Protokoll der Sitzung vom 13.03.2009

Ich habe mich deshalb entschlossen, die öffentliche Aufmerksamkeit für den Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG zu nutzen, um noch einmal für eine Gesetzesinitiative zu werben. So kam es zu der Pressemitteilung, die von Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN im vorliegenden Antrag zitiert wird.

Bei vielen, die einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz reserviert oder sogar kritisch gegenüberstanden, hat insbesondere der Fall DB AG offenbar zu einem Umdenken geführt.

So hat der Bundesinnenminister am 16. Februar 2009 zu einem Spitzentreffen eingeladen, an dem die Tarifpartner und die Datenschutzbeauftragten teilnahmen. Auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Spitzentreffens hat das Bundeskabinett zwei Tage später beschlossen, eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer noch in dieser Legislaturperiode in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen.

Die Expertinnen und Experten waren sich beim Spitzentreffen darüber einig, dass über eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes hinaus ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz unverzichtbar ist. Sie waren sich aber auch einig, dass ein solches Gesetz gründlich erarbeitet werden muss und einen zeitlichen Vorlauf benötigt, der in dieser Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung steht.

Zu einem ähnlichen Ergebnis sind wir auch im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit gekommen. Unabhängig von der Frage, ob es jetzt, da der Bund das Ziel eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes teilt, noch sinnvoll ist, das gleiche Gesetzgebungsvorhaben über eine Bundesinitiative vorzuziehen, sind die Kabinetts- und Bundesratsfristen so eng, dass schon der Erfolg des Verfahrens in dieser Wahlperiode fraglich wäre.

Darüber hinaus stellt sich natürlich vor allem die Frage, wie sorgfältig ein Gesetzentwurf vorbereitet werden sollte. Wie wir am durchaus gelungenen Konjunkturpaket II der Bundesregierung sehen, ist es möglich, Gesetzgebung innerhalb weniger Wochen zum Erfolg zu bringen. Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist allerdings nicht mit dem Konjunkturpaket vergleichbar.

Erstens fehlt die unbedingte Eilbedürftigkeit und zweitens – ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN das spätestens beim Verfassen des Antrages auch bemerkt haben – handelt es sich beim Arbeitnehmerdatenschutz um eine vergleichsweise komplizierte Rechtsmaterie.

Mir geht es um die Bedingungen, unter denen in unseren Betrieben, Büros und an den Bändern gearbeitet wird. Dazu gehört ein Betriebsklima, in dem Vertrauen statt Misstrauen herrscht. Es muss uns um eine Vertrauenskultur gehen. Dort, wo Misstrauen oder gar Demütigung an der Tagesordnung sind, kann keine gute Arbeit geleistet werden, schon gar keine produktive. Gute Arbeit ist deshalb ein wichtiger Schlüssel, um die gegenwärtige Krise gemeinsam zu meistern.

Ich will ein Beispiel nennen: Die GRÜNEN nennen als ersten Eckpunkt eines Gesetzes das Verbot von Videoüberwachung und der Verwendung biometrischer Verfahren zur Verhaltens- und Leistungskontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Forderung teile ich vom Grundsatz her. Nur, ohne Ausnahmen wird man hier nicht auskommen. In allen sicherheitsrelevanten Bereichen von Betrieben wird es Videoüberwachung geben können oder sogar müssen: Bei Werttransporten, bei Polizeieinsätzen, in hochgefährlichen Anlagen oder in Banken ist die Videoüberwachung sicherlich im Einzelfall oder generell sinnvoll und häufig auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir werden wohl nicht einmal bei der Nutzung biometrischer Daten ohne Ausnahmen auskommen.

Es muss Schluss sein mit der Überwachung von Arbeitnehmern, so wie wir es bei Lidl, bei der Telekom und ganz aktuell bei der Bahn erleben müssen. Was dort unter dem Deckmantel der Korruptionsbekämpfung geschehen ist, darf sich nicht wiederholen.

Deshalb bin ich für klare Bedingungen bei dem, was der Arbeitgeber darf und was nicht. Es war richtig, dass ich dies in Berlin eingefordert habe.

Bei vielen Aspekten des Datenschutzes ist es mit einem einfachen Verbot nicht getan. Vielmehr müssen wir mit Berücksichtigung der Spruchpraxis der Gerichte ausloten, unter welchen Bedingungen die Datenerhebung mit welchen technischen Verfahren zulässig ist, in welcher Weise die Daten gespeichert werden dürfen, von wem sie ausgewertet oder in anderer Weise genutzt werden dürfen und wann sie gelöscht werden müssen.

Nachdem das Ziel, ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen, mittlerweile mehrheitlich geteilt wird, halte ich es für sinnvoll, auf eine eigene Bundesinitiative in dieser Wahlperiode zu verzichten und stattdessen das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene von sächsischer Seite aus tatkräftig zu unterstützen. Besonders wichtig ist meiner Ansicht nach auch die verbindliche Regelung der Arbeitnehmerrechte im Datenschutz.

Wir beenden den Tagesordnungspunkt und stellen fest, dass die Tagesordnung der 133. Sitzung des 4. Sächsischen Landtags abgearbeitet ist.

Es reicht nicht, den Arbeitgebern etwas zu verbieten oder zu erlauben. Im Idealfall gelingt es uns, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen, das den Rahmen für eine kooperative Unternehmenskultur im Datenschutz schafft. Ich kenne eine Reihe von Unternehmen, in denen eine hohe Sensibilität für den Datenschutz besteht und in denen im Verhältnis zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft eine Vertrauenskultur herrscht. Diese Vertrauenskultur gilt es mit einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu verstärken.

Das Präsidium hat den Termin für die 134. Sitzung auf Mittwoch, den 13. Mai 2009, 10:00 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung gehen Ihnen zu.

Meine sehr verehrten Damen und Herren. Die 133. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Nachhausweg und ein schönes Wochenende.

Diesen Gedanken möchte ich vertiefen.