Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Nicolaus, Herr Hamburger, Herr Krauß, Frau Mattern, Herr Rohwer, Herr Prof. Schneider, Herr Dulig und Herr Patt.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung für unsere heutige Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 bis 15 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 96 Minuten, Linksfraktion 72 Minuten, SPD 42 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 30 Minuten, fraktionslose MdL je 5 Minuten und die Staatsregierung 72 Minuten.
Meine Damen und Herren! Ich bitte von der Ihnen vorliegenden Tagesordnung die Punkte 4 bis 9, 3. Lesungen, zu streichen, weil wir sie bereits vorgestern erledigt haben.
Ich frage, ob es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung noch Änderungs- oder Ergänzungswünsche gibt. – Das scheint der Fall zu sein. – Bitte, Herr Herbst.
Herr Präsident, wir möchten unseren Antrag „Durchführung von Schulfahrten sichern“, Drucksache 4/12518, absetzen lassen.
Herr Präsident, ich möchte namens der Koalition ein ähnliches Begehren vortragen. Ich bitte um Absetzung des unter Tagesordnungspunkt 12 aufgeführten Antrages „Information der Öffentlichkeit über die neue Strukturfonds-Förderperiode 2007 – 2013“, Drucksache 4/9403.
Danke schön. – Gibt es von den anderen Fraktionen auch Tagesordnungspunkte, die abgesetzt werden sollen? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung mit den vorgenommenen Absetzungen für unsere heutige Beratung als verbindlich.
Wahl des Vizepräsidenten, eines Mitgliedes sowie stellvertretender Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen (gemäß § 3 Abs. 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes)
Gemäß § 3 Abs. 3 Sächsisches Verfassungsgerichtshofgesetz wählt der Sächsische Landtag den Präsidenten, weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.
Für diese Wahl sind zwei Aufrufe erforderlich. Wir wählen im ersten Aufruf den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
Ich berufe hierzu aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission. Ich bitte Frau Roth von der Linksfraktion, als Leiterin zu fungieren. Von der CDU berufe ich Herrn Colditz, von der SPD Frau Dr. Raatz, von der NPD Frau Schüßler, von der FDP Herrn Dr. Martens und von den GRÜNEN Herrn Weichert.
Bevor Frau Roth den Wahlaufruf vornimmt, darf ich Ihnen noch einen Hinweis geben und bitte dafür um Aufmerksamkeit: Zum Ankreuzen der Wahlscheine sind die in den Kabinen ausliegenden Stifte zu benutzen, sodass das Wahlgeheimnis gewährleistet ist. Ich bitte das auch bei zukünftigen Wahlen zu beachten.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn er die erforderliche Zweidrittelmehrheit – das sind 83 Jastimmen – erhält, ist er gewählt.
Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die ich noch nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Wir werden jetzt das Wahlergebnis abwarten und anschließend gleich den Gewählten fragen, ob er die Wahl annimmt. Dann setzen wir in der Tagesordnung fort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des Vizepräsidenten des
Verfassungsgerichtshofes vor. Es wurden 114 Stimmscheine abgegeben. Alle Stimmscheine waren gültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Vizepräsident Dr. Jürgen Rühmann hat 86 Jastimmen erhalten,
Damit ist Herr Dr. Rühmann als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt. Ich darf Sie, Herr Dr. Rühmann, zur Erklärung der Wahlannahme zu mir bitten.
(Die Abgeordneten aller Fraktionen und die Mitglieder der Staatsregierung erheben sich von den Plätzen.)
Ich darf jetzt die entsprechend dem Richteramt notwendige Vereidigung vornehmen. Ich werde Ihnen die Worte vorlesen und bitte Sie nachzusprechen.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.
Dr. Jürgen Rühmann: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung, vereinzelt Beifall bei der NPD)
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Wahl eines Mitgliedes sowie stellvertretender Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Ihnen liegt in der Drucksache 4/12534 der Wahlvorschlag der Staatsregierung vor.
Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Sächsische Landtag den Präsidenten, weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.
Wir wählen ein nichtberufsrichterliches Mitglied, einen Stellvertreter eines berufsrichterlichen Mitgliedes und einen Stellvertreter eines nichtberuflichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes.
Ich berufe dazu aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission: als Leiterin Frau Roth von der Linksfraktion, Herrn Colditz von der CDU-Fraktion, Frau Dr. Raatz von der SPD-Fraktion, Frau Schüßler von der NPD-Fraktion, Herrn Dr. Martens von der FDP-Fraktion und Herrn Weichert von den GRÜNEN. Ich bitte jetzt, dass Frau Roth den Namensaufruf vornimmt.
Meine Damen und Herren! Sie werden wie immer in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn die Kandidaten die erforderliche Zweidrittelmehrheit, das sind 83 Jastimmen, erhalten, sind sie gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Auch in diesem Falle werden wir erst das Wahlergebnis abwarten und danach in unserer Tagesordnung fortfahren.
Meine Damen und Herren! Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitgliedes sowie stellvertretender Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vor:
Herr Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute hat 84 Jastimmen und 19 Neinstimmen bei 10 Enthaltungen erhalten. Damit ist Herr Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute gewählt.