(Uwe Leichsenring, NPD: Nein! Vorhin haben wir zugestimmt, jetzt haben wir uns der Stimme enthalten!)
Entschuldigung! Das ist heute schon das zweite Mal. – Es gab eine Reihe von Stimmenthaltungen und einige Stimmen dafür. Dennoch ist Artikel 1 mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 2, Gesetz zur Regelung des Verbandsklagerechts für Kleingartenverbände in Sachsen, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist Artikel 2 dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 3, Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, auf. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Stimmen dafür ist Artikel 3 dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Artikel 4, Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie zu Artikel 3. Artikel 4 wurde mehrheitlich abgelehnt.
Artikel 5, Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist Artikel 5 dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Artikel 6, Gesetz über die Einrichtung eines Landeskleingartenbeirates im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe drei Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist Artikel 6 mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 7, In-Kraft-Treten, auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung und eine Reihe von Stimmen dafür. Artikel 7 wurde mehrheitlich abgelehnt.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 4/2521, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Das sieht nicht so aus.
Auch zu diesem Gesetzentwurf sollten wir artikelweise vorgehen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie
zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und anderer Gesetze. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend in der Drucksache 4/2521 ab.
Ich lasse jetzt über die Überschrift abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist der Überschrift zugestimmt.
Artikel 1, Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier Einstimmigkeit. Damit ist dem Artikel 1 zugestimmt.
Artikel 2, Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit.
Ich komme zu Artikel 3, Änderung des Sächsischen Architektengesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier sehe ich Einstimmigkeit. Damit ist so beschlossen.
Artikel 4, Änderung des Sächsischen Justizgesetzes. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier Einstimmigkeit. Artikel 5, Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier habe ich Einstimmigkeit erkennen können. Artikel 6, Neufassung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Die Stimmenthaltungen, bitte! – Auch hier Einstimmigkeit. Artikel 7, In-Kraft-Treten. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Einstimmigkeit. Damit ist so beschlossen. Es hat keine Änderungen in der 2. Lesung gegeben. Daher kann ich gleich die 3. Beratung eröffnen. Ich stelle dieses Gesetz in Gänze noch einmal zur Abstimmung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist das Gesetz so beschlossen. Meine Damen und Herren! Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache zu führen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion der GRÜNEN. Ich bitte jetzt Herrn Lichdi um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Fraktion legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vor. Wir wollen den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten zur Förderung der erneuerbaren Energien geben. Es ist uns wichtig – ich sage das gleich vorweg –: Wir verpflichten die Kommunen nicht, wir geben ihnen aber die Möglichkeit dazu. Warum tun wir das?
Sachsen hat bereits einen Anteil von 9 % Stromerzeugung durch erneuerbare Energien erreicht. Das reicht aber bei weitem noch nicht. Wir müssen viel mehr erreichen.
Wir müssen das nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes tun, sondern auch, um das örtliche Handwerk zu stärken. Ich habe in den letzten Wochen Firmen der Erneuerbare-Energien-Branche besucht. Dort wurde mir dieses Anliegen des Öfteren ans Herz gelegt und ich folge ihm gern. Immerhin arbeiten jetzt bereits 3 500 Menschen in dieser Branche. Im Übrigen, diesen Weg gehen auch die Länder Saarland, Hessen und Hamburg, meines Wissens alle CDU-regiert.
Wir wollen den Kommunen ermöglichen, die Ausrichtung und Gestaltung der Gebäude und Dächer zu regeln, beispielsweise für die passive Solarnutzung oder die Solarenergie. Weiterhin soll es ermöglicht werden, einen bestimmten Deckungsgrad aus dem „Erneuerbaren“ vorzuschreiben. Entsprechende Satzungsmuster gibt es bereits und sie sind in Anwendung. Nun mögen manche kundige Juristen darauf hinweisen, dass es entsprechende Regelungen seit 2004 nach dem BauGB gibt. Dies betrifft aber die Festsetzung in einem Bebauungsplan. Unser Gesetzentwurf soll die Kommunen von dieser Notwendigkeit freistellen. Im Übrigen bleibt der unbeplante Innenbereich als Anwendungsbereich erhalten. Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen und denke, Sie müssen sich diesem Gesetzentwurf nicht verschließen, auch wenn er von den GRÜNEN kommt. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, diesen Gesetzesantrag in den Innenausschuss – federführend – und den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimme. Die Stimmenthaltungen! – Damit ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zum
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung werden erstmals wichtige Ziele des so genannten Bologna-Prozesses in unserem Hochschulgesetz verankert. Zur Erinnerung: Im Juni 1999 wurde von den Wissenschafts- und Kultusministerinnen und Kultusministern aus 29 europäischen Ländern die Bologna-Erklärung unterzeichnet. Sie formulierte das Ziel, bis zum Jahr 2010 einen europäischen Hochschulraum zu schaffen, mit dem der Bildungsstandort Europa im weltweiten Wettbewerb gut aufgestellt ist. Das Vorhaben wurde in Anschlusstreffen in Prag im Jahr 2001, in Berlin 2003 und vor wenigen Wochen in Bergen bestätigt und fortgeschrieben. Mittlerweile beteiligen sich Hochschulen aus über 40 Ländern aktiv am Bologna-Prozess.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der BolognaProzess verfolgt verschiedene Ziele. Zentrale Ziele sind:
Dabei geht es nicht um die Einebnung erfolgreicher nationaler Traditionen zugunsten eines gleichförmigen Massenangebotes an allen europäischen Hochschulen, sondern um die Schaffung eines europäischen Selbstverständnisses der Hochschulbildung und -ausbildung. Dieses Ziel soll durch eine starke Zusammenarbeit in Europa und die Übereinstimmung in wichtigen Fragen erreicht werden. Dazu wurden Maßnahmen und Reformschritte festgelegt, die von den einzelnen europäischen Ländern, allerdings bisher mit unterschiedlicher Intensität, verfolgt werden.
Sachsen ist eines der ersten Bundesländer, das mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf die Ziele des BolognaProzesses in seinem Hochschulgesetz fortschreibt. Wir wollen, dass das vorrangige Ziel des Bologna-Prozesses, die Qualitätssicherung und -steigerung, durch die Modularisierung aller Studienangebote, die Einführung des Leistungspunktsystems und das Diploma-Supplement erreicht wird.
Die Einteilung eines Studiums in Module wird zum einen zu einem System leichter verständlicher Abschlüsse führen und zum anderen ein schnelleres Studium ermöglichen. Als geeignetes Mittel zur Unterstützung einer verstärkten Mobilität für die Studierenden soll das Leistungspunktesystem eingeführt werden, das die Vergleichbarkeit der Hochschulleistungen der Studierenden erleichtern wird.
Das so genannte Diploma-Supplement ergänzt das Hochschulabschlusszeugnis und macht den jeweiligen ganz persönlichen Bildungsgang der Studierenden deutlich, und die dabei erworbenen Qualifikationen und Fertigkeiten werden international verständlich.
Auch die Einführung eines neuen zweistufigen Studiensystems dient der Qualitätssicherung. Viele europäische Länder haben sich so wie die Bundesrepublik für das Bachelor-Master-System entschieden. Wie Sie wissen, wird in der ersten Stufe nach sechs bzw. acht Semestern der erste berufsqualifizierende Abschluss erworben, und daran kann sich in einer zweiten Stufe ein zwei- bis viersemestriger Masterabschluss anschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes dient der Umsetzung und der Ausfüllung des Rahmenrechts, dass im Hochschulrahmengesetz niedergelegt ist und die Überführung der gestuften Studienstruktur Bachelor/Master in das Regelstudium der Hochschulen vorsieht.
Die Länder sind gemäß § 72 des Hochschulrahmengesetzes verpflichtet, innerhalb von drei Jahren das Landesrecht den Bestimmungen des Rahmenrechts anzupassen. Alle 16 Bundesländer haben sich untereinander im europäischen Zusammenhang darauf geeinigt, die Einführung eines gestuften Studiensystems bis zum Jahr 2010 umzusetzen. In Deutschland werden Bachelor und Master somit im Jahr 2010 die mit Abstand häufigsten Studienabschlüsse vor dem Diplom und dem Staatsexamen sein. Besondere Regelungen zu staatlichen Studiengängen bleiben davon unberührt. Der zurzeit noch so populäre Magisterabschluss wird dann nur noch in wenigen auslaufenden Studiengängen zu erwerben sein.
Unser weltweit anerkanntes deutsches Ingenieurdiplom wurde durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2003 über das Jahr 2010 hinaus gesichert. Er kann von den Hochschulen in eigener Entscheidung weiter angeboten werden. Die neue Studienstruktur trägt dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der sächsischen Hochschulen im europäischen Hochschulraum zu stärken. Junge Menschen können künftig leichter einen Teil ihres Studiums in Sachsen und einen anderen Teil in einem anderen europäischen Land absolvieren, ohne im Gestrüpp von unvergleichbaren Einzelregelungen zu verzweifeln, denn die Modularisierung, die Einführung des Leistungspunktsystems und das Diploma-Supplement sind neue integrale Bestandteile aller Studiengänge. Darüber hinaus wird durch die im Gesetz vorgesehenen Änderungen die Selbstständigkeit der Hochschulen zielstrebig erweitert.