Helma Orosz
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn über einiges informieren. Am Ende meines Redebeitrages wird sich einiges in Ihrem Körper verändert haben; denn in jeder Sekunde, in der ich jetzt vor Ihnen stehe, entstehen in Ihrer Wirbelsäule und in Ihrem Becken Millionen neuer Blutzellen. Bei einer Redezeit von knapp 10 Minuten dürften sich dann in Ihrer Blutbahn über eine Milliarde neue Zellen befinden. Es ist einmal ganz interessant zu wissen, was in einer solchen Plenarsitzung alles passieren kann.
Meine Damen und Herren, bei dieser Menge, die ich gerade genannt habe, bleibt sicherlich auch einiges übrig, was Sie, was wir entbehren können. Blutspende ist ein Vorgang, der, wie wir wahrscheinlich alle wissen, einmal kurz schmerzt, der aber um ein Vielfaches mehr anderen Menschen hilft. Mit jedem kleinen Piks kann Menschen mit unterschiedlichen Krankheiten geholfen werden.
Bei der Blutspende ist es nur ein kleiner Piks, bei der Organspende eigentlich nur eine Unterschrift, mit der man Leben retten kann. Ich sage bewusst: „eigentlich“; denn wer einen Organspenderausweis unterschreiben will, der muss sich damit auseinandersetzen, dass sein Leben endlich ist. Das ist für jeden eine große, sehr individuelle Herausforderung, der sich, wie wir heute schon mehrfach gehört haben, nur sehr wenige stellen.
Über beide Dinge diskutieren wir heute dankenswerterweise. Wir diskutieren über die Bedeutung von Blut- und Organspenden sowie darüber, wie wir Menschen dazu bewegen können, etwas Elementares von sich abzugeben. Lassen Sie mich daher nur kurz zur Blutspende Stellung nehmen.
Ich bestätige, dass die Spendenbereitschaft gefördert werden muss. Die Blutspendedienste werben mit zahlreichen Kampagnen dafür, Blut zu spenden. Dabei steht immer im Vordergrund, dass die Blutspende als eine Art Dienst am Nächsten unentgeltlich und freiwillig geleistet wird. Zusätzliche Aktionen wurden in der Vergangenheit auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführt. Die Kampagnen haben aus unserer Sicht eine große Reichweite und wirken sich positiv auf die Spendenbereitschaft aus.
Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Blutspendediensten funktionieren muss. Die Struktur des Blutspendewesens hat sich mit seinen drei Säulen – Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, kommunale und universitäre Blutspendedienste, private Spendeneinrichtungen – inzwischen bewährt.
Um Engpässe zu vermeiden, sieht das Transfusionsgesetz die Zusammenarbeit dieser Spendeneinrichtungen vor. Es schreibt die gegenseitige Unterstützung der Spendeneinrichtungen, insbesondere im Falle des Auftretens von Versorgungsengpässen, vor. Diese Zusammenarbeit funktioniert gut, sodass jahreszeitlich auftretende Rückgänge beim Blutspendeaufkommen ausgeglichen werden können. Dennoch haben die Gesundheitsminister der Länder das Zustandekommen einer entsprechenden Rahmenvereinbarung über die gegenseitige Unterstützung der Spendeneinrichtungen zu ihrem Thema gemacht.
Ich komme zur Organspende. Hierbei ist – erstens – zwischen der postmortalen Organspende, also der Organspende nach dem Tod des Spenders, und der Lebendspende zu unterscheiden. Da die Organentnahme bei einem lebenden Spender einen erheblichen medizinischen Eingriff an einem Gesunden darstellt, ist sie nur unter sehr restriktiven Bedingungen zulässig. Ich möchte an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen. Auch die postmortale Organspende ist rechtlich sehr genau geregelt. Frau Kollegin Strempel hat schon darauf hingewiesen. Diese genauen Regelungen dienen dazu, den Menschen Sicherheit für eine eigene Entscheidung zu geben.
Zweitens. Nach dem Transplantationsgesetz sind wir als Staatsregierung dazu verpflichtet, die Menschen über das Thema Organspende aufzuklären. Ich betone bewusst den Begriff „Aufklärung“. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Organspende gibt es kein Richtig oder Falsch. Jeder muss für sich ganz persönlich diese Frage beantworten. Daher geht es in erster Linie nicht um Werbung für, sondern um Aufklärung über Organspende.
Drittens. Das Thema Organspende geht uns alle an. Jeder kann durch Krankheit oder Unfall – wir haben heute schon Beispiele gehört – in die Situation kommen, dass sein Leben nur durch die Transplantation eines fremden Organs gerettet werden kann. Dank des medizinischen Fortschritts sind Organtransplantationen heute ein fester Bestandteil der Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern.
Lassen Sie mich nunmehr die aufgeworfenen Fragen beantworten. Frau Herrmann, jedes Haus in Sachsen, das für Transplantationen zugelassen ist, hat auch einen Transplantationsbeauftragten. Darüber hinaus darf ich ergänzen, dass wir in Mitteldeutschland, das heißt in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, mittlerweile seit drei Jahren einmal im Jahr anlässlich des Tages der Organspende immer abwechselnd in einem der drei genannten Länder eine Festveranstaltung durchführen, auf der wir Einrichtungen, sprich: Krankenhäusern, dafür danken, dass sie aktiv die mit der Transplantation verbundenen Herausforderungen annehmen und sich an der Aufklärung beteiligen.
Meine Damen und Herren! Das Transplantationsgesetz sieht eine erweiterte Zustimmungslösung vor, setzt also in erster Linie auf die noch zu Lebzeiten gegebene eigene Zustimmung des Verstorbenen. Nur dann, wenn keine eigene Erklärung des Verstorbenen vorliegt, werden die
Angehörigen zu seinem mutmaßlichen Willen befragt. Ich will nicht noch einmal darauf eingehen; das ist schon von einigen Rednern erläutert worden.
Deswegen sehen wir unsere Aufgabe darin, die Bürgerinnen und Bürger aufzuklären. Wir wollen, dass sie noch zu Lebzeiten eine eigene Entscheidung treffen, diese entsprechend dokumentieren und auch ihren Angehörigen mitteilen. Je besser und umfassender die Bürgerinnen und Bürger informiert sind, desto besser können sie ihre Entscheidung treffen.
Noch einmal: Auch wir führen gemeinsam mit unterschiedlichen Partnern mehrmals im Jahr Aufklärungsveranstaltungen durch. Dabei werden wir vor allen Dingen von der Deutschen Stiftung Organtransplantation unterstützt, aber auch von vielen anderen Beteiligten, zum Beispiel Krankenhäusern und Selbsthilfegruppen. Wer die Presse verfolgt hat, konnte feststellen, dass erst vor wenigen Wochen in der Altmarktgalerie in Dresden eine große Veranstaltung zur Aufklärung bezüglich dieses Themas stattgefunden hat. Ich war anwesend und darf Ihnen sagen, dass an diesem Tag nach Aufforderung von Menschen, die speziell zu dieser Veranstaltung gekommen waren, aber auch von Menschen, die sich nur zufällig dort aufhielten, zum Beispiel zum Kauf von Waren oder zur Wahrnahme von Freizeitangeboten, über tausend Ausweise ausgestellt wurden. 150 Menschen haben sich nach der Aufklärung direkt vor Ort per Unterschrift entschieden. Die Ausweise sind dort auch eingeschweißt worden. Das ist ein deutliches Zeichen: Wenn man den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, Fragen zu
stellen, und sie mit Informationen ausstattet, ist eine große Bereitschaft vorhanden.
Ich möchte ergänzen, dass die Organspende inzwischen Bestandteil des sächsischen Lehrplanes in unterschiedlichen Klassen und Fächern geworden ist. Damit wird auch in der Schule ein sehr wichtiger Beitrag zur Aufklärung geleistet. Wir stellen für solche Veranstaltungen im Rahmen der Richtlinie Gesundheitsvorsorge/Gesundheitshilfe jährlich 4 000 Euro zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Bei einer Blutspende ist es nur ein kleiner Piks. Die Angst davor kann man schnell überwinden. Bei der Organspende ist es nur eine Unterschrift. Stellen wir uns gemeinsam den Fragen der Bürgerinnen und Bürger! Sorgen wir gemeinsam dafür, dass das Thema in der Gesellschaft multipliziert wird!
Meine Damen und Herren, auch ich habe mir erlaubt, in Ihre Fächer Informationsmaterial zu diesem Thema zu legen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kosel! Bevor ich auf die von Ihnen im Einzelnen angesprochenen Fragen eingehe, möchte ich den Gesamtzusammenhang kurz erläutern.
Es handelt sich um Arbeitsgelegenheiten ausschließlich im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Bereich sollen nach dem verständlichen Willen des Gesetzgebers nur Personen beschäftigt werden, die sich nach ihrer Persönlichkeit eignen. Insbesondere soll sichergestellt sein, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die rechtskräftig wegen der von Ihnen
erwähnten 24 Straftatbestände verurteilt worden sind. Das können Sie im § 72a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nachlesen.
Bei regulären Arbeitsverhältnissen wird deshalb die Vorlage eines gebührenpflichtigen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister verlangt. Von den zeitlich befristeten Ein-Euro-Jobbern, die im Übrigen als zusätzliche Kräfte keinerlei fachliche Aufgaben erfüllen und keinen Fachkraftstatus haben, wird im vorliegenden Fall nur eine Erklärung verlangt, dass sie wegen dieser Straftatbestände nicht rechtskräftig verurteilt sind. Die verlangte Erklärung ist gegenüber der Vorlage eines Führungszeugnisses eine moderatere Maßnahme zur Absicherung von Kindeswohl.
Zurückkommend auf Ihre erste Frage halte ich die Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung in dem Fall für sachgerecht. Dies erfolgt in der Zuständigkeit des örtlichen Trägers. Sofern der Arbeitsuchende die Erklärung nicht abgeben will, kann er nach Darlegung der Behörde folgerichtig nicht im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden.
Zur zweiten Frage. Nach den einführenden Erläuterungen kann ich mich bei der zweiten Frage kurzfassen. Selbstverständlich werden bei anderen Arbeitsuchenden diese oder ähnliche Fragen nicht gestellt.
Bitte schön.
Danke; Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abg. Petzold! Wichtige Erkenntnisse zur Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf das Internet und andere weltweite Datennetze ergeben sich beispielsweise aus der jüngsten Studie „Jugend 2007 in Sachsen“, wie sie von meinem Haus alle zwei Jahre in Auftrag gegeben wird.
Die jüngsten Ergebnisse aus dieser Studie werden am 24. Juni 2008 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Ich möchte jedoch bereits an dieser Stelle daraus zitieren: „Das Internet, das“ – nach dieser Studie – „mehr als 80 % der Kinder und Jugendlichen in Sachsen nutzen, hat für diese einen hohen Unterhaltungswert. In erster Linie wird der Zugang zu den weltweiten Datennetzen jedoch genutzt, um sich allgemein zu informieren. Auch Bildungsaspekte spielen eine große Rolle. Das zeigt, dass Kinder und Jugendliche in Sachsen diese neuen Medien nutzen und sowohl in technischer als auch in inhaltlicher Sicht eine angemessene Kompetenz im Umgang mit diesem Medium an den Tag legen.“
Zur zweiten Frage. Auch wenn wir von im Durchschnitt sehr kompetenten jugendlichen Nutzern des Internets ausgehen können, so dürfen wir nicht übersehen, dass dieses Medium in einem erheblichen Maße schädigende Inhalte aufweist und es eine Reihe gefährdungsgeneigter Kinder und Jugendlicher gibt, die mit der Nutzung dieses Mediums möglicherweise überfordert sind.
Die Staatsregierung betreibt aus diesem Grund gemeinsam mit den anderen Ländern, dem Bund und der EU eine Doppelstrategie. Einerseits ist es notwendig zu erreichen, dass der Zugang zu schädigenden Inhalten im Netz Kindern und Jugendlichen wenn nicht unmöglich gemacht, so doch erschwert wird. Alle Regeln des Jugendmedienschutzes – das wichtigste Instrument ist hier vor allen Dingen der Jugendschutzmedienstaatsvertrag – haben dieses zum Ziel. Als ein sehr erfolgreiches Projekt möchte ich hier die Bemühungen der von allen Ländern getragenen Stelle Jugendschutz.net nennen, die unter dem Titel „Hass im Netz wirksam bekämpfen“ große Anstrengungen unternimmt, den Zugang zu rechtsextremistischen Internetseiten zu erschweren.
Die sogenannten Killerspiele waren darüber hinaus der Anlass für die jüngste Novellierung des Jugendschutzgesetzes, die im Frühjahr dieses Jahres beschlossen wurde.
Andererseits ist es jedoch auch erforderlich, Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit
Medien und insbesondere auch mit schädigenden Inhalten weiter zu forcieren und auszubauen. Neben der Schule, die wichtige Erkenntnisse im Umgang mit den sogenannten neuen Medien vermittelt, ist dies auch eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Der Landesjugendhilfeausschuss hat dazu im September 2004 eine Orientierungshilfe für die örtliche Ebene zur Medienerziehung im Kinder- und Jugendschutz verabschiedet.
Als weiteres erfolgreiches Beispiel nenne ich das Projekt „Pinguin“, eine Abkürzung für „Pfiffig ins Netz gehen und Information nutzen“, das gezeigt hat, wie man im Kinderhort die neuen Medien auch unter den Aspekten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes einsetzen kann. Darüber hinaus gibt es in Sachsen eine große Vielfalt von Projekten sowohl von Trägern der öffentlichen wie der freien Jugendhilfe, die neben dem spielerischen Umgang mit den neuen Medien auch die Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen vor dem Hintergrund der durch Medien ausgehenden Gefahren zum Ziel hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Aussagen zur Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen beruhen auf den Ergebnissen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe durch den öffentlichen Gesundheitsdienst und der individualprophylaktischen Impulse beim Hauszahnarzt der Familien. Aussagen können zu primär gesunden, sanierten und behandlungsbedürftigen Gebissen, zum Status der Zahngesundheit sowie zum Kariesrisiko getroffen werden.
Das Kariesrisiko wird nach Kriterien der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege definiert und im Rahmen der Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen vom Kindergartenalter bis zur 7. Klasse nach Altersgruppen aufgeschlüsselt dokumentiert.
Die Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe in den Kindergärten und Schulen, auch die individualprophylaktischen Impulse beim betreuenden Zahnarzt wirken mit großem Erfolg auf die Gesunderhaltung der bleibenden Zähne.
Beim Status der Milchzähne beobachten wir in den vergangenen Jahren eine Konstanz der Werte bzw. geringe positive Veränderungen. Im Schuljahr 2006/2007 wurden bei 49,9 % der untersuchten Sechsjährigen in Grund- und Förderschulen und in den Kindertagesstätten primär gesunde Gebisse festgestellt. Bei 16,7 % waren die Zähne saniert und 33,4 % der Kinder wurden wegen Karies zur Zahnarztbehandlung überwiesen.
Ziel ist es, baldmöglichst einen Status gesunder Zähne bei 60 % der Kinder im Vorschulalter und damit eine Annäherung an das WHO-Ziel zu erreichen.
Eine positive Entwicklung im Bereich der Gesundheit der Milchzähne ist bei den dreijährigen Kindern im Freistaat Sachsen festzustellen. Während vor sechs Jahren 78 % dieser Kinder vollständig gesunde Zähne hatten, konnte
dies im vergangenen Schuljahr bei 84,5 % der dreijährigen Kinder festgestellt werden.
Dass das WHO-Ziel für das Jahr 2010 mit durchschnittlich maximal 1,0 nicht mehr gesunden bleibenden Zähnen bei den Zwölfjährigen möglich ist, gleichzeitig aber auch die konsequente Fortführung aller prophylaktischen Maßnahmen erfordert, zeigt der Verlauf der Werte des Kariesindex in den letzten sieben Jahren. Nachdem dieser im Jahre 1999/2000 noch oberhalb von 1,4 lag, konnte er aufgrund der effektiven prophylaktischen Maßnahmen kontinuierlich gesenkt werden und erreichte im Schuljahr 2006/2007 erstmalig den der WHO-Vorgabe unter 1 entsprechenden Wert.
Zur Frage 2: Derzeit betreuen 730 niedergelassene Zahnärzte, 13 Zahnärzte der Jugendzahnklinik und 29 Jugendzahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes Kinder und Jugendliche des Freistaates Sachsen mindestens einmal jährlich in den Kindertagesstätten und Schulen.
Neben der theoretischen und praktischen Herausbildung von Mundpflegegewohnheiten sind Ernährungsberatung, vor Ort angebotene Fluoridierungsmaßnahmen, Elterninformationsveranstaltungen und die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch Hauptpfeiler des Prophylaxekonzeptes.
Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren ohne erhobenen Zeigefinger für Mundgesundheit zu begeistern erfordert besonderes Geschick. Jugendlichen in diesem Alter ist ein attraktives Äußeres weitaus wichtiger als der Aspekt Gesundheit. Die Organisation, Koordinierung und Absicherung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V für Kinder und Jugendliche bis zum 12. Lebensjahr – bei erhöhter Karies bis zum 16. Lebensjahr – obliegt seit 1992 der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e. V., kurz LAGZ genannt. Mitglieder der LAGZ sind Vertreter der sächsischen Primär- und Ersatzkassen, der sächsischen Zahnärzte des Freistaates Sachsen, des Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Landkreistages. Die LAGZ Sachsen e. V. unterstützt die Kampagne der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V., um junge Menschen im Alter von 13 bis 16 Jahren zu einer besseren Mundhygiene zu motivieren.
Im Rahmen des sächsischen Gesundheitszieleprozesses läuft eine Aufklärungskampagne des Gesundheitsministeriums und der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege zur Nuckelflaschenkaries. Mit einem Kinospot, Plakaten und Aufklebern unter dem Slogan „zuckerfrei“ werden Eltern und Betreuer im Freistaat Sachsen davor gewarnt, Kindern gesüßte Getränke in Nuckelflaschen zu geben. Mit dieser Aufklärungskampagne soll ein Umdenken erreicht werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zwei, drei Sätze zur frühkindlichen Bildung und zu deren Zielen sagen. Kinder entdecken in der alltäglichen Situation die Welt, sie kommunizieren, suchen nach Lösungen von Problemen und entdecken physikalische Zusammenhänge.
In dieser Situation sind mit der sozialen, der kommunikativen und der somatischen Bildung sehr unterschiedliche Bildungsaspekte abzudecken. In dieser Situation wird aus der Erzieherin eine Person, die nicht im eigentlichen Sinne erzieht, sondern die die Kinder dazu anregt, durch genaue Beobachtung die Welt selbstständig zu entdecken.
Fazit: Kinder lernen, indem sie die Welt entdecken. Wir haben die gemeinsame Verantwortung, Kindern diese Erfahrungen zu ermöglichen. Wir haben die Verantwortung, die politischen Weichen so zu stellen, dass die Kinder diese Erfahrungen machen können.
Nun zu der Frage, wie wir diesem Anspruch gerecht werden. Es ist heute schon von vielen Rednern die Bertelsmann-Studie zu den frühkindlichen Bildungssystemen in Deutschland, die vor wenigen Wochen veröffentlicht worden ist, zitiert worden. Ich will das ebenfalls mit der einen oder anderen Feststellung ergänzen. Es ist gesagt worden, dass angesichts des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland mit 16 unterschiedlichen Systemen auch in der frühkindlichen Bildung ein exakter Vergleich nicht möglich ist. In jedem Bundesland gibt es andere Voraussetzungen und andere Prioritätensetzungen.
Von daher, meine Damen und Herren, haben uns die Ergebnisse der Studie für Sachsen nicht überrascht. Sie zeigen an vielen Stellen – wo ein Vergleich einigermaßen möglich ist –, dass Sachsen hervorragend aufgestellt ist. Ich will das mit einigen Zahlen untersetzen. Mit Ausgaben in Höhe von 2 226 Euro pro unter zehnjährigem Kind liegen wir über dem Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer. Sachsen gab damit 6,1 % der Nettoausgaben der öffentlichen Haushalte für die frühkindliche Bildung aus. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, resultieren noch aus dem Jahre 2005. Jeder von Ihnen, der irgendwann einmal in den Haushalt für die Jahre 2006 bis 2008 und in den jetzt in Vorbereitung befindlichen Haushalt 2009/2010 schaut, weiß, dass sich diese Summe um ein Vielfaches erhöht hat und wir inzwischen garantiert knapp unter der Zehn-Prozent-Marke liegen.
Das sind die Realitäten, meine Damen und Herren!
Ein weiterer Punkt, der von Ihnen, meine Damen und Herren der Opposition, nicht genannt worden ist und den ich deshalb nennen möchte: Es geht um das Qualifikationsniveau der Erzieherinnen und Erzieher. Dort konnten wir umfassend punkten. Das ist die Wahrheit! Das konsequent umgesetzte Fachkräfteprinzip hat dazu geführt, dass fast 90 % des Personals in den Kitas über einen Fachschulabschluss verfügen. Das ist keine Normalität in Deutschland, wenn Sie, meine Damen und Herren, andere Fakten anführen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei circa 70 %.
Fast 4 % des Personals mit einem Hochschulabschluss sind in Sachsen bereits realisiert, und Sie haben selbst darauf hingedeutet, dass wir einen Weg zur Erhöhung dieses Bereiches gehen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei ungefähr 3 %. Auch dies sind Daten, die man in der Öffentlichkeit erwähnen muss.
Der Report erwähnt außerdem die zahlreichen Projekte, mit denen wir Impulse für die fachliche Weiterbildung der Kindertagesstätten geben. Er erwähnt eine Vielzahl von Projekten, die in Sachsen diesbezüglich auf den Weg gebracht werden und inzwischen viele Nachahmer gefunden haben.
Wir haben als einziges Bundesland verbindliche Regelungen und Standards zur Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen geschaffen – als einziges! Auch die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel ist in Deutschland nach wie vor ein Unikat, meine Damen und Herren.
Der sächsische Bildungsplan und seine Verbreitung werden ebenfalls sehr positiv bewertet. Nicht im Detail erfasst werden die weiteren Initiativen zur Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten wie auch die gesetzliche Verankerung von Qualitätssicherungssystemen. Aber auch dabei, meine Damen und Herren, wäre mir um eine differenzierte Vergleichsstudie überhaupt nicht bange; wir würden auch hier auf jeden Fall auf den vorderen Plätzen liegen.
Ebenfalls müsste die Erweiterung des Bildungsplanes auf die Bereiche Tagespflege und Hort sowie die Rahmensetzung für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Hort und Grundschule erwähnt werden. Auch dabei gibt es keine Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Ländern.
Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass die Studie auf den gültigen Personalschlüssel in Krippe und Kindergarten abgehoben hat. Darin steht deutlich, dass diese Situation auf den Prüfstand gehört. Auch dies wissen wir und wir haben es vielfach diskutiert und stellen uns dieser Aufgabe. Ich kann Sie nur aufrufen, uns in der Haushaltsdebatte bei dieser Veränderung, die heute – und auch gestern vom Ministerpräsidenten – bereits genannt worden ist, zu unterstützen.
Die Erzieherinnen und Erzieher haben in den vergangenen Jahren die inhaltliche Weiterentwicklung ihrer Arbeit, dem Bildungsplan und die Gestaltung des Überganges an die Grundschule mit einem großen Engagement begleitet. Dies gilt nicht nur für die Erzieherinnen und Erzieher, sondern auch für die Fachberater, für die Träger und die wissenschaftlichen Mitarbeiter an der Technischen Universität sowie für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Hause. An dieser Stelle möchte ich all jenen noch einmal herzlich Danke sagen; denn hierbei ist in der Tat Hervorragendes geleistet worden, und dies muss auch deutlich hervorgehoben werden.
Meine Damen und Herren! Sie haben in der gestrigen Regierungserklärung gehört, dass wir auf einem guten Weg sind, aber dass das eine oder andere noch verändert bzw. verbessert werden muss. Doch ich denke, Ihnen allen ist klar, meine Damen und Herren der Opposition, dass Bildungsaktivitäten nicht im 24-Stunden-Takt zu ändern sind, sondern dass eine geraume Zeit benötigt wird, um Qualität anzubieten. Wir haben den frühkindlichen Bereich so, wie wir uns das in der Koalition vorgenommen haben, in den letzten vier Jahren umfassend verändert und umfassend qualifiziert. Wir haben zwei Punkte, die bis zum Ende der Legislaturperiode noch im Programm stehen, bereits jetzt erfüllt.
Der eine Punkt, die Veränderung des Personalschlüssels, ist angesprochen worden; der zweite Punkt, die Modernisierung der Ausbildung der Erzieher(innen) – darüber berichtete Frau Dr. Schwarz bereits –, ist seit Längerem in einer interministeriellen Arbeitsgruppe auf einem guten Weg, sodass wir heute an dieser Stelle deutlich sagen können: Ein Jahr im Voraus haben wir die Dinge, die wir in der Koalition vereinbart haben, bereits eins zu eins umgesetzt.
Dies, meine Damen und Herren, ist eine gute Voraussetzung, den Bereich der frühkindlichen Bildung in das Kultusministerium überzuleiten – ich darf noch einmal ganz deutlich sagen –: nicht als Teil des schulischen Bildungsbereiches, sondern als eigenen, qualifizierten frühkindlichen Bildungsbereich. Mir ist nicht bange, dass hierbei die gute fachliche Arbeit im Kultusministerium mit meinem Kollegen Dr. Roland Wöller weitergeführt wird. Wir werden auch in den nächsten Wochen und Monaten – dies kann ich Ihnen hiermit versprechen – eine Reihe von Qualitätsverbesserungen durchführen, und ich bedanke mich nochmals herzlich für das Verständnis der Koalitionsfraktionen und für die große Unterstützung.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Politik machen heißt klare Entscheidungen treffen. Das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz ist eine klare Entscheidung, denn die Mehrheit des Sächsischen Landtages hat sich dafür entschieden. Nicht nur die Mehrheit des Sächsischen Landtages, sondern auch die Mehrheit der Deutschen, nämlich über 70 %, sind nach wie vor der Überzeugung, dass die gesetzlich verordneten Maßnahmen zum Schutz vor dem Passivrauchen angemessen sind. Das, meine Damen und Herren, ist ein klares Votum.
Es bleibt jetzt abzuwarten, ob sich der Sächsische Verfassungsgerichtshof in gleicher Klarheit gegen die Fassung des Gesetzes aussprechen wird. Dann, meine Damen und Herren, werden Sie im Parlament aufgefordert sein, gegebenenfalls erneut eine klare Entscheidung zu treffen, die den Nichtraucherschutz vorantreibt. Wir müssen die Entscheidung der höchsten Gerichte abwarten. Das gehört zum Respekt gegenüber der Judikative. Danach, meine Damen und Herren, sind wir wieder gefragt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz einige Sätze sagen, warum sich die Sächsische Staatsregierung inhaltlich nicht an der eben geführten Debatte beteiligt.
Erstens. Der der Debatte zugrunde liegende Bericht der Bundesregierung liegt uns noch nicht vor. Wir halten es deswegen für schwierig, über einzelne Daten und Inhalte dieses Berichtes hier zu diskutieren. Vor allem ist uns bisher auch nicht bekannt, dass es eine Mikrobetrachtung des Freistaates Sachsen gibt.
Zweitens. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass wir in Sachsen über einen Sächsischen Sozialbericht verfügen, der Ihnen als Abgeordnete auch bekannt ist und Ihnen vorliegt. Dieser Sozialbericht ist in einem großen Umfang mit allen Verantwortungsträgern hier in Sachsen erarbeitet worden. Er beinhaltet die Daten und Fakten, die aus meiner Sicht gerechtfertigt sind, eine Debatte zu führen. Zu diesem Bericht hat, wie Sie wissen, auch eine Anhörung stattgefunden.
Wie in diesem Hohen Hause üblich, werden wir in einer der nächsten Plenarsitzungen eine Debatte zu diesem Sächsischen Sozialbericht führen, was ich auch für richtig und zielführend halte. An der Diskussion wird sich natürlich auch die Staatsregierung beteiligen, weil wir dann über sächsische Daten und Fakten reden und über entsprechende Maßnahmen und Konsequenzen diskutieren können.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der Aktuellen Debatte: Gesunde Ernährung kann man lernen? Lassen Sie mich versuchen, das in drei Schritten zu beantworten.
Zuerst stellt sich in der Tat die Frage: Wo wird Ernährung gelernt. Einiges haben wir in den Redebeiträgen schon gehört. Jeder von uns hat sein Ess- und Trinkverhalten, ich nehme an, zunächst in der Familie gelernt.
Darf ich fortführen, Frau Lay? Da können Sie vielleicht noch einiges lernen.
Ergänzt und begleitet wird er durch sein soziales Umfeld und die ersten Bildungseinrichtungen, wie Krippe, Kindergarten, Hort und Schule. Diesbezüglich stellt sich natürlich auch die Frage: Was wird gelernt? Diese Frage muss man leider mit den drei Worten Pi – Pa – Po beantworten: Pizza, Pasta, Pommes. Das sind die Renner. In diesen Worten verdichtet sich sehr deutlich die Esskultur vieler Kinder und Jugendlicher, aber natürlich auch deren Eltern.
Ich will an dieser Stelle hervorheben, dass es auch viele Familien, Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt, die sich mehrheitlich an sechs von sieben Tagen in der Woche gesund ernähren, doch was als Lebensstil prägendes Verhalten individuell gelernt und überwiegend gesellschaftlich vermittelt wird, entspricht – wie wir alle wissen, und zumindest in diesem Punkt sind wir uns einig – nicht dem Idealbild.
Das führt mich zu der Frage, wie Ernährung gelernt wird. Ich bin nach wie vor – und vielleicht etwas anders als Sie, Frau Lay – der Auffassung, dass Kinder trotz der Fakten, die Sie genannt haben, Vorbilder brauchen. Es kommt darauf an, vor den Augen unserer Kinder im richtigen Moment ohne zu zögern das Richtige zu tun; denn Kinder lernen von Anfang an von Vorbildern und wir lehren sie durch unser tägliches Vorbild – egal, ob beim Essen am Familientisch, beim Spielen am Sonntagnachmittag, im Straßenverkehr oder auch im Umgang mit anderen Menschen. Das werden Sie sicherlich nicht abstreiten. Eltern sind die ersten Vorbilder, an denen sich Kinder orientieren, deren Verhalten sie in der Regel imitieren und wie wir wissen auch mehrheitlich übernehmen.
Was kann also der Freistaat tun, um den Lernprozess frühzeitig zu unterstützen? Es ist heute schon gesagt worden: Eine Vielzahl von Projekten und Initiativen sind in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden. Eines der wichtigsten – zumindest aus meiner Sicht – sind die sächsischen Gesundheitsziele und davon wiederum das erste Gesundheitsziel, nämlich „Gesund aufwachsen“. Hier haben in den letzten Jahren, meine Damen und Herren, die Fachfrauen und Fachmänner für Kinderernährung gute Arbeit geleistet. Vielleicht ist Ihnen das nicht im Detail bekannt. Deswegen will ich es Ihnen noch einmal kurz vor Augen halten.
Wir haben knapp 5 000 Veranstaltungen in Kindergärten, Grundschulen, Förderschulen und Horten durchgeführt.
Ich würde gern den Gedanken zu Ende führen.
Mit diesen Veranstaltungen erreichten wir ungefähr 90 000 Kinder, Schülerinnen und Schüler, aber auch pädagogisches Personal. Ich habe ein sehr umfangreiches Feedback von diesen Veranstaltungen bekommen, wonach alle Beteiligten der Meinung sind, dass das eine Initialzündung ausgelöst und Gott sei Dank schon zu Veränderungen in der eigenen Ernährungsphilosophie geführt hat. Ich habe deswegen bewusst auf die beteiligten Erzieherinnen, Lehrer und Eltern hingewiesen. Ich halte das für eine wichtige Aufgabe, die wir akribisch finanziell und materiell unterstützen und in der nächsten Zeit mit der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung ausbauen werden.
Das habe ich gehört, aber in Ihrem weiterführenden Text oder auch zuvor – das kann ich jetzt nicht mehr genau sagen – hatte ich den Eindruck, dass das für Sie mal so nebenbei etwas ist. Ich wollte Ihnen jetzt mit meinen Fakten vermitteln, dass es eine hohe Dominanz hat, wenn wir es schaffen, parallel in den Kindereinrichtungen und Schulen fachlich nicht nur Vorträge zu halten, sondern mit den Kindern, den Eltern und den Lehrern tatsächlich selbst zu kochen.
An dieser Stelle habe ich die Möglichkeit, Ihre Frage zu beantworten. Es gibt inzwischen in fast allen Kinderein
richtungen Kochgelegenheiten für Kinder, unabhängig davon, ob in der Einrichtung für die Versorgung der Kinder selbst gekocht wird oder ob das Essen zugeführt wird. Die Kinder können sich an der eigenen Herstellung von Gerichten beteiligen, einschließlich des Anbaus in den Kinder-Gärten.
Lassen Sie mich weiter ausführen. Es genügt also nicht, auf der Ebene der individuellen Verhaltensänderung stehen zu bleiben – auch darin sind wir uns wohl einig –; wir müssen unsere Aufmerksamkeit zusätzlich auf die Veränderung von Verhältnissen und Strukturen lenken. Das ist ein wichtiger Punkt. Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung müssen dazu führen, dass die Essensqualität auch in den sächsischen Kitas und Schulen verbessert wird. Um diese Aufgabe, die wir als erforderlich und dringend ansehen, zu unterstützen, haben wir bereits im letzten Jahr die Sächsische Informationsstelle für Gemeinschaftsverpflegung eingerichtet, die mein Haus finanziert. Dort finden ständig Beratungen von Essensherstellern, aber auch von Schulträgern und Einrichtungsträgern im frühkindlichen Bereich statt. Der Austausch ist hier auf einem guten Weg. Wir müssen dafür sorgen, dass es zeitnah entsprechende Erfolge durch konsequente Umsetzung gibt.
Lassen Sie mich die 2. Nationale Verzehrstudie noch einmal kurz aufrufen. Hinsichtlich des Essverhaltens kann man das knapp in zwei Sätzen zusammenfassen. Erstens. Wir essen nicht das, was wir essen sollten. Zweitens: Zwischen unserem Wissen und unserem Verhalten klafft eine bisweilen noch große Lücke. Da muss ich Frau Schöne-Firmenich recht geben: Wenn wir es nicht schaffen, diese Lücke zu schließen, Frau Lay, werden auch alle Angebote, die Sie heute genannt haben und die teilweise schon Realität sind, aber auch teilweise von Ihnen noch angemahnt werden, nicht erfolgreich sein. Denn wer soll denn mit welchem Wissen und welcher Einstellung diese Angebote für sich nutzen? Deswegen ist Wissen und Verhalten als Erstes aufzurufen und alles dafür zu tun, dass der auch von Ihnen genannte Mentalitätswechsel stattfindet, und dann sind die entsprechenden Veränderungen in den Strukturen und Organisationskonstellationen notwendig.
Es ist mir noch einmal wichtig anzumerken, dass die Studie festgestellt hat, dass sich schon zwei Drittel der Befragten zum Thema Ernährung informieren. Das ist ein Beweis dafür, dass das, was wir an Informationen anbieten, auch nachgefragt wird. Die Differenzierung, an welcher Stelle die Menschen Informationen aufnehmen wollen, ist auch interessant; denn über die Hälfte – 56 % – informiert sich über Printmedien, weitere 54 % holen ihre Informationen von den Angaben auf den Lebensmittelverpackungen, weitere 54 % nennen persönliche Kontakte über Freunde und Familie und 51 % über das Fernsehen. Das sind die Hauptinformationsquellen in Sachen Ernährung. Das ist eine wichtige Aussage, um unsere Informa
tionen tatsächlich dort zu platzieren, wo sie die Menschen im Alltag erreichen.
Was die Lebensmittelverpackungen betrifft, wissen wir, dass inzwischen wichtige Produktinformationen über den Gehalt an Nährstoffen auf den Verpackungen zu finden sind. Ich bin auch froh, dass demnächst alle Lebensmittel obligatorisch mit Nährwertangaben gekennzeichnet werden, sodass Verbraucher entscheiden können, welches Produkt sie kaufen und ob es ihrer Gesundheit dient.
Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Brangs! Wie man das am Ende kennzeichnet, wird man in der Europäischen Union gemeinschaftlich aushandeln müssen. Sie wissen, dass dieser Ampelvorschlag in der Diskussion eine Rolle gespielt hat. Ich hätte kein Problem, wenn es dazu gekommen wäre. Aber Sie wissen ja, dass es andere Auffassungen gab. Mir ist jetzt wichtig, dass wir ein einheitliches Verfahren finden und dass es zumindest den Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Fragen beantwortet.
Ich komme zum Schluss. Ich bin der Auffassung, gesunde Ernährung kann man lernen. Wir brauchen dazu nach wie vor Vorbilder, und wir müssen uns, glaube ich, auch selbst an die Nase fassen, um Vorbild zu sein.
Lassen Sie mich mit einem Zitat von Erich Kästner enden: „Bei Vorbildern ist es unwichtig, ob es sich dabei um einen großen toten Dichter, um Mahatma Gandhi oder um Onkel Fritz aus Braunschweig handelt, wenn es nur ein Mensch ist, der im gegebenen Augenblick ohne Wimpernzucken gesagt oder getan hat, wovor wir zögern.“
Also, gesunde Ernährung kann man lernen. Wir müssen begreifen, dass Gesundheitlernen nicht bei der Alkoholausstellung in der Mittelschule endet, sondern eine lebenslange Aufgabe ist, und das, meine Damen und Herren, für jeden Einzelnen von uns.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Simon, der Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates Sachsen hat in seiner Sitzung am 20. Mai dieses Jahres einvernehmlich beschlossen, die tagesklinischen Kapazitäten in Hoyerswerda und Weißwasser für die Jahre 2009 und 2010 mit der Option der Verlängerung bis 2011 fortzuschreiben.
Zur zweiten Frage: Aufgrund der Entscheidung der Krankenhausplanung zur weiteren tagesklinischen Versorgung von Patienten in Hoyerswerda und Weißwasser ist damit, glaube ich, die Beantwortung der Frage 2 entbehrlich.
Nein.
Ich wüsste im Moment nicht, warum. Also, ich verstehe Ihre Nachfrage nicht.
Ihre Frage war, ob die Tageskliniken geschlossen werden. Ich habe Ihnen gesagt, dass der Krankenhausplanungsausschuss beschlossen hat, dass sie weitergeführt werden. Von daher verstehe ich jetzt Ihre Nachfrage nicht.
Dann müssten Sie diese deutlich nennen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Hahn! Ich erlaube mir, Ihre zwei Fragen in einer Antwort zu beantworten.
Der Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates Sachsen hat in seiner Sitzung im Mai dieses Jahres einvernehmlich beschlossen, den Versorgungsauftrag des Universitätsklinikums „Carl Gustav Carus“ Dresden mit Außenstelle Kinder- und Jugendmedizin in Pirna für die Jahre 2009 und 2010 mit der Option der Verlängerung bis 2011 fortzuschreiben. Der Versorgungsauftrag gilt für den Standort Pirna, vorbehaltlich einer zeitnahen Evaluation
des Modellprojektes. Die Grundlage für den Betrieb der Außenstelle in der Kinder- und Jugendmedizin stellt ein dreiseitiger Vertrag zwischen den Trägern der Krankenhäuser und den Kostenträgern dar.
Gern.
Der Vertrag besteht bereits. Er ist Arbeitsgrundlage für die eben genannte Konstellation. Wir werden, da er zum 31.12. dieses Jahres als Modellprojekt ausläuft, zeitnah nach der Sommerpause die angesprochene Evaluation besprechen. Deshalb haben wir uns im Krankenhausplanungsausschuss auch das Votum für die Jahre 2009, 2010 und 2011 geben lassen, was deutlich macht, dass damit jetzt schon eingeschätzt werden kann, dass diese Kooperation fortgeführt werden kann.
Der Planungsausschuss hat dies so beschlossen, und die Staatsregierung ist Teil des Planungsausschusses.
Zu Frage 1. Die abgeschlossenen Verträge über die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente) werden nicht zentral erfasst.
Die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ kann lediglich Auskunft über die Zahl der gestellten Zulagenanträge geben. Da die Zulagen aber auch nachträglich beantragt werden können, lassen diese Daten nur bedingt
Rückschlüsse auf die aktuelle Zahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge zu.
Zudem erfolgt die Erfassung der Zulagenanträge nicht nach bestimmten Kriterien, sodass Angaben zu den in den einzelnen Ländern gestellten Anträgen nicht möglich sind. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung veröffentlichten Zahlen beruhen auf Angaben der Versicherungswirtschaft und sind nicht nach Bundesländern aufgeschlüsselt.
Die für den Freistaat Sachsen erbetenen Zahlen kann ich Ihnen deshalb nicht nennen.
Zu Frage 2. Die Grundsicherung im Alter erhält, wer sich nicht durch Einsatz seines Einkommens und Vermögens selbst helfen kann.
Dass die Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden, entspricht daher dem Grundsatz des Nachrangs fürsorgerechtlicher Leistungen, welche die Gemeinschaft für den Einzelnen bei unverschuldeten Notlagen erbringt.
Die Effizienz der privaten Altersvorsorge kann nur im Einzelfall und anhand der jeweils erzielten Rendite beurteilt werden. Möglicherweise kann auch bei einer lukrativen Anlageform der Abschluss eines RiesterVertrages aus Sicht eines Geringverdieners wirtschaftlich sinnlos erscheinen, soweit er in der Ansparphase auf Einkommen verzichtet, im Alter jedoch auch ohne diesen Verzicht eine Grundsicherung erhalten würde, die nicht geringer ist als seine selbst ersparte Altersvorsorge.
Dies kann aber nicht dazu führen, den Sinn einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge an sich infrage zu stellen, da diese jedem die Möglichkeit geben soll, eigenverantwortlich die Höhe seines Alterseinkommens zu bestimmen und die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden.
Dem überwiegenden Teil der künftigen Altersrentner wird dies gelingen. Vor allem jüngere Leute können dies aufgrund der langen Ansparphase durch verhältnismäßig geringe Beitrage und staatliche Förderung erreichen.
Lassen Sie mich an folgendem Beispiel, welches auf einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz beruht, verdeutlichen, dass sich auch für Geringverdiener der Abschluss eines „Riester-Vertrages“ lohnt:
Ein Versicherter, der 35 Jahre lang auf der Basis von 70 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zusätzlich zehn Jahre Arbeitslosengeld II bezogen hat und im Alter von 63 Jahren mit 7,2 % Abschlag vorzeitig im Jahr 2015 in Rente ging, erhält – in heutigen Werten gerechnet – eine monatliche Nettorente von 580 Euro. Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen gesetzlichen Grundsicherungsbedarf für ältere Menschen.
Für diesen Versicherten hätte sich also trotz unterdurchschnittlichen Verdienstes, langjähriger Arbeitslosigkeit und eines vorgezogenen Renteneintritts der Abschluss eines Riester-Vertrages gelohnt, weil sich die Altersein
Wir im Freistaat Sachsen wollen unabhängig davon mit unserem neuen EFRE-Landesprogramm die umweltfreundlichen Verkehrsträger und damit auch die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene unterstützen. Verkehr vermeiden, mehr Verkehr auf Schiene und Wasserstraße! Dies ist langfristig der einzige Erfolg versprechende Ansatz, um Mobilität zu zumutbaren Bedingungen zu sichern, nicht der Versuch, mit immer neuen Ausbauprogrammen einem ungebremsten Wachstum im Güterverkehr begegnen zu wollen!
künfte durch die private Altervorsorge erhöht hätten. Dieses Beispiel belegt, dass sich eine Riester-Rente in den meisten Fällen – besonders für die Jüngeren – sehr wohl lohnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen transparent und für alle Träger nachvollziehbar an die Auslastung der Beratungsstellen anpassen. Die Verteilung der Beratungskapazitäten muss jedoch sicherstellen, dass für jede Rat suchende Schwangere die Trägervielfalt und die Wohnortnähe der Angebote erfüllt sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Auslastung einer Beratungsstelle für uns der Maßstab, die Förderung entsprechend anzupassen. Daraus folgt, dass Beratungsstellen mit geringer Auslastung daher auch gegebenenfalls eine geringere Förderpriorität haben als Beratungsstellen mit einer hohen Nachfrage.
Die Kriterien, nach denen die Auslastung berechnet werden soll, wurden mit den Trägern verhandelt und – das möchte ich noch einmal in Richtung einiger Redebeiträge betonen – einvernehmlich mit den Trägern festgelegt. Damit gehen wir einen innovativen Weg. Das ist in Deutschland bislang einmalig. Die Reduzierung wird dadurch kompensiert, dass wir die jährliche Förderung um fünf volle Stellen erhöhen werden. Diese werden für pränataldiagnostische Beratungen und die Mitarbeit in den Netzwerken für Kinderschutz zur Verfügung gestellt. Stimmte der Landtag auch diesen Veränderungen im Gesetzentwurf zu, so wäre das ebenfalls bundesweit einmalig, denn Beratung zur Pränataldiagnostik und die Mitarbeit in Netzwerken für Kinderschutz würden dabei als zusätzliche Aufgaben im Landesgesetz verankert. Damit ginge Sachsen über den bundesgesetzlichen Rahmen hinaus.
Im Ergebnis leistet das Ausführungsgesetz damit einen entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Effizienz der Beratungsstellen, und er verbessert entgegen anderslautenden Diskussionsbeiträgen die bisherigen Angebote. Damit werden die Beratung für Schwangere und der Schutz des ungeborenen Lebens weiter verbessert.
Meine Damen und Herren, ich komme zum 2. Artikel des Gesetzentwurfs. Er ändert das Gesetz über den öffentli
chen Gesundheitsdienst. Die vorgesehenen Änderungen dienen zum einen der Neuregelung des Amtsarztkurses und zum anderen der Deregulierung der Aufgabenübertragung. Wollen mehrere Gesundheitsämter ihre Aufgaben zum Beispiel zusammenlegen, so konnte dies bisher nur durch eine Verordnung des SMS auf der Grundlage des Sächsischen Gesundheitsdienstgesetzes geregelt werden. Die Aufhebung dieser Spezialregelung mit der vorliegenden Novellierung führt dazu, dass in Zukunft die Aufgabenverlagerung im Wege der kommunalen Zusammenarbeit über eine Zweckvereinbarung getroffen werden kann. Diese Deregulierung dient der Verwaltungsvereinfachung, senkt den Normenbestand und stärkt, meine Damen und Herren, die kommunale Ebene.
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen vom 11.12.1991 schreibt im § 2 Abs. 3 vor, dass Amtsärzte und ihre Stellvertreter einen Amtsarztkurs abgelegt haben müssen. Bisher haben Amtsarztanwärter einen Amtsarztkurs in anderen Bundesländern besucht. Für diesen Weiterbildungsabschnitt, die nunmehr auch im Freistaat Sachsen stattfindende Fortbildung, wird in § 2a Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz die Verordnungsermächtigung geschaffen – eine weitere Erleichterung in diesem Bereich.
Bitte geben Sie unserem Gesetz Ihre Stimme.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den einzelnen Redebeiträgen ist deutlich geworden, dass das Thema Gesundheitsfonds ein hoch kompliziertes und komplexes Thema ist; denn nicht anders kann ich es mir erklären, dass hier doch von dem einen oder anderen anscheinend missverständliche Ungereimtheiten zu Verzerrungen führen.
Sehr geehrter Herr Wehner, noch einmal auf Ihre Aussage bezüglich der Beantwortung des Antrages und der von Ihnen zitierten Pressemitteilung zurückkommend: Das sind zwei verschiedene Schuhe. In Ihrem Antrag haben Sie die Annahme dargelegt, dass der Fonds das Problem darstellt. Das ist insoweit nicht ganz exakt, als Sie daraus schließen, dass meine Pressemitteilung eine diametral entgegenstehende Aussage beinhalten würde. Das ist deswegen nicht so, weil in Ihrem Antrag der Gesundheitsfonds im Mittelpunkt steht mit einer Vielfalt von Facetten, die ich mir erspare aufzuzählen, die von uns beantwortet worden sind, während es in der Pressemitteilung einzig und allein um die Konvergenzklausel ging.
Das ist eine in sich andere Facette in der Wirkungsweise, aber in Gänze natürlich Teil des Gesetzes. Man kann diese beiden Dinge ganz einfach nicht miteinander in Verbindung bringen, und insoweit ist es keine andere Auffassung, sondern die korrekte Auffassung und die klare Ursachenbeschreibung; dazu komme ich noch.
Das Thema Gesundheitspolitik und damit Gesundheitsfonds ist ein kompliziertes Uhrwerk. Wer hier etwas
verändern möchte, sollte das mit Genauigkeit und mit ruhiger Hand tun.
Das, meine Damen und Herren Antragsteller, habe ich genau in Ihrem Antrag vermisst; aber anscheinend tickt – wenn ich das einmal so sagen darf – Ihre politische Uhr etwas anders. Ich möchte Ihnen das erklären. Zum einen: Ihr Antrag kommt zu spät, wie viele meiner Vorredner schon festgestellt haben; denn seit über einem Jahr ist das Wettbewerbsstärkungsgesetz in Kraft. Es mag ja sein – das will ich Ihnen gern glauben –, dass Sie erst jetzt erkannt haben, wie einzelne Bestandteile der Gesundheitsreform zu bewerten sind;
aber die politischen Verfahrensweisen und tatsächlichen Zusammenhänge sind Ihnen trotzdem – so habe ich es bisher zumindest gehört – nicht ganz klar, und das ist halt schwierig.
Zweitens: Ihr Antrag ist unpräzise. Wie sonst kann man sich Ihre Verknüpfung zwischen den Themen Gesundheitsfonds und Bürgerversicherung erklären? – Auch zwei verschiedene Themen. Die Diskussion, ob die Bürgerversicherung geeignet ist, die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenkassen zu lösen, ist müßig; die Diskussion wurde vor über zwei Jahren geführt und – wie wir inzwischen wissen – ergebnislos beendet; das Modell hat keine Mehrheit gefunden.
Drittens: Die Begründung Ihres Antrages zeigt, dass Sie die Grundlagen und damit die Folgen des Fonds nicht in Gänze verstanden haben; ich habe schon auf die unterschiedlichen Facetten hingewiesen. Auch der Gesundheitsfonds führt als Kapitalsammelstelle – der Begriff ist von mehreren Rednerinnen und Rednern schon gefallen – eben nicht zur Beitragserhöhung. Krankenkassen müssen zu hohe Mittelzuweisungen im Wege von Beitragserstattung an ihre Mitglieder zurückzahlen; und Zusatzbeiträge sind auch nicht unsolidarisch, da dies auf ein Prozent des Haushaltseinkommens der Versicherten beschränkt ist. Nur durch ein Zurückdrehen der Zeit – so wie Sie es wahrscheinlich im Auge haben – lässt sich ein bereits beschlossenes Gesetz nicht ändern; ich hoffe da zumindest auf Ihre Akzeptanz.
Wenn ein Gesetz geändert werden soll – das ist in der Tat auch in Deutschland möglich –, dann muss man triftige Argumente anführen, Argumente, die präzise formuliert sind und die tatsächlichen Folgen eines Gesetzes aufgreifen; und man muss Mehrheiten finden. Dafür ist auch Ihr Antrag nicht geeignet.
Ich komme zum FDP-Antrag, einem Antrag, der der Komplexität des Gesundheitsfonds aus meiner Sicht schon eher gerecht wird. Sachsen ist durch den bundesweit einheitlichen Beitragssatz des Gesundheitsfonds, verbunden mit weiteren Änderungen, tatsächlich überproportional belastet – hier gibt es keine andere Auffassung
; die Beitragssatzerhöhung sächsischer Beitragszahler beträgt bis zu 20 %. Die Belastung hat, wie wir wissen, zwei Ursachen.
Erstens. Die eben von mir zitierte Konvergenzregelung reduziert die Beitragserstattung und die Arbeitgeber erhalten keine Beitragserstattung. Auch hier noch einmal zur Erinnerung: Der Freistaat hat im Bundesrat beantragt, dass auch Arbeitgeber an den Beitragserstattungen teilhaben sollten. Allerdings haben wir dafür keine Mehrheit erhalten. Wie Sie wissen, hat Sachsen der Gesundheitsreform im Bundesrat nicht zugestimmt. Je näher der Start des Gesundheitsfonds rückt, desto stärker zeigt sich, wie recht wir damals hatten. Der Gesundheitsfonds als Sammelstelle für alle Beitragsmittel wirkt zwar finanziell neutral – und das ist der Unterschied zu Ihrer Auffassung, Herr Wehner –, ist aber als Kombination aus einem bundeseinheitlichen Beitragssatz und Zuweisungen an die Kassen durch den Bund gefährlich. Man könnte jetzt noch die einzelnen Auswirkungen beschreiben.
Hier wird in der Tat das Versicherungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, wonach die Ausgaben durch Einnahmen gedeckt werden müssen, durch staatliche Vorgaben für die Ausgabenobergrenze ersetzt. Die Kassen verlieren so ihre Steuerungsfähigkeit. Was übrig bleibt, ist lediglich ein Wettbewerb, der aber nur noch aus Sparen besteht. Er wird durch die Beschränkung der von mir schon genannten Zusatzbeiträge auf 1 % des Haushaltseinkommens eines Versicherten, die sogenannte Überforderungsklausel, und durch die sogenannte Konvergenzklausel weiter eingeschränkt. Die Überforderungsklausel ist problematisch, weil sie den Wettbewerb zwischen den Kassen deutlich einschränkt. Versicherte haben damit keinen Anreiz, in eine teurere Kasse zu wechseln, sofern sie nicht teilweise die Folgen selbst tragen.
Zweitens. Die Konvergenzregelung führt dazu, dass sächsische Versicherte wegen ihres bisher niedrigen Beitrags- und Leistungsausgabenniveaus ein höheres Ausgabenniveau in anderen Bundesländern mitfinanzieren. Das Abführen der sächsischen Mehreinnahmen an andere Länder – wie ab 2009 geplant – schmälert also die mögliche Beitragserstattung der sächsischen Versicherten. Das, Herr Wehner, war meine Aussage in der Presse, zu der ich auch heute stehe, denn sie ist korrekt.
Die Subventionierung von Ländern mit höheren Ausgaben durch solche mit kostengünstigeren Strukturen widerspricht nicht nur in eklatanter Weise dem Wettbewerbsprinzip, sondern auch dem Ordnungsprinzip der GKV. Auch das ist nicht neu. Hinzu kommt: Die gesetzlich vorgeschriebene Unterdeckung des Gesundheitsfonds in den Folgejahren nach der Einführung, die allein in den Händen der Bundesregierung liegt, wird die Situation verschärfen. Wir kennen diese Auswirkungen noch nicht, aber wir vermuten zumindest eben Gesagtes.
Ich komme zu weiteren wichtigen Rechengrößen bei Einnahme- und Ausgabepositionen. Die Auswirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, die
meine Kollegin Dr. Schwarz nannte, sind eine weitere Facette im Fonds – nicht zu verwechseln mit Konvergenz und mit dem Fonds an sich. Hier geht es um eine Weiterführung und Ergänzung des Risikostrukturausgleichs. Frau Dr. Schwarz, hier sind wir solidarisch miteinander im Verbundsystem, aber solidarisch heißt nicht nur, dass der Freistaat Mittel auf diesem Wege erhalten hat, sondern dass wir jetzt schon enorme Mittel an andere Länder gezahlt haben. Ich denke an 60 Millionen Euro pro Jahr nach Berlin, aber auch an andere Länder. Diese Solidarität war jetzt schon keine Einbahnstraße in Richtung Sachsen. Von daher ist dieser Vergleich, der uns immer von der Bundesregierung vorgehalten wird, dass Sachsen einerseits den RSA erhält, der morbiditätsabhängig unsere Demografie abbildet und mit guten Gründen eine Aufstockung erfährt, und andererseits die Ausgabesituation in der Konvergenzklausel ausgleichen würde, nicht richtig. Deswegen sagen wir: Vor diesem staatlich verordneten Blindflug können Krankenkassen im Startjahr des Gesundheitsfonds keine vernünftige Haushaltsplanung betreiben.
Wir müssen also versuchen, sächsische Interessen deutlich zu kommunizieren. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, die Konvergenzregelung zu streichen, da sie eindeutig zulasten der sächsischen Beitragszahler und damit auch der Arbeitgeber geht. Der Gesundheitsfonds und die Konvergenzregelung sind aber, wie wir wissen, Gesetz und auch wir haben leider das Zustandekommen nicht verhindern können. Deswegen setzt sich die Sächsische Staatsregierung dafür ein, alle Mittel auszuschöpfen, um den Gesundheitsfonds nicht unter diesen Bedingungen einzuführen, vor allen Dingen die Umsetzung der Konvergenzklausel nach den augenblicklichen Vorschlägen zu verhindern. Ich darf noch ergänzen, warum erst jetzt diese Aussage kommt. Wir haben vor wenigen Wochen ein Gutachten, beauftragt von der zuständigen Bundesministerin, in die Hand bekommen. Das Gutachten hat fast eins zu eins die Befürchtungen Sachsens wiedergegeben. Deshalb können wir jetzt erst auf diese Situation reagieren.
Zu unserem Bedauern ist es schwierig, jetzt ein handlungsfähiges Konzept für eine sächsische Lösung auf den Weg zu bringen. Wir sind aber überzeugt, dass die Konvergenzregelung in ihrer jetzigen Ausprägung verfassungswidrig ist. Daher lassen wir die Aussichten eines dagegen gerichteten Normenkontrollantrages prüfen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir noch nicht richtig im Klaren darüber, sehr geehrte Dame und sehr geehrte Herren der FDPFraktion als Antragsteller, ob ich die von Ihnen geführte Debatte als bedenklich oder als realitätsfern bezeichnen soll. Aber beides ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich.
Ich muss Ihnen sagen, allein das Verständnis, was die Aussage und die Wirkung einer Regierungserklärung ist, scheint Ihnen nicht bewusst zu sein. Eine Regierungserklärung ist immer eine Analyse und ein Ausblick. Meine Damen und Herren der FDP-Fraktion, Sie haben sich heute mit einer Analyse befasst, die inzwischen zwei Jahre alt ist. Guten Tag, meine Damen und meine Herren!
Wir sind schon weiter. Ich darf Sie daran erinnern, dass ein solcher Ausblick auch an die Zeit einer Legislatur gebunden ist. Alles andere wäre unrealistisch. Wenn Sie sich im Land umschauen, meine Damen und Herren der FDP und auch der Linksfraktion, dann finde ich Ihre Beurteilung heute einfach bedauerlich. Bedauerlich deswegen, weil Sie das, was in den letzten zwei bis vier Jahren in Sachsen im Rahmen familienpolitischer Maßnahmen geschaffen worden ist, in Misskredit bringen. Dass Sie damit die vielen Tausend, die sich im Land dieser Aufgabe verschrieben haben, nicht wertschätzen, ist gleichfalls bedauerlich. Dagegen möchte ich mich hier ganz deutlich verwahren.
Für mich ist auch gar nicht nachvollziehbar, wie gerade die FDP, die sich immer wieder als die Partei für Wirtschaft, für Expansion und für Zukunft einsetzt,
heute nicht ein einziges Wort zur Wirtschaft gesagt hat.
Ich werde das in meinem Beitrag noch tun. Anscheinend sind Sie in das Wirtschaftsleben nicht so integriert, wie Sie es immer sagen, und wissen zudem auch gar nicht, was in der Wirtschaft passiert. Sonst wüssten Sie es nämlich besser – jawohl ich weiß, wovon ich rede, weil ich seit drei Jahren mit der sächsischen Wirtschaft hervorragend zusammenarbeite:
Ein Zeugnis dessen ist die vor wenigen Wochen gegründete Allianz mit der Wirtschaft. Herr Zastrow: Die Wirtschaft in Sachsen ist familienpolitisch schon weiter als Sie als FDP-Fraktion.
Ich sage Ihnen noch etwas – nur ein paar Stichworte, weil ich in der kurzen Zeit gar nicht alles sagen kann, was Sie anscheinend noch nicht wahrgenommen haben: Die Beratungsangebote, die Kitas, die Familienzentren, die Mehrgenerationenhäuser, all das ist in den letzten Jahren entstanden und wird sowohl durch die Landesregierung als auch durch die Kommunen finanziert. Auch das, was Sie über die Kommunen gesagt haben, Frau Schütz, schlägt dem Fass den Boden aus. Sie sollten sich einmal die tatsächlichen Zahlen anschauen.
Die Kommunen haben in den letzten Jahren Millionenbeträge in die Familien, in unterschiedliche Bereiche, investiert, sei es der Kita-Bereich, der Bereich der freiwilligen Leistungen, die Familienzentren, die Jugendarbeit oder vieles andere mehr.
Sich hier hinzustellen und zu sagen, dass wir hierbei Schlusslicht sind – das kann nur mit Realitätsverlust zu tun haben. Anders kann ich mir Ihre Argumente nicht erklären.
Meine Damen und Herren! Auch das Engagement der lokalen Bündnisse, ein Engagement von Menschen vor Ort aus allen Bereichen der Gesellschaft, die sich in der Tat das Thema Familienpolitik und die Realisierung der familienpolitischen Belange auf der Ebene der Kommunen auf die Fahnen geschrieben haben, einfach außen vor zu lassen und zu tun, als ob es nicht stattfindet – dafür fehlen mir teilweise wirklich die Worte! Ich bin dankbar, dass es diese Engagements gibt. Wir arbeiten mit diesen Engagements sehr gut zusammen und kommen gut voran.
Noch einmal, was die Regierungserklärung betrifft: Im Unterschied zu Ihnen, meine Damen und Herren der FDP und der Linken, hat die Koalition einen Vorhabensplan, der in der Legislaturperiode noch abgearbeitet wird. Ich darf Sie auch schon darauf aufmerksam machen, dass wir sukzessive die Umsetzung von Maßnahmen einhalten und dass Sie in Vorbereitung der Diskussion zum Doppelhaushalt 2009/2010 von den weiteren und bereits angekündigten Maßnahmen informiert werden. Wir können mit Stolz behaupten, dass wir das, was wir uns vorgenommen haben, in die Tat umsetzen.
Dabei will ich nicht verschweigen, dass Familienpolitik ja noch nicht allzu lange ein tatsächliches Thema in der Gesellschaft geworden ist und dass inzwischen zunehmend – ich hoffe, dass auch Sie bald dazugehören, meine Damen und Herren der FDP – verstanden wird, dass Familienpolitik eben nicht nur eine Aufgabe der Regierung, sondern der gesamten Gesellschaft ist. Wir müssen dafür sorgen – das ist auch Ihre Aufgabe als Abgeordnete –, dass die gesamte Gesellschaft diesen Mentalitätswechsel unterstützt und mit gestaltet.
Das sogenannte Bohren von dicken Brettern trifft – dabei bin ich selbstkritisch – auch für das Thema Familienpolitik zu. Natürlich können wir uns viele Dinge wünschen. Auch das noch einmal an die Adresse der FDP: Wenn ich von Ihnen höre, Frau Schütz, dass Sie Sachsen-Anhalt als Vorbild für Sachsen vorbringen, dann muss ich mich fragen: Wissen Sie denn, dass Sachsen-Anhalt das höchstverschuldete Land ist? Behaupten Sie etwa, dass ein Verschuldungsgrad, der den letzten Platz in Deutschland einnimmt, eine zukunftsfähige Familienpolitik garantiert? Ist es das, was Sie wollen?
Meine Damen und Herren! Familienpolitik ist eine Qualitätsaufgabe der Gesellschaft und hat in der Tat nicht nur etwas mit Geld zu tun, sondern spielt sich sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft ab. Das, meine Damen und Herren, müssen wir in unserer Verantwortung immer im Blick haben. Deshalb gilt es abzuwägen, ob wir das Füllhorn des Steuerzahlers ohne Plan, ohne Zukunfts
strategie und Visionen ausschütten oder ob wir ausbalancieren, welche Finanzierung dringend erforderlich ist und welche anderen Maßnahmen die Familienpolitik in Sachsen ergänzend unterstützen können.
Deshalb möchte ich noch auf einen Bereich eingehen, nämlich auf die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Dazu muss ich noch einmal deutlich sagen – und das mache ich nicht das erste Mal hier vor dem Hohen Hause –, dass die Erkenntnislage und die Bereitschaft, Familien in ihren Aufgaben zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sich Familien überhaupt bilden können, dass junge Menschen bereit sind, Partnerschaften einzugehen und Kinder zu bekommen, von der Wirtschaft hier in Sachsen erkannt wurde. Dafür steht die sächsische Wirtschaft.
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich aus meiner Sicht in den letzten Jahren sehr anerkennenswert etabliert haben, mit meinem Haus abgestimmt sind und gemeinsam durchgesetzt werden. Dafür bin ich allen Verbänden und Strukturen der Selbstverwaltung sehr dankbar, die im Rahmen der Wirtschaft agieren. Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei meinem Kollegen Thomas Jurk; denn wir haben diese Allianz, diese Partnerschaft, in den letzten drei Jahren gemeinsam begleitet und können schon heute von einem erfolgreichen Miteinander sprechen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Blick in die Gesellschaft werfen. Auch das soll nicht von der politischen Verantwortung ablenken, zu der ich und auch die Koalition stehen. Aber – und da geht ein Stück weit der Ball an Sie, meine Damen und Herren, die Sie heute diese Debatte auf die Tagesordnung gesetzt haben – : Wir werden es nicht schaffen – egal mit welchen Leistungen und Maßnahmen –, eine erfolgreiche Familienpolitik zu machen, wenn wir es nicht bewerkstelligen, diese Notwendigkeit auch immer wieder in die Köpfe der Menschen hineinzubringen. Das heißt, auch hier müssen weiterhin dicke Bretter gebohrt werden.
Es geht nicht nur um die Arbeitgeber und Arbeitnehmer für familienfreundliche Unternehmen und familienfreundliche Personalpolitik, sondern auch um die Nachbarn, um die Bewohner eines Wohngebietes. Es geht um die Akzeptanz der Ferieneinrichtungen, von Gaststätten und auch Besuchern von Gaststätten, wenn Familien mit Kindern unterwegs sind. Es geht nach wie vor auch darum, wie in Deutschland immer noch Gerichte entscheiden, ob Kindereinrichtungen und Spielplätze gebaut werden oder ob das Missfallen der Anwohner bezüglich der Geräuschkulisse vorrangig berücksichtigt wird.
Solange das, meine Damen und Herren, in der Gesellschaft noch ein vordergründiges Argument gegen Familien mit Kindern ist, haben wir alle noch ausreichend Hausaufgaben zu machen.
Lassen Sie mich im Ausblick noch einmal deutlich machen: Wir werden das, was wir uns am Anfang der Legislaturperiode vorgenommen haben, mit dem Koalitionspartner weiterführen. Wir werden die Dinge, die zur Stabilität einer familienfreundlichen Gesellschaft in Sachsen begonnen worden sind, weiter ausbauen. Wir werden in der Tat den Anspruch, zum familienfreundlichsten Land in Deutschland zu werden, nicht vergessen, sondern weiterhin als Ziel im Auge behalten.
Herzlichen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Liebe Frau Simon, zur 1. Frage.
Seit 2001 wurde die Förderung der Betriebskosten für Kindertagesstätten pauschaliert und die Landespauschale nach § 18 des Sächsischen Kita-Gesetzes zunächst auf 1 650 Euro festgesetzt, inzwischen, ab 2005, auf
1 800 Euro erhöht. Der Personalschlüssel ist im § 12 des Kita-Gesetzes geregelt. Er beträgt für den Kindergarten in der Regel eine pädagogische Fachkraft für 13 Kinder. Damit wird beschrieben, welche Anzahl pädagogischer Fachkräfte der Gesetzgeber für die Leitung und die Arbeit mit den Kindern als ausreichend ansieht.
Die konkreten Gegebenheiten vor Ort können unter Umständen einen Personaleinsatz erfordern, der darüber hinausgeht. Aber, wie gesagt, das ist dann vor Ort zu regeln.
Zur 2. Frage. Auf der Grundlage der 2005 vom SMS ergänzten und auf daueraufenthaltsberechtigte Ausländer erweiterten Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Eingliederung von Spätaussiedlern vom 25.01.2002 können Projekte beantragt werden, die den betreffenden Kindern bessere Voraussetzungen für die Integration ermöglichen. Mit dieser Richtlinie werden gemeinwesenorientierte Projekte gefördert, die wohnumfeldbezogen sind, das heißt, der Eingliederung in die örtliche Gemeinschaft dienen.
Diese Projekte sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung gruppenbezogen; es können also grundsätzlich für die Kindertagesbetreuung Projekte beantragt werden, in die nach Möglichkeit auch die übrige Wohnbevölkerung einbezogen werden sollte.
Ich beantworte gern Ihre Fragen zum Wein.
Zu Frage 1: Weine gehören erfahrungsgemäß zu den Lebensmitteln, die nur sehr gering mit Pflanzenschutzmitteln belastet sind. Dies belegen unter anderem auch die Ergebnisse der im Rahmen des bundesweiten Lebensmittel-Monitorings in den Jahren 2001 und 2002 untersuchten Weinproben. Demnach wurde bei den bundesweit 282 untersuchten Weißwein- und den 236 Rotweinproben eine
sehr geringe Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen konstatiert. In keiner einzigen Probe wurde eine Überschreitung der rechtlich festgelegten Rückstandshöchstmengen festgestellt.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung verfolgt sowohl bei der Probenentnahme als auch bei der Untersuchung einen risikoorientierten Ansatz, sodass Weine nicht routinemäßig auf Pflanzenschutzmittelrückstände geprüft werden. In der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen wurden in den letzten drei Jahren insgesamt vier Proben Weißwein und sechs Proben Rotwein auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Roséwein und Sekt wurden nicht geprüft.
Zu Frage 2: Überschreitungen der rechtlich festgelegten Rückstandshöchstmengen wurden in keiner Weinprobe festgestellt. Von den untersuchten sechs Proben Rotwein stammten vier aus Bulgarien und zwei aus dem ehemaligen Jugoslawien. In keiner der sechs Proben waren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachzuweisen. Von den Weißweinen stammte je eine Probe aus China, Italien, Moldawien und Deutschland, wobei in der moldawischen keine, in der chinesischen ein Rückstand, in der deutschen zwei und in der italienischen Weinprobe drei verschiedene Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden konnten.
Zur ersten Frage. Die Einladung zum Mammografie-Screening erfolgt durch die Zentrale Stelle nach den Vorgaben des programmverantwortlichen Arztes.
Es wird nach Postleitzahlen und nicht nach Jahrgängen eingeladen. Eine Berücksichtigung einzelner Jahrgänge ist programmtechnisch nicht möglich. Deshalb können nicht alle 69-jährigen Frauen auf einmal eingeladen werden.
Dennoch versucht die Zentrale Stelle, Frauen, die kurz vor der Vollendung des 70. Lebensjahres stehen, einen Termin zur Teilnahme am Mammografie-Screening zu vermitteln.
Selbstverständlich muss dieser Altersgruppe besondere Beachtung geschenkt werden. Ich appelliere hier auch an die Haus- und Frauenärzte, ihre Patientinnen auf die Altersgrenze hinzuweisen.
Unabhängig vom Mammografie-Screening, das heißt auch altersunabhängig, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die kurative Mammografie (Mammografie
bei Krebsverdacht). Diese Informationen müssten inzwischen bekannt sein. Ich bitte Sie deshalb um Mithilfe bei der entsprechenden Aufklärung und Information der Öffentlichkeit.
Zur zweiten Frage. Die Mammografieaufnahmen werden in Ostsachsen in drei zertifizierten Mammografieeinheiten erstellt. Zwei davon sind stationäre Einheiten, und zwar die Mammografieeinheiten Pirna und Kamenz.
Zudem gibt es eine mobile Mammografieeinheit, das Mammamobil, welches nach einem Tourenplan in Ostsachsen wechselnd im Einsatz ist. Derzeit steht das Mammamobil in Bautzen.
Die Aufteilung der Mammografieeinheiten, insbesondere die mobile Einheit, berücksichtigt die von Ihnen angesprochene Struktur in den ländlichen Gebieten.
Bei der Screening-Einheit Ostsachsen handelt es sich um ein territorial relativ großes Gebiet mit deutlich unterschiedlichen Bevölkerungsdichten. In ländlich schwach besiedelten Gebieten ist eine Mammografieeinheit gegebenenfalls nicht ausgelastet.
Damit die Frauen nicht zu weit fahren müssen, wurde die mobile Mammografieeinheit installiert. Die Entfernung zu diesem Röntgenbus ist für die Frauen in der Regel entfernungsmäßig günstiger als der Besuch einer stationären Mammografieeinheit (Praxis).
Um festzustellen, ob die Region Ostsachsen ausreichend mit stationären Mammografieeinheiten versorgt ist, muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.
Zu Ihrer ersten Frage. Weder die Staatsregierung noch die nachgeordneten sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden verfügen über Informationen darüber, welches Warensortiment die verschiedenen sächsischen Handelseinrichtungen bereithalten und mit welchen Lebensmitteln sie folglich beliefert werden.