Andrea Roth

Sitzungen

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Frau Präsidentin! Ich habe mit dem Minister vereinbart, dass er diese Frage schriftlich beantwortet.
Pelletwerk in Auerbach/Vogtland (Frage Nr. 23)
In Auerbach ist ein Pelletwerk mit 120 000 Tonnen Jahreskapazität geplant. In der Perspektive soll es mit der
Energiepflanze "Igniscum", einer Knöterichart, betrieben werden. Für das geplante Werk ist eine Anbaufläche in der Größenordnung von 4 000 Hektar vorgesehen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie wirken sich die Herstellung von Pellets und der Abtransport der Rohstoffe sowie der Abtransport der Pellets (besonders in Bezug auf Lärmbelastung, Luftver- schmutzung) auf die Menschen der sich in 150 Metern befindlichen Wohnanlage aus?
2. Teilt die Staatsregierung die Meinung der Naturschutzverbände, welche vor dem Anbau von "Igniscum" warnen?
Nachfrage 1: Das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nicht ohne Genehmigung erlaubt. Auf jede Anpflanzung der ostasiatischen Knöterich-Sippen sollte verzichtet werden. Wird die Staatsregierung die Genehmigung erstatten?
Nachfrage 2: Welche Fördermöglichkeiten stehen dem Unternehmen zur Verfügung?
Gesetz über Kindertageseinrichtungen (Frage Nr. 24)
Im § 6 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen ist im Abs. 1 festgeschrieben: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch die Elternversammlung und den Elternbeirat bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung, die ihre Kinder besuchen, mit. Sie sind bei allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Änderung der pädagogischen Konzepte und für die Kostengestaltung. …“
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche konkreten Rechte ergeben sich aus § 6 des oben genannten Gesetzes für die Eltern?
2. Wurde diesem Paragrafen nach Meinung der Staatsregierung in dem Mechelgrüner Kindergarten „Sonnenkäfer“ entsprochen?
Frau Präsidentin, ist es, wenn ich zwecks Zeitersparnis meine Fragen schriftlich beantworten lasse, trotzdem möglich, Nachfragen zu stellen?
Herr Minister, bei der Nachfrage geht es um die Rückforderung der EUFördermittel für den Schanzenbau in Klingenthal. Meine Nachfrage wäre, in welcher Höhe sich diese Rückzahlungsforderung für das das Land bemisst?
Die Antwort auf die beiden Fragen bekomme ich doch dann? Wahrscheinlich ist es doch nicht so günstig, die Nachfragen zu stellen, ohne vorher die Fragen gestellt zu haben. Ich hätte noch eine Nachfrage.
Liegen der Staatsregierung außer den von mir genannten zwei Gründen, nämlich Breitensport und keine Entwicklung eines deutsch-tschechischen Zentrums, noch andere Kriterien für die Rückzahlungsforderung vor?
Danke.
Nach meinen jetzt nicht so guten Erfahrungen damit, nur Nachfragen zu stellen, stelle ich meine Fragen jetzt zur Gänze.
Es geht um die Abwicklung des Entsorgungsverbandes Vogtland (EVV).
Nach der gesetzlichen Einkreisung der Stadt Plauen in den Vogtlandkreis ist ab 01.01.2009 auch die Aufgabe der Abfallentsorgung auf den Kreis übergegangen. Daraus folgt die Konsequenz, den EVV entweder in einen Eigenbetrieb umzuwandeln oder ihn abzuwickeln. Ohne eine vorherige Meinungsbildung des Kreistages favorisiert Landrat Dr. Lenk ausschließlich die Abwicklung des EVV.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Schritte zur Abwicklung des Zweckverbandes müssen die Stadt Plauen und der Vogtlandkreis gehen?
2. Welche konkreten Vereinbarungen bezüglich der Rechtsfolgen des Übergangs der Aufgabe der Abfallentsorgung von der Stadt Plauen auf den Vogtlandkreis sind in dem gemäß § 7 Abs. 1 SächsKrGebNG zu regelnden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Kreis festzulegen, der von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen ist?
Danke. – Gestatten Sie eine Nachfrage?
Wie haben der Vogtlandkreis und die Stadt zu verfahren, wenn die notwendigen Aufgaben der Abwicklung in der gesetzlich vorgegebenen Frist bis zum 30.06. dieses Jahres nicht erfüllt werden können? Das betrifft zum Beispiel den notwendigen Wertausgleich auf der Basis des EVV-Jahresabschlusses 2008.
Dann würde ich gern meine zweite Nachfrage stellen. Diese werden Sie mir bestimmt beantworten können.
Geben Sie mir recht, Herr Minister, dass der neue Kreistag des Vogtlandkreises für die zukünftige Gestaltung der Abfallwirtschaft im Kreis schnellstmöglich ein Konzept erarbeiten und beschließen muss?
Ich ahnte es. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute steht ein Gesetzentwurf zur
Abstimmung, welcher sich bereits seit über einem Jahr im parlamentarischen Verfahren befindet. Meine Fraktion hat diese Zeit intensiv genutzt, um mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, mit Unternehmen, Gemeinden
und Zweckverbänden über dieses Gesetz und seine Wirkungen zu sprechen.
Im Ergebnis kann ich sagen: Das Sächsische KommunalabgabenBegrenzungsGesetz wird von den Betroffenen sehr begrüßt und unterstützt. Ich möchte dafür drei Gründe nennen.
Erstens. Mit dem Gesetzentwurf der Linksfraktion wird ein Umsteuern in der Abgabenpolitik eingeleitet. Ziel unserer Gesetzesinitiative ist das dringend notwendige Umsteuern in der Abgabenpolitik des Freistaates Sachsen – weg von der Philosophie des vermeintlichen permanenten Wachstums und des ständig steigenden Flächenverbrauches, hin zu einer an den tatsächlichen Bedürfnissen sowie am technologischen Fortschritt und den umweltpolitischen Notwendigkeiten orientierten Entwicklung. Außerdem verlassen wir mit unserem Gesetzentwurf den sächsischen Sonderweg bei der Beitragserhebung. Nur so kann endlich die Ungleichbehandlung der Abgabenpflichtigen bei der Refinanzierung der Anlagen abgeschafft werden.
Zweitens. Mit dem Gesetzentwurf der Linksfraktion werden bürger- und umweltfreundliche, demokratische und bürokratieabbauende Inhalte festgeschrieben. Da ich in meiner Einbringungsrede zum Gesetzentwurf die Inhalte detailliert aufgeführt habe, werde ich mich heute auf die Kernsätze konzentrieren.
a) Wir stärken die Beteiligungs- und Informationsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner durch die strikte Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips, die Einführung eines umfassenden Einsichtsrechtes in alle für die Abgabenerhebung relevanten Unterlagen, die verbindliche Einführung eines Verzeichnisses aller Belastungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und sonstigen Entgelten, die in den Kommunen von den Bürgern zu zahlen sind, die Rückholung der Entscheidungen über Entgelte für Abgaben, die von Privaten erledigt werden, wie zum Beispiel die Stadtwerke, in den Stadt- oder Gemeinderat und die Bildung von Beiräten Kommunalabgaben als Beratungsgremien.
b) Wir setzen ein deutliches Signal des Umsteuerns in der Beitragspolitik durch die Abschaffung der Beiträge für den Straßenausbau, die Abschaffung der Wasserversorgungsbeiträge und die Einführung der tatsächlichen Nutzung als Berechnungsbasis der Abwasserbeiträge.
c) Wir sorgen für eine nachhaltige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen von Kommunalabgaben durch die Abschaffung der sogenannten Wiederbeschaffungszeitwerte als Basis für die Kalkulation der Beiträge und Gebühren. Wir sorgen für die Beseitigung der Doppelfinanzierung von Investitionen durch Abschreibungen und Beiträge, indem wir die Abschreibungsbasis um die eingenommenen Beiträge kürzen. Wir wollen die Begrenzung der abzusetzenden kalkulatorischen Zinsen, die Bemessung des Vorteils einer Erschlie
ßung auf der Basis der tatsächlichen Nutzung, die Festlegung einer Beitragsobergrenze und die zinslose Stundung der Beitragspflicht für Kleingärtner.
d) Wir leisten einen deutlichen Beitrag zum Bürokratieabbau durch einen exakt definierten Zugang der Beitragspflichtigen auf zinslose Stundung, wenn wirtschaftliche Härtefälle vorliegen. Wir wollen die gesetzliche Klarstellung, auf die Erhebung von Abgaben verzichten zu können, wenn deren Erhebung für die Kommune zu hohe Kosten verursacht, und wir wollen die Ersetzung des bisherigen komplizierten und damit rechtsunsicheren Verfahrens der Beitragskalkulation durch den kommunalen Investitionsaufwand.
Der dritte Grund. Mit dem Gesetz der Linksfraktion eifern wir als helle Sachsen den klugen und innovativen Praktiken nach, die in anderen Bundesländern erfolgreich angewendet werden. In Baden-Württemberg, meine Damen und Herren, gibt es keine Straßenausbaubeiträge. Im Freistaat Thüringen werden keine Trinkwasserbeiträge erhoben. In Schleswig-Holstein sind die Abgabensatzungen zeitlich befristet. Im Freistaat Bayern nutzt man für die Gebühren- und Beitragskalkulation die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Ferner werden im Freistaat Bayern übergroße Grundstücke bei der Beitragserhebung privilegiert. Auch im Freistaat Thüringen müssen die Abgabensatzungen genehmigt werden, und Verbraucherbeiräte binden die Einwohnerinnen und Einwohner in die Entscheidung ein. – So weit zu den Beispielen aus anderen Ländern. Hier liegt doch der Nutzen unseres föderalen Staatsaufbaus.
Lasst uns von den Ländern lernen, die bestimmte Dinge besser machen als wir!
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Drei gewichtige Argumente sprechen für unseren Gesetzentwurf. Mit Unverständnis und großem Bedauern habe ich deshalb die Ergebnisse und Ereignisse der Vorberatungen zum Gesetzentwurf im Innenausschuss am 30. April 2009 zur Kenntnis genommen. Mich hat dabei nicht so sehr die ablehnende Haltung der regierungstragenden Fraktionen CDU und SPD überrascht, sondern mich hat erstaunt, dass sich allein die Linksfraktion für eine Begrenzung der Abgabenbelastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen einsetzt. Der Beschlussempfehlung können Sie entnehmen, dass nur die Mitglieder unserer Fraktion dem Gesetzentwurf zugestimmt haben.
Selbst dem Änderungsantrag, der ausschließlich redaktionelle Hinweise aus den Sachverständigenanhörungen sowie des Juristischen Dienstes aufgegriffen hat, wurde die Zustimmung verweigert. Ich frage Sie: Wie wollen Sie das den von Abgaben überlasteten Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen erklären?
Vorsorglich möchte ich an dieser Stelle auf die von Kollegen Bandmann im Ausschuss formulierten Vorwürfe eingehen. Er wird sie sicherlich in seiner unnachahmlichen Art im Anschluss selbst noch einmal darstellen. Es
ist das Lieblingsargument der CDU: Wenn CDUler nicht bereit oder in der Lage sind, sich mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen, dann kommt immer dasselbe Lied: Die DDR und die SED sind immer und an allem, also auch an der heutigen Misere der Zweckverbände, schuld.
Diese Argumente 19 Jahre nach der Wende sind meines Erachtens nur lächerlich und langweilig.
Eines möchte ich rückblickend noch feststellen. Eine der Ursachen für die millionenfache Verschwendung von Steuergeldern und Geldern der Bürger stellte die gegen jeden fachlichen Rat ausschließlich aus ideologischen Gründen vorgenommene Zerschlagung der WABStrukturen dar.
Herr Dr. Metz – wäre er jetzt im Saal – würde mir darin sicherlich recht geben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang einige seit Jahren bekannte Beispiele für Nachwendefehlplanungen nennen. Neben der Spielwiese des Ministerpräsidenten a. D. Biedenkopf und seiner Seilschaften, dem Abwasserzweckverband Beilrode-Arzberg, sind das die Zweckverbände „Obere Spree“, „Landwasser“ oder „Gemeinschaftskläranlage Meißen“.
Ich schreibe meine Reden selbst, liebe Kollegin.
Allen Beispielen ist eines gemeinsam, und zwar, dass überdimensionierte Abwasserentsorgungssysteme geplant und gebaut wurden, die heute und künftig so nicht gebraucht werden, aber bezahlt werden müssen. Bis heute ist kein Konzept erkennbar, wie mit dieser Situation umgegangen werden soll, dass immer weniger Menschen immer mehr bezahlen müssen. Der Frage nach den ständig steigenden Kosten für die Bürgerinnen und Bürger muss sich dieses Hohe Haus endlich stellen. Unser Gesetzentwurf kann eine erste Antwort darauf sein, wenn Sie ihm heute Ihre Zustimmung geben.
Als Begründung höre ich schon den Aufschrei, der immer ertönt, wenn unliebsame politische Projekte abgewimmelt werden sollen: Wer soll das bezahlen? Wer hat so viel Geld?
Frau Weihnert, sagen Sie es doch hier vorn. Uns interessiert das alle, was Sie zu sagen haben.
Selbstverständlich kostet ein grundsätzliches Umsteuern in der Abgabenpolitik Geld. Dieses Geld soll dazu dienen, die Gemeinden und weitere Aufgabenträger dabei zu unterstützen, ihre Konzeption der öffentlichen Daseins
vorsorge zu überarbeiten und mittelfristig zukunftssicher umzugestalten.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Demografische Entwicklung“. Wir haben für die Umsetzung unseres Gesetzentwurfs insgesamt 250 Millionen Euro veranschlagt. Diese Summe wird in unserem alternativen Haushalt finanziert und nachgewiesen.
Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen, der hat so viel Geld, der kann das bezahlen. Ich denke dabei an die Rückstellung von mittlerweile über einer Milliarde Euro. Diese Mittel kommen aber nicht den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Unternehmen zu gute, nein, sie dienen einzig und allein der Abfinanzierung der durch die CDU-Regierung zu verantwortenden Landesbankpleite.
Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf hinweisen, dass nicht alle von uns vorgesehenen Änderungen mit Kosten verbunden sind. Dazu gehören Öffentlichkeit und Mitspracherecht, die in unserem Gesetzwurf festgeschrieben sind. Dazu gehört aber noch ein weiterer Punkt. Wir sehen im neuen § 20 Abs. 5 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vor, die Höhe der in der Gebührenkalkulation anzusetzenden kalkulatorischen Zinsen zu begrenzen. Als Höchstgrenze sollten die vom Aufgabenträger tatsächlich gezahlten Kreditzinsen gelten. Bislang können kalkulatorische Zinsen in der Größenordnung von bis zu 6 % in die Gebühren einfließen. Wenn man bedenkt, dass Kommunen momentan Kredite zu einem Zins von unter 3 % erhalten, kann man den großen Entlastungsanteil bei den Zinsen erkennen. Dieser Entlastung der Gebührenzahler steht keine Belastung der Aufgabenträger gegenüber.
Wie Sie wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wurde unser KommunalabgabenBegrenzungsGesetz Anfang September vergangenen Jahres innerhalb einer Sachverständigenanhörung kritisch unter die Lupe genommen. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen über unsere konkreten Vorschläge wurde jedoch die Grundsatzfrage von den Fachleuten insgesamt positiv beantwortet. Den entsprechenden politischen Willen im Landtag vorausgesetzt, sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen geeignet, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen aus Abgaben nachhaltig zu begrenzen sowie gleichzeitig den Aufgabenträgern die notwendigen finanziellen Spielräume zu eröffnen, um auf Dauer qualitativ gut zu wirtschaften.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, erwarte ich eine interessante Diskussion, konstruktive Beiträge und vor allem im Sinne der Abgabenzahler ein positives Votum bei der Abstimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss doch noch einmal auf den Redebeitrag von Herrn Bandmann eingehen; zwar würde ich auch gern auf die Beiträge der anderen Redner eingehen, aber die Zeit drängt, wie ich erfahren habe.
Erstens. Herr Bandmann, Sie meinten, das Belastungsverzeichnis wäre ein neuer Akt des Bürokratieaufbaus, den wir mit unserem Gesetzentwurf vollziehen wollten. Wir meinen aber, ein Belastungsverzeichnis ist dringend notwendig als Entscheidungsgrundlage für Kommunalpolitikerinnen und -politiker, wenn sie in ihrer Kommune über die Einführung neuer Abgaben oder auch die Erhöhung von Gebühren und Beiträgen entscheiden sollen.
Dann müssen sie nämlich auf den § 73 Abs. 3 Gemeindeordnung achten. Dort steht, dass sie auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen haben. Herr Bandmann, wie wollen Sie Rücksicht nehmen, wenn Sie gar nicht wissen, wie hoch die finanziellen Belastungen Ihrer Bürgerinnen und Bürger sind? Sie sind also auf solch ein Belastungsverzeichnis angewiesen, um eine sachgerechte, der Gemeindeordnung, dem Gesetz entsprechende Entscheidung treffen zu können. Das zum Thema Belastungsverzeichnis.
Wer auch immer!
Endlich einmal eine Rednerin. Sehr schön.
Aber liebe Frau Weihnert, irgendwie scheinen Sie das Gesetz nicht richtig gelesen zu haben. Gebühren streichen wir überhaupt nicht, sondern berechnen sie nur anders, indem wir die kalkulatorischen Zinsen anders ansetzen.
Zu den Beiträgen, die wir abschaffen, habe ich Stellung genommen. Es steht auch ganz klar im Gesetz, warum wir das tun: weil der Erhebungsaufwand und die Ungleichbehandlung gegeben sind. Wasserbeiträge werden in Sachsen so wenig erhoben. Warum will man das überhaupt im Gesetz lassen? Was soll das? Wie gesagt, es gibt andere Länder, in denen die Gebühren nicht erhoben werden.
Nun komme ich auf Herrn Bandmann zurück – das war das Stichwort, danke, Frau Weihnert –, und zwar zur Verfassungswidrigkeit der Abschaffung von Beiträgen. Sie beziehen sich auf das Verfassungsgericht Thüringen.
Nun ist es so – ich habe das von einem netten Kollegen auch gleich nach unten gebracht bekommen –, dass das Verfassungsgericht Thüringen sagt: „Damit liegt ein Eingriff“ – damit haben Sie recht – „in den sogenannten Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung vor“, weil in Thüringen nicht geregelt war, wie diese Rückzahlung der Wasserbeiträge refinanziert werden soll. Das kreidet das Verfassungsgericht Thüringen an.
Wir haben dies aber ganz klar geregelt. Herr Bandmann, Sie haben unser Gesetz bestimmt ganz gründlich gelesen. In Artikel 5 – Übergangsbestimmungen – steht eindeutig, dass das Land diese Kosten übernimmt, dafür auch die 250 Millionen. Sie sagen, dass das Steuergeld ist. Na klar, das ist unser aller Geld, und das Land verwaltet das treuhänderisch. Warum soll es nicht genau dafür eingesetzt werden, wenn die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger das so will.
Für unser Gesetz greift das Urteil des Verfassungsgerichtes Thüringen nicht.
Frau Präsidentin! In meiner Frage geht es um Abwasserbeseitigungskonzepte.
Mit der Frist Ende Juni des Jahres 2008 waren alle Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung aufgefordert, ihre Abwasserbeseitigungskonzepte nach den Grundsätzen für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen für die Jahre 2007 bis 2015 grundlegend zu überarbeiten und den zuständigen Wasserbehörden (bis 31.07.08 Regierungs- präsidien, ab 01.08.08 untere Wasserbehörden) vorzulegen.
Da die folgende Frage in den Plenarsitzungen Juli und September 2008 vom Staatsminister noch nicht beantwortet werden konnte, frage ich erneut:
1. Von wie vielen Aufgabenträgern lagen diese Konzepte fristgerecht und von wie vielen bis Ende 2008 bzw. bis Februar 2009 vor? (Bitte mit Angabe der jeweiligen prozentualen Anteile aller Träger und der für die Prüfung zuständigen Wasserbehörden.)
2. Welche Aufgabenträger haben bis Ende Februar 2009 von der zuständigen Wasserbehörde das Ergebnis der Prüfung des Abwasserbeseitigungskonzeptes übermittelt bekommen? (Bitte mit Angabe, bei welchen Aufgabenträ- gern keine Mängel an den Abwasserbeseitigungskonzep- ten beanstandet wurden.)
Ich wusste doch, dass ich jetzt schweigen muss, da noch etwas kommt.
Ich bedanke mich und habe noch eine Nachfrage. Herr Minister, wie Sie richtig sagten, ist mit der Verwaltungsreform die Vorlage der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger auf die unteren Wasserbehörden übergegangen.
Ich frage Sie: Habe ich dieses Gesetz in dem Sinne richtig verstanden, dass mit dieser Aufgabenübertragung von den ehemaligen Regierungspräsidien auf die unteren Wasserbehörden wirklich alle Aufgaben mit übertragen worden sind? Ich möchte fünf Aufgaben nennen: erstens Drängen auf die Fristeinhaltung, zweitens Überprüfung dieser Konzepte, drittens Aufzeigen der Mängel und Hinweise an die Aufgabenträger, wie diese Mängel behoben werden können, viertens die Aufforderung an die Zweckverbände, diese Mängel zu beheben und erneut vorzulegen, und fünftens die Bestätigung dieser Abwasserbeseitigungskonzepte durch die unteren Wasserbehörden.
Habe ich das richtig verstanden oder liege ich falsch?
Gut, dann interpretiert es mein Landrat falsch. Ich danke Ihnen.
Ich frage nach Fördermitteln für die Sanierung der Grundschule Jößnitz.
Im August 2007 stellte die Stadt Plauen im Vogtlandkreis einen Fördermittelantrag für die Sanierung der Jößnitzer Grundschule. Im November 2008 erhielt sie einen Bescheid über den förderunschädlichen Baubeginn. Die Bewilligung des Fördermittelantrags liegt allerdings bis zum heutigen Tag nicht vor.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wann und in welcher Höhe werden die Fördermittel für die Sanierung der Grundschule Jößnitz bewilligt?
2. Welche Gründe führten zu dieser langen Bearbeitungszeit des Fördermittelantrages?
Gestatten Sie eine Nachfrage?
Dieser Begriff „in den nächsten Wochen“ ist zu unbestimmt. Könnten Sie eventuell die Zahl festmachen, zwei, drei oder vier Wochen?
Sie meinen, die Freude über die Höhe des Fördersatzes sollte die Länge der Bearbeitungszeit wieder aufwiegen?
Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister.
Meine Damen und Herren! Wir wählen jetzt die sächsischen Mitglieder der 13. Bundesversammlung.
Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem die entsprechenden Wahlvorschläge der Fraktionen aufgeführt sind.
Sie haben eine Stimme und können sich durch Ankreuzen für einen Wahlvorschlag entscheiden.
Nach erfolgter Auszählung der Stimmscheine werden die Sitze der Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt.
Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Präsidenten des Landtages zu ziehende Los.
Wir beginnen mit der Wahl.
Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als stellvertretendes Mitglied für den 2. Untersuchungsausschuss aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.
Ist jemand im Raum, den ich nicht aufgerufen habe? – Nein.
Meine Damen und Herren! Wie immer werden die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als stellvertretendes Mitglied für den 2. Untersuchungsausschuss aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld
für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält.
Wir beginnen mit der Wahl.
Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute beginne ich meinen Beitrag für die Linksfraktion mit den Worten, die sonst zum Redestandard der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion gehören. Herr Staatsminister Kupfer, für die von Frage zu Frage aufschlussreicheren Antworten möchte ich mich bei Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses bedanken.
Das ist keine Floskel und auch nicht ironisch gemeint, obwohl die Antworten auf die ersten Fragen noch eine ziemliche Leistung im Ausweichen vor der Verantwortung darstellen. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – kurz Drei-Affen-Politik: Danach wird es besser. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Wächter der Staatskanzlei zunehmend die Lust am Verwässern der Antworten verloren haben. Deshalb freut sich DIE LINKE auf die heutige Diskussion zur Großen Anfrage.
Diese verfolgte das Ziel, illegale Ablagerungen und Verfüllungen von gefährlichen Abfällen erstens wegen der möglichen Gefährdung von Umwelt und Mensch und zweitens wegen der Blockierung von Verwertungslösungen konsequent zu unterbinden.
Natürlich wissen wir, dass Nachforschungen zu den Verwaltungsläufen von Genehmigungen und Anzeigen sowie Begleitpapieren und auch Nachforschungen über die Wege, die Abfallströme nehmen, für Abgeordnete als Außenstehende ungemein schwierig sind. Die Schwierigkeiten bestehen aber offensichtlich auch im Umweltministerium, in den Landesdirektionen und bei den unteren Fachbehörden. Ich erinnere an die unvollständigen Angaben von Herrn Staatsminister Kupfer zum Verbleib der aus Italien importierten Abfallmassen in der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft am 05.01.2009.
Ich nenne ein konkretes Beispiel dieser Drei-Affen-Politik – auch wenn es nicht aus der Großen Anfrage ist –, über das jeder Mensch nur den Kopf schütteln kann. Dieses Beispiel aus der gängigen Genehmigungspraxis der zuständigen Behörde bescherte uns Kollegin Astrid Günther-Schmidt von den GRÜNEN mit der Kleinen
Anfrage zur Annahme von Abfällen durch die Firma ETU GmbH in Altbernsdorf.
Im Oktober 1993 genehmigte das Regierungspräsidium in Dresden dem Unternehmen eine mikrobiologische Bodensanierungsanlage mit einer Jahreskapazität von 24 750 Tonnen. Die zu erwartenden Umweltauswirkungen wurden für diese Kapazität, also knapp 25 000 Tonnen, geprüft und bewertet. Nun zeigte das Unternehmen in den Jahren 1997 und 1998 sowie 2003 und 2004 die schrittweise Erhöhung seiner Behandlungskapazität von 3 000 bis 7 000 Tonnen an. Schließlich betrug diese im Jahre 2004 insgesamt 50 000 Tonnen. Das entspricht einer Verdopplung der ursprünglich genehmigten Kapazität.
Was macht die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Dresden? In jedem Bescheid des Regierungspräsidiums, der auf die jeweilige Anzeige des Unternehmens folgte, stand: “Die Erhöhung der Gesamtbehandlungskapazität führt zu offensichtlich geringen nachteiligen Veränderungen der genehmigten Emission für die Gesamtanlage.“ Bei doppelter Kapazität sollen sich die genehmigten Emissionen offensichtlich nur gering nachteilig verändern.
Ja.
Das ist ein offenes Geheimnis, aber sehr interessant. Ich danke Ihnen für die Frage.
Bei doppelter Kapazität sollen sich die genehmigten Emissionen offensichtlich nur gering nachteilig verändern. Dem Unternehmen selbst will ich keinen Vorwurf machen, wohl aber muss ich dem ehemaligen Regierungspräsidium Dresden und dem Umweltministerium vorhalten, eine derartige Salamitaktik nicht unterbunden zu haben.
Ich bleibe bei dem Beispiel Altbernsdorf. Im Jahre 1993 war als sogenannte immissionsrechtliche Nebenbestimmung eine Betriebszeit von 07:00 bis 17:00 Uhr, ausnahmsweise von 06:00 bis 22:00 Uhr, zugelassen worden. Die anlagenbezogene Schallimmission sollte an den umliegenden bewohnten Gehöften tagsüber den Wert von 55 Dezibel nicht überschreiten. Das war die Vorgabe im Jahre 1993.
Sechs Jahre später, im Juli 1999, gestattete das Regierungspräsidium von Montag bis Sonnabend Betriebszeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr. Zum Lärmpegel, in der Fachsprache Schallemission genannt – ich zitiere wörtlich: „Der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche, gemessen 0,5 Meter“ – also ein halber Meter – „vor dem der Anlage zugewandten geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster des Wohnhauses … soll den Immissionswert von 60 Dezibel nicht überschreiten.“
Jetzt, meine Damen und Herren, kommt der Hammer: „Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diesen Immissionswert um maximal 30 Dezibel überschreiten.“ – So viel zur Umsicht des RP Dresden in Sachen Umwelt- und Gesundheitsvorsorge.
90 Dezibel – das ist unverantwortlich! Lärm in dieser Größenordnung, meine Herren Staatsminister Dr. Buttolo und Kupfer, entsteht kaum auf Autobahnabschnitten, auf denen die Geschwindigkeit freigegeben ist. Möchten Sie auf Autobahnen wohnen?
Doch zurück zur Großen Anfrage. Nicht nur in Kreisen der Abfallwirtschaft ist es eine alte Weisheit: Müll sucht sich immer den preiswertesten Weg. Sie aber, Herr Staatsminister Kupfer, teilen in Ihrer Antwort auf die Frage 2.2 diese Ansicht nicht und bezeichnen sie als Unterstellung. Ihrer Meinung nach sind die Regelungen des Abfallrechts allein nach ökologischen Zweckmäßigkeiten ausgerichtet. Wenn Sie meinen, dass auch die Abfallströme immer von ökologischen Kriterien gelenkt werden, machen Sie sich etwas vor, Herr Staatsminister.
Ich möchte Ihnen und den abfallinteressierten Kolleginnen und Kollegen das wieder an einem Beispiel belegen. 14. Februar 2001: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe weist die Klage eines Abbruch- und Tiefbauunternehmens ab. Das Unternehmen wollte asbesthaltige Abfälle aus Baden-Württemberg nach Dresden-Lockwitz in die dortige Tongrube entsorgen. Es argumentierte wie folgt: Die Dresdner Firma würde lediglich Annahmegebühren in Höhe von 87 DM pro Tonne verlangen, während die Anlieferung asbesthaltiger Abfälle auf der Kreismülldeponie Bruchsal 242 DM je Tonne koste.
Dem Gericht sei Dank! Hier hat der Müll also einmal nicht den preiswertesten Weg gefunden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe veranlasste uns, die Verhältnisse im Tontagebau von AMAND in Dresden-Lockwitz, Maxener Straße, unter Punkt 2 näher nachzufragen.
Zur Frage 2.1.3 antwortete die Staatsregierung, dass das Unternehmen die asbesthaltigen Abfälle in Monobereichen innerhalb des Verfüllbereiches ablagert, die katastermäßig erfasst sind. Das klingt großartig. Experten sagen uns aber, dass bei einer Annahmegebühr von 87 DM je Tonne gar keine ordnungsgemäße Deponie von asbesthaltigen Abfällen möglich gewesen sei.
Aus dem Zulassungsbescheid des Bergamtes Hoyerswerda vom Juli 2001 erfahren wir, dass die Neufassung der Gefahrstoffverordnung die Möglichkeit der Verwertung von asbesthaltigen Abfällen auf den Versatz in untertägigen Bergbaubetrieben beschränkt. Wörtlich: „Eine Verwertungsmöglichkeit in Tagebauen besteht somit seit dem 15.11.1999 nicht mehr.“
Wenn seit dem November 1999 keine Verwertungsmöglichkeit für asbesthaltige Abfälle in Tagebauen mehr bestanden hat, frage ich Sie, meine Herren von der Staatsregierung, wieso deren Annahme erst eineinhalb Jahre später untersagt wurde. Ich frage Sie, wie es angesichts dieses Verwertungsverbotes sein kann, dass in den Jahren von 2002 bis 2006 die Ablagerung weiterer 3 323 Tonnen asbesthaltiger Baustoffe und 86 Tonnen Dämmmaterial im Lehmtagebau Dresden-Lockwitz erfolgen konnte. Ich frage Sie, Herr Staatsminister Jurk und Herr Staatsminister Kupfer, wie die illegalen Ablagerungen von Tausenden Tonnen asbesthaltiger Abfälle den wachsamen Augen der Kontrolleure verborgen bleiben konnten. Ich sage Ihnen: Die Zustände im Lehmtagebau der AMAND Umwelttechnik Lockwitz GmbH stinken gen Himmel!
Und das nicht nur, weil hier in den Jahren 2002 bis 2006 circa 3 300 Tonnen Kohlenteer und teerhaltige Produkte abgelagert wurden, die nichts, aber auch gar nichts in einem Lehmtagebau als Verfüllmaterial zu suchen haben.
Sie wurden dort abgekippt, weil das der preiswerteste Weg der Entsorgung war.
Herr Minister Kupfer, Sie stellen sich blind, wenn Sie in der Antwort auf die Frage 2.1 schreiben: „Für Vorgänge illegaler Ablagerungen, wie sie in anderen Bundesländern bekannt geworden sind, liegen den Behörden des Freistaates Sachsen keine Anhaltspunkte vor.“ Das heißt im Klartext: Für Sie gab und gibt es kein Dresden-Lockwitz, kein Mügeln, kein Sörnewitz und auch kein Delitzsch.
Dazu kann ich nur sagen: Aberwitzig! Ich wünsche mir, dass wenigstens die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Drei-Affen-Politik gefeit ist.
Kommen wir zu den Mülllieferungen aus Italien, die schon seit längerer Zeit die Gemüter bewegen.
Grundsätzlich sagt die Fraktion DIE LINKE, Herr Lichdi: Die unhaltbaren Zustände in und um Neapel müssen beseitigt werden, auch mit deutscher Hilfe und Unterstützung. Die Bevölkerung darf nicht länger unter den schlimmen Machenschaften der Müllmafia leiden.
Jetzt kommt das große Aber: Am 3. April vergangenen Jahres forderte die Deutsche Umwelthilfe ein Moratorium für Müllimporte nach Sachsen. In einer Pressemitteilung heißt es: „Die regional zuständigen Behörden und das
Umweltministerium in Dresden werfen Nebelkerzen, flüchten sich in Notlügen und schrecken im Einzelfall auch vor Klagen und Fehlinformationen nicht zurück.“
Was wussten wir seit 2008? Die Datenerhebung des Bundesumweltamtes über die grenzüberschreitende Abfallverbringung weist für das Jahr 2007 nach, dass aus Italien 365 000 Tonnen Abfall nach Sachsen verbracht wurden, darunter 215 000 Tonnen als gefährlich eingestufte, teilweise stabilisierte Abfälle, zur Ablagerung; 70 000 Tonnen gemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten, zur Ablagerung; fast 16 000 Tonnen Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten, zur Ablagerung; 26 000 Tonnen asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle, zur Ablagerung. 365 000 Tonnen wurden abgelagert und keine einzige Tonne verwertet.
Was sagt die Staatsregierung? Staatsminister Wöller informierte vor einem Jahr im Landtag darüber, dass mit Ausnahme von knapp 1 000 Tonnen asbesthaltigem Dämmmaterial seit dem 01.01.2007 unmittelbar aus Italien keine Abfälle auf die Deponie Cröbern verbracht wurden. Wo sind denn dann 2007 die mehr als 300 000 Tonnen gefährliche Abfälle verblieben, die mit „D1“, das heißt Ablagerung, deklariert wurden? Die können sich doch nicht in Luft aufgelöst haben! Die Frage ist auch deshalb wichtig, da an den Bestimmungsorten Hamburg, Köln, Rüdersdorf und Jänschwalde Radioaktivität im Müll aus Italien gemessen wurde.
Aus der Antwort auf Frage 4.6 erfahren wir von Herrn Kupfer, dass die Landesdirektion Dresden allein bis September 2008 für 682 500 Tonnen gefährliche Abfälle aus Italien die Genehmigung zur grenzüberschreitenden Verbringung und Beseitigung in Sachsen erteilt hat. Damit wird klar: Im vergangenen Jahr haben sich die Müllimporte aus Italien nach Sachsen nochmals verdoppelt. Ich frage Sie: Wo sind diese riesigen Mengen gelandet?
Meine Damen und Herren! Ihnen ist bekannt, dass die kleinen sächsischen Recycling-Unternehmen einen unschätzbaren Beitrag zur Ressourcenschonung leisten.
Sie könnten diesen Beitrag noch vergrößern, wenn nicht die Regierungspräsidien, jetzt Landesdirektionen, Hunderttausende Tonnen von verwertungsfähigen Abfällen auf Deponien lenken würden. Die Linksfraktion erneuert ihre Forderung nach einem Importmoratorium für gefährliche Abfälle, die auf Deponien landen sollen. Derartige Abfallverbringungen dürfen nicht mehr genehmigt werden.
Sachsen darf nicht zur Müllhalde Europas werden.
Die Linksfraktion fordert, endlich die Öffentlichkeit über die Wege der Abfallströme, auch der krummen, illegalen Wege, und die zweifelhaften Zwischenlagerungen zu
informieren und damit Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Nicht zuletzt gilt es, den Ruf der sächsischen Abfallwirtschaft nicht zu schädigen und den Recyclingunternehmen die Rohstoffe nicht zu entziehen, erst recht jetzt in der Zeit einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise.
Die kleinen sächsischen Unternehmen, die sich mit der Verwertung von Papier-, Kunststoff-, Metall- und anderen Abfällen befassen, sind mit dramatisch verfallenden Wertstoffpreisen konfrontiert. Die Unternehmen brauchen Hilfe, Herr Staatsminister Jurk, und sie brauchen recycelbare Abfälle, Herr Staatsminister Kupfer.
Die Linksfraktion fordert von der Staatsregierung, aufmerksam darüber zu wachen, dass mit der sogenannten Verwaltungsreform nicht neue Lücken in das Kontroll- und Überwachungssystem von Abfällen gerissen werden, die dann gerissenen Müllspekulanten ihre kriminellen Machenschaften leicht machen zum Schaden von Umwelt und Natur und der sächsischen Verwertungsunternehmen.
Ja, den Entschließungsantrag bringe ich nachher noch ein. Jetzt nur kurz zu den Unterstellungen, dass wir mit der Großen Anfrage die Abfallwirtschaft skandalisieren wollen.
Ich wiederhole mich, aber Wiederholung ist ja die Mutter der Weisheit.
Wir wollen, dass die Möglichkeiten illegaler Abfallablagerung, illegaler Abfallentsorgung Schritt für Schritt mit dem Ziel begrenzt werden, sie zukünftig ganz zu unterbinden.
Wir wollen, dass der Landtag und die Bürgerinnen und Bürger über die schwarzen Schafe, wie Sie sie selbst nannten, umgehend informiert werden, auch zur Abschreckung von Personen, die das schnelle Geld mit Müll machen wollen.
Wir wollen, dass der Ruf der sächsischen Abfallwirtschaft durch diese skrupellosen Personen eben nicht beschädigt wird und den Verwertungsunternehmen die Abfälle nicht entzogen werden.
Das ist der Sinn der Großen Anfrage gewesen. Deshalb weise ich diese Unterstellungen, die hier von der CDU und der FDP gekommen sind, zurück.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister Kupfer, weil die Linksfraktion diesen konstruktiven Weg unterstützt und ihn auch zukünftig unterstützen wird, bringen wir diesen Entschließungsantrag ein.
Im Teil 1 dieses Antrages fassen wir noch einmal die Situation in Sachsen zusammen, wie wir sie bei der Genehmigung und Überwachung der Abfallströme bewerten. Fakt ist, dass das Umweltministerium als oberste Abfallbehörde nur die Informationen öffentlich macht, die von der Opposition dokumentiert werden können. Obwohl die EG-Abfallverbringungsverordnung angemessene Informationen für die Öffentlichkeit fordert, müssen
Bürgerinnen und Bürger sowie Abgeordnete in Sachsen detektivische Fähigkeiten besitzen, um die Fälle von illegalen Abfallablagerungen aufzuklären und die Staatsregierung zum Bekenntnis und zum Handeln zu zwingen. Diese in Sachsen gängige Praxis muss verändert werden. Deshalb zeigen wir im Teil 2 des Entschließungsantrages erste Schritte auf, die sofort gegangen werden können und müssen:
Erstens: engere Zusammenarbeit der Berg- und Abfallbehörden und häufigere – unangekündigte – Kontrollen.
Zweitens: Aufnahme jedes Hinweises aus der Bevölkerung über den Verdacht illegaler Ablagerungen und Bereitstellung des notwendigen fachbehördlichen, polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Personals, um derartige Praktiken zu unterbinden.
Drittens: Vereinbarungen mit dem Bundesamt für Finanzen und den von ihm bestimmten Zolldienststellen sowie dem Bundesamt für Güterverkehr, dass Kontrollen grenzüberschreitender Abfalltransporte in, aus und durch Sachsen verstärkt werden und dabei auch ein Augenmerk auf die Überlastung der Lkws und die damit verbundenen Verkehrsgefährdungen gelegt wird.
Wir fordern die rigorose Einschränkung von Abfallimporten aus Italien, die – und ich bitte, darauf zu achten – zur Ablagerung auf Deponien bestimmt sind.
Viertens: schnellstmögliche Nutzung des Umweltportals Sachsen für die Veröffentlichung der Vor-Ort-Ergebnisse der Überwachung der Abfallentsorgung und -behandlung einschließlich der Überwachungskonzepte im Internet.
Fünftens: die Unterrichtung des Landtages noch vor Ende der Legislaturperiode über den Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes, der bis zum 31.12.2009 fortgeschrieben werden muss.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Kollege Gerlach, wenn das eine staatlich gewollte Regelung und Unterstützung ist, dann frage ich Sie: Wieso wird dann immer und immer wieder betont, dass der Braunkohlebergbau subventionsfrei sei? Er muss ja auch keine Wasserentnahmeabgabe entrichten.
Frau Präsidentin! Meine Fragen beziehen sich auf eine Gemeindegebietsreform. Ministerpräsident a. D. Prof. Georg Milbradt hat im Jahr 2007 angekündigt, dass es in dieser Legislaturperiode keine Gemeindegebietsreform mehr geben wird, aber nach 2009. Ich frage in diesem Zusammenhang die Staatsregierung:
1. Wann plant die Staatsregierung eine erneute Gemeindegebietsreform nach der von 1998?
2. Welche Einwohnerzahl sieht die Staatsregierung als Kriterium für das Zusammenschließen von Kommunen an?
Eine Nachfrage, ja. Sie sagten, Sie unterstützen den freiwilligen Zusammenschluss. Können Sie konkret sagen, wie diese Unterstützung aussieht, vielleicht auch finanziell? Und welche Perspektive sieht die Staatsregierung für Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände?
Herr Buttolo, ich weiß, dass das die neue Staatsregierung nach der Wahl entscheiden muss: Aber welche Perspektive sehen Sie für Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände?
Ich habe die Bitte nach noch einer Nachfrage.
Ich habe das als Zustimmung erkannt.
Herr Buttolo, auch wenn Sie recht haben, dass die finanzielle Seite nicht der Anreiz sein sollte und auch nicht ist – könnten Sie mir das trotzdem nachreichen?
Danke.
Meine Damen und Herren! Wir beginnen die namentliche Abstimmung mit dem Buchstaben S.
Danke, Herr Schiemann. – Könnten Sie, wie ich, den Abgeordneten der NPDFraktion das Buch von Klemperer „LTI“ empfehlen, damit sie dort nachlesen können, wovon Sie gerade gesprochen hatten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst von mir eine kurze Vorrede. Immer dann, wenn in diesem Hohen Haus über Landwirtschaft debattiert wird, bemerke ich das starke Engagement der Staatsregierung – egal, ob der zuständige Minister nun Flath, Tillich, Wöller oder Kupfer heißt. Erst gestern wieder bestätigte sich dieser Eindruck beim CDU/SPD-Antrag „EU-Agrarpolitik fair
gestalten – Sächsische Landwirtschaftsbetriebe nicht benachteiligen“. Ich frage mich kopfschüttelnd, wieso derartige „Kämpfer“ für die sächsischen Landwirtschaftsbetriebe es dulden, dass in Sachsen der Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen möglich ist.
Wir alle wissen doch, dass nicht nur für Ökobauern und Imker, sondern auch für konventionell wirtschaftende Landwirte der Anbau gentechnisch veränderter Organismen eine Bedrohung ihrer Existenzgrundlage darstellt. Auch gestern warnten meine KollegInnen Katrin Kagelmann und Johannes Lichdi bei der Debatte über den Antrag der GRÜNEN zur „Biodiversität im Freistaat Sachsen“ erneut sehr eindringlich vor den Gefahren dieser Risikotechnologie, vor den nicht rückholbaren Eingriffen in die Natur. Ich betonte – erneut –, weil allein meine Fraktion, die Linksfraktion, in dieser Legislaturperiode bisher drei Anträge, eine Große Anfrage und unzählige Kleine Anfragen zu dieser Problematik gestellt hat.
Zur Drucksache 4/13700, „Gentechnikfreie Bewirtschaftung der Flächen des Freistaates Sachsen“: Der Antrag der GRÜNEN ist gut. Er ergänzt auf konsequente Weise unseren Antrag vom Januar 2005 „Förderung gentechnikfreier Landwirtschaftsregionen in Sachsen“. Der Antrag ist gut, weil er die Staatsregierung in die Pflicht nimmt, sich ihrer Vorbildrolle und ihrer Verantwortung gegenüber den Landwirten und der Natur bewusst zu werden. Der Antrag ist gut, weil die grüne Gentechnik von der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Herr Weichert nannte vorhin schon die Zahl. Der Antrag ist vor allem deshalb gut, weil mit der gentechnikfreien Bewirtschaftung der Flächen des Freistaates Sachsen, auch wenn es nur reichlich 20 Hektar sind, eine Signalwirkung ausgeht, dass unsere Natur- und Kulturlandschaft vor den unabwägbaren Risiken der gentechnisch veränderten Organismen geschützt, dass die konventionelle und ökologische Landwirtschaft gestärkt und damit heimischen Bauern und Imkern, der ganzen sächsischen Agrarwirtschaft, eine nachhaltige Perspektive geboten wird.
Der Antrag ist gut, wir werden ihm zustimmen.
Herr Staatsminister!
Können Sie mir sagen, wie es mit der Haftung aussieht, wenn auf den staatseigenen Flächen, den Landesflächen …
Gut, dann komme ich noch einmal wieder.
Können Sie mir das eben Gesagte noch einmal mit menschlicher Sprache erklären, damit ich es auch verstehe?
Danke.
Frau Präsidentin! Aus der Presse war zu erfahren, dass die Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“ vom 2.März 2007 geändert werden soll.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Änderungen werden mit welcher Begründung in der Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“ vorgenommen?
2. Wann soll die geänderte Förderrichtlinie „Siedlungswasserwirtschaft“ veröffentlicht werden?
Danke schön. – Sie sind zwar nicht aus dem Ministerium, in dem die Förderrichtlinie erarbeitet wurde, aber kann ich Ihnen trotzdem eine Nachfrage stellen, die Sie dann weiterleiten können?
Sie haben sehr allgemein über die Änderungen in der Förderrichtlinie gesprochen. Deshalb meine konkrete Frage: Ist bei der Änderung berücksichtigt, dass die Zweckverbände für Fachplanungen der dezentralen Varianten Fördergelder zur Verfügung gestellt bekommen?
Vielen Dank, Frau Ministerin.
Das Thema meiner mündlichen Anfrage ist die Vereinbarkeit des vom Stadtrat der Stadt Lommatzsch am 19. Juni 2008 beschlossenen „Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) für die Stadt Lommatzsch und ihre Ortsteile“ mit den „Grundsätzen des SMUL für die Abwasserbeseitigung vom 28.09.2007“.
Ich möchte von der Staatsregierung wissen:
Soll ich alle zwei Fragen auf einmal stellen? Sie sind ein bisschen lang geraten, ich weiß. Oder?
Das war also die erste Frage. Nun kommt die zweite.
2. Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich des Vorliegens einer angemessenen Einbeziehung der Bürger bei der „Erarbeitung und Überprüfung des Abwasserbeseitigungskonzeptes“ sowie hinsichtlich der angemessenen Förderung und Unterstützung der aktiven Beteiligung der Betroffenen – ich zitiere aus den Grundsätzen –, „um eine möglichst breite Akzeptanz für die gewählten Abwasserlösungen zu erreichen“, sind aus der Tatsache zu ziehen, dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lommatzsch und ihrer Ortsteile ein kassierendes Bürgerbegehren gegen den Beschluss über das Abwasserbeseitigungskonzept vom 19. Juni 2008 mit mehr als den erforderlichen Unterstützungsunterschriften bei der Stadtverwaltung eingereicht haben, über dessen Zulässigkeit der Lommatzscher Stadtrat am 9. Oktober 2008 entschieden hat?
Das war kurz und knapp; danke.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat für das genannte Gremium angeführt ist. Sie können sich hinsichtlich des Kandidaten in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden.
Bei der Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission ist gewählt, wer 63 oder mehr Jastimmen erhält.
Wir beginnen mit der Wahl.