Protokoll der Sitzung vom 11.03.2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier keine wirtschaftspolitische Rede halten, das wäre die Aufgabe meines Kollegen Jurk. Ich beschränke mich daher – so wie es eigentlich auch meine Regierungserklärung vom Thema her sagt – auf den die Kommunen betreffenden Teil.

Der Bund stellt den Ländern im Rahmen des Konjunkturpaketes II 10 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, um zusätzliche öffentliche Investitionen auszulösen. Davon entfallen 596 Millionen Euro auf den Freistaat Sachsen. Diese Gelder stehen bis Ende des nächsten Jahres zur Verfügung und sollen schwerpunktmäßig in den Kommunen eingesetzt werden. Damit liegt ein wesentlicher Teil der Verantwortung für die Umsetzung des Konjunkturprogramms bei den Kommunen. Obwohl der Bund nach dem Entwurf einer Bund-LänderVereinbarung zum Zukunftsinvestitionsgesetz lediglich verlangt, dass die Mittel zu mindestens 70 % der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden, wird die Staatsregierung 80 % der Mittel den Kommunen zur Verfügung stellen. Das Land wird also von den Finanzhilfen lediglich 119 Millionen Euro für eigene Investitionen einsetzen, während den sächsischen Gemeinden und Landkreisen 477 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Mit den 477 Millionen Euro, die in den kommunalen Bereich fließen, können die Kommunen einerseits die Investitionsnachfrage und damit die Beschäftigung vor Ort stabilisieren und andererseits notwendige und nachhaltige Investitionen, insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur, realisieren, die ansonsten entweder später oder gar nicht hätten realisiert werden können.

Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz verfolgt der Bund zwei Ziele: einem konjunkturellen Einbruch entgegenzuwirken und Investitionen gezielt in besonders zukunftsfähige Bereiche zu lenken. Daher sollen mindestens 65 % der zusätzlichen Investitionsmittel im Bildungsbereich eingesetzt werden. Dazu zählen Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, weitere Bildungseinrichtungen sowie Forschungseinrichtungen. Im Hochschul- und

Forschungsbereich ist das Land gefordert. Hier ist vorgesehen, um die 50 Millionen Euro für zusätzliche Maßnahmen des Hochschulbaus einzusetzen und circa 27 Millionen Euro für den Forschungsbereich einschließlich der Universitätskliniken zu verwenden. Mehr als 10 Millionen Euro sollen für Ausstattungsinvestitionen in die Universitäten fließen. Für Schulen und Kindertagesstätten wie auch für die weiteren vom Gesetz benannten Infrastrukturbereiche sind die Gemeinden zuständig.

Zur Umsetzung des Konjunkturpaketes auf kommunaler Ebene ist deshalb der Erlass einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift der beteiligten Ressorts vorgesehen. Die Erarbeitung der Konzeption wird kritisch und zugleich konstruktiv von den kommunalen Spitzenverbänden begleitet. Es werden im Wesentlichen bestehende Förderrichtlinien modifiziert. Es sind dies Förderrichtlinien des SMS, SMI, SMUL, SMK und SMWA. Die den Kommunen zustehenden Mittel sollen in Bewilligungskontingente aufgeteilt werden, die grundsätzlich den einzelnen Regionen, den Landkreisen und kreisfreien Städten, zustehen und in deren Rahmen Förderanträge gestellt werden. Grundlage für die Bildung der Kontingente war die Einwohnerzahl zu einem bestimmten Stichtag.

Folgende Förderbereiche auf kommunaler Ebene sind vorgesehen: Zum einen ist das der Förderbereich Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur. Hier sind Maßnahmen förderfähig für Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur, für Schulinfrastruktur – hier insbesondere die energetische Sanierung – und für kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung, auch hier insbesondere die energetische Sanierung. Auf diesen Bereich werden circa 65 % der für die Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel entfallen.

Der andere Förderbereich ist der Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. Hier sind Maßnahmen für Krankenhäuser, für den Städtebau und für die ländliche Infrastruktur, jeweils ohne Abwasser und ÖPNV, ebenso förderfähig wie Maßnahmen an kommunalen Straßen zur Lärmreduzierung; des Weiteren Maßnahmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie sowie für sonstige Infrastruktureinrichtungen. Diesem Förderbereich sind 35 % der für die Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel zugeordnet.

Einen Schwerpunkt wird in diesem Zusammenhang der Städtebau darstellen. Dabei ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten, die nur im Rahmen des Konjunkturprogramms gelten. Zur Vereinfachung wird auf eine städtebauliche Förderrichtlinie zurückgegriffen, die VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013. Sie wird aber im Rahmen des Konjunkturprogramms auch auf Einzelmaßnahmen außerhalb der Gebietskulisse anwendbar sein. Auch die Förderzwecke werden angepasst. Gefördert werden Maßnahmen, die die städtebaulichen und infrastrukturellen Zentralisierungs- und Konzentrationsprozesse in Städten und Stadtquartieren stärken. Hierzu gehören in Gebieten der Städtebauförderung insbesondere Gemeindebedarfseinrichtungen, wie Jugend- und Altentreffs,

Sportstätten, Stadtteilbibliotheken und Gebäude der Feuerwehren.

Zur Infrastruktur im Städtebau zählen neben Kultureinrichtungen, wie Museen und Theater, auch Rathäuser und sonstige Verwaltungsgebäude der Stadt. Maßnahmen an Einrichtungen außerhalb der Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge finanziert werden, gehören nicht dazu. Zudem beschränkt sich die Zuwendung außerhalb von Städtebausanierungsgebieten auf Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Nicht aufgenommen haben wir im Bereich der Informationstechnologie die Förderung der Schließung von Lücken beim Breitbandinternet im ländlichen Raum, obwohl eine flächendeckende Versorgung mit Breitband ein besonderes Anliegen der Staatsregierung ist. Leistungsfähige Datenautobahnen sind genauso wichtig wie Straßen und Telefone.

(Beifall des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Das Ziel der Bundesregierung, das sie in der jüngst veröffentlichten Breitbandstrategie verkündet hat, ist sehr ambitioniert. Den Ländern und Gemeinden kommt die anspruchsvolle Aufgabe der Umsetzung dieser Ziele in dem hoch komplexen Themenfeld Breitband zu. Die Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum Sachsens ist ein wichtiger Baustein, um bei der Erschließung in der Fläche voranzukommen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das Förderangebot soll daher als langfristig wirkendes Programm der Staatsregierung im Rahmen der Richtlinie des SMUL zur integrierten ländlichen Entwicklung verankert werden und wurde daher nicht in die nur kurzfristig wirkende Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Konjunkturpaketes aufgenommen. Um die Breitbandversorgung insgesamt voranzubringen, werden daher in diesem Bereich über die Richtlinie ILE/2007 Mittel aus verschiedenen Finanzierungsquellen eingesetzt werden.

Nach der Breitbandstrategie des Bundes plant dieser, den beihilferechtlichen Rahmen bei der Kommission erweitern zu lassen, sodass die Fördersätze in diesem Bereich von bisher 60 auf 90 % erhöht werden können. Das SMUL beabsichtigt, die Richtlinie ILE bereits jetzt zu modifizieren, sodass am Tage der Genehmigung durch die EU die neuen Fördersätze zur Anwendung kommen können. Zusätzlich werden die Landkreise im Bereich Breitband als Zuwendungsempfänger zugelassen werden.

Aufgrund der Beschränkung der SMUL-Förderung auf den ländlichen Raum kann das SMUL nicht für alle sogenannten weißen Flecken ein Förderangebot eröffnen. Das SMWA plant, diese Förderlücke zu schließen. Auch hier sollen grundsätzlich nicht die Mittel des Konjunkturpaketes, sondern die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaft genutzt werden. Bis zum Vorliegen der entsprechenden Modifikationen kann jedoch die VwV Kommunale Infrastruktur 2009 über die Öffnungsklausel

in ihrer Ziffer 14 diese Lücke schließen. Dies gilt natürlich für alle Bereiche des Freistaates Sachsen.

Die Abstimmung zwischen den Häusern zu den Konditionen und den Förderkulissen sowie zu einer Beratungsstelle insbesondere für die Kommunen ist bereits im Gange. Wie die von mir bereits genannten Bewilligungskontingente auf Einzelmaßnahmen aufgeteilt werden, soll verständlicherweise vor Ort entschieden werden. Eine feste Quote besteht weder für die verschiedenen Förderprogramme noch für den Anteil des Landkreises und der einzelnen Gemeinden. Es ist jedoch beabsichtigt, dass etwa 40 % der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Landkreise entfallen. Die restlichen 60 % sollen zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden. Angesichts der bundesrechtlichen Verwendungsvorgaben kann dies jedoch nur eine Orientierung sein.

Die Landkreise werden in enger Abstimmung mit ihren Gemeinden Maßnahmenlisten erstellen, die eine Auswahl der Förderanträge der Gemeinden und der eigenen Förderanträge des Landkreises enthalten und gleichzeitig eine Reihenfolge der Bedeutung und damit der Förderbedürftigkeit festlegen. Erst wenn dies geschehen ist, werden die Anträge und die Maßnahmenlisten an die Bewilligungsstellen weitergeleitet.

Die Landkreise haben bei der Auswahl der Projekte auch eine gemeindewirtschaftliche Prüfung vorzunehmen. Das heißt, sie haben zu bewerten, ob die einzelnen Gemeinden wirtschaftlich in der Lage sind, die zur Förderung eingereichten Maßnahmen umzusetzen sowie die Folgekosten zu tragen. Das Verfahren soll gewährleisten, dass einerseits schnell und im Sinne des Förderprogramms treffsichere Entscheidungen getroffen, andererseits aber alle Regionen des Landes gleichermaßen berücksichtigt werden.

Zu diesem Zweck ist das Förderverfahren möglichst flexibel gestaltet. So wird die Verwaltungsvorschrift vorsehen, dass die Bewilligungskontingente von einer Region auf die andere übertragen werden können, wenn sie nicht ausgeschöpft werden. Sie wird weiter vorsehen, dass Förderanträge in Einzelfällen auch dann berücksichtigt werden können, wenn sie nicht unter die Tatbestände der in dieses Förderprogramm aufgenommenen Förderrichtlinien passen.

Einige Ausführungen zur Förderhöhe: Der Bund hat vorgesehen, dass von den zuwendungsfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen 75 % vom Bund gefördert werden. Die übrigen 25 % müssen als kommunaler Kofinanzierungsanteil getragen werden. Um einen zusätzlichen Anreiz zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen zu geben, hat die Staatsregierung beschlossen, den Fördersatz auf 80 % anzuheben. Die Differenz von 5 % wird aus dem Landeshaushalt bereitgestellt, womit der eigene Anteil der Kommunen nur noch 20 % beträgt.

Damit das Konjunkturpaket auch zügig umgesetzt wird, wird ein enger Zeitplan vorgelegt. Daher sind verschiedene Verfahrenserleichterungen vorgesehen: Da das Konjunkturpaket auf den Weg gebracht wurde, als viele

kommunale Haushalte bereits aufgestellt waren, kann die Aufbringung der Eigenanteile noch nicht in den Haushaltsplänen enthalten sein. Dies steht aber den Maßnahmen nicht entgegen. Gemäß § 79 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sind ausnahmsweise außerplanmäßige oder überplanmäßige Ausgaben zulässig. Um eine solche Ausnahme handelt es sich bei diesem Konjunkturpaket.

Die Kommunen müssen lediglich einen Beschluss über die Maßnahmen fassen, die aus dem Konjunkturpaket gefördert werden sollen. Hier sind einige Gemeinden schon sehr weit.

Für Maßnahmen im Bereich Schulhausbau gelten Erleichterungen bei der Prüfung der sogenannten Standortsicherheit, also der Bestätigung, dass der Schulstandort längerfristig Bestand haben wird. Bis zu einem Investitionsvolumen von 100 000 Euro entfällt sie ganz, bis zu einem Volumen von 400 000 Euro gilt sie als erteilt, wenn innerhalb von 14 Tagen keine Aussage getroffen wird.

Außerdem wurde eine Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht erlassen. Hier werden Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und für die freihändige Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte festgelegt.

Konkret bedeutet dies, dass bis zu einer Obergrenze von 100 000 Euro frei vergeben werden kann. Darüber hinaus können Baumaßnahmen bis zu einem Gesamtvolumen von 1 Million Euro in beschränkten Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Mittel zügig in Maßnahmen fließen können.

Natürlich ist die Mittelvergabe in Anlehnung an ein Förderverfahren aufwendiger, als sie es gewesen wäre, wenn man die Fördermittel als pauschale Zuweisung weitergereicht hätte. Die Staatsregierung hat sich jedoch gegen diesen Weg entschieden, den die kommunalen Landesverbände ursprünglich gefordert hatten.

Je kleinteiliger die kommunalen Strukturen sind, desto ineffektiver ist eine pauschale Mittelverteilung. Ein Land wie Nordrhein-Westfalen mit seinen sehr vielen größeren Städten und Gemeinden kann diesen Weg vielleicht gehen; im Freistaat Sachsen mit nach wie vor vielen kleinen Gemeinden wäre eine solche Vorgehensweise jedoch nicht zu verantworten. Im ländlichen Raum wäre die notwendige Schwerpunktsetzung nicht möglich bzw. dem Zufall überlassen.

Eine kleine Gemeinde, die lediglich einen Kindergarten, aber keine Schule hat, hätte die Bildungsinfrastrukturmittel nur in diesen Kindergarten investieren können, auch wenn sie ihn gerade umfassend saniert hätte, oder auf die Mittel verzichten müssen. Auf Landkreisebene bedarf es also der Verständigung der Gemeinden untereinander und mit ihrem Landkreis, um festzusetzen, welche Maßnahmen der Region den größten Nutzen bringen.

Dabei gilt einschränkend, wie vom Bund vorgegeben, dass Einrichtungen, die vollständig aus Gebühren und

Beitragseinnahmen finanziert werden, nicht gefördert werden können. Damit sind nicht nur die Bereiche Abwasserbeseitigung und öffentlicher Personennahverkehr, die durch das Gesetz in diesem Zusammenhang ausdrücklich genannt werden, ausgeschlossen, sondern alle der Daseinsvorsorge dienenden kommunalen Einrichtungen. Es kommt hier nur darauf an, dass kostendeckende Entgelte zulässig sind.

Für die Umsetzung des Konjunkturprogramms wird den Ländern vom Bund mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz und einer konkretisierenden Verwaltungsvereinbarung ein rechtlicher Rahmen vorgegeben. Die Länder haben sicherzustellen, dass mit den zusätzlichen Mitteln zusätzliche Investitionen finanziert werden. Den Vergleichsmaßstab bilden die Investitionsausgaben von Land und Kommunen aus den Jahren 2006 bis 2008. Dieses Ziel zu erreichen wird aus verschiedenen Gründen nicht einfach sein. Zwar waren die Referenzjahre in Sachsen keine Rekordinvestitionsjahre; aber selbst dieses Niveau zu halten wird angesichts der bereits rückläufigen Solidarpaktmittel und zu erwartender Steuerausfälle erheblicher Anstrengungen bedürfen.

Bei der Verwendung der Bundesgelder verpflichtet sich der Freistaat aber faktisch, mindestens im Umfang des Durchschnitts der letzten Jahre zu investieren, anderenfalls sind die Gelder zurückzuzahlen.

Die Staatsregierung hat sich bewusst gegen eine pauschale Verteilung dieser zusätzlichen Mittel auf die Kommunen etwa nach dem Verteilungsmaßstab der kommunalen Schlüsselzuweisung entschieden, um einen Gießkanneneffekt zu vermeiden. Auch die Mittel des Konjunkturpakets sind sinnvoll – und das heißt vor allem bei Investitionen nachhaltig – einzusetzen.

Ein solches Programm, das aus konjunkturpolitischen Gründen aufgelegt wird, kann nicht bedeuten, dass auf lange Sicht zusätzliche investive Maßnahmen getätigt werden. Vielmehr werden Investitionen vorgezogen, die ohnehin notwendig geworden wären. Daher ist es übrigens auch gerechtfertigt, dass die Kommunen ihre Eigenanteile erforderlichenfalls durch zusätzliche Kreditaufnahmen finanzieren.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Hört, hört!)

Kommunalkredite werden von Banken und Sparkassen nach wie vor ohne Weiteres eingeräumt. Es bestehen also keine Finanzierungsprobleme.

Natürlich kann es niemals das Ziel einer Kommune oder eines Landes sein, dass sich Gemeinden und Landkreise zusätzlich verschulden. Wenn aber Bund und Länder aus konjunkturpolitischen Gründen zusätzliche Gelder aufnehmen, kann dies auch von den Kommunen erwartet werden. Die Staatsregierung kann keine Gemeinde und keinen Landkreis zwingen, die zusätzlichen Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Förderbedingungen sind besonders günstig gestaltet, und manche Kommune wird jetzt Maßnahmen durchführen können, die ihr längst auf den Nägeln brennen. Trotzdem bleibt jede einzelne

kommunale Investitionsentscheidung eine autonome Entscheidung der jeweiligen Gemeinde und des jeweiligen Landkreises. Da ein durchaus nennenswerter kommunaler Eigenanteil zu erbringen ist, ist diese Entscheidung auch sorgfältig abzuwägen.

Ich appelliere auch an die kommunalen Entscheidungsträger, bei ihren Entscheidungen das gemeinsame Interesse an der Erhaltung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Auge zu behalten. Alle staatlichen Ebenen tragen hier eine gemeinsame Verantwortung.

Wer über einen erheblichen Teil des Steueraufkommens verfügt, muss sich auch der sich daraus ergebenden wirtschaftspolitischen Verantwortung bewusst sein. Die Staatsregierung kann und will niemandem diese Verantwortung abnehmen. Aber es muss allen klar sein, dass die verschiedenen staatlichen Ebenen in dieser Situation ein gemeinsames Ziel haben: die wirtschaftliche Basis unseres Landes möglichst unbeschädigt durch die Krise zu bringen. Das ist nur zu erreichen, wenn wir gemeinsam entschlossen handeln.

(Beifall des Abg. Heinz Lehmann, CDU, und der Abg. Margit Weihnert, SPD)

Eines soll aber an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich gemacht werden: Die Nachhaltigkeit der Finanzpolitik von Land und Kommunen bleibt auch in der jetzigen Situation ein zentrales Ziel der Politik der Staatsregierung. Niemandem ist geholfen, wenn wir jetzt mit allen Mitteln einem Konjunkturpool entgegenwirken, aber in ein paar Jahren unsere Aufgaben nicht mehr erfüllen können, weil alles Geld in den Schuldendienst fließt.

Die gemeindewirtschaftlichen Bestimmungen, die die kommunalen Schuldenaufnahmen begrenzen, bestehen in unser aller Interesse. Sie gelten weiter. Sie sind in Zeiten zurückgehender Bevölkerungszahlen sogar besonders wichtig, weil sich die bereits vorhandenen Schulden auf immer weniger Schultern verteilen. Aber die Gemeindeordnung lässt aus gutem Grund in schwierigen Konjunkturphasen größere Spielräume für kommunale Verschuldungen zu. Die Rechtsaufsichtsbehörden werden diese Spielräume mit Augenmaß zu nutzen haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sehen, hat die Staatsregierung in kürzester Zeit die erforderlichen Schritte unternommen. Die Kommunen sind nunmehr in der Lage, zügig und ohne große bürokratische Hindernisse die Mittel aus dem Konjunkturpaket II zu nutzen, die örtliche Wirtschaft zu stärken und Investitionen zu tätigen, die sie vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage nicht hätten verwirklichen können. Damit sichern sie letztendlich Arbeitsplätze. Das ist ein starkes Signal im gemeinsamen Kampf gegen die Krise.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)