Matthias Rößler

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Hochverehrter Herr Kollege, Sie sprachen die 22 Millionen Euro – zusätzlich! – für die Feuerwehren aus dem Konjunkturpaket an. Ist Ihnen bekannt, dass wir im Doppelhaushalt die Mittel für die Feuerwehren von 16 auf 26 Millionen Euro aufgestockt haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! „Wer bestellt, der zahlt auch die Zeche“ lautet eine alte Volksweisheit. Sie gilt allerdings nicht für die internationale Finanzkrise.
Diese Krise nahm ihren Ausgang in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ein Staat und seine Bürger lebten seit 20 Jahren über ihre Verhältnisse, lebten auf Kosten der ganzen Welt.
Sie häuften riesige Schulden an. Sie nahmen gigantische Importüberschüsse in Kauf, und ihnen gelang ein historisch einmaliger Coup: Sie exportierten dafür ihre kunstvoll verpackten Schulden, Kredite für Eigenheime, Autos, Konsum und Weltmachtpolitik. Die Wallstreet zockte mit der Gier der Banken, der Banker, der Anleger – an DIE LINKE gerichtet – und auch der Kleinanleger
in Europa und anderswo. Sie sahen die Renditen, aber nicht die Risiken.
Die Finanzblase ist zerplatzt und das Entsetzen ist groß. Die Amerikaner warfen die Notenpresse an, druckten Dollars, erhöhten in unverantwortlicher Weise den Geldumlauf und schotteten sich protektionistisch ab.
Meine Damen und Herren! Natürlich wollen die USA die Zeche nicht allein bezahlen. Bezahlen soll auch der Rest der Welt: Chinesen, Deutsche, Skandinavier, die EU und die Schwellenländer.
„Aus Schaden wird man klug, aber nicht reich“ sagte meine Urgroßmutter immer. Deshalb ist die erste Lehre für uns: Wir brauchen strenge Regeln für die internationalen Finanzmärkte, eine strenge Bankenaufsicht bis hin zur Verstaatlichung. Zentralbanken müssen die Geldmengen kontrollieren und der Inflation entgegensteuern. Selbst treue Verbündete sollten darüber nachdenken, ob der Dollar wirklich die richtige internationale Leitwährung ist.
Die Zeche bezahlen vor allem die Entwicklungsländer. Sie erhalten keine Kredite mehr. Der Protektionismus der reichen Länder bringt ihre Exporte zum Erliegen. Die Anzahl der Hungernden könnte eine Milliarde übersteigen. Es drohen Destabilisierung, Unruhen und das Scheitern von Staaten.
Meine Damen und Herren! Die zweite Lehre lautet: Die Entwicklungspolitik in der Dritten Welt ist weiterzuführen. Unsere Märkte müssen für Exporte aus diesen Ländern geöffnet werden. Protektionismus schadet besonders dem Exportweltmeister Deutschland und den armen Entwicklungsländern.
Wer zahlt die Zeche in Deutschland? Bezahlen werden diejenigen, von denen etwas zu holen ist. Bezahlen werden die Steuerzahler, die Sparer, die Unternehmen, die Unternehmer und ihre Belegschaften, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, die Besitzer von Produktionsmitteln, um in Ihrer linken Terminologie zu bleiben, und die Besitzer von Arbeitsplätzen. Bezahlen werden die Mittelschichten, die Leistungsträger dieser Gesellschaft.
Das sind gerade diejenigen, denen die Linken in diesem Land – nicht nur in der Linkspartei – immer neue Lasten aufbürden wollen.
Sozial Schwache und arbeitslose Hartz-IV-Empfänger, also alle, die von Transferleistungen leben, sind vorerst, meine Damen und Herren, nicht betroffen. Sie werden sogar in der jetzt einsetzenden Deflation von den sinkenden Preisen profitieren.
Auch Rentner können sich über eine kleine Rentenerhöhung freuen. Solange die Inflation, meine Damen und Herren, nicht alles auffrisst, verschlechtert sich deren Situation vorerst nicht.
Die mittleren und oberen Schichten der Gesellschaft zahlen den Löwenanteil der Steuern. Der Staat spannt Rettungsschirme aus 480 Milliarden Euro für Bürgschaften und Rekapitulierung von Banken auf. Er muss den Kreditkreislauf in Gang halten. Zur Rettung dieser systemrelevanten Banken gab es keine Alternative. Genauso war es richtig, dass der Staat ein Konjunkturpaket geschnürt hat.
Meine Damen und Herren! Der Staat holt sich natürlich das Geld zurück.
Er verschuldet sich. Oder besser: Er verschuldet uns, und zwar unsere Kinder und Enkel. Deshalb war es richtig, dass Angela Merkel die Sicherheit der Spareinlagen garantiert hat. Denn die Bekämpfung der Inflation, meine Damen und Herren, ist für uns in der deutschen Politik genauso wichtig wie die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, da eine Finanz- und Wirtschaftskrise zur Krise unseres freiheitlichen demokratischen Staates werden kann, wenn die Leistungsträger demotiviert und Generationen um die Früchte eines langen Arbeitsweges betrogen würden.
Arbeitslosigkeit und Inflation sind gleichermaßen zu bekämpfen. Darum bemüht sich nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die internationale Gemeinschaft.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich haben wir ja jede Menge Zeit. Ich könnte jetzt hier endlos lange reden. Es ist schon viel angeregt worden. Jeder hat sich zur Sozialpolitik geäußert. Aber eigentlich lautet das Thema: Wer bezahlt die Zeche der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise?
Ich wiederhole es noch einmal: Natürlich hat sie ihren Ausgangspunkt in den Vereinigten Staaten. Das Problem war nur, dass alle mitgemacht haben.
Die Sachsen LB. Da war die Gier – Sie erinnern sich noch an das „Time-Magazine“, den „Spiegel“ – der Banker, der Banken, aber natürlich auch der kleinen Oma, die zum Beispiel ihr Geld in Island angelegt hatte und 7, 8 oder 10 % Zinsen wollte und die Risiken nicht gesehen hat. Jetzt ist wieder eines deutlich geworden: Hohe Zinsen gibt es nur, wenn die Risiken hoch sind. Diese sind zum großen Teil dann unkalkulierbar gewesen
für die Sachsen-Bank, für die Deutsche Bank und für alle, die zu gierig waren. Sie wissen es ja bestens, Frau Lay. Sie haben damals ja lange genug als Referentin bei Frau Künast an verschiedenen Vorbereitungen mitgewirkt. Sie haben ja alle mitgemischt.
Noch einmal klipp und klar: Ich stehe dazu. Die CDU und auch die Koalitionsparteien in Berlin sagen: Diese Finanzmärkte, diese Banken brauchen mehr Regulierung.
Frau Lay, Sie können erst einmal zuhören. – Wenn wir unser Geld zur Rettung dieser systemrelevanten Banken einsetzen müssen, hat der Staat ein Recht, bis zur Verstaatlichung maroder Banken zu gehen. Das ist natürlich die äußerste Grenze. Anschließend wollen wir natürlich wieder privatisieren; denn der Staat ist keine Bank.
Dass der Staat mit seinen Banken nicht besonders gut wirtschaftet, zeigen nicht zuletzt die deutschen Landesbanken.
Nächster Punkt. Wir führen hier eine soziale Debatte. Wer bezahlt denn in Wirklichkeit bisher die Kosten, die Zeche? Das sind die Steuerzahler. Aber nicht die sozial Schwachen!
Der Löwenanteil der Steuern wird von den Mittelschichten, von den mittleren und oberen Schichten der Gesellschaft bezahlt. Das ist die Realität. Die sind zuerst im Boot.
Jetzt geht es weiter: Wer zahlt noch? Ich wiederhole mich jetzt, Sie sollten einmal zuhören! Wer zahlt noch neben den Steuerzahlern? Unter Umständen die Sparer, die wirklich etwas auf ihrem Sparkonto haben.
Meine Damen und Herren! Das ist vielleicht anders als in den angelsächsischen Ländern. Wir in Deutschland haben historische Erfahrungen mit Inflation. Wir wissen, was passiert, wenn – wie im Jahr 1923 – Generationen um die Ersparnisse, um die Früchte eines langen Arbeitslebens betrogen werden. Deshalb ist für deutsche Politik der Kampf gegen Inflation genauso wichtig wie gegen Arbeitslosigkeit.
Deshalb sind unsere Bundeskanzlerin und unser Bundesfinanzminister vor die Presse getreten und haben die Sicherheit der Spareinlagen garantiert. Wissen Sie, was hier im Land passiert wäre, wenn die beiden das nicht gemacht hätten? Dann hätten wir jetzt ganz andere Probleme.
Darüber würden Sie von den extremen Linken sich freuen und Sie auf der rechten Seite auch.
Aber diese Probleme wollen wir in unserem Land nicht noch einmal haben. Wir wollen dieses demokratische, freiheitliche System eben nicht destabilisieren, und deshalb haben die Koalitionsparteien in Berlin verantwortlich gehandelt.
Meine Damen und Herren! Wer zahlt die Zeche noch? Wer ist wohl der Dritte? Das sind jene, die ihre Arbeitsplätze verlieren können. Dazu wird – dessen bin ich mir sicher – unser Wirtschaftsminister gleich sprechen. Deshalb haben wir das Konjunkturpaket. Es enthält nicht nur verschiedene Maßnahmen, um die Nachfrage zu stimulieren und zu investieren. Es enthält auch eine vernünftige Regelung, um möglichst viele Menschen in Kurzarbeit zu beschäftigen und die hoch qualifizierten Stammbelegschaften in unseren Firmen zu halten, bis die Wirtschaft wieder anspringt.
Deutschland kann dieses Problem nicht allein lösen. Wir realisieren 50 % unserer Wirtschaftsleistung auf den internationalen Märkten. Meine Damen und Herren, wir müssen ganz besonders daran arbeiten, dass diese weltweite Wirtschaftskrise überwunden wird, dass unsere Exporte wieder anspringen und dass wir die Arbeitsplätze nach der Phase der Kurzarbeit durch die Erträge in den Firmen sichern können. Daran arbeiten wir.
Da nützt uns vor allem eine Debatte, die die Leistungsträger stimuliert und die Facharbeiter in Arbeit hält. Davon profitieren zum Schluss die sozial Schwachen, die unsere Solidarität verdienen und die Sie hier für eine populistische und falsche Diskussion instrumentalisieren, meine Damen und Herren von der Linkspartei. Diese ging genauso an der Realität vorbei wie Ihr Parteitag und Ihre Programmatik.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Die fetten Jahre sind vorbei!“, titeln überall die Zeitungen und selten sind die Ergebnisse der sogenannten Mai-Steuerschätzung mit so viel Spannung und so viel Bangen erwartet worden. Eigentlich hält sich die Überraschung in Grenzen. Es ist ganz klar, dass sich die Situation in der Weltwirtschaft in den Steuereinnahmen des Exportweltmeisters Deutschland besonders niederschlagen wird.
Der Herr Staatsminister hat auf das hingewiesen, was die versammelten Herren in Bad Kreuznach so gemacht haben. Zuerst haben sie die finanziellen Auswirkungen von 18 Gesetzen über viele gute und gut gemeinte Steuererleichterungen oder Steuergeschenke eingepreist. Es wurden Leistungsgesetze, Steuererleichterungen und anderes, die unter dem Eindruck des Steuerüberflusses, meine Damen und Herren, der goldenen Jahre, die wir zumindest steuerlich hinter uns haben, entstanden sind, analysiert und eingepreist.
Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen, dass man dann natürlich die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes abbilden muss. Dabei geht es um die berühmten 6 % Rückgang. Ich wollte einfach noch einmal die Annahmen kommentieren. Wir hoffen ja, dass es vielleicht 2010 nach diesem Abschwung wieder nach oben geht. 1,2 % ist ein anspruchsvolles Ziel für 2010. Ab 2011 rechnen die versammelten Experten mit einem Wirtschaftswachstum von 3,3 % jährlich. Das ist, glaube ich, eine sehr optimistische, vielleicht blauäugige Annahme. Man kann also nicht sagen, dass das, was wir diskutieren, von Pessimisten prognostiziert wird.
Dann sind da noch die Steuermindereinnahmen: 45 Milliarden Euro in diesem Jahr, 84 Milliarden Euro 2009, und in den Jahren 2010 bis 2013 jeweils über 90 Milliarden Euro – und das sogar bei der Annahme, dass dann das Bruttosozialprodukt um 3,3 % wächst. Ich sage das einfach, damit wir ein Gefühl dafür bekommen, warum uns bis 2013 am Schluss die 316 Milliarden Euro fehlen werden. Erst 2013, meine Damen und Herren, überschreiten wir das Niveau von 2008, an das wir uns so gewöhnt hatten.
Deshalb meine ich, dass es kein Zufall ist, dass man, wenn man in der CDU-Führung – unser Ministerpräsident gehört dort zu den großen Realisten – über mögliche Steuererleichterungen diskutiert, dann sagt, dass das vielleicht 2012/2013 passieren könnte. Ich vermute, dass
das deshalb so ist, weil man dann vielleicht steuerlich wieder auf dem Niveau wäre, das wir jetzt haben.
Herr Finanzminister, es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als den Haushalt auf Sicht zu fahren. Sachsen ist da immer noch viel nüchterner und realistischer als andere Bundesländer. Es gibt dann immer die Regionalisierung. Wir begnügen uns nicht mit der allgemeinen Regionalisierung der Steuerschätzungen aus Baden-Württemberg. Die sächsische Regionalisierung ist immer noch viel nüchterner und bezieht Demografie und anderes ein. Ich kann Sie nur bestärken, an diesem Verfahren festzuhalten. Das ist kein Pessimismus. Das ist Nüchternheit und Realismus, den wir in Sachsen praktizieren.
Jetzt zeigt sich, dass der, der in guten Zeiten vorsorgt, etwas in der Not hat. Ich bin froh, dass wir diese Haushaltsrücklage gebildet haben. Da mussten wir uns auch in der Koalition strubbeln. In der Euphorie des Aufschwungs war nicht jeder überzeugt, dass die Haushaltsrücklage notwendig ist. Jetzt sind wir darüber froh.
Der Generationenfonds, den wir hier beschlossen haben, ist übrigens keine Haushaltsrücklage, sondern Vorsorge für die Zukunft.
Auch das zweite Instrumentarium, das Sie ansprachen, ist bewährt, das Haushaltsresteverfahren.
Ich erinnere noch einmal daran, dass wir einen gewaltigen Konjunkturmotor in unserem Haushalt haben, 3 200 Millionen Euro Investitionen. Dagegen nehmen sich die zweimal 300 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung, 10 %, eher bescheiden aus. Wir sind darüber trotzdem froh und freuen uns über diese Mittel.
Beim Haushaltsresteverfahren – das wissen alle, die hier vorn als Vertreter der Staatsregierung auf diesen Bänken sitzen – kann allerhand herauskommen, da ist viel Geld drin. Wir schieben – die Haushalte sind voll – einen gewaltigen Berg an Mitteln, an Haushaltsresten vor uns her. Ich bin ganz sicher, dass unser bewährtes Finanzministerium da einige 100 Millionen Euro herausholen kann.
Meine Damen und Herren! Ich spreche hier die Bewirtschaftungsmaßnahmen an, im Volksmund auch kurz Haushaltssperren genannt. Es ist einfach so, dass in allen Bundesländern über Haushaltsbewirtschaftung gesprochen wird, und wer wirklich seriöse und solide Politik machen will, der kann dieses Instrumentarium gar nicht außen vor halten; und es ist gut, dass das klipp und klar angesprochen wird.
Übrigens: Manche Fachminister haben ja in den letzten Tagen Angst vor Kürzungen bei den Investitionen artikuliert. Wir wollen – dies hat der Staatsminister der Finanzen gerade ausgedrückt – die Investitionen keinesfalls kürzen, und, meine Damen und Herren, wir können das auch gar nicht. Durch das Kriterium der Zusätzlichkeit, zu dem uns dieses Konjunkturpaket II verpflichtet, müssen wir uns davor hüten, in irgendeiner Weise Abstriche an den Investitionen zu machen; denn dann müssten wir –
Stichwort Zusätzlichkeit – einen Teil der Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket II zurückzahlen.
Der Staatsminister sagte es bereits: Wir brauchen 2009 keinen Nachtragshaushalt. Wir haben gerade über die Bewirtschaftungsmaßnahmen gesprochen. Es gibt drei Instrumentarien, die man kennt: Nachtragshaushalte in Deutschland, da werden auf der Einnahmenseite mehr Schulden gemacht. Nun könnte man sich auch Nachtragshaushalte auf der Ausgabenseite vorstellen. Die gibt es schon. Eigentlich sind das die genannten Bewirtschaftungsmaßnahmen, die man, vorsichtig und an der richtigen Stelle angesetzt, sicher – ich sage einmal – zur Anpassung des Haushaltes nutzen kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden in Zukunft, vielleicht 2009, auf Sicht fahren. Wir werden sehen, wie es 2010 weitergehen wird. Aber, meine Damen und Herren, eines wissen wir: Es sind seit den letzten drei Jahren schwierigere Zeiten, andere, als wir sie bisher gewöhnt waren. Aber es hat auch vor 2004 Zeiten gegeben, in denen wir mit derartigen Steuermindereinnahmen konfrontiert waren. Sachsen hat dort immer vorgesorgt, und Sachsen wird auch in Zukunft vorsorgen, und das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes ohne Schulden bleibt auch auf unserem Kompass.
Nun wird immer wieder spekuliert, wer vielleicht im Herbst mit wem in Sachsen und anderswo Politik machen könnte, und, meine Damen und Herren, unser wichtiges Ziel ist der ausgeglichene Haushalt. Das ist das politische Markenzeichen Sachsens.
Ein ganz entscheidender Prüfstein für einen Partner für die sächsische Union sein ist, dass derjenige – wie wir – einen Haushaltsausgleich anstrebt oder – wie wir – keine Schulden auf Kosten der nachwachsenden Generationen machen will. Der schuldenfreie Haushalt ist ein sehr wichtiges Instrument in unserem Wahlprogramm, das wir morgen beschließen werden.
Wenn wir auch in schwierigen Zeiten Zukunft gestalten wollen, dann müssen wir eisern an diesem Ziel festhalten. Ein nachhaltiger und generationengerechter Haushalt mit den entsprechenden Investitionen in Infrastruktur und Zukunft – das bleibt unser politisches Ziel, und dem werden wir uns stellen.
Vielen Dank, Herr Finanzminister, für die vorgeschlagenen Maßnahmen, und vielen Dank vor allem an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass das zu später Stunde noch einmal so eskalieren würde, hätten wir nicht erwartet.
Das sind die Absprachen zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern.
Ich danke ausdrücklich im Namen meiner Fraktion – ich denke, auch der Koalitionsfraktion – dem Landesrechnungshof für diesen Sonderprüfungsbericht. Er ist mit unseren Stimmen im Ausschuss auf den Weg gebracht worden, er bringt Klarheit und eine gewisse Versachlichung der Diskussion. Diese wünschen wir uns sehr.
Auch wenn nicht sehr viel Neues kommt, ist es doch vernünftig in zwei entscheidende Zeitabschnitte geordnet, Kollege Scheel.
Der erste Zeitabschnitt reicht bis zum Eintritt in die Finanzkrise im Sommer 2007. Hier stellt der Landesrechnungshof allen Beteiligten ein wenig schmeichelhaftes
Zeugnis aus. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Ich werde nicht der Versuchung erliegen, Kollege Schmalfuß,
die Verantwortung allein auf die Vorstände, die Abschlussprüfer, die Ratingagenturen, die Bankenaufsicht oder die internationalen Finanzmärkte zu schieben, wie Sie es vielleicht erwartet hätten.
Was haben Sie denn auf dem Herzen, Herr Professor?
Es sind sicherlich – das wissen Sie, Herr Prof. Schmalfuß, als Fachmann für diese Dinge – wenig neue Fakten vorhanden, aber natürlich sind die Fakten doch in einen stringenten Zusammenhang gebracht.
Ich komme zur zweiten Phase. Auch hierzu äußert sich der Landesrechnungshof. Diesbezüglich geht es um den anschließenden Verkauf der Landesbank.
Die Begebung der Landesbürgschaft hält der Landesrechnungshof – –
Ich lasse jetzt keine weiteren Zwischenfragen zu, Frau Präsidentin, damit wir hier zum Abschluss kommen.
Zur zweiten Phase. Der anschließende Verkauf der Landesbank und die Landesbürgschaft werden vom Sächsischen Landesrechnungshof für weitestgehend vertretbar gehalten. Man muss zwischen diesen beiden Phasen differenzieren. Hier wird der Staatsregierung bescheinigt, dass sie in dieser Phase den Freistaat vor größerem Schaden bewahrt hat.
Die Frage der Prüfung von Regressansprüchen, die uns im Haushalts- und Finanzausschuss immer wieder bewegt hat, obliegt weniger dem Landtag als vielmehr dem Staatsministerium der Finanzen. Um diese Aufgabe, Herr Staatsminister, sind Sie nicht zu beneiden. Sie haben in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses
deutlich dazu Stellung genommen und gesagt, dass in dieser Sache einiges passiert ist und dass die LBBW in der dazu notwendigen Zusammenarbeit auf die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium der Finanzen zugekommen ist.
Meine Damen und Herren, nun geht es uns insbesondere darum, Lehren für die Zukunft zu ziehen.
Kollege Scheel, es ist so: Der Freistaat ist nicht mehr Eigentümer einer Landesbank, und er wird es auch nie mehr werden. Wir werden also nicht mehr in die Verlegenheit kommen, uns über künftige Geschäftsstrategien einer solchen Bank und mit den damit verbundenen Haftungsrisiken auseinanderzusetzen. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Lehren für die Zukunft können wir für die Beteiligungsunternehmen des Freistaates außerhalb des Bankenbereiches ziehen.
Dort fehlen die Spezifika des Kreditwesengesetzes, der Gewährträgerhaftung oder der Rechtsaufsicht über das Unternehmen. Noch viel wichtiger für die Bürgerinnen und Bürger sowie für den Landtag ist es zu erfahren – es sind auch positive Aspekte im Gutachten –, wie der Landesrechnungshof das Krisenmanagement von Stanislaw Tillich, unserem Ministerpräsidenten, ab Oktober 2007 als damaliger Finanzminister beurteilt. Dazu sagt der Bericht mehr oder weniger deutlich, dass Stanislaw Tillich die Kohlen aus dem Feuer geholt hat.
Wir werden darüber hinaus eingehend zu prüfen haben, wie der Freistaat künftig seine gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollrechte in den Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen wirksam ausüben kann. Dabei ist insbesondere die Rolle des Landtags zu klären, der als Haushaltsgesetzgeber über die Bereitstellung von Steuergeldern für diese Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, zu entscheiden hat.
Ich rufe die Opposition auf, zur Sacharbeit zurückzukehren.
Lassen Sie uns gemeinsam die richtigen Lehren ziehen!
Ich möchte noch einmal auf Punkt 1 der Beschlussempfehlung der Linksfraktion eingehen. Wir werden Punkt 1 ablehnen.
Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis. Deshalb steht er auch heute auf der Tagesordnung.
Die Kenntnisnahme reicht uns als Koalitionsfraktion.
Punkt 2 enthält etwas, was im Haushalts- und Finanzausschuss permanent abläuft. Kollege Scheel, wir haben es uns vorgenommen, in jeder Ausschusssitzung etwas darüber zu hören, was sich bei der Abwicklung der Sächsischen Landesbank ergeben hat. Wir haben einen Punkt auf der Tagesordnung, den unsere verehrte Frau Vorsitzende jedes Mal aufruft. Herr Staatsminister, wir müssen auch auf die entsprechende Geheimhaltung abstellen. Wir werden somit ganz aktuell über neue Entwicklungen in dieser Sache unterrichtet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil dem so ist, werden wir Punkt 2 des Änderungsantrages zur Beschlussempfehlung ablehnen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Noch einmal zu Punkt 2, verehrte Frau Vorsitzende. Das ist zum Beispiel eine der Aussagen, die der Landesrechnungshof in seinem Bericht macht. Die Prüfung von Regressansprüchen obliegt
weniger dem Landtag als vielmehr dem SMF; so stellt es auch der Rechnungshof in seinem Bericht dar. Ich denke, das tut das SMF auch. Es hat berichtet. Wir folgen mit der Ablehnung dieses Punktes 2 eigentlich auch dem, was der Landesrechnungshof in seinem Bericht schreibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes lag ein gewisser Änderungsbedarf zugrunde. Er sollte die Arbeits- und Lebensbedingungen unserer sächsischen Beamten verbessern. Ich meine, dem ist er von Anfang an gerecht geworden. Unter anderem sollte der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind um 50 Euro erhöht werden. Wir wollen doch mehr Kinder in Sachsen, nicht nur bei Beamtinnen und Beamten, sondern auch an vielen, vielen anderen Stellen!
Da freut sich die Sozialministerin. – Es gab einen gewissen Korrekturbedarf im Bereich der Beamtenbesoldung. Es ging um die Ruhestandsfähigkeit von Leistungsbezügen.
Hier vorn schmunzelt schon ein Hochschullehrer, unser Finanzminister. – Es hat uns viele Jahre beschäftigt und ging um die Regelung über die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen, um die Wahrung versorgungsrechtlicher Besitzstände und vieles mehr. Wir wollten auch den Begriff der Hauptberuflichkeit definieren. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, inmitten dieses geruhsamen parlamentarischen Betriebes gab es gewisse Veränderungen. Während des parlamentarischen Verfahrens zum Gesetzentwurf einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder auf einen neuen Tarifabschluss, der unsere Angestellten betraf. Die vereinbarte Tarifänderung sollte zum 01.03.2009 in Kraft treten. Nun lag es an den Koalitionsfraktionen, über eine entsprechende Anpassung der Besoldung der Beamten zu beraten.
Die meisten unserer Beamtinnen und Beamten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind unsere sächsischen Polizisten. Das sind über 12 000 Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag – ich sage es einmal volkstümlich – ihre Knochen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat hinhalten, die sich mit ganzer Kraft einsetzen und – das wissen wir aus der Zeitung – oftmals in Auseinandersetzungen bei der Durchsetzung dieser Anliegen mit allen möglichen Chaoten und Kriminellen sind.
Deshalb lag uns daran, dass wir zeitnah und frühzeitig eine entsprechende Anpassung der Besoldung der Beamten erreichen.
Das ist mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den wir auch umgehend im Finanzausschuss eingebracht und beschlossen haben, möglich geworden. So werden den Beamten zum 01.03.2009 Zuschläge von 40 Euro gewährt. Es wird eine entsprechende Steigerung von 3 % in diesem Jahr und um weitere 1,2 % im Jahr 2010 vorgenommen. Wir wissen auch aus dem eingeleiteten Anhörungsverfahren, dass diese nicht nur zeitnahe, sondern zeitgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses auf die Beamten von allen mit aller größter Zustimmung begleitet worden ist. So etwas haben wir eigentlich selten erlebt. Wir haben viel Lob erhalten. Ich denke, das ist auch gestern bei dem Parlamentarischen Abend des Beamtenbundes wieder deutlich geworden.
Wir haben – das ist auch ein Grundsatz von uns – Angestellte und Beamte in dieser Frage gleich behandelt. Es ist eigentlich nicht das von vielleicht diesem oder jenem Befürchtete gekommen, das Gehaltsniveau zwischen dem öffentlichen Dienst und den Beamten klaffe auseinander. Es ist vielleicht auch ein gewisser Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage – das kann man als Argument bringen. Aber vor allen Dingen haben wir Angestellte und Beamte gleich und gerecht behandelt.
Ich will nicht verschweigen, dass das Geld kostet. Die Mehrkosten für den Freistaat Sachsen belaufen sich im Jahre 2009 auf circa 80 Millionen und im Jahre 2010 auf circa 120 Millionen Euro. Das fällt gerade uns Finanzpolitikern und Haushältern nicht leicht, aber unsere Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen sind uns dieses Geld wert. Sie verdienen unsere Anerkennung.
Ich danke Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir jetzt zügig über diesen Gesetzentwurf abstimmen können. Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann wiederum mit dem Adenauer-Zitat beginnen, das ich bereits zu unserer Aktuellen Debatte vor vier Wochen benutzt habe und das noch immer gilt: „Die Lage ist ernst, sehr ernst.“ Adenauer war ja ein Meister der einfachen Sprache, aber dieses Urteil gilt noch immer.
Die Krise der globalen Finanzsysteme hat sich zu einer Krise der Weltwirtschaft ausgeweitet, die niemanden verschont. Sie trifft die sogenannten Industrienationen genauso wie die Schwellenländer. Besonders schlecht – das muss man deutlich sagen – stehen die Entwicklungsländer da. Die Regierungen haben – meist im nationalen Alleingang – Rettungsschirme von mehreren Hundert Milliarden an Bürgschaften und Krediten für Not leidende Banken aufgespannt. Sie wollen den Geldkreislauf und die Kreditvergabe aufrechterhalten. Trotzdem konnten die Banken das Vertrauen von Anlegern, Sparern und Öffentlichkeit nicht zurückgewinnen – jedenfalls bisher nicht. Wie auch?, könnte man fragen.
Am meisten misstrauen sich die Banken untereinander.
Die deutschen Exporte sind um 20 % eingebrochen. Die Weltwirtschaftskrise trifft den Exportweltmeister Deutschland besonders, da wir die Hälfte unserer Wirtschaftsleistungen auf Weltmärkten erbringen. Dabei exportiert die „Werkstatt der Welt“ kein Plastspielzeug oder billige Textilien, sondern hochwertige Industrie- und Investitionsgüter. Selbst ein Ankurbeln des traditionell schwachen Binnenmarktes durch Lohnerhöhung fördert eher die Importe.
Der Auftragseinbruch im Maschinenbau um 40 % im Januar und der Rückgang der Industrieproduktion um 8 % im IV. Quartal sind Alarmzeichen. Davon bleibt Sachsen, das inzwischen seinen Exportanteil – darüber haben wir uns hier immer wieder gefreut – von 5 auf 25 % in der Wirtschaftsleistung gesteigert hat, naturgemäß nicht unberührt.
Meine Damen und Herren! Deshalb bleibt die Frage legitim, ob Neuverschuldung für Bankenschirm und Konjunkturpaket generationengerecht ist. Dass die Politik selbst zumindest ein schlechtes Gewissen hat, zeigt die schnelle Einigung von Bund und Ländern in der Föderalismuskommission II zur Einführung einer Schuldenbremse. Noch im Juni dieses Jahres soll sie ins Grundgesetz. Der Bund will dann seine Neuverschuldung schrittweise auf 0,35 % des Bruttosozialproduktes begrenzen. Die Länder sollen ab 2020 überhaupt keine Schulden mehr aufnehmen dürfen. Sachsen verfolgt diesen Kurs bereits seit 2006, und wir sollten und müssen daran festhalten. Damit die Perspektive der Schuldenbremse auf Bundesebene und in den Ländern realistisch erscheint, erhalten die ärmsten Schlucker – im Saarland, in Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – finanzielle Hilfe zur Bewältigung der Schuldenlast.
Meine Damen und Herren! Die armen und die reichen Bundesländer und der Bund leben seit Jahrzehnten über ihre Verhältnisse. Das soll sich nun ändern, aber erst in
den nächsten Legislaturperioden. Hier muss man ja im Plural sprechen.
Bisher haben der schuldenfinanzierte Konsum durch Steuernachlässe, der Kinderbonus und andere Maßnahmen des Konjunkturpaketes II noch nicht so gegriffen, wie wir uns das erhofft hatten. Die Einzelhandelsumsätze im Januar stagnieren. Die staatssubventionierte Kurzarbeit wirkt zumindest beschäftigungssichernd und verhindert vielerorts Massenentlassungen. Allerdings steigen die Kurzarbeiterzahlen in Deutschland auf 290 000.
Inzwischen dämmert vielen Steuerzahlern und Sparern in der sächsischen und überhaupt in der deutschen Mittelschicht, dass sie mit ihren Spareinlagen – die Sparquote in Deutschland liegt bei 12 % – die Zeche für die Staatsverschuldung, die gewaltige Steigerung des Geldumlaufs und die Staatsbankrotte, die in Ost- und Südeuropa anstehen könnten, bezahlen müssten. Immer häufiger kommt das Gespräch im Familien- und Freundeskreis auf die dramatischen Erfahrungen von Großeltern und Eltern mit der Geldentwertung nach den beiden Weltkriegen.
Die Furcht ist sehr verständlich. Die Notenbanken senken die Zinsen bis auf null und pumpen Abermilliarden in die Wirtschaft. In den USA läuft das höchste Staatsdefizit der Weltgeschichte auf. Yes, we can – wir werden sehen, ob sich die Begeisterung über die amerikanische Krisenbewältigung nicht schneller legt, als es sich die Deutschen und Europäer heute vorstellen können. Eigentlich sind die Amerikaner privat genauso hoch verschuldet wie ihr Staat. Sie drucken Geld, was sie schon lange nicht mehr haben.
Deshalb ist es gut und richtig, dass unsere Bundeskanzlerin, Angela Merkel, und die anderen europäischen Regierungschefs klare Regeln für die internationalen Bank- und Finanzsysteme anstreben. Sie wollen in dieses Fass endlich einen Boden einziehen. Meine Damen und Herren, ansonsten verschwinden unsere Spargroschen wie vorher vielleicht unsere Steuermilliarden in diesem Fass ohne Boden.
Die Bekämpfung der Inflation ist für die deutsche Politik mindestens ebenso bedeutsam wie die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Banken- und Wirtschaftskrise könnte schnell zu einer Krise unseres freiheitlichdemokratischen Staates werden, wenn wieder Generationen um die Früchte eines langen Arbeitslebens betrogen würden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Schuster, bleib bei deinem Leisten!“, lautet eine alte Weisheit. Der Staat ist keine Bank. Diese schmerzhafte Erfahrung haben wir nicht nur in Sachsen gemacht. Wenn die Politik heute aus gutem Grund systemrelevante Banken rettet, muss sie diese morgen auch wieder privatisieren. Der Staat ist kein Automobilhersteller und schon gar kein Autohaus. Weltweit werden 90 Millionen Autos hergestellt und nur 50 Millionen verkauft. Wir sollten zumindest überlegen, ob das Verschrotten und Herstellen von Autos eine Aufgabe des Staates ist.
Aber, meine Damen und Herren, der Staat muss Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen bauen und sanieren. Das ist eine Kernaufgabe staatlichen Handelns und eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Politik – das sagen wir hier immer so hochtrabend – muss zukunftsorientiert und nachhaltig sein.
Die CDU-Fraktion hat der Staatsregierung jedwede Unterstützung für die Verhandlungen mit der Bundesregierung und die Umsetzung des Konjunkturprogramms II zugesagt. Wir halten die Investitionen in öffentliche Infrastruktur und die damit verbundene Sicherung von Arbeitsplätzen für eine Kernaufgabe staatlichen Handelns und unsere politische Pflicht. Die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten 14 Milliarden Euro stellen den nachhaltigen und zukunftsorientierten Teil des Konjunkturpaketes II dar. Deshalb begrüßen und unterstützen wir das heute zu beschließende Zukunftsinvestitionsgesetz, mit dem der Bund den deutschen Ländern und Kommunen 10 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen zukommen lässt.
Ich knüpfe an Ihre Rede, Herr Innenminister, an: Das Wörtchen „zusätzlich“ – das sehe ich auch an der Miene des Finanzministers – wird uns wohl noch einige Probleme bereiten, denn wir müssen diese Zusätzlichkeit nachweisen können.
Von den Investitionen fließen zwei Drittel in Kindergärten, Schulen, Hochschulen und die Forschung, also in ein ganzheitlich zu betrachtendes Bildungssystem. Ein Drittel ist für Investitionen in Krankenhäuser, Städtebau und ländliche Infrastruktur vorgesehen. Der Ausbau eines leistungsfähigen und überall verfügbaren Breitbandnetzes trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Innovationen gerade im ländlichen Raum bei. Das liegt unserer Fraktion ganz besonders am Herzen.
Wir Sachsen erhalten 600 Millionen Euro dieser Bundesmittel und werden diese mit 200 Millionen Euro – ohne neue Schulden, meine Damen und Herren – kofinanzieren. Dafür sind wir dankbar. Sie ergänzen – jetzt kommt eine Zahl, die wir uns in diesem Hohen Haus noch einmal vor Augen führen sollten, denn sie ist unser Verdienst – diese 3 300 Millionen Euro, die der Freistaat jedes Jahr in Sachsen investiert. Die Investitionsquote unseres Haushaltes liegt bei deutschlandweit einmaligen 20 %, mehr als 20 %! Unser Landeshaushalt ist ein Konjunkturmotor mit der fünffachen Leistung pro Jahr dieses Zukunftsinvestitionsgesetzes. Wenn Sie jetzt sagen würden, wir geben das über zwei Jahre aus, dann ist es pro Jahr sogar ein Konjunkturmotor mit der zehnfachen Leistung des Zukunftsinvestitionsgesetzes. Trotzdem sind wir dafür sehr dankbar.
Der gewaltige Motor des Landeshaushaltes läuft immer – und hoffentlich auch weiterhin – auf Hochtouren. Darauf können fast alle Fraktionen in diesem Hohen Haus stolz sein und sogar die Linkspartei in der vertrauten Umge
bung des Haushalts- und Finanzausschusses trägt diese hohe Investitionsquote meist mit. Kollege Scheel, erst hier werden alle massiv kritisch.
Unsere Investitionen im Landeshaushalt sprechen für sich. Diese kann keiner wegdiskutieren. Wir verdanken die hohe Investitionsquote auch dem Solidarpakt II, der Solidarität der Deutschen in den alten Bundesländern. Sie erbringen gewaltige Transferleistungen, um unseren Nachholbedarf im Infrastrukturbereich bis 2019 auszugleichen. In den alten Bundesländern entfaltet das Zukunftsinvestitionsgesetz wegen der deutlich niedrigeren Investitionsquoten natürlich einen noch stärkeren Impuls als in Sachsen. Manches Bundesland im Westen bringt gewaltige Transferleistungen bei deutlich niedrigerer Investitionsquote. Auch das sollten wir immer wieder im Hinterkopf haben.
Meine Damen und Herren! Politik muss handeln. Bund und Länder funktionieren in der Krise zuverlässig. Bei der Gestaltung und Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes wiesen die Bundes- und die Staatsregierung ihre zügige und effiziente Handlungsfähigkeit nach. Nach dem 14. Januar – den Tag kann ich mir gut merken, denn es ist mein Geburtstag – beschloss die Bundesregierung das Konjunkturpaket II, das schon Mitte Februar Bundestag und Bundesrat passierte. Unmittelbar danach, am 24. Februar, beschloss das sächsische Kabinett die haushaltsrechtliche Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes und leitete die Vorlage noch am selben Tag dem Sächsischen Landtag zu. Schon am nächsten Morgen befasste sich unser Haushalts- und Finanzausschuss damit, vereinbarte eine Sondersitzung für den 5. März und kann dem Hohen Haus heute eine Beschlussempfehlung und seinen Bericht vorlegen.
Ich danke der Staatsregierung für ihr hartes Verhandeln mit der Bundesregierung, ihr schnelles Handeln in Sachsen und ihr faires Verhandeln – dazu komme ich noch – mit den sächsischen Kommunen.
Ich danke den Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die zügige Beratung und mehrheitliche Zustimmung, insbesondere unserer Frau Vorsitzenden. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz heute das sächsische Parlament passiert und breite Zustimmung erfährt.
Unsere Fraktion ist zum Konjunkturprogramm in Sachsen in einen intensiven Dialog mit Mittelstand, Handwerk, Kommunen und Öffentlichkeit eingetreten. Deshalb wissen wir aus unmittelbarer Erfahrung: Die Umsetzung des Konjunkturpakets durch dieses Zukunftsinvestitionsgesetz eignet sich nicht für parteitaktische Spielchen, Geschäftsordnungsdebatten und persönliche Profilierung.
Meine Damen und Herren, hier geht es um unser Land, seine Menschen, ihre Arbeitsplätze und unsere Zukunft.
Spätestens am 15. Mai werden die Bewilligungsbescheide erteilt. Dieses Ziel haben sich Staatsregierung, Koalitionsfraktionen und Kommunen gesetzt. Ich bin ganz sicher, dass wir es auch einhalten werden. Dafür werden wir heute mit dem Tagesordnungspunkt 4 die Voraussetzungen schaffen. Ich werde dann auch noch einmal begründen, Kollege Scheel, warum wir diesen Weg der parlamentarischen Behandlung gewählt haben: um so schnell wie möglich das Konjunkturpaket II und die damit verbundenen Investitionen wirksam werden zu lassen.
Sachsen ist kommunalfreundlich und unbürokratisch. Das Zukunftsinvestitionsgesetz hilft im kommunalfreundlichen Sachsen vor allem den Kommunen. Die Kommunen erhalten den Löwenanteil, nämlich 80 % der 600 Millionen Euro Bundesmittel. Die Kommunen bekommen vom Freistaat einen Teil der Kofinanzierung und müssen nur 20 % als Eigenanteil beitragen.
Die korrespondierenden Landesförderprogramme werden für die nächsten zwei Jahre in ihren Fördersätzen bei der Bildungsstruktur auf 80 %, für sonstige Infrastruktur auf 75 % angepasst, und die großen Nutznießer sowohl der Landesmittel als auch der Bundesmittel sitzen auf dieser Seite der Regierungsbank: Es ist eindeutig das gesamte Bildungswesen.
Die Kommunen, meine Damen und Herren, müssen keinen Nachtragshaushalt aufstellen. Jeder, der in einem Kommunalparlament sitzt bzw. gesessen hat, weiß, welcher Vorteil das ist. Bei Investitionen – man kann es nur wiederholen – von 100 000 Euro bleibt es, wie von der CDU-Fraktion übrigens in der letzten Debatte ausdrücklich gefordert, bei der freihändigen Vergabe. Bis zu einem Gesamtvolumen von 1 Million Euro bleibt es beim beschränkten Ausschreibungsverfahren. Alles, was sich die Bürgermeister in dieser Frage gewünscht haben, was der Bund bereits zugestanden hat, findet sich bei uns in Sachsen uneingeschränkt wieder.
Die Landkreise entscheiden in enger Abstimmung mit den Gemeinden über die ihnen gerecht und nach Kopfzahl überwiesenen Mittel und stellen ihre Prioritätenlisten auf. Sie sollten die Mittel im Verhältnis von einem zu zwei Dritteln zwischen Landkreisen und Gemeinden verteilen. Sie sollten auch freie Träger auf ihren Prioritätenlisten zum Zuge kommen lassen, aber, meine Damen und Herren, darüber entscheiden sie selbst. Wenn man etwas an die Kommunen zur Entscheidung gegeben hat, sollte man sich hüten – auch seitens dieses Hohen Hauses –, wieder einzugreifen. Ich denke, das würde das Verfahren nur stören.
Ich sehe den Innenminister nicken. – Genauso hören wir das von unseren Kommunen.
Die kommunalen Spitzenverbände sind prominent in der bei der Mittel verteilenden Aufbaubank anzusiedelnden Projektgruppe vertreten. Sie nutzen die guten Erfahrungen, die sie bei der Bewältigung des gewaltigen und historischen Hochwassers in Sachsen gesammelt haben. Auch dort hatten wir diese Projektgruppe. Jetzt sitzt sie bei der Aufbaubank. Ich denke, dass auch die anderen Bundesländer, die zum Glück von der Hochwassererfahrung verschont geblieben sind, hier aus den sächsischen Erfahrungen lernen können. Beim Bund ist ja ausdrücklich das sächsische Modell der Verteilung der Hochwassermittel immer wieder als Vorbild gesehen worden.
Meine Damen und Herren, unsere kommunale Ebene ist zufrieden mit der vorgesehenen Mittelverteilung und fühlt sich in die Umsetzung des Gesetzes einbezogen. Ich weiß das nicht nur von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch von meinem Landrat und aus der Klausurtagung unserer Meißener Kreistagsfraktion, die ich als Kreisvorsitzender am Freitag ganz aktiv begleiten konnte.
Natürlich tauchen auch Probleme auf. Die Förderung beim Schulhausbau soll neuerdings zu mindestens 51 % der energetischen Sanierung dienen. Ein guter Bürgermeister hat Außenhaut, Dach und Fenster seiner Schule schon erneuert. Diese Regelung trifft also den Innenausbau, den Anbau an der Schule, vielleicht auch die Schulturnhalle, die auf die Prioritätenliste sollte.
Die freien Träger müssen einen Eigenanteil erbringen und die Kommunen einen weiteren. Es war einmal von 16 bzw. 20 % die Rede.
Ich will es jetzt bei diesen beiden Problemen belassen. Ich vertraue auch hier auf die bewährte Problemlösungskompetenz und vor allem auf die Problemlösungsmechanismen zwischen dem Freistaat und der kommunalen Ebene.
Meine Damen und Herren, wir hatten vereinbart, dass wir bei dieser Diskussion über die Regierungserklärung gleich auf unsere Anträge im nächsten Tagesordnungspunkt eingehen. Der Antrag unserer Koalitionsfraktionen begrüßt natürlich die schnelle Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden und das weitgehende Mitspracherecht der kommunalen Ebene bei der Prioritätensetzung. Das ist auch gut gelungen, das sage ich ganz ehrlich.
Wir ersuchen die Staatsregierung, nicht nur die Einigung zügig umzusetzen, sondern auch die Kommunen mit Beratungsleistungen zu unterstützen. Das wird passieren. Wir wollen vor allen Dingen, dass der Sächsische Landtag durch den Haushalts- und Finanzausschuss zeitnah und laufend über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II unterrichtet wird. Es gibt einen korrespondierenden Antrag der GRÜNEN. Ich denke, dass wir seitens des Haushalts- und Finanzausschusses auch die Fachpolitiker der jeweiligen Fraktionen auf dem aktuellen Stand halten können.
Meine Damen und Herren, bei der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms ziehen Staatsregierung, Kommunen, Verwaltung und – so hoffe ich jedenfalls bzw. gehe für unsere Beschlussempfehlung in Tagesordnungspunkt 4 davon aus – dieser Landtag an einem Strang.
Die sächsische Politik handelt, wenn es um die Zukunft unserer Kinder und Enkel im Freistaat geht. Dieses Signal, verehrte Kolleginnen und Kollegen, muss von dieser Plenardebatte und von unseren Beschlüssen am heutigen Mittwoch ausgehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute die notwendigen Beschlüsse zu unserem Zukunftsinvestitionsgesetz fassen, damit die Investitionen aus dem Konjunkturpaket II so schnell wie möglich bei den Kommunen ankommen. Deshalb geht es uns um Tempo.
Frau Kollegin Hermenau! In Absprache mit unserem Innenminister darf auch bei Ihnen keine Frage und keine Unklarheit offen bleiben.
Ich komme zuerst zu dem Thema: Unterschrift unter die Verwaltungsvorschrift. Dieses Thema ist schon sehr weit gediehen und befindet sich in einem kommunikativen Verfahren – ein Physiker oder Naturwissenschaftler würde das als iteratives Verfahren bezeichnen – zwischen kommunaler Seite und den beteiligten Staatsministerien, wie beispielsweise dem Finanz- und dem Innenministerium. Dieses Thema ist ganz weit fortgeschritten. Diese Vorschrift kann erst unterzeichnet werden, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet worden ist. Das steht leider noch aus, obwohl Sachsen Druck macht. Sobald das vollzogen ist, erfolgt die Unterschrift unter die Verwaltungsvorschrift – das ist ganz klar.
Ich komme zum nächsten Punkt: Stichwort Nachhaltigkeit. Frau Kollegin, hätten Sie mir intensiver zugehört, dann hätten Sie Ihre Lücken schließen können. Sie haben bewusst auf die Einschätzung der weltwirtschaftspolitischen Lage verzichtet. Nachhaltigkeit liegt uns besonders am Herzen. Dieser ganz besondere Begriff stammt aus der
Forstwirtschaft. Er ist dann auf die GRÜNEN übergegangen. Jetzt sind alle Parteien irgendwie nachhaltig und zukunftsorientiert.
Die Plausibilität der Nachhaltigkeit wird für die freihändige Vergabe von 100 000 Euro entsprechend geprüft und eingeschätzt. Die Vergabe soll zügig und schnell erfolgen. Das können Sie in den entsprechenden Unterlagen nachlesen.
Ich komme zum nächsten Stichwort: energetische Sanierung. Ich brachte dieses Beispiel als Erster. Auf der kommunalen Seite löste Unruhe aus, dass mindestens 51 % der eingesetzten Bundesinvestitionen der energetischen Sanierung dienen müssen. Das ist natürlich schwierig: Ein guter Bürgermeister hat zuallererst das Dach reparieren lassen, die Außenhaut oder die Fenster erneuern lassen – übrigens kann man die Wärmedämmung und die Dachziegel unter der energetischen Sanierung abrechnen. Probleme bestehen zum Beispiel beim Innenausbau, bei der Sanierung der Schulturnhalle oder beim Anbau beispielsweise für Computerkabinette. Dann wird es schwierig.
Woran liegt das? Es ist ein Ausfluss der Arbeit der Föderalismuskommission I. Die Länder haben gesagt: Wir wollen für die Schulen zuständig sein. Vergibt der Bund nun Fördermittel an Schulen – Stichwort Landessache –, muss man sich verschiedene Konstruktionen einfallen lassen, damit es nicht zu einer Kollision mit unserer Verfassungsrealität kommt, die in diesem Hohen Hause unterschiedlich bewertet wird. Es können Konflikte entstehen. Deshalb machen uns die 51 % für energetische Sanierung das Geschäft auf den Prioritätenlisten nicht leichter.
Ich möchte nun ein Beispiel bringen: Wir haben im Landkreis Meißen das Gymnasium Nossen. Wenn wir daraus ein Kreisgymnasium machen – ich nehme einmal die Größenordnung von 4 Millionen Euro – und keine energetische Sanierung vornehmen möchten, wird es schwierig, die Prioritätenliste neu zu ordnen. Das liegt aber nicht an uns. Das sind die Verfassungsrealität und das Ergebnis der Föderalismuskommission I. Wenn der Bund das Geld für Schulen ausgeben möchte, muss man das mit der energetischen Sanierung begründen.
Ich komme zum letzten Punkt, dem Referenzzeitraum. Natürlich wollen wir für den Freistaat Sachsen den bestmöglichen Referenzzeitraum. Das ist der Zeitraum über die letzten fünf Jahre.
Dieser wird auf die Drei-Jahres-Periode heruntergerechnet. So viel vielleicht zur Erklärung.
Sofern Sie mit diesen vier Antworten zufrieden sind – gegeben auch in Absprache mit dem Innenminister –, kann ich mir gut vorstellen, dass die GRÜNEN, wenn wir zum Tagesordnungspunkt 5 gelangen, der von uns vorgelegten Beschlussempfehlung zustimmen. Dann kann das
Geld so schnell wie möglich an die Kommunen ausbezahlt werden. Die Bewilligungsbescheide sollen spätestens am 15. Mai verschickt werden.
Verehrte Frau Präsidentin, gehen wir schon auf die Entschließungsanträge ein?
Ich kann nur dafür werben, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen Ihre Zustimmung findet. Ich hatte diesen schon begründet.
Vieles ist aufgenommen worden und vieles hat sich in diesem dynamischen Prozess schon erledigt. Wir möchten die permanente Berichterstattung, insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich denke, das ist auch die Intention der GRÜNEN. Wir haben es bereits im HFA beschlossen.
Wir möchten, das sage ich ganz deutlich, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Ich möchte es insbesondere bei den Punkten begründen, die den Prozess verzögern könnten. Ich werde im Punkt 4 dezidiert begründen, warum wir den Weg des § 42 der Sächsischen Haushaltsordnung in Verbindung mit § 3 gewählt haben und eben nicht den Weg über einen Nachtragshaushalt gehen.
Das würde den Prozess, den wir mit unserem Beschluss abschließen wollen, nur unnötig verlängern. Ich denke, das ist unsere begründende Ablehnung zum Punkt 4 Ihres Antrages.
Herr Kollege Scheel, wir können uns zu diesem Thema noch auseinandersetzen.
Ich spreche noch einen Punkt an. In Punkt 3 nörgeln Sie an der Investitionshöhe und am Konjunkturpaket II herum. Ich möchte noch einmal wiederholen, was ich in meiner Rede vorhin schon angedeutet hatte: Für Sachsen stellt der Bund für die Investitionen im kommunalen Bereich 600 Millionen Euro bereit. Sie wissen – darauf können wir alle stolz sein –, dass wir pro Jahr in unserem Landeshaushalt 3,3 Milliarden Euro – also 3 300 Millionen Euro – zur Verfügung stellen.
Ich wiederhole das, damit Sie, Herr Scheel, es auch verstehen.
Sie verstehen es vielleicht. Vielleicht hat es noch nicht jeder so deutlich gesagt bekommen. Gehen wir nun davon aus, dass sich in unserem Konjunkturprogramm unser mit den Zukunftsinvestitionen ausgereichter Mittelbetrag von
600 Millionen Euro auf zwei Jahre erstreckt, dann geben wir pro Jahr 300 Millionen Euro aus. Unser Konjunkturprogramm „Landeshaushalt“ hat dann in seinem investiven Teil quasi die zehnfache Leistung des vom Konjunkturprogramm II ausgehenden Stimulus. Das widerlegt, was Sie in Ihrem Punkt 3 entsprechend andeuten.
Deshalb bitten wir Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag, dem Antrag der Koalitionsfraktionen, zuzustimmen und den Entschließungsantrag der Linksfraktion in Gänze abzulehnen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seine Aufgabe bei der haushaltsrechtlichen Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Haushalt 2009 erfüllt und legt Ihnen heute Beschlussempfehlung und Bericht vor.
Der Bund stellt den Ländern und den Kommunen zusätzliche Mittel ausdrücklich zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts für zusätzliche Investitionen zur Verfügung.
Die Staatsregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen hätten drei Wege der Umsetzung gehen können:
Erstens. Der Staatsminister nutzt die Ermächtigung – die oft kritisierte – und holt die Zustimmung des HFA für die notwendigen Umschichtungen und Verstärkungen ein. Der Landtag wäre dann den für unser deutsches Volk und den Freistaat Sachsen so wichtigen Entscheidungen zur Umsetzung des Konjunkturprogramms etwas fern geblieben. Er wäre nicht beteiligt worden. Deshalb und nicht aus Angst vor Verfassungsklagen schied dieser Weg für uns aus.
Zweitens. Die Staatsregierung hätte einen Nachtragshaushalt einbringen können, wie es die Linkspartei wollte. Nun halte ich – anders als Wladimir Iljitsch Lenin und mancher von der rechten und linken Seite dieses Plenums – den Sächsischen Landtag für keine Schwatzbude. Ich wiederhole: Anders als Lenin halte ich den Sächsischen Landtag für keine bürgerliche Schwatzbude.
Trotzdem bestand die Gefahr, dass besonders die orthodoxen Kräfte in der Linkspartei unser Zukunftsinvestitionsgesetz zerreden und seine Umsetzung im Haushalt verzögern könnten. Aus Verantwortung für Sachsen und seine Menschen mussten wir dieses Risiko vermeiden.
Drittens. Die Sächsische Haushaltsordnung sieht im § 42 entsprechende konjunkturpolitische Maßnahmen vor, sodass man hier bei besonderer Eilbedürftigkeit zur schnellstmöglichen Stimulierung einen Weg in Verbindung mit § 3 Sächsisches Haushaltsgesetz gehen kann.
Die Staatsregierung kann mit den Finanzhilfen des Bundes zusätzliche Ausgaben beschließen, um die bereits genannte Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Zur Abwehr der Störung aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise wird nun der Landtag um Zustimmung zu entsprechenden Ausgaben gebeten.
Eine abschließende Mittelaufteilung auf konkrete Maßnahmen ist wegen der Einbeziehung der Kommunen noch nicht möglich. Antje Hermenau hat eben noch einmal begründet, warum das so ist. Trotzdem muss die Hälfte aller Mittel aus dem Konjunkturpaket – wir hörten es bereits – noch im Jahr 2009 abfließen. Deshalb wurde ein flexibles und eher pauschales Verfahren gewählt, über dessen Fortgang im Haushalts- und Finanzausschuss – wir haben es gerade beschlossen – und damit auch in diesem Hohen Haus permanent berichtet wird. Für unsere Beschlüsse schaffen wir heute zunächst die notwendige haushaltsrechtliche Handlungsbasis und erwarten eigentlich auch viele Stimmen der Oppositionsparteien.
Mit dem ersten Beschluss erhöhen wir die Verstärkungsmittel für Investitionen um das hübsche Sümmchen der vom Bund eingezahlten fast 600 Millionen Euro. Die im Haushalt 2009 nicht verausgabten Mittel – das sollte alle beruhigen – können nach 2010 übertragen werden.
Mit dem zweiten Beschluss schaffen wir zusätzliche Haushaltsstellen als Leertitel und die dazugehörige Ausgabebefugnis für Landes- und kommunale Maßnahmen – 20 %, 80 %, Sie wissen Bescheid.
Gleichzeitig sorgen wir für die notwendige Kofinanzierung. Zu den kommunalen Maßnahmen kommen 20 Millionen Euro aus den zusätzlichen unvorhergesehenen Mitteln des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, kurz PMO-Mittel genannt. Es ist eine Art Wiedergutmachung, wenn man so will. Der Rest kommt aus bereits im Titel vorgesehenen Verstärkungsmitteln.
Für die Baumaßnahmen im Landesbereich sind Bundesmittel von etwa 60 Millionen Euro eingeplant. Hierfür hat der HFA, wie Sie unserem Bericht entnehmen können, aus dem Bauhaushalt genannten Einzelplan 14 schon 20 Millionen Euro umgeschichtet. Das haben wir für Sie getan; das müssen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht noch einmal beschließen. Die verbleibenden Bundesmittel in Höhe von weiteren 60 Millionen Euro werden mit weiteren etwa 20 Millionen Euro aus schon genannten PMO-Mitteln kofinanziert.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte stimmen Sie unserer Beschlussempfehlung und dem Bericht zu, damit 800 Millionen Euro zusätzlich in unsere Kommunen, in Bildungs- und Sozialeinrichtungen des Freistaates Sachsen fließen können. Ich könnte mir nicht vorstellen, dass sich jemand diesem sinnvollen Unterfangen verschließt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Eine Sache muss ich einfach noch loswerden, Frau Präsidentin. Ich muss eine Lanze für unseren Juristischen Dienst brechen. Herr Kollege Scheel, Sie haben das vorhin angesprochen; ich hatte es vergessen. Das ist aber meine Pflicht als korrekter Abgeordneter.
Unser Juristischer Dienst hat uns im HFA
begründet, warum unser Weg, den die Staatsregierung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Sächsische Haushaltsordnung geht, gangbar ist. Der Juristische Dienst hat Ihnen noch eine inhaltliche Aussprache und eine entsprechende Stellungnahme angeboten. Das wollte ich noch einmal deutlich machen. Ich weiß nicht, ob Sie das Angebot angenommen haben. Ich denke, dass wir unserem Juristischen Dienst dankbar sein müssen, dass er uns das im Ausschuss so deutlich geschildert hat. Wenn Sie weiter gehenden Bedarf gehabt hätten, hätten Sie sich an das Angebot halten können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Fragen, die für dieses Konjunkturpaket wichtig sind, möchte ich in dieser Debatte behandeln:
Erstens. Bankenschirm und Konjunkturpaket – ist Neuverschuldung dafür wirklich generationengerecht?
Zweitens. Helfen schuldenfinanzierter Konsum und staatssubventionierte Kurzarbeit auch wirklich gegen den Abschwung?
Die dritte und wichtigste Frage lautet: Wie nutzen wir in Sachsen das Konjunkturpaket für kreditfinanzierte Zukunftsinvestitionen für Sachsen und seine Kommunen?
Meine Damen und Herren! Konrad Adenauer war ein Mann der einfachen Sprache: „Die Lage ist ernst, sehr ernst“, sagte er immer wieder in wirklichen oder vermeintlichen Krisensituationen.
Die Lage ist ernst, zumindest für das globale Finanzsystem und die Weltwirtschaft. Es ist vielleicht wirklich die schwerste Krise seit 1929. Sie trifft die Firmen der Exportnationen mit voller Wucht. Deutschland mit seinem schwachen Binnenmarkt erbringt fast die Hälfte seiner Wirtschaftsleistung auf den Weltmärkten und muss mit einem Minuswachstum von über 2 % rechnen.
Deshalb rufen alle nach dem Staat, am lautesten Bankmanager und Wirtschaftsbosse. Zuerst wurden Rettungsschirme von Hunderten Milliarden an Bürgschaften und Krediten für notleidende Banken aufgespannt, um den Geldkreislauf und die Kreditvergabe im Fluss zu halten – mit wenig Erfolg bisher, möchte man konstatieren. Denn es geht dabei nicht nur um Geld; die Banken verspielten ihr wichtigstes Kapital: das Vertrauen von Anlegern, Sparern, Unternehmern und Öffentlichkeit. Mit dem Bunkern von Staatsknete und immer neuen Hiobsbotschaften werden sie es auch nicht so schnell zurückgewinnen. Und dass ausgerechnet eine CDU-Kanzlerin bzw. eine CDU-geführte Bundesregierung über die Verstaatlichung von Banken – vielleicht auch bald von Großunternehmen – nachdenken muss, das ist schon ein Witz der Wirtschaftsgeschichte.
Aber, meine Damen und Herren, bevor der Staat bei Banken einsteigt, sollte für den Steuerzahler deutlicher werden, was man dort mit den 480 Milliarden Euro aus
dem „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ macht oder gemacht hat.
Herr Hahn, der Staat ist keine Bank, der Staat ist auch kein Chipwerk mehr. Der Staat kann Rahmenbedingungen setzen und hier schnell Hilfe leisten.
Monatelang haben sich die Bundeskanzlerin und ihr knochenharter Finanzminister dem Drängen nach milliardenschweren Konjunkturprogrammen widersetzt. Nun sollen dafür über 80 Milliarden Euro ausgegeben werden. Der Widerstand von Angela Merkel und Peer Steinbrück war für jeden Haushaltspolitiker gerechtfertigt. Die Bundesregierung muss sich nun nämlich von ihrer nachhaltigen Haushaltspolitik verabschieden, nachdem sie nicht einmal in Zeiten sprudelnder Steuerquellen einen Ausgleich des Bundeshaushalts geschafft hat.
Bei über 1 500 Milliarden Euro Schulden würde sich eigentlich jede weitere Belastung der nachwachsenden Generationen verbieten. Deshalb soll noch in dieser Legislaturperiode eine Schuldenbremse in das Grundgesetz aufgenommen werden, die dann die Neuverschuldung begrenzt und gleichzeitig einen Tilgungsplan zum Abbau der Schulden für das Investitionsprogramm beinhaltet. Manchmal erinnert mich die Schuldenbremse an das wunderbare Bild eines Säufers, der den wirklich allerletzten Schluck aus der Pulle nimmt und dann alles anders machen will. Aber, meine Damen und Herren, eigentlich muss man mit dem Saufen gleich aufhören, mit einem Verschuldungsverbot.
Aber wenn man schon den Weg einer Verschuldung geht, muss diese wirklich für Zukunftsinvestitionen sein. Darüber möchte in der nächsten und übernächsten Runde sprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunftsinvestitionen hebe ich mir bei unserem Redezeitkontingent bis zum Schluss auf und frage noch einmal: Helfen schuldenfinanzierter Konsum und staatssubventionierte Kurzarbeit gegen den Abschwung? Mit neuen Schulden soll die Binnenkonjunktur stabilisiert werden. Staatssubventionierte Kurzarbeit soll und kann Massenentlassungen verhindern. Einige Bemerkungen dazu sind angebracht.
Kollege Scheel, die Bürgerinnen und Bürger sind eigentlich viel ruhiger als mancher flügelschlagende Politiker, der sich im Land auf jeder Ebene jeden Tag etwas Neues einfallen lässt, wie man noch Geld ausgeben könnte, und zwar Geld des Steuerzahlers. Der Erlass der Kfz-Steuer und diese groteske Abwrackprämie für Altautos sind für mich keine Konjunkturmaßnahmen, sondern eigentlich der Verzicht auf zukunftsgestaltende Politik. Wie groß muss der Druck der blechernen Ladenhüter in Autohäusern sein, dass man so undifferenzierte Kaufanreize schafft, auch für Spritfresser und Importautos?
Wenn dazu extra noch die Kreditanstalten der Automobilkonzerne unter unseren Bankenschirm schlüpfen, dann ist das schon schwer zu erläutern. Die CDU feiert ihre Einkommensteuersenkungen in Grundfreibetrag, Eingangssteuersatz und kalter Progression. Die Experten streiten noch, ob nun 7,70 Euro oder 11,80 Euro oder doch mehr pro Familie und Monat zusätzlich da sind. Meine Damen und Herren, mit Ministeuersenkungen werden wir aber beim Steuerbürger eher für Enttäuschung sorgen.
Aber dafür fehlen dem armen Staatsminister der Finanzen mit dem traurigen Gesicht
eben dann in Sachsen 200 Millionen Euro im Doppelhaushalt. Der einmalige Kinderbonus von 100 Euro pro Sprössling kommt sicherlich denen zugute, die das Geld am nötigsten brauchen: den Familien mit unteren und mittleren Einkommen. Damit hat nun auch die SPD ihre Konsumgutscheine, wenigstens ein bisschen. Die Regelung bei den Krankenversicherungsbeiträgen wird durch die kürzlich erfolgten Beitragserhöhungen wieder einkassiert.
Beschäftigungssichernd – und das ist positiv – wirkt der Beschluss über den Umbau der Kurzarbeit. Das war für viele Firmen bisher keine Option, weil die Betriebe während einer Flaute zwar Arbeitszeiten und Gehälter kürzen konnten, die Sozialbeiträge aber voll weiter zahlen