Was ich auf dem Herzen habe, kläre ich sicherlich nicht mit Ihnen. – Ich habe eine konkrete Frage. Sie hatten soeben ausgeführt, dass in dem Bericht des Sächsischen Rechnungshofes nichts wesentlich Neues enthalten ist. Wie kommen Sie zu dieser Feststellung, und woher haben Sie diese Erkenntnisse?
Es sind sicherlich – das wissen Sie, Herr Prof. Schmalfuß, als Fachmann für diese Dinge – wenig neue Fakten vorhanden, aber natürlich sind die Fakten doch in einen stringenten Zusammenhang gebracht.
Ich komme zur zweiten Phase. Auch hierzu äußert sich der Landesrechnungshof. Diesbezüglich geht es um den anschließenden Verkauf der Landesbank.
Ich lasse jetzt keine weiteren Zwischenfragen zu, Frau Präsidentin, damit wir hier zum Abschluss kommen.
Zur zweiten Phase. Der anschließende Verkauf der Landesbank und die Landesbürgschaft werden vom Sächsischen Landesrechnungshof für weitestgehend vertretbar gehalten. Man muss zwischen diesen beiden Phasen differenzieren. Hier wird der Staatsregierung bescheinigt, dass sie in dieser Phase den Freistaat vor größerem Schaden bewahrt hat.
Die Frage der Prüfung von Regressansprüchen, die uns im Haushalts- und Finanzausschuss immer wieder bewegt hat, obliegt weniger dem Landtag als vielmehr dem Staatsministerium der Finanzen. Um diese Aufgabe, Herr Staatsminister, sind Sie nicht zu beneiden. Sie haben in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses
deutlich dazu Stellung genommen und gesagt, dass in dieser Sache einiges passiert ist und dass die LBBW in der dazu notwendigen Zusammenarbeit auf die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium der Finanzen zugekommen ist.
Kollege Scheel, es ist so: Der Freistaat ist nicht mehr Eigentümer einer Landesbank, und er wird es auch nie mehr werden. Wir werden also nicht mehr in die Verlegenheit kommen, uns über künftige Geschäftsstrategien einer solchen Bank und mit den damit verbundenen Haftungsrisiken auseinanderzusetzen. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Lehren für die Zukunft können wir für die Beteiligungsunternehmen des Freistaates außerhalb des Bankenbereiches ziehen.
Dort fehlen die Spezifika des Kreditwesengesetzes, der Gewährträgerhaftung oder der Rechtsaufsicht über das Unternehmen. Noch viel wichtiger für die Bürgerinnen und Bürger sowie für den Landtag ist es zu erfahren – es sind auch positive Aspekte im Gutachten –, wie der Landesrechnungshof das Krisenmanagement von Stanislaw Tillich, unserem Ministerpräsidenten, ab Oktober 2007 als damaliger Finanzminister beurteilt. Dazu sagt der Bericht mehr oder weniger deutlich, dass Stanislaw Tillich die Kohlen aus dem Feuer geholt hat.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Er hat doch alles mit abgestimmt! – Torsten Herbst, FDP: Er hat doch die Kohlen erst reingeschmissen!)
Wir werden darüber hinaus eingehend zu prüfen haben, wie der Freistaat künftig seine gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollrechte in den Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen wirksam ausüben kann. Dabei ist insbesondere die Rolle des Landtags zu klären, der als Haushaltsgesetzgeber über die Bereitstellung von Steuergeldern für diese Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, zu entscheiden hat.
Ich möchte noch einmal auf Punkt 1 der Beschlussempfehlung der Linksfraktion eingehen. Wir werden Punkt 1 ablehnen.
Punkt 2 enthält etwas, was im Haushalts- und Finanzausschuss permanent abläuft. Kollege Scheel, wir haben es uns vorgenommen, in jeder Ausschusssitzung etwas darüber zu hören, was sich bei der Abwicklung der Sächsischen Landesbank ergeben hat. Wir haben einen Punkt auf der Tagesordnung, den unsere verehrte Frau Vorsitzende jedes Mal aufruft. Herr Staatsminister, wir müssen auch auf die entsprechende Geheimhaltung abstellen. Wir werden somit ganz aktuell über neue Entwicklungen in dieser Sache unterrichtet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil dem so ist, werden wir Punkt 2 des Änderungsantrages zur Beschlussempfehlung ablehnen.
Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Prof. Unland, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier ein schwieriges Problem zu erläutern. Leider ist es schon reichlich spät, aber ich glaube,
Die Ursprungsidee bei der Gründung der Sächsischen Landesbank war insbesondere die Stärkung der sächsischen Volkswirtschaft. Wenn man das im Nachhinein betrachtet, wird man zugeben, dass die Sachsen LB vieles ermöglicht hat: große Ansiedlungen und große Ausbauten von Industrieunternehmen. Ich erinnere in Leipzig an das Güterverkehrszentrum oder an Porsche und in meiner Heimatstadt an Wacker Siltronic oder SolarWorld. Ebenso verdanken viele mittelständische Unternehmen und auch viele Start-ups der Sächsischen Landesbank eine erfolgreiche Finanzierung.
Aber wenn man die Situation nachträglich nüchtern betrachtet, muss man auch erkennen, dass die Ertragsbasis hier in Sachsen zu gering war und deshalb die Bank ihre Kapitalmarktaktivitäten verstärkt und ausgebaut hat.
Das war rechtlich zulässig, ist aber schiefgegangen, und die Bank ist daran gescheitert. An diesem Scheitern gibt es nichts zu beschönigen. Es sind Fehler gemacht worden. Dafür tragen Politik, Verwaltung, aber auch Banker Verantwortung.
Hierzu liegt nun der Sonderbericht des Rechnungshofes vor. Im Übrigen ist das ein Ergebnis einer Prüfung, die seit dem Jahr 2003 andauerte. Der Rechnungshof stellt allerdings auch fest, dass der Verkauf der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg – ich zitiere – „den Freistaat vor größerem Schaden bewahrte“. In diesem Zusammenhang will ich auch nicht die Sorgen, die wir damit haben, verschweigen. Wir werden uns – darüber bin ich mir auch im Klaren – noch über Jahre mit dieser Problematik beschäftigen müssen.
Leider können wir die Vergangenheit nicht ändern. Wir können die Dinge in Zukunft nur besser machen. Mit seinen Forderungen wirft der Rechnungshof eine Vielzahl von Fragen auf. Die Fragen sind berechtigt. Den Fragen werden wir gemeinsam mit dem Parlament, insbesondere mit den Ausschüssen, und mit dem Rechnungshof nachgehen. Es gilt, aus dem Scheitern der Landesbank zu lernen.
Nun, was lernen wir aus der Krise der Sächsischen Landesbank? Das Problem ist extrem komplex und sehr vielschichtig. Deshalb lassen Sie mich kurz auf drei wichtige Fragen eingehen.
Erstens: Risikoverzicht oder Risikobegrenzung? Im Sonderbericht heißt es auf Seite 86 – ich zitiere –: „Selbst ein extrem unwahrscheinliches, aber nicht völlig ausschließbares Risiko hätte zum Verzicht auf diese Geschäfte bzw. der Begrenzung der Volumenausweitung für ein öffentlich-rechtliches Institut führen müssen.“
Was heißt aber Verzicht auf ein extrem unwahrscheinliches, aber nicht völlig ausschließbares Risiko? Was bedeutet das für das Unternehmen und was bedeutet das für den Freistaat? Auf der einen Seite entstehen keine Risiken mehr, wir verlangen Sicherheit. Auf der anderen Seite muss man allerdings konstatieren: Unternehmertum ist immer mit Risiko verbunden. Das gilt auch für Unternehmen des Staates.
Dieses Risiko darf nicht ausufern. Darüber sind wir uns wahrscheinlich einig. Staatsunternehmen muss und wird es immer geben, gerade in Bereichen, in denen der Staat eine ureigene Aufgabe hat. Ich denke da zum Beispiel an Flughäfen. Ich meine damit nicht diejenigen, die ein bisschen Urlaubsverkehr abwickeln, sondern solche, die in privater Hand den gesamten Flugverkehr nicht abwickeln können. Gleiches gilt auch für eine Förderbank. Wir haben ja nach wie vor die Sächsische Aufbaubank in unserem Besitz.
Aber kann man ein Unternehmen mit null Risiko führen? Eine völlige Untätigkeit aus Angst vor einem Risiko kann hier keiner wollen.