Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich noch eines anmerken: Rein zahlenmäßig profitieren von dieser Erhöhung am meisten die sächsischen Staatsminister. Deren Amtsbezüge werden insgesamt um 1 290 Euro im Monat steigen. 1 290 Euro sind, um das bildlich darzustellen, der Gegenwert von 43 WCSitzen aus Vollholz.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die fällige Besoldungserhöhung wird so dargestellt, als sei sie sehr wesentlich und der einzige Punkt des Besoldungsgesetzes. Es ist wirtschaftlich tatsächlich wohl so. Allerdings hätten wir erwartet, dass bei einer Besoldungsreform wesentlich mehr angegangen würde.

Vor drei Jahren, am 23. Mai 2006, gab es übrigens eine interessante Pressemitteilung des damaligen Finanzministers Horst Metz. In dieser Pressemitteilung heißt es – Zitat –: „Ein moderner Staat erfordert neue Strukturen, die auch der Leistungsbereitschaft seiner Mitarbeiter stärker gerecht werden. Dazu gehört auch ein flexibles und stärker an Leistung orientiertes Besoldungssystem, um dem Leistungsgedanken stärker Rechnung tragen zu können. Wie in der Wirtschaft gilt auch in der Verwaltung: Wer mehr leistet, soll auch mehr verdienen.“

Vielen Dank, Herr Metz. In einer Koalition mit der FDP hätten Sie hierfür sofort die Unterschrift unserer Fraktion bekommen, keine Frage!

(Beifall bei der FDP)

Wir treten nämlich auch hier für Leistungsgerechtigkeit statt Gleichmacherei ein, eben für Leistungsanreize statt der Gießkanne. Das ist in diesem Gesetzentwurf leider verpasst worden. Mut- und ideenlos geht man hier den üblichen Weg einer linearen Erhöhung für alle weiter. Dabei hätte man seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 tatsächlich das Gestaltungsrecht bei der gesamten Besoldung nutzen können. Wir hätten in der Tat mehr Gestaltungsrechte ausnutzen können. Wir hätten mehr Möglichkeiten gehabt und mehr eigene Akzente bei der stärkeren leistungsorientierten Vergütung auch bei Beamten setzen können. Das ist bis heute nicht geglückt, und das monieren wir hier zum wiederholten Male.

Die übrigen Punkte des Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, wie die Umsetzung höchstrichterlicher Entscheidungen, hätten eine differenzierte Beurteilung verdient. Allerdings werden wir – lassen Sie mich das sagen – aufgrund dieser bereits erwähnten Besoldungserhöhung diesem Gesetzentwurf hier und heute nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion GRÜNE ist aufgerufen; Frau Hermenau, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Den Teil der Beschlussvorlage zum Gesetzentwurf, der auf die Staatsregierung zurückgeht – das sage ich ganz ausdrücklich – könnten wir mittragen, zumal mit dem Verweis auf die große Debatte zur Dienstrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode. Das wäre nicht das Problem gewesen.

Den zweiten Teil in der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf, der auf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zurückgeht, können wir so nicht mittragen. Ich denke, es ist schwierig, diese Übertragung der Tarifeinigung vom 1. März 2009 angesichts der Kassenlage, die wir zu erwarten haben, einfach so in den Gesetzentwurf hineinzuschreiben. Es hätte Sie, Herr Minister Unland, doch ziemlich kratzen müssen, dass der Gesetzentwurf diese „Bereicherung“ erfahren hat.

Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, den ich kurz erläutern möchte. Wir sind der Auffassung, dass die Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst, die wirklich wenig verdienen – das sind unserer Meinung nach die Besoldungsgruppen von A 2 bis A 11, das sind nun einmal, um im Klartext zu reden, Gehälter, die im Allgemeinen unter 2 500 Euro brutto im Monat liegen –, eine Kaufkraftverstärkung und damit auch eine Besoldungserhöhung verdient haben und brauchen. Das muss so sein. Die höheren Einkommen ab A 12, die im Prinzip mit ungefähr 2 700 Euro im Durchschnitt anfangen können, müssen nicht unbedingt in diesem Jahr eine Besoldungsanpassung erfahren, wenn wir noch nicht wissen, wie viel Geld wir in diesem Jahr eigentlich einnehmen werden. Es wird schwierig.

Deshalb schlagen wir vor, die Besoldungserhöhung ab A 12 ein Jahr auszusetzen, bis wir die Kassenlage während dieser Krise besser einschätzen können. Wir wissen das noch nicht genau. Die Haushaltsspielräume werden knapp. Das steht schon fest. Die Steuerschätzung wird erst morgen vorgenommen. Heute wird das Gesetz mit den Ausgaben beschlossen. Aber die Steuerschätzung wird wahrscheinlich brutal. Wir sollten uns da keine Illusionen machen. Wenn ein Wirtschafts„wachstum“ in Deutschland von bis zu minus 6 % angenommen wird, dann darf man erwarten, dass die öffentlichen Haushalte bundesweit mit Steuermindereinnahmen von bis zu 80 Milliarden Euro konfrontiert sein werden. Sachsen wäre mit bis zu 300 Millionen Euro betroffen. Dafür eine Rücklage aufzulösen, weil man in der Haushaltsplanung diese Fehlbeträge abdecken muss, und dann obendrauf noch Besoldungsanhebungen für Lohngruppen vorzunehmen, deren Bezüge in der Krise nicht unbedingt angehoben werden müssen, halten wir wirklich für überzogen; denn dadurch wird die Haushaltssituation verschärft. Wir reden hier von ungefähr 100 bis 150 Millionen Euro per anno. Die Krise wird unserer Meinung nach länger anhalten, und es wird dringend geboten sein, etwas haushälterischer mit den Rücklagen des Haushalts umzugehen. Das ist meine feste Überzeugung.

Deshalb würden wir im Jahr 2009 eben reichlich 100 Millionen Euro weniger ausgeben, als der Gesetzentwurf jetzt vorsieht, und im Jahr 2010 circa 140 Millionen Euro weniger, wenn man die oberen Gehaltsgruppen nicht mit anhebt. Das sind in der Summe in den Jahren 2009 und 2010 übrigens knapp 250 Millionen Euro, die wir nicht ausgeben würden, die wir aber vielleicht dringend brauchen, weil es zu Steuermindereinnahmen kommen wird. Diese Mindereinnahmen können bis zu 300 Millionen Euro betragen. Ansonsten muss im Haushalt woanders etwas gekürzt werden, wenn die Haushaltsrücklage nicht reicht. Da wird es nicht sportlich zugehen. Das wird eine harte Diskussion. Wo wollen Sie denn kürzen? Deswegen würden wir die Personalverstärkungsmittel und die Haushaltsausgleichsrücklage nicht in dem Maße belasten, wie es dieser Gesetzentwurf vorsieht.

Wir gehen davon aus, dass Sie dem Änderungsantrag nicht zustimmen. So scheint mir die Debattenlage zu sein. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es von den Fraktionen noch Redebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich, ob die Staatsregierung sprechen möchte. – Prof. Unland, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele Punkte wurden inzwischen in der Debatte benannt. Ich möchte deshalb nur drei Punkte noch einmal kurz hervorheben.

Erstens. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet notwendige Änderungen auf dem Gebiet des Besoldungs- und Versorgungsrechts. Die vorgesehenen Regelungen

lassen sich zum großen Teil auf die Anpassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu diesen Rechtsgebieten zurückführen. Exemplarisch für die Umsetzung der Rechtsprechung möchte ich an dieser Stelle die Erhöhung des Familienzuschlages für dritte und weitere Kinder anführen.

Damit wird einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Unterstützung kinderreicher Beamter Rechnung getragen. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Besoldung für Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern in ihrer bisherigen Höhe nicht mehr angemessen ist. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhung des Familienzuschlages für das dritte und weitere Kinder um jeweils 50 Euro pro Monat wird daher eine in der Praxis einfach zu vollziehende Regelung getroffen.

Der Erhöhungsbetrag ist dynamisch ausgestaltet und wird an zukünftigen linearen Besoldungsanpassungen teilnehmen. Dies stellt eine tragfähige Lösung dar, die sowohl den Dienstherrn im Freistaat Sachsen als auch den betroffenen Beamten auf lange Sicht Rechtssicherheit verschafft.

Zweitens. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf wichtige Änderungen auf dem Gebiet der Professorenbesoldung. Diese sind auch mit Blick auf vergleichbare Regelungen in anderen Ländern geboten, um die sächsischen Hochschulen im Wettbewerb um die Gewinnung leistungsfähiger Professoren konkurrenzfähig zu halten.

Mit diesen Maßnahmen soll ein weiterer Beitrag geleistet werden, die Akzeptanz der im Jahr 2005 eingerichteten W-Besoldung unter den Professoren zu erhöhen. So werden beispielsweise Professoren, die sich aufgrund einer unbefristeten Übergangsregelung noch immer in der C-Besoldung befinden, künftig bei einem Wechsel nach W ihren bereits erworbenen Besitzstand im Hinblick auf die Versorgungsbezüge nicht verlieren.

Die Attraktivität eines solchen Wechsels in die W-Besoldung kann damit gesteigert werden. Diese Einschätzung teilt auch die Landesrektorenkonferenz, die bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs beteiligt war.

Drittens. Im Rahmen der Ausschussberatung wurde seitens der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion ein Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf eingebracht. Dieser wurde durch den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss angenommen und ist somit Gegenstand der vorliegenden Beschlussempfehlung.

Der Antrag sieht eine Änderung des Gesetzentwurfs zur Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder zum 1. März dieses Jahres auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Dienstherrn im Freistaat Sachsen vor.

Die Einzelheiten sind vorhin hier schon genannt worden und bekannt.

Diese Nachzeichnung des Tarifergebnisses verhindert ein Auseinanderdriften der Gehaltsentwicklung von Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die mit

der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich verbundenen Kosten können im Wesentlichen aus den im aktuellen Doppelhaushalt veranschlagten Personalmitteln gedeckt werden wie auch andere Dinge, so die Nachzahlung der Pendlerpauschale.

Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrages zeigt, dass wir von den durch die Föderalismusreform I auf dem Gebiet des Besoldungs- und Versorgungsrechts gewonnenen Kompetenzen Gebrauch machen. Mit den vorgesehenen Änderungen wird das Besoldungs- und Versorgungsrecht unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.

Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Ich frage, bevor wir in die Einzelberatungen eintreten, ob die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Dr. Runge, noch das Wort ergreifen möchte. – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich schlage entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. – Ich sehe keinen Widerspruch.

Wir beginnen, und ich rufe auf: Sechstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 4/14858, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ab, Drucksache 4/15365. Aufgerufen ist die Überschrift. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist die Überschrift mehrheitlich bestätigt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist Artikel 1 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe Artikel 1a auf, Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2009/2010. Hier rufe ich zunächst die Nr. 1 zur Abstimmung auf. Wer stimmt Nr. 1 zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen ist Nr. 1 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe die Nr. 2 auf. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 4/15505. Frau Hermenau hatte ihn schon eingebracht. Möchten Sie dazu noch einmal sprechen? – Gibt es von den anderen Fraktionen Aussprachebedarf? – Herr Bräunig, bitte.

Dazu muss man schon noch einmal etwas sagen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Antrag hat genau das zum Inhalt, was ich in meinem Redebeitrag bemängelt habe: Die Beamtinnen und Beamten sollen einmal mehr aufgrund der angeblichen Kassenlage als Sparschweine herhalten. Wir haben deutlich gemacht, dass für uns die Übernahme des Tarifergebnisses ohne Alternative ist. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen.

(Beifall bei der SPD – Antje Hermenau, GRÜNE: Oh, oh!)

Die Linksfraktion möchte sich dazu auch noch äußern; Herr Dr. Friedrich.

Für die Linksfraktion sind die Beamten keine Sparschweine. Aber im Ernst: Wir sind für die – ich hatte es in der Rede gesagt – zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamten. Das ist eine prinzipielle politische Position. In den Haushaltsberatungen muss das natürlich haushaltsmäßig abgebildet werden; völlig logisch. Wir kennen auch die Rücklagen. Das ist aber heute nicht zu besprechen. Wir lehnen den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus diesem Grund in Gänze ab.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich kann jetzt keinen Aussprachebedarf mehr erkennen. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE ab, und zwar, die Nr. 2 im Artikel 1a zu ändern. Ich rufe das zur Abstimmung auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Dann rufe ich die Nr. 2 in der Fassung auf, die uns der Ausschuss vorgelegt hat. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen ist die Nr. 2 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe Nr. 3 im Artikel 1a auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Nr. 3 mehrheitlich beschlossen worden.

Nun kommen wir zu Nr. 4. Hier gibt es wieder einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Sie finden ihn in Drucksache 4/15505, er ist dort Punkt 2. Gibt es dazu noch einmal Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE ab. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag nicht bestätigt worden.