Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Es steht noch der Antrag der NPD-Fraktion, zuerst über den FDP-Gesetzentwurf abzustimmen. Da wir im Präsidium eine andere Entscheidung getroffen haben, muss ich das Parlament dazu fragen. Wer möchte dem Antrag der NPD-Fraktion seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich würde sagen, es war eine Mehrheit dagegen. Deshalb verfahren wir jetzt so, wie das Präsidium es festgelegt hat.
Wir behandeln als Erstes die Drucksache 4/1508, Gesetzentwurf der NPD-Fraktion, Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes. Ich schlage Ihnen vor, auch hier wieder artikelweise abzustimmen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, frage ich den Berichterstatter, Herrn Schowtka, ob er noch einmal das Wort wünscht. – Das sieht nicht so aus.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes in der Drucksache 4/1508, Gesetzentwurf der NPD-Fraktion. Kann ich die Artikel zusammenfassen oder möchten Sie, dass ich jeden einzeln aufrufe?
Einzeln? – Gut. Dann rufe ich die Überschrift auf. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Überschrift nicht zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 1, Änderung des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes, auf. Wer möchte Artikel 1 seine Zustimmung geben? – – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten, Artikel 1 wurde nicht zugestimmt.
Ich rufe Artikel 2, In-Kraft-Treten, auf. Wer möchte Artikel 2 seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch Artikel 2 wurde nicht zugestimmt. Damit erübrigt sich die Gesamtabstimmung.
Ich rufe nun das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in der Drucksache 4/1565, Gesetzentwurf
Es wird genickt. Es gibt Widerspruch von den Juristen. Sie werden es wissen. Deswegen rufe ich jetzt einzeln auf. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist die Überschrift mehrheitlich abgelehnt worden. Ich rufe Artikel 1 auf. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist Artikel 1 mehrheitlich abgelehnt worden. Ich rufe Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Auch Artikel 2 wurde mehrheitlich nicht zugestimmt.
Deswegen erübrigt sich jetzt die Gesamtabstimmung. Herr Dr. Hahn, Sie sind sofort dran. – Herr Dr. Hahn, bitte.
Ich wollte um Auszählung der Stimmen bitten. Für mich war das Stimmergebnis nicht eindeutig und ich bitte die Präsidentin, auszuzählen.
(Beifall bei der PDS, der FDP und der NPD – Rita Henke, CDU: Wir haben schon abgestimmt! 2. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das heißt also, dass wir jetzt noch einmal über das gesamte Gesetz ab- stimmen müssen. (Unruhe im Saal)
Ich habe mich jetzt mit meinen Schriftführern beraten. Für uns drei war das Abstimmungsverhalten eindeutig. Ich denke, dass sich das damit erübrigt. Herr Dr. Hahn, bitte.
kommen, was das Ergebnis wieder verfälscht, habe ich eine Auszählung beantragt, und dann hat die Auszählung stattzufinden.
Wir werden das jetzt entsprechend der Geschäftsordnung klären. Wenn es Ihr Recht ist, werden wir die Auszählung auch durchführen. – Herr Dr. Hahn, ich darf noch einmal auf den § 103 Abs. 2, Abstimmungsergebnis, hinweisen. Diesen Abs. 2 würde ich Ihnen gern noch einmal verlesen: „Ist der Sitzungsvorstand über das Ergebnis der Abstimmung nicht einig, wird die Abstimmung wiederholt.“ Deshalb habe ich meine beiden Schriftführer befragt.
Es ist in der Geschäftsordnung so geregelt. Dann müssen wir in Zukunft eine Regelung finden, dass die Zusammensetzung unterschiedlich erfolgt. Ich bitte das jetzt einfach so zu respektieren.
(Beifall bei der CDU – Dr. André Hahn, PDS, und Dr. Jürgen Martens, FDP, begeben sich zur 2. Vizepräsidentin.)
Es hat bisher so eine Situation noch nicht gegeben. Ich habe jetzt ganz klar nach der Geschäftsordnung gehandelt, habe mich abgestimmt. Sollten Sie in Widerspruch gehen, müssen Sie das bitte später machen.
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es sprechen daher nur die Einreicher, CDU- und SPD-Fraktion. Herr Abg. Krauß, bitte.
wir heute unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes in den Landtag einbringen können. Wir wollen das Kindertagesstättengesetz ein ganzes Stück weiterentwickeln. Ich bin dafür dankbar, dass es uns gelungen ist, diesen Entwurf zu präsentieren. Danken möchte ich den Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen,
Auf zwei Punkte möchte ich eingehen, erstens auf die gestiegene Bedeutung der Bildung und zweitens auf die Stärkung der Tagespflege. Frau Dr. Schwarz wird dann noch auf andere wichtige Punkte eingehen, zum Beispiel auf den Bürokratieabbau.
Erstens zur gestiegenen Bedeutung der Bildung: Gute Betreuung, Erziehung und Bildung zahlen sich aus. Das neue Kindertagesstättengesetz widmet der Bildung eine besondere Bedeutung. Um die Bildung stärker zu verankern, haben wir den Bildungsplan und das Schulvorbereitungsjahr in das Gesetz aufgenommen. Wir haben auch für das Schulvorbereitungsjahr viel Geld in die Hand genommen. In diesem und im nächsten Jahr sind das zusammen elf Millionen Euro. Mit diesem Geld finanzieren wir drei Stunden pro Woche, in denen sich jede Kindergartengruppe auf die Schule vorbereiten kann. Zusätzlich bezahlt der Freistaat noch Grundschullehrer, die in die Kindergärten gehen.
Es gibt hier einen lauten Hintergrundpegel. Vielleicht kann man den ein bisschen einschränken. Es wäre nett, wenn es etwas ruhiger zugehen und Herr Hahn nicht so krähen würde.
Außerdem wollen wir in diesem Gesetz einen größeren Wert auf die Weiterbildung und die Fachberatung legen. Mit der frühkindlichen Bildung wollen wir den Übergang der Kinder in die Schule erleichtern. Wir wollen Lust auf Schule machen. Kindern wird ja häufig eingeredet, wenn sie in die Schule kämen, beginne der Ernst des Lebens. Man macht ihnen quasi Angst damit. Schon Johann Amos Comenius hat das kritisiert und geschrieben: „Viel närrischer machen [das Kind] diejenigen [Eltern], welche zuerst aus den Schulmeistern Schreckbilder und aus der Schule eine Marterstube machen, dann aber die Kinder hinschicken.“
Damit es keine Missverständnisse gibt: Wir wollen aus den Kindergärten keine Schulen machen und wir wollen aus Kindergärtnerinnen keine Lehrer machen. Aber die Kinder sollen ihrem Alter entsprechend gefördert werden. Dabei steht das spielerische Lernen im Mittelpunkt. Das Lernen geschieht in der frühen Kindheit weithin unbewusst, quasi nebenbei.
Zu dem zweiten Punkt, der Stärkung der Tagespflege: Die Kindertagespflege ist eine Alternative zur Krippe, bei gleich guter Qualität. Das Deutsche Jugendinstitut hat Ende der siebziger Jahre ein Modellprojekt zur Kindertagespflege begleitet und kam zu dem Ergebnis, Tagespflege sei „in ihrer Erziehungsleistung für Säuglinge und Kleinkinder der Erziehung durch die eigene Mutter gleichwertig“.
Vorteile der Tagespflege liegen unserer Meinung darin, dass besonders gut auf die Elternwünsche eingegangen wird, dass es flexible Betreuungszeiten gibt, dass also die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders gut auf die Reihe gebracht wird. Hinzu kommt, dass die Tagespflege in einer familiären Atmosphäre stattfindet, dass sie also die familienähnlichste Form der Kinderbetreuung ist. Weiterhin ist sie – und das ist für die Kommunen wichtig – eine schnelle und flexible Möglichkeit, auf Bedarfe zu reagieren.
Die Nachfrage in Sachsen zeigt es: Die Kindertagespflege gewinnt an Bedeutung, und deswegen wollen wir sie auch aufwerten. Zum Beispiel wollen wir es erleichtern, dass die Kindertagespflege in kindgerechten Räumlichkeiten stattfindet. Wir wollen, dass sie nicht nur in den Räumen der Pflegemutter oder in den Räumen der Eltern möglich ist, sondern auch in anderen kindgerechten Räumlichkeiten, wenn es eine Zustimmung der Gemeinde und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gibt.
Wir erwarten aber gleichzeitig, dass die Kindertagespflege mehr Wert auf Bildung und Erziehung legt, und wir möchten an die Kindertagespflege die gleichen Qualitätsansprüche stellen wie an Kindergärten und Kinderkrippen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, SPD und CDU bringen diesen Entwurf ein. Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen. Wir freuen uns auf die Diskussion mit den Verbänden, mit Erzieherinnen, Tagesmüttern und Eltern, und wir freuen uns auf das neue Kindertagesstättengesetz.