Nach meinem Kenntnisstand gibt es doch jetzt Zeitprobleme, weil der Bau der Staatsstraße für nächstes Jahr avisiert ist, ein Stilllegungsverfahren jedoch zeitlich länger dauern würde.
Gibt es Vorkehrungen hinsichtlich dessen, dass die Staatsstraße zum richtigen Zeitpunkt gebaut werden kann, da die Firma dort nach meinem Kenntnisstand damit erhebliche Probleme hat?
Wenn ich es richtig interpretiere, ist es ja so, dass es sich um eine Bahnbrücke handelt, die über der Straße verläuft, und sicher ist es so, dass man die Straße darunter bauen kann, dass aber bei einer Wiederinbetriebnahme der Strecke demzufolge dann nachher die Bahnbrücke erstellt werden müsste.
Frau Präsidentin! In der vergangenen Woche, am 01.12., reichte ich meine mündliche Anfrage zum Problem der Ansiedlung des Vereins „Gedächtnisstätte“ in Borna ein.
Die österreichische rechtsextreme Zeitschrift „Der Eckart“ meldet in ihrer November-Ausgabe, dass der
Verein „Gedächtnisstätte“, vertreten durch einen bekannten rechtsextremistischen Anwalt, auf einem Gelände in Borna, nämlich dem ehemaligen Verwaltungsgebäude des Braunkohlenbergbaus sowie den Nebengebäuden und einem Grundstück von mehr als 10 000 m², ein „Denkmal für die deutschen Opfer des 2. Weltkrieges“ sowie ein Dokumentationszentrum und andere Projekte verwirklichen will. Nach anderer Quelle soll außerdem an die Ansiedlung eines rechtsextremistischen Verlages gedacht sein.
Seit zwei, drei Tagen kann nun jede und jeder in der Zeitung die Vorgänge mitverfolgen. Deswegen komme ich direkt zu den Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Verein „Gedächtnisstätte“, die Mitglieder seines Vorstandes, sein personelles und organisatorisches Umfeld, mögliche Verbindungsleute in Borna sowie die Finanzierungsquellen der Aktivitäten?
2. In welcher Weise ist die Staatsregierung aktiv geworden, um die Verwaltung der Stadt Borna sowie des Kreises Leipziger Land auf die drohende Gefahr der Ansiedlung eines rechtsextremistischen Vereins aufmerksam zu machen und ihr die notwendigen Hilfestellungen bei der Abwehr dieser Gefahr zu bieten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zu Ihrer Frage 1: Der Verein „Gedächtnisstätte e. V.“, der seit etwa zehn Jahren das Projekt verfolgt, eine Gedächtnisstätte für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges zu errichten, hat seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen. Er firmiert unter derselben Adresse wie das rechtsextremistische „Kollegium Humanum“, ein von einem Mitglied im persönlichen Stab von Rudolf Hess 1963 gegründeter, völkisch orientierter Verein mit zahlreichen Kontakten zu rechtsextremistischen Organisationen und Aktivisten.
Der Verein „Gedächtnisstätte e. V.“ wird durch einen namentlich bekannten Düsseldorfer Anwalt, einen Oberst a. D., vertreten. Dieser war im Zweiten Weltkrieg Jagdflieger und galt als enger Vertrauter von Hermann Göring. Er verteidigte mehrere bekannte Personen der rechtsextremistischen Szene, bekam im Jahre 2004 die Hutten-Medaille der Rechtsextremistischen Gesellschaft für freie Publizistik verliehen und sprach wiederholt auf Veranstaltungen der NPD.
Er unterhält enge Kontakte zu dem Käufer der in der Anfrage erwähnten Immobilie, der dort eine Gedächtnisstätte für Vertriebene zu errichten beabsichtigt.
In diesem Zusammenhang wurde auch ein Bauantrag zur Errichtung eines zwölf Meter hohen Gedenkkreuzes gestellt.
Zu dem Käufer wurde aus Presseberichten bekannt, dass es sich bei ihm um eine Person handelt, die am 01.11.2005 als Gastgeber im Raum Borna ein deutschlandweites Treffen mit russlanddeutschen Künstlern und Mitgliedern der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland veranstaltete, unter denen sich ein Verleger und ein Bildhauer befanden.
Nun zu Ihrer zweiten Frage. Nach Bekanntwerden erster Informationen zu dem in der Antwort auf Frage 1 dargestellten Sachverhalt nahmen die damit befassten sächsischen Behörden Kontakt zu den nordrhein-westfälischen Kollegen auf, um alle Erkenntnisse zu erhalten, die für eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes erforderlich sind. Mit dem Landratsamt wurden Informationen ausgetauscht und regelmäßige Konsultationen vereinbart. Eine Absprache weiterer Maßnahmen wird erfolgen, sobald detaillierte Kenntnisse auch aus Nordrhein-Westfalen vorliegen.
Was den baurechtlichen Aspekt anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass eine Nutzungsänderung für das ehemalige Verwaltungsgebäude und die Nebengebäude, die sich auf einem Gelände im unbeplanten Innenbereich befinden, bislang nicht beantragt wurde. Seitens der Stadt Borna als der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde wurden noch keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich einer bestimmten Nutzung gegeben. Genehmigt wurde lediglich der in der Antwort auf Frage 1 erwähnte Bauantrag zur Errichtung eines Gedenkkreuzes.
Ob die baurechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Objektnutzung erfüllt sind, wird zu gegebener Zeit sorgfältig zu prüfen sein. Insbesondere bei der nicht mehr vom Bestandsschutz gedeckten Nutzungsänderung von Gebäuden bedarf es in der Regel einer Baugenehmigung, deren Erteilung unter anderem davon abhängt, ob die angestrebte Nutzung an dem jeweiligen Standort bauplanungsrechtlich überhaupt zulässig ist.
Vielen Dank erst einmal, Herr Minister. Da es mir nicht einfach nur um Empörung über diesen Vorfall und auch nicht um Schuldzuweisung geht und ich mehrfach seitens des Innenministeriums –
– die Aussage bekam, dass man sich im Vorfeld zum Beispiel mit den Kommunen in Verbindung setzen möchte, ist meine Frage: Halten Sie es für angebracht, hier das Konzept wirklich zu ändern, um solche Vorgänge im Vorfeld zu
Frau Abg. Köditz, keine Geheimniskrämerei. Ich hatte in meinen Ausführungen gesagt, wir haben mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen, haben weitere Gespräche vereinbart – jetzt müssen wir erst einmal sehen, was an neuen Erkenntnissen aus Nordrhein-Westfalen kommt. Und dann muss man schauen, wie ein eventueller Bauantrag aussehen wird und wie man mit einer derartig geplanten Nutzungsänderung umgehen kann.
Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Dr. Jähnichen. Bitte, Herr Minister; es ist möglich, dass noch andere Abgeordnete Fragen stellen.
Vielen Dank. – Ich möchte eine Nachfrage stellen. Aus den Pressemeldungen geht hervor, dass das Landratsamt und auch der Herr Oberbürgermeister seit mindestens einem Monat bereits informiert sind.
Meine Frage: Gab es Abstimmungen zwischen den staatlichen Organen, warum man bisher die Öffentlichkeit, also auch den Kreistag und den Stadtrat, nicht informiert hat, oder sind die jetzigen Informationen, die mehr oder weniger durch die Medien gekommen sind, auf die Veröffentlichung durch diese entsprechenden Gremien zurückzuführen?
Herr Abg. Dr. Jähnichen, ich kann Ihnen leider zu dieser Frage keine Antwort geben; mir liegen dazu keine Informationen vor.
(Widerspruch der Abg. Kerstin Köditz, Linksfraktion.PDS, da es sich um die dritte Nachfrage handelt.)
Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage zu den Ausführungen; wir hörten ja mehrfach das Wort Gefahr: Inwiefern geht von einer Gedenkstätte, in der der Gefallenen des eigenen Volkes gedacht werden soll, eine Gefahr aus? Warum gibt es solch eine Aufregung, dass Verfassungsschutz und andere staatliche Organe hier involviert werden für eine Sache, die doch eigentlich selbstverständlich sein müsste: dass man eine Gedenkstätte für das eigene Volk einrichtet?
Herr Abgeordneter, es geht nicht um das Für und Wider von Gedenkstätten, sondern darum, wer hinter diesen Gedenkstätten steht, wer der Antragsteller ist.
Meine Frage betrifft etwaige Planungen zur Verlegung des Frauenvollzuges von der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz. Ich frage die Staatsregierung:
1. Sind Informationen zutreffend, dass beabsichtigt ist, die erst 2001 mit Schließung der JVA Stollberg unter erheblichem finanziellen, bau- und ausstattungsseitigen sowie personellen Aufwand geschaffenen Kapazitäten des Justizvollzugs für weibliche Gefangene und Untersuchungshäftlinge vom Standort Chemnitz zu verlegen, gegebenenfalls in die JVA Zeithain?
2. Wenn ja, welche Erwägungen sowie sachlichen Rechtfertigungen liegen dem zugrunde und welche Zeithorizonte sind vorgesehen?
Die Vollzugsabteilung des Staatsministeriums der Justiz erarbeitet derzeit ein Konzept für die Entwicklung des sächsischen Vollzuges in den nächsten 15 Jahren. Nach einer ersten Beteiligung der Leiter der Vollzugsanstalten ist in dieser Abteilung ein erster Entwurf erstellt worden. Eine weitere Erörterung mit den Leitern der Anstalten wird nächste Woche erfolgen. In diesem Konzept, das ich noch nicht abschließend geprüft und auch noch nicht gebilligt habe, ist vorgesehen, unter anderem die weiblichen Straf- und Jugendstrafgefangenen grundsätzlich nicht mehr in der JVA Chemnitz unterzubringen. Lediglich der offene Frauenvollzug und die Mutter-KindAbteilung sollen in Chemnitz verbleiben, voraussichtlich auch eine Abteilung für weibliche Untersuchungsgefangene.
Der Grund für diese Vorüberlegungen in meinem Hause liegt in Folgendem: Durch den Neubau der Jugendstrafanstalt in Regis-Breitingen und deren voraussichtliche Eröffnung im Jahre 2008 wird sich die Nutzung der bisherigen Jugendstrafanstalt in Zeithain ändern. Nach Eröffnung der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen sollen in der JVA Zeithain keine männlichen jugendlichen Strafgefangenen, sondern die weiblichen Straf- und Jugendstrafgefangenen untergebracht werden. Diese können nämlich dann im Gegensatz zur jetzigen Situation einzeln untergebracht werden. Ich muss Ihnen nicht erklären, was eine Einzelunterbringung bedeutet.
Zum 1. Dezember befanden sich insgesamt 201 weibliche Gefangene in der JVA in Chemnitz, darunter 44 Jugendliche. 163 Jugendliche und erwachsene Frauen waren im geschlossenen Vollzug, der eine Belegungs