Protokoll der Sitzung vom 20.05.2005

In den vergangenen 30 Jahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Hospizbewegung zu einer Menschenrechtsbewegung für ein würdiges Lebensende geworden. Hatte sie sich zunächst als Alternative zum Gesundheits

system verstanden, gilt es heute, die Kompetenzen, Haltungen und Erfahrungen der Hospizbewegung in die Regelversorgung einzubringen und zu einem festen Bestandteil und Qualitätsmerkmal werden zu lassen. Das Sterben im Gesundheitswesen soll enttabuisiert werden. Herr Krauß hatte am Anfang die Wünsche Sterbender, wie sie vom Marburger Bund aufgezeichnet wurden, genannt.

Ich möchte zum Schluss aus der Deklaration der Menschenrechte Sterbender einige Punkte nennen, um uns auch bewusst zu machen, wie wesentlich das Thema ist und dass wir weiter an ihm arbeiten müssen: „Ich habe das Recht, bis zu meinem Tod wie ein lebendiges menschliches Wesen behandelt zu werden. Ich habe das Recht, kontinuierlich medizinisch und pflegerisch versorgt zu werden, auch wenn das Ziel Heilung gegen das Ziel Wohlbefinden ausgetauscht werden muss. Ich habe das Recht, stets noch hoffen zu dürfen, worauf sich immer diese Hoffnung auch richten mag. Ich habe ein Recht darauf, von Menschen umsorgt zu werden, die sich eine hoffnungsvolle Einstellung bewahren mögen, worauf immer sich diese Hoffnung auch richten mag.“ Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der PDS)

Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Bitte, Frau Altmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an das anschließen, was die Kollegin Herrmann von den GRÜNEN eben ausgeführt hat. Ich möchte aus eigener beruflicher Erfahrung aus diesem Bereich berichten. Ich habe bis 1999 sechs Jahre lang als Altenpflegerin im ambulanten Dienst gearbeitet. Was ich dort erlebt habe im Umgang mit Sterbenden, in Bezug auf Sterbebegleitung war am Anfang meiner Tätigkeit Unsicherheit, oft Hilflosigkeit und Ratlosigkeit bei den Angehörigen von Sterbenden und eine gewisse Zeit lang auch bei mir selber – diese Unsicherheit und Hilflosigkeit. Das hat sich bei mir in dem Moment geändert, als ich mich an einem berufsbegleitenden Lehrgang direkt zur Sterbebegleitung beteiligt habe. In dem Moment ist mir richtig bewusst geworden, dass zumindest in meiner Umschulung dieses Thema so gut wie keine Rolle gespielt hat. Ich kann es nicht einschätzen, wie es in der „normalen Ausbildung“ bei Altenpflegern, bei Krankenschwestern und in solchen medizinischen Berufen ist. Ich halte es für etwas ganz besonders Wichtiges und dringend Notwendiges, dass nicht nur die medizinische Versorgung von Menschen, sondern auch das Sterben von Menschen in der Ausbildung schon eine größere Rolle spielt. Nicht nur die Menschen, die direkt in der Hospizbewegung arbeiten, sondern ganz normale Pflegende sollen viel mehr Sicherheit bekommen.

Ein weiterer Effekt ist für mich gewesen: Nachdem ich nach dieser Weiterbildung mehr Sicherheit bekommen hatte, hat auch für mich selbst das Sterben seinen Schrecken verloren, ist das Sterben für mich danach zu einem ganz normalen Teil des Lebens geworden. Genauso denke ich, dass Angehörigen mehr Unterstützung

gegeben werden müsste und sicherlich auch könnte – das ist ja auch Ziel des Antrages.

Was mich während dieser Debatte außerdem bewegt hat und was ich auch in meiner beruflichen Tätigkeit festgestellt habe: Mir als Altenpflegerin, die sich eben nicht in der Hospizbewegung speziell um die Menschen gekümmert hat und eben die Arbeit als Altenpflegerin verrichten musste, ist es oft überhaupt nicht möglich gewesen – auch bei schwer kranken, sterbenden Menschen, die ich in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt habe –, auf sie einzugehen. Ich habe unter einem enormen Zeitdruck in der Pflege gestanden. Der Arbeitsablauf in der Altenpflege ist nach knallharten Zeittakten ausgerichtet. Das ist eine Sache, die mich in meiner Arbeit immer bedrückt hat und die jetzt in dieser Debatte bei mir noch einmal so richtig hochgekommen ist. Meine Damen und Herren! Wenn Sie nachlesen wollen, wie würdevoll das Sterben passieren kann – auf schriftstellerische Weise dargestellt –, empfehle ich Ihnen das Buch des sorbischen Schriftstellers Jurij Brezan „Bild des Vaters“. Dort können Sie erleben, wie ein alter Mensch innerhalb von mehreren Tagen von sich, von seinem Leben, von seiner Gegenwart, von seiner Vergangenheit, von seiner Familie in Ruhe Abschied nimmt und wie er dabei von seiner Familie, seinen Kindern, seinen Enkeln ganz sachte und sorgfältig begleitet wird.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS und den GRÜNEN)

Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Die Staatsregierung, bitte. Frau Ministerin Orosz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Sachsen in der Hospizarbeit in den letzten Jahren bereits viel erreicht. Es ist uns mit Hilfe der vielen ehrenamtlichen Helfer, aber auch der hauptamtlichen Mitarbeiter gelungen, ein recht sensibles Thema in die Öffentlichkeit zu tragen und eine zufrieden stellende Infrastruktur in der ambulanten und stationären Hospizarbeit zu schaffen. Diesen Weg werden wir in den nächsten Jahren weitergehen. Dabei richten wir uns in der Hospizarbeit nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Seit 1993 unterstützen wir finanziell die Hospizarbeit und einzelne Dienste. Seit 1995 fördern wir den systematischen Auf- und Ausbau einer flächendeckenden Struktur von ambulanten Hospizdiensten. Bis zum Jahr 2004 sind so 19 überregional tätige Hospizdienste entstanden. Insgesamt sind über 30 ambulante Hospizdienste und Hospizinitiativen im Freistaat Sachsen tätig. Es ist eine gute Grundstruktur, die aber weiter ergänzt werden muss. Unser Ziel muss es sein, den regionalen Bedarf in seinem Erfordernis zu berücksichtigen. Frau Dr. Höll und Frau Schütz, es ist natürlich klar, dass wir in Erwartung des von Ihnen schon genannten Berichtes eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben, die uns weiterhelfen wird, den Entwicklungsstand der Hospizarbeit in Sachsen zu verfolgen und uns mit unseren Vorhaben darauf auszurichten. Ich kann Ihnen hier und heute zusagen,

dass die Staatsregierung diese selbstverständlich in die weitere Entwicklung ihrer Vorhaben einbeziehen wird. Ob das hier im Parlament oder in den entsprechenden Ausschüssen passiert, müssen wir dezidiert entscheiden.

Im stationären Bereich stehen in Sachsen derzeit – es ist heute schon angesprochen worden – 56 Hospizplätze in vier Einrichtungen zur Verfügung. Die Standorte sind genannt: Chemnitz, Radebeul und zwei Einrichtungen in Dresden. Wichtig ist noch einmal, dass drei dieser Einrichtungen in Rahmen von Bundesmodellprojekten finanziert und zwei auch mit Landeszuschüssen von mehr als 700 000 Euro gestützt worden sind.

Mit der Anzahl der Hospizplätze steht Sachsen im Bundesvergleich im Moment im Mittelfeld. Wir haben vor, dort weiter nach vorne zu kommen. Wir gehen aber auch davon aus, dass dieser Bereich angesichts der demografischen Entwicklung und der sich verändernden Familienstrukturen weiter ausgebaut werden muss. Der Bund hat sich von der investiven Förderung verabschiedet. Es wird keine leichte Aufgabe für uns hier im Freistaat Sachsen sein, den territorial ermittelten Bedarf an stationären Hospizplätzen auch tatsächlich abzudecken. Ganz ohne Förderung – das ist uns auch klar – wird es nicht möglich sein. Hier muss das Land weiterhin Hilfestellung geben. Im Moment sehen wir vor allen Dingen bei den stationären Plätzen einen besonderen Schwerpunkt im ostsächsischen Raum.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch ein paar Bemerkungen. Bei der Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen spielen die ehrenamtlichen Helfer eine ganz besondere Rolle. Der Einsatz beansprucht die Helfenden physisch und psychisch oft in erheblichem Maße. Deshalb sehen Sie mir nach, dass auch ich noch einmal an dieser Stelle ein ganz, ganz herzliches Dankeschön an alle ehrenamtlichen Hospizhelfer, aber natürlich auch an die hauptamtlichen Mitarbeiter weitergebe.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Sie begleiten nämlich nicht nur die Sterbenden intensiv und manchmal über ihre eigene Kraft hinaus, sondern sie unterstützen auch das Leben der Angehörigen. Einen Sterbenden zu pflegen und diesen zu begleiten fordert Angehörige, ehrenamtliche Helfer und auch die professionellen Dienste oft bis über ihre Grenzen hinaus. In diesen Situationen greifen vor allem die notwendigen Schulungen, die auch heute hier schon angesprochen worden sind – Fortbildungen und natürlich auch Supervisionen. Sie können gewiss sein, dass wir als Sächsische Staatsregierung in Richtung Weiterbildung oder auch Studium von Ärzten und anderen Fachleuten mit allen Kräften Einfluss nehmen werden.

Aber, meine Damen und Herren, Hospizarbeit braucht Öffentlichkeit. Denken und Sprechen über das Sterben sind noch immer, wie bereits von einigen Vorrednern angemerkt, mit einem Tabu belegt. Daraus resultiert oft Unkenntnis. Diese Unkenntnis ist sicher auch ein Grund dafür, dass, wie bereits angemerkt, im letzten Jahr lediglich 1,6 % der Sterbenden in Sachsen hospizliche Begleitung in Anspruch genommen haben, der Bundesdurchschnitt aber dreimal so hoch ist. Hier gibt es noch einiges zu tun.

Abschließend halte ich für erwähnenswert, über ein weiteres Feld der sächsischen Hospizarbeit noch kurz zu informieren. Die 1997 gegründete Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. hat in den vergangenen Jahren eine fachlich fundierte, sachgerechte, hervorragende Arbeit geleistet. Das lag vor allem an der konstruktiven und uneigennützigen Arbeit ihrer Mitglieder, auch der aus der freien Wohlfahrtspflege. Zu erwähnen ist auch, dass sich die Pflegekassen an dieser Arbeit finanziell in nicht unwesentlicher Höhe beteiligt haben. Meine Damen und Herren! Sterben gehört zum Leben. Deshalb müssen wir uns damit auseinander setzen. Ein Sterben in Würde muss für jeden Menschen möglich sein. Ambulante und stationäre Hospize mit ihren Diensten sind adäquate Möglichkeiten, einen würdigen Abschied vom Leben zu ermöglichen. Deshalb stellen wir uns gemeinsam mit allen Beteiligten in diesem Bereich der Herausforderung, die Hospizarbeit in Sachsen weiter zu qualifizieren und zu entwickeln. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich bitte nun um das Schlusswort. Herr Gerlach, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich jetzt im Namen der Koalition diesen Antrag für erledigt erkläre, kann ich natürlich nicht das Thema für erledigt erklären. Das ist klar. Dieser Bericht, den die Staatsregierung gegeben hat, wäre sicher locker auf fünf bis zehn Seiten erweiterbar gewesen und würde trotzdem nicht die ganze Tiefe dessen, was das Thema umfasst, auch nur annähernd erfassen. Bei all dem, wo Vergleiche von verschiedenen Rednern herangezogen wurden, möchte ich noch einmal auf die Studie in Niedersachsen hinweisen, „Palliativversorgung in Niedersachsen“ heißt sie wörtlich, wo auf der einen Seite gesagt wird, dass es natürlich eine Menge Defizite gibt, die behoben werden müssen. Dort nennt man zum Beispiel Palliativstützpunkte als eine Möglichkeit, also eine sehr enge Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegekräften. Auf der anderen Seite wird aber dort trotzdem auch gesagt, dass die Versorgung besser als ihr Ruf ist. Ich will damit nicht die Kritiken, die hier genannt wurden, in irgendeiner Weise relativieren. Natürlich muss weiter umstrukturiert werden. Wenn ich einmal versuche zusammenzufassen, wenn das überhaupt geht, was hier an verschiedenen Dingen genannt wurde, dann ist doch der ganze Hospizgedanke und das, was an menschlichen Tiefen und auch letzten Erfahrungen dahinter steht, am Ende das, dass es hier um ein ausgewogenes Verhältnis, um ein Verhältnis geht, das wir wahrscheinlich mit den neuen Lebensformen, die sich in unserer Gesellschaft entwickeln, noch nicht gefunden haben, nämlich zwischen der staatlichen Verantwortung und dem Ehrenamt, also zwischen denen, wofür wir am Ende den Staat verantwortlich machen. Frau Altmann, wenn ich das alles finanziell verrechnen wollte, was Sie angemahnt haben und Ihrer Erfahrung entspricht – es bleibt ja nach dem, was Sie eigentlich an Pflegezeit haben, die knallhart abgerechnet wird, für das, was noch gemacht werden müsste, keine Zeit. Wenn wir

das je in Euro und Cent hochrechnen wollten, ist es am Ende nicht bezahlbar. Von daher wird die Frage des Ehrenamtes immer eine große Rolle spielen. Ich möchte schließen, indem ich noch einmal sinngemäß den Satz von Frau Herrmann wiederhole: Ich habe das Recht, bis ans Ende meines Lebens würdig als Mensch zu leben. Ich setze hinzu: Ich habe die Pflicht, mein Leben mit der Gewissheit seiner Endlichkeit zu leben. Das hat Konsequenzen. Ich lade Sie dazu ein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Herr Abg. Gerlach, Sie erklären diesen Tagesordnungspunkt für erledigt?

Danke schön. – Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt, meine Damen und Herren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Bevorzugte Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit reformpädagogischer Zusatzqualifikation in den sächsischen Schuldienst

Drucksache 4/1557, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Reihenfolge: GRÜNE, CDU, PDS, SPD, NPD, FDP. Für die Einreicherin spricht Frau Günther-Schmidt; bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN-Fraktion beantragt, im neuen Schuljahr bevorzugt Bewerberinnen und Bewerber einzustellen, die eine reformpädagogische Zusatzqualifikation haben. Anlass für unseren Antrag ist, dass wir einen Einstellungskorridor insbesondere im Grundschulbereich erkennen. Zum 1. August sollen rein rechnerisch 695 Stellen freigeschaltet werden. Wenn es sich wiederum um Teilzeitkräfte handelt, würden wir erwarten, dass, wenn es sich zu 100 % um reformpädagogisch gebildete Pädagoginnen und Pädagogen handelt, pro Schule eine Lehrkraft mit dieser Qualifikation eingestellt werden kann. Die Staatsregierung hat angekündigt, bevorzugt Absolventen des Grundschullehramtstudiums einzustellen. Das heißt, sie möchte nicht auf Bewerberinnen und Bewerber der vorhergegangenen Jahre zurückgreifen, die keine Stelle im öffentlichen Dienst gefunden haben. Das halten wir für problematisch, denn insbesondere diese Lehrerinnen und Lehrer haben sich in der Zeit nach ihrem Studium fortgebildet und verfügen unter Umständen über Qualifikationen im reformpädagogischen Bereich.

Der Bedarf ist unverkennbar. Reformpädagogik ist ein innovativer Faktor, der insbesondere an Grundschulen eingesetzt werden kann. Neue Lehrpläne, die teilweise Zusammenlegung von 1. und 2. Klasse orientieren sich an den genannten Prinzipien. Die Schuleingangsphase und Diagnostik sind weitere Schlüsselpunkte, die hier befördert werden könnten. Die Frage der Anerkennung reformpädagogischer Abschlüsse bedarf natürlich einer Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verbänden; als Stichwort möchte ich das Montessori-Diplom nennen. Wir sind aber sicher, dass es zeitnah möglich sein wird, eine entsprechende Förderrichtlinie oder Bewerbungsrichtlinie zu erarbeiten.

Wir schlagen vor, dass grundsätzlich so verfahren werden soll, dass reformpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte für solche Schulen eingestellt werden, die ein reform

pädagogisches Profil bereits ausgeprägt haben, und dass diese Lehrkräfte dann auch als Multiplikatoren in ihrem Umfeld wirken können.

Langfristig erwarten wir natürlich, dass dieses Prinzip auch für weiterführende Schulen umgesetzt wird.

Eine Randbemerkung: Insbesondere freie Schulen legen einen großen Wert auf Reformpädagogik. Sie wissen, dass Eltern freie Schulen sehr gern in Anspruch nehmen, und die öffentlichen Schulen sollten sich diesem Kriterium öffnen und damit auch Zuspruch in der Bevölkerung erringen können.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Grapatin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können diesem Antrag nicht zustimmen, denn er geht von falschen Voraussetzungen aus. Weder Koalitionsvertrag noch Haushalt sehen die Neueinstellung von 695 Grundschullehrern vor. Der Koalitionsvertrag und der Haushalt gehen davon aus, dass wir entsprechend dem Tarifvertrag von 1997 für die Grundschullehrer eine Stundenaufstockung vornehmen wollen. Für diese Lehrer – und für uns natürlich auch – ist es wichtig, dass sie eine Weiterbildung erhalten, um ihre methodische, didaktische und prognostische Fähigkeit weiter auszubauen.

Für uns ist es insbesondere wichtig, dass die im Grundschulsystem befindlichen Grundschullehrer für die jetzt beginnende integrierte Schuleingangsphase sowie für die Kooperation mit den Kindertagesstätten weitergebildet werden. Ich denke, es ist eine sehr umfangreiche Aufgabe, die nicht zuletzt auch wesentliche Haushaltsmittel bindet.

Von daher ist dieser Antrag wie auch der Änderungsantrag der PDS für uns nicht zustimmungsfähig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Für die PDS-Fraktion Frau Falken.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Ansinnen und dem Anliegen dieses Antrages möchten wir grundsätzlich sehr unsere Zustimmung geben. Aber der Formulierung dieses Antrages zuzustimmen ist auch mir nicht möglich.

Das Anliegen insgesamt, mehr reformpädagogische Ansätze in unsere Schulen zu bekommen – insbesondere auch in die Grundschulen –, unterstützen wir als PDSFraktion eindeutig und ganz klar.