Protokoll der Sitzung vom 11.03.2009

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank für Ihre Fachregierungserklärung, Herr Minister.

Wir kommen jetzt zur Aussprache. Ich erteile der Linksfraktion das Wort; Herr Scheel, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird wahrscheinlich das Geheimnis der Staatsregierung bleiben, warum ausgerechnet der Minister, der am wenigsten mit der Aushandlung und Bestimmung der Richtlinien dieses Zukunftsinvestitionsprogramms zu tun hat, die Fachregierungserklärung hält.

(Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo: Das ist völlig falsch, Herr Scheel!)

Unter den Ministerpräsidenten Prof. Dr. Milbradt und Prof. Dr. Kurt Biedenkopf war es üblich, dass Verhandlungsergebnisse aus Bundesratssitzungen noch persönlich vorgetragen wurden. Das ist eine Tradition, die unter diesem Kabinett leider nicht fortgesetzt wird. Das bedauern wir ausdrücklich.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Sehr geehrter Staatsminister Dr. Buttolo! Sie werden es mir hoffentlich nachsehen, wenn ich die von Ihnen vorgetragene Fachregierungserklärung nutze, um den Bogen über die von Ihnen angesprochene Umsetzung des Investitionsprogramms durch die Verwaltung zu schlagen. Ich möchte mich bei Ihnen ausdrücklich bedanken, dass Sie uns mit dieser an prominenter Stelle platzierten Regierungserklärung die Gelegenheit geben, über die Übernahme von Verantwortung in der Politik und ihre ganz konkrete Wahrnehmung zu diskutieren.

Die letzten Monate sind – ich gebe Ihnen recht – für die Politik keine Schonzeit gewesen. Es ist schon jetzt absehbar, dass wir auch in den nächsten Monaten vor großen Herausforderungen stehen. Bei allem sich abzeichnenden Wahlkampfgetöse sollten wir uns dieser Herausforderungen bewusst sein. Wir stehen vor einer weltweiten Erschütterung des Finanz- und Wirtschaftssystems, deren Folgen in der Tat nicht seriös vorhersehbar sind. Die Räder der Weltwirtschaft kommen zum Stehen. Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob sie sich jemals wieder in der gewohnten Weise drehen werden, und wenn ja, wann.

Die Informationen, die uns auf den unterschiedlichsten Wegen erreichen, sind erschreckend. Auftragseinbußen der für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Bereiche des Automobilbaues und der Maschinenbaubranche sorgen für Kurzarbeit und Entlassungswellen. Der damit einhergehende Schwund von Kaufkraft und die zunehmende Unsicherheit in der Bevölkerung sorgen für Kaufzurückhaltung und zurückgehenden Konsum. Die Unsicherheit der Unternehmen führt zur Zurückhaltung bei den Investitionen. Die Märkte kollabieren aufgrund einer verfehlten Wirtschaftspolitik. Wer glaubt, dass Märkte ohne Regeln und Kontrolle dauerhaft funktionieren, müsste angesichts dieses Fanals eines Besseren belehrt sein. Die ungezügelte Marktgläubigkeit hätte uns

beinahe in den Abgrund gerissen. Es kostet die Staatengemeinschaft gigantische Kraftanstrengungen, den Schaden dieses Irrglaubens zu beheben.

Meine Damen und Herren! Die Mittel der Politik, um der durch gierige Spekulanten hervorgerufenen Krise zu begegnen, sind begrenzt: Stärkung des Massenkonsums und Erhöhung der öffentlichen Investitionen. John Maynard Keynes hatte durch Erforschung der Ursachen und Folgen der großen Depression in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts diese Form antizyklischer Ausgabenpolitik entwickelt. Es waren ausgerechnet die Amerikaner, die mit ihren konjunkturpolitischen Maßnahmen schnell und deutlich demonstriert haben, was das Gebot der Stunde ist. Die Bundesregierung – mit ihren Strategen von CDU und SPD – hat sich viel zu lange, viel zu zögerlich und geradezu ängstlich vor Antworten auf die sich abzeichnende Krise gedrückt.

(Beifall bei der Linksfraktion)

In solchen Zeiten kann sich Politik die Frage stellen: Was ist zu tun? In solchen Zeiten muss sich Politik die Frage stellen: Was kann sie tun? Herr Buttolo, Sie haben davon gesprochen, dass zur Wahrnahme von Verantwortung der Politik gehört, „Mut zur Entscheidung“ zu haben. Diesen Mut haben Sie viel zu lange nicht gehabt. Als meine Fraktion in den Haushaltsverhandlungen vor wenigen Monaten Anträge zu einem zukunftssicheren Konjunkturprogramm einbrachte, sind wir in diesem Haus auf taube Ohren gestoßen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Hört, hört!)

Wir haben im November auf die sich abzeichnende Lage aufmerksam gemacht und wiederholt das Handeln und die Entscheidung der Staatsregierung eingefordert. Wir sind enttäuscht worden. Am 14. November 2008 haben wir in diesem Haus über das Konjunkturpaket I gesprochen. An jenem Tag habe ich an dieser Stelle gefordert, die Kommunalrücklage zur Investitionsstärkung der Kommunen aufzulösen. Das wären damals 617 Millionen Euro gewesen. Es war damals wie heute richtig, den Kommunen Geld für Investitionen zu geben.

(Beifall des Abg. Dr. Michael Friedrich, Linksfraktion)

Unsere Änderungsvorschläge zum Haushalt enthielten gleichfalls Vorschläge für ein zukunftssicheres Konjunkturprogramm. Ich zitiere aus der Begründung: „Im Sinne eines zukunftssicheren Konjunkturprogramms stehen den Kommunen in den beiden Folgejahren insgesamt 194,4 Millionen Euro für Investitionen im Bildungs-, Umwelt- oder Gesundheitsbereich zur Verfügung, dessen Investitionsvolumen durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen deutlich aufgestockt werden kann.“ Zusammen mit der Freigabe des dezentralen Teils der kommunalen Konjunkturrücklage wären das knapp 400 Millionen Euro gewesen. Wenn Sie uns im letzten Jahr gefolgt wären, könnten die Kommunen schon heute einen Planungsvorlauf haben.

(Beifall bei der Linksfraktion – Dr. Monika Runge, Linksfraktion: So ist das!)

Dabei ging es uns genau um verstärkte Investitionen in den Bereichen Bildung, Krankenhäuser, Umwelt und Energieeffizienz. Mit dem Mut der Zustimmung zu einer solchen Verwendung wären Sie heute belohnt worden. Diese Mittel wären ohne Probleme anrechenbar gewesen, weil der Nachweis der Zusätzlichkeit der Mittel auf der Basis der Investitionsausgaben der letzten Jahre erbracht werden muss – so zumindest die Aussage der Bundesregierung. Der Freistaat wäre de facto in Vorleistung gegangen. Ihnen fehlte nicht nur die Fantasie, sondern auch der Mut für die richtigen Entscheidungen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Wenigstens eine Forderung aus unserem Entschließungsantrag zum Finanzausgleichsgesetz vom 10. Dezember 2008 ist umgesetzt worden. Im Punkt 7 heißt es: „Die im Konjunkturpaket der Bundesregierung enthaltenen Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung und Wachstumsstärkung können keine ausreichende Wirkung auf der kommunalen Ebene entfalten. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein schlüssiges Konjunktur- und Zukunftsinvestitionsprogramm einzusetzen.“

(Zuruf der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Ich will Ihnen, liebe Mitglieder der Staatsregierung, einmal unterstellen, dass Sie sich zumindest bemüht haben. Die Zitate sind nicht nötig, um zu beweisen, dass wir mit der Forderung nach einem kommunalen Investitionsprogramm recht hatten. Unser Engagement in den letzten Monaten ist vielmehr Beweis dafür, dass wir den Kommunen im Freistaat Sachsen auch in schwierigen Zeiten Augenmaß, Sachverstand und Vertrauen entgegenbringen können.

Wir wissen, dass die kommunale Familie in allen Zeiten eine tragende Säule der Gesellschaft ist. Ihre Stärke liegt in einer Problemnähe, die mit keinem Verwendungsnachweisverfahren und aus keiner Ministerialstube heraus ersetzt werden kann. Wir erwarten von der Staatsregierung einfache, unbürokratische und schnelle Entscheidungen im Hinblick auf die Bewilligung der beantragten Maßnahmen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wir unterstützen daher den eingeschlagenen Weg, die Investitionen weitestgehend an die Kommunen durchzureichen und insbesondere für unsere Kindertageseinrichtungen, Schulen und Krankenhäuser die dringend benötigten Investitionen vorzuziehen.

Drei Punkte bereiten uns Sorgen. Zuallererst ist das Verfahren der Erstellung von Prioritätenlisten durch den Landkreis und die Bewilligung intransparent. Die Stellung des Landrates kommt der eines Vorentscheiders gleich. Der Missbrauch in Form von teuren, aber nutzlosen Wahlkreisgeschenken für einige CDU-Kandidaten muss verhindert werden.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Der zweite Punkt richtet sich auf die Gewährleistung der Zusätzlichkeit nach der Bundesdefinition. Aus unserer Sicht muss der Freistaat alles in seiner Macht Stehende tun, um Rückforderungen der Investitionsmittel zu vermeiden. Hier heißt es, monatsgenau die Entwicklung der X-plus-597-Millionen-Euro-Linie im Auge zu behalten. Es wäre grotesk, wenn Berlin die Konjunkturmittel wegen sächsischer Nachlässigkeiten zurückverlangen würde.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Der von Ihnen gebrachte Appell an die kommunalen Entscheidungsträger, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein, darf nicht dazu führen, dass die Verantwortung gemeinsam mit den Millionen einfach auf die Kommunen herunterdelegiert wird. Das darf nicht passieren.

Der dritte Punkt verwundert mich persönlich sehr. Im Bundesrat gefällt sich die Staatsregierung gern in der selbstgefälligen Pose der Schuldenvermeider. Die Kofinanzierung des Landesanteiles wird über Rücklagen des eigenen Haushaltes erbracht; aber wenn es um unsere Kommunen geht, dann machen Sie allen Ernstes den Vorschlag: Die sollen sich doch bitte verschulden. Hier geht etwas für mich logisch nicht zusammen. Der Freistaat kann nicht auf der einen Seite die Rücklagen der Kommunen bunkern und sie dann zur Schuldenaufnahme nötigen. Unsere Forderung ist daher klar: Geben Sie den Kommunen die Option frei, im Notfall auf ihre eigenen Rücklagen zurückzugreifen! Das ist das Mindeste, was an Fairness zu erwarten ist.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle muss ich einige Worte zu dem von der Staatsregierung vorgeschlagenen Verfahren verlieren. Seit Mitte Januar ist klar, dass die Bundesregierung vorhat, ein Investitionsprogramm im Umfang von 10 Milliarden Euro auf den Weg zu bringen. Klar ist auch uns, dass die Umsetzung eines solchen Vorhabens Zeit und Gespräche braucht. Wir haben diesen Weg von Anfang an konstruktiv begleitet. Unter anderem haben wir bereits im Februar dieses Jahres einen Antrag zur Umsetzung des Programms ins Verfahren gebracht.

Neben anderen Punkten, auf die mein Kollege Michael Friedrich noch in einem zweiten Redebeitrag eingehen wird, war uns die Einflussnahme des Sächsischen Landtags ein wichtiges Anliegen. Wenn knapp 600 Millionen Euro zusätzlicher Investitionsmittel durch den sächsischen Haushalt fließen, ist dies kein alltägliches Ereignis. Wir haben mit Recht erwartet, dass wir vor allem aufgrund des Zeitvorlaufes mit einem Nachtragshaushalt rechnen müssen, der übrigens insbesondere nach unseren eigenen Regelungen nicht länger als fünf Wochen benötigen darf. Insofern wäre das auch ein sehr schnelles Verfahren gewesen.

Der von der Staatsregierung gewählte Weg ist eine Krücke, die unseres Erachtens den Wortlaut bestehender Gesetze überdehnt. Die Sächsische Haushaltsordnung

schreibt keine aktive Beteiligung des Landtages vor. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Landtag nicht ablehnt. Seine einzige Möglichkeit, in das Verfahren einzugreifen, besteht in der Kürzung von Ausgaben. Untersetzte Ausgabenpositionen allerdings liegen uns nicht vor. Sie greifen hingegen wiederum mit einer langen Liste von Leertiteln gravierend in den von diesem Hause beschlossenen Haushalt ein – dies vor allem, weil Sie vergessen haben, die einschlägigen Haushaltstitel selbst in den Haushalt aufzunehmen. Sie unterminieren mit Ihren Ausgabenbefugnissen die Budgetrechte des Parlamentes.

(Beifall bei der Linksfraktion – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Sehr richtig!)

Sie, meine Damen und Herren, degradieren das Hohe Haus zu einer reinen Akklamationsmaschine. Dieser Vorgang ist der vorläufige Höhepunkt in einer ganzen Kette von Grenzüberschreitungen vonseiten der Staatsregierung. Sie haben Kapitalerhöhungen der damaligen Sachsen LB in Höhe von 300 Millionen Euro einfach vom Haushalts- und Finanzausschuss abnicken lassen. Sie haben ohne Not Bürgschaften in Höhe von 2,75 Milliarden Euro auf dem gleichen Wege durchgepeitscht; und der Juristische Dienst des Landtages – diese Nebenbemerkung sei mir gestattet – leistet der Sächsischen Staatsregierung Amtshilfe durch Arbeitsverweigerung. So sieht er sich nicht einmal in der Lage, eine kurze schriftliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit dieses Vorganges zu erstellen, und zieht sich auf eine über zehn Jahre alte Anweisung des Präsidenten zurück. Wie weit ist es gekommen, dass wir uns in unserem Königsrecht auf einen solchen Blindflug einlassen?!

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren, insbesondere der CDU, aber auch der SPD! Sie lassen sich seit Jahren Erweiterungen der Befugnisse und Vollmachten gefallen, die die Staatsregierung von Ihnen verlangt, und vor allem die Christliche Union folgt der Staatsregierung dabei wie der Rüde der läufigen Hündin. Haben Sie denn gar keine Parlamentarierehre im Leib? Will denn niemand von Ihnen der zweiten Gewalt in den Arm fallen, wenn das Parlament wieder einmal nicht stören soll? Jedes Mal, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, das Parlament zu beteiligen oder so weit wie möglich am Parlament vorbeizuregieren, entscheiden Sie sich für die zweite – und damit schlechtere – Wahl.

Eine Regierung allerdings, die den Wert des parlamentarischen Meinungsstreites gering schätzt, Abgeordnete, die Aussprache und Beschlussfassung nur als lästige Pflicht empfinden, brauchen weder Sachsen noch unsere gefährdete Demokratie.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei der Linksfraktion)

Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort; Herr Dr. Rößler, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann wiederum mit dem Adenauer-Zitat beginnen, das ich bereits zu unserer Aktuellen Debatte vor vier Wochen benutzt habe und das noch immer gilt: „Die Lage ist ernst, sehr ernst.“ Adenauer war ja ein Meister der einfachen Sprache, aber dieses Urteil gilt noch immer.

Die Krise der globalen Finanzsysteme hat sich zu einer Krise der Weltwirtschaft ausgeweitet, die niemanden verschont. Sie trifft die sogenannten Industrienationen genauso wie die Schwellenländer. Besonders schlecht – das muss man deutlich sagen – stehen die Entwicklungsländer da. Die Regierungen haben – meist im nationalen Alleingang – Rettungsschirme von mehreren Hundert Milliarden an Bürgschaften und Krediten für Not leidende Banken aufgespannt. Sie wollen den Geldkreislauf und die Kreditvergabe aufrechterhalten. Trotzdem konnten die Banken das Vertrauen von Anlegern, Sparern und Öffentlichkeit nicht zurückgewinnen – jedenfalls bisher nicht. Wie auch?, könnte man fragen.

Am meisten misstrauen sich die Banken untereinander.

Die deutschen Exporte sind um 20 % eingebrochen. Die Weltwirtschaftskrise trifft den Exportweltmeister Deutschland besonders, da wir die Hälfte unserer Wirtschaftsleistungen auf Weltmärkten erbringen. Dabei exportiert die „Werkstatt der Welt“ kein Plastspielzeug oder billige Textilien, sondern hochwertige Industrie- und Investitionsgüter. Selbst ein Ankurbeln des traditionell schwachen Binnenmarktes durch Lohnerhöhung fördert eher die Importe.

Der Auftragseinbruch im Maschinenbau um 40 % im Januar und der Rückgang der Industrieproduktion um 8 % im IV. Quartal sind Alarmzeichen. Davon bleibt Sachsen, das inzwischen seinen Exportanteil – darüber haben wir uns hier immer wieder gefreut – von 5 auf 25 % in der Wirtschaftsleistung gesteigert hat, naturgemäß nicht unberührt.

Meine Damen und Herren! Deshalb bleibt die Frage legitim, ob Neuverschuldung für Bankenschirm und Konjunkturpaket generationengerecht ist. Dass die Politik selbst zumindest ein schlechtes Gewissen hat, zeigt die schnelle Einigung von Bund und Ländern in der Föderalismuskommission II zur Einführung einer Schuldenbremse. Noch im Juni dieses Jahres soll sie ins Grundgesetz. Der Bund will dann seine Neuverschuldung schrittweise auf 0,35 % des Bruttosozialproduktes begrenzen. Die Länder sollen ab 2020 überhaupt keine Schulden mehr aufnehmen dürfen. Sachsen verfolgt diesen Kurs bereits seit 2006, und wir sollten und müssen daran festhalten. Damit die Perspektive der Schuldenbremse auf Bundesebene und in den Ländern realistisch erscheint, erhalten die ärmsten Schlucker – im Saarland, in Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – finanzielle Hilfe zur Bewältigung der Schuldenlast.