher in Bibliotheken, unterhalten Heimatstuben, kümmern sich zum Beispiel um Kinder in Sportvereinen oder schützen bei der Freiwilligen Feuerwehr Menschenleben und materielle Werte.
Warum wollen wir eine solche ehrenamtliche Arbeit und solche ehrenamtliche Aufgaben nicht weiter ausbauen, auf andere Bereiche des Lebens ausdehnen und den Menschen in den Dörfern helfen?
Warum können unsere oft noch rüstigen Rentner nicht jungen Familien bei der Kinderbetreuung unter die Arme greifen?
Warum kann der bis vor Kurzem noch im Berufsleben stehende 65-Jährige nicht mehrmals wöchentlich mit dem Dorftaxi die Bevölkerung in die Stadt fahren?
Warum soll der pensionierte Lehrer nicht noch die eine oder andere Nachhilfestunde geben?
Die Staatsregierung unterstützt diejenigen, die sich für andere im Ehrenamt einsetzen. So versichert der Freistaat ehrenamtliches Engagement seit dem 1. Januar 2007 über eine Landessammelversicherung im Bereich Unfall und Haftpflicht. Das ist etwas, das den Ehrenamtlichen nicht nur nützt, sondern auch hilft.
Über die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ zahlt die Staatsregierung eine Aufwandsentschädigung an ehrenamtlich Engagierte für Projekte, die der Allgemeinheit zugute kommen, ehrt sie aber auch durch Auszeichnungen wie den Umweltpreis des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft sowie die Unterstützung für Naturschutzhelfer. Dadurch wird ehrenamtliches Engagement finanziell, aber auch ideell anerkannt. Über dieses Engagement verwurzeln die Menschen auch mit ihrem eigenen Lebensumfeld und bleiben ihren Dörfern als wichtige Stütze erhalten.
Meine Damen und Herren! Einkaufszentren, Nahverkehr sowie ein breites Angebot verschiedenster Bildungsein
richtungen sind in der Stadt selbstverständlich. Wenn man es einmal rein wirtschaftlich betrachtet, sind derartige Einrichtungen in wirtschaftlich weniger besiedelten Gebieten oft ein Minusgeschäft. Gleichwohl haben aber auch die Menschen in den ländlichen Regionen einen Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Das ist das Ziel der Sächsischen Staatsregierung.
Gleichwertig heißt aber nicht identisch. Schließlich haben Stadt und Land ihre eigenen Stärken und Vorteile. Aber gleichwertig bedeutet, eine soziale und materielle Grundversorgung der ländlichen Gebiete zu erhalten. Dazu gehören für mich Einkaufsmöglichkeiten. Dazu gehört für mich medizinische Betreuung. Dazu gehören für mich Nahverkehr, aber auch gutes Trinkwasser. Das heißt für die Staatsregierung: Infrastruktur erhalten und zukunftsfähig ausbauen, das heißt für die Landkreise: Ideen koordinieren, und das heißt für die Gemeinden: zusammenarbeiten.
Wir brauchen ein Denken über das eigene Ortseingangsschild hinaus. Mit gemeinsamen Prioritäten lassen sich die Stärken und Nachteile einzelner Dörfer besser ausgleichen. Genau diesen Ansatz unterstützt der Freistaat seit 2007 mit dem Prozess der integrierten ländlichen Entwicklung.
Wir haben im Freistaat Sachsen 12 LEADER- und 23 ILE-Gebiete. In diesen Regionen koordinieren und entwickeln regionale Akteure genau die Projekte, die ihre Dörfer voranbringen. Genau das ist die Stärke der „Integrierten ländlichen Entwicklung“.
Die Projekte werden nicht in Dresden entworfen und vorgegeben, sondern vor Ort. Die Akteure, die nahe an den Aufgaben sind, entscheiden selbst. Die Erfahrungen und der Blick in andere Bundesländer zeigen, dass nur dann diese Projekte nachhaltig wirken.
Besonders positiv für Stadt und Land wirkt sich aus, wenn beide zusammen Projekte entwickeln. Beispielsweise arbeiten das Regionalmanagement der ILE-Region Sächsisches Zweistromland und die Städte Oschatz, Strehla, Mügeln und Dahlen sehr intensiv an Aktivitäten im Bereich des Stadtmarketings.
Über die „Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung“ stehen zwischen 2007 und 2013 rund 422 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.
Das möchte ich an dieser Stelle auch sagen, weil der Finanzminister im nächsten Tagesordnungspunkt an der Reihe ist und uns bestimmt berichten wird, wie es künftig mit der finanziellen Ausstattung aussieht: Sie wird nicht so rosig sein wie in den letzten Jahren.
Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich feststellen: Das sind Mittel der Europäischen Union. Wir haben in den vergangenen Jahren immer versuchet, Mittel, die wir woanders her bekommen – egal ob vom Bund oder von der EU –, kozufinanzieren und damit im Freistaat Sachsen
wirksam zu machen. Das möchte ich trotz der schwierigen Haushaltslage auch in den kommenden Jahren.
Neben der eigentlichen Förderung der ILE- und der LEADER-Gebiete genießen bereits jetzt Projekte aus diesen Gebieten Vorfahrt in mehr als 15 anderen Förderrichtlinien der Staatsregierung. Also nicht nur die ILEFörderung selbst, sondern auch andere Förderrichtlinien greifen in den ILE- und LEADER-Gebieten. Dadurch profitieren auch die Städte und ihre zugehörigen Ortsteile maßgeblich vom ILE-Prozess, selbst wenn sie aufgrund ihrer Größe oder Struktur keine investiven Maßnahmen aus der ILE-Richtlinie erhalten können.
So werden zum Beispiel die Sanierung der Grundschutz in Gröditz und der Neubau einer Einfeldsporthalle in Frauenstein über die Förderrichtlinie Schulhausbau bzw. die Richtlinie zur Sportförderung vorrangig bezuschusst.
Schließlich ist es für die gesamte Staatsregierung Aufgabe, unseren ländlichen Raum, unsere ländliche Heimat jetzt und für kommende Generationen attraktiv zu gestalten. Dazu dient auch das Konjunkturpaket. Es greift ebenso den Kommunen in den ländlichen Regionen unter die Arme. So können dort Schulen, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser, Sportstätten, Maßnahmen zum Klima- und Bodenschutz, aber auch das Feuerwehrwesen gefördert werden.
Dieses Ziel, meine Damen und Herren, möchte ich mit Taten untersetzen. Ich habe mich deshalb entschlossen, die ländliche Entwicklung finanziell noch mehr zu stärken. Unser Vorschlag wurde dem Sächsischen Landtag in dieser Woche zugeleitet.
So werden wir erstens die Erweiterung der Gebietskulisse zur ILE-Richtlinie von 2 000 auf 5 000 Einwohner bei der Europäischen Union beantragen.
Folglich kommen künftig auch größere Kommunen in den Genuss der investiven Förderung. Das betrifft, meine Damen und Herren, zusätzlich 500 000 Menschen im Freistaat Sachsen, 500 000 Einwohner, die die Fördermöglichkeiten der integrierten ländlichen Entwicklung voll und ganz nutzen können.
Wir werden zweitens die Fördersätze in der ILERichtlinie erhöhen. Davon profitieren zum Beispiel kleine und kleinste Unternehmen. Sie erhalten für die Umnutzung von Gebäuden und zur Ausstattung über die Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung 5 % mehr Förderung. Möchte beispielsweise ein Unternehmen expandieren und nutzt dafür ein leer stehendes ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebäude, erhält es jetzt 45 % und nach der Neuregelung einen Zuschuss von 50 %. Damit hält die Staatsregierung weiter Kurs auf mehr Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dafür um Ihre Unterstützung.
Drittens unterstützen wir auch die Straßeninfrastruktur. In diesem Jahr werden weitere 20 Millionen Euro für das Schwarzdeckenprogramm bereitgestellt. Weitere zusätzliche Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur im ländlichen Raum können über das Konjunkturprogramm umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, all diese Maßnahmen kommen den Menschen im ländlichen Raum zugute. All diese Maßnahmen sollen helfen, ihnen in ihrem Zuhause, eine Perspektive zu geben. Denn je globaler eine Gesellschaft ist, desto mehr wächst die Sehnsucht nach Geborgenheit, nach Heimat. Ein Schweizer Bundespräsident hat einmal gesagt: „Heimat entsteht nicht durch Abgrenzung, sondern durch Verbundenheit, durch Anteilnahme und durch Mitwirkung.“
Genauso wollen wir, Staatsregierung und Landtag, den ländlichen Raum weiter entwickeln, weiter begleiten, verbunden durch unsere Anteilnahme und Aufmerksamkeit, verbunden durch unsere Unterstützung und Mitwirkung.
Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre bisherige Begleitung. Bleiben Sie dem ländlichen Raum weiterhin verbunden!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Günther-Schmidt, die Fragen 1 und 2 möchte ich zusammen beantworten.
Die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde von Amts wegen vorgenommen. Am Standort hatte ein Wechsel des Betreibers stattgefunden. Adressat des Bescheides war nunmehr die Eigensche Trocken- und Umwelttechnik GmbH. Weiterhin wurden erforderliche Daten im Zusammenhang mit dem digitalen Wasserbuch ergänzt und die örtliche Lage der Gewässernutzung genauer definiert. Darüber hinaus wurden der Parameterumfang, die Probenahmeverfahren und die Analytik der Abwasseruntersuchung sowie die Eigenüberwachung der Ablaufwerte den derzeitig geltenden wasserrechtlichen Regelungen angepasst.
Schließlich wurde diese Befristung des Ausgangsbescheides aufgehoben. Alle übrigen Bestandteile des Ausgangsbescheides gelten fort.
Frau Abg. Günther-Schmidt, ich hoffe, dass das die Stenografen alles mitbekommen haben. Ich werde diese Frage, die Sie jetzt gestellt haben, und den gesamten Fragenkomplex sehr ernst schriftlich beantworten.
Frau Präsidentin! Frau Abg. GüntherSchmidt! Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Bodenmaterial, das in einer Anlage behandelt wurde, um den Schadstoffgehalt zu verringern, kann, sofern bestimmte Schadstoffgrenzen unterschritten werden, zum Beispiel für folgende Zwecke verwendet werden: Konturierung von Geländen im Landschaftsbau, Verfüllung von Abgrabungen und Senken, Bau von Straßendämmen, Bau von Lärmschutzwänden, Rekultivierung von Flächen des Bergbaues und in Industriegebieten sowie Rekultivierung von Deponien.
Zu Frage 2: Zu den von Bodensanierungsanlagen in Sachsen als Mutterboden im Durchschnitt jährlich in Verkehr gebrachten Mengen liegen der Staatsregierung keine Angaben vor.
Gemäß Ermittlung des Statistischen Landesamtes betrug im Jahr 2006 die von Bodenbehandlungsanlagen in Sachsen abgegebene Menge behandelter Abfälle 382 996 Tonnen. Davon wurden 322 277 Tonnen zur Verwertung an Dritte abgegeben. Der Rest wurde in Anlagen beseitigt.
Im Jahr 2007 wurden 402 855 Tonnen abgegeben. Davon wurden 338 886 Tonnen verwertet.
Ich habe bei der Aufzählung nicht von privaten Gartenanlagen gesprochen. Das kann ich jetzt nicht sagen. Ich werde Ihnen das nachreichen.
Das ist eine gute Frage. „Mutterboden“ haben Sie ins Spiel gebracht. Ich werde das prüfen und gebe Ihnen das schriftlich.
Frau Präsidentin! Herr Abg. Lichdi, Ihre Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten. Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage, Drucksache 4/15241, genannten öffentlichen Straßen gehören nicht zum Anlagenumfang der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH. Die Unterhaltungslast und damit die Verantwortung der Straßenreinigung liegt hier bei der Gemeinde Neukyhna. Unabhängig davon wird gemäß einer Vereinbarung der Gemeinde mit der S.D.R Biotec Verfahrenstechnik GmbH die Reinigung der Straße mit deren firmeneigenen Reinigungsfahrzeugen durchgeführt.
Zur Frage 2. Die Entsorgung des Kehrgutes erfolgt in den Anlagen der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH auf deren Kosten.
Frau Präsidentin! Herr Abg. Gerstenberg, ich darf Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Unter der Bezeichnung „Haushaltsabfälle“ verließen keine Abfälle aus Italien die MBA Cröbern. Zur Entsorgung anderer Abfälle aus Italien durch die W.E.V. in Cröbern habe ich bereits in der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft am 9. Dezember 2008 und am 5. Januar 2009 berichtet.
Zu Frage 2: Mit Schreiben vom 25. Juni 2008 erhielt das damalige Regierungspräsidium Leipzig von dem im Bericht des MDR genannten ehemaligen Mitarbeiter der W.E.V. eine Anzeige von Verstößen in der MBA Cröbern. In der Anzeige wird unter dem Begriff „Emissionsschutz“ der Vorwurf erhoben, dass bei Umbaumaßnahmen im Juni/Juli 2007 aus der MBA die Abluft direkt in die Atmosphäre abgeleitet wurde.
Unter dem Betreff „Abfallablagerung“ wird der Vorwurf erhoben, dass nicht ausreichend in der MBA behandelter Abfall nicht ordnungsgemäß auf der Deponie Cröbern abgelagert wurde. Ein Bezug zu Abfällen aus Italien oder dazu, dass die W.E.V. Abfälle zur Entsorgung an Dritte abgegeben hätte, ist dem oben genannten Schreiben nicht zu entnehmen.
Der Absender wurde vom Regierungspräsidium Leipzig zu seinen Darstellungen am 14. Juli 2008 angehört. Danach wurden die Angaben des ehemaligen Mitarbeiters der W.E.V. mit Betriebsdokumenten der W.E.V., wie zum Beispiel Belegungsplänen für die Nachwarte, abgeglichen und überprüft. Die W.E.V. wurde dazu angehört.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Landesdirektion Leipzig konnte ein Verstoß gegen emissionsschutzrechtliche Auflagen festgestellt werden. Mit Bescheid vom 19. September 2008 erhielt der Leiter Technik/Vorhabensentwicklung der W.E.V. eine Verwarnung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin wurden von der Landesdirektion Leipzig organisatorische Maßnahmen zur künftigen Verhinderung weiterer Verstöße eingeleitet. Die Einhaltung wird bei weiteren Überwachungen kontrolliert.
Der Vorwurf der nicht ordnungsgemäßen Ablagerung von unzureichend in der MBA behandelten Abfällen konnte durch die Ermittlungen der Landesdirektion Leipzig nicht bestätigt werden.
Das Schreiben des im Bericht des MDR genannten ehemaligen Mitarbeiters der W.E.V. vom 25. Juni 2008 wurde von der Landesdirektion Leipzig am 30. September 2008 beantwortet.
Ich kann das weder verneinen noch bestätigen. Ich kann das aber gern recherchieren. Falls es in diesem Bereich eine Minderbesetzung geben sollte, können wir darüber reden, wie wir da Abhilfe schaffen.
Frau Präsidentin! Herr Abg. Lichdi, ich möchte Ihre zwei Fragen gemeinsam beantworten.
Die Staatsregierung hat veranlasst, dass im März 2009 Bodenproben auf Dioxine und dioxinähnliche polychlorierte Biophenyle (PCB) untersucht werden. Die ermittelten Schadstoffkonzentrationen in der obersten Bodenschicht liegen im Bereich der bundesweiten Hintergrundbelastung und geben keine Hinweise auf das Vorliegen einer Gefahr. Aufgrund dieser Ergebnisse ergibt sich kein weiterer Untersuchungsbedarf im Bezug auf Dioxine und Furane.
Ich habe meine Antwort wohl deutlich formuliert.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: In Sachsen sind keine Anlagen, die Bioethanol aus Getreide oder Zuckerrüben herstellen, in Betrieb. Angaben über den Vertrieb und den Absatz von Bioethanol im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2005 bis 2008 liegen der Staatsregierung nicht vor.
Die Sachsenmilch AG in Leppersdorf hat im Jahr 2008 eine Bioethanolanlage, die Bioethanol aus Molkepermeat herstellt, in Betrieb genommen. Ziel ist es, in dieser Anlage jährlich zehn Millionen Liter Bioethanol herzustellen.
Zu Frage 2: Die Wettbewerbsfähigkeit der Bioethanolerzeugung hängt in starkem Maße von der Entwicklung des Öl- und Getreidepreises ab. Das in Deutschland erzeugte Bioethanol unterliegt einem starken Konkurrenzdruck aufgrund der Bioethanolimporte. Daher werden der Schaffung von Herstellungskapazitäten in Sachsen dann Zukunftsperspektiven eingeräumt, wenn – wie in Leppersdorf – kostengünstige und den Kriterien der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung entsprechende Rohstoffe zur Verfügung stehen.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Die Stilllegung bzw. Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes in der Ortslage Ruppersdorf steht nicht im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der B 178n, sondern erfolgte in erster Linie aus wirtschaftlichen Erwägungen des Aufgabenträgers der öffentlichen Wasserversorgung.
Die natürlichen Bedingungen und der Bedarf der Bevölkerung sind im Wesentlichen unverändert. Das für die Trinkwassergewinnung in Ruppersdorf gewonnene Rohwasser ist stark eisenhaltig und bedarf einer entsprechenden technischen Aufbereitung, um die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einzuhalten. Die Enteisenungsan
lage war seit längerer Zeit verschlissen und erneuerungsbedürftig. Der Wasserversorger „SOWAG“ hat den Ersatzneubau gegen einen Anschluss an das Fernwassernetz von Obercunnersdorf abgewogen, mit dem Ergebnis, dass die Anschlussleitung den Vorrang erhielt und gebaut wurde.
Darüber hinaus befindet sich die Wasserfassung in der Ortslage. Ein zentraler Abwasseranschluss ist hier in absehbarer Zeit nicht vorgesehen, sodass die Schutzfähigkeit der Anlage nur bedingt gegeben wäre.
Die Anlage ist nicht mehr versorgungswirksam, sodass die Rechtsgrundlage für den Erhalt des Wasserschutzgebietes entfallen ist. Das Wasserschutzgebiet einschließlich der Schutzbestimmungen waren somit aufzuheben.
Zu Frage 2: Die Antwort ergibt sich aus meinen Aussagen zur Frage 1.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser viel gelobter, viel zitierter und teilweise auch etwas kritisierter „Aktionsplan Klima und Energie“ wird bald ein Jahr alt. Was wir in diesem Jahr umgesetzt haben, meine Damen und Herren, kann sich durchaus sehen lassen.
Dazu gehört der Klimaatlas Sachsen. Er dokumentiert erstmals den bereits stattfindenden Klimawandel. Nun haben wir eine wichtige Grundlage für künftige Planungen und Entscheidungen zur Anpassung an den Klimawandel. Auf seiner Grundlage entstand bereits die Strategie zur Anpassung der sächsischen Landwirtschaft an den
Klimawandel, und damit, meine Damen und Herren, ist Sachsen bundesweit ein Vorreiter.
Meine Damen und Herren! Wir fordern nicht nur andere Entscheidungsträger und Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft auf, sich an der Umsetzung des Aktionsplanes zu beteiligen. Wir gehen selbst mit gutem Beispiel voran, nachzulesen im Energieeffizienzbericht 2008 des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement.
Wärmedämmung und effiziente Heizungsanlagen sowie eine optimierte Gebäudeleittechnik halfen dem Finanzminister, binnen eines Jahres 450 000 Euro einzusparen. Außerdem wurden 965 Tonnen CO2 weniger in die Luft geblasen. Auf den Dächern der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Leipzig sowie des Amtsgerichtes Plauen stehen nun Bürgersolarkraftwerke. Weitere sind in Planung.
Wir haben uns mit dem Klimaaktionsplan auch entschlossen, bei staatlichen Baumaßnahmen einen CO2-Bonus einzuführen. Damit wird das eingesparte Kohlendioxid in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen. Erneuerbare Energien, energieeffiziente Technologien und energiesparende Bauweisen rechnen sich so viel eher als vorher. Dieser Bonus ist auch bundesweit einmalig.
Meine Damen und Herren! Die ersten Erfolge zeigen auf jeden Fall, dass die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen zur Förderung, Information und Beratung in der Praxis greifen. Sie lösen in ganz Sachsen Investitionen aus, die helfen, das Klima zu schützen. Ausführlich und laufend informiert die Staatsregierung auf der Internetseite www.klima.sachsen.de zur Umsetzung des Aktionsplanes.
Nun noch ein paar Worte zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE und damit zu den erneuerbaren Energien.
Sie kommen, meine Damen und Herren, wie so häufig in diesem Hohen Hause, mit Ihrem Antrag einfach zu spät. Bereits im März dieses Jahres hat die Staatsregierung ambitionierte, aber realisierbare Ziele bis 2020 beschlossen. Am vergangenen Dienstag haben wir die Förderung für erneuerbare Energien in unserer Landesrichtlinie „Energie und Klimaschutz“ entscheidend verbessert und im „Aktionsplan Klima und Energie“ wurden 2008 mehrere Maßnahmen zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Beispiel die Unterstützung von Bürgerkraftwerken auf landeseigenen Liegenschaften, verankert.
Energie ganz aus der Natur zu gewinnen ist faszinierend und verlockend. Auch wir folgen diesem Ruf, aber im Gegensatz zu den GRÜNEN wohl überlegt.
Sachsen hat 2001 als eines der ersten Länder das bereits mehrfach zitierte qualifizierte Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen aufgestellt, die mittelfristig ein hohes CO2Minderungspotenzial erschließen. 2005 lag der erste Zwischenbericht vor, bevor wir im letzten Jahr den „Aktionsplan Klima und Energie“ beschlossen haben. Von Schnellschüssen mit unverbindlichen Ankündigungen
halten wir nichts. Ich halte es auch für wenig zielführend, technische Potenziale aufzulisten, wie in Ihrer Studie geschehen, und deren Umsetzung innerhalb der nächsten zehn Jahre quasi von oben zu verordnen.
Das Ziel 100 % erneuerbarer Energien ist keine grandiose neue Idee. Entscheidend, meine Damen und Herren, ist der Weg dahin. Ihr Weg besteht aus grünen Verheißungen und Hauruckaktionen. Wir verfolgen unseren Weg mit Augenmaß und auf der Basis realistischer Annahmen. Die Staatsregierung hat daher beschlossen, bis 2020 mindestens 24 % unseres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bereitzustellen. Derzeit liegen wir bei etwa 13,6 % – eine gute Leistung, wenn man bedenkt, dass wir 1990 fast bei null angefangen haben.
Derzeit gibt es bundesweit keinen seriösen Energieexperten, der behauptet, dass wir in den nächsten 20 Jahren unsere gesamte Energieversorgung auf erneuerbare Energien umstellen können. Das ist technisch und finanziell einfach nicht machbar. Allein um die von Ihnen bis 2020 geplanten 5 600 Gigawatt aus Fotovoltaik zu erzeugen, müsste nicht nur die Hälfte aller in Deutschland hergestellten Solarmodule für die nächsten zwölf Jahre in Sachsen montiert werden, sondern es bedarf auch internationalen Finanzkapitals in Höhe von 13 Milliarden Euro. Dabei habe ich schon unterstellt, dass sich die heutigen Preise in den nächsten drei Jahren halbieren. Ganz zu schweigen davon, dass die Grundlast bei der Elektroenergieerzeugung zu sichern ist. Deshalb ist es unabdingbar, weiterhin an der Braunkohlenverstromung festzuhalten. Ich gehöre nicht zu denen, die bewährte Technologien aufgeben, bevor neue verlässlich verfügbar sind.
Grundlaststrom wird in Deutschland in Atomkraftwerken und Kohlekraftwerken erzeugt. Daran wird sich trotz Emissionshandels auch 2013 nichts ändern. Der Emissionshandel wird zu einem Strompreisanstieg durch die beschlossene Minderung der CO2-Emissionen im Emissionshandelssektor um 21 % bis 2020 führen. Bezogen auf das Basisjahr 2005 wird der Druck auf die Anlagenbetreiber, Minderungsmaßnahmen vorzusehen, wachsen. Für die Braunkohlenverstromung sind weitere CO2-Minderungen durch Effizienzsteigerung nur sehr eingeschränkt möglich. Deshalb setzt Vattenfall auf die CCS-Technologie und hat erklärt, sämtliche Kraftwerke mit dieser Technik auszurüsten. Dies gilt auch für den neuen Block R in Boxberg.
Nach übereinstimmender Auffassung der Experten wird sich diese Technologie ab einem Zertifikatpreis von 30 bis 40 Euro auch wirtschaftlich tragen. Dieser Preis wird sich nach Überwindung der Wirtschaftskrise in dieser Größenordnung einstellen.
Sofort. – Es ist also nicht illusorisch, wenn die Staatsregierung im „Aktionsplan Klima und Energie“
darauf setzt, dass Vattenfall die von der EU vorgegebenen Minderungen bis 2020 erfüllen wird.
Ich habe weder das eine noch das andere gesagt. Ich habe gesagt: Deshalb setzt Vattenfall auf die CCS-Technologie und hat erklärt, sämtliche Kraftwerke mit dieser Technik auszurüsten. Das gilt auch für den Block R in Boxberg.
Ich könnte nur wiederholen, was ich Ihnen gerade gesagt habe.
Erst jüngst hat Bundesumweltminister Gabriel verkündet, dass Deutschland sein Minderungsziel von 21 % bereits 2008 erreicht hat
und dass dies ganz wesentlich den emissionspflichtigen Anlagen zu verdanken ist.
Mit Einführung der CCS-Technologie wird der sächsische Umweltminister dies auch ab 2020 verkünden können, meine Damen und Herren. Er wird dann auch verkünden können, dass die erneuerbaren Energien mit über einem Fünftel ein fester Bestandteil in unserem Energiemix geworden sind, denn unsere Ziele sind realistisch und nachvollziehbar hergeleitet. Daher empfehle ich, dem Antrag von CDU und SPD zuzustimmen und den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.
Danke schön.
Die Fraktion DIE LINKE fordert etwas, das in ihren Kreisen eine gewisse Tradition hat, sich aber als Handlungsweise nicht empfiehlt: nämlich Geld auszugeben, das man nicht hat.
Ja, mehr noch: das Füllhorn ohne jede haushalterische Grenze auszuschütten. Das mag populär sein, zeugt aber nicht gerade von Respekt gegenüber dem Hohen Haus, das ja im Dezember einen Haushalt beschlossen hat.
Antragsteller wussten also frühzeitig, welche Fördermittel zu erwarten sind.
Die Antragstellerin verkennt auch die Tatsache, dass bei Schulen im ländlichen Raum (auf der Grundlage des Abschnittes IV Nr. 2 Buchstabe a) Satz 3 Föri SHB) eine Förderung bereits dann durchaus erfolgen kann, wenn die Mindestschülerzahlen (gemäß § 4a Abs. 1 SchulG) und die Mindestzügigkeiten (gemäß § 4a Abs. 3 SchulG) eingehalten werden. Letzteres entspricht im Wesentlichen einem Teil der Forderungen im o. g. Antrag.
Bei der „Verteilung der Fördermittel“ wurden insbesondere Vorhaben berücksichtigt, die bereits vor 2008 beantragt wurden. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Mittel nicht ausreichen, um alle derartigen Anträge zu fördern. Derzeit übersteigt das beantragte Volumen unsere Bewilligungsmöglichkeiten noch um circa 250 Millionen Euro.