1. Bei Übernahme eines bestehenden Hausarztsitzes Zahlung einer Investitionspauschale von 60 000 Euro über fünf Jahre. 2. Bei Praxisübernahme Gewährung einer Investitionspauschale von 30 000 Euro über fünf Jahre: Die Auszahlung ist an die Erreichung bestimmter Fallzahlen gebunden. Ich möchte nicht weiter darauf eingehen. Hinzu kommt noch einmal die Zahlung von 30 000 Euro als zinsloses Darlehen. 3. Es gibt auch noch einen Investitionszuschuss für Zweitpraxen.
Dies ist aber nur ein Teil der Maßnahmen der Staatsregierung. Die genannten Maßnahmen wurden durch die Kassenärztliche Vereinigung auf das Heftigste kritisiert, sind in der Zwischenzeit aber erfolgreich angenommen und als richtig eingeschätzt worden.
Die Staatsregierung ist weiterhin bemüht, nicht berufstätigen Medizinern wieder einen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Es wird derzeit geprüft, welche Maßnahmen man ergreifen kann. Es ist schon nachdenkenswert, dass 500 Frauen ihren Beruf nicht ausüben. Man sollte – das begrüße ich – Initiativen starten, wie man den Beruf des Arztes wieder attraktiv machen kann.
Da ich hier gerade die Uhr ablaufen sehe, möchte ich abschließend zumindest noch eines betonen, bevor ich eventuell noch einmal in die Runde trete: Aus der Verantwortung werde ich die Kassenärztliche Vereinigung nicht entlassen. Sie ist das Selbstverwaltungsorgan! Durch eine Mitgliederversammlung wurde ihr Vorstandsvorsitzender gewählt. Die KV ist verantwortlich für die Festlegung der Spreizung der Einkommen für die Ärzte. Sie hat die Zuständigkeit für die Vergütungsverhandlungen, auch wenn heute in der Zeitung wieder etwas anderes steht. Wir müssen hier einfach einmal klar und deutlich Kompetenzen definieren. Sie liegen nicht allein immer nur beim Staat und schon gar nicht bei der Staatsregierung im Freistaat Sachsen, sondern auch bei den zuständigen Verwaltungsorganen. Dafür werden diese Selbstverwaltungsgremien gesetzlich delegiert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Strempel hat bereits prinzipielle Dinge klargestellt und erste Erfolge dieser Regierung benannt. Ich möchte das nicht vertiefen.
Was die aktuelle Diskussion betrifft, möchte ich als Erstes feststellen: Für die niedergelassenen Praxen in Sachsen gibt es keinen Tarifvertrag und auch fast kein Praxispersonal, das entsprechend bezahlt würde. Die Ärzte sparen und machen die Politik und die von der Politik beeinflussten Krankenkassen für das fehlende Geld verantwortlich, auch wenn AOK und IKK deutlich zugelegt haben.
Auch der Chef der KV Sachsen – Frau Strempel deutete das an – bemerkt heute in der „Sächsischen Zeitung“: Die Ärztezunft spart „am eigenen Einkommen und am Praxispersonal“. Über das Verhältnis dieser Einsparungen – eigenes Einkommen und Praxispersonal – möchte ich lieber nicht spekulieren.
Die „Freie Presse“ meldete in der letzten Woche: Eine Landärztin im Zwickauer Land gebe ihre Landarztpraxis auf, weil sie nur noch 1 000 Euro Gehalt habe. Auch wenn ich an diesem Beispiel berechtigte Zweifel habe, bleibt es ein Fakt, dass durch die Festlegung der Punktwerte durch das Schiedsverfahren und feste Überweisungssummen pro Versichertem ein Gesamtvolumen festgelegt ist, das das System deckelt. Damit erreichen Allgemeinärzte – ich zitiere aus deren Veröffentlichungen – bereits nach 75 % ihrer Arbeitszeit und die Fachärzte im Schnitt nach zirka zwei Dritteln ihrer Arbeitszeit die Grenze, ab der nur noch der symbolische 0,1 Cent pro Punkt bezahlt wird. Hinter vorgehaltener Hand sagt man mir: Die intelligenteren Arztpraxen bummeln „nicht bezahlte Arbeitszeit“ innerhalb des Quartals ab, indem man zur Weiterbildung geht, Bestellzeiten streckt usw. Andere machen das am Quartalsende, womit sie eigentlich gegen ihren Sicherstellungsvertrag stoßen. Es wird also viel gelogen und geschwindelt im System, weil das System nicht mehr so funktioniert wie zu Zeiten, als ständig neues Geld ins System kam.
Es hilft nicht dem System und schon gar nicht den betroffenen Patienten, wenn sich die Akteure – Politik, Krankenkassen und Ärzte – gegenseitig Versagen vorwerfen. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für das Gesundheitswesen insgesamt!
Nun haben einige Krankenhausärzte einen Sieg vor dem EU-Gerichtshof erzielt, der unser bisheriges System infrage stellt. Bis zu einem Drittel ihres Geldes verdienen – meist jüngere – Klinikärzte dadurch, dass sie bis an die Grenze der Leistbarkeit Überstunden schrubben. Das Gericht sagt nun, bei 48 Stunden ist Schluss. Damit müssen neue Ärzte eingestellt oder die Leistungen reduziert werden.
Leistungen kann ich reduzieren, indem ich effektiver arbeite oder das Angebot reduziere. An der Effektivitätssteigerung versucht sich die Politik bereits seit vielen Jahren. Wir hatten seit 1990 sieben große Änderungen des Gesundheitsgesetzes. Steigende Ausgaben und steigende Ansprüche haben alle Regulierungsversuche immer wieder neutralisiert.
Nun stehen sich zwei prinzipiell neue Ansätze für die Verbesserung der Einnahmenseite gegenüber, deren Anhänger in Berlin um einen Kompromiss ringen. Ein Ergebnis ist noch nicht bekannt.
Was brauchen wir? Wir brauchen eine Debatte darüber, ob das System mit ständig steigendem Input einfach so weiter funktionieren kann oder ob wir es wirklich schaffen, ein Parallelsystem zu kreieren mit dem medizinisch Notwendigen, das alle solidarisch finanzieren, und den darüber liegenden Zusatzleistungen, die jeder selbst zu versichern hat. Ich habe aber schon mehrfach hier im Plenum erklärt, dass ich bisher keine Gruppe weder in der Politik noch in der Ärzteschaft sehe, die die Definition des medizinisch Notwendigen festzulegen bereit wäre. Wir sind also erst am Anfang der Gesundheitsdebatte für dieses Land.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Sozialministerin! Das deutsche Gesundheitssystem steht aufgrund demografischer, finanzieller und struktureller Probleme vor großen Herausforderungen. Das ist in Sachsen allein nicht lösbar. Darin werden wir uns sicher alle einig sein.
Ich möchte auf einige Punkte eingehen. Ein Problem ist die Finanzierung. Grundlage eines Gesundheitssystems, in dessen Mittelpunkt der Patient steht, ist dessen solide Finanzierung unter Berücksichtigung einer hoch qualifizierten Versorgung der freien Arztwahl, der Chancengleichheit, der Freiberuflichkeit und des medizinischen Fortschritts. Eine Neuausrichtung der bisherigen Finanzierung durch den Staat ist zwingend erforderlich. Der alleinige Lohnbezug der gesetzlichen Krankenversicherung als Finanzierungsbasis ist bei sinkender Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung und steigender Arbeitslosigkeit nicht zeitgemäß und eine Abkopplung deshalb notwendig.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sollte in Grund- und Zusatzleistungen aufgegliedert werden. Grundleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung vorgehalten und im gesellschaftlichen Konsens unter maßgeblicher Beteiligung der Heilberufe festgelegt; Zusatzleistungen werden privat versichert – so ein Vorschlag.
Prävention: Präventionsmaßnahmen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Präventionsmodelle und -pro
jekte sind vorwiegend aus Steuermitteln zu finanzieren. Ein Präventionsgesetz muss eine gerechte Finanzierung und Grundzüge der Präventionsmodelle fixieren. – Dies zum Thema Prävention.
Bürokratie. Die Bürokratisierung der ärztlichen Tätigkeit führt zur Frustration von Ärzten und Patienten, weil wichtige Behandlungszeit für Verwaltung verbraucht wird. Beispielhaft seien hier DRG im stationären und DMP und Praxisgebühr im ambulanten Sektor genannt. Mehrheitlich werden diese Steuerungsmechanismen für zu aufwändig, realitätsfern und nicht qualitätsfördernd gehalten. Der Arztberuf wird damit unattraktiv und für die Patienten geht wertvolle Behandlungszeit verloren. Ein wichtiges Ziel der Gesundheitspolitik muss es sein, Bürokratie abzubauen und in der Gesetzgebung keine neue Bürokratie zu erzeugen. Dazu dient die zwingend notwendige Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen und staatlichen Kontrollinstitutionen.
Wettbewerb. Die Schaffung von Wettbewerbssituationen im Gesundheitswesen ist sinnvoll, wenn das zentrale Kriterium für den Erfolg die Qualität der erbrachten Leistung ist. Treten dagegen ökonomische Gesichtspunkte in den Vordergrund, wie es derzeit bei leistungsbeschränkenden Leitlinien oder dem risikostrukturausgleichgekoppelten Chronikerprogramm der Fall ist, so führt Wettbewerb nur zu einem Kampf um den niedrigsten Preis bei gleichzeitiger Rationierung der medizinischen Versorgung.
Zur Vergütung. Die ostdeutschen niedergelassenen Ärzte unterliegen überholten Vergütungsregelungen. Sie erhalten 15 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands noch immer weniger Honorar als die Kollegen in Westdeutschland. Durch Hartz IV fehlen sächsischen Vertragsärzten im I. Quartal 2005 sechs Millionen Euro Honorar. Es gibt dadurch weder eine Versorgungssicherheit für Patienten noch eine Planungssicherheit für Ärzte.
Ich zitiere das alles aus einem Thesenpapier der Sächsischen Landesärztekammer. Ich denke, wir haben hier eine politische Vertretung. Wir sollten aber für diese Fragen in allererster Linie die standesrechtliche Vertretung hinzuziehen. Ich bitte Sie, Frau Sozialministerin, da meine Zeit zu Ende ist, darum,
die Fragen, die die Sächsische Landesärztekammer in ihrem Thesenpapier aufgeworfen hat, zu berücksichtigen, und danke für die Aufmerksamkeit. Mehr Zeit ist jetzt nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zugegeben – die Staatsregierung ist nicht an allem schuld, weder an der EU
Arbeitszeitrichtlinie noch an der Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Doch die Staatsregierung muss die Probleme, die es ohne Zweifel gibt, angehen, egal, ob sie im Einzelfall zuständig ist. In dieser Problematik ist jedoch nicht nur die Staatsregierung, sondern sind wir, jeder Abgeordnete für sich und natürlich auch jede Fraktion, gefragt. Warum?
Ein Blick in die Tageszeitungen allein in dieser Woche genügt dafür wohl. „Praxen ohne Personal“, „Protesttag von Sachsens Ärzten“, „Krankenhäuser stellen sich auf Ärztenotstand ein“ und erst gestern in der „Sächsischen Zeitung“: „Ärzte aus Sachsen müssen Insolvenz anmelden“. Gründe für diese Schlagzeilen gibt es bedauerlicherweise viele. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung in den neuen Bundesländern müssen in Ostdeutschland Ärzte 36 % mehr Patienten als die Kollegen in Westdeutschland behandeln, bekommen aber nur 72,8 % der Vergütung. Sie müssen damit einen Einkommensverlust von zirka 13 % in den letzten zehn Jahren hinnehmen. Die Folgen sind weniger Zeit für den einzelnen Patienten und eine Vollzeitstelle weniger Personal je Praxis als in den alten Bundesländern. Die Arbeitslosigkeit bei Arzthelferinnen ist binnen Jahresfrist um 17 % gestiegen. Sachsen ist bundesweit Schlusslicht bei den Pro-Kopf-Ausgaben der Krankenkassen. Hier muss vor allem vonseiten der Staatsregierung und der Parteien Verantwortung übernommen und mit den hiesigen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung nach Ursachen und Auswirkungen gefragt werden. Dass durch diese Situation in Sachsen junge Mediziner nicht gerade angelockt werden, ist klar und führt dabei mittel- oder langfristig zu einer Unterversorgung mit medizinischen Leistungen.
In der Zeit von 2002 bis 2004 standen in Sachsen 159 Praxisschließungen bei Allgemeinärzten nur 55 Neugründungen gegenüber und bei den Fachärzten war es ein Verhältnis von 158 zu 99. Nur eine Modellregion reicht unserer Meinung nach in Sachsen nicht aus. Fast der ganze ländliche Raum muss zu einer Modellregion werden, denn wenn der Mangel dort erst da ist, wird es für eine Reaktion darauf zu spät sein. Die Strategie der Staatsregierung aus Kontrolle und Beratung, wie sie es in einer von uns gestellten Kleinen Anfrage beantwortet hat, reicht dabei unserer Meinung nach nicht aus. Es muss Verantwortung übernommen und gehandelt werden.
Die medizinische Versorgung in Sachsen ist akut gefährdet. Langfristig werden wir insgesamt am Gesundheitssystem etwas ändern müssen, damit es überleben kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem schon Gesagten ein paar andere Gesichtspunkte hinzufügen und stelle mich vor allem hinter das, was Kollege Johannes Gerlach hier ausgeführt hat.
Ein Blick über den Tellerrand, ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass unser Gesundheitssystem eines der teuersten ist und bei weitem nicht das mit der größten Patientenzufriedenheit und eben auch nicht das mit der größten Zufriedenheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Ausdruck dafür sind der Ärztemangel bei niedergelassenen Ärzten, offene Stellen in Krankenhäusern und die Gefährdung der notärztlichen Versorgung und aktuell natürlich auch die Ärztestreiks.
Wenn man in dieser Situation nach den Gründen fragt, so kann man den Beruf des Arztes als zentralen Punkt betrachten. Das beginnt schon bei Studium und Ausbildung. Wer ergreift dieses Studium mit welchen Idealen, mit welchen materiellen Interessen und mit welchem Blick auf die Praxis und die tatsächlichen Arbeitsbedingungen? Wie werden diese verschiedenen Ebenen während des Studiums miteinander verknüpft bzw. wie lassen sie sich in Einklang bringen? Oder ist das Studium eine Welt für sich und dann erfolgt der Praxisschock?
Wir wissen, dass die Zahl der Studienanfänger im Fach Medizin über dem Bedarf liegt, und auch die Absolventenzahlen sind heute noch bedarfsgerecht. Wo ist also das Problem? Abgesehen von den Studienabbrüchen kommt es dazu, dass viele nach Abschluss des Studiums gar nicht in ihrem Beruf praktizieren, sondern in andere Bereiche abwandern. Frauen kehren nach der Familienzeit nicht zurück. Das ist schon gesagt worden. In Sachsen leben rund 600 Ärztinnen und Ärzte, die nicht in ihrem Beruf arbeiten. Zum anderen wandern gut ausgebildete Mediziner ins Ausland ab, sowohl Mediziner, die universitärer Nachwuchs sein könnten, als auch Mediziner, die im Krankenhaus arbeiten könnten oder dort auch schon gearbeitet haben. Momentan gibt es 5 000 offene Arztstellen in deutschen Krankenhäusern. Demgegenüber beträgt die Zahl deutscher Krankenhausärzte, die im Ausland tätig sind, 6 300. Zu diesem Thema Wanderungsbewegung gehört allerdings auch, dass viele Studienabsolventen nach dem Studium nicht in Sachsen beginnen zu praktizieren, sondern in andere Bundesländer abwandern.
Diese Probleme, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen sich natürlich bundesweit, aber in Sachsen verschärft sich diese Situation durch die Altersstruktur der Bevölkerung, und zwar in zweierlei Hinsicht. Es gibt einen sehr hohen Anteil an Ärztinnen und Ärzten über 60 Jahren und zum anderen verändert sich durch die Alterung unserer Gesellschaft natürlich die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Die Schlagworte sind hier Multimorbidität und chronische Erkrankung. Zusätzlich führt der Rückgang der Bevölkerung in den ländlichen Regionen zu wesentlich längeren Fahrzeiten bei Hausbesuchen. Diese demografischen Fakten haben Folgen für die alltägliche Arbeit der Ärzte und finden sich derzeit nicht in angemessener
Weise in der Vergütung wieder. Aussage eines Landarztes: „Das Hauptproblem liegt darin, es gibt im Osten zu viele alte Menschen, die zu viele teure Medikamente brauchen. Die Jungen, die im Schnitt weniger Kosten verursachen und so einen Ausgleich schaffen, gibt es nicht mehr. Aber für Abwanderung gibt es im Abrechnungssystem der Krankenkassen keine Ziffer.“ Dies steigert also weder die Attraktivität des Arztberufes noch die Bereitschaft von Ärzten, sich in ländlichen Regionen niederzulassen.
Was die Staatsregierung schon unternimmt, ist gesagt worden. Ich möchte noch die Verzahnung von Uni und Praxis, Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Uni Leipzig und Lehrpraxen für Allgemeinmedizin, die Erhöhung der Weiterbildungsstellen für Allgemeinmedizin und das Wiedereinstiegsprogramm für Frauen nennen. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass darüber hinaus nach neuen Wegen gesucht werden muss und Kreativität gefragt ist und nicht Besitzstandswahrung. Deshalb will ich in wilder Reihe noch einige Ideen aufführen, die entweder schon in anderen Bundesländern praktiziert werden, oder Möglichkeiten, die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz eröffnet worden sind: Anstellungsverhältnisse von Ärzten entweder bei bereits niedergelassenen Kollegen oder bei Eigeneinrichtung der Ärztevertretung, finanzielle Förderung von Ärzten, die über das 66. Lebensjahr hinaus tätig sind, Anerkennung der Ausbildung anderer EU-Länder.
Ich möchte wiederholen, was Frau Strempel gesagt hat: Verantwortlich für den Sicherstellungsauftrag sind die Kassenärztlichen Vereinigungen. Ich bin der Meinung, diese Verantwortung sollten sie stärker wahrnehmen.