Die meisten Menschen erleben ihr Sterben als einen Prozess. Uns als Politikerinnen und Politiker kann und muss es darum gehen, dass die Bedingungen dafür geschaffen und genutzt werden können, dass auch in dieser letzten Phase ein weitgehend selbstständiges, selbstbestimmtes und beschwerdefreies Leben möglich ist. Genau dort setzt die Hospizarbeit an: Menschen bereits im Vorfeld die Sicherheit zu geben, dass sie in der Sterbephase nicht einsam sein werden und unter unerträglichen Schmerzen leiden müssen.
Wenn Menschen wissen und sicher sein können, dass sie am Ende ihres Lebens relativ beschwerdefrei sein können und dass sie sich nicht zuletzt – dank unserer hospizlichen Versorgung – einsam und abgeschoben fühlen müssen, dann gibt es auch in Zukunft in Deutschland keinen Raum für eine Diskussion über aktive Sterbehilfe.
Ich bin sicher, die Hospizbewegung in Sachsen wird sich auch weiterhin einsetzen für die Sterbebegleitung durch befähigte Ehrenamtliche in Zusammenarbeit mit den Fachkräften aus den Bereichen Pflege, Medizin, Sozialarbeit und Seelsorge und auch dafür, Sterbenskranke und ihnen nahe stehende Menschen zu ermutigen. Dafür gilt allen in diesem Bereich Tätigen unser Dank und unsere Anerkennung.
Wichtig ist und bleibt allerdings die Unterstützung durch die Politik. Hier muss ich mein Unverständnis über den Umgang mit Ihrem Antrag ausdrücken. Sie fordern von der Staatsregierung einen Bericht, aufgeschlüsselt auf vier Bereiche. Ich halte dies für dringend erforderlich, schließlich befinden wir uns gerade noch im letzten Jahr der Umsetzung der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 3. September 2002.
Aufgrund dieser Vereinbarung kam es zu einer gewissen Umstrukturierung innerhalb der Hospizarbeit. Es ist notwendig, sowohl vor diesem Hintergrund als auch in Kenntnis der von der damaligen Sozialministerin Frau Weber am 16. Mai 2003 hier im Haus benannten Defizite die Situation tatsächlich gründlich zu analysieren und gegebenenfalls Handlungsoptionen abzuleiten.
Wenn Sie heute aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung den Berichtswunsch als bereits erfüllt ansehen, so kann ich Ihnen nicht folgen. Gerade in dieser sensiblen Frage sollten wir Parlamentarier mit diesem Anspruch nicht zu lax umgehen. Spätestens nach dem Studium der für diesen Monat angekündigten Veröffentlichung des Forschungsberichtes von ZAROF sollten wir uns erneut mit diesem Themenkreis befassen. Verglichen mit den Erfordernissen ist der Stand in Sachsen absolut unbefriedigend.
Hierbei ist politische Gestaltung gefragt. Trotz des bisherigen Einsatzes haben wir die Situation, dass in Sachsen die hospizliche Versorgung von Sterbenden bei zirka 1,6 % und bei der palliativen Versorgung bei zirka 1,7 % liegt. Das ist absolut zu wenig.
Bei dem, was Sie eben aufgezählt haben, sind das alles Forderungen, hehre Ansprüche, bei denen aber nicht untersetzt ist, wie sie tatsächlich umgesetzt werden sollen. Wenn wir im Parlament über dieses Thema diskutieren, sollten wir uns auch zu unserer Verantwortung bekennen und aus einer gründlichen Analyse ableiten, wie wir mit der weiteren Entwicklung des Hospizwesens umgehen wollen.
Ist Ihnen bekannt, dass bei der Anhörung in der Enquetekommission „Ethik und Recht in der modernen Medizin“ im vorigen Herbst von den Verbänden geäußert worden ist – es geht jetzt um die finanzielle Basis –, dass diese finanzielle Basis grundsätzlich durch § 39a SGB V für stationäre und ambulante Hospizarbeit geschaffen wurde, dass also die Finanzierung von den Verbänden zumindest in der Grundlage als richtig angesehen wird? Ist Ihnen ferner bekannt, dass es auch aktuellere Statistiken als die von Ihnen vorgetragene mit den 1,7 % gibt, aus denen deutlich wird, dass der Anteil höher ist? Ich stimme Ihnen natürlich trotzdem zu, dass wir noch mehr tun müssen.
Also mit Ihrem letzten Satz haben Sie das faktisch bestätigt. Ich denke, es ist hier nicht angebracht, darüber zu diskutieren, ob es 1,7 % oder 2,2 % sind; es ist insgesamt viel zu wenig. Sie selbst haben es mit den Zahlen aus Großbritannien verglichen. Ich denke, wir sollten uns nicht über die Zahl hinter dem Komma streiten. Mir ist es natürlich bekannt – deshalb habe ich auf diese Rahmenvereinbarung hingewiesen –, dass eine grundsätzliche finanzielle Absicherung gegeben ist. Trotzdem haben wir einen Prozess der Umstrukturierung. Ich denke, wir sind in der Pflicht nachzufragen, wie der Stand in Sachsen ist und ob die Strukturierung schon abgeschlossen ist. Wo gibt es tatsächlich noch Lücken? Dabei denke ich zum Beispiel an die Versorgung im ländlichen Raum.
Deshalb wünsche ich mir eine tiefer gehende Behandlung und halte das, was die Staatsregierung geantwortet hat, für eine erste Auskunft, aber nicht für das, was ich mir unter einem Bericht vonseiten der Staatsregierung vorstelle. Ich meine, dass wir uns wirklich mit dem Thema noch befassen müssen. Klar ist auch eines: Einen weiteren Ausbau insbesondere der ambulanten Versorgung werden wir nicht hinbekommen, wenn nicht weitere Zuschüsse vom Land kommen, eine Förderung vom Land erfolgt.
Deshalb sollten wir sehr wohl tiefgründiger analysieren und diskutieren, wie wir damit umgehen wollen. Das ist ein Feld, auf dem unser Einsatz auf alle Fälle gefragt ist und wir nicht weiterkommen, indem wir nur an das Ehrenamt appellieren und danken, sondern wir müssen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Das ist unsere Pflicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das meiste ist, denke ich, bereits gesagt worden, wenn man als Dritter zu einem an sich unstrittigen Thema zu Wort kommt. Auch die NPDFraktion begrüßt diesen Antrag, denn Themen wie Tod und Sterben sollten auch nach unserer Ansicht nicht tabuisiert werden. Bereits im 11. Jahrhundert sagte der Benediktinermönch Anselm von Canterbury: „Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ungewisser als seine Stunde.“ Es ist aber noch etwas ungewiss, nämlich die Art und Weise des Sterbens. Wie bereits von Vorrednern gesagt, ist es so, dass 95 % eigentlich zu Hause sterben möchten, und dies möglichst im Beisein von Angehörigen. Die meisten, nämlich über 70 %, sterben aber in Institutionen des Gesundheitswesens. Oft liegt das daran, dass die Angehörigen mit der Situation überfordert sind, obwohl Hilfsmöglichkeiten bestehen. Um diese Lücke zu schließen, gibt es die Hospizdienste, sowohl die stationären als auch die ambulanten. Den vielen Helfern in diesen Einrichtungen gilt auch der Dank meiner Fraktion.
Zum Antrag selbst möchte ich sagen: Aus der Sicht meiner Fraktion ist der Antrag von der Staatsregierung eigentlich vollständig beantwortet worden. Dafür danken wir auch. Es ist an sich nichts anderes als ein Berichtsantrag gewesen. Ich denke, dass Frau Staatsministerin Orosz sicherlich über den Fortgang des Geschehens informieren wird. Aus unserer Sicht wäre der Antrag an sich erledigt. Sollte er zur Abstimmung kommen, werden wir dennoch zustimmen, eben im Hinblick darauf, dass Frau Orosz darin bestärkt wird, uns weiterhin auf dem Laufenden zu halten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Hospizarbeit ist die Antwort auf eine Entwicklung, die vielen Menschen Angst macht. Sterben und Tod sind zu Tabuthemen geworden. Werte wie Jugendlichkeit, Fitness und Leistungsfähigkeit stehen im Vordergrund. Auch die Medizin ist von solchen Tendenzen nicht frei. Der
Hochleistungsmedizin fällt es schwer, den Tod anzunehmen und ihn nicht als Niederlage zu betrachten. Es kommt nicht von ungefähr, dass gerade in einem Zeitalter der Hochleistungstechnologie und der Gerätemedizin der Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben im Kreis der Angehörigen, möglichst in der vertrauten Umgebung, immer lauter wird. Sterben muss wieder als Teil des Lebens begriffen werden. Sterbende so weit wie möglich von Schmerzen zu befreien, sie menschlich zu begleiten und einen Abschied in Würde zu ermöglichen ist die Grundidee der Hospizbewegung.
Die Begleitung und Betreuung Sterbender und Schwerkranker ist eine der schwersten ehrenamtlichen Aufgaben. Im Freistaat Sachsen sind derzeit zirka über 400 ausgebildete Hospizhelfer im Einsatz. Die Zahl der daneben ehrenamtlich Tätigen ist erheblich höher. Die Ehrenamtlichen werden in speziellen Vorbereitungskursen geschult und selbst in regelmäßigen Treffen im Sinne der Supervision begleitet.
Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren im ambulanten Bereich auch die breite Angebotspalette der Palliativbetreuung entwickelt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Sachsen e. V., die seit 1997 besteht, ist die Interessenvertretung der Hospizbewegung im Freistaat Sachsen. Sie sichert unter anderem die Unterstützung von Selbsthilfegruppen, nimmt Einfluss auf eine bedarfsgerechte Versorgung des Freistaates Sachsen mit Hospizdiensten und unterstützt die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, um den Hospizgedanken in allen gesellschaftlichen Gruppen und politischen Gremien bekannt zu machen – um nur einige Punkte zu nennen.
Der Freistaat Sachsen fördert die ambulante Hospizarbeit seit 1993, und seit dem 1. Januar 2002 erfolgt die Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Hospizeinrichtungen. Im Haushaltsplan sind für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 je 300 000 Euro eingestellt, damit auch beschränkt und gedeckelt.
Das ist offensichtlich auch der Grund, warum sich Frau Staatsministerin in Beantwortung der Frage 2 über den zukünftigen Ausbau der Hospizangebote sehr bedeckt gehalten hat. Hierin stimme ich der Kollegin von der PDS zu, dass hierzu noch weitere Ausführungen nötig sind, auch darin, was in dem ersten Bericht vorgelegt wurde: dass der Forschungsbericht für die Sterbebegleitung in Sachsen noch nicht vorhanden ist. Er ist für Mai 2005 angekündigt worden. Da er noch aussteht, werden wir diesen Antrag natürlich weiterhin unterstützen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der indische Nationaldichter Tagore sagte: „Der Tod gehört zum Leben wie die Geburt. Das Gehen vollzieht sich im Heben wie im Aufsetzen des Fußes.“ Unsere Fraktion unterstützt das Anliegen, das sich im Antrag der Koalitionsfraktionen ausdrückt. Jährlich ster
ben in Deutschland rund 850 000 Menschen. In Sachsen sind es etwa 50 000. 80 % dieser Menschen sterben in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Viele wissen vorher von ihrem nahen Tod. Gleichzeitig nehmen jedoch Vereinsamung und Verdrängung zu. Dies verdeutlicht, dass der Hospizarbeit in unserer Gesellschaft eine immer größere Bedeutung zukommt.
Auch für die Menschen im Freistaat Sachsen ist es wichtig zu wissen, welche Angebote der Sterbebegleitung vorhanden sind und wie diese Angebote in Anbetracht des wachsenden Bedarfs und angesichts der demografischen Entwicklung weiter ausgebaut werden sollen. Es wurden bereits viele Zahlen genannt; ich möchte jedoch versuchen, diese noch etwas zu untersetzen. Da kein landesweit einheitliches Dokumentationssystem existiert, stütze ich mich auf die Zahlen der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. in Sachsen bzw. der Deutschen Hospizstiftung.
Es wurde bereits gesagt, dass es 31 ambulante Hospizdienste mit insgesamt 1 000 ehrenamtlichen Hospizhelfern gibt. Das sind pro Jahr ungefähr 4 000 Begleitungen und 100 000 Begleitstunden. Es gibt vier stationäre Hospize mit 56 Plätzen. Dies entspricht einer jährlichen Patientenzahl von etwa 550 Patienten. Die sechs Palliativstationen, die an Krankenhäuser angegliedert sind, betreuen im Jahr etwa 1 400 Patienten.
Das ist erfreulich, aber Sie haben die Zahlen bereits gehört: 1,5 % der Sterbenden erhalten eine hospizliche Versorgung, im Bundesdurchschnitt sind es 4,1 %. 1,7 % werden palliativ-care versorgt, das sind im Bundesdurchschnitt 2 %. Die Vergleichszahlen – Großbritannien und USA 30 bis 40 % – sind ebenfalls schon genannt worden. Das Wesentliche, dem auch die Hospizbewegung verpflichtet ist, ist, die Lebensqualität bis zuletzt zu erhalten.
Zur Finanzierung. Die Krankenkassen finanzieren stationäre Hospize mit bis zu 90 % des tagesbezogenen Bedarfssatzes. Das heißt: Als Sterbender komme ich per ärztliche Überweisung in ein Hospiz, wenn absehbar ist, dass meine Lebenserwartung nur noch maximal ein halbes Jahr beträgt.
Auch ambulante Hospizdienste werden von den Krankenkassen bezuschusst. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass in dem Hospiz ein hauptamtlicher Koordinator tätig ist. Eine weitere Bedingung ist, dass die ambulante Hospizarbeit in der Häuslichkeit durchgeführt wird. Anders ausgedrückt heißt das: Einsätze, die von ambulanten Diensten in Heimen oder anderen stationären Einrichtungen geleistet werden, bleiben unberücksichtigt.
Dies verhindert aber die Einbindung hospizlicher Qualifikationen in die bestehenden Strukturen, gerade auch in der stationären Altenpflege. Dies ist umso brisanter, wenn man bedenkt, dass, wie eingangs gesagt, 80 % der Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sterben.
Darüber hinaus setzt der Freistaat Landesmittel ein, die zum Beispiel aus dem Titel „Betriebskostenzuschüsse für Hospize“ kommen. Dieser Haushaltstitel dient dem Aufbau von ambulanten Hospizdiensten. Er wurde gegenüber 2004 um 40 000 Euro aufgestockt und hat, wie schon gesagt, ein Soll von 300 000 Euro. Veranschlagt
Der Haushaltstitel gehört zur Titelgruppe 81, Förderung von sozialen Diensten, die gegenseitig deckungsfähig sind. Der größte Einzelposten in dieser Titelgruppe waren die Zuschüsse für Sozialstationen und andere Dienste freier gemeinnütziger Träger bzw. die so genannten Koordinatorenstellen. Zur Erinnerung: Im Jahr 2004 waren dafür 1,7 Millionen Euro veranschlagt und, wie gesagt, es bestand und besteht auch weiter ein Deckungsring.
Für das Jahr 2005 stehen in dieser Titelgruppe allein und ausschließlich die 300 000 Euro für die ambulanten Hospize. Dieser Betrag wird mit Sicherheit nicht für die Finanzierung der Arbeit ausreichen.
Ein Punkt, der in der Berichterstattung und damit in der Stellungnahme der Staatsregierung ausgespart wurde, ist die Qualifikation der beteiligten Berufsgruppen. Es besteht jedoch nachgewiesenermaßen Handlungsbedarf in der Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Pflegenden.
Nur ein Schlaglicht auf die Situation: Seit 2003 gilt die neue Approbationsordnung für Ärzte. Auch gibt es seit 1998 in der Bundesrepublik drei Lehrstühle für Palliativmedizin. Trotzdem ist Palliativmedizin noch kein verpflichtendes Thema der universitären Ausbildung.
Ein weiterer Punkt ist die Notwendigkeit einer besseren Kommunikation und Vernetzung aller im Bereich Palliativmedizin Tätigen. Kinderhospize nehmen im Reigen der Hospize eine Sonderstellung ein. Der Hospizgedanke bedeutet: Es gibt einen Menschen in einer palliativen Situation, dessen Leiden gelindert werden sollen, der aus der eigenen Häuslichkeit in ein Hospiz zieht bzw. überwiesen wird. Im Falle eines Kindes bedeutet das natürlich, dass die ganze Familie einschließlich der Geschwisterkinder mitzieht. Das zieht praktische Probleme nach sich: Berufstätigkeit der Eltern, Betreuung der Geschwisterkinder usw. Zielgruppe von Kinderhospizen sind Kinder, deren Erkrankungen in Schüben verlaufen, die lebensbedrohlich sind. Medizinische Betreuung erfolgt in der Regel ambulant. Bei Schüben ziehen die Familie und das betroffene Kind für einige Zeit, meist vier Wochen, in ein Hospiz. Dann ist in der Regel der Schub vorbei und das Kind soweit stabilisiert, dass es wieder nach Hause kann. Der Aufenthalt der Familie ist wie eine Art Familienkur konzipiert. Hospize, liebe Kolleginnen und Kollegen, richten sich an Menschen, die in der Regel nicht aus der stationären medizinischen Versorgung kommen. Wie ich bereits zuvor gesagt hatte, wäre eine Brücke der ambulanten Hospizdienste in die stationäre Altenpflege, in die Heime wünschenswert, ist aber momentan nicht möglich.
Für Kinder allerdings, die aus dem stationären Kontext kommen, die zum Beispiel eine onkologische Erkrankung haben, gibt es mittlerweile Versorgungsformen, wie zum Beispiel das schon genannte Brückenprojekt des Förderkreises für krebskranke Kinder gemeinsam mit der Universitätsklinik Dresden und das Brückenprojekt der Palliativstation des Sankt-Joseph-Stiftes.
In den vergangenen 30 Jahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Hospizbewegung zu einer Menschenrechtsbewegung für ein würdiges Lebensende geworden. Hatte sie sich zunächst als Alternative zum Gesundheits