Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

Herr Prof. Porsch, erstens: Ich habe es zur Kenntnis genommen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Sie wissen doch noch gar nicht, was Sie zur Kenntnis nehmen sollen!)

Ich denke, Sie waren bei dem primitiven Wettbewerbsföderalismus. – Na also!

Der primitive Wettbewerbsföderalismus, der schlecht ist, wird von uns in dieser Weise auch nicht propagiert.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Super!)

Teil zwei der Antwort: Wenn wir von Wettbewerbsföderalismus sprechen, dann haben wir das differenziert ausformuliert. Schauen Sie in unser Wahlprogramm! Es geht nicht darum, alles grundsätzlich freizugeben, sondern wir reden von Einzelregelungen. Im Grundgesetz gibt es viele Bereiche, über die wir uns konstruktiv streiten müssen. Wo kann was geregelt werden? Es wird zum Beispiel interessant sein zu fragen: Wie wird sich die Staatsregierung einsetzen – –

Sind Sie mit der Beantwortung der Fragen am Ende?

Ich bin mit der Beantwortung der Fragen am Ende.

Dann läuft jetzt Ihre Zeit wieder.

(Heiterkeit)

Es wird sich auch die Frage stellen, wie sich die Staatsregierung zur Neuordnung der Sicherheitsarchitektur und zur Frage der präventiven Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes verhält. Wie weit ist es mit der Selbständigkeit und dem Föderalismus in diesem Bereich her? Inwieweit ist man bereit, anderen Dingen dort nachzugehen? Wir werden das mit Interesse verfolgen.

Ich will von dieser Stelle aus aber auch sagen: Wir halten es im Moment nicht für angebracht, ein Scheitern zu kalkulieren. Das ist kein Zeichen von besonderem Mut und Zuversicht. Im Übrigen hat die Staatsregierung die Möglichkeit, von den Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Land mehr Gebrauch zu machen, als das bisher der Fall gewesen ist. Mut kann nicht schaden, auch in der Föderalismuskommission nicht. Wir werden den gesamten Komplex sicherlich noch einmal ausreichend besprechen können.

(Beifall bei der FDP)

Für die Bündnisgrünen spricht die Fraktionsvorsitzende Frau Hermenau.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine lieben Kollegen! Obwohl es dunkel ist, ist es noch nicht spät. Es kommt nur der Eindruck auf, als sei es schon ganz spät am Abend. Wir können uns also dem Thema noch widmen. Es ist ein wichtiges Thema. Ich kann ein bisschen aus der Zeit im Bundestag berichten, denn ich habe jetzt beide Seiten kennen gelernt und erlebe beide Seiten, immer wieder übrigens. Ich kann nur davor warnen, dass diese Reform scheitert.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Mein Eindruck nach vielen Jahren ist, dass ein Versagen bei der Reform dazu führen würde, dass es einen weiteren Vertrauensverlust bei der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit der Politik gäbe. Das hielte ich für katastrophal. Deswegen muss diese Reform gelingen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich halte persönlich und noch viel mehr in der Politik sehr viel davon, klare Kompetenzen zu haben, nachvollziehbare Verantwortlichkeiten und schnelle Entscheidungen. Ich glaube, dass das unbedingt nötig ist. Das föderale System muss ganz offensichtlich diesen neuen Bedürfnissen der Politik angepasst werden. Das gegenwärtige System hat zu viele Blockademöglichkeiten –

übrigens haben das beide großen Parteien schon in Anspruch genommen, da gibt es also keinen, den man immer blamieren müsste –, aber 60 % aller Gesetze sind durch den Bundesrat zustimmungspflichtig und damit blockadefähig, potenziell blockadefähig. Das heißt, mehr als die Hälfte aller Gesetze sind zustimmungspflichtig.

Ich sehe Folgendes: Die Globalisierung schreitet voran. Die Europäische Union nimmt von Tag zu Tag mehr Gestalt an. Es geht eigentlich immer schneller, und wir sind noch ganz oft in der Politik in Deutschland dabei, ein gemütliches „das müssen wir noch einmal diskutieren, vielleicht könnten wir eine Arbeitsgruppe implementieren“ zu betreiben. Das zieht nicht mehr. Die Entwicklung zieht an uns links und rechts vorbei und wir sind dabei, in unserem Föderalismus stecken zu bleiben.

Deswegen, und ich weiß, ich bin da nicht allein, unterstütze ich ganz stark und ausdrücklich die Reform. Ich habe sogar bei Herrn Stoiber am Dienstag auf dem Parteitag der Union in Düsseldorf anklingen hören, dass es auch ihm darum geht, eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten für Bund und Länder zu haben. Er meinte, damit könne er Rot-Grün auf Bundesebene bloßstellen – ich hingegen bin natürlich genau der gegensätzlichen Auffassung: dann könne man endlich die Landesregierung mit ihren Verantwortlichkeiten an die Wand nageln. Auf alle Fälle zöge deutlich mehr Klarheit in die Politik ein und das begrüße ich.

Eine der wichtigsten Baustellen bei dieser Angelegenheit ist der Reformstau im Bereich der öffentlichen Verschuldung. Es ist kein privates Hobby von mir, sondern die Zusammenfassung aller Erarbeitungen, zum Beispiel auch der Rechnungshöfe. Ich bin da nicht allein. Ich weiß, dass Herr Milbradt in dieser Kommission versucht hat, immer wieder darauf hinzuweisen, dass man Strategien vereinbaren muss, aus der gesamtdeutschen Schuldenfalle herauszufinden. Es ist schon ein Vorkommnis, wenn sich nicht nur der Bundesrechnungshof, sondern auch die Landesrechnungshöfe zusammensetzen und es für notwendig halten, im Frühjahr dieses Jahres eine gemeinsame Initiative auf den Weg zu bringen, um deutlich zu machen, dass nach 30 Jahren Kreditaufnahme Handeln für den Rechnungshof auch Sparen heißt und nicht nur auf die Konjunktur zu hoffen. Durch jede Partei in diesem Land gehen die Diskussion und der Streit, wie man die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen erreichen kann. Es muss ein wesentlicher Ausfluss dieser Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund sein, einen nationalen Stabilitätspakt zu vereinbaren, der Klarheit schafft. Das wäre auch das Ende des Minimalkompromisses bei der Finanzierung. Damit kann ich hervorragend leben.

Natürlich versuchen die Länder, Zustimmungstatbestände zu definieren, Mitwirkungen an Bundesgesetzen zu erhalten, die erhebliche Kostenfolgen haben. Das kann ich nachvollziehen. Es geht um Sach- und Geldleistungen der Länder. Ich mache das am Detail fest. Wer bezahlt zum Beispiel die Verwaltungskosten, wenn Verwaltungsteile auf der Länderebene verbleiben, obwohl die Geldleistungen für Bund und Länder eingetrieben werden? Ich wünschte mir, dass die Länder deutlich mehr Verantwortung im Bereich der Steuern und Finanzen übernähmen. Ich habe diesen Bereich immer so er

lebt, dass es von Pontius nach Pilatus ging. Der eine versteckte sich hinter dem anderen. Hans Eichel wurde als Bundesfinanzminister nach Brüssel geschickt, um das Defizit für Deutschland anzumelden. Dahinter versteckte sich der eine oder der andere Länderfürst – der hiesige ausgenommen, der nun gerade nicht –, aber es gab eine ganze Reihe von Ministerpräsidenten, die sich 2000 oder 2001 gern im Schatten von Hans Eichel einen gehörigen Schluck aus der Verschuldungspulle geleistet haben, ohne dass es öffentlich wahrgenommen wurde.

Deswegen bin ich der Meinung, dass man da mehr Klarheit schaffen sollte. Ich halte es für richtig, dass man zum Beispiel auch die Besoldungs- und Versorgungsrechte für Landesbeamte vollkommen an die Länder überführt. Das ist korrekt. Es ist ein Unterschied, ob Sie ein Gehalt auf einer Hallig, in Panschwitz-Kuckau oder in München-Zentrum beziehen. Es gibt einen Unterschied in den Lebenshaltungskosten für Sie und Ihre Familie, wenn Sie an einem der drei Orte leben. Deswegen muss man darüber reden, denke ich. Ich weiß, dass die PDS bei ihrem Versuch, die Frage aufzuwerfen, wie weit es damit geht, dass das Grundgesetz die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse garantiere, genau solche Fragen blockiert. Davon halte ich nichts. Wir werden so nicht weiterkommen. Wir haben Umverteilungsmechanismen, die stabil bleiben. Der Länderfinanzausgleich ist extra aus den Verhandlungsgegenständen der Kommission herausgenommen worden. Das war der Versuch der Stabilisierung der bisherigen Umverteilungsgrundsätze. Die haben sehr viel damit zu tun, dass man versucht, gleichwertige Lebensverhältnisse in bestimmten Bereichen zu garantieren. Deswegen glaube ich nicht, dass es sich hier um einen Globalangriff handelt. Sie können das so interpretieren, aber das ist auch eine Frage des zentralstaatlichen Ansatzes. Wir haben bei uns durchaus eine Reihe von föderalen Sympathien, die uns davon abhalten, das ganze zentralistisch zu sehen. In unserer Partei ist auch nicht alles völlig unumstritten, nicht dass Sie denken, meine Position wäre die von 40 000 Grünen in Deutschland, sondern natürlich gibt es auch da Streitigkeiten.

(Staatsminister Stanislaw Tillich: So viele Grüne?)

Sie sollten sich fürchten, Herr Tillich.

Ich glaube, dass als einer der wichtigsten Streitpunkte neben der Frage des nationalen Stabilitätspaktes und der Frage des Steuerrechtes und wer was bekommt und was mit wem austauscht, natürlich auch die Frage steht, wie wir es mit der Rahmengesetzgebung im Bereich der Hochschule halten. Der Bund hat versucht ein Angebot zu machen, das ich auch aus der jetzigen Sachsen-Ländersicht nicht ablehnen kann, indem er sagt: Rahmenkompetenz bleibt. Es geht um die Hochschulzugänge, die Hochschulabschlüsse und die Qualitätssicherung, wobei da Verhandlungsbereitschaft wäre, die Qualitätssicherung an die Länder abzutreten. So schlimm ist es ja gar nicht. Worum es aber im Kern geht, ist, dass der Bund dafür zuständig sein sollte, die Hochschulen im internationalen Wettbewerb zu positionieren. Das können nicht 16 Bundesländer machen. Das ist meine feste Überzeugung. Deswegen hat die Bundesseite in dieser Frage Recht.

Wenn man sich ansieht, worum es im Einzelnen geht, würde man hier und da den Kopf schütteln, aber es ist vielleicht ganz interessant, sich das einmal vor Augen zu führen. Die Länder können, wenn sie es wollen, den Ladenschluss haben. Dazu haben Sie das eine oder andere gesagt. Herr Schiemann meint, das wäre ihm zu stressig. Denken Sie an das Gaststättenrecht. Was meinen Sie, wie die Bayern sich freuen, wenn sie ihre Biergärten länger aufmachen können?!

Oder sehen Sie, was eben nicht an die Länder gehen soll, zum Beispiel der Küstenschutz. Das ist eine Aufgabe, die ein kleines Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein überfordern würde. Das wissen Sie so gut wie ich. Ich finde es richtig, wenn der Bund die Fragen zum Waffen- und Sprengstoffrecht und zum Meldeund Ausweiswesen übernehmen würde. Das finde ich alles vernünftig. Das hat damit zu tun, dass auch versucht wird, alle Aspekte der Terrorbekämpfung auf der Bundesebene zu konzentrieren. Das kann man gut oder schlecht finden. Selbiges gilt für den Katastrophenschutz. Ich bin der Meinung, hier sollten wir alle füreinander einstehen und das gemeinsam machen.

Interessant wird es dann wieder beim Umweltrecht oder auch bei Fragen des Jagdrechtes. Ich habe gehört, da wird noch diskutiert. Es geht um Naturschutz und ob man zum Beispiel den Artenschutz dem Bund überlässt. Die Länder wollen den Naturschutz gern selber in die Hand nehmen, auch die Landschaftspflege. Das ist natürlich schwierig, das wissen Sie genauso gut wie ich. Beim Jagdrecht sind die Länder jetzt entgegenkommend und sagen, sie können sich vorstellen, keine Einspruchsrechte auf die Jagdscheine in Anspruch zu nehmen. Wir werden sehen, wie das im Detail ausgeht. Bei der Umweltgesetzgebung mit der Abfallbehandlung, Luftreinheit, Lärmbekämpfung und dem Wald- und Forstrecht gibt es auch eine Reihe von Fragen zu beantworten, die nicht so einfach zu lösen sind.

Womit ich zufrieden bin, ist zum Beispiel – und da sind wir wieder bei den Finanzen – die Frage der Neuordnung der Finanzverantwortung. Es geht um den Abbau von Mischfinanzierungen. Wir sind also wieder bei der Frage, inwieweit Bund und Länder sich immer wieder hintereinander und gegenseitig voreinander bei Sachen verstecken können, die zu klären sind. Ich bin dafür, dass der Hochschulbau an die Länder geht und dort finanziert wird. Ich bin auch dafür, dass wir bei der Wirtschaftsund Agrarstruktur in Zukunft darüber reden werden. Da muss man vielleicht eine Ost-WestDifferenzierung vornehmen. Darüber kann man auch noch einmal reden. Diese Änderungen werden die Mittel, die im Länderfinanzausgleich und im Solidarpakt II bis 2019 festgelegt sind, nicht verändern. Das heißt, das Maß der Finanzmittel für den Aufbau Ost ist gewährleistet. Insofern, finde ich, kann man sich mutig und offen einer solchen Veränderung beim Föderalismus in Deutschland stellen. Ich glaube, dass auch der Sächsische Landtag davon profitieren wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Möchte die Staatsregierung sprechen? – Jawohl. Herr Innenminister de Maizière.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den verschiedenen Anträgen ist die Staatsregierung gebeten worden zu berichten, zum Teil bis Ende Januar, zum Teil heute. Ich will also so knapp wie irgend möglich darauf eingehen, aber etwas Zeit wird es brauchen, über den aktuellen Stand zu unterrichten. Die Staatsregierung hat sich von Anbeginn zwei Ziele gesetzt, nämlich:

1. die Stärkung der eigenen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder und

2. eine stärkere Entflechtung von Bundes- und Landeskompetenzen.

So weit besteht übrigens weitgehend Einigkeit. Die Frage ist immer nur, was das konkret bedeutet. Da gehen die Meinungen quer durch die politischen Lager. Auch hier ist es so und ich werde darauf zurückkommen.

Es muss jedenfalls – das haben die meisten Redner gesagt – in Deutschland wieder klar werden, wer wofür politische Verantwortung trägt. Das ist im Moment nicht der Fall.

Ich bilde immer folgendes Beispiel: Wenn ich mich an meine drei Kinder erinnere, als sie noch kleiner waren und meine Frau und ich im Nebenzimmer waren, da gab es plötzlich ein Riesengepolter. Man reißt die Tür auf zum anderen Zimmer, aus allen drei Mündern kommt: Ich war es nicht! – Es spricht viel dafür, dass nach den Gesetzen der Schwerkraft, wenn die Tasse auf dem Boden lag, das so nicht stimmen kann. Das Verrückte in der Politik ist, im Bund-Länder-Verhältnis stimmt es, wenn die drei „Kinder“ sagen, ich war es nicht. Wir haben ein System – wenn man so will – organisierter Verantwortungslosigkeit. Das heißt, wir haben es so organisiert, dass niemand mehr klar verantwortlich ist. Das Problem ist nicht, dass wir zu wenig oder zu viel Zuständigkeit der Länder haben, sondern dass alle ein bisschen zuständig sind und keiner richtig. Das ist das Kernproblem. Das soll gelöst werden.

(Beifall bei der CDU)

Nach derzeitigem Verhandlungsstand zeichnet sich ab, dass jedenfalls ein Teil dieser Ziele erreicht werden kann, in manchen Punkten aber nicht.

Am letzten Freitagabend gegen Mitternacht schien es so, dass in der so genannten erweiterten Obleuterunde, der auch Sachsen angehört, die Stimmung so war, dass es vielleicht insgesamt zum Scheitern gekommen wäre. Das ist dann noch einmal auch unter dem Eindruck der späten Zeit so nicht gekommen. Die Chancen stehen 50 zu 50, wie der Ministerpräsident gesagt hat. Das ist ganz normal in einer Schlussphase der Verhandlungen. Sachsen wird nicht zum Scheitern beitragen. Wir wollen ein gutes und konstruktives Ergebnis, aber natürlich muss sich das Ergebnis dann auch sehen lassen können. Ich komme insbesondere bei den Finanzfragen ganz kurz darauf zurück.

Ich will Ihnen einige Punkte der Informationen vortragen.

Erstens. Öffentlicher Dienst. Ein wesentlicher Bereich ist in der Tat mehr Organisations- und Personalhoheit der Länder im Bereich des öffentlichen Dienstes. Es ist nicht

einzusehen, warum wir in ganz Deutschland unabänderlich vier Laufbahnen brauchen. Wir sollten uns darauf verständigen, dass es durchaus auch unterschiedliche Leistungselemente im Besoldungsrecht gibt. Wir sollten als Dienstherr über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – jedenfalls soweit sie Beamte sind, das andere ist Tarifrecht – in voller Würdigung des gegenseitigen Treueverhältnisses eigene verantwortliche Regelungen treffen können. Das bezieht sich sowohl auf die Besoldung als auch auf die Versorgung.

In dem Zusammenhang ist in der letzten Zeit noch eine neue Formulierung debattiert worden. Die betrifft den Artikel 33 Grundgesetz, also die grundlegenden Regeln über das Berufsbeamtentum. Dort heißt es, die Verhältnisse seien unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln. Es gibt jetzt den Vorschlag, hinter den Wörtern „zu regeln“ hinzuzufügen „und fortzuentwickeln“. Das hat einen Sturm der Entrüstung bei einem Teil des Beamtenbundes und anderen ausgelöst. Ich halte diese Beunruhigung nicht für berechtigt. Es geht bei den Worten „und fortzuentwickeln“ um eine behutsame Weiterentwicklung auf der Basis des Berufsbeamtentums. Wir halten an dem Berufsbeamtentum fest. Allerdings muss man auch das Berufsbeamtentum modernisieren können. Wenn dazu eine kleine Veränderung des Grundgesetzes erforderlich und geboten ist, sollten wir dem zustimmen.

Zweitens. Artikel 84 Grundgesetz. Das ist im Grunde, obwohl ihn kaum einer kennt, die Schlüsselstelle für das, was Marko Schiemann auch gesagt hat: dass 60 % der Gesetze des Bundestages zustimmungspflichtig sind. Die Länder brauchen für ihren Verwaltungsvollzug mehr Organisationshoheit als bisher. Deshalb fordern die Länder vom Bund, dass sie ihren Behördenaufbau und ihrer Verwaltungsverfahren künftig in eigener Verantwortung regeln dürfen.