Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob ein Abgeordneter das Wort dazu wünscht? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter, Herr Pfeifer, das Wort?
Das ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Nun stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzaus
schusses in der Drucksache 4/0254 ab und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Drucksache 4/0254 einstimmig zugestimmt worden.
Ich frage die Fraktionen, ob dazu das Wort gewünscht wird? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Demzufolge können wir zur Abstimmung kommen.
Gut. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 4/0055. Wer gibt der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl Gegen
stimmen und Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 4/0055 zugestimmt.
Ich rufe auf die Drucksache 4/0058 in der Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer kann dieser Beschlussempfehlung zustimmen? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dennoch diese Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen.
Ich frage Sie zunächst, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage Sie, ob es den Wunsch von Fraktionen gibt, zu einzelnen Petitionen die
ser Drucksache zu sprechen. Sie hätten die Möglichkeit, das im Umfang von zehn Minuten je Fraktion zu tun. – Das kann ich auch nicht erkennen. Demzufolge können wir zur Abstimmung kommen.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei
denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. Uns liegt nichts vor, ich kann auch nichts erkennen. Entschuldigung, ich habe etwas vergessen. Sie möchten bitte die Berichtigungen zu Beschlussempfehlungen zur Kenntnis nehmen. Diese sind Ihnen in der vorliegenden Zusammenstellung zur Drucksache 4/0272 kenntlich gemacht worden. Wenn Sie das getan haben, können wir die Sammeldrucksache abschließen, da kein anderes Stimmverhalten angezeigt war. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt und wir können den Tagesordnungspunkt beenden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Tagesordnung der 4. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 5. Sitzung auf morgen, Freitag, den 10. Dezember 2004, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen bereits vor. Wir können an dieser Stelle die 4. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages schließen.