Es ist aber scharf zwischen Islam und Islamismus zu trennen. Der vorliegende Antrag wendet sich im Kern gegen den Islam. Muslime haben aber wie andere Gläubige schützenswerte religiöse und kulturelle Bedürfnisse, die mit unserer Rechtsordnung im Einklang stehen.
Dies zeigt allein das friedliche Zusammenleben mit circa 15 000 Moslems in Sachsen. Dieser Antrag diskreditiert und beleidigt diese Menschen und zielt gegen deren Integration.
Freiheit und Gleichheit – diese Werte zu schützen und zu bewahren ist die vorrangige Pflicht des Staates und seiner Repräsentanten.
Das gilt für alle Religionen. Das Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit. Wir ziehen aber eine Grenze zum Islamismus, der unsere Grundordnung durch angebliche Wertvorstellungen des 7. Jahrhunderts ersetzen möchte. Diese Gefahr, die von wenigen ausgeht, ist im Visier der Sicherheitsbehörden und der Nachrichtendienste.
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, haben Polizeibeamte am 23. April 2008 wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung mehrere Objekte im Bundesgebiet durchsucht, darunter auch die im Antrag erwähnte Moschee in Leipzig. Der dort tätige Imam wird mit anderen Personen beschuldigt, seit 2005 zum Hass gegen Andersgläubige aufgerufen und zum Djihad angestachelt zu haben.
Es entspricht aber den guten demokratischen Gepflogenheiten, die Ergebnisse der Ermittlungen abzuwarten.
Die Antragstellerin trägt vor, dieser Imam sei nach Erkenntnissen des MDR noch bis vor Kurzem als Gefängnisseelsorger in der JVA Leipzig tätig gewesen. Der Betreffende war dort von Juni 1999 bis Oktober 2001 als ehrenamtlicher Betreuer tätig. Er hat, nachdem sein Antrag, Gebetsstunden abhalten zu dürfen, abgelehnt wurde, seine Tätigkeit beendet.
Ein späterer Antrag, erneut als ehrenamtlicher Betreuer zugelassen zu werden, wurde abgelehnt. Der Imam war demnach zu keiner Zeit Gefängnisseelsorger.
Dieser Fall ist kein Zeichen von falscher Toleranz, sondern von konsequenter Gesetzesanwendung sächsischer Behörden.
Abschließend möchte ich auf die wiederholt thematisierten angeblich völkerrechtswidrigen US-Militärtransporte über den Flughafen Leipzig-Halle zu sprechen kommen. Das Hohe Haus wurde schon mehrfach informiert, sodass ich mich jetzt kurzfasse.
Fragen, ob und in welchem Umfang der Leipziger Flughafen Umschlagpunkt für amerikanische Truppentransporte ist, können aufgrund der ausschließlichen Zuständigkeit nur vom Bund beantwortet werden. Deshalb sind mir weder Angaben zu Passagieren noch zur Art der Ladung bekannt. Der Flugbetrieb verstößt nicht gegen das Völkerrecht und insbesondere nicht gegen den Zwei-plusVier-Vertrag.
Die NPD versucht sich mit der Melodie des Antiamerikanismus als Rattenfänger. Aber bitte nicht in diesem Haus. Präsident Obama war vor drei Wochen in Dresden, keine 500 Meter von hier entfernt. Einen Tag zuvor hat er in Kairo den Muslimen der ganzen Welt Anerkennung und Vertrauen ausgesprochen. Wir schützen den Staat vor Islamismus und freiheitsfeindlichen religiösen Eiferern.
Es kann aber nicht sein, dass ausländerfeindliche Ressentiments gegen Moslems geschürt werden, um deren Integration und ein friedliches Zusammenleben zu verhindern.
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Gibt es daraufhin noch einmal den Wunsch zur Aussprache? – Dann kommen wir zum Schlusswort. – Kein Bedarf zum Schlusswort.
Dann, meine Damen und Herren, kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/15726, Antrag der NPD-Fraktion, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und einigen Zustimmungen ist der Antrag mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.
Hierzu können die Fraktionen in der gewohnten Reihenfolge sprechen. Natürlich beginnen die GRÜNEN. Frau Hermenau hat sich ja schon in den Medien gefreut, dass die GRÜNEN heute das letzte Wort haben. Frau Herrmann; bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es zum letzten Antrag überhaupt noch etwas zu sagen gibt, dann dies, dass wir alle die begründete Hoffnung haben, dass das in der Tat der allerletzte Antrag gewesen ist, mit dem die NPD den Sächsischen Landtag belästigt hat.
(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Alexander Delle, NPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu unserem Antrag: Seit über vier Wochen – Sie wissen es – werden Hunderte von Kitas in Deutschland und in Sachsen bestreikt, und ein Ende ist bisher nicht in Sicht. Gegenstand der Auseinandersetzung sind die unzureichenden Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher und der sozialen Berufe überhaupt. Die Streikenden verlangen einen besseren Gesundheitsschutz, eine bessere Personalausstattung und vor allem eine bessere Vergütung.
Geht man von dem gesellschaftlichen Echo auf diesen Streik aus, dann dürfte es ihn eigentlich überhaupt nicht geben, denn es scheinen ja alle auf der Seite der Streikenden zu stehen. Die allermeisten Eltern reagieren verständnisvoll und organisieren Auffanglösungen zur Betreuung
Nirgendwo, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde dies deutlicher als in der letzten Woche bei der zentralen ver.di-Kundgebung in Köln. Ursula von der Leyen solidarisierte sich mit den Erzieherinnen und Erziehern, als sei sie nicht die Familienministerin und als solche maßgeblich mitverantwortlich, sondern als kämpfe sie seit Jahren in der Opposition. Selbstverständlich solidarisieren sich auch die Landesminister, wie die bayerische Sozialministerin Haderthauer, und auch kein Bürgermeister verschließt sich vom Prinzip her den Forderungen.
Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird dann eigentlich immer noch gestreikt, warum gibt es bisher keine Einigung, obwohl doch jeder die Forderungen unterstützt? Wir haben das doch auch hier vor dem Sächsischen Landtag erlebt. Warum will es offensichtlich keiner gewesen sein?
Die Antwort wird deutlich, wenn man sich das komplizierte Verantwortungsgefüge für Kitas in Deutschland anschaut. Es geht eben um mehr als nur um eine Einigung zwischen Gewerkschaften und kommunalen Arbeitgebern. Jedem ist klar, dass eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die den Forderungen der Streikenden entspricht, erheblich Geld kosten wird.
Die Kommunen verweigern sich einer Einigung, weil sie die Forderungen angesichts klammer Kassen schlicht nicht erfüllen können, und verweisen auf Bund und Land.
Diese wiederum heben die Hände und verweisen auf die Tarifautonomie und auf die zusätzlichen Mittel, die längst an die Kommunen fließen. Weil alle drei Ebenen recht wie unrecht haben, führt das Schwarze-Peter-Spiel zu keinem Gewinner, wohl aber zu drei Verlierern: den Erzieherinnen und Erziehern, den Eltern und natürlich den Kindern.
Eine verantwortliche Politik für die Zukunft unserer Kinder sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das habe ich gestern schon betont.
Rein formal ist die Sache natürlich klar. Der Kita-Streik ist eine Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaften und kommunalen Arbeitgebern, in die sich aus gutem Grund weder Land noch Bund einzumischen haben. Es stimmt ja auch, dass die Kommunen Spielräume haben, um die Arbeitsbedingungen für die Sozial- und Erziehungsberufe selbst zu verbessern. Aber es ist eben auch richtig, dass die Erfüllung der Forderungen in allen drei Bereichen – Gesundheitsschutz, Personalschlüssel und Vergütung – Gemeinden und Städte bei Weitem überfordert.
Der Hinweis vom Bund, den Kommunen stünden zusätzliche Mittel nicht nur für Investitionen, sondern auch für Betriebskosten zur Verfügung, ist natürlich scheinheilig; denn jeder weiß, dass diese Mittel für den quantitativen Ausbau der Plätze, nicht aber für die Qualitätsanhebung fließen.
Die Staatsregierung und insbesondere Kultusminister Wöller halten sich erstaunlicherweise zurück. Wahrscheinlich liegt das daran, dass sie ganz genau wissen, dass die mit dem laufenden Haushalt fließenden Mittel für das kostenfreie letzte Kita-Jahr jedenfalls bisher nicht dazu taugen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Nun werden sicher vor allem die Vertreter der Koalitionsfraktionen sagen, dass wir uns mit dem Antrag unzulässig in die laufenden Tarifverhandlungen einmischen, dass dem Freistaat die Hände gebunden sind und unser Anliegen mithin vergebliche Liebesmüh ist. Genau das Gegenteil ist der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition. Wir wollen mit diesem Antrag dazu beitragen, dass sich gerade nach dem neuesten Scheitern in diesem Tarifkonflikt endlich etwa bewegt; denn allen Beteiligten – Kommunen, Bund und Land – muss klar sein, dass die Verbesserung der Arbeit in den Sozial- und Erziehungsberufen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, aus der sich auch wirklich niemand herausreden kann. Genau deshalb muss sich auch im Freistaat etwas bewegen.
Lassen Sie mich nach dieser allgemeinen Begründung, warum der Antrag das richtige Instrument zur richtigen Zeit ist, noch zu den konkreten inhaltlichen Forderungen kommen. Wir haben nicht ohne Grund die Verbesserung der Personalsituation an die erste Stelle gesetzt. Sie ist der Schlüssel für jede Verbesserung von Arbeitsbedingungen wie Qualität.
Gerade beim Personalschlüssel liegen gesetzlicher Anspruch und Realität bei den sächsischen Kitas weit aus
einander. Derzeit betreut eine Erzieherin oder ein Erzieher in den Kitas 9,2 statt sechs Kinder in der Krippe, wie im Kita-Gesetz vorgeschrieben. Im Kindergarten sind es 20 statt 13.
Die Gründe hierfür sind vielfältig, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber die Folgen sind eindeutig. Die personelle Situation in den Kitas trägt maßgeblich zu den problematischen Arbeitsbedingungen bei. Zu große Gruppen erhöhen Stress und Lärmpegel, lassen kaum Zeit für Dokumentation und individuelle Betreuung und demotivieren zusätzlich. Wir haben das von den Erzieherinnen und Erziehern immer wieder gehört. Hinzu kommt, dass viele Kommunen aufgrund der gewachsenen Nachfrage die Gruppen noch weiter vergrößern. Das alles geht nicht nur zulasten der Kinder, sondern eben auch zulasten der Erzieherinnen und Erzieher. Sie kennen die Forderung der LIGA, die schon seit dem letzten Jahr einen anderen Betreuungsschlüssel fordert.
Der zweite Punkt unseres Antrags betrifft die Vergütung. Die 2005 in Kraft getretene Veränderung des Tarifsystems vom Bundesangestelltentarifvertrag zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst benachteiligt Sozial- und Erziehungsberufe maßgeblich. Diese Berufe werden im Vergleich zu den alten BAT-Regelungen deutlich abgewertet. Sie kennen die Zahlen. Ich möchte hier nur noch erwähnen, dass vollbeschäftigte Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen mit einem Einstiegsgehalt von 1 750 Euro brutto ins Berufsleben starten.
Die Berufsgruppe, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mittlerweile nach übereinstimmender pädagogischer Sichtweise am wichtigsten für den Bildungs- und Lebensweg eines jungen Menschen ist, bekommt also nur die Hälfte der Vergütung eines Lehrers und ein Drittel der Vergütung eines Professors. Die weiteren Aufstiegswege sind auch relativ unverbindlich.
Ich denke, die Vergütung muss dringend geändert werden, wenn wir auch Männer für diesen Beruf gewinnen wollen
nicht nur deswegen, natürlich nicht! – und wenn wir nicht riskieren wollen, dass ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in andere Länder abwandern.
Um der Aufwertung des gesamten frühpädagogischen Bereichs und dem damit einhergehenden Bildungsauftrag der Bildungsberufe gerecht zu werden, ist entsprechend der Arbeitnehmerforderung eine Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in Entgeltgruppe 9 und Entgeltgruppe 10 sinnvoll und notwendig. Darüber hinaus muss klar sein, unter welchen Bedingungen der Aufstieg in höhere Entgeltgruppen möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss will ich noch zum letzten Punkt, zur Gesundheitsförderung, kommen. Die derzeitigen Regelungen zur Gesundheitsförderung in Sozial- und Erziehungsberufen benachteili