Protokoll der Sitzung vom 11.05.2006

(Zuruf des Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP)

Natürlich! Wenn er genau weiß, dass er das erstinstanzliche Urteil nie mehr bekommen kann, weil nicht drei Wochen später die Entscheidung getroffen wird oder Ähnliches mehr. Nein, Herr Kollege Martens, einfach rechtlich damit umgehen!

Fünftens – last but not least – bestehen die Originärität und Singularität sowie das Ausmaß der rechtswidrigen Anwendung des Artikels 118 im Fall Peter Porsch in der geradezu unfassbaren Tatsache, dass nahezu sämtliches gegen ihn ins Feld geführte vermeintlich belastende Material, das aus dem Fundus der Birthler-Behörde kommt und demnach von der Staatssicherheit erstellt sein soll, aus einem operativen Vorgang stammt, den die Staatssicherheit gegen die heutige Ehefrau von Peter Porsch geführt hat.

Hier bitte ich einen Moment einzuhalten. Wenn Sie bisher alles weggesteckt haben, so bitte ich Sie, hier einen Moment einzuhalten. Halten Sie es tatsächlich für praktikabel und zulässig, dass gegen den erklärten Willen der Ehefrau von Prof. Porsch all jene Daten und Informationen, die das Ministerium für Staatssicherheit über die jetzige Ehefrau gesammelt hat, gebraucht werden dürfen, um Peter Porsch den Prozess zu machen? Halten Sie das für zulässig?

(Heinz Eggert, CDU: Das muss doch das Gericht entscheiden!)

Gibt es einen in diesem Hause, dem nicht bekannt ist, dass von jeher, da es eine geordnete Strafverfolgung mit halbwegs gerechtfertigtem Anspruch gibt, an irgendeiner Stelle der Strafprozessordnung das so genannte Auskunftsverweigerungsrecht steht, welches unaufweichbar jedem Zeugen das Recht gibt, die Auskunft auf solche

Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen nahen Angehörigen – darunter ganz selbstverständlich den Ehegatten – in die Gefahr einer Straftat oder auch nur wegen Ordnungswidrigkeiten verfolgt zu werden, bringt?

(Zuruf des Abg. Heinz Eggert, CDU)

Ich komme sofort zur Lex specialis, Herr Eggert. Ich dachte, Sie kannten das als Ex-Innenminister. Die OPKAkte von Regine T. zu verwenden, um trotz der Untersagung gegenüber dem Landtag bzw. dem Bewertungsausschuss – sprich: durch deren Rechtsanwalt – Peter Porsch das Mandat abzuerkennen ist ein flagranter, unanständiger und durch nichts zu rechtfertigender Verstoß gegen humanitäre Kerngehalte des Rechts.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Niemand in diesem Hause wird behaupten, dass ihm verborgen geblieben ist,

(Heinz Eggert, CDU: Unanständig ist es, andere zu bespitzeln!)

dass die Ehefrau von Peter Porsch sowie sein Sohn, seine Familie und generell seine Angehörigen während dieser gesamten Kampagne an seiner Seite geblieben sind, ihm Solidarität, Zuwendung und Vertrauen versichert haben. Niemand in diesem Hohen Hause kann behaupten, er wisse nicht oder schlösse aus, dass die Aberkennung des Abgeordnetenmandates von Peter Porsch die Abgeordnetenanklage, wie sie der Immunitätsausschuss mehrheitlich empfiehlt zu erheben, nicht auch Nachteile für die Ehefrau von Peter Porsch, jene Regine T., hat, die die Staatssicherheit und den betreffenden OPK verfolgt hat, mit sich bringt.

In Reichweite dessen lese ich Ihnen nun, da Sie es haben wollen, § 5 Abs. 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vor, überschrieben mit „Besondere Verwendungsverbote“ – Zitat –: „Die Verwendung personenbezogener Informationen über Betroffene oder Dritte, die im Rahmen der zielgerichteten Informationserhebung oder Ausspionierung des Betroffenen einschließlich heimlicher Informationserhebung gewonnen worden sind, zum Nachteil dieser Person ist unzulässig.“ – Verwendungsverbot! Sie entscheiden durch die Bank auf der Grundlage von Material, das unter Verstoß gegen das Verwendungsverbot nach § 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erlangt wurde.

(Heinz Eggert, CDU: Dummes Zeug, was Sie sagen!)

Das wird Ihnen das Verfassungsgericht aufschreiben. Das „dumme Zeug“ steht im Protokoll, Herr Eggert.

Einer der beiden Ausnahmefälle, die dieser Gesetzesbefehl im § 2 Abs. 5 enthält, liegt nicht vor. Das Gesetz ist zwingend, und das Gesetz ist durch Frau Birthler gebrochen worden, und alle, die ihr dabei halfen, haben genauso Gesetzesbruch begangen, einschließlich der Mitglieder des Immunitätsausschusses, die die Beschlussempfehlung

gemacht haben. Das wird in einem gerichtlich geordneten Verfahren festgestellt werden, dessen sind wir uns sicher.

(Heinz Eggert, CDU: Deshalb wird Peter Porsch heilig gesprochen!)

Sie können Äpfel und Birnen nicht auseinander halten, Herr Eggert. Das brauchen Sie aber auch nicht. Sie können im „Grünen Salon“ Leute zusammenwürfeln, die Deutungshoheiten haben.

Wir bitten Sie sehr, verehrte Kolleginnen und Kollegen, anhand dessen, was immer Sie an berechtigten oder unberechtigten Überzeugungen aus Ihnen zugänglichen Dokumenten und Berichterstattungen über den Fall Peter Porsch gewonnen haben, zu prüfen, ob Sie tatsächlich mitverantworten können, dass Regine T. 20 Jahre nach jener Lesung in ihrer Leipziger Wohnung wirklich und weit reichend materiell oder immateriell für ihr seinerzeitiges Verhalten jetzt bestraft wird. Das ist die Konsequenz, wenn Sie es annehmen. Sie sorgen dann dafür, dass Regine Porsch 20 Jahre nach der Lesung tatsächlich materiell und immateriell belangt wird. Das ist die Konsequenz. Ich unterstelle Ihnen nicht einmal im Ansatz, dass Sie dies wollen oder bislang auch nur im Ansatz bedacht haben. Aber darauf kommt es nicht an. Der Effekt ist im Grunde schon eingetreten und er wird sich, entscheiden Sie sich im Sinne der Beschlussempfehlung, noch potenzieren.

Zum Abschluss gestatte ich mir – dann haben Sie es geschafft – noch einen persönlichen Gedanken. Gesetzt den Fall, Sie, meine Damen und Herren, die Sie aus dem Studium der von der Staatssicherheit gefertigten Unterlagen zu der Überzeugung gelangt sind, Peter Porsch habe seinerzeit wissentlich und willentlich der Staatssicherheit die entsprechenden Auskünfte, Berichte, Wertungen, die Sie ihm anlasten, im Fall Regine T. geliefert: Der Vorwurf, Kollege Gerlach, in dem Zusammenhang, dass sich niemand zu diesem Sachverhalt geäußert hat, hängt auch damit zusammen, dass nur ein bestimmtes Quorum in diesem Hause überhaupt die Aktenlage kennt. Wie sollen sie sich denn zum Sachverhalt äußern?

(Zuruf: Sie gehören doch dazu!)

Ja, ich gehöre dazu. Jetzt versetze ich mich in Ihre Position und sage: Jawohl, es ist alles so gewesen, wie Sie es deuten.

Nun frage ich mich: Was wäre mit Frau T. passiert, wenn Peter Porsch es nicht getan hätte? Wäre der OPK-Vorgang später auch nach geraumer Zeit ohne jedwede Sanktion gegenüber Regine T. oder einem bzw. einer, die – eingeladen oder uneingeladen – zur Buchlesung kamen, geschlossen worden? Kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, ob Peter Porsch gegenüber einem von ihm als Mitarbeiter der Kriminalpolizei klassifizierten Vertreter der Staatsmacht oder gegenüber einem direkt als Mitarbeiter der Staatssicherheit Erkannten Auskunft gegeben hat? War die Auskunft nicht so angelegt, dass sie letztlich Schaden vom Zielobjekt abgewandt hat?

Wird Peter Porsch 20 Jahre nach diesem leidigen Ereignis – wäre es so abgelaufen, wie Sie es unterstellen – deshalb parlamentsunwürdig, weil er sich nicht in dem Sinne „geständig“ zeigt, wie Sie es wünschen und erwarten? Das kann doch nicht sein, Kollege Gerlach. Sie erklären zu zwei Dritteln, wie sich normalerweise der Mensch im Umgang mit DDR verhalten soll. Dies ist jedoch nicht Gegenstand einer Abgeordnetenanklage. Herr Gerstenberg, eingeladen zu diesen Gesprächen hat zuallererst immer die Linke Liste.PDS. Es gab damals noch genügend Kollegen aus Ihrer Fraktion, die zu solchen Gesprächen kamen – definitiv –, da Sie vorhin sagten: mit den Leuten darüber sprechen. Wir haben immer darüber gesprochen.

Gilt der Grundsatz im politischen Raum auch noch, dass niemandem allein durch die Tatsache, dass er eine ihm angelastete Handlung anders sieht und sie deshalb aus seiner Sicht bestreitet, ein Rechtsnachteil erwachsen darf?

Hat Peter Porsch, hätte er damals in einer Dimension, wie Sie ihm dies anlasten, versagt, nicht 15 Jahre lang in diesem Hause bewiesen, dass er sich sehr wohl demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet fühlt? Peter Porsch hat von Anfang an immer zu dem, was Sie „Reformflügel“ der PDS nennen würden, gehört. Er hat als Landesvorsitzender, als stellvertretender Parteivorsitzender, als Fraktionsvorsitzender in allen Fällen dazwischengehalten, wenn es irgendwelche Situationen von stalinistischen Verhaltensweisen gab. Peter Porsch hat in zig Fällen tabula rasa gesprochen, wenn irgendjemand schönreden wollte, was falsch gewesen ist.

Wie legitim ist es, im Maßstab der in der Beschlussfassung selbst korrekt wiedergegebenen Zweistufigkeit der Untragbarkeitsprüfung mit einer – wie der Sächsische Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht betonen – „nach vorn offenen Zukunftsprognose“ – die Frage der Tragbarkeit muss mit einer „nach vorn offenen Zukunftsprognose“ getroffen werden, und nur Indizwirkung hat die Tatsache, dass es angeblich eine Stasi-Tätigkeit gab, Peter Porsch für untragbar zu erklären?

Mit welcher offenen Zukunftsprognose wollen Sie mit Recht sagen, dass dieser Mensch nicht würdig ist, im Parlament das ihm von den Wählern und auch von seiner Partei verliehene Mandat wahrzunehmen?

(Volker Bandmann, CDU: Der Mann wollte Ministerpräsident werden! Das war die Situation!)

Das war auch das Hauptproblem, Herr Bandmann. Eine Vorhersage von 27 % der Wählerstimmen gab es, als Peter Porsch im August 2004 in Leipzig den Wahlkampf als der Spitzenkandidat, als Nummer 1 auf der Landesliste eröffnet hat. Und an diesem Tag und einen Tag vorher kam der „Focus“. Das war genau der Grund. Sie haben völlig richtig den Finger darauf. Genau das war der Grund.

Es kann gut sein, dass Peter Porsch in seiner Büttenrede zum Aschermittwoch im Zorn oder aus Sarkasmus oder

wie auch immer Formulierungen gebraucht hat, die nicht dem Maßstab entsprechen, den man an eine Rede anlegt, die auf einem Geschichtspodium gesprochen wird. Das ist gut möglich. Aber ich kann dem Verfassungsgericht doch unmöglich anbieten, diese Büttenrede als Maßstab dafür zu nehmen, dass er aus der Vergangenheit überhaupt nichts gelernt hat.

In diesem Landtag haben inzwischen Gott sei Dank in erheblicher Zahl junge Politiker Einzug gehalten, die den Anspruch haben, ehrlich zu erfahren, wie sich die deutsche Geschichte im vergangenen Jahrhundert wirklich vollzogen hat. Die junge Generation hat den Anspruch insbesondere auch gegenüber jenen, die in der DDR Verantwortung trugen und vielleicht auch Schuld an begangenem Unrecht bzw. an dem den Menschen zugefügten Leid. In diesem Sinne haben Menschen mit meiner Biografie, wenn sie sich wie ich im politischen Leben dieser neuen demokratischen Ordnung wieder etabliert haben, kein Recht, einen Schlussstrich einzufordern. Das tut weder Peter Porsch, noch tue ich es, noch tun es die anderen Kollegen meiner Fraktion.

Es gibt aber auch kein Recht, nur weil man früher oder später zu der Erkenntnis gekommen ist, mit der DDR nichts am Hut zu haben, allen, die das anders sehen, die anders mit dem seinerzeit gelebten Leben umgehen, den Stempel des Unbelehrbaren aufzudrücken, und es gibt gleich gar nicht das Recht, solche Menschen, wie Sie es vorhaben, in Unehre aus dem Parlament zu jagen, über dessen Zusammensetzung wir selbst allenfalls mit dem Gewicht der eigenen Stimme als einfache Wähler mitbestimmen, sonst nicht.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren, mir liegen drei weitere Wortmeldungen vor: Herr Dr. Hähle, Herr Apfel und Herr Eggert. Ich bitte jetzt Herrn Dr. Hähle, das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind in der Tat nicht die glücklichsten Stunden des Parlaments, wenn es sich damit befassen muss, ob eines seiner Mitglieder für die fortdauernde Innehabung seines Mandats untragbar erscheint. Jedem muss klar sein, dass dies einer außerordentlich starken Begründung bedarf.

Man kann auch nicht umhin, den menschlichen Aspekt zu bedenken. Es betrifft einen Kollegen, dessen politische Ansichten ich zwar auf gar keinen Fall teile, den ich jedoch wie jeden anderen Menschen achte, mit dem ich mich bei verschiedenen Anlässen durchaus auch angenehm unterhalten konnte und vielleicht auch noch kann, wenn er nach meinem Beitrag und nach meinem Stimmverhalten noch mit mir reden will.

Es ist keine angenehme Aufgabe, in aller Öffentlichkeit Schuldzuweisungen vorzunehmen, deren Ursachen und Tatumstände an die 20 Jahre zurückliegen. Das ist die eine Seite der Medaille.

Ich will nicht übersehen, dass sich viele, die dem Unterdrückungsapparat willfährige Diener waren, zurückgezogen und herausgehobene politische Funktionen von sich aus nicht mehr angestrebt haben. Es gibt und gab darunter auch einige, die sich für das geschämt haben, was geschehen war und woran sie mitgewirkt hatten. Aber es gibt und gab eben auch andere, die sich ohne Skrupel und offenbar auch ganz bewusst in wichtige Schaltstellen des demokratischen Staates hineingemogelt haben, indem sie die Anfrage zu ihrer möglichen Mitwirkung im SEDUnterdrückungsapparat nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben.

Die andere ist, dass natürlich nicht alles, was geschehen ist, ungeschehen gemacht werden kann, nur weil derjenige, der in einen dringenden Verdacht geraten ist, ein netter, umgänglicher Mensch ist oder weil das, was ihm vorgeworfen wird, einige Jahre zurückliegt.

Heute erklärt uns Herr Bartl, dass möglicherweise sogar die friedliche Revolution verfassungswidrig gewesen sei. Er hat damit auch Recht, wenn er die DDR-Verfassung meint. Ja, er hätte sogar Recht, wenn er sich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland berufen würde. Auch da war eine friedliche Revolution nicht vorgesehen. Wir können aber doch nicht außer Acht lassen, aus welcher historischen Situation heraus der Artikel 118 der Sächsischen Verfassung entstanden ist,

(Beifall bei der CDU und des Abg. Tino Günther, FDP)

(Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und des Abg. Tino Günther, FDP)

Der Artikel 118 der Sächsischen Verfassung ist genau deshalb entstanden und er ist für den Sächsischen Landtag nicht nach Belieben zu handhaben, sondern er ist ein Vermächtnis der friedlichen Revolution, das wir ohne Ansehen der Person zu erfüllen haben.

der zusammen mit der gesamten Verfassung am 27. Mai 1992 vom 1. Sächsischen Landtag mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln angenommen worden ist. (Beifall bei der CDU, der FDP, den GRÜNEN und des Abg. Gunther Hatzsch, SPD) Die friedliche Revolution von 1989/90 war zu dieser Zeit allen Beteiligten noch in frischester Erinnerung und es gab den einhelligen Willen, die Auswirkungen einer 40-jährigen Diktatur zu überwinden. Die Empörung der Mehrheit der Bevölkerung richtete sich vor allem gegen jene, die den freundlichen Nachbarn und netten Kollegen spielten, aber im Verborgenen einem Angst einflößenden, unheimlichen Apparat über das Verhalten, das Reden, die Eigenschaften und die Gesinnung von Menschen ohne deren Wissen berichteten.

Es gibt ein klar geregeltes, faires Verfahren, in dessen Verlauf sich jeder Abgeordnete ein Bild über das machen kann, was Gegenstand der Abgeordnetenanklage sein soll und sein muss. Wie sich jeder einzelne Abgeordnete entscheidet, ob die vorliegende Anklageschrift dem Verfassungsgerichtshof zugeleitet werden soll oder nicht, ist allein eines jeden ureigenste Sache. Wir haben nicht eine Fraktionsdisziplin verabredet, auch nicht eine Lockerung der Fraktionsdisziplin, sondern in dieser Frage war von vornherein klar: Es ist die ureigenste Entscheidung eines jeden einzelnen Abgeordneten.

Natürlich waren die Spitzel nicht die alleinigen Schuldigen dafür, dass willkürlich drakonische Strafen verhängt, Familien auseinander gerissen, Kinder zwangsadoptiert, Karrieren verhindert und zerstört, Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschlossen wurden und vieles, oft noch Schlimmeres mehr. Es waren in der Tat noch mehr die Befehlsgeber und Funktionäre, die das alles verfügt und eingerichtet hatten und sich um Menschenrechte nicht scherten, weil aus ihrer Sicht der Zweck die Mittel heiligte.

(Beifall bei der CDU)